3669/2020
Sportentwicklungsplanung: Planungsbeschluss für die Sanierung der Kampfbahn und des Werferplatzes auf der Bezirkssportanlage Merianstraße
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Anlage 03 Luftbild
152 Zeichen
Bezirkssportanlage Merianstraße Mittelpunkt: 353123, 5654917 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 21.12.2020Seite 1 / 1
Anlage 01 Kostenrahmen
599 Zeichen
Kostenrahmen Sportamt Planungskosten KG Netto 19% MwSt Brutto 100 Grundstück 0,00 € 0,00 € 0,00 € 200 Herrichten und Erschließen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 400 Bauwerk - Technische Anlagen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 500 Außenanlagen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00 € 0,00 € 0,00 € 700 Baunebenkosten (Planung extern) 37.500,00 € 7.125,00 € 44.625,00 € Summe Bau- und Planungskosten 37.500,00 € 7.125,00 € 44.625,00 € Kostenrahmen (brutto gerundet) 45.000,00 € Stand: 21.12.2020Sanierung BSA Merianstraße (leichtathletische Anlagen)
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 2025
2281 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IV/52/521
Vorlagen-Nummer
3669/2020
Stand: 03.04.2025
Sachstandsbericht
Sportentwicklungsplanung: Planungsbeschluss für die Sanierung der Kampfbahn und
des Werferplatzes auf der Bezirkssportanlage Merianstraße
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler (BV6) beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Zustim-
mung des Sportausschusses, mit der Planung und Kostenermittlung für die Sanierung der
Kampfbahn und des Werferplatzes auf der Bezirkssportanlage Merianstraße.
Die Planung und Kostenermittlung wird durch Mitarbeiter des Sportamtes unter Beteiligung
von Fachplanern durchgeführt.
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der investiven Auszahlungsermächtigungen für
das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 45.000 € für die Planung der Sanierung der Kampfbahn
und des Werferplatzes auf der Bezirkssportanlage Merianstraße im Teilfinanzplan 0801,
Sportförderung /Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen,
Finanzstelle 5201-0801-6-5261 (Sportanlage Merianstraße).
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Auf Beschlussvorschlag beauftragte die BV Chorweiler am 04.03.2021 die Verwaltung
die Sanierung der Kampfbahn und des Werferplatzes der Bezirkssportanlage Merian-
straße zu planen.
Unter anderem sollen:
- der Rasenplatz mittels einer Beregnungsanlage optimiert
- die Trainingsbeleuchtungsanlage neu erstellt
- der Tennenbelag durch eine Kunststoffbahn ersetzt
- die Wurf- und Sprunganlage erneuert
werden.
Die oben aufgeführten Umbaumaßnahmen wurden geprüft und sind planerisch umge-
setzt worden.
Nächste Schritte:
2
Die Entwurfsplanungen im Bereich des Sportplatzbaus sind abgeschlossen, sodass
aktuell der Bauantrag vorbereitet wird. Zur Vervollständigung fehlen noch die Elekt-
roplanungen, die an ein externes Ingenieurbüro vergeben werden.
Aufgrund fehlender Finanzmittel wird eine bauliche Umsetzung der Maßnahme wäh-
rend der Laufzeit des Haushaltsplans 2025/2026 nicht möglich sein.
Sobald, ggf. zu einem späteren Zeitpunkt, entsprechende Haushaltsmittel bereitste-
hen, wird die Verwaltung die bauliche Umsetzung forcieren.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Mit Vorlage des Baubeschlusses.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 3669/2020 Freigabedatum 08.02.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sportentwicklungsplanung: Planungsbeschluss für die Sanierung der Kampfbahn und des Werferplatzes auf der Bezirkssportanlage Merianstraße Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler (BV6) beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Zustimmung des Sportausschusses, mit der Planung und Kostenermittlung für die Sanierung der Kampfbahn und des Werferplatzes auf der Bezirkssportanlage Merianstraße. Die Planung und Kostenermittlung wird durch Mitarbeiter des Sportamtes unter Beteiligung von Fach- planern durchgeführt. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der investiven Auszahlungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 45.000 € für die Planung der Sanierung der Kampfbahn und des Werferplatzes auf der Bezirkssportanlage Merianstraße im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung /Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801- 6-5261 (Sportanlage Merianstraße). Alternative: Die Planung und Kostenermittlung für die Sanierung der leichtathletischen Anlagen auf der Bezirks- sportanlage Merianstraße wird nicht durchgeführt. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.03.2021 Sportausschuss 11.03.2021 Finanzausschuss 15.03.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 45.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Bezirkssportanlage Merianstraße wurde 1973 errichtet. Sie verfügt über einen Kunststoffrasen- platz aus dem Jahr 2015, eine Kampfbahn Typ B mit Rasenspielfeld und 6 Rundlaufbahnen mit Ten- nenbelag sowie einen Werferplatz mit Tennenbelag und einer Auftrefffläche aus Rasen. Weiterhin befindet sich auf der Anlage ein Groß- und Kleinspielfeld mit Tennenbelag, deren Umwand- lung in der Kunststoffrasen-Prioritätenliste 2017-2020 beschlossen ist. Diese Maßnahme kann jedoch erst nach der noch ausstehenden Schulsanierung durchgeführt werden, da der Platz für die Sanie- rung der Schule als Ausweichstandort benötigt wird. Außerdem verfügt die Anlage über ein städtisches Umkleidegebäude sowie eine große Stellplatzan- lage. Die Sportanlage ist im Grundbesitz der Stadt Köln und wird von der Heinrich-Böll-Gesamtschule, der Grundschule Chorweiler und diversen Sportvereinen genutzt, die auf der Sportanlage Nutzungszeiten zur Verfügung gestellt bekommen. Vor dem Hintergrund des schlechten Zustandes der leichtathletischen Anlagen, beabsichtigt die Ver- waltung den Tennenbelag der Kampfbahn in einen Kunststoffbelag umzuwandeln, den Rasenplatz zu optimieren und mit einem Beregnungssystem und Brunnenanlage auszustatten. In den Segmenten sollen Sprungdisziplinen wie Weit- und Hochsprung angeordnet und auf dem Werferplatz die Infra- 3 struktur für Wurfdisziplinen errichtet werden. Es soll überprüft werden, ob das Entwässerungssystem der Sportanlage weitergenutzt werden kann. Die angrenzenden Wegeflächen, Spielfeldbarrieren etc. sollen nach Möglichkeit weitergenutzt werden. Eine Trainingsbeleuchtungsanlage für die Kampfbahn soll in Verbindung mit der RheinEnergie neu erstellt werden. Nach einem ersten groben Kostenrahmen belaufen sich die Brutto-Gesamtkosten, inkl. Nebenkosten für die gesamte Maßnahme auf voraussichtlich ca. 1.700.000,- €. Die anteiligen Kosten für Voruntersuchungen und Planung bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungs- planung) werden auf 45.000,-- € geschätzt. Im Haushaltsplan 2020/2021, Teilfinanzplan 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilfinanzplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, sind im Haushaltsjahr 2021 bei der Fi- nanzstelle 5200-0801-0-5020 (Leitprojekt Sportentwicklungsplan) Mittel in Höhe von 2.650.000 € ver- anschlagt. Für die Planung der Sanierung der Kampfbahn und des Werferplatzes auf der Bezirkssportanlage Merianstraße können von dort investive Finanzmittel in Höhe von 45.000 € her- angezogen werden. Die Mittel werden in entsprechender Höhe zur Finanzstelle 5201-0801-6-5261 (Sportanlage Merianstraße) umgeschichtet. Anlagen Kostenrahmen für die Planung, Stadtplan, Luftbild
Anlage 02 Stadtplan
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Bezirkssportanlage Merianstraße Mittelpunkt: 353203, 5654686 1:20000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 21.12.2020Seite 1 / 1
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3669/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 15.02.2021
- Erstellt
- 16.12.2020 17:06