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3770/2024

Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner Weg“ in Köln-Ehrenfeld und Änderung des Arbeitstitels in: „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel" in Köln-Ehrenfeld

Beschlussvorlage Ausschuss 28.11.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 05.12.2024, TOP 13.1

Anlage 2 alter Geltungsbereich

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3 angepasster Geltungsbereich

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Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 alter Geltungsbereich

442 Zeichen

Sonic Ballroom
artheaterCBE&YUCABumann&SohnLive Music Hall
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
N
StadtplanungsamtAlter Geltungsbereich des  Bebauungsplanes Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße / Grüner Weg in Köln - Ehrenfeld
010050200300 Meter

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1821 Zeichen

Dezernat, Dienststelle 
VI/61/612-1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3770/2024
Stand: 26.08.2025 
Sachstandsbericht 
Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungs-
planes Arbeitstitel: „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner 
Weg“ in Köln-Ehrenfeld und Änderung des Arbeitstitels in  
Neuer Arbeitstitel: „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeld-
gürtel“ in Köln-Ehrenfeld 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, den Plangeltungsbereich des am 01.06.2023 gefassten und am 
23.08.2023 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemachten Aufstellungsbe-
schluss des Bebauungsplanes — Arbeitstitel: „Sicherung der Clubkultur im Be-
reich Lichtstraße/Grüner Weg“ in Köln-Ehrenfeld — um die Gebiete südlich des 
Clubs „Sonic Ballroom“, westlich und östlich der Schönsteinstraße sowie nörd-
lich des Clubs „artheater“ zu erweitern; 
2. beschließt den Arbeitstitel zu ändern in: neuer Arbeitstitel: „Sicherung der Club-
kultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld; 
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang); 
4. beteiligt den Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld im 
Nachgang über eine Mitteilung. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt

2 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Änderung des Geltungsbereiches sowie die Änderung des Arbeitstitels wurden am 
29.01.25 im Amtsblatt bekannt gemacht.   
Nächste Schritte: 
Das Verfahren wird weiter qualifiziert, die frühzeitige Beteiligung der Dienststellen und 
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird aktuell vorbereitet und zeit-
nah durchgeführt.  
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
IV. Quartal 2026

Beschlussvorlage Ausschuss

8434 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/612-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3770/2024 
Freigabedatum 
28.11.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 
Arbeitstitel: „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner Weg„ in Köln-
Ehrenfeld und Änderung des Arbeitstitels in 
Neuer Arbeitstitel: „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ 
in Köln-Ehrenfeld  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beschließt, den Plangeltungsbereich des am 01.06.2023 gefassten und am 23.08.2023 
im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemachten Aufstellungsbeschluss des Bebau-
ungsplanes — Arbeitstitel: „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner 
Weg“ in Köln-Ehrenfeld — um die Gebiete südlich des Clubs „Sonic Ballroom“, west-
lich und östlich der Schönsteinstraße sowie nördlich des Clubs „artheater“ zu erwei-
tern; 
2. beschließt den Arbeitstitel zu ändern in: neuer Arbeitstitel: „Sicherung der Clubkultur 
im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld; 
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang); 
4. beteiligt den Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld im Nachgang 
über eine Mitteilung. 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.12.2024 
Ausschuss Kunst und Kultur 03.12.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Anlass 
 
Auf dem benachbarten Grundstück des „artheater“ (Ehrenfeldgürtel 131a) soll im hinteren Be-
reich eine Wohnbebauung nach § 34 BauGB entstehen. Die zugrundeliegende Bauvoranfrage 
wurde vonseiten der Verwaltung abgelehnt im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung. 
Diese Entscheidung wird aktuell beklagt und liegt dem Verwaltungsgericht Köln vor. Im Zuge 
des Gerichtsverfahrens sowie der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes wurde deut-
lich, dass der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses „Sicherung der Clubkultur im Be-
reich Lichtstraße/Grüner Weg“ zu erweitern ist. So wurden bislang teilweise die sogenannten 
Schutzzonen um die bestehenden Clubs nicht ausreichend gefasst. Bereits durch den Be-
schluss des Stadtentwicklungsausschusses am 01.06.2023 den Geltungsbereich des Bebau-
ungsplanes deutlich zu vergrößern, wurde der Clubnutzung an dieser Stelle Vorrang gegen-
über heranrückender Wohnbebauung und damit einhergehenden Lärmproblematiken gege-
ben. Infolgedessen erfolgt eine erneute Änderung des Geltungsbereiches.  
 
Planungshistorie 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 03.09.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Be-
bauungsplan mit dem Arbeitstitel: „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner 
Weg in Köln-Ehrenfeld“ gefasst (vgl. Session-Vorlage 2155/2020). Ziel ist die Festsetzung ei-
nes Urbanen Gebietes sowie Sondergebiete zur Sicherung von Vergnügungsstätten, die Mu-
sik und Tanzveranstaltungen anbieten (sogenannten Clubs). Der Aufstellungsbeschluss 
wurde am 07.10.2020 bekannt gemacht. Zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses befan-
den sich im Geltungsbereich drei Clubs: das „Sonic Ballroom“ (Oskar-Jäger-Straße 190), die 
„Live Music Hall“ (Lichtstraße 30) und das „Barinton“ (Grüner Weg 2).  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seinem Beschluss die Verwaltung ebenfalls beauf-
tragt, zu prüfen, durch welche alternativen Festsetzungen nicht nur der Bestand, sondern 
auch die Möglichkeit der Entwicklung neuer Clubs sichergestellt werden kann. 
 
Neuansiedlungen von Clubs lassen sich gemäß der vorgesehenen Methodik (s.u.) planungs-
rechtlich jedoch nicht sichern, sofern Standorte noch nicht klar definiert wurden. 
 
Aufgrund von Bestandsveränderungen (Schließung des „Barinton“) und nicht vorhandenen 
Entwicklungsperspektiven von neuen Club-Standorten innerhalb des Geltungsbereiches des 
Bebauungsplanes infolge des gerade in den vergangenen Jahren hier stattgefunden Transfor-
mationsprozesses, erschien es sinnvoll, den Fokus auf die Sicherung der bestehenden Clubs 
zu legen. 
 
So hat der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 01.06.2023 einen geänderten 
Geltungsbereich beschlossen (vgl. Session Nr. 0464/2023).  
Entsprechend wurde dieser um die Bahnbögen entlang der Bartholomäus-Schink-Straße und 
des Ehrenfeldgürtels erweitert. Dadurch können auch die Clubstandorte „Club Bahnhof Ehren-

3 
feld“ und „YUCA“ sowie das „Bumann & Sohn“ und das „artheater“ mit einer Sondergebiets-
ausweisung planungsrechtlich abgesichert werden. 
 
Somit befinden sich aktuell folgende Clubs im Geltungsbereich: 
 
- Sonic Ballroom (Oskar-Jäger-Straße 190) 
- Live Music Hall (Lichtstraße 30) 
- Club Bahnhof Ehrenfeld (Bartholomäus-Schink-Straße 65/67) 
- Yuca (Bartholomäus-Schink-Straße 65) 
- Bumann & Sohn (Bartholomäus-Schink-Straße 2) 
- artheater (Ehrenfeldgürtel 127) 
 
Neuer Geltungsbereich 
Aufgrund der weiteren Qualifizierung des Bebauungsplanes und des damit einhergehenden 
Erkenntnisgewinns wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes um die Bereiche südlich 
des Sonic Ballrooms, westlich und östlich der Schönsteinstraße sowie nördlich des Clubs „ar-
theater“ erweitert. Durch die neue Anpassung des Geltungsbereichs wird ausreichend Spiel-
raum für die Festlegung von Schutzzonen um die vorhandenen Clubs gelegt, sodass diese 
zukünftig von heranrückender Wohnbebauung geschützt werden können. Die Schutzzonen 
sind aktuell noch nicht näher definiert und bilden vorerst den Untersuchungsraum für die ge-
wählte Systematik des Bebauungsplanes (s.u.). 
 
Grundsätzlich ist es deshalb nicht auszuschließen, dass es hinsichtlich des Geltungsberei-
ches im Zuge des weiteren Verfahrens noch zu weiteren Anpassungen kommen kann. Sollte 
sich im weiteren Verfahren herausstellen, dass es zweckmäßig ist, weitere Bereiche mit ein-
zubeziehen oder auszuklammern, wird es zu einer erneuten Änderung des Geltungsbereiches 
kommen wird.  
 
Um dem geänderten Geltungsbereich auch für die Öffentlichkeit Rechnung tragen zu können, 
wird ebenfalls der Arbeitstitel geändert und passt sich somit den neuen Gegebenheiten an. 
Der neue Arbeitstitel lautet fortan: „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeld-
gürtel“ in Köln-Ehrenfeld. 
 
Systematik und zukünftige Inhalte des Bebauungsplans 
 
Um die im Plangebiet bestehenden Clubs zu sichern, sollen im Bebauungsplan Sondergebiete 
mit der Zweckbestimmung Club-Nutzung festgesetzt werden. Diese Sondergebiete werden 
von einem gegliederten Urbanen Gebiet mit Ausschluss von Wohnen als Schutzzone umge-
ben. Daran anschließend soll ein Urbanes Gebiet ohne Wohnungsausschluss festgesetzt wer-
den.  
 
Es sind folgende Festsetzungen vorstellbar für die Gliederung des Urbanen Gebiets (MU) und 
die Sondergebiete (SO): 
 
Reservierung von Flächen für Clubs durch Festsetzung von Sondergebieten und Absicherung 
der Clubnutzung gegen heranrückende Wohnnutzung  
1) Innerhalb der Sondergebiete (SO) sind ausschließlich Vergnügungsstätten in Form von              
Diskotheken, Tanzlokalen, Tanzbars und ähnlichen Betrieben (sog. Clubs) zulässig. In Ober-
geschossen können ausnahmsweise weitere, mit dem Clubbetrieb vereinbare Nutzungen zu-
gelassen werden. Satz 2 gilt nicht für Wohnnutzungen.  
(Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 5, 9 und § 11 Abs. 1, 2 BauNVO)  
 
2) Im festgesetzten Urbanen Gebiet (MU) sind Vergnügungsstätten in Form von Diskotheken, 
Tanzlokalen, Tanzbars und ähnlichen Betrieben (sog. Clubs) unzulässig.  
 
3) In den im MU festgesetzten Umgebungszonen von Clubs jeder Art sind Wohnnutzungen 
unzulässig, solange nicht durch Baulast oder Dienstbarkeiten gesichert ist, dass durch die 
Wohnnutzung keine Immissionsorte bestehen oder herbeiführt werden, an denen die Immissi-
onsrichtwerte der TA Lärm durch vom Club ausgehenden Lärm überschritten werden.

4 
 
4) Der Bestandsschutz zugunsten bestandskräftig genehmigter Wohnnutzungen bleibt unbe-
rührt. (Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 5, § 6a BauNVO). 
 
Anlagen 
 
Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung 
Anlage 1 Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2  alter Geltungsbereich 
Anlage 3 angepasster Geltungsbereich

Anlage 3 angepasster Geltungsbereich

451 Zeichen

Sonic BallroomartheaterCBE&YUCABumann&SohnLive Music Hall
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 3
N
StadtplanungsamtAngepasster Geltungsbereich des  Bebauungsplanes Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße / Ehrenfeldgürtelin Köln - Ehrenfeld
010050200300 Meter

Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

896 Zeichen

/  
Anlage 0 
 
 
Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 
Arbeitstitel: „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner Weg“ in Köln-
Ehrenfeld  
und Änderung des Arbeitstitels in 
Neuer Arbeitstitel: „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in 
Köln-Ehrenfeld 
 
Vorlage 3770/2024 
hier: Begründung der Dringlichkeit: 
 
Die Beratung am 02.12.2024 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ist notwendig, da aktuell ein 
Gerichtsverfahren zu einer negativ beschiedenen Bauvoranfrage auf dem Ehrenfeldgürtel 131a 
läuft. Mit einer Gerichtsentscheidung ist Anfang des Jahres 2025 zu rechnen.  
Durch die Änderung des Geltungsbereiches können die planungsrechtlichen Instrumente der Zu-
rückstellung (§ 15 BauGB) und Veränderungssperre (§ 14 BauGB) zur Sicherung der Clubkultur 
innerhalb des Geltungsbereiches angewandt werden.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1133 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? 
Nach dem Baugesetzbuch sind mehrere Schritte der Öffentlichkeitsbeteiligung gesetzlich 
vorgeschrieben. In diesem Vorhaben soll die Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB beteiligt werden 
und eine Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes nach § 3 Absatz 2 BauGB stattfinden.  
  
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (3)

02.12.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2024 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 9.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 13.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3770/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
28.11.2024
Erstellt
25.11.2024 16:27