Verabschiedung einer Stellplatzsatzung durch den Rat gem. § 89 Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW
Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) AN/0252/2020 vom 27.02.2020
Stand: Am 04.06.2020 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) endgültig zurückgezogen.
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Antrag nach § 3 (Grüne BV1)
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www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 27.02.2020 AN/0252/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.04.2020 Verabschiedung einer Stellplatzsatzung durch den Rat gem. § 89 Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der kommenden Sitzung der Bezirks- vertretung Innenstadt aufzunehmen. Die Bezirksvertretung beschließt: Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, eine Stellplatzsatzung gemäß § 89 Abs. 1 Nr. 4 der Bauordnung Nordrhein-Westfalen zu beschließen. Diese soll dem Zweck dienen, insbeson- dere in durch den ÖPNV gut erschlossenen Bereichen der Innenstadt die auszuweisenden Pkw-Stellplätze auf null oder ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren und so not- wendige Wohnungs- und Schulbaumaßnahmen zu erleichtern und zu beschleunigen. Statt- dessen sollte die Möglichkeit geschaffen werden, die Schaffung von Fahrradabstellanlagen zur Auflage zu machen. Begründung: Mit der 2019 in Kraft getretenen Neufassung der BauO NRW erhalten die Gemeinden das Recht, örtliche Bauvorschriften zu erlassen, unter anderem über „Zahl, Größe und Beschaf- fenheit der Stellplätze sowie der Fahrradabstellplätze (§ 48 Absatz 3), die unter Berücksich- tigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, der Bedürfnisse des ruhenden Verkehrs und der Erschließung durch Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs für Anla- gen erforderlich sind (…)“ (§ 89 Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW). Insbesondere im durch den ÖPNV sehr gut erschlossenen Stadtbezirk Innenstadt ist eine Ausweisung von Pkw-Stellplätzen häufig nicht mehr notwendig und sollte daher auch unterbleiben. Dem gegenüber nimmt der Radverkehr erfreulicher Weise stetig zu, was einen steigenden Bedarf an Fahrrad- Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel. 0221 / 221 -91309 Antje Kosubek Fraktionsvorsitzende Antje.Kosubek@stadt -koeln.de Claus Vincon stellv. Fraktionsvorsitzender Claus.Vincon@stadt -koeln.de Abstellanlagen mit sich bringt. Auch dem sollte die zu beschließende Satzung Rechnung tragen. gez. Antje Kosubek Stefan Fischer Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter
Beratungsverlauf
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04.06.2020
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.4, Entscheidung. Ergebnis: endgültig zurückgezogen
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