V/0446/2020
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage: Dringlichkeitsentscheidung
9876 Zeichen
Dringlichkeitsentscheidung D/0027/2020
Betreff:
Fahrradtauglicher Ausbau der Betriebswege am Dortmu nd-Ems-Kanal (DEK), Kanalpromenade
Baubeschluss für den Ausbau des Abschnittes 1 (Wilhelmshavenufer- Gittruper Straße /Gelmer Brücke)
Beschluss:
I. Sachentscheidung:
1. Der AUKB beschließt, die Kanalpromenade im Absc hnitt 1 zwischen Wilhelmshavenufer und
Gittruper Straße (Länge 8,2 km) gemäß dem Übersichtsplan (Anlage 1.1) auf gesamter Strecke
auszubauen und mit einer adaptiven Straßenbeleuchtung auszustatten, vorbehaltlich der ab-
schließenden Zustimmung der WSV (Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes).
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für den Abschnitt 1 Kosten in Höhe von insge-
samt ca. 3,0 Mio €. entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von rd. 2,1 Mio. €.
Auf die adaptive Straßenbeleuchtung entfallen Koste n in Höhe von rd. 1,2 Mio. €. Gleichzeitig werden
hierfür Zuwendungen des Bundesministeriums für Verkehr in Höhe von rd. 600.000 € generiert.
Die Kosten für den Wegebau belaufen sich auf ca. 1, 8 Mio. €. Hierfür werden Bundesmittel (WSV) von
rd. 1.310.000 € erwartet und zusätzlich Landesmittel (FöRi-Nah) in Höhe von rd. 218.000 €.
Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 75.000 € und Unterhaltungskosten von
rd. 36.000 € an.
Die dargelegte Sachentscheidung „Ausbau des Abschni ttes 1 inkl. adaptiver Straßenbeleuchtung“ ist
wie folgt zu finanzieren:
Amt für Mobilität und Tiefbau
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Groot-Körmelink
Telefon: 492-6915
Groot-Koermelink@stadt-
muenster.de
- 2 -
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver-
kehrsflächen und -anlagen
Investitionsmaßnah-
me
4101 Straßenbau beim Ausbau DEK
Auszahlungen 2020 900.000 Wegebau
2020 600.000 Beleuchtung
2021 900.000 Wegebau
2021 600.000 Beleuchtung
Einzahlungen 2020/21 1.310.000 Anteil Bundes-
mittel WSV
2020/21 218.000 Anteil Land
FöRi-Nah
2020/21 600.000 Zuwendung
Bund Beleuch-
tung
Saldo 872.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o. g. Produkt-
gruppe veranschlagt.
Begründung:
Mit der Beschlussvorlage V/0498/2019 wurde am 03.07 .2019 die Planung (Fahrradtauglicher Ausbau der
Betriebswege an der Kanalpromenade) im Rat einstimm ig beschlossen. Auf Grundlage dieses Planungs-
beschlusses hat das Amt für Mobilität und Tiefbau mit den Planungen des Abschnittes 1 begonnen.
Der Ausbau einer durchgängigen und für Radfahrende komfortabel nutzbaren Radverkehrsinfrastruktur
entlang der Kanalpromenade im Abschnitt 1 ist dring end erforderlich. Denn die Bedeutung des Radver-
kehrs für den Alltagsverkehr steigt vor dem Hinterg rund sich erhöhender Reichweiten. Diese sind nicht
zuletzt auf technische Optimierungen sowie elektris che Antriebsmöglichkeiten zurückzuführen. Die klima -
relevanten, ökonomischen und gesundheitlichen Vorte ile (individuell und gesamtgesellschaftlich) liegen
auf der Hand. Daher formuliert bereits das in 2016 beschlossene Radverkehrskonzept – Münster 2025
explizit das Ziel, mehr Radverkehr zu generieren un d den Anteil des Radverkehrs am Modal Split auf 50
% zu erhöhen. Dies kann nur gelingen, wenn die Infr astruktur entsprechend komfortabel und sicher ange-
passt wird, da ansonsten kaum Verlagerungseffekte v om privaten Pkw auf das Fahrrad zu generieren
sind.
Beschreibung der Baumaßnahme:
Der heute wassergebundene Betriebsweg wird grundsät zlich mit einem neuen 3-4 m breiten bituminösen
Oberbau aus ca. 11 cm Asphaltdecke hergestellt. Par allel erhält der Betriebsweg landseitig eine adapti ve
Straßenbeleuchtung (Grundeinstellung der Beleuchtun gsstärke bei 10%). Des Weiteren wird im Bereich
der Schleuse und der Straße Wilhelmshavenufer die adaptive Straßenbeleuchtung installiert.
Diese Beleuchtung wird nur aktiviert, wenn die inte grierten Sensoren vorbeikommende Radfahrende und
Zufußgehende erfassen. Die Masten stehen in einem Abstand von ca. 35 m. Für die Beleuchtungsanlage
werden entlang der Kanalpromenade Stromkabel verlegt. Zugleich wird der Kabelgraben genutzt um Leer-
rohre für die spätere Aufnahme von Glasfaserleitung en vorbereitet zu sein. Der Ausbau wird zunächst
nicht bis zur Stadtgrenze durchgeführt, da die WSV noch den Kanalausbau von der Gittruper Straße bis
zur Stadtgrenze durchführen wird. Fertigstellung voraussichtlich 2026.
- 3 -
Die Ausbaupläne sind unter
https://www.stadt-muenster.de/verkehrsplanung einzusehen.
Umweltschutz
Der geplante Radwege- und Leitungsbau an der Kanal promenade stellt im Sinne der Naturschutzgeset-
ze einen Eingriff in den Naturhaushalt dar und ist durch angemessene Bauformen sowie Ausgleichs-
und/oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.
Als Eingriffe in den Naturhaushalt sind die zusätzl iche Versieglung anzusehen ebenso wie die Rodung
von Sträuchern und Hecken oder die Fällung von Bäum en. Sie führen zur Beeinträchtigung von belebten
Bodenflächen und zum Verlust von Landschaftselement en mit Lebensraum- und Gestaltungsfunktion für
das Plangebiet. Weitere Eingriffe sind nicht zu erw arten. Das beantragte Projekt berührt im Wesentlich en
die Verbreiterung und Befestigung bereits vorhanden er Betriebswegetrassen an der Kanalpromenade, so
dass unbelastete Landschaftsräume nicht in Anspruch genommen werden müssen.
Die konkrete Analyse der Eingriffsdimension zum Rad wegebau sowie die Erarbeitung eines ange-
messenen Kompensationskonzeptes erfolgt zu einem sp äteren Zeitpunkt im weiteren Verfahren. Dabei
wird angestrebt das ökologische Guthaben aus der Um setzung von Maßnahmen der Stadt Münster, die
bereits mit ökologischem Gewinn durchgeführt werden konnten, für die beantragten Eingriffe zu nutzen.
Diese Maßnahmen, mit einer positiven Wirkung auf de n Naturhaushalt im Sinne des Bewertungsverfah-
rens der Stadt Münster, wurden ermittelt und einem „Ökokonto“ gutgeschrieben. Nun soll dieser Gewinn
mit den ermittelten Verlusten des beantragten Bauvo rhabens anteilig verrechnet werden, um eine ausge-
glichene Bilanz zwischen Eingriff und Kompensation zu erlangen. Alternativ wird geprüft, ob geeignete
Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung stehen bzw. umgesetzt werden können.
Im Zusammenhang mit dem geplanten Radwegebau an der Kanalpromenade ist die Einschaltung einer
nächtlichen Beleuchtung vorgesehen. Es ist bekannt, dass der Dortmund-Ems-Kanal insbesondere für
Fledermäuse als schutzwürdige Arten ein wichtiges J agd- und Nahrungshabitat darstellt. Darüber hinaus
besitzen die radwegbegleitenden Gehölzstrukturen Qu artier- und Brutplatzpotential für Fledermäuse und
Vögel. Um die Auswirkungen der adaptiven Straßenbel euchtung auf das Verhalten der gem. Bundesna-
turschutzgesetz geschützten Arten zu ermitteln, wer den für den Abschnitt 5 und 6 im Jahr 2020 arten-
schutzrechtliche Gutachten erstellt. Auf Grundlage dieser Gutachten wird geklärt, ob die dort gewonnenen
Erkenntnisse auf den Abschnitt 1 übertragen werden können oder ob ein separates Gutachten erstellt
werden muss.
Bei der adaptiven Straßenbeleuchtung wird bei Nicht -Nutzung des Radwegs die Beleuchtungsstärke auf
10 % gedimmt. Allerdings wurde diese zum Beispiel im Hinblick auf das Jagdverhalten von Fledermäusen
noch nicht untersucht; derzeit besteht somit nur die Möglichkeit der Abschaltung im Sinne der Vermeidung
von Beeinträchtigungen. Künftig werden grundsätzlich für die Kanalpromenade als Beleuchtung insekten-
freundliche Leuchtmittel (LEDs mit einer Farbtemper atur von 2700 K) verwendet, die mit dem NABU ab-
gestimmt worden sind. Dies dient zum Beispiel dazu, den Einfluss der nächtlichen Beleuchtung auf das
Jagdverhalten der Fledermäuse möglichst gering zu halten. Bis zur Auswertung der Artenschutzkartierung
wird die Straßenbeleuchtung im Zeitraum vom 01.04. bis zum 31.10. eines Jahres abgeschaltet.
Auf der Basis des Artenschutzgutachtens wird die Untere Naturschutzbehörde über das weitere Vorgehen
entscheiden.
Ausschreibung und Bau
Die Ausschreibung wird nach erfolgtem Gestattungsan trag der WSV erfolgen. Der Baubeginn ist für
Herbst 2020 geplant. Aufgrund von Zuwendungsfristen muss die Umsetzung Ende 2021 abgeschlossen
sein.
Liegenschaftliche Regelungen
Die für die Maßnahme benötigten Flächen befinden si ch im Eigentum der Bundesrepublik Deutsch-land
(Bundeswasserstraßenverwaltung) und der Stadt Münster.
Der so ausgebaute Weg bleibt weiterhin Betriebsweg der WSV, indem wie bisher Radfahrer und Fußgän-
ger zugelassen sind.
- 4 -
Anlass für die Dringlichkeit
Die Sitzungen der Ausschüsse ab dem 17.03.2020 und des Rates am 25.03.2020 sind aufgrund der
Coronavirus-Pandemie abgesagt worden. Der Rat und seine Ausschüsse können zurzeit wegen des an-
haltenden erforderlichen Infektionsschutzes nicht rechtzeitig einberufen werden. Dass hiervon ausgegan-
gen werden kann, hatte die Bezirksregierung Münster in einem Erlass vom 16.03.2020 mitgeteilt. Daher
soll stattdessen eine Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 GO NRW getroffen werden (s. auch ergänzen-
de Hinweise des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW vom
21.03.2020).
Die Dringlichkeit ist erforderlich, da die Umsetzung der Baumaßnahme aufgrund von Zuwendungsfristen
am 31.12.2021 beendet sein muss und die nächste Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Klima-
schutz und Bauwesen noch nicht absehbar ist.
Münster, den 27.03.2020
gez. gez.
Markus Lewe Frank Baumann
Oberbürgermeister Vorsitzender Ausschuss für Um weltschutz,
Klimaschutz und Bauwesen
Beschlussvorlage
1197 Zeichen
V/0446/2020 V/0446/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Fahrradtauglicher Ausbau der Betriebswege am Dortmund-Ems-Kanal (DEK) Kanalpromenade Baubeschluss für den Ausbau des Abschnittes 1 (Wilhelmshavenufer- Gittruper Straße /Gelmer Brücke) Beratungsfolge 16.06.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung Fahrradtauglicher Ausbau der Betriebswege am Dortmund-Ems-Kanal (DEK) Kanalpromenade Baubeschluss für den Ausbau des Abschnittes 1 (Wilhelmshavenufer- Gittruper Straße /Gelmer Brücke) in Münster wird genehmigt. Begründung: Die Dringlichkeitsentscheidung ist gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NRW dem Ausschuss in der näch s- ten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Die Gründe der Dringlichkeit sind der beigefügten Drin g- lichkeitsentscheidung zu entnehmen. I.V. Gez. Denstorff Stadtbaurat Anlage Dringlichkeitsentscheidung Amt für Mobilität und Tiefbau 08.05.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492-6600 Grimm@stadt-muenster.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Gittruper Straße
- Wilhelmshavenufer
- Kanalpromenade
- Promenade
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0446/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.05.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37