1824/2023
Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 31.10.2022 (AN/1914/2022) betreffend verbesserte Kommunikation im öffentlichen Raum
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XXXStellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)XXX
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Dezernat, Dienststelle III/III Vorlagen-Nummer 1824/2023 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 12.06.2023 Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 31.10.2022 (AN/1914/2022) betrefffend verbesserte Kommunuikation im öffentlichen Raum Der Ausschuss hat wie folgt beschlossen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, wie das Vorgehen bei der Beschilderung von städtischen Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen ist, um den Bürger*innen die für die jeweilige Maßnahme nötigen Informationen aufzuzeigen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwiefern eine grundsätzliche Beschilderung mit den nötigen Informationen bei städtischen Sanierungs- und Gestaltungsmaßnah- men erfolgen kann. 3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwiefern unabhängig der Beschilderungs- möglichkeit unter Pkt. 2 außerdem eine entsprechende Informationsbereitstellung über städtische Tools oder Plattformen erfolgen kann. 4. Die Verwaltung wird beauftragt bei Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen von städtischen Spielplätzen ein alters- bzw. kindgerechte Informationsbeschilderung zu installieren, die den Grund für die Sanierung bzw. Veränderung erklärt und darlegt, wann die Maßnahme abgeschlossen ist. 5. Dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden ist das Prüf- bzw. Umsetzungsergebnis mitzuteilen. Stellungnahme der Verwaltung Zu 1 und 2) Alle städtischen Baumaßnahmen werden gemäß des Handbuchs zum Corporate Design der Stadt Köln (Corporate Design Manual), Abschnitt "Beschilderung" (Seite 149 ff.) mit Bauschil- dern versehen. In besonderen Fällen wird der Bauzaun gemäß dieser Vorgabe mit zusätzli- chen Informationen zur Maßnahme auf Bauzaunbannern versehen. Beispielhaft können hier genannt werden die in diesem Jahr abgeschlossene Maßnahme an der Domtreppe, sowie die laufende Brandschutzsanierung in der Stadtbahnhaltestelle Appell- hofplatz/Zeughaus, die Mülheimer Brücke und die Maßnahme zur Erneuerung der Kragplatte. Fotos können der Anlage 1 entnommen werden. Der Anlage 1 kann ebenfalls ein Beispiel für die Information zu Baumaßnahmen aus dem Be- reich des Neubaus, Erneuerung und Änderung von Lichtsignalanlagen (Ampelanlagen) ent- nommen werden. Es wird dort, auch wegen der häufig beengten Platzverhältnisse, eine Infor- 2 mationstafel an Masten montiert. Auf der Tafel wird die Veranlassung und den Bauherren so- wie über QR-Code Design auf weitere Informationen zu der Maßnahme verwiesen. Besondere Vorgaben gibt es bei Fördermaßnahmen, bei denen noch der Fördergeber be- nannt werden muss (z. B. Bund, Land). Sofern es genauere Informationen zur Baumaßnahme auf den Seiten des städt. Internetauf- trittes gibt, wird auf dem Bauschild ein QR-Code angegeben, welcher auf die entsprechenden Seiten verweist. Sanierungen und Gestaltungen im Inneren von Gebäuden, die keine Auswirkungen auf den umliegenden Verkehrsraum haben, werden mit den Nutzer*innen der Gebäude im Vorfeld ab- gestimmt und nicht gesondert beschildert. Zu 3) Das Dezernat für Mobilität informiert die Öffentlichkeit bereits heute, in Abhängigkeit von der Art der Maßnahme, unter anderem im Rahmen von Pressemitteilungen, Newslettern, Informa- tionen für Anlieger*innen, Öffentlichkeitsinformationsveranstaltungen sowie im städtischen In- ternetauftritt über den Verkehrskalender und ggf. auf eigenen Projektseiten (Beispiel: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/mobilitaet/kapazitaetserweiterung-auf-der- ost-west-achse) und über Social Media. Zudem werden derzeit neue Formen der Zugänglich- machung erprobt. So wurde Im Rahmen eines Pilotprojekts mit Förderung der KoelnBusiness GmbH die zukünftige Gestaltung der Ehrenstraße anhand der beschlossenen Planung im Rahmen einer Augmented Reality-Anwendung dargestellt (Link: https://www.stadt- koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/25815/index.html). Im Rahmen der po- lisMOBILITY wurden zudem Audiowalks produziert, die über Projekte informieren (https://www.stadt-koeln.de/audiowalks-verkehr). Für Baumaßnahmen im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln pflegt diese eine Informationsplattform mit aktuellen Informationen zur einzelnen Maßnahme, die über den städtischen Internetauftritt der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (https://www.stadt- koeln.de/politik-und-verwaltung/gebaeudewirtschaft/bau-projekte/index.html) oder auch über QR-Codes auf den Bauschildern abgerufen werden können. Baumaßnahmen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, die Auswirkungen auf den Verkehr haben oder vorübergehende Beeinträchtigungen der Nachbarschaft haben, werden regelmä- ßig durch Nachbarschaftsinformationen per Handzettel und mit Presseberichten begleitet." Zu 4) Seit einigen Jahren wird routinemäßig die gewünschte Beschilderung vorgenommen. Bei den großen Fördermaßnahmen gehören großflächige Baustellenschilder, auf denen sich alle Informationen befinden, als eine der Forderungen des Zuwendungsgebers immer mit dazu. Ansonsten wird vor Ort mit unterschiedlich großen Hinweisschildern bis hin zur einer DIN A 3 großen Erläuterung der Maßnahme informiert. Bei den EFRE-Maßnahmen "Grüne Infrastruktur" erfolgte die Info ebenso wie bei Gartenlabo- ren. Auch auf größere Maßnahmen auf den Friedhöfen (z. B. ökologische Projekte und gut sichtbare Rückschnitte) wird seit ca. 4 Jahren regelmäßig mit Infotafeln hingewiesen. Die Er- fahrungen sind durchweg positiv. Anlage: Anlage 1 – Beispiele Bauzaungestaltung und Mastbeschilderung
Anlage 1 - Beispiele Bauzaungestaltung und Mastbeschilderung
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Anlage 1 Beispiele für eine Bauzaungestaltung Domtreppe Haltestelle Appellhofplatz/Zeughaus Anlage 1 Anlage 1 Mülheimer Brücke Kragplatte Anlage 1 Anlage 1 Anlage 1 Beispiel für eine Mastbeschilderung
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/III Vorlagen-Nummer 09.06.2023 1824/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 12.06.2023 Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 31.10.2022 (AN/1914/2022) betreffend verbesserte Kommunikation im öffentlichen Raum Der Ausschuss hat wie folgt beschlossen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, wie das Vorgehen bei der Beschilderung von städtischen Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen ist, um den Bürger*innen die für die jeweilige Maßnahme nötigen Informationen aufzuzeigen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwiefern eine grundsätzliche Beschilderung mit den nötigen Informationen bei städtischen Sanierungs- und Gestaltungsmaßnah- men erfolgen kann. 3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwiefern unabhängig der Beschilderungs- möglichkeit unter Pkt. 2 außerdem eine entsprechende Informationsbereitstellung über städtische Tools oder Plattformen erfolgen kann. 4. Die Verwaltung wird beauftragt bei Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen von städtischen Spielplätzen ein alters- bzw. kindgerechte Informationsbeschilderung zu installieren, die den Grund für die Sanierung bzw. Veränderung erklärt und darlegt, wann die Maßnahme abgeschlossen ist. 5. Dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden ist das Prüf- bzw. Umsetzungsergebnis mitzuteilen. Stellungnahme der Verwaltung Zu 1 und 2) Alle städtischen Baumaßnahmen werden gemäß des Handbuchs zum Corporate Design der Stadt Köln (Corporate Design Manual), Abschnitt "Beschilderung" (Seite 149 ff.) mit Bauschil- dern versehen. In besonderen Fällen wird der Bauzaun gemäß dieser Vorgabe mit zusätzli- chen Informationen zur Maßnahme auf Bauzaunbannern versehen. Beispielhaft können hier genannt werden die in diesem Jahr abgeschlossene Maßnahme an der Domtreppe, sowie die laufende Brandschutzsanierung in der Stadtbahnhaltestelle Appell- hofplatz/Zeughaus, die Mülheimer Brücke und die Maßnahme zur Erneuerung der Kragplatte. Fotos können der Anlage 1 entnommen werden. Der Anlage 1 kann ebenfalls ein Beispiel für die Information zu Baumaßnahmen aus dem Be- reich des Neubaus, Erneuerung und Änderung von Lichtsignalanlagen (Ampelanlagen) ent- nommen werden. Es wird dort, auch wegen der häufig beengten Platzverhältnisse, eine Infor- 2 mationstafel an Masten montiert. Auf der Tafel wird die Veranlassung und den Bauherren so- wie über QR-Code Design auf weitere Informationen zu der Maßnahme verwiesen. Besondere Vorgaben gibt es bei Fördermaßnahmen, bei denen noch der Fördergeber be- nannt werden muss (z. B. Bund, Land). Sofern es genauere Informationen zur Baumaßnahme auf den Seiten des städt. Internetauf- trittes gibt, wird auf dem Bauschild ein QR-Code angegeben, welcher auf die entsprechenden Seiten verweist. Sanierungen und Gestaltungen im Inneren von Gebäuden, die keine Auswirkungen auf den umliegenden Verkehrsraum haben, werden mit den Nutzer*innen der Gebäude im Vorfeld ab- gestimmt und nicht gesondert beschildert. Zu 3) Das Dezernat für Mobilität informiert die Öffentlichkeit bereits heute, in Abhängigkeit von der Art der Maßnahme, unter anderem im Rahmen von Pressemitteilungen, Newslettern, Informa- tionen für Anlieger*innen, Öffentlichkeitsinformationsveranstaltungen sowie im städtischen In- ternetauftritt über den Verkehrskalender und ggf. auf eigenen Projektseiten (Beispiel: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/mobilitaet/kapazitaetserweiterung-auf-der- ost-west-achse) und über Social Media. Zudem werden derzeit neue Formen der Zugänglich- machung erprobt. So wurde Im Rahmen eines Pilotprojekts mit Förderung der KoelnBusiness GmbH die zukünftige Gestaltung der Ehrenstraße anhand der beschlossenen Planung im Rahmen einer Augmented Reality-Anwendung dargestellt (Link: https://www.stadt- koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/25815/index.html). Im Rahmen der po- lisMOBILITY wurden zudem Audiowalks produziert, die über Projekte informieren (https://www.stadt-koeln.de/audiowalks-verkehr). Für Baumaßnahmen im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln pflegt diese eine Informationsplattform mit aktuellen Informationen zur einzelnen Maßnahme, die über den städtischen Internetauftritt der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (https://www.stadt- koeln.de/politik-und-verwaltung/gebaeudewirtschaft/bau-projekte/index.html) oder auch über QR-Codes auf den Bauschildern abgerufen werden können. Baumaßnahmen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, die Auswirkungen auf den Verkehr haben oder vorübergehende Beeinträchtigungen der Nachbarschaft haben, werden regelmä- ßig durch Nachbarschaftsinformationen per Handzettel und mit Presseberichten begleitet." Zu 4) Seit einigen Jahren wird routinemäßig die gewünschte Beschilderung vorgenommen. Bei den großen Fördermaßnahmen gehören großflächige Baustellenschilder, auf denen sich alle Informationen befinden, als eine der Forderungen des Zuwendungsgebers immer mit dazu. Ansonsten wird vor Ort mit unterschiedlich großen Hinweisschildern bis hin zur einer DIN A 3 großen Erläuterung der Maßnahme informiert. Bei den EFRE-Maßnahmen "Grüne Infrastruktur" erfolgte die Info ebenso wie bei Gartenlabo- ren. Auch auf größere Maßnahmen auf den Friedhöfen (z. B. ökologische Projekte und gut sichtbare Rückschnitte) wird seit ca. 4 Jahren regelmäßig mit Infotafeln hingewiesen. Die Er- fahrungen sind durchweg positiv. Anlage: Anlage 1 – Beispiele Bauzaungestaltung und Mastbeschilderung Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1824/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 09.06.2023
- Erstellt
- 30.05.2023 11:26