A-W/0027/2006
Mehr Sicherheit auf dem Schulweg - Zeitlich begrenzte punktuelle Tempo 30 -
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Originaldokument
3979 Zeichen
• ! • "# $% •& " • "#!$% '()*+#, #" *)-'.()*+#, #" * '()*+#,/"0!)$)-'.()*+#,/"0$)!# 1 2 3 45632 1753 48997773 2 3 48997773 42 3 Fraktion in der BV West Münster, 06. Okt. 2006 An die Bezirksvorsteherin der BV West Frau Elisabeth Westrup Schelmenstiege 1 48151 M ü n s t e r Mehr Sicherheit auf dem Schulweg Zeitlich begrenzte punktuelle Tempo 30 - Regelung auf dem Dingbängerweg an Schultagen Die Bezirksvertretung Münster West fordert die Verw altung der Stadt Münster auf, auf dem Ding- bängerweg in Höhe der St. Anna-Kirche (vor der Ampe lanlage) bis zur Brücke über den Meckel- bach einen ca. 240 m langen, zeitlich begrenzten, p unktuellen Tempo-30-Bereich an Schultagen in beiden Fahrtrichtungen einzurichten. Die zeitliche Begrenzung der Tempo-30-Regelung erfolgt für die Zeit von 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr. Begründung: Der Antrag verfolgt das Ziel, die Verkehrssicherhei t der Kinder und Schüler auf dem Weg zum Kindergarten und zur Schule präventiv zu erhöhen, U nfälle zu verhüten und vorhandene Risiken zu minimieren. Nach den Empfehlungen und Orientierungshilfen zur S chulwegesicherung soll die Verkehrsraum- gestaltung im Schulumfeld so eingerichtet werden, d ass die Kinder möglichst sicher als Fußgänger und Radfahrer zur Schule kommen können. Dazu gehört u.a., dass das gesamte Schulumfeld durch eine gezielte Geschwindigkeitsreduzierung und durch die Einrichtung von Querungshilfen „kinder- freundlich“ gestaltet wird. Ein Baustein für eine sichere Verkehrsraumgestaltun g bildet die Einführung von Bereichen mit ei- ner Tempo-30-Regelung. Eine gezielte und konsequent e Verkehrsüberwachung durch Polizei und /oder Ordnungsamt sollte hinzukommen. Insbesondere der Schulweg von Grundschülern ist oft die erste dauerhafte selbständige Verkehrserfahrung von Kindern. Trotz sinkenden Unfallzahlen bei Toten und Verletzten in den letzten Jahren kann es für die vorsor- gende Sicherheit von Kinder im Straßenverkehr keine n Anlass zur Entwarnung geben; bei aller Freude über sinkende Unfallzahlen - alle 14 Minuten verunglückt ein Kind im Straßenverkehr. Dar- um gilt das Motto – Unfälle vermeiden, Risiken minimieren. 2 Die Tempo-30-Regelungen gelten nach den Empfehlunge n auch für Hauptstraßen; aber gerade die Hauptstraßen werden aus den unterschiedlichsten Gründen von Maßnahmen der Temporeduzierung häufig ausgespart. Der Dingbängerweg ist eine solch wichtige „Hauptstr aße“; er ist als Kreisstraße eingestuft und hat bekanntlich eine sehr hohe Verkehrsdichte (ca. 10.0 00 Fahrzeuge täglich). Am Dingbängerweg lie- gen in unmittelbarer Nachbarschaft die Peter-Wust-Grundschule, der kath. Kindergarten „St.-Anna“ und der städt. Kindergarten „In der Alten Schule“. Die Ampelanlage am Dingbängerweg auf Höhe der St.-Anna-Kirche ist eine besonders neuralgische Zone, da diese Ampelanlage zwei Mal täglich von ca. 700 Kindern - teilweise mit Rädern - auf de m Weg zur Friedensschule oder zu den inner- städtischen weiterführenden Schulen genutzt wird. Bei dem Bereich zwischen der St. Anna-Kirche und de m Meckelbach auf dem Dingbängerweg handelt es sich somit um eine besonders schutzwürdige Zone, die bei der Verkehrsraumgestaltung besonders gesichert werden muss. Der Zeitverlust für den Autoverkehr ist gering und bewegt sich für die 240 m im einstelligen Se- kundenbereich. Die Einrichtungskosten sind unbedeutend. Bauliche M aßnahmen sind nicht erforderlich, da es sich um eine zeitlich begrenzte punktuelle Geschwindigke itsbegrenzung und nicht um die Einrichtung einer Tempo-30-Zone handelt. gezeichnet gezeichnet Ediger, Wolfgarten und Fraktion Prof. Dr. Poll
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungOrte (2)
- Dingbängerweg
- Schelmenstiege 1
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- A-W/0027/2006
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 10.10.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37