AN/0525/2026
Änderungsantrag zu 3220/2025, Grundsatzbeschluss und Leitlinien zum „Bau-Turbo"
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Volt Änderungsantrag nach § 13
4938 Zeichen
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 18.03.2026 AN/0525/2026 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 19.03.2026 Änderungsantrag zu 3220/2025, Grundsatzbeschluss und Leitlinien zum „Bau-Turbo" Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Kienitz, die Volt-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungsantrag für die Sondersitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit am 19.03.2026 auf die Tagesordnung zu setzen: Beschluss: Die unter Beschlusspunkt 1) genannten Leitlinien werden wie folgt geändert bzw. ergänzt: Unter 3.1 ergänzend: ● Vorhaben auf Flächen, die im FNP als Mischgebiet (M/MI/MK) ausgewiesen sind, bewahren einen nutzbaren Anteil der Brutto-Geschossflächenzahl von mindestens 25% für Gewerbe- betriebe, soziale oder kulturelle Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Unter 4.2 geändert: Die Verwaltung informiert im Falle von Abweichungen von einem der folgenden Punkte den Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit sowie die Bezirksvertretungen vor Antragstellung (Planungsphase B): ● Widersprüche zu den unter 2.2 genannten und unter 2.1 vom Rat beschlossenen Konzepten, ● Vorhaben besonderer städtebaulichen Relevanz, ● durch das Vorhaben ausgelösten Planungskonflikten, die einer Gewichtung von städtebauli- chen Zielen erfordern (siehe 2.3), An den Oberbürgermeister Herrn Torsten Burmester An den Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit Herrn Niklas Kienitz Ratsfraktion Volt Rathaus Spanischer Bau Rathausplatz , Zi. B 137 50667 Köln Volt@stadt-koeln.de - 2 - ● Vorhaben über 9000m² (entsprechen ca. 100 WE) Bruttogeschossfläche Wohnen. Hierdurch wird eine Beurteilung der Zustimmungsfähigkeit durch den Fachausschuss bei Vorhaben mit potenziell städtebaulicher Wirkung sichergestellt. Es besteht damit die Möglichkeit einer vorhabenbezogenen Beschlussfassung zur Festlegung oder Sicherung von städte- baulichen Zielen vor Antragstellung. Begründung: Die beantragten Änderungen der Leitlinien für Stadtentwicklung zielen darauf ab, eine nachhaltige und qualitativ hochwertige Stadtentwicklung zu fördern, die sowohl den Schutz vor Flächenfraß gewähr- leistet als auch lebendige, funktionale Quartiere unterstützt. Durch die Ergänzung und Anpassung der Beschlusspunkte wird dem Ziel Rechnung getragen, urbane Räume mit Nutzungsvielfalt zu schaffen, die den sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Anforderungen gerecht werden. Gleichzeitig wird der Fokus auf effiziente Verwaltungsprozesse gelegt, um unnötige Bürokratie zu ver- meiden und Planungsprozesse nicht zu verlangsamen. Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Sicherung der Nutzungsmischung in Mischgebieten (M/MI/MK). Die Vorgabe, dass mindestens 25 % der Bruttogeschossfläche für Gewerbe, soziale oder kulturelle Ein- richtungen reserviert werden müssen, verhindert die Entstehung monofunktionaler Wohngebiete in ausgewiesenen Mischgebieten. Diese Regelung stärkt die Urbanität und Funktionsvielfalt der Stadt und sorgt für kurze Wege, soziale Integration und wirtschaftliche Stabilität. Gleichzeitig wird die Grundlage für eine ressourcenschonende und nachhaltige Stadtentwicklung gelegt, indem bestehende Quartiere aufgewertet und die Innenentwicklung gefördert werden. Dies entspricht den Empfehlungen zahlreicher Fachverbände und internationalen Leitlinien wie der Leipzig-Charta. Während in der bisherigen Beschlussvorlage ausschließlich die Anzahl der Wohneinheiten (WE) als Kriterium herangezogen wurde, wird nun die Bruttogeschossfläche (BGF) als zusätzliche oder alterna- tive Maßgröße vorgeschlagen. Die ausschließliche Fokussierung auf Wohneinheiten kann dazu führen, dass Projekte mit wenigen, aber großen Wohneinheiten (z. B. Luxuswohnungen) unterhalb der Schwelle bleiben, obwohl sie erhebliche Auswirkungen auf die Stadtstruktur haben. Die Einführung einer klaren und stadtweit einheitlichen Schwelle von 9.000 m² BGF reduziert die Anzahl der Projekte, die dem Ausschuss vorgelegt werden müssen, ohne dabei größere Projekte aus dem Blick zu verlieren. Dies entlastet die Verwaltung, wodurch die Bearbeitungszeiten verkürzt und die Entscheidungsprozesse beschleunigt werden. Gerade in Zeiten des dringenden Wohnraumbedarfs ist dieser Geschwindigkeitsgewinn von zentraler Bedeutung. Gleichzeitig bleibt eine qualitative Steuerung der Vorhaben gewährleistet, da mögliche Abweichungen weiterhin durch den Ausschuss bestätigt werden müssen. Dies stellt sicher, dass die vom Rat bes- chlossenen städtebaulichen Konzepte, wie beispielsweise die Klimaleitlinien oder das KoopBLM, einge- halten werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0525/2026
- Typ
- Volt Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 18.03.2026
- Erstellt
- 18.03.2026 13:49