AN/1709/2024
Änderungsantrag von SKE Intveen zu 3408/2024 betreffend "Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie"
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Anderungsantrag der StadtAG Behindertenpolitik zur Vorlage 3408/2024
2821 Zeichen
Paul Intveen sachkundiger Einwohner, entsendet von der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Frau Oberbürgermeisterin Reker Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Stadtentwicklungsausschuss - Sitzung am 05.12.2024 Änderungsantrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zur Vorlage 3408/2024 hier: Antrag des sachkundigen Einwohners Paul Intveen Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, die Beschlussvorlage wie folgt geändert zu beschließen (Änderungen sind durchgestrichen bzw. fett eingefügt): 1. Der Rat nimmt das Ergebnis aus dem Erarbeitungsprozess zu den Qualitätsstandards zur Kenntnis (siehe Anlage 2). 2. Der Rat beschließt, dass fassadenseitig angeordnete Außengastronomieflächen unabhängig von ihrer Platzierung auf dem Gehweg oder auf einer Platzfläche durch Aufstellelemente an den Kopfseiten begrenzt werden können müssen. Werden Elemente eingesetzt, Um seheingeschränkte Personen sicher an der Außengastronomie vorbei zu leiten, sind diese verpflichtend und bis zur Gehbahn aufzustellen. Die Seite zur Gehbahn muss grundsätzlich in voller Breite freigehalten werden. 3. Der Rat beschließt die verbindlichen Vorgaben „Gestaltung von Elementen der Außengastronomie“, die aus diesem Prozess hervorgegangen sind (siehe Anlage 3, Kapitel B II.). 4. Der Rat nimmt das Gesamtdokument „Verbindlichen Vorgaben zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung dieses umzusetzen (siehe Anlage 3). 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Übergangsfrist im Umsetzungskonzept festzusetzen und den zuständigen Gremien vorzulegen. Alle Flächen, die 2024 genehmigt waren, dürfen zunächst in gleicher Form und Größe betrieben werden. Nach Ablauf der Übergangsfrist dürfen nur die Flächen betrieben werden, die unter Berücksichtigung der neuen Restgehwegbreiten von mindestens 1,50 m bzw. 1,80 m zuzüglich der erforderlichen Sicherheitsabstände, genehmigt wurden. Begründung: Die Vertreter des AK Barrierefreies Köln haben während des gesamten Prozesses immer wieder erläutert, dass zur Sicherheit blinder und sehbehinderter Menschen eine Aufstellelemente an den Kopfseiten der Außengastronomieflächen erforderlich sind, und zwar unabhängig davon, wo die Außengastronomieflächen platziert sind. Leider beschränkt sich die Beschlussvorlage wieder auf die fassadenseitige Anordnung der Außengastronomieflächen. Dies würde durch die von der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vorgeschlagene Änderung korrigiert. Gegen den Wunsch, auf der zur Gehbahn befindlichen Seite parallel zur Gebäudefront ebenfalls Elemente aufstellen zu können, hat die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik keine Einwände. Köln, 02.12.2024 Gez. Paul Intveen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1709/2024
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 03.12.2024
- Erstellt
- 03.12.2024 10:39