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0328/2025

Beantwortung der Einwohnerfrage zu einer Sozialen Erhaltungssatzung für den Stadtteil Nippes vom 28.11.2024, Nummer 3827/2024, TOP Ö 1.10 der 32. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 05.12.2024

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV) 31.01.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 27.03.2025

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

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Anlage: Ergebnisse der Voruntersuchung für die Statistischen Quartiere im Stadtteil Nippes

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Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

5400 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/151/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0328/2025 
Beantwortung einer Einwohneranfrage nach  
§ 39 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 06.02.2025 
 
Beantwortung der Einwohnerfrage zu einer Sozialen Erhaltungssatzung für den 
Stadtteil Nippes vom 28.11.2024, Nummer 3827/2024, TOP Ö 1.10 der 32. Sitzung der 
Bezirksvertretung Nippes vom 05.12.2024 
Zur Sitzung der Bezirksvertretung Nippes liegt die nachfolgend zitierte Einwohneran-
frage vor:  
 
„Antrag: 
Wir richten unsere Frage an die Stadtverwaltung Köln, warum sie biser der Bezirks-
vertretung Nippes ihren Bericht über das Ergebnis ihrer stadtweiten Untersuchung zu 
Sozialen Erhaltungssatzungen für die Stadt Köln vom 29.10.2024 nicht hat zukom-
men, mit mit einer Begründung, warum sie darin den Antrag der BV Nippes vom 
14.3.2024 auf eine vertiefte Untersuchung für eine Sozialen Erhaltungssatzung für 
den Stadtteil Nippes ablehnt. 
 
Begründung:  
Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik hat seinen Bericht über die Ergebnisse sei-
ner Untersuchung zum Einsatz von Sozialen Erhaltungssatzungen für die Stadt Köln 
vom 29.10.2024 dem Stadtentwicklungsausschuss am 7.11.2024 vorgelegt (Vorlagen-
Nummer 2880/2024). Der Bericht wurde auch dem Unterausschuss Wohnen am 
18.11.2024 und dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 
21.11.2024 vorgelegt. 
Aber den Bezirksvertretungen wurde er bisher nicht zugesandt, nicht einmal de-
nen, die einen Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung für Gebiete in ihrem Be-
zirk beantragt hatten, darunter die Bezirksvertretung Nippes. Da die Bezirksvertre-
tung Nippes von den Ergebnissen der Untersuchung direkt betroffen ist, beantragen 
wir die umgehende Zusendung des Berichtes des Amtes für Stadtentwicklung 
und Statistik.

2 
 
In der Anlage „Methodik der stadtweiten Voruntersuchung und Ergebnisse", S. 10, 
heißt es unter „Einordnung der aus der Politik benannten Gebiete“: „In Anwen-
dung der Methode weisen die aus dem politischen Raum benannten Gebiete zur 
Überprüfung des Handlungsbedarfs im Hinblick auf eine Soziale Erhaltungssatzung 
überwiegend keine Anhaltspunkte für Veränderungsprozesse und damit für eine 
weitere vertiefte sozialräumliche Untersuchung auf. Ausgenommen hiervon ist das 
von der Bezirksvertretung Ehrenfeld benannte Gebiet Ehrenfeld-West, sowie das sta-
tistische Quartier Neuehrenfeld Schlachthof-Süd (dieses statistische Quartier ist ein 
Teilbereich des Beobachtungsraums Liebig Quartier)..." In der Tabelle auf Seite 11 
heißt es zu „BV 5, Stadtteil Nippes“: „Ergebnis nach Anwendung der Methode: 
„nicht auffällig“.  
Wir bitten deswegen das Amtes für Stadtentwicklung und Statistik um die Infor-
mation der Bezirksvertretung Nippes über das Ergebnis seiner Untersuchung 
und eine Begründung für seine Beurteilung, dass im Stadtteil Nippes „keine An-
haltspunkte für Veränderungsprozesse und. damit für eine weitere vertiefte sozial-
räumliche Untersuchung" gibt.“  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Voruntersuchung (Vorlagen-Nr.: 2880/2024) wurde veröffentlicht und ist unter fol-
gendem Link im Ratsinformationssystem für jeden einseh- bzw. abrufbar: SessionNet 
| Einsatz des Instruments der Sozialen Erhaltungssatzung.  
Im Fokus der Mitteilung zur Voruntersuchung steht die Beschreibung und Etablierung 
einer Methodik zum Einsatz Sozialer Erhaltungssatzungen. In dieser Untersuchung 
wurden methodisch anerkannte Indikatoren herangezogen, die das 
Verdrängungspotential, das Aufwertungspotential und den Aufwertungsdruck 
widerspiegeln sollen. Diese Kriterien müssen erfüllt sein, um einen rechtssicheren 
Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung zu gewährleisten. Die Untersuchung hat 
dabei neun Beobachtungsräume in Köln identifiziert. Für den Stadtteil Nippes konnten 
keine evidenten Ergebnisse festfestellt werden. In keinem der 21 Statistischen 
Quartiere treffen zwei von drei Dimensionen (Aufwertungspotential, 
Verdrängungspotential, Verdrängungsdruck) zu. Lediglich einige Einzelindikatoren 
liegen über den entsprechenden Grenzwerten bzw. Spannen (siehe Anlage).  
Insofern geht die Verwaltung in anderen Stadtteilen von Köln von einem höheren 
Handlungsbedarf für einen zielgerichteten Einsatz von Sozialen Erhaltungssatzungen 
aus. Der Bericht enthält demnach Empfehlungen, die auf der Grundlage von statisti-
schen Kennwerten und städtebaulichen Faktoren beruhen. Bei den räumlichen Ergeb-
nissen der Voruntersuchung und deren Interpretation handelt es sich demzufolge nicht 
um eine Beschlussvorlage.  
Somit enthält der vorgelegte Bericht keine Ablehnung für eine vertiefte Untersuchung 
für den Stadtteil Nippes oder anderen Kölner Stadtteilen. Die Untersuchungsergeb-
nisse belegen jedoch, dass andere Gebiete im Kölner Stadtgebiet von Aufwertungs- 
und Verdrängungsprozessen stärker betroffen sein könnten.  
Ein Aufstellungsbeschluss für eine Soziale Erhaltungssatzung muss durch den Stadt-
entwicklungsausschuss erfolgen.

3 
 
Die Verwaltung wurde vom Stadtentwicklungsausschuss am 05.12.2024 beauftragt, 
einen Aufstellungsbeschluss für eine Soziale Erhaltungssatzung für das Gebiet Kalk 
Mitte vorzubereiten (mündlicher Ergänzungsantrag zur Vorlagen-Nr.: AN/1657/2024).  
Die Voruntersuchungen werden periodisch durchgeführt, so dass die Entwicklungen 
auch im Stadtteil Nippes weiterhin in dieser stadtweiten Betrachtung inbegriffen sind.

Anlage: Ergebnisse der Voruntersuchung für die Statistischen Quartiere im Stadtteil Nippes

1947 Zeichen

Anlage: Ergebnisse der Voruntersuchung für die Statistischen Quartiere im Stadtteil Nippes  
vgl. Methodendarstellung 2880/2024, Seite 3 ff 
ROT MARKIERTE ZAHLEN = Einzeldaten liegen über den festgelegten Grenzwerten bzw. innerhalb der definierten Spanne 
Dimension Aufwertungspotential Verdrängungs-
potential Verdrängungsdruck 
Indikator 
Abgeschlossen-
heitsbescheini-
gungen 2018-
2022 je 1.000 
Haushalte in 
2022 
Erstverkäufe 
nach 
Wohnungs-
umwandlung 
2018-2022 je 
1.000 Haushalte 
in 2022 
Transfer-
leistungsdichte 
(SGBII+XII) 
2022 in % 
Median Miet-
preisangebote 
unmöblierter 
Wohnungen im 
Bestand 2022 
(€/qm) 
Entwicklung 
Mietpreis-
angebote 
unmöblierter 
Wohnungen im 
Bestand 2018-
2022 in % 
beides muss zutreffen beides muss zutreffen 
GRENZWERTE bzw. SPANNE 15,47 2,74 12,95 11,40-14,55 16,96 
Sechzig-Viertel - Werkstattstr. 0,00 0,00 6,85 15,00 16,73 
Sechzig-Viertel - Josephskirchplatz 9,46 6,30 6,49 16,90 40,83 
Sechzig-Viertel - Knechtstedener Str. 7,43 0,00 8,85 13,50 3,85 
Sechzig-Viertel - Kulturkirche 24,82 7,24 12,20 15,35 19,46 
Nippes - Erzbergerplatz 8,53 0,85 3,98 14,70 16,21 
Nippes - Edith-Stein-Schule 38,97 0,00 7,17 14,90 36,07 
Nippes - Holbeinstr. 6,01 0,00 7,20 14,35 3,24 
Nippes - Wartburgplatz 39,92 5,25 9,13 16,50 28,40 
Nippes - Wilhelmplatz 32,73 3,64 4,90 14,75 26,07 
Nippes - St. Vinzenz Hospital 0,87 13,86 7,91 13,20 -2,94 
Nippes - Baudriplatz 46,01 4,60 4,84 15,00 25,00 
Nippes - Auerstr. 4,51 0,00 3,14 15,30 30,77 
Nippes - Gellertstr. 15,35 10,96 6,08 15,40 18,92 
Nippes - Leipziger Platz 12,21 2,62 7,22 15,00 11,11 
Nippes - Waterloostr. 70,61 0,00 7,65 11,50 -10,51 
Nordpark - Xantener Str. 8,89 0,00 12,64 14,50 16,00 
Nordpark - Am Nordpark 33,06 0,00 2,20 15,20 18,29 
Siedlung Florastr. 10,32 7,89 6,18 14,00 0,00 
Clouth-Gelände 113,32 1,17 4,42 17,80 38,52 
Nippes - Lokomotivstr. 0,00 0,00 3,70 15,00 28,21 
Nippes - Am Alten Stellwerk 0,00 0,00 2,67 15,00 16,73

Beratungsverlauf (1)

27.03.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0328/2025
Typ
Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
Datum
31.01.2025
Erstellt
29.01.2025 07:11