1745/2019
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld
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Anlage 2 Entwicklungsstudie
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ARCHITECTS AND PLANNERS STAND APRIL 2019 STÄDTEBAULICHE ENTWICKLUNGSSTUDIE WEINSBERGSTRASSE ANL AGE 2 SEITE 2 | APRIL 2019 © ASTOC | ENTWICKLUNGSSTUDIE WEINSBERGSTRASSE STÄDTEBAULICHE ENTWICKLUNGSSTUDIE WEINSBERGSTRASSE ARCHITECTS AND PLANNERS KONTEXT / STÄDTEBAULICHE ANALYSE LAGE IN DER STADT SEITE 3 | APRIL 2019 © ASTOC | ENTWICKLUNGSSTUDIE WEINSBERGSTRASSE STÄDTEBAULICHE ENTWICKLUNGSSTUDIE WEINSBERGSTRASSE ARCHITECTS AND PLANNERS Sondergebiet Grünfläche Mischgebiet Mischgebiet Wohnen Wohnen KONTEXT / STÄDTEBAULICHE ANALYSE FLÄCHENNUTZUNGSPLAN Mischgebiet W * Wohnen / Vorbehalt Besonderes Wohngebiet Gemischte Baufläche Gewerbegebiet Industriegebiet Sonderbaufläche Sondergebiet Sondergebiet (Einzelhandel) Kerngebiet Mischgebiet Wohnbaufläche M MI MK Wohnen immissionsbelastet Ortsmittelpunkt WB W GE GI S SO SO * Campingplatz Fläche für Ver- und Entsorgung Elektrizitätswerk Fernheizwerk Gasversorgung Umspannwerk Wasserversorgung Wasserfläche Fläche für die Forstwirtschaft - Erholungswald Fläche für die Landwirtschaft Fährstelle, Ersatzübergangsstelle Grünfläche (mit tw. landwi. Nutzg.) Dauerkleingärten Erholungsschwerpunkt Friedhof Gartenbetrieb Parkanlage Sportplatz Sonderfläche SEITE 4 | APRIL 2019 © ASTOC | ENTWICKLUNGSSTUDIE WEINSBERGSTRASSE STÄDTEBAULICHE ENTWICKLUNGSSTUDIE WEINSBERGSTRASSE ARCHITECTS AND PLANNERS KONTEXT / NUTZUNGEN IN DER UMGEBUNG Wohnen Bildung Bildung Büro Büro Hotel Richtung A57 / Zoobrücke (A3) Barthelstraße Weinsbergstraße Innere Kanalstraße Büro / Dienstleistung Wohnnutzung Richtung Klettenberg / Zollstock / Südtadt Vogelsangerstraße Aachener Straße Venloerstraße Ehrenfeld Fiedhof Melaten Grüngürtel Innenstadt Büro Büro Büro Bildung Kultur Wohnen Wohnen Wohnen Büro Büro SEITE 5 | APRIL 2019 © ASTOC | ENTWICKLUNGSSTUDIE WEINSBERGSTRASSE STÄDTEBAULICHE ENTWICKLUNGSSTUDIE WEINSBERGSTRASSE ARCHITECTS AND PLANNERS II 1.075 m² GRUNDSTÜCK BESTAND VI 14.760 m² II 1.325 m² VI 7.025 m² BESTAND Grundstück 21.300 m² BGF 24.185 m 2 GFZ 1,13 Stellplätze oberirdisch ca. 330 SEITE 6 | APRIL 2019 © ASTOC | ENTWICKLUNGSSTUDIE WEINSBERGSTRASSE STÄDTEBAULICHE ENTWICKLUNGSSTUDIE WEINSBERGSTRASSE ARCHITECTS AND PLANNERS Wohnen Handel Dienst- leistung Grün Bildung Zufahrt Barthelstraße Zufahrt Weinsbergstraße Büro Hotel Hotel ´ Büro-und Dienstleistungsstandort, ergänzt um Hotel, Handel und Wohnen ´ Ersatz der Bestandsbebauung ´Ergänzung des bestehenden Nutzungsspektrums ´ Fassung des öffentlichen Raums ´ Akzentuierung durch Hochpunkt ´ Stellplatznachweis in Tiefgaragen ´ Aufwertung des öffentlichen Raums Zufahrt Innere Kanalstraße PLANUNGSZIELE SEITE 7 | APRIL 2019 © ASTOC | ENTWICKLUNGSSTUDIE WEINSBERGSTRASSE STÄDTEBAULICHE ENTWICKLUNGSSTUDIE WEINSBERGSTRASSE ARCHITECTS AND PLANNERS VARIANTE 1 - LAGEPLAN / KENNWERTE Grundfläche TG 18.500 m2 Einfahrt Wohnen Einfahrt Büro Einfahrt Büro Einfahrt Büro Einfahrt Hotel Flächen / Nutzungen Wohnen: 1.800 m² ca. 20 WE (ca. 20 Stpl.) Büro / Dienstleistung: 37.500 m² ca. 24.375 m² NF (ca. 600 Stpl.) Handel: 2.970 m² Bestand: 1.080 m² Hotel: 12.490 m² ca. 350 Zi (ca. 90 Stpl.) Summe BGF: 55.840 m² Summe Stpl. Soll: 710 Stpl. (495 Stpl.)* Fläche TG Soll: ca. 18.000 m 2 (12.350 m²)* Fläche TG Haben: ca. 18.500 m 2 GRZ 0,43 GRZ (inkl. TG) 0,84 GFZ 2,62 *mit Abminderungsfaktor Innenstadtlage (Annahme 30%) VI+St Wohnen X Hotel VI Büro I Handel VI Büro VI Büro VII Hotel I (Handel ) BGF 1.800 m² BGF 11 .490 m ² BGF 15.655 m ² BGF 1.760 m2 VII Hotel Handel 1.200 m ² BGF 10 .3 55 m 2 Hotel 12 .125 m 2 SEITE 8 | APRIL 2019 © ASTOC | ENTWICKLUNGSSTUDIE WEINSBERGSTRASSE STÄDTEBAULICHE ENTWICKLUNGSSTUDIE WEINSBERGSTRASSE ARCHITECTS AND PLANNERS VARIANTE 1 - GEBÄUDEHÖHEN (MODELLBILD / ISOMETRIE) XIV / ca.50 m X / ca. 35 m SEITE 9 | APRIL 2019 © ASTOC | ENTWICKLUNGSSTUDIE WEINSBERGSTRASSE STÄDTEBAULICHE ENTWICKLUNGSSTUDIE WEINSBERGSTRASSE ARCHITECTS AND PLANNERS Grundfläche TG 19.000 m2 Einfahrt Wohnen Einfahrt Büro Einfahrt Büro Einfahrt Hotel VARIANTE 2 - LAGEPLAN / KENNWERTE 567,71 m2 784,89 m2 VI Büro X Hotel VI Büro VII Hotel BGF 20 .430 m² BGF 11 .805 m ² BGF 16 .290 m ² 309,30 m2 V Wohnen (Bestand ) V+St WohnenBGF 1.780 m² VI BüroBGF 7.1 70 m ² Flächen / Nutzungen Wohnen: 1.780 m² ca. 18 WE (ca. 18 Stpl.) Büro / Dienstleistung: 43.890 m² ca. 28.530 m² NF (ca. 710 Stpl.) Handel: - Bestand: 1.080 m² Hotel: 11.805 m² ca. 330 Zi (ca. 85 Stpl.) Summe BGF: 58.555 m² Summe Stpl. Soll: 810 Stpl. (565 Stpl.)* Fläche TG Soll: ca. 20.250 m 2 (14.150 m²)* Fläche TG Haben: ca. 19.000 m 2 GRZ 0,43 GRZ (inkl. TG) 0,89 GFZ 2,74 *mit Abminderungsfaktor Innenstadtlage (Annahme 30%) SEITE 10 | APRIL 2019 © ASTOC | ENTWICKLUNGSSTUDIE WEINSBERGSTRASSE STÄDTEBAULICHE ENTWICKLUNGSSTUDIE WEINSBERGSTRASSE ARCHITECTS AND PLANNERS VARIANTE 2 - GEBÄUDEHÖHEN (MODELLBILD / ISOMETRIE) XIV / ca.50 m X / ca. 35 m SEITE 11 | APRIL 2019 © ASTOC | ENTWICKLUNGSSTUDIE WEINSBERGSTRASSE ARCHITECTS AND PLANNERS ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GMBH Maria-Hilf-Strasse 15 D-50677 Köln Fon +49(0)221 2718060 Fax +49(0)221 3100833 info@astoc.de www.astoc.de Dipl.-Ing. Peter Berner Prof. Dipl.-Ing. Oliver Hall Dipl.-Ing. Ingo Kanehl, MBA Dipl.-Ing. Andreas Kühn Prof. Dipl.-Ing. Markus Neppl Dipl.-Ing. Jörg Ziolkowski DISCLAIMER Dieses Dokument ist Teil ei- ner Präsentation von ASTOC und ohne die mündlichen Erläuterungen unvollständig. Es dient ausschließlich dem internen Gebrauch. Jegliche Weitergabe und Vervielfäl- tigung (auch auszugswei- se) sind ausschließlich mit schriftlicher Einwilligung von ASTOC zulässig. Soweit Fotos, Grafiken, Ab- bildungen u.a., für die keine Nutzungsrechte für einen öffentlichen Gebrauch erteilt worden sind, zu Layoutzwe- cken oder als Platzhalter verwendet werden, kann jede Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung An- sprüche der Rechteinhaber auslösen. Im Falle einer Weitergabe, Vervielfältigung oder Ver- öffentlichung dieses Doku- ments, ganz oder in Teilen, schriftlich, elektronisch oder in sonstiger Weise, trifft den- jenigen die uneingeschränk- te Haftung gegenüber den Inhabern der Rechte. Zudem ist er verpflichtet, ASTOC von allen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang freizustellen einschließlich der notwendigen Kosten der Abwehr derartiger Ansprüche Dritter durch ASTOC.
Anlage 1
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0 5025 100 150 Meter N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des (Vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes :HLQsEHUJVWUDH,QQHUH.DQDOVWUDH LQ.|OQ(KUHQIHOG 0DVWDE
Anlage 5 Ergebnis StEA 04.07.2019
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Anlage 5 Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23148 Fax : (0221) 221-24088 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 08.07.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 41. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 04.07.2019 öffentlich 10.3 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha- benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld 1745/2019 Beschluss: Der Stadtentwicklungsauschuss beschließt 1. nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet westlich der Inneren Ka- nalstraße, nördlich der Weinsbergstraße, östlich des Berufskollegs Ehrenfeld und südlich der Barthelstraße in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Weinsbergstra- ße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, Gewerbe und untergeordnet Wohnen festzusetzen; 2. dass auf Grundlage der vorliegenden Entwicklungsstudie ein Qualifizierungs- verfahren mit mindestens 7 Büros durchzuführen ist. 3. die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2, auf Grundlage des Ergebnisses des durchzuführenden Qualifizierungsverfahrens. 4. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 4 Ergebnis BV 4
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Die Oberbürgermeisterin & Stadt Köln . Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Bezikaverkebung HlEhraufakı) 14.09.2019 Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fx : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de | eu A0. YA Datum: 09.07.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 41. Sitzung der Bezirksvertretung 10.9 Ehrenfeld vom 08.07.2019 öffentlich Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha- benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Offentlichkeitsbeteiligung; Arbeitstitel: Weinsbergstraßel/lnnere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld 1745/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden ge- änderten Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt 1. 5. nach $ 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhaben- bezogener Bebauungsplan) für das Gebiet westlich der Inneren Kanalstraße, nördlich der Weinsbergstraße, östlich des Berufskollegs Ehrenfeld und südlich der Barthelstra- Re in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Weinsbergstraße/lnnere Kanalstraße in Köln- Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, Gewerbe und unrtergesrdaet Wohnen festzuset- zen; dass auf Grundlage der vorliegenden Entwicklungsstudie ein Qualifizierungsverfahren mit mindestens 7 Büros durchzuführen ist. die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach $ 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2, auf Grundlage des Ergebnisses des durchzuführenden Qualifizierungs- verfahrens. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirks- vertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt. Die Entwicklung ist auf Basis des Flächennutzungsplanes weiterzuführen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig geändert zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion). Frau stellv. Bezirksbürgermeisterin Kaiser hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Rhei Az Vorlagen-Nummer 1745/2019 Freigabedatum 07.06.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsauschuss beschließt 1. nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet westlich der Inneren Kanalstraße, nördlich der Weinsbergstra- ße, östlich des Berufskollegs Ehrenfeld und südlich der Barthelstraße in Köln-Ehrenfeld — Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, Gewerbe und untergeordnet Wohnen festzusetzen; 2. dass auf Grundlage der vorliegenden Entwicklungsstudie ein Qualifizierungsverfahren mit min- destens 7 Büros durchzuführen ist. 3. die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2, auf Grundlage des Ergebnisses des durchzuführenden Qualifizierungsverfahrens. 4. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt. Alternative: keine Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Stadtentwicklungsausschuss 04.07.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.07.2019 Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Mit Schreiben vom 12.04.2019 hat die M.S.C. Objekt Köln Zwei GmbH bei der Verwaltung die Einlei- tung eines Verfahrens gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung eines vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanes beantragt mit dem Ziel, nach Abbruch der zentral gelegenen Bestandsgebäu- de einen Büro- und Dienstleistungsstandort, Hotelnutzung sowie untergeordneter Wohnnutzung zu realisieren. Insgesamt sollen rund 55.000 m² BGF entstehen. Das Plangebiet befindet sich in Köln- Ehrenfeld und wird begrenzt von der Barthelstraße im Norden, der Inneren Kanalstraße im Osten, der Weinsbergstraße im Süden und dem Berufskolleg Ehrenfeld im Osten. Die Fläche ist ca. 21.300 m² groß. Die Vorhabenträgerin möchte die dort befindlichen Bürogebäude, die derzeit an die „Telekom“ und „Congstar“ vermietet sind, niederlegen und zeitgemäße Büro- und Dienstleistungsflächen schaf- fen sowie eine Hotelnutzung realisieren. Das im Plangebiet liegende Wohnhaus Barthelstraße 77 bleibt erhalten. Anschließend an das Ge- bäude soll an der Barthelstraße weitere Wohnnutzung entstehen. Das Plangebiet liegt im Innenbereich, ein Bebauungsplan besteht nicht. Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. Der Flächennutzungsplan stellt für das Grundstück eine gemischte Baufläche dar. Das Büro ASTOC hat im Auftrag der Vorhabenträgerin eine Entwicklungsstudie mit zwei Varianten erstellt um zu veranschaulichen, welche Entwicklungsmöglichkeiten auf dem Grundstück bestehen. Die Entwicklungsstudie ist als Anlage 2 beigefügt. Bei beiden Varianten ist eine Geschossigkeit von V - VII Vollgeschossen vorgesehen mit einem X-geschossigen Hochpunkt im Süden des Plangebiets im Eckbereich Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße. Die beiden städtebaulichen Varianten weisen eine GFZ von 2,6 bis 2,7 auf. Bei Variante 1 ist eine Einzelhandelsnutzung im Erdgeschossbereich entlang der Inneren Kanalstraße dargestellt. Allerdings wird eine zentrenrelevante Einzelhandelsnutzung aufgrund der Lage außerhalb eines zentralen Versorgungsbereichs und im 700 m Radius des Bezirkszentrums Ehrenfeld, Venloer Straße im Hinblick auf das Einzelhandels- und Zentrenkonzept nicht befürwortet. Denkbar sind aus Sicht der Verwaltung nur kleinflächige Einzelhandelsbetriebe wie ein Kiosk, Bäckerei oder Vergleich- bares, deren Gesamt-Verkaufsfläche max. 400 m² betragen darf. Um eine möglichst hohe städtebauliche und architektonische Qualität zu erlangen, beabsichtigt die Vorhabenträgerin ein Qualifizierungsverfahren durchzuführen. Im Rahmen eines zweiphasigen kon- kurrierenden Verfahrens sollen 14 Büros eingeladen werden, die in einer ersten Phase ein städtebau- liches Konzept und in der zweiten Phase den Hochbau entwickeln sollen. Auf Grundlage des Ergebnisses des Qualifizierungsverfahrens soll die frühzeitige Öffentlichkeitsbetei- ligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in Form einer Abendveranstaltung nach Modell 2 durchgeführt werden. Das Kooperative Baulandmodell (KoopBLM) – Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren – in der Fassung vom 10.05.2017 kommt zur Anwendung, falls 20 oder mehr Wohneinheiten (WE) 3 bzw. über 1.800 m² Geschossfläche Wohnen entstehen werden. Die Vorhabenträgerin hat am 16.07.2018 die Anwendungszustimmung zum KoopBLM unterzeichnet. Anlagen: - Übersichtsplan - städtebaul. Entwicklungsstudie - Erläuterungstext
Anlage 3 Erläuterungstext
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1 A N L A G E 3 Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept Vorhabenbezogene r Bebauungsplan Arbeitstitel: Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld 1. Anlass und Ziel der Planung Die Projektgesellschaft M.S.C. Objekt Köln Zwei GmbH ist Eigentümerin eines Grundstücks im Kölner Stadtbezirk Ehrenfeld an der Innerer Kanalstraße Ecke Weinsbergstraße, auf dem sich zwei Bestandsgebäude mit Büronutzung sowie ein Geschosswohnungsbau befinden. Die heutige Nutzung wird voraussichtlich Ende 2019 aufgegeben, womit sich das Grundstück zu einer bauli- chen Weiterentwicklung eignet. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungs- rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, einen Büro- und Dienstleistungsstandort zu ent- wickeln, der durch weitere Nutzungen wie Hotel und Wohnen ergänzt wird. Um eine möglichst hohe städtebauliche und architektonische Qualität zu erlangen, beabsichtigt die Vorhabenträgerin ein Qualifizierungsverfahren durchzuführen. Im Rahmen eines zweiphasigen konkurrierenden Verfahrens sollen 14 Büros eingeladen werden, die in einer ersten Phase ein städtebauliches Konzept und in der zweiten Phase den Hochbau entwickeln sollen. 2. Verfahren Der Bebauungsplan soll gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) als vorhabenbezogener Bebau- ungsplan aufgestellt werden. Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird der Vor- haben- und Erschließungsplan. Im abzuschließenden Durchführungsvertrag wird sich die Vorha- benträgerin zur Durchführung der Planung verpflichten. Das Bebauungsplanverfahren wird im Re- gelverfahren aufgestellt. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprü- fung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht nach § 2 a BauGB erstellt. 3. Erläuterungen zum Plangebiet 3.1 Umgebung des Plangebiets und Plangebiet Das Grundstück mit einer Fläche von ca. 21.300 m² liegt im Stadtbezirk Ehrenfeld, unmittelbar an der Inneren Kanalstraße und ist heute durch eine Nutzung als Bürostandort geprägt. Nach aktuel- lem Katasterplan entspricht das Grundstück dem Flurstück 1477, 1478 der Flur 70 der Gemarkung Ehrenfeld. Die beiden mittigen Bestandsgebäude sind derzeit an die Unternehmen „Deutsche Te- lekom“ und „Congstar“ vermietet. Im Norden befindet sich ein weiteres Bestandsgebäude mit einer Wohnnutzung und einer Brandwand in Richtung Osten. Da sich dieses Gebäude auf dem Grund- stück befindet, ist ein Anknüpfen an die Brandwand denkbar. Die nicht bebauten Flächen des Grundstücks sind vorwiegend versiegelt und werden als Parkplatzfläche genutzt. 3.2 Vorhandene Baustruktur und Gebäudenutzung Die Umgebung des Plangebiets ist im Osten und Westen durch Bildungseinrichtungen geprägt. Westlich befindet sich das Berufskolleg Ehrenfeld und im Osten, jenseits der Inneren Kanalstraße im inneren Grüngürtel, das städtische Gymnasium Kreuzgasse sowie eine Turnhalle. Im Norden grenzen an das Plangebiet Wohngebiete mit Blockrandbebauung an. Im Süden befindet sich eine Hotelnutzung mit 14-geschossigem Hochpunkt (Park Inn). Das Umfeld ist durch die sechsspurige Innere Kanalstraße geprägt, die die Bebauung vom inneren Grüngürtel trennt. 2 3.3 Erschließung Das Plangebiet ist über die Weinsbergstraße, die Barthelstraße und eine parallel zur Inneren Ka- nalstraße verlaufende Erschließungsstraße gut an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz an- gebunden. Das Plangebiet wird vom öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durch die Stadtbahn- Haltestellen "Universitätsstraße" der Linien 1 und 7 in ca. 400 m Entfernung und „Piusstraße“ der Linien 3 und 4 in ca. 600 m Entfernung erschlossen. Weiterhin befindet sich die Bushaltestelle "In- nere Kanalstraße“ der Linie 142 an der Weinsbergstraße direkt am Rande des Plangebiets in kur- zer Entfernung. Der Innere Grüngürtel stellt eine wichtige Verbindung für Radfahrer von den nördlichen Stadtteilen zu den südlichen Stadtbezirken dar. Über die Vogelsanger Straße und die Aachener Straße ist die Innenstadt für Radfahrer erreichbar. 4. Planungsvorgaben 4.1 Regionalplan Der Regionalplan stellt für das Plangebiet allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. 4.2 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan stellt für das Grundstück eine gemischte Baufläche (M) dar. 4.3 Landschaftsplan Der Landschaftsplan der Stadt Köln macht keine Aussagen zum Plangebiet. 4.4 Bebauungsplan und Fluchtlinienplan Für das Plangebiet besteht kein Bebauungsplan. Es bestehen die Fluchtlinienpläne 473, 906 und 920, die Fluchtlinien mit Vorgartenbereichen ent- lang der Inneren Kanalstraße, Weinsbergstraße und Barthelstraße festlegen. Der Fluchtlinienplan 906 setzt weiterhin quer durch das Plangebiet eine Straßenverbindung zwischen Weinsbergstraße und Barthelstraße mit entsprechenden Fluchtlinien fest. Auf der Grundlage der Fluchtlinienpläne ist die geplante Bebauung nicht zulässig. Zur Realisierung des Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. 4.5 Kooperatives Baulandmodell Das Kooperative Baulandmodell (KoopBLM) – Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfah- ren – in der Fassung vom 10.05.2017 kommt zur Anwendung, falls 20 oder mehr Wohneinheiten (WE) bzw. über 1.800 m² Geschossfläche Wohnen entstehen werden. Die Vorhabenträgerin hat am 16.07.2018 die Anwendungszustimmung zum KoopBLM unterzeichnet. Die genaue Anzahl der Wohneinheiten bzw. der Geschossfläche Wohnen wird sich erst im Rahmen des Qualifizierungs- verfahrens ergeben. 5. Städtebauliches Planungskonzept Die beiden zentral gelegenen Bestandsgebäude sollen abgerissen werden, das nördliche Be- standswohngebäude soll erhalten bleiben. Nach Niederlegung der Gebäude soll auf dem Grund- stück ein Büro- und Dienstleistungsstandort mit rund 55.000 bis 58.500 m² BGF entstehen. Das Areal soll über eine Büronutzung, eine Hotelnutzung sowie Wohnnutzung verfügen. Weiterhin sind kleinteilige Einzelhandelsnutzungen wie ein Kiosk, Bäckerei oder Vergleichbares vorstellbar. Die Gesamt-Verkaufsfläche im Planbereich soll max. 400 m² betragen. 3 Im Auftrag des Vorhabenträgers hat das Büro ASTOC eine Entwicklungsstudie mit zwei Varianten erstellt. Die beiden in der städtebaulichen Machbarkeitsstudie des Büro ASTOC dargestellten Varianten sehen eine überwiegend durchgängige Traufkante von 22m vor, je nach Gebäudenutzung ist eine Geschossigkeit von V+St bis VII (für Hotelnutzung, ohne Staffelgeschoss) vorgesehen. Während sich die Büronutzung an der Inneren Kanalstraße befindet, knüpft die Wohnnutzung im Nord- Westen an die bestehende Wohnbebauung entlang der Barthelstraße an. Im Süden befindet sich eine Hotelnutzung, mit einem X-geschossigem Hochpunkt. Bei Variante 1 ist eine Einzelhandels- nutzung im Erdgeschossbereich entlang der Inneren Kanalstraße vorgesehen. Allerdings wird eine zentrenrelevante Einzelhandelsnutzung aufgrund der Lage außerhalb eines zentralen Versor- gungsbereichs und im 700 m Radius des Bezirkszentrums Ehrenfeld, Venloer Straße im Hinblick auf das Einzelhandels- und Zentrenkonzept nicht befürwortet. Denkbar sind nur kleinflächige Ein- zelhandelsbetriebe wie ein Kiosk, Bäckerei oder Vergleichbares. Die beiden städtebaulichen Varianten führen in Verbindung mit den vorgeschlagenen Baukörper- höhen zu einer GFZ von ca. 2,6 bis 2,7 auf das Gesamtgrundstück bezogen. Beide städtebaulichen Varianten sehen die räumliche Fassung der Inneren Kanalstraße in Form einer straßenbegleitenden Bebauung vor, mit unterschiedlich ausgeprägten öffentlichen Räumen im Inneren des Areals. Hier sind neben den privaten Innenhöfen öffentlich zugängliche Platzberei- che vorgesehen. Im Norden des Grundstücks erfolgt die Anknüpfung an die bestehende Brand- wand mit einer Wohnbebauung und damit das Fortführen der städtebaulichen Kante entlang der Barthelstraße. Es ist beabsichtigt, zur Entwicklung eines qualitätsvollen städtebaulichen Konzeptes, ein Qualifizie- rungsverfahren mit mehreren Büros durchzuführen. Die verkehrliche Anbindung erfolgt im Norden über die Barthelstraße und im Süden über die Weinsbergstraße. Die Verbindung mit der Inneren Kanalstraße erfolgt, wie im Bestand, über eine parallel verlaufende Fahrbahn, die dann in Form einer Vorfahrt auf das Grundstück verläuft. Das städtebauliche Konzept sieht ein autoarmes Quartier vor, dass zum Großteil von den umgebenden Bestandsstraßen erschlossen wird und im Inneren dem Fußgänger vorbehalten ist. Der ruhende Verkehr wird überwiegend in Tiefgaragen abgewickelt. 6. Auswirkungen der Planung/Umweltbelange 6.1 Verkehr Im weiteren Verfahren wird eine Verkehrsuntersuchung hinsichtlich der verkehrlichen Erschli e- ßung des Gebietes und der Auswirkungen der Planung auf die Verkehrsbelastung der Straßen und Knotenpunkte im Umfeld durchgeführt. 6.2 Artenschutz Im weiteren Verfahren wird eine Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe I) durchgeführt. 6.3 Pflanzen/Baumbestand Das Plangebiet weist einen hohen Versiegelungsgrad auf mit Baumbestand auf den Parkplatzflä- chen. Der Erhalt / die Fällung der bestehenden Bäume muss geprüft werden. Im weiteren Verfah- ren wird ein Begrünungsplan zur Gewährleistung der grün- und freiraumplanerischen Belange, inklusive Baumkartierung sowie einer Baumbewertung des vorhandenen Baumbestandes erstellt. 6.4 Immissionsschutz Das Plangebiet ist erheblich durch Lärmimmissionen aus dem Straßen- und Schienenverkehr be- lastet. Im weiteren Verfahren wird eine schalltechnische Untersuchung erarbeitet, die die auf das 4 Plangebiet einwirkenden Immissionen (u.a. Straßen- und Schienenverkehr, Gewerbe, Sportanla- genlärm) sowie planbedingte Emissionen (u.a. planbedingter Mehrverkehr, Tiefgaragenein- und - ausfahrt) auf das Umfeld untersucht. Im Rahmen des Lärmgutachtens werden erforderliche und geeignete Maßnahmen erarbeitet, die über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzt werden. 6.5 Klima/Luft Auf Grund der erheblichen Verkehrsbelastung auf den umliegenden Straßenabschnitten ist mit einer hohen Belastung verkehrsbedingter Luftschadstoffe zu rechnen. Im weiteren Verfahren wird eine gutachterliche Untersuchung der Kfz-bedingten Luftschadstoffe erstellt. Das Plangebiet weist stadtklimatisch einen mittleren Belastungsgrad auf (Planungshinweiskarte Hitze - Klasse 3), es profitiert von den stadtklimatischen Bedingungen des Grüngürtels und des Melatenfriedhofs. Im Zuge der Neuplanung werden Minderungsmaßnahmen geprüft, um einer Verschlechterung der stadtklimatischen Belastungsklassen entgegen zu wirken. 7. Planverwirklichung Die Planungs- und Erschließungskosten werden von der Vorhabenträgerin übernommen. Der Stadt Köln entstehen durch die Planung keine Kosten. Nach Abschluss des Bebauungsplan- verfahrens ist eine kurzfristige Umsetzung der Planung vorgesehen. Das Plangebiet befindet sich im Eigentum der Vorhabenträgerin. Öffentliche Flächen sind von der Planung nicht betroffen. Zwischen der Stadt und der Vorhabenträgerin wird ein Durchführungsver- trag abgeschlossen, der die Realisierung des geplanten Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist sichert. 8. Kenndaten städtebauliche Entwicklungsstudie Alternative 1 Alternative 2 Größe des Plangebiets in m2 21.300 m² 21.300 m² BGF über alle Baufelder in m² 55.000 m² 58.500 m² − BGF Wohnen in m² 1.780 m² 1.800 m² − BGF Büro in m² 37.500 m² 44.000 m² − BGF Hotel in m² 11.800 m² 12.500 m² − BGF Einzelhandel in m² 0 3.000 m² − BGF sonstige Nutzun- gen in m² 1.000 m2 Bestand 1.000 m² Bestand Anzahl der geplanten WE 18 20 Frei- und Grünfläche in m² 4.200 m² 4.800 m² davon öffentlich davon privat 4.200 m² 4.800 m² Verkehrsfläche in m² 3.500 m² 3.800 m² davon öffentlich davon privat 3.500 m² 3.800 m²
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1745/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 07.06.2019
- Erstellt
- 16.05.2019 14:07