1932/2019
Beantwortung einer Anfrage der BV Rodenkirchen (SPD) zur Eindämmung der nächtlichen Beleuchtung
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3773 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 1932/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Beantwortung einer Anfrage der BV Rodenkirchen (SPD) zur Eindämmung der nächtlichen Beleuchtung (AN/0724/2019) Beantwortung der Anfrage der BV Rodenkirchen zur Eindämmung der nächtlichen Beleuch- tung Fragen der BV 2: 1. Gibt es Erhebungen zu Lichtemissionen im Kölner Süden? 2. Gibt es einen Aktionsplan oder Maßnahmenkatalog der Stadt Köln zur Reduzierung der Lichtemissionen durch öffentliche, gewerbliche und private Verursacher? Wenn ja, bitten wir um Zusendung der Ergebnisse. 3. Welche Maßnahmen wurden in Bereich, wo nächtliche Beleuchtung unerlässlich ist, bisher getroffen? z.B. Umrüstung von Lampen, Einengung des Strahlungsbereiches, Regulierung der Beleuchtungsdauer etc. 4. Werden bei der Planung und Installation von neuen Lichtanlagen in Gebäuden, Ge- werbegebieten, Wohngebieten Aspekte des Vogel- und Insektenschutzes berücksich- tigt? Beantwortung durch die Verwaltung: Vorbemerkungen: Nächtliche Beleuchtung hat (neben negativen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen) eine Reihe gravierender negativer Konsequenzen für die Tierwelt und damit auf die Biodiversität (Rück- gang von Insekten, Fehlleitung von Vögeln, Verdrängung von Fledermäusen etc.). Das Bundesum- weltministerium, die Landesumweltministerin Frau Heinen-Esser und viele andere nennen die Licht- verschmutzung neben der intensiven Landwirtschaft und der Lebensraumvernichtung als Hauptursa- che für den Rückgang der Artenvielfalt. Hierzu gibt es bereits grundsätzliche Empfehlungen zur Ver- meidung von Lichtverschmutzung, um den Rückgang von Insekten, Vögeln, Fledermäusen und ande- ren Arten aufzuhalten. Zu 1: Bisher gibt es noch keine Erhebungen zur Lichtemissionen für das Kölner Stadtgebiet. Da es sich aber um ein naturschutzfachlich wichtiges Thema handelt, ist die Identifikation von schädlichen Lichtemissionen sowie noch dunkler Bereiche über die Erstellung von Luftbildern beabsichtigt mit dem Ziel Lichtverschmutzung zu bekämpfen und noch dunkle Bereiche von weiterer Beleuchtung frei zu halten. Sie sollen durch den novellierten Landschaftsplan entsprechend als Lichtschutzgebiete geschützt und damit von Lichtverschmutzung freigehalten werden. 2 Zu 2: Einen Aktionsplan o.ä. gibt es bisher noch nicht, ein solcher ist aber grundsätzlich zu befürworten. Bei den bisherigen Planungen zu städtischer Beleuchtung wurde die aktuelle Problemstellung nicht be- rücksichtigt. Lediglich städtische Parkanlagen sollen von zusätzlicher Beleuchtung freigehalten wer- den. Da Beleuchtungsanlagen in der Regel nicht genehmigungspflichtig sind, ist die Einflussnahme auf Private schwierig. Aktuell ist ein aus der Politik initiiertes Gutachten zum Schutz von Insekten in Erarbeitung, das das Thema Lichtverschmutzung sicher ebenfalls aufgreifen wird. Zu 3: Wo eine Beleuchtung unerlässlich ist, wurden Maßnahmen entsprechend der Empfehlungen des Länderausschuss für Immissionsschutz (Beschluss vom 10.05.2000) so weit möglich umgesetzt. (Be- leuchtung nur nach unten, reduzierte Lichtstärke, geringe Leuchtenhöhe, möglichst langwelliger Spektralbereich etc.). Dies betrifft zumeist Beleuchtung in Schutzgebieten, die zumeist genehmi- gungspflichtig sind. Seitdem der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde durch einen Fachvortrag (Herr Harald Bardenhagen) besonders sensibilisiert wurde fordert auch dieser regelmäßig die Ver- meidung von Lichtverschmutzung ein. Zu 4: Bisher geschieht dies nicht durchgängig, insbesondere da hierzu keine verbindlichen Vorgaben des Artenschutzrechtes existieren.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1932/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 04.06.2019
- Erstellt
- 03.06.2019 10:32