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AN/0637/2024

Reduzierung der Unfallgefahr Dürener Straße-Überquerung Stadtwaldgürtel in Richtung Stadtwald

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 22.04.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 06.05.2024, TOP 8.1.4

Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und Prof. Dr. Klaus Reinartz / FDP

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Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und Prof. Dr. Klaus Reinartz / FDP

3494 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
Prof. Dr. Klaus Reinartz / FDP 
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen 
CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion 
 
 
 
 
 
in der Bezirksvertretung Lindenthal 
Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden 
Lövenich Widdersdorf… 
 
 
            Köln, 17-04-2024 
 
 
 
Reduzierung der Unfallgefahr Dürener Straße - Überquerung Stadtwaldgürtel in 
Richtung Stadtwald 
 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker, 
 
der antragstellende Einzelmandatsträger und die Fraktionen bitten Sie, folgenden 
Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung zu set-
zen. 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal (BV3) beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung ei-
ner Änderung der Verkehrsführung, besonders für Radfahrer, an der Kreuzung Düre-
ner Straße / Stadtwaldgürtel (nördliche Querung des Stadtwaldgürtels). Derzeit gibt 
es dort eine uneindeutige Verkehrsführung, die immer wieder zu Beinahezusammen-
stößen von Fußgängern und Radfahrern führt. 
 
Begründung: 
 
Auf der Dürener Straße in Fahrtrichtung stadtauswärts gibt es an der Kreuzung der 
Dürener Straße mit dem Stadtwaldgürtel eine unklare Verkehrsführung. 
 
Die Markierung des nicht-benutzungspflichtigen Radweges direkt neben dem Fuß-
weg endet uneindeutig etwa 30 Meter vor der Ampel (etwa in Höhe der rückwärtigen 
Grundstückszufahrt der Gebäude Stadtwaldgürtel 2a/b). Eine weiterführende Leitung 
des Radverkehrs ist hier nicht vorgesehen. An der Ampel gibt es einen Aufstellbe-
reich für den geradeausführenden Fahrradverkehr. Gleichzeitig gibt es einen für Rad-
fahrer markierten Übergang über den Lindenthalgürtel in Kombination mit dem Fuß-
gängerüberweg. 
 
Da nicht eindeutig geregelt ist, welchen Weg die Radfahrenden nehmen müssen, ist 
es unbedingt notwendig hier eine klare Verkehrsführung zu installieren.

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
 
  
Quelle:  Dürener Str. - Google Maps 
 
 
Eine Option ist hierbei, den nicht-benutzungspflichtigen Radweg im Bereich der 
Grundstückszufahrt auf die Dürener Straße zu lenken, beispielsweise durch eine auf 
dem Boden angebrachte weiße Führungslinie. Damit kann auch der Aufstellplatz an 
der Ampel entsprechend genutzt werden. Die Radfahrer können dann nach Überque-
rung des Kreuzungsbereichs wählen, ob sie den weiterführenden Radweg stadtaus-
wärts nutzen, oder ob sie in den Stadtwald abbiegen. Es ist darauf zu achten, dass 
bei dieser Variante das Abbiegen ohne Beeinträchtigung des Fußgängerverkehrs er-
folgt. 
 
Gleichzeitig muss dann der Radwegteil im kombinierten Überweg am Stadtwaldgürtel 
so umgestaltet werden, dass er ausschließlich für Fußgänger zugelassen ist (Ände-
rung durch Entfernen der roten Markierung für Radfahrer im Schienenbereich und 
Entfernung der weißen Linien, die aktuell den Radweg markieren). Eine solche Ver-
kehrsführung würde zu einer erheblichen Entspannung für alle Verkehrsteilnehmer in 
diesem Bereich führen, nicht zuletzt auch durch die bessere Sichtbarkeit der einzel-
nen Personen und Fahrzeuge. 
 
Des Weiteren müssen die Ampelanzeigen angepasst werden (nur noch für Fußgän-
ger) und eine entsprechende Ableitung des Fahrradverkehrs, der aus dem Stadtwald 
kommt (Bodenmarkierungen), bedacht werden.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Prof. Dr. Klaus Reinartz / FDP 
gez. Svenja Führer / CDU-Fraktion 
gez. Ute Ackermann / Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen 
gez. Friedhelm Hilgers / SPD-Fraktion

Beratungsverlauf (1)

06.05.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0637/2024
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
22.04.2024
Erstellt
22.04.2024 08:18