2866/2018
Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion (AN/0737/2018) betr.: "Kunsthaus Rhenania"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 31.08.2018 2866/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 11.09.2018 Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion (AN/737/2018) betr.: „Kunsthaus Rhenania“ Die Anfrage AN/0737/2018 der SPD-Fraktion zum Kunsthaus Rhenania beantwortet die Verwaltung wie folgt: 1. Wie sind nun die einzelnen konkreten Verfahrensschritte um den Beschluss des Kulturaus- schusses (vom 20. März) umzusetzen und wie sieht das Kulturamt seine zukünftige Rolle? Antwort: Die Beschlusspunkte 1. und 2. wurden vom Kulturamt umgesetzt. Am 1.7.2018 hat der Bayenwerft e.V. den Vertrag zu den gleichen Konditionen wie die Sauer/Milanova GbR unterzeichnet und die Koordination und Belegung des Showrooms im Kunsthaus Rhenania übernommen. Das Kulturamt subventioniert den Raum weiterhin mit ca. 17.000 Euro, vermittelt Raumanfragen an den Verein, fördert punktuell Projekte und achtet darauf, dass mit Veranstaltungsplakaten an der Fassade auf die öffentliche Zugänglichkeit des Raumes hingewiesen wird. Ferner hat das Kulturamt über einen Belegungsplan Einsicht in die Programm- und Raumplanung und kann so die Umsetzung der vertraglich festgelegten kulturellen Nutzung prüfen. Der Belegungsplan 2018 führt den bereits in früheren Jahren etablierten KHM-Rundgang auf, sowie die Theaterveranstaltung Room Service von Gregor Weber, das Cologne Film Festival und die Mu- sikwochenenden, ferner die im Frühjahr angefragte GEDOK-Ausstellung, außerdem ein Fachtreffen von Filmemachern (Cinema Sumeet), eine Ausstellung (Felix Kemner), Proben und Aufführungen von Malincke, eine Performance Veranstaltung (Performance Garden) und eine Musikveranstaltung (Dietmar Bonnen). Es werden zwei Partys genannt, aber keine weiteren kommerziellen Vermietun- gen. Für das Jahr 2019 scheint die Planung noch nicht konkret zu sein. Abseits der vom Kulturamt geför- derten Ausstellung der Kuratorin Anne Mager und weiteren Platzhaltern für das Kulturamt werden mehrere Veranstaltungen des nö Theaters (Janosch), eine Beteiligung von André Jolles am Sommer- blut-Festival, das Stromfestival, die KHM und kommerzielle Vermietungen an die Ahl Säu, Photokina und Passagen geplant. Letztere sind seit Jahren verlässliche Mieter der Halle. Die im Konzept des Bayenwerft e.V. genannten monatlich wechselnden künstlerischen Schwerpunkte sind noch nicht zu erkennen, wurden vom Kulturamt aber aufgrund ihrer fehlenden Flexibilität ohnehin nicht befürwortet. Über die finanzielle Ausgeglichenheit der Planung durch lukrative Vermietungen kann sich das Kultu- ramt noch kein Bild machen. Zur Umsetzung des 3. Beschlusspunktes beabsichtigt das Kulturamt im Frühjahr 2019 mit den Künst- lern im Haus und dem HGK-Beirat das Verfahren zur weiteren Bewirtschaftung der Halle ab 2020 zu besprechen. 2 2. Wie gedenkt die Verwaltung sicherzustellen, dass a) der grundlegende Ratsbeschluss vom 10.03.1998 umgesetzt wird, das Rhenania- Kunsthaus – sowohl die Halle als auch die Ateliers – als bedeutenden Kulturort dauerhaft zu erhalten b) die Ateliers in einem transparenten Verfahren vergeben und bewirtschaftet werden c) die Stadt über das Kulturamt auf Dauer federführend für die Vergabe der Ausstellungshal- le bleibt? Antwort: Den konkreten Erhalt der Ateliers im Kunsthaus Rhenania kann die städtische Verwaltung nicht si- cherstellen, da Besitzer und Verwalter der Immobilie die HGK ist. Allerdings besitzt das Kulturamt im HGK-Beirat eine Stimme und votiert bei der Ateliervergabe für eine qualifizierte Belegung der Ateliers. Das praktizierte Verfahren sieht vor, dass die HGK bei Bewerbungen von Künstler*innen um das Votum des HGK-Beirates bittet. Der Beirat wird danach jedoch nicht über die tatsächlichen Vertragsabschlüsse informiert. Neben der Ateliervergabe setzt sich der Beirat auch dafür ein, dass die Miete der Ateliers im für Künstler*innen bezahlbaren Preisrahmen bleibt. Für die Veranstaltungshalle besitzt die Stadt einen Mietvertrag mit der HGK, den das Kulturamt auch über 2020 hinaus zu verlängern plant. Aufgrund eines Optionsrechtes im Vertrag ist dies auch vertraglich gesichert. 3. Wie sieht die derzeitige Struktur der Selbstverwaltung des Rhenania-Hauses aus; vor allem, welche tatsächliche Rolle kommt dem Beirat und dem Verein zu und sehen sich alle Künst- lerinnen und Künstler durch diese Struktur in ihren Belangen vertreten? Antwort: Etwa 25 von 45 Künstler*innen sind Teil des Bayenwerft e.V., wobei auch externe Künstler*innen, die nicht im Kunsthaus arbeiten, aufgrund einer Satzungsänderung Mitglied sein können. Auf der Ende letzten Jahres einberufenen Mitgliederversammlung aller Künstler*innen des Hauses wurde an das Kulturamt zurückgemeldet, dass eine Reihe von Künstler*innen sich nicht durch den Verein vertreten sehen und für eine Neuwahl der Künstler*innen aus dem Haus in den Beirat plädieren. Über ein aktu- elles Stimmungsbild verfügt das Kulturamt allerdings nicht. Das Kulturamt weist in seiner Rolle als einfaches Mitglied des HGK-Beirates darauf hin, dass der Bei- rat entgegen seiner Satzung in 2018 noch nicht getagt hat. Das Kulturamt wird Verstöße gegen die Satzung in der nächsten Beiratssitzung auch thematisieren. 4. Wie sollte nach Auffassung des Kulturamtes eine Perspektive des Rhenania-Hauses vor allem unter dem Aspekt der Weiterentwicklung der individuellen Künstler*innen-Förderung aussehen? Antwort: Wünschenswert wäre, dass alle Künstler*innen, die sich in der Atelierbeiratssitzung im Kulturamt be- währt haben und auf der Warteliste für ein Atelier stehen, freie Ateliers im Kunsthaus Rhenania ange- boten bekommen. Das Engagement des Bayenwerft Vereins als Ansprechpartner und Koordinationsstelle im Haus für die Offenen Ateliers, die Nacht der Museen und die Pflege der gemeinsamen Webseite erachtet das Kulturamt als sehr wichtig. 3 Ferner plädiert das Kulturamt für eine Ausschreibung des Hallenmanagements, das sich an junge Kuratoren, Manager und Künstler im Kollektiv richtet und die Bespielung des Raumes im 2 bis 3 Jah- res-Rhythmus an Bewerber mit starken und innovativen Konzepten vergibt. So wäre eine Öffnung des Hauses gewährleistet, eine Qualitätssicherung und ein wechselnder Austausch mit der freien und internationalen Szene. Nicht zuletzt handelt es sich bei dem 319 Quadratmeter großen Showroom immer noch um den größten (Ausstellungs-)Raum, der von der freien Szene je nach Bedarf und in Absprache mit dem Hallenmanagement genutzt werden sollte und deshalb von herausragender Be- deutung ist. gez. Laugwitz-Aulbach
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Bayenwerft
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Details
- Aktenzeichen
- 2866/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 31.08.2018
- Erstellt
- 29.08.2018 10:52