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A-W/0027/2006

Mehr Sicherheit auf dem Schulweg - Zeitlich begrenzte punktuelle Tempo 30 -

Antrag an die BV West 10.10.2006

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 02.11.2006, TOP 7.2

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Fraktion in der BV West  
Münster, 06. Okt. 2006 
 
 
 
 
An die Bezirksvorsteherin der BV West 
Frau Elisabeth Westrup 
Schelmenstiege 1 
 
48151 M ü n s t e r 
 
 
 
 
Mehr Sicherheit auf dem Schulweg 
Zeitlich begrenzte punktuelle Tempo 30 - Regelung auf dem Dingbängerweg an Schultagen 
 
Die Bezirksvertretung Münster West fordert die Verw altung der Stadt Münster auf, auf dem Ding- 
bängerweg in Höhe der St. Anna-Kirche (vor der Ampe lanlage) bis zur Brücke über den Meckel- 
bach einen ca. 240 m langen, zeitlich begrenzten, p unktuellen Tempo-30-Bereich an Schultagen in 
beiden Fahrtrichtungen einzurichten. 
 
Die zeitliche Begrenzung der Tempo-30-Regelung erfolgt für die Zeit von 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr. 
 
Begründung: 
 
 
Der Antrag verfolgt das Ziel, die Verkehrssicherhei t der Kinder und Schüler auf dem Weg zum 
Kindergarten und zur Schule präventiv zu erhöhen, U nfälle zu verhüten und vorhandene Risiken zu 
minimieren.  
 
Nach den Empfehlungen und Orientierungshilfen zur S chulwegesicherung soll die Verkehrsraum- 
gestaltung im Schulumfeld so eingerichtet werden, d ass die Kinder möglichst sicher als Fußgänger 
und Radfahrer zur Schule kommen können. Dazu gehört  u.a., dass das gesamte  Schulumfeld durch 
eine gezielte Geschwindigkeitsreduzierung und durch  die Einrichtung von Querungshilfen „kinder- 
freundlich“ gestaltet wird.   
 
Ein Baustein für eine sichere Verkehrsraumgestaltun g bildet die Einführung von Bereichen mit ei- 
ner Tempo-30-Regelung. Eine gezielte und konsequent e Verkehrsüberwachung durch Polizei und 
/oder Ordnungsamt sollte hinzukommen. Insbesondere der Schulweg von Grundschülern ist oft die 
erste dauerhafte selbständige Verkehrserfahrung von Kindern.  
 
Trotz sinkenden Unfallzahlen bei Toten und Verletzten in den letzten Jahren kann es für die vorsor- 
gende Sicherheit von Kinder im Straßenverkehr keine n Anlass zur Entwarnung geben; bei aller 
Freude über sinkende Unfallzahlen - alle 14 Minuten  verunglückt ein Kind im Straßenverkehr. Dar- 
um gilt das Motto – Unfälle vermeiden, Risiken minimieren.

2 
Die Tempo-30-Regelungen gelten nach den Empfehlunge n auch für Hauptstraßen; aber gerade die 
Hauptstraßen werden aus den unterschiedlichsten Gründen von Maßnahmen  der Temporeduzierung 
häufig ausgespart.  
 
Der Dingbängerweg ist eine solch wichtige „Hauptstr aße“; er ist als Kreisstraße eingestuft und hat 
bekanntlich eine sehr hohe Verkehrsdichte (ca. 10.0 00 Fahrzeuge täglich). Am Dingbängerweg lie- 
gen in unmittelbarer Nachbarschaft die Peter-Wust-Grundschule, der kath. Kindergarten „St.-Anna“ 
und der städt. Kindergarten „In der Alten Schule“. Die Ampelanlage am Dingbängerweg auf Höhe 
der St.-Anna-Kirche ist eine besonders neuralgische  Zone, da diese Ampelanlage zwei Mal täglich 
von ca. 700 Kindern - teilweise mit Rädern - auf de m Weg zur Friedensschule oder zu den inner- 
städtischen weiterführenden Schulen genutzt wird.  
 
Bei dem Bereich zwischen der St. Anna-Kirche und de m Meckelbach auf dem Dingbängerweg 
handelt es sich somit um eine besonders schutzwürdige Zone, die bei der Verkehrsraumgestaltung 
besonders gesichert werden muss. 
 
Der Zeitverlust für den Autoverkehr ist gering und bewegt sich für die 240 m im einstelligen Se- 
kundenbereich. 
 
Die Einrichtungskosten sind unbedeutend. Bauliche M aßnahmen sind nicht  erforderlich, da es sich 
um eine zeitlich begrenzte punktuelle Geschwindigke itsbegrenzung und nicht um die Einrichtung 
einer Tempo-30-Zone handelt.  
 
 
 
 
gezeichnet        gezeichnet 
Ediger, Wolfgarten und Fraktion     Prof. Dr. Poll

Beratungsverlauf (1)

02.11.2006 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Dingbängerweg
  • Schelmenstiege 1

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Details

Vorlagen-Nr.
A-W/0027/2006
Typ
Antrag an die BV West
Datum
10.10.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37