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AN/1709/2024

Änderungsantrag von SKE Intveen zu 3408/2024 betreffend "Regelwerk zur Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie"

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 03.12.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 05.12.2024, TOP 6.11.1

Anderungsantrag der StadtAG Behindertenpolitik zur Vorlage 3408/2024

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Anderungsantrag der StadtAG Behindertenpolitik zur Vorlage 3408/2024

2821 Zeichen

Paul Intveen 
sachkundiger Einwohner, entsendet von der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik 
 
Frau Oberbürgermeisterin Reker  
Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
 
Stadtentwicklungsausschuss - Sitzung am 05.12.2024 
 
Änderungsantrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zur Vorlage 
3408/2024 
hier: Antrag des sachkundigen Einwohners Paul Intveen 
 
Beschluss: 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, 
die Beschlussvorlage wie folgt geändert zu beschließen (Änderungen sind 
durchgestrichen bzw. fett eingefügt): 
1. Der Rat nimmt das Ergebnis aus dem Erarbeitungsprozess zu den 
Qualitätsstandards zur Kenntnis (siehe Anlage 2). 
2. Der Rat beschließt, dass fassadenseitig angeordnete Außengastronomieflächen 
unabhängig von ihrer Platzierung auf dem Gehweg oder auf einer Platzfläche 
durch Aufstellelemente an den Kopfseiten begrenzt werden können müssen.  
Werden Elemente eingesetzt, Um seheingeschränkte Personen sicher an der 
Außengastronomie vorbei zu leiten, sind diese verpflichtend und bis zur Gehbahn 
aufzustellen.  
Die Seite zur Gehbahn muss grundsätzlich in voller Breite freigehalten werden. 
3. Der Rat beschließt die verbindlichen Vorgaben „Gestaltung von Elementen der 
Außengastronomie“, die aus diesem Prozess hervorgegangen sind (siehe Anlage 3, 
Kapitel B II.). 
4. Der Rat nimmt das Gesamtdokument „Verbindlichen Vorgaben zur Anordnung und 
Gestaltung der Außengastronomie“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung 
dieses umzusetzen (siehe Anlage 3). 
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Übergangsfrist im Umsetzungskonzept 
festzusetzen und den zuständigen Gremien vorzulegen. Alle Flächen, die 2024 
genehmigt waren, dürfen zunächst in gleicher Form und Größe betrieben werden.

Nach Ablauf der Übergangsfrist dürfen nur die Flächen betrieben werden, die unter 
Berücksichtigung der neuen Restgehwegbreiten von mindestens 1,50 m bzw. 1,80 m 
zuzüglich der erforderlichen Sicherheitsabstände, genehmigt wurden. 
Begründung: 
Die Vertreter des AK Barrierefreies Köln haben während des gesamten Prozesses 
immer wieder erläutert, dass zur Sicherheit blinder und sehbehinderter Menschen 
eine Aufstellelemente an den Kopfseiten der Außengastronomieflächen erforderlich 
sind, und zwar unabhängig davon, wo die Außengastronomieflächen platziert sind. 
Leider beschränkt sich die Beschlussvorlage wieder auf die fassadenseitige 
Anordnung der Außengastronomieflächen. Dies würde durch die von der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vorgeschlagene Änderung korrigiert. 
Gegen den Wunsch, auf der zur Gehbahn befindlichen Seite parallel zur 
Gebäudefront ebenfalls Elemente aufstellen zu können, hat die 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik keine Einwände. 
 
Köln, 02.12.2024 
Gez. Paul Intveen

Beratungsverlauf (1)

05.12.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.11.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1709/2024
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
03.12.2024
Erstellt
03.12.2024 10:39