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0373/2017

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen u. -verpflichtungen für die Hj. 2016 und 2017 gem. § 83 Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzung 2016 und 2017.

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.03.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.04.2017, TOP 7

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1b üpl_Auszahlung_investiv_2016

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Anlage 1b üpl_Auszahlung_investiv_2017

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Anlage 1a üpl_Aufwand_konsumtiv_2016

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Beschlussvorlage Rat

3772 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/202/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 0373/2017 
Freigabedatum 
23.03.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten 
Mehraufwendungen, -auszahlungen u. -verpflichtungen für die Hj. 2016 und 2017 gem. § 83 
Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzung 2016 und 2017. 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt Kenntnis von folgenden durch die Kämmerin/die Fachbeigeordneten in der Zeit vom 
06.12.2016 bis 14.03.2017 für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 genehmigten Mehraufwendungen 
und Mehrauszahlungen. 
 
 
Finanzausschuss 03.04.2017 
Rat 04.04.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2016 und 2017 ent-
scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Aus-
zahlungen bis zur Höhe von 50.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
 
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- wirtschaftlich durchlaufend sind, der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,  
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr ist, 
bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kunden- 
Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen,  
- im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirtschaft 
bereitgestellt werden müssen  
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro-
gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt 
sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zuständigen 
Teilpläne umgeschichtet werden müssen,  
- wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem an-
deren Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitge-
stellt werden müssen,  
- die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch 
die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der 
durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf 
für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, 
soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen her-
angezogen werden. 
 
Außerdem entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 12 der 
Haushaltssatzung der Stadt Köln über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungs-
ermächtigungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah-
lungen bis zu einer Höhe von 20.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen 
Teilplans erfolgt und darüber hinaus keine Belastung der Folgejahre entsteht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so-
wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 u. 85 GO i. V. 
m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frak-
tionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. 
 
Anlagen

Anlage 1b üpl_Auszahlung_investiv_2016

1900 Zeichen

Anlage 1b (2016) 
Über den Ansatz im Haushaltsjahr 2016 hinausgehende (überplanmäßige) Auszahlung für 
Investitionen 
 
 
 
 
1. 30.000,00 EUR  in Teilplan 0604  in Zeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen);  
Finanzstelle 5100-0604-0-2002  
 
Grund:. Haushaltsneutrale Umschichtung der Mittel aus finanzstatistischen Gründen für die 
Aufwertung von Spiel- und Bolzplätzen in der Innenstadt. 
 
Deckung: 
Wenigerauszahlungen i. H. v. 30.000,00 EUR in Teilplan 1301 in Zeile 13 (Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen) 
 
Zuständiges Fachdezernat: I für 02 
 
 
2. 30.000,00 EUR  in Teilplan 0604  in Zeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen);  
Finanzstelle 5100-0604-0-2002  
 
Grund:. Haushaltsneutrale Umschichtung der Mittel aus finanzstatistischen Gründen für die 
Verbesserung und Umgestaltung des Spielplatzes Leineweg-Ost in Chorweiler. 
 
Deckung: 
Wenigerauszahlungen i. H. v. 30.000,00 EUR in Teilplan 1301 in Zeile 13 (Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen) 
 
Zuständiges Fachdezernat: I für 02 
 
 
3. 5.000,00 EUR  in Teilplan 1201  in Zeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen);  
Finanzstelle 6601-1201-0-0100 
 
Grund:. Haushaltsneutrale Umschichtung der Mittel aus finanzstatistischen Gründen für die 
Ersatzbeschaffung von 7 Bänken auf der Kalker Hauptstraße. 
 
Deckung: 
Wenigerauszahlungen i. H. v. 5.000,00 EUR in Teilplan 1301 in Zeile 13 (Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen) 
 
Zuständiges Fachdezernat: I für 02 
 
 
4. 141,00 EUR  in Teilplan 0504  in Zeile 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlage- 
vermögen); Finanzstelle 0000-0504-0-0001 
 
Grund:. Mehrbedarf für die Beschaffung eines sog. Rollup anlässlich des Internationalen Tages 
des Menschen mit Behinderung. 
 
Deckung: 
Wenigerauszahlungen i. H. v. 141,00 EUR in Teilplan 0501 in Zeile 9 (Auszahlung für den Er- 
werb von beweglichem Anlagevermögen) 
 
Zuständiges Fachdezernat: IV für 51

Anlage 1b üpl_Auszahlung_investiv_2017

1087 Zeichen

Anlage 1b (2017) 
Über den Ansatz im Haushaltsjahr 2017 hinausgehende (überplanmäßige) Auszahlung für 
Investitionen 
 
 
 
1. 50.000,00 EUR  in Teilplan 0504  in Zeile 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichen 
Anlagevermögen); Finanzstelle 0000-0504-0-0001  
 
Grund: Einrichtung neuer Arbeitsplätze im Bereich der Dienststelle Diversity im Dienstgebäude 
Gürzenichstr. 6-16 / Kleine Sandkaul 5. 
 
Deckung: 
Wenigerauszahlungen i. H. v. 50.000,00 EUR in Teilplan 1004 in Zeile 8 (Auszahlung für Bau- 
maßnahmen) 
 
Zuständiges Fachdezernat: V für 5001 
 
 
2. 61.200,00 EUR  in Teilplan 0208  in Zeile 9 (Auszahlung für den Erwerb von beweglichen 
Anlagevermögen); Finanzstelle 0213-0208-0-0001  
 
Grund: Ersatzbeschaffung von Lagerregalen für die neuen Archivräume des Standesamtes. Die 
vorhandenen Regale können aufgrund ihres altersbedingten schlechten Zustandes nicht weiter 
verwendet werden. 
 
Deckung: 
Wenigerauszahlungen i. H. v. 61.200,00 EUR in Teilplan 0207 in Zeile 9 (Auszahlung für den 
Erwerb von beweglichen Anlagevermögen) 
 
Zuständiges Fachdezernat: I für 02

Anlage 1a üpl_Aufwand_konsumtiv_2016

1630 Zeichen

Anlage 1a  
 
 
Über den Ansatz im Haushaltsjahr 2016 hinausgehende (überplanmäßige) Aufwendungen 
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe 
auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Um- 
schichtungen gedeckt wurden. 
 
 
1. 4.228,22 EUR  in Teilplan 0203  in Zeile 14 (bilanzielle Abschreibungen) 
 
Grund:  Zuschuss der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Stromkosten anlässlich der Ände- 
rung der Nutzungsmöglichkeiten des Maternusplatzes. 
 
Deckung: 
Wenigeraufwendungen i. H. v. 3.452,93 EUR in Teilplan 0801 in Zeile 15 (Transferaufwendungen) 
sowie 
Wenigeraufwendungen i. H. v. 775,29 EUR in Teilplan 1301  in Zeile 15 (Transferaufwendungen) 
 
Zuständiges Fachdezernat: I für 02 
 
 
2. 90.000,00 EUR  in Teilplan 0207  in Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) 
 
Grund:  Mehraufwand für den Druck von Bundespersonalausweisen und Reisepässen. 
 
Deckung: 
Mehrertrag i. H. v. 90.000,00 EUR in Teilplan 0207  in Zeile 4 (öffentlich – rechtliche Leistungsent- 
gelte) 
 
Zuständiges Fachdezernat: I für I-D3 
 
 
3. 1.500.000,37 EUR  in Teilplan 1302  in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) 
 
Grund:  Mittelbereitstellung aufgrund vertraglicher Verpflichtungen gegenüber der Stadtentwässe- 
rungsbetriebe AöR.  
 
Deckung: 
Wenigeraufwendungen i. H. v. 1.200.000,00 EUR in Teilplan 1202  in Zeile 15 (Transferaufwen- 
dungen) sowie  
Wenigeraufwendungen i. H. v. 300.000,37 EUR in Teilplan 1202  in Zeile 13 (Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen) 
 
Zuständiges Fachdezernat: VIII für 69

Beratungsverlauf (2)

03.04.2017 Finanzausschuss
TOP 11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.04.2017 Rat
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0373/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27