0373/2017
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen u. -verpflichtungen für die Hj. 2016 und 2017 gem. § 83 Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzung 2016 und 2017.
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Beschlussvorlage Rat
3772 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/202/0 Vorlagen-Nummer 0373/2017 Freigabedatum 23.03.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen u. -verpflichtungen für die Hj. 2016 und 2017 gem. § 83 Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzung 2016 und 2017. Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt Kenntnis von folgenden durch die Kämmerin/die Fachbeigeordneten in der Zeit vom 06.12.2016 bis 14.03.2017 für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 genehmigten Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen. Finanzausschuss 03.04.2017 Rat 04.04.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2016 und 2017 ent- scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Aus- zahlungen bis zur Höhe von 50.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - wirtschaftlich durchlaufend sind, der Rückzahlung von Zuweisungen dienen, - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr ist, bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kunden- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirtschaft bereitgestellt werden müssen - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro- gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem an- deren Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitge- stellt werden müssen, - die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen her- angezogen werden. Außerdem entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungs- ermächtigungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah- lungen bis zu einer Höhe von 20.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Teilplans erfolgt und darüber hinaus keine Belastung der Folgejahre entsteht. Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so- wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 u. 85 GO i. V. m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frak- tionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen
Anlage 1b üpl_Auszahlung_investiv_2016
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Anlage 1b (2016) Über den Ansatz im Haushaltsjahr 2016 hinausgehende (überplanmäßige) Auszahlung für Investitionen 1. 30.000,00 EUR in Teilplan 0604 in Zeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen); Finanzstelle 5100-0604-0-2002 Grund:. Haushaltsneutrale Umschichtung der Mittel aus finanzstatistischen Gründen für die Aufwertung von Spiel- und Bolzplätzen in der Innenstadt. Deckung: Wenigerauszahlungen i. H. v. 30.000,00 EUR in Teilplan 1301 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Zuständiges Fachdezernat: I für 02 2. 30.000,00 EUR in Teilplan 0604 in Zeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen); Finanzstelle 5100-0604-0-2002 Grund:. Haushaltsneutrale Umschichtung der Mittel aus finanzstatistischen Gründen für die Verbesserung und Umgestaltung des Spielplatzes Leineweg-Ost in Chorweiler. Deckung: Wenigerauszahlungen i. H. v. 30.000,00 EUR in Teilplan 1301 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Zuständiges Fachdezernat: I für 02 3. 5.000,00 EUR in Teilplan 1201 in Zeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen); Finanzstelle 6601-1201-0-0100 Grund:. Haushaltsneutrale Umschichtung der Mittel aus finanzstatistischen Gründen für die Ersatzbeschaffung von 7 Bänken auf der Kalker Hauptstraße. Deckung: Wenigerauszahlungen i. H. v. 5.000,00 EUR in Teilplan 1301 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Zuständiges Fachdezernat: I für 02 4. 141,00 EUR in Teilplan 0504 in Zeile 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlage- vermögen); Finanzstelle 0000-0504-0-0001 Grund:. Mehrbedarf für die Beschaffung eines sog. Rollup anlässlich des Internationalen Tages des Menschen mit Behinderung. Deckung: Wenigerauszahlungen i. H. v. 141,00 EUR in Teilplan 0501 in Zeile 9 (Auszahlung für den Er- werb von beweglichem Anlagevermögen) Zuständiges Fachdezernat: IV für 51
Anlage 1b üpl_Auszahlung_investiv_2017
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Anlage 1b (2017) Über den Ansatz im Haushaltsjahr 2017 hinausgehende (überplanmäßige) Auszahlung für Investitionen 1. 50.000,00 EUR in Teilplan 0504 in Zeile 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen); Finanzstelle 0000-0504-0-0001 Grund: Einrichtung neuer Arbeitsplätze im Bereich der Dienststelle Diversity im Dienstgebäude Gürzenichstr. 6-16 / Kleine Sandkaul 5. Deckung: Wenigerauszahlungen i. H. v. 50.000,00 EUR in Teilplan 1004 in Zeile 8 (Auszahlung für Bau- maßnahmen) Zuständiges Fachdezernat: V für 5001 2. 61.200,00 EUR in Teilplan 0208 in Zeile 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen); Finanzstelle 0213-0208-0-0001 Grund: Ersatzbeschaffung von Lagerregalen für die neuen Archivräume des Standesamtes. Die vorhandenen Regale können aufgrund ihres altersbedingten schlechten Zustandes nicht weiter verwendet werden. Deckung: Wenigerauszahlungen i. H. v. 61.200,00 EUR in Teilplan 0207 in Zeile 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen) Zuständiges Fachdezernat: I für 02
Anlage 1a üpl_Aufwand_konsumtiv_2016
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Anlage 1a Über den Ansatz im Haushaltsjahr 2016 hinausgehende (überplanmäßige) Aufwendungen Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Um- schichtungen gedeckt wurden. 1. 4.228,22 EUR in Teilplan 0203 in Zeile 14 (bilanzielle Abschreibungen) Grund: Zuschuss der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Stromkosten anlässlich der Ände- rung der Nutzungsmöglichkeiten des Maternusplatzes. Deckung: Wenigeraufwendungen i. H. v. 3.452,93 EUR in Teilplan 0801 in Zeile 15 (Transferaufwendungen) sowie Wenigeraufwendungen i. H. v. 775,29 EUR in Teilplan 1301 in Zeile 15 (Transferaufwendungen) Zuständiges Fachdezernat: I für 02 2. 90.000,00 EUR in Teilplan 0207 in Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) Grund: Mehraufwand für den Druck von Bundespersonalausweisen und Reisepässen. Deckung: Mehrertrag i. H. v. 90.000,00 EUR in Teilplan 0207 in Zeile 4 (öffentlich – rechtliche Leistungsent- gelte) Zuständiges Fachdezernat: I für I-D3 3. 1.500.000,37 EUR in Teilplan 1302 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Grund: Mittelbereitstellung aufgrund vertraglicher Verpflichtungen gegenüber der Stadtentwässe- rungsbetriebe AöR. Deckung: Wenigeraufwendungen i. H. v. 1.200.000,00 EUR in Teilplan 1202 in Zeile 15 (Transferaufwen- dungen) sowie Wenigeraufwendungen i. H. v. 300.000,37 EUR in Teilplan 1202 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Zuständiges Fachdezernat: VIII für 69
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0373/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27