Mandari Insight

3365/2018

Fußgängerüberweg auf der Sebastianstraße in Höhe der Endhaltestelle der Linie 16

Beantwortung einer Anfrage (BV) 03.12.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 06.12.2018, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

3613 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/664/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3365/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 06.12.2018 
 
Fußgängerüberweg auf der Sebastianstraße in Höhe der Endhaltestelle der Linie 16 
hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 26.04.2018, 
TOP 7.2.8 
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
Frage 1: 
 
„Wer hat die Entscheidung getroffen, einen „neuen“ FGÜ genau an der jetzt ausgewählten Stelle an-
zulegen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Unter Berücksichtigung der planerischen Vorgaben und des damals vorhandenen Baums wurde in 
der Straßenplanung ein Fußgängerüberweg in Höhe gegenüber der Zufahrt Sebastianstraße Haus 
Nr. 72 vorgesehen. Im Rahmen der Ausführung Frühjahr 2018 wurde in Abstimmung mit dem Amt für 
Straßen und Verkehrsentwicklung eine Verschiebung des Fußgängerüberweges um ca. 5,0 m nach 
Süden in Höhe des vorhandenen Baums vorgeschlagen, um die vorhandene Zufahrt der Sebastian-
straße Haus Nr. 72 anfahren zu können, ohne den Fußgängerüberweg zu überfahren. Nach Aussage 
vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen war der vorhandene Baum aufgrund der schlechten 
Vitalität abgängig und hätte in absehbarer Zeit gefällt werden müssen. Im Zuge der weiteren Abstim-
mungen mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wurde der Entfall des vorhandenen 
Baumes aufgrund der schlechten Vitalität vorgegeben, so dass der Fußgängerüberweg an die heutige 
Stelle angelegt wurde. Für den entfallenen Baum ist ein neuer Baum in Bereich der Einmündung Se-
bastianstraße/Stichstraße angepflanzt worden. 
 
Frage 2: 
 
„Welchen Mehrwert hat diese Lösung gegenüber einer dauerhaften Lösung durch Umfärbung des 
Baustellenüberwegs?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Der Baustellenfußgängerüberweg ist während der Baumaßnahme nur als Provisorium eingerichtet 
worden. Ein endgültiger Fußgängerüberweg ist in diesem Bereich nicht möglich, da auf der westli-
chen Seite der Sebastianstraße der Fußgängerüberweg direkt auf die Bushaltestelle führt. Folglich 
musste der neue Fußgängerüberweg außerhalb der Busbucht/Bushaltestelle markiert werden. 
 
 
Frage 3: 
 
„Wer trägt hierfür die Kosten?“

2 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Gemäß Ausbauvertrag hat der Investor die Kosten für die Wiederherstellungsmaßnahmen im Bereich 
Sebastianstraße zu tragen. 
 
 
Frage 4: 
 
„Warum wurde die Bezirksvertretung nicht rechtzeitig informiert?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Es ist üblich, dass aus sachlichen Gründen Optimierungen/Änderungen von Baumaßnahmen im Zuge 
der Bauausführung erfolgen. Je nach Umfang und Größe der Optimierungen/Änderungen wird durch 
die Verwaltung abgewogen, ob die Politik dazu informiert werden muss. Die lagemäßige Optimierung 
des Fußgängerüberweges wurde als geringfügig  
angesehen, so dass eine Information dazu an die Politik nicht erfolgte. 
 
 
Frage 5: 
„Sofern sich die Antworten aus dem Ausbauvertrag zwischen der Stadt Köln und dem Bauträger her-
leiten lassen, ergibt sich die Frage: Warum hat die Verwaltung die Bezirksvertretung Nippes über den 
Inhalt dieses Vertrages überhaupt nicht informiert?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Ausbauverträge definieren keine neuen Inhalte, sondern schreiben die fest, was beschlossen ist oder 
im Rahmen der einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung gegenüber dem Investor entschieden 
wurden. Insofern ist eine Beteiligung der Bezirksvertretung über den Inhalt des Ausbauvertrages nicht 
erforderlich.

Beratungsverlauf (1)

06.12.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3365/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
03.12.2018
Erstellt
16.10.2018 12:51