3365/2018
Fußgängerüberweg auf der Sebastianstraße in Höhe der Endhaltestelle der Linie 16
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3613 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/3 Vorlagen-Nummer 3365/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 06.12.2018 Fußgängerüberweg auf der Sebastianstraße in Höhe der Endhaltestelle der Linie 16 hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 26.04.2018, TOP 7.2.8 Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes bittet um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Wer hat die Entscheidung getroffen, einen „neuen“ FGÜ genau an der jetzt ausgewählten Stelle an- zulegen?“ Antwort der Verwaltung: Unter Berücksichtigung der planerischen Vorgaben und des damals vorhandenen Baums wurde in der Straßenplanung ein Fußgängerüberweg in Höhe gegenüber der Zufahrt Sebastianstraße Haus Nr. 72 vorgesehen. Im Rahmen der Ausführung Frühjahr 2018 wurde in Abstimmung mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eine Verschiebung des Fußgängerüberweges um ca. 5,0 m nach Süden in Höhe des vorhandenen Baums vorgeschlagen, um die vorhandene Zufahrt der Sebastian- straße Haus Nr. 72 anfahren zu können, ohne den Fußgängerüberweg zu überfahren. Nach Aussage vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen war der vorhandene Baum aufgrund der schlechten Vitalität abgängig und hätte in absehbarer Zeit gefällt werden müssen. Im Zuge der weiteren Abstim- mungen mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wurde der Entfall des vorhandenen Baumes aufgrund der schlechten Vitalität vorgegeben, so dass der Fußgängerüberweg an die heutige Stelle angelegt wurde. Für den entfallenen Baum ist ein neuer Baum in Bereich der Einmündung Se- bastianstraße/Stichstraße angepflanzt worden. Frage 2: „Welchen Mehrwert hat diese Lösung gegenüber einer dauerhaften Lösung durch Umfärbung des Baustellenüberwegs?“ Antwort der Verwaltung: Der Baustellenfußgängerüberweg ist während der Baumaßnahme nur als Provisorium eingerichtet worden. Ein endgültiger Fußgängerüberweg ist in diesem Bereich nicht möglich, da auf der westli- chen Seite der Sebastianstraße der Fußgängerüberweg direkt auf die Bushaltestelle führt. Folglich musste der neue Fußgängerüberweg außerhalb der Busbucht/Bushaltestelle markiert werden. Frage 3: „Wer trägt hierfür die Kosten?“ 2 Antwort der Verwaltung: Gemäß Ausbauvertrag hat der Investor die Kosten für die Wiederherstellungsmaßnahmen im Bereich Sebastianstraße zu tragen. Frage 4: „Warum wurde die Bezirksvertretung nicht rechtzeitig informiert?“ Antwort der Verwaltung: Es ist üblich, dass aus sachlichen Gründen Optimierungen/Änderungen von Baumaßnahmen im Zuge der Bauausführung erfolgen. Je nach Umfang und Größe der Optimierungen/Änderungen wird durch die Verwaltung abgewogen, ob die Politik dazu informiert werden muss. Die lagemäßige Optimierung des Fußgängerüberweges wurde als geringfügig angesehen, so dass eine Information dazu an die Politik nicht erfolgte. Frage 5: „Sofern sich die Antworten aus dem Ausbauvertrag zwischen der Stadt Köln und dem Bauträger her- leiten lassen, ergibt sich die Frage: Warum hat die Verwaltung die Bezirksvertretung Nippes über den Inhalt dieses Vertrages überhaupt nicht informiert?“ Antwort der Verwaltung: Ausbauverträge definieren keine neuen Inhalte, sondern schreiben die fest, was beschlossen ist oder im Rahmen der einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung gegenüber dem Investor entschieden wurden. Insofern ist eine Beteiligung der Bezirksvertretung über den Inhalt des Ausbauvertrages nicht erforderlich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3365/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 03.12.2018
- Erstellt
- 16.10.2018 12:51