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AN/0252/2020

Verabschiedung einer Stellplatzsatzung durch den Rat gem. § 89 Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW

Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) 27.02.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 04.06.2020, TOP 5.2.4

Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

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Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

2426 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
  
 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 27.02.2020 
AN/0252/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.04.2020 
 
Verabschiedung einer Stellplatzsatzung durch den Rat gem. § 89 Abs. 1 Nr. 4 BauO 
NRW 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrte Herren, 
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der kommenden Sitzung der Bezirks-
vertretung Innenstadt aufzunehmen. Die Bezirksvertretung beschließt: 
 
Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, eine Stellplatzsatzung gemäß § 89 Abs. 1 Nr. 4 der 
Bauordnung Nordrhein-Westfalen zu beschließen. Diese soll dem Zweck dienen, insbeson-
dere in durch den ÖPNV gut erschlossenen Bereichen der Innenstadt die auszuweisenden 
Pkw-Stellplätze auf null oder ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren und so not-
wendige Wohnungs- und Schulbaumaßnahmen zu erleichtern und zu beschleunigen. Statt-
dessen sollte die Möglichkeit geschaffen werden, die Schaffung von Fahrradabstellanlagen 
zur Auflage zu machen. 
 
Begründung: 
 
Mit der 2019 in Kraft getretenen Neufassung der BauO NRW erhalten die Gemeinden das 
Recht, örtliche Bauvorschriften zu erlassen, unter anderem über „Zahl, Größe und Beschaf-
fenheit der Stellplätze sowie der Fahrradabstellplätze (§ 48 Absatz 3), die unter Berücksich-
tigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, der Bedürfnisse des ruhenden Verkehrs 
und der Erschließung durch Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs für Anla-
gen erforderlich sind (…)“ (§ 89 Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW). Insbesondere im durch den ÖPNV 
sehr gut erschlossenen Stadtbezirk Innenstadt ist eine Ausweisung von Pkw-Stellplätzen 
häufig nicht mehr notwendig und sollte daher auch unterbleiben. Dem gegenüber nimmt der 
Radverkehr erfreulicher Weise stetig zu, was einen steigenden Bedarf an Fahrrad-
  
Bezirksvertretung 
Innenstadt  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln 
Tel. 0221 / 221 -91309 
Antje Kosubek  
Fraktionsvorsitzende 
Antje.Kosubek@stadt -koeln.de 
Claus Vincon 
stellv. Fraktionsvorsitzender  
Claus.Vincon@stadt -koeln.de

Abstellanlagen mit sich bringt. Auch dem sollte die zu beschließende Satzung Rechnung 
tragen. 
 
gez. 
Antje Kosubek      Stefan Fischer 
Fraktionsvorsitzende      Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

04.06.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ludwigstraße 8

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Details

Aktenzeichen
AN/0252/2020
Typ
Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
Datum
27.02.2020
Erstellt
26.02.2020 15:45