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AN/0614/2020

Zweite Pandemiewelle verhindern – "Abstand halten" ermöglichen!

Die Linke. Antrag nach § 3 14.05.2020

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 26.05.2020, TOP 1.1

Linke Antrag nach § 3

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Linke Antrag nach § 3

3541 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An 
die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
und 
den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses 
Herrn Andreas Wolter 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.05.2020 
AN/0614/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 26.05.2020 
 
Zweite Pandemiewelle verhindern – "Abstand halten" ermöglichen! 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Wolter, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des 
Verkehrsausschusses am 26.5. zu nehmen: 
 
Beschluss 
In Straßen mit hohem Aufkommen an Fußverkehr wird mehr Platz für den Fußverkehr geschaffen. 
Ziel ist, einen Begegnungsverkehr (auch im Rollstuhl) mit einem Mindestabstand von 1,50 Metern 
zu ermöglichen. Je höher das Aufkommen an Fußverkehr, desto mehr Raum ist für das Passieren 
im Mindestabstand notwendig. 
Dazu werden – angepasst an die lokalen Gegebenheiten – die folgenden Maßnahmen eingesetzt: 
1. An Fußwege angrenzende Parkplätze werden für den Autoverkehr gesperrt und (sofern auf 
gleicher Höhe) dem Fußweg zugeschlagen bzw. (bei hochbordigem Fußweg) als 
Ausweichfläche genutzt. 
2. Radwege auf dem Bürgersteig werden als Radfahrstreifen auf die Straße verlegt. 
3. Fußwege werden von Aufstellern, E-Rollern und anderen Hindernissen freigehalten. Zum 
Abstellen von Fahrrädern, Lastenrädern, E-Rollern werden geeignete Parkflächen 
umgenutzt.

4. Gastronomie auf dem Bürgersteig ist nur möglich, wenn dem passierenden Fußverkehr 
eine Einhaltung der Abstandregeln möglich bleibt. 
5. Um Warteschlangen vor Geschäften so zu organisieren, dass der passierende Fußverkehr 
nicht gestört wird und Abstand gehalten werden kann, werden Wartebereiche markiert. 
Hierbei arbeiten Stadtverwaltung und Geschäftsbetreiber zusammen. 
 
Begründung: 
Durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurden die Zahl der 
Neuansteckungen und die Zahl der aktiven Erkrankungen deutlich reduziert. Durch die nun 
begonnenen Lockerungen, wie z.B. die Öffnung von Geschäften, Cafés und Restaurants, nimmt 
vor allem der Fußverkehr in Geschäftsstraßen deutlich zu. 
In vielen Straßen ist der Platz auf dem Fußweg so begrenzt, dass bereits das Passieren von zwei 
Rollstühlen oder Kinderwagen kaum möglich ist. Deswegen hatte die Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik gefordert, Gehwege auf einer Breite von wenigstens 2 Metern barrierefrei zu 
machen. In Zeiten der Corona-Pandemie sind die Anforderungen an einen Gehweg noch höher. Er 
muss ermöglichen, dass Personen (auch mit Rollstuhl oder Kinderwagen) den empfohlenen 
Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten. Je mehr Fußverkehr in einer 
Straße, desto höher ist auch die notwendige Mindestbreite. 
Zudem bilden sich vor geöffneten Läden Menschenschlangen, da nur eine begrenzte 
Personenzahl den Laden gleichzeitig betreten darf. Die wartenden Menschen engen den 
Bürgersteig zusätzlich ein und stehen teils quer zum Fußverkehr. 
Um Fußgänger*innen zu ermöglichen, Abstand zueinander zu halten und so zur Vermeidung einer 
zweiten Welle der Corona-Pandemie beizutragen, muss mehr Raum für den Fußverkehr 
geschaffen werden. 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

26.05.2020 Verkehrsausschuss
TOP 1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0614/2020
Typ
Die Linke. Antrag nach § 3
Datum
14.05.2020
Erstellt
14.05.2020 10:32