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0634/2018

Bürgereingabe gem. 24 § GO NRW, betreffend "Soziale Erhaltungssatzung/Milieuschutz nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch"

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 28.02.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 21.06.2018, TOP 4.1

Anlage 1_Eingabe nach § 24 GO

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2_Mitteilung 2666-2017

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Anlage 1_Eingabe nach § 24 GO

2038 Zeichen

Bezirksvertretung Innenstadt/Deutz nn
An I Istadt kan
Stadt Köln

Bezirksvertretung Eingang 8, Okt. 2017
Innenstadt-Deutz

Z. Hd. Bezirksbürgermeister | er li germeister
Herrn Andreas Hupke 7 ° ei
Ludwigstraße 8 10, Pr ar (G =

50667 Köln yakliga tt hd Pr

het 2A 2

Klaus Adrian, Vorsitzender der Bürgergemeinschaft Rathenauplatz e.V.
Katrin Stein, Kathrin Herzog

c/o Rathenauplatz 30

50674 Köln

Köln, den 12.10.17

Betreff: Eingabe nach 824 GO NRW - Soziale Erhaltungssatzung/Milieuschutz nach 8172 Abs.
1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch

Sehr geehrte Damen und Herren,

um auch in Zukunft in unserem Viertel bezahlbar wohnen zu können, brauchen wir zwingend den
Beschluss einer Erhaltungssatzung für das Rathenauviertel.

Entgegen öffentlicher Bekundungen sind wir aufgrund eines guten Einblicks in die
Nachbarschaft der Überzeugung, dass es in unserem Viertel noch genügend bezahlbaren Wohnraum
gibt, den es zu erhalten gilt. Wir wissen von zahlreichen Wohnungen, die sich im Rahmen des
Mietspiegels bewegen. Allerdings wissen wir auch von einzelnen Objekten in der Nachbarschaft, die
bereits in Eigentumswohnungen umgewandelt und deren Mieten anschließend deutlich angehoben
wurden und den Mietspiegel überschreiten. Diese Umwandlungen hatten immer zur Folge, dass die
ehemaligen Mieter/unsere Nachbarn ihre Wohnungen und unser Viertel verlassen mussten, weil sie
weder in der Lage waren, die Wohnung zu kaufen, noch die dramatisch gestiegene Miete zu
bezahlen. Wir möchten verhindern, dass diese Entwicklung ungebremst fortschreitet.

Mit einer Milieuschutzsatzung könnte verhindert werden, dass weiterer bezahlbarer
Wohnraum wegfällt. Im Rahmen dieser Erhaltungssatzung müssten Umbauten oder Änderungen der
Nutzung genehmigt werden. Zweitens könnten Umwandlungen in Eigentumswohnungen, und vor
allem Luxussanierungen verhindert werden.

Wir würden uns freuen, wenn Sie hierzu zeitnah einen Beschluss fassen könnten und dass wir
frühzeitig benachrichtigt werden, wann diese Eingabe in der BV 1 behandelt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2342 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/15/151 
151/1 
Vorlagen-Nummer 
 0634/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. 24 § GO NRW, betreffend "Soziale Erhaltungssatzung/Milieuschutz nach  
§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch" 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt bedankt sich bei der Bürgergemeinschaft Rathenauplatz e. V. für die 
Eingabe. 
Die Bezirksvertretung Innenstadt lehnt zum gegenwärtigen Zeitpunkt einen Beschluss über die Auf-
stellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch für das 
Rathenauviertel ab.  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.03.2018

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Stellungnahme der Verwaltung 
Gegenstand der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 14.09.2017 war u. a. eine Mitteilung 
zum Thema „Wohnraumschutzsatzung/Milieuschutzsatzung“ (s. u. und Anlage 2). Die Darstellungen 
entsprechen immer noch dem aktuellen Sachverhalt, betreffend einer Sozialen Erhaltungssatzung für 
das Rathenauviertel der nachfolgend nochmals wiedergegeben wird: 
Derzeit wird durch das Amt für Stadtentwicklung und Statistik eine Soziale Erhaltungssatzung für das 
Severinsviertel vorbereitet. Der Aufstellungsbeschluss für dieses Gebiet ist am 9. Februar 2017 durch 
den Stadtentwicklungsausschuss beschlossen worden. Der Einsatz des städtebaulichen Instrumentes 
dort dient auch der Sammlung von Erfahrungen zur Wirksamkeit Sozialer Erhaltungssatzungen (Pi-
lotgebiet). Die Verwaltung führt die stadtweite Voruntersuchung zur Identifikation von Verdachtsgebie-
ten zum Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen zukünftig jährlich als Dauerbeobachtung durch. In den 
bisherigen Untersuchungen gehörte das Rathenauviertel nicht zu den identifizierten Verdachtsgebie-
ten, wird aber wie alle Kölner Stadtviertel im Rahmen der Voruntersuchung weiter beobachtet. Wer-
den bei der Voruntersuchung weitere Stadtviertel bzw. Gebiete aus dem Bezirk Innenstadt identifi-
ziert, in denen der Einsatz des Instrumentes geboten erscheint, wird die Bezirksvertretung in den wei-
teren Beratungsprozess eingebunden.  
 
Anlagen:  
1. Eingabe der Bürgergemeinschaft Rathenauplatz e. V.  
2. Mitteilung Ds. Nr. 2666/2017

Anlage 2_Mitteilung 2666-2017

2293 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56 
561 
Vorlagen-Nummer 
 2666/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 14.09.2017 
 
Mitteilung im Rahmen der Einwohnerfragestunde - Antwortschreiben an die 
Bürgergemeinschaft Rathenauplatz e. V. 
Wohnraumzweckentfremdung/Milieuschutzsatzung 
Rathenauviertel 
 
Als Mitteilung der Verwaltung im Rahmen der Einwohnerfragestunde ist in der Anlage das Antwort-
schreiben an die Bürgergemeinschaft Rathenauplatz e. V., z. Hd. Herrn Klaus Adrian, beigefügt.

Einwohnerfrage: 
 
 
Von: Klaus Adrian [mailto:klausadrian@web.de]  
Gesendet: Sonntag, 25. Juni 2017 09:16 
An: Hupke, Bezirksbürgermeister 
Cc: BV-1 - Alle Mitglieder 
Betreff: Wohnraumzweckentfremdung; Leerstand /Milieuschutzsatzung im Rathenauviertel  
 
Sehr geehrter Herr Hupke, 
ich bitte Sie dieses Schreiben an alle Fraktionsvorsitzenden der BV Innenstadt/Deutz weiterzuleiten. 
Mit bestem Dank 
Klaus Adrian 
------------------------------------------------------------ 
  
Sehr geehrte Fraktionsvorsitzende der BV Innenstadt/Deutz, 
Wir bitten Sie und die BV uns mitzuteilen, was bezüglich Beseitigung des Leerstandes in den unten 
genannten Häusern getan wurde/wird, damit diese Wohnungen zügig ihrem Zweck zugeführt werden 
können. 
 Engelbertstrasse 37 steht seit etwa 10 Jahren 
 Mauritiussteinweg 35-37 ebenfalls etwa 10 Jahre Leerstand 
 Haus Görresstrasse 2 (Eigentümer Brand) stand lange leer bis von offizieller Seite interveniert 
wurde; nun "nur" noch die oberste Etage, die seit mindestens 7 Jahren leer steht. 
 Heinsbergstrasse 22 steht seit den 90er Jahren leer 
Desweiteren interessiert uns wieviele Wohnungen im Viertel als Ferienwohnungen genutzt werden 
und auf diese Weise zweckenfremdet werden. Was tut die Verwaltung um die illegale Nutzung als 
Ferienwohnung zu unterbinden? 
  
Außerdem wüssten wir gerne wann es auch für das Rathenauviertel eine dringend notwendige 
Milieuschutzsatzung geben wird. Es gibt im Viertel noch viele Wohnungen mit bezahlbarem 
Wohnraum die vor Luxussanierung und Umwandlung geschützt werden müssen, damit nicht Nachbarn 
verdrängt werden. 
  
Mit der Bitte um eine zeitnahe Antwort 
mit freundlichen Grüßen 
Klaus Adrian 
Vorsitzender Bürgergemeinschaft Rathenauplatz e.V.

Beratungsverlauf (1)

21.06.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Ludwigstraße 8
  • Engelbertstraße 37
  • Heinsbergstraße 22
  • Rathenauplatz 30
  • Mauritiussteinweg 35
  • Görresstraße 2

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Details

Aktenzeichen
0634/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
28.02.2018
Erstellt
26.02.2018 12:26