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1824/2023

Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 31.10.2022 (AN/1914/2022) betreffend verbesserte Kommunikation im öffentlichen Raum

Mitteilung Ausschuss 09.06.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 04.09.2023, TOP 7.2.2

XXXStellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)XXX

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Anlage 1 - Beispiele Bauzaungestaltung und Mastbeschilderung

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Mitteilung Ausschuss

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XXXStellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)XXX

5670 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/III 
 
Vorlagen-Nummer 
 1824/2023 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 12.06.2023 
 
Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und 
Beschwerden vom 31.10.2022 (AN/1914/2022) betrefffend verbesserte Kommunuikation 
im öffentlichen Raum 
Der Ausschuss hat wie folgt beschlossen: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, wie das Vorgehen bei der Beschilderung 
von städtischen Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen ist, um den Bürger*innen 
die für die jeweilige Maßnahme nötigen Informationen aufzuzeigen. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwiefern eine grundsätzliche Beschilderung 
mit den nötigen Informationen bei städtischen Sanierungs- und Gestaltungsmaßnah-
men erfolgen kann. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwiefern unabhängig der Beschilderungs-
möglichkeit unter Pkt. 2 außerdem eine entsprechende Informationsbereitstellung über 
städtische Tools oder Plattformen erfolgen kann. 
4. Die Verwaltung wird beauftragt bei Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen von 
städtischen Spielplätzen ein alters- bzw. kindgerechte Informationsbeschilderung zu 
installieren, die den Grund für die Sanierung bzw. Veränderung erklärt und darlegt, 
wann die Maßnahme abgeschlossen ist. 
5. Dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden ist das Prüf- 
bzw. Umsetzungsergebnis mitzuteilen.  
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Zu 1 und 2) 
 
Alle städtischen Baumaßnahmen werden gemäß des Handbuchs zum Corporate Design der 
Stadt Köln (Corporate Design Manual), Abschnitt "Beschilderung" (Seite 149 ff.) mit Bauschil-
dern versehen. In besonderen Fällen wird der Bauzaun gemäß dieser Vorgabe mit zusätzli-
chen Informationen zur Maßnahme auf Bauzaunbannern versehen. 
 
Beispielhaft können hier genannt werden die in diesem Jahr abgeschlossene Maßnahme an 
der Domtreppe, sowie die laufende Brandschutzsanierung in der Stadtbahnhaltestelle Appell-
hofplatz/Zeughaus, die Mülheimer Brücke und die Maßnahme zur Erneuerung der Kragplatte. 
Fotos können der Anlage 1 entnommen werden. 
 
Der Anlage 1 kann ebenfalls ein Beispiel für die Information zu Baumaßnahmen aus dem Be-
reich des Neubaus, Erneuerung und Änderung von Lichtsignalanlagen (Ampelanlagen) ent-
nommen werden. Es wird dort, auch wegen der häufig beengten Platzverhältnisse, eine Infor-

2 
 
mationstafel an Masten montiert. Auf der Tafel wird die Veranlassung und den Bauherren so-
wie über QR-Code Design auf weitere Informationen zu der Maßnahme verwiesen.  
 
Besondere Vorgaben gibt es bei Fördermaßnahmen, bei denen noch der Fördergeber be-
nannt werden muss (z. B. Bund, Land). 
Sofern es genauere Informationen zur Baumaßnahme auf den Seiten des städt. Internetauf-
trittes gibt, wird auf dem Bauschild ein QR-Code angegeben, welcher auf die entsprechenden 
Seiten verweist. 
 
Sanierungen und Gestaltungen im Inneren von Gebäuden, die keine Auswirkungen auf den 
umliegenden Verkehrsraum haben, werden mit den Nutzer*innen der Gebäude im Vorfeld ab-
gestimmt und nicht gesondert beschildert. 
 
 
Zu 3) 
 
Das Dezernat für Mobilität informiert die Öffentlichkeit bereits heute, in Abhängigkeit von der 
Art der Maßnahme, unter anderem im Rahmen von Pressemitteilungen, Newslettern, Informa-
tionen für Anlieger*innen, Öffentlichkeitsinformationsveranstaltungen sowie im städtischen In-
ternetauftritt über den Verkehrskalender und ggf. auf eigenen Projektseiten (Beispiel: 
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/mobilitaet/kapazitaetserweiterung-auf-der-
ost-west-achse) und über Social Media. Zudem werden derzeit neue Formen der Zugänglich-
machung erprobt. So wurde Im Rahmen eines Pilotprojekts mit Förderung der KoelnBusiness 
GmbH die zukünftige Gestaltung der Ehrenstraße anhand der beschlossenen Planung im 
Rahmen einer Augmented Reality-Anwendung dargestellt (Link: https://www.stadt-
koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/25815/index.html). Im Rahmen der po-
lisMOBILITY wurden zudem Audiowalks produziert, die über Projekte informieren 
(https://www.stadt-koeln.de/audiowalks-verkehr). 
 
Für Baumaßnahmen im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln pflegt diese 
eine Informationsplattform mit aktuellen Informationen zur einzelnen Maßnahme, die über den 
städtischen Internetauftritt der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (https://www.stadt-
koeln.de/politik-und-verwaltung/gebaeudewirtschaft/bau-projekte/index.html) oder auch über 
QR-Codes auf den Bauschildern abgerufen werden können. 
 
Baumaßnahmen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, die Auswirkungen auf den Verkehr 
haben oder vorübergehende Beeinträchtigungen der Nachbarschaft haben, werden regelmä-
ßig durch Nachbarschaftsinformationen per Handzettel und mit Presseberichten begleitet." 
 
 
Zu 4) 
 
Seit einigen Jahren wird routinemäßig die gewünschte Beschilderung vorgenommen. 
Bei den großen Fördermaßnahmen gehören großflächige Baustellenschilder, auf denen sich 
alle Informationen befinden, als eine der Forderungen des Zuwendungsgebers immer mit 
dazu. Ansonsten wird vor Ort mit unterschiedlich großen Hinweisschildern bis hin zur einer 
DIN A 3 großen Erläuterung der Maßnahme informiert.  
Bei den EFRE-Maßnahmen "Grüne Infrastruktur" erfolgte die Info ebenso wie bei Gartenlabo-
ren. Auch auf größere Maßnahmen auf den Friedhöfen (z. B. ökologische Projekte und gut 
sichtbare Rückschnitte) wird seit ca. 4 Jahren regelmäßig mit Infotafeln hingewiesen. Die Er-
fahrungen sind durchweg positiv. 
 
 
 
Anlage: 
 
Anlage 1 – Beispiele Bauzaungestaltung und Mastbeschilderung

Anlage 1 - Beispiele Bauzaungestaltung und Mastbeschilderung

228 Zeichen

Anlage 1 
 
Beispiele für eine Bauzaungestaltung  
 
Domtreppe 
 
 
Haltestelle Appellhofplatz/Zeughaus

Anlage 1

Anlage 1 
 
Mülheimer Brücke 
 
 
Kragplatte

Anlage 1

Anlage 1

Anlage 1 
 
Beispiel für eine Mastbeschilderung

Mitteilung Ausschuss

5676 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/III 
 
Vorlagen-Nummer  09.06.2023 
 1824/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 12.06.2023 
 
Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und 
Beschwerden vom 31.10.2022 (AN/1914/2022) betreffend verbesserte Kommunikation 
im öffentlichen Raum 
Der Ausschuss hat wie folgt beschlossen: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, wie das Vorgehen bei der Beschilderung 
von städtischen Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen ist, um den Bürger*innen 
die für die jeweilige Maßnahme nötigen Informationen aufzuzeigen. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwiefern eine grundsätzliche Beschilderung 
mit den nötigen Informationen bei städtischen Sanierungs- und Gestaltungsmaßnah-
men erfolgen kann. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwiefern unabhängig der Beschilderungs-
möglichkeit unter Pkt. 2 außerdem eine entsprechende Informationsbereitstellung über 
städtische Tools oder Plattformen erfolgen kann. 
4. Die Verwaltung wird beauftragt bei Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen von 
städtischen Spielplätzen ein alters- bzw. kindgerechte Informationsbeschilderung zu 
installieren, die den Grund für die Sanierung bzw. Veränderung erklärt und darlegt, 
wann die Maßnahme abgeschlossen ist. 
5. Dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden ist das Prüf- 
bzw. Umsetzungsergebnis mitzuteilen.  
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Zu 1 und 2) 
 
Alle städtischen Baumaßnahmen werden gemäß des Handbuchs zum Corporate Design der 
Stadt Köln (Corporate Design Manual), Abschnitt "Beschilderung" (Seite 149 ff.) mit Bauschil-
dern versehen. In besonderen Fällen wird der Bauzaun gemäß dieser Vorgabe mit zusätzli-
chen Informationen zur Maßnahme auf Bauzaunbannern versehen. 
 
Beispielhaft können hier genannt werden die in diesem Jahr abgeschlossene Maßnahme an 
der Domtreppe, sowie die laufende Brandschutzsanierung in der Stadtbahnhaltestelle Appell-
hofplatz/Zeughaus, die Mülheimer Brücke und die Maßnahme zur Erneuerung der Kragplatte. 
Fotos können der Anlage 1 entnommen werden. 
 
Der Anlage 1 kann ebenfalls ein Beispiel für die Information zu Baumaßnahmen aus dem Be-
reich des Neubaus, Erneuerung und Änderung von Lichtsignalanlagen (Ampelanlagen) ent-
nommen werden. Es wird dort, auch wegen der häufig beengten Platzverhältnisse, eine Infor-

2 
 
mationstafel an Masten montiert. Auf der Tafel wird die Veranlassung und den Bauherren so-
wie über QR-Code Design auf weitere Informationen zu der Maßnahme verwiesen.  
 
Besondere Vorgaben gibt es bei Fördermaßnahmen, bei denen noch der Fördergeber be-
nannt werden muss (z. B. Bund, Land). 
Sofern es genauere Informationen zur Baumaßnahme auf den Seiten des städt. Internetauf-
trittes gibt, wird auf dem Bauschild ein QR-Code angegeben, welcher auf die entsprechenden 
Seiten verweist. 
 
Sanierungen und Gestaltungen im Inneren von Gebäuden, die keine Auswirkungen auf den 
umliegenden Verkehrsraum haben, werden mit den Nutzer*innen der Gebäude im Vorfeld ab-
gestimmt und nicht gesondert beschildert. 
 
 
Zu 3) 
 
Das Dezernat für Mobilität informiert die Öffentlichkeit bereits heute, in Abhängigkeit von der 
Art der Maßnahme, unter anderem im Rahmen von Pressemitteilungen, Newslettern, Informa-
tionen für Anlieger*innen, Öffentlichkeitsinformationsveranstaltungen sowie im städtischen In-
ternetauftritt über den Verkehrskalender und ggf. auf eigenen Projektseiten (Beispiel: 
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/mobilitaet/kapazitaetserweiterung-auf-der-
ost-west-achse) und über Social Media. Zudem werden derzeit neue Formen der Zugänglich-
machung erprobt. So wurde Im Rahmen eines Pilotprojekts mit Förderung der KoelnBusiness 
GmbH die zukünftige Gestaltung der Ehrenstraße anhand der beschlossenen Planung im 
Rahmen einer Augmented Reality-Anwendung dargestellt (Link: https://www.stadt-
koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/25815/index.html). Im Rahmen der po-
lisMOBILITY wurden zudem Audiowalks produziert, die über Projekte informieren 
(https://www.stadt-koeln.de/audiowalks-verkehr). 
 
Für Baumaßnahmen im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln pflegt diese 
eine Informationsplattform mit aktuellen Informationen zur einzelnen Maßnahme, die über den 
städtischen Internetauftritt der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (https://www.stadt-
koeln.de/politik-und-verwaltung/gebaeudewirtschaft/bau-projekte/index.html) oder auch über 
QR-Codes auf den Bauschildern abgerufen werden können. 
 
Baumaßnahmen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, die Auswirkungen auf den Verkehr 
haben oder vorübergehende Beeinträchtigungen der Nachbarschaft haben, werden regelmä-
ßig durch Nachbarschaftsinformationen per Handzettel und mit Presseberichten begleitet." 
 
 
Zu 4) 
 
Seit einigen Jahren wird routinemäßig die gewünschte Beschilderung vorgenommen. 
Bei den großen Fördermaßnahmen gehören großflächige Baustellenschilder, auf denen sich 
alle Informationen befinden, als eine der Forderungen des Zuwendungsgebers immer mit 
dazu. Ansonsten wird vor Ort mit unterschiedlich großen Hinweisschildern bis hin zur einer 
DIN A 3 großen Erläuterung der Maßnahme informiert.  
Bei den EFRE-Maßnahmen "Grüne Infrastruktur" erfolgte die Info ebenso wie bei Gartenlabo-
ren. Auch auf größere Maßnahmen auf den Friedhöfen (z. B. ökologische Projekte und gut 
sichtbare Rückschnitte) wird seit ca. 4 Jahren regelmäßig mit Infotafeln hingewiesen. Die Er-
fahrungen sind durchweg positiv. 
 
 
Anlage: 
 
Anlage 1 – Beispiele Bauzaungestaltung und Mastbeschilderung 
 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

04.09.2023 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung)
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Details

Aktenzeichen
1824/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
09.06.2023
Erstellt
30.05.2023 11:26