0634/2018
Bürgereingabe gem. 24 § GO NRW, betreffend "Soziale Erhaltungssatzung/Milieuschutz nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch"
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Anlage 1_Eingabe nach § 24 GO
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Bezirksvertretung Innenstadt/Deutz nn An I Istadt kan Stadt Köln Bezirksvertretung Eingang 8, Okt. 2017 Innenstadt-Deutz Z. Hd. Bezirksbürgermeister | er li germeister Herrn Andreas Hupke 7 ° ei Ludwigstraße 8 10, Pr ar (G = 50667 Köln yakliga tt hd Pr het 2A 2 Klaus Adrian, Vorsitzender der Bürgergemeinschaft Rathenauplatz e.V. Katrin Stein, Kathrin Herzog c/o Rathenauplatz 30 50674 Köln Köln, den 12.10.17 Betreff: Eingabe nach 824 GO NRW - Soziale Erhaltungssatzung/Milieuschutz nach 8172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch Sehr geehrte Damen und Herren, um auch in Zukunft in unserem Viertel bezahlbar wohnen zu können, brauchen wir zwingend den Beschluss einer Erhaltungssatzung für das Rathenauviertel. Entgegen öffentlicher Bekundungen sind wir aufgrund eines guten Einblicks in die Nachbarschaft der Überzeugung, dass es in unserem Viertel noch genügend bezahlbaren Wohnraum gibt, den es zu erhalten gilt. Wir wissen von zahlreichen Wohnungen, die sich im Rahmen des Mietspiegels bewegen. Allerdings wissen wir auch von einzelnen Objekten in der Nachbarschaft, die bereits in Eigentumswohnungen umgewandelt und deren Mieten anschließend deutlich angehoben wurden und den Mietspiegel überschreiten. Diese Umwandlungen hatten immer zur Folge, dass die ehemaligen Mieter/unsere Nachbarn ihre Wohnungen und unser Viertel verlassen mussten, weil sie weder in der Lage waren, die Wohnung zu kaufen, noch die dramatisch gestiegene Miete zu bezahlen. Wir möchten verhindern, dass diese Entwicklung ungebremst fortschreitet. Mit einer Milieuschutzsatzung könnte verhindert werden, dass weiterer bezahlbarer Wohnraum wegfällt. Im Rahmen dieser Erhaltungssatzung müssten Umbauten oder Änderungen der Nutzung genehmigt werden. Zweitens könnten Umwandlungen in Eigentumswohnungen, und vor allem Luxussanierungen verhindert werden. Wir würden uns freuen, wenn Sie hierzu zeitnah einen Beschluss fassen könnten und dass wir frühzeitig benachrichtigt werden, wann diese Eingabe in der BV 1 behandelt wird. Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/1 Vorlagen-Nummer 0634/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. 24 § GO NRW, betreffend "Soziale Erhaltungssatzung/Milieuschutz nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch" Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt bedankt sich bei der Bürgergemeinschaft Rathenauplatz e. V. für die Eingabe. Die Bezirksvertretung Innenstadt lehnt zum gegenwärtigen Zeitpunkt einen Beschluss über die Auf- stellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch für das Rathenauviertel ab. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.03.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Stellungnahme der Verwaltung Gegenstand der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 14.09.2017 war u. a. eine Mitteilung zum Thema „Wohnraumschutzsatzung/Milieuschutzsatzung“ (s. u. und Anlage 2). Die Darstellungen entsprechen immer noch dem aktuellen Sachverhalt, betreffend einer Sozialen Erhaltungssatzung für das Rathenauviertel der nachfolgend nochmals wiedergegeben wird: Derzeit wird durch das Amt für Stadtentwicklung und Statistik eine Soziale Erhaltungssatzung für das Severinsviertel vorbereitet. Der Aufstellungsbeschluss für dieses Gebiet ist am 9. Februar 2017 durch den Stadtentwicklungsausschuss beschlossen worden. Der Einsatz des städtebaulichen Instrumentes dort dient auch der Sammlung von Erfahrungen zur Wirksamkeit Sozialer Erhaltungssatzungen (Pi- lotgebiet). Die Verwaltung führt die stadtweite Voruntersuchung zur Identifikation von Verdachtsgebie- ten zum Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen zukünftig jährlich als Dauerbeobachtung durch. In den bisherigen Untersuchungen gehörte das Rathenauviertel nicht zu den identifizierten Verdachtsgebie- ten, wird aber wie alle Kölner Stadtviertel im Rahmen der Voruntersuchung weiter beobachtet. Wer- den bei der Voruntersuchung weitere Stadtviertel bzw. Gebiete aus dem Bezirk Innenstadt identifi- ziert, in denen der Einsatz des Instrumentes geboten erscheint, wird die Bezirksvertretung in den wei- teren Beratungsprozess eingebunden. Anlagen: 1. Eingabe der Bürgergemeinschaft Rathenauplatz e. V. 2. Mitteilung Ds. Nr. 2666/2017
Anlage 2_Mitteilung 2666-2017
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 561 Vorlagen-Nummer 2666/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 14.09.2017 Mitteilung im Rahmen der Einwohnerfragestunde - Antwortschreiben an die Bürgergemeinschaft Rathenauplatz e. V. Wohnraumzweckentfremdung/Milieuschutzsatzung Rathenauviertel Als Mitteilung der Verwaltung im Rahmen der Einwohnerfragestunde ist in der Anlage das Antwort- schreiben an die Bürgergemeinschaft Rathenauplatz e. V., z. Hd. Herrn Klaus Adrian, beigefügt. Einwohnerfrage: Von: Klaus Adrian [mailto:klausadrian@web.de] Gesendet: Sonntag, 25. Juni 2017 09:16 An: Hupke, Bezirksbürgermeister Cc: BV-1 - Alle Mitglieder Betreff: Wohnraumzweckentfremdung; Leerstand /Milieuschutzsatzung im Rathenauviertel Sehr geehrter Herr Hupke, ich bitte Sie dieses Schreiben an alle Fraktionsvorsitzenden der BV Innenstadt/Deutz weiterzuleiten. Mit bestem Dank Klaus Adrian ------------------------------------------------------------ Sehr geehrte Fraktionsvorsitzende der BV Innenstadt/Deutz, Wir bitten Sie und die BV uns mitzuteilen, was bezüglich Beseitigung des Leerstandes in den unten genannten Häusern getan wurde/wird, damit diese Wohnungen zügig ihrem Zweck zugeführt werden können. Engelbertstrasse 37 steht seit etwa 10 Jahren Mauritiussteinweg 35-37 ebenfalls etwa 10 Jahre Leerstand Haus Görresstrasse 2 (Eigentümer Brand) stand lange leer bis von offizieller Seite interveniert wurde; nun "nur" noch die oberste Etage, die seit mindestens 7 Jahren leer steht. Heinsbergstrasse 22 steht seit den 90er Jahren leer Desweiteren interessiert uns wieviele Wohnungen im Viertel als Ferienwohnungen genutzt werden und auf diese Weise zweckenfremdet werden. Was tut die Verwaltung um die illegale Nutzung als Ferienwohnung zu unterbinden? Außerdem wüssten wir gerne wann es auch für das Rathenauviertel eine dringend notwendige Milieuschutzsatzung geben wird. Es gibt im Viertel noch viele Wohnungen mit bezahlbarem Wohnraum die vor Luxussanierung und Umwandlung geschützt werden müssen, damit nicht Nachbarn verdrängt werden. Mit der Bitte um eine zeitnahe Antwort mit freundlichen Grüßen Klaus Adrian Vorsitzender Bürgergemeinschaft Rathenauplatz e.V.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Ludwigstraße 8
- Engelbertstraße 37
- Heinsbergstraße 22
- Rathenauplatz 30
- Mauritiussteinweg 35
- Görresstraße 2
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0634/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 28.02.2018
- Erstellt
- 26.02.2018 12:26