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AN/0525/2026

Änderungsantrag zu 3220/2025, Grundsatzbeschluss und Leitlinien zum „Bau-Turbo"

Volt Änderungsantrag nach § 13 18.03.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit, Sitzung am 19.03.2026, TOP 6.1.1

Volt Änderungsantrag nach § 13

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Volt Änderungsantrag nach § 13

4938 Zeichen

Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 18.03.2026 
AN/0525/2026 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 19.03.2026 
 
Änderungsantrag zu 3220/2025, Grundsatzbeschluss und Leitlinien zum „Bau-Turbo" 
 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,  
sehr geehrter Herr Kienitz,  
 
die Volt-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungsantrag für die Sondersitzung des Ausschusses für 
Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit am 19.03.2026 auf die Tagesordnung zu setzen:  
 
 
Beschluss:  
 
Die unter Beschlusspunkt 1) genannten Leitlinien werden wie folgt geändert bzw. ergänzt:  
 
Unter 3.1 ergänzend: 
 
● Vorhaben auf Flächen, die im FNP als Mischgebiet (M/MI/MK) ausgewiesen sind, bewahren 
einen nutzbaren Anteil der Brutto-Geschossflächenzahl von mindestens 25% für Gewerbe-
betriebe, soziale oder kulturelle Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. 
 
Unter 4.2 geändert:  
 
Die Verwaltung informiert im Falle von Abweichungen von einem der folgenden Punkte den Ausschuss 
für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit sowie die Bezirksvertretungen vor Antragstellung 
(Planungsphase B): 
 
● Widersprüche zu den unter 2.2 genannten und unter 2.1 vom Rat beschlossenen Konzepten, 
● Vorhaben besonderer städtebaulichen Relevanz, 
● durch das Vorhaben ausgelösten Planungskonflikten, die einer Gewichtung von städtebauli-
chen Zielen erfordern (siehe 2.3), 
 
An den Oberbürgermeister 
Herrn Torsten Burmester 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale 
Zusammenarbeit 
Herrn Niklas Kienitz      
 
 
 
Ratsfraktion Volt 
 
Rathaus Spanischer Bau  
Rathausplatz , Zi. B 137  
50667 Köln 
 
Volt@stadt-koeln.de

- 2 - 
 
● Vorhaben über 9000m² (entsprechen ca. 100 WE) Bruttogeschossfläche Wohnen. 
 
Hierdurch wird eine Beurteilung der Zustimmungsfähigkeit durch den Fachausschuss 
bei Vorhaben mit potenziell städtebaulicher Wirkung sichergestellt. Es besteht damit 
die Möglichkeit einer vorhabenbezogenen Beschlussfassung zur Festlegung oder Sicherung von städte-
baulichen Zielen vor Antragstellung. 
 
Begründung:  
 
Die beantragten Änderungen der Leitlinien für Stadtentwicklung zielen darauf ab, eine nachhaltige und 
qualitativ hochwertige Stadtentwicklung zu fördern, die sowohl den Schutz vor Flächenfraß gewähr-
leistet als auch lebendige, funktionale Quartiere unterstützt. Durch die Ergänzung und Anpassung 
der Beschlusspunkte wird dem Ziel Rechnung getragen, urbane Räume mit Nutzungsvielfalt zu 
schaffen, die den sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Anforderungen gerecht werden. 
Gleichzeitig wird der Fokus auf effiziente Verwaltungsprozesse gelegt, um unnötige Bürokratie zu ver-
meiden und Planungsprozesse nicht zu verlangsamen. 
 
Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Sicherung der Nutzungsmischung in Mischgebieten (M/MI/MK). 
Die Vorgabe, dass mindestens 25 % der Bruttogeschossfläche für Gewerbe, soziale oder kulturelle Ein-
richtungen reserviert werden müssen, verhindert die Entstehung monofunktionaler Wohngebiete in 
ausgewiesenen Mischgebieten. Diese Regelung stärkt die Urbanität und Funktionsvielfalt der Stadt 
und sorgt für kurze Wege, soziale Integration und wirtschaftliche Stabilität. Gleichzeitig wird die 
Grundlage für eine ressourcenschonende und nachhaltige Stadtentwicklung gelegt, indem bestehende 
Quartiere aufgewertet und die Innenentwicklung gefördert werden. Dies entspricht den Empfehlungen 
zahlreicher Fachverbände und internationalen Leitlinien wie der Leipzig-Charta. 
 
Während in der bisherigen Beschlussvorlage ausschließlich die Anzahl der Wohneinheiten (WE) als 
Kriterium herangezogen wurde, wird nun die Bruttogeschossfläche (BGF) als zusätzliche oder alterna-
tive Maßgröße vorgeschlagen. Die ausschließliche Fokussierung auf Wohneinheiten kann dazu führen, 
dass Projekte mit wenigen, aber großen Wohneinheiten (z. B. Luxuswohnungen) unterhalb der Schwelle 
bleiben, obwohl sie erhebliche Auswirkungen auf die Stadtstruktur haben.  
 
Die Einführung einer klaren und stadtweit einheitlichen Schwelle von 9.000 m² BGF reduziert die 
Anzahl der Projekte, die dem Ausschuss vorgelegt werden müssen, ohne dabei größere Projekte 
aus dem Blick zu verlieren. Dies entlastet die Verwaltung, wodurch die Bearbeitungszeiten verkürzt 
und die Entscheidungsprozesse beschleunigt werden. Gerade in Zeiten des dringenden 
Wohnraumbedarfs ist dieser Geschwindigkeitsgewinn von zentraler Bedeutung. 
 
Gleichzeitig bleibt eine qualitative Steuerung der Vorhaben gewährleistet, da mögliche Abweichungen 
weiterhin durch den Ausschuss bestätigt werden müssen. Dies stellt sicher, dass die vom Rat bes-
chlossenen städtebaulichen Konzepte, wie beispielsweise die Klimaleitlinien oder das KoopBLM, einge-
halten werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

19.03.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 6.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

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Details

Aktenzeichen
AN/0525/2026
Typ
Volt Änderungsantrag nach § 13
Datum
18.03.2026
Erstellt
18.03.2026 13:49