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V/0446/2020

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung

Vorlagen 08.05.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 16.06.2020, TOP 6.31

Anlage: Dringlichkeitsentscheidung

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Beschlussvorlage

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Anlage: Dringlichkeitsentscheidung

9876 Zeichen

Dringlichkeitsentscheidung D/0027/2020 
 
 
 
 
Betreff: 
 
Fahrradtauglicher Ausbau der Betriebswege am Dortmu nd-Ems-Kanal (DEK), Kanalpromenade 
Baubeschluss für den Ausbau des Abschnittes 1 (Wilhelmshavenufer- Gittruper Straße /Gelmer Brücke) 
 
 
Beschluss: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der AUKB beschließt, die Kanalpromenade  im Absc hnitt 1 zwischen Wilhelmshavenufer und 
Gittruper Straße (Länge 8,2 km) gemäß dem Übersichtsplan (Anlage 1.1) auf gesamter Strecke 
auszubauen und mit einer adaptiven Straßenbeleuchtung auszustatten, vorbehaltlich der ab- 
schließenden Zustimmung der WSV (Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes). 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für den Abschnitt 1 Kosten in Höhe von insge- 
samt ca. 3,0 Mio €. entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von rd. 2,1 Mio. €. 
 
Auf die adaptive Straßenbeleuchtung entfallen Koste n in Höhe von rd. 1,2 Mio. €. Gleichzeitig werden 
hierfür Zuwendungen des Bundesministeriums für Verkehr in Höhe von rd. 600.000 € generiert. 
 
Die Kosten für den Wegebau belaufen sich auf ca. 1, 8 Mio. €. Hierfür werden Bundesmittel (WSV) von 
rd. 1.310.000 € erwartet und zusätzlich Landesmittel (FöRi-Nah) in Höhe von rd. 218.000 €. 
 
Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 75.000 € und Unterhaltungskosten von 
rd. 36.000 € an. 
 
Die dargelegte Sachentscheidung „Ausbau des Abschni ttes 1 inkl. adaptiver Straßenbeleuchtung“  ist 
wie folgt zu finanzieren: 
 
 
 
 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Groot-Körmelink  
Telefon: 492-6915 
Groot-Koermelink@stadt-
muenster.de

- 2 - 
 
Teilfinanzplan     
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver-
kehrsflächen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnah- 
me 
4101 Straßenbau beim Ausbau DEK    
Auszahlungen   2020 900.000 Wegebau 
   2020 600.000 Beleuchtung 
   2021 900.000 Wegebau 
   2021 600.000 Beleuchtung 
Einzahlungen   2020/21 1.310.000 Anteil Bundes- 
mittel WSV 
   2020/21 218.000 Anteil Land 
FöRi-Nah 
   2020/21 600.000 Zuwendung 
Bund Beleuch- 
tung 
Saldo   872.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o. g. Produkt- 
gruppe veranschlagt.  
 
 
Begründung: 
Mit der Beschlussvorlage V/0498/2019 wurde am 03.07 .2019 die Planung (Fahrradtauglicher Ausbau der 
Betriebswege an der Kanalpromenade) im Rat einstimm ig beschlossen. Auf Grundlage dieses Planungs- 
beschlusses hat das Amt für Mobilität und Tiefbau mit den Planungen des Abschnittes 1 begonnen. 
 
Der Ausbau einer durchgängigen und für Radfahrende komfortabel nutzbaren Radverkehrsinfrastruktur 
entlang der Kanalpromenade im Abschnitt 1 ist dring end erforderlich. Denn die Bedeutung des Radver- 
kehrs für den Alltagsverkehr steigt vor dem Hinterg rund sich erhöhender Reichweiten. Diese sind nicht 
zuletzt auf technische Optimierungen sowie elektris che Antriebsmöglichkeiten zurückzuführen. Die klima - 
relevanten, ökonomischen und gesundheitlichen Vorte ile (individuell und gesamtgesellschaftlich) liegen  
auf der Hand. Daher formuliert bereits das in 2016 beschlossene Radverkehrskonzept – Münster 2025 
explizit das Ziel, mehr Radverkehr zu generieren un d den Anteil des Radverkehrs am Modal Split auf 50 
% zu erhöhen. Dies kann nur gelingen, wenn die Infr astruktur entsprechend komfortabel und sicher ange-
passt wird, da ansonsten kaum Verlagerungseffekte v om privaten Pkw auf das Fahrrad zu generieren 
sind.  
 
 
Beschreibung der Baumaßnahme: 
Der heute wassergebundene Betriebsweg wird grundsät zlich mit einem neuen 3-4 m breiten bituminösen 
Oberbau aus ca. 11 cm Asphaltdecke hergestellt. Par allel erhält der Betriebsweg landseitig eine adapti ve 
Straßenbeleuchtung (Grundeinstellung der Beleuchtun gsstärke bei 10%). Des Weiteren wird im Bereich  
der Schleuse und der Straße Wilhelmshavenufer die adaptive Straßenbeleuchtung installiert. 
 
Diese Beleuchtung wird nur aktiviert, wenn die inte grierten Sensoren vorbeikommende Radfahrende und 
Zufußgehende erfassen. Die Masten stehen in einem Abstand von ca. 35 m.  Für die Beleuchtungsanlage 
werden entlang der Kanalpromenade Stromkabel verlegt. Zugleich wird der Kabelgraben genutzt um Leer- 
rohre für die spätere Aufnahme von Glasfaserleitung en vorbereitet zu sein. Der Ausbau wird zunächst 
nicht bis zur Stadtgrenze durchgeführt, da die WSV noch den Kanalausbau von der Gittruper Straße bis 
zur Stadtgrenze durchführen wird. Fertigstellung voraussichtlich 2026.

- 3 - 
 
 
Die Ausbaupläne sind unter 
https://www.stadt-muenster.de/verkehrsplanung  einzusehen. 
 
Umweltschutz 
Der geplante Radwege- und Leitungsbau  an der Kanal promenade  stellt im Sinne der Naturschutzgeset- 
ze einen Eingriff in den Naturhaushalt dar und ist durch angemessene Bauformen sowie Ausgleichs- 
und/oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. 
 
Als Eingriffe in den Naturhaushalt sind die zusätzl iche Versieglung anzusehen ebenso wie die Rodung 
von Sträuchern und Hecken oder die Fällung von Bäum en. Sie führen zur Beeinträchtigung von belebten 
Bodenflächen und zum Verlust von Landschaftselement en mit Lebensraum- und Gestaltungsfunktion für 
das Plangebiet. Weitere Eingriffe sind nicht zu erw arten. Das beantragte Projekt berührt im Wesentlich en 
die Verbreiterung und Befestigung bereits vorhanden er Betriebswegetrassen an der Kanalpromenade, so 
dass unbelastete Landschaftsräume nicht in Anspruch genommen werden müssen. 
 
Die konkrete Analyse der Eingriffsdimension zum Rad wegebau sowie die Erarbeitung eines ange-
messenen Kompensationskonzeptes erfolgt zu einem sp äteren Zeitpunkt im weiteren Verfahren. Dabei 
wird angestrebt das ökologische Guthaben aus der Um setzung von Maßnahmen der Stadt Münster, die 
bereits mit ökologischem Gewinn durchgeführt werden  konnten, für die beantragten Eingriffe zu nutzen. 
Diese Maßnahmen, mit einer positiven Wirkung auf de n Naturhaushalt im Sinne des Bewertungsverfah- 
rens der Stadt Münster, wurden ermittelt und einem „Ökokonto“ gutgeschrieben. Nun soll dieser Gewinn 
mit den ermittelten Verlusten des beantragten Bauvo rhabens anteilig verrechnet werden, um eine ausge- 
glichene Bilanz zwischen Eingriff und Kompensation zu erlangen. Alternativ wird geprüft, ob geeignete 
Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung stehen bzw. umgesetzt werden können. 
 
Im Zusammenhang mit dem geplanten Radwegebau an der  Kanalpromenade  ist die Einschaltung einer 
nächtlichen Beleuchtung vorgesehen. Es ist bekannt,  dass der Dortmund-Ems-Kanal insbesondere für 
Fledermäuse als schutzwürdige Arten ein wichtiges J agd- und Nahrungshabitat darstellt. Darüber hinaus 
besitzen die radwegbegleitenden Gehölzstrukturen Qu artier- und Brutplatzpotential für Fledermäuse und 
Vögel. Um die Auswirkungen der adaptiven Straßenbel euchtung auf das Verhalten der gem. Bundesna- 
turschutzgesetz geschützten Arten zu ermitteln, wer den für den Abschnitt 5 und 6 im Jahr 2020 arten- 
schutzrechtliche Gutachten erstellt. Auf Grundlage dieser Gutachten wird geklärt, ob die dort gewonnenen 
Erkenntnisse auf den Abschnitt 1 übertragen werden können oder ob ein separates Gutachten erstellt 
werden muss. 
 
Bei der adaptiven Straßenbeleuchtung wird bei Nicht -Nutzung des Radwegs die Beleuchtungsstärke auf 
10 % gedimmt. Allerdings wurde diese zum Beispiel im Hinblick auf das Jagdverhalten von Fledermäusen 
noch nicht untersucht; derzeit besteht somit nur die Möglichkeit der Abschaltung im Sinne der Vermeidung 
von Beeinträchtigungen. Künftig werden grundsätzlich für die Kanalpromenade als Beleuchtung insekten- 
freundliche Leuchtmittel (LEDs mit einer Farbtemper atur von 2700 K) verwendet, die mit dem NABU ab- 
gestimmt worden sind. Dies dient zum Beispiel dazu,  den Einfluss der nächtlichen Beleuchtung auf das 
Jagdverhalten der Fledermäuse möglichst gering zu halten. Bis zur Auswertung der Artenschutzkartierung 
wird die Straßenbeleuchtung im Zeitraum vom 01.04. bis zum 31.10. eines Jahres abgeschaltet. 
 
Auf der Basis des Artenschutzgutachtens wird die Untere Naturschutzbehörde über das weitere Vorgehen 
entscheiden. 
 
Ausschreibung und Bau 
Die Ausschreibung wird nach erfolgtem Gestattungsan trag der WSV erfolgen. Der Baubeginn ist für 
Herbst 2020 geplant. Aufgrund von Zuwendungsfristen  muss die Umsetzung Ende 2021 abgeschlossen 
sein.   
 
Liegenschaftliche Regelungen 
Die für die Maßnahme benötigten Flächen befinden si ch im Eigentum der Bundesrepublik Deutsch-land 
(Bundeswasserstraßenverwaltung) und der Stadt Münster.  
 
Der so ausgebaute Weg bleibt weiterhin Betriebsweg der WSV, indem wie bisher Radfahrer und Fußgän- 
ger zugelassen sind.

- 4 - 
 
Anlass für die Dringlichkeit 
 
Die Sitzungen der Ausschüsse ab dem 17.03.2020 und des Rates am 25.03.2020 sind aufgrund der 
Coronavirus-Pandemie abgesagt worden. Der Rat und seine Ausschüsse können zurzeit wegen des an- 
haltenden erforderlichen Infektionsschutzes nicht rechtzeitig einberufen werden. Dass hiervon ausgegan- 
gen werden kann, hatte die Bezirksregierung Münster in einem Erlass vom 16.03.2020 mitgeteilt. Daher 
soll stattdessen eine Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 GO NRW getroffen werden (s. auch ergänzen- 
de Hinweise des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW vom 
21.03.2020). 
 
Die Dringlichkeit ist erforderlich, da die Umsetzung der Baumaßnahme aufgrund von Zuwendungsfristen 
am 31.12.2021 beendet sein muss und die nächste Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Klima- 
schutz und Bauwesen noch nicht absehbar ist. 
 
Münster, den 27.03.2020 
 
 
gez.        gez. 
 
Markus Lewe      Frank Baumann                                                   
                    
Oberbürgermeister     Vorsitzender Ausschuss für Um weltschutz,  
Klimaschutz und Bauwesen

Beschlussvorlage

1197 Zeichen

V/0446/2020 
V/0446/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung 
Fahrradtauglicher Ausbau der Betriebswege am Dortmund-Ems-Kanal (DEK) Kanalpromenade 
Baubeschluss für den Ausbau des Abschnittes 1 (Wilhelmshavenufer- Gittruper Straße /Gelmer 
Brücke) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   16.06.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung Fahrradtauglicher Ausbau der Betriebswege am 
Dortmund-Ems-Kanal (DEK) Kanalpromenade Baubeschluss für den Ausbau des Abschnittes 1 
(Wilhelmshavenufer- Gittruper Straße /Gelmer Brücke)  in Münster wird genehmigt.  
 
Begründung: 
 
Die Dringlichkeitsentscheidung ist gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NRW dem Ausschuss in der näch s-
ten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Die Gründe der Dringlichkeit sind der beigefügten Drin g-
lichkeitsentscheidung zu entnehmen. 
 
 
 
I.V. 
  
Gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlage 
Dringlichkeitsentscheidung 
 
 
 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
08.05.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492-6600 
Grimm@stadt-muenster.de

Beratungsverlauf (1)

16.06.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Gittruper Straße
  • Wilhelmshavenufer
  • Kanalpromenade
  • Promenade

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Details

Aktenzeichen
V/0446/2020
Typ
Vorlagen
Datum
08.05.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37