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V/1027/2018

„Tierschutz in Münster stärken“, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und CDU-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0017/2017

Vorlagen 10.01.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 29.01.2019, TOP 7.16

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

14318 Zeichen

V/1027/2018 
V/1027/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
„Tierschutz in Münster stärken“, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und CDU-
Fraktion an den Rat Nr. A-R/0017/2017 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   29.01.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Das Handlungskonzept Kiebitzschutz wird fortgeführt. Bei Bedarf werden weitere Flächen in au s-
reichender Größe für den Kiebitz bereitgestellt und nach fachlichen Kriterien entwickelt. 
 
2. Über die Entwicklung des Kiebitzbestandes in Münster wird zukünftig im Abstand von 2 Jahren 
im Rahmen der Vorlage zu den Umweltdaten Münster berichtet. 
 
3. Der Antrag  der Ratsfraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen / GAL und CDU Nr. A -R/0017/2017 
an den Rat ist damit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es  entstehen keine finanziellen Auswirkungen. 
 
 
Begründung: 
Der o. g. Ratsantrag fordert die Bereitstellung und ökologische Aufwertung von Ausgleichsflächen für 
den Kiebitz. Ferner wird ein j ährlicher Bericht an de n AUKB über die Bestandserfassungen, B e-
standsentwicklungen und eingeleitete Schutzmaßnahmen zum Kiebitzschutz angefordert.  
 
Bestandsentwicklung des Kiebitzes  
Die Situation des Kiebitzes in Münster muss vor dem allgemein negativen Trend gesehen werden. 
Der Kiebitz geht - wie andere Vogelarten der offenen Feldflur - landesweit zurück und ist inzwisch en 
in der Roten Liste NRW als „stark gefährdet“ eingestuft. Nach einem erheblichen Rückgang seit den 
1970er-Jahren hatten sich die Bestände zwischenzeitlich stabilisiert. Jedoch wird in den letzten Ja h-
ren erneut ein starker Rückgang festgestellt. Der Gesam tbestand wird vom Landesamt für Natur, 
Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein -Westfalen auf weniger als 12.000 Brutpaare in NRW g e-
schätzt (2015). 
Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit 
 
15.01.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Dreier 
Telefon: 492-6727 
DreierD@stadt-muenster.de

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V/1027/2018 
 
Bestandsentwicklung  in Münster 
Noch 2003 wurden bei einer stadtweiten Erfassung 346 Brutpaare erfasst. In 2014 waren es nur noch 
139 Brutpaare. Die Bestandsentwicklung folgt somit dem oben beschriebenen landesweiten Trend. 
Der Rückgang hat sich auch in den letzten Jahren fortgesetzt. Für den benachbarten Kreis Warendorf 
sind ähnliche Rückgänge zu verzeichnen.  
 
 
Der Kiebitz kam früher im Münsterland in feuchten Wiesen und Weiden vor . Vor allem durch Entwäs-
serung und Nutzungsintensivierung besiedelt er nunmehr fast ausschließlich Ackerflächen und So n-
derbiotope.  
 
Bespielhaft werden zwei sehr unterschiedliche Gebiete mit unterschiedlicher Bestandsentwicklung im 
Umfeld der Loddenheide vorgestellt: 
 
Südlich Heumannsweg 
Die Ackerflächen am Heumannsweg erlebten  - vermutlich aufgrund von Verdrängungsprozessen aus 
der Loddenheide - einen kurzen Höhepunkt in der Kiebitzbesiedlung. Im Jahr 2011 wurden bei der 
stadtweiten Erfassung dort keine Kiebitze erfasst. In 2014 brüteten zwei Kiebitzpaare mit gutem Brut-
erfolg, in 2015 acht Brutpaare, allerdings ohne Bruterfolg, in 2016 vier Brutpaare mit 0 -2 flüggen 
Jungvögeln. Seit 2017 brüten dort keine Kiebitze mehr, obwohl sich die Flächenbewirtschaftung nicht 
geändert hat und die Bewirtschaftungszeiten  auf Grund von Vereinbarungen auf den Kiebitzbestand 
Rücksicht genommen haben.  
 
Brache am Stadthafen 2  
Eine feuchte  Brachfläche am Stadthafen 2 wird seit einigen Jahren von Kiebitzen besiedelt . T rotz 
zahlreicher Störungen durch Freizeitnutzungen gab es fünf Brutpaare in 2016, fünf  Brutpaare in 2017 
und vier  Brutpaare in 2018 mit einigen flüggen Jungvögeln. 
 
Bestandsentwicklung im Gewerbegebiet Loddenheide 
In der Loddenheide wurden 2013 noch 38 Brutpaare gezählt. Bis dahin bestand die Möglichkeit bei 
Bebauung von Grundstücken auf benachbarte Flächen auszuweichen - die ökologische Funktion der 
Lebensstätte blieb im räumlichen Zusammenhang gewahrt. Dies haben die hohen Brutzahlen belegt. 
Seit 2014 war das mit fortschreitender Bebauung nicht mehr gegeben.  
Die Bestandsentwicklung in der Loddenheide wird seit 2014 jährlich durch eine extern vergebene  
Kartierung dokumentiert, die im Falle einer Bebauung von Gelegestandorten Grundlage für die durch-
zuführenden Ausgleichsmaßnahmen ist.  
Nach Auswertung der Bauanträge wurden seit 2014 bis zum Herbst 2018 21 Gelegestandorte übe r-
plant. Auch durch die teilweise fortschreit ende Vegetationsentwicklung hat sich die Anzahl auf nu n-
mehr sechs Brutpaare verringert. Durch spezielle Artenschutzmaßnahmen (CEF -Maßnahmen, conti-
nuous ecological functionality-measures) wird versucht diesen Verlust auszugleichen. 
 
 
 
Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 2018 
Anzahl der 
Kiebitzpaare 
bis zu 38 23 12 - 16 8 - 10 10 - 11 6 
 
Brutvogelerfassung Loddenheide 2018 
 
Aktuelle Entwicklung des Kiebitzbestandes in  
Münster, NABU-Naturschutzstation Münsterland, Pro-
jektbericht Kiebitzschutz 2018 
Hinweis: 
Da nicht im jeden Jahr flächendeckend kartiert wird,  
liefern die aktuellen Ergebnisse keine 100%ig  
genauen  Ergebnisse.

- 3 - 
V/1027/2018 
Aktivitäten und Maßnahmen zum Kiebitzschutz in Münster  
Kiebitzprojekt der NABU-Naturschutzstation 
Seit 2014 erfasst die NABU-Naturschutzstation im Rahmen des vom Land NRW und der Stadt Mün s-
ter geförderten Projektes „Rettung der Kiebitzbestände in Münster“ die Brutbestände in Münster (o h-
ne Loddenheide). Weitere Projektbausteine sind die Beratung der Landwirte, die Markierung  von Ge-
legestandorten und die Bewerbung von Kiebitzschutzmaßnahmen. 
 
Runder Tisch Biodiversität  
Der Runde Tisch Biodiversität tagt seit 2015 zweimal jährlich. Teilnehmer in Münster sind u. a. Vertre-
ter der NABU-Naturschutzstation, der unteren Naturschutzbehörde, des Kreisverbandes des Westf ä-
lisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes WLV sowie der Landwirtschaftskammer. Die Thematik 
Kiebitzschutz steht regelmäßig auf der Tagesordnung. Über den Verteiler des WLV werden die Mi t-
glieder mit entsprechenden Informationen versorgt.  
 
Abschluss von Bewirtschaftungspaketen 
Durch Beratung der NABU-Naturschutzstation und der unteren Naturschutzbehörde konnten in Müns-
ter im Jahr 2018 drei Verträge zu Feldvogelinseln abgeschlossen werden. Dies sind einjährige B e-
wirtschaftungsverträge für Flächen auf denen nachweislich mehrere Feldvogelarten (Feldlerche, Ki e-
bitz, u. a.) vorkommen. Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Münster. Verträge mit einer 
Laufzeit von fünf Jahren (Vertragsnaturschutz) fanden keinen Anklang bei der Landwirtschaft. 
 
 
Handlungskonzept Kiebitzschutz  
Um den Verlust an Kiebitzbrutflächen vor allem durch die fortschreitende Bebauung im  Gewerbeg e-
biet Loddenheide auszugleichen, hat die Stadt Münster 2013 ein Handlungskonzept zum Schutz des 
Kiebitzes entwickelt. 
Bestandteil ist eine Auswahl von Flächen, die als Kiebitzhabitate geeignet sind. Diese sind entweder 
bereits von Kiebitzen besiedelt oder der Kiebitz brütet auf benachbarten Flächen. Wesentliches Krit e-
rium ist die Flächenverfügbarkeit. Ferner wird darauf geachtet, dass möglichst geringe Flächenverlus-
te für die Landwirtschaft entstehen.  
Die Flächen werden nach einschlägigen Kriterien für den Kiebitz aufgewertet. Durch ein kontinuierl i-
ches Monitoring im Rahmen des Kiebitz-Projektes der NABU-Naturschutzstation besteht die Möglich-
keit bei evtl. Fehlentwicklungen nachzusteuern. 
 
Von der Stadt Münster wurden für den Kiebitz folgende CEF-Maßnahmen umgesetzt:  
 
CEF-Flächen Anzahl der Brutpaare (BP)* 
 2014 2015 2016 2017 2018 
Vennheide (Acker) 7 BP 7 BP  12 BP  6 BP 2 BP 
Dingbängerweg (Acker) - 5 BP 1 BP 1 BP 1 BP 
Hülshoffstraße (Acker) 4 BP 3 BP 5 BP 2 BP - 
Vogelschutzgebiet Rieselfelder 
nordöstlicher Bereich (einjährige Brache) 
2 BP - - - - 
Realisierung 2018      
„Altarwiese“ an der Umgehung Wolbeck, 
Umsetzung 2017/18, Entwicklung extensives 
Grünland, Blänke 
   - - 
Deponie Liekfor  Amelsbüren  
Entwicklung extensives Grünland 
    - 
Realisierung ab 2019       
Krummer Bach / NSG Aa-Aue:  
Hochwasserrückhaltebecken, nach Fertig-
stellung extensives Grünland mit Blänken 
   2 BP - 
Vogelschutzgebiet Rieselfelder, teilw. vernässter 
Bereich südlich NSG Huronensee, Entwicklung 
von extensivem Grünland mit Blänken 
    2 BP 
 
*gemäß Kartierung der NABU-Naturschutzstation und der Biologischen Station Rieselfelder

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V/1027/2018 
 
Ackerfläche in der Vennheide (ca. 6,8 ha) 
Für die städtische Ackerfläche wurden 2014 mit dem Bewirtschafter Regelungen zum Schutz der Kie-
bitze getroffen. Sie liegt in nur ca. 2,5 km Entfernung von der Loddenheide. Neben der Ackernutzung 
gibt es dort auch Ufer- und Blühstreifen sowie Wildacker, so dass ein ausreichendes  Nahrungsange-
bot gegeben ist. Südlich befindet sich feuchtes Grünland. Der Kiebitzbestand schwankt jedoch sehr 
stark (s. Tab.).  Eine Ursache könnten Störungen durch Spaziergänger mit Hunden sein. Für 2019 
sind Hinweisschilder vorgesehen und die Nutzung der Fläche wird so erfolgen, dass ein Betreten e r-
schwert ist. 
 
 
Ackerfläche östlich Dingbängerweg (ca. 9,5 ha) 
Für die städtische Ackerfläche wurden 2014 mit dem Bewirtschafter Regelungen zum Schutz der Kie-
bitze getroffen. Nach fünf Brutpaaren im Jahr 2015 wurde in 2018 ein Brutpaar beobachtet, jedoch 
kein Nest festgestellt. Evtl. wirken sich die zahlreichen Weißstörche au s dem Zoo, die hier zeitweise 
auf Nahrungssuche sind, negativ aus.  
Da die Fläche aufgrund der Benachbarung zu den extensiven Grünlandflächen im NSG Aa -Aue idea-
le Voraussetzungen bietet, soll an den Bewirtschaftungsauflagen bis auf weiteres festgehalten we r-
den. Mit dem Bewirtschafter wurde ferner vereinbart, das Nahrungsangebot durch zusätzliche Blü h-
streifen zu verbessern. 
 
 
Ackerfläche südlich der Hülshoffstraße (ca. 6,9 ha) 
Für die städt. Ackerfläche wurden 2014 mit dem Bewirtschafter Regelungen zum Schutz der Kiebitze 
getroffen. In den letzten beiden Jahren wurde die Fläche allerdings nicht mehr besiedelt. Dies kann 
damit zusammenhängen, dass in unmittelbarer N achbarschaft sich im Ho chwasserrückhaltebecken 
am Krummen Bach (s. u.) vorübergehend ein attraktiveres Bruthabitat entwickelt hat. Da die Fläche 
aufgrund der Benachbarung zu extensiven Grünlandflächen im NSG Aa-Aue gute Voraussetzungen 
bietet, soll an den Bewirtschaftungsauflagen bis auf weiteres festgehalten werden. 
 
 
Brache im Nordosten des Vogelschutzgebietes Rieselfelder, Nähe Hessenweg (ca. 0,8 ha) 
Die Fläche wurde in den vergangenen Jahren für den Kiebitz im Herbst / Winter von der Biologischen 
Station gegrubbert. 2014 fanden dort zwei Bruten statt, in 2017 und 2018 jedoch nicht. Die Maßna h-
me wird dennoch weitergeführt. 
 
 
„Altarwiese“ nördlich der Eschstraße westlich der Umgehung Wolbeck (ca. 1,1 ha) 
Um eine neu angelegte große Blänke und ein Kleingewässer soll sich künftig extensiv genutztes 
Feuchtgrünland entwickeln.  
Eigentlich ist die Fl äche aufgrund der relativ geringen Größe und des nördlich benachbarten Waldes 
nur bedingt für den Kiebitz geeignet, andererseits brüten in der Nähe im Regenrückhaltebecken an 
der Münsterstraße in ähnlicher Situation seit einigen Jahren erfolgreich Kiebitze.  
 
 
Ackerflächen im Vogelschutzgebiet Rieselfelder südlich des NSG Huronensee (ca. 10,3 ha) 
Die Flächen wurden in den letzten Jahren als Acker genutzt. Stark vernässte Bereiche blieben brach 
liegen. Nach Aussage der Biologi schen Station Rieselfelder gab e s dort im Jahr 2018 zwei Kiebitz -
Brutpaare. 
Ab Sommer 2019 ist u. a. die Anlage mehrere großer Blänken in Verbindung mit extensiv genutztem 
Grünland vorgesehen. Die Fläche dient sowohl dem artenschutzrechtlichen Ausgleich für den Kiebitz 
als auch dem Ausgleich für verschiedene andere Eingriffe (z. B. Gewerbegebiet Heumannsweg).

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V/1027/2018 
Deponie Liekfor nördlich Amelsbüren (ca. 5 ha) 
Die ehemalige Deponie musste mit einer neuen Abdichtung versehen werden, da Sickerwässer au s-
traten. Im Zuge der Sanierungsplanung wurde die Fläche 2017/18 so hergerichtet, dass sie als Hab i-
tat für Kiebitze geeignet ist. Geplant ist eine extensive Schafbeweidung. Die Fläche wurde Anfang der 
Brutsaison 2018 von 2 - 3 Kiebitzen besiedelt, jedoch dann wieder verlassen ohne dass es zu ein er 
Brut kam.  
 
 
Hochwasserrückhaltebecken am Krummen Bach / NSG Aa-Aue (ca.1,2 ha) 
Kurz nach der Fertigstellung im Jahr 2017 brüteten zwei Kiebitzpaare auf niedrigwüchsigen bzw. v e-
getationsarmen Flächen. In 2018 waren fünf Kiebitzpaare - vermutlich durch den rasch aufkommen-
den Aufwuchs auf eine benachbarte Ackerfläche im Kreis Coesfeld umgezogen, wobei unklar ist, ob 
die Küken flügge wurden.  
Ein 2017 für das NSG Aa -Aue erstelltes avifaunistisches Gutachten empfiehlt diese Fläche offen zu 
halten. Geplant si nd daher die Entwicklung von extensivem Feuchtgrünland und eine Schafbewe i-
dung. Damit die Kiebitze bereits im Frühjahr 2019 die Fläche annehmen, wurden größere Teilbere i-
che im Herbst 2018 gemulcht.  
 
 
Umsetzung zukünftiger CEF-Maßnahmen  
In Zusammenarbeit mit der Biologischen Station Rieselfelder ist geplant im südöstlichen Bereich der 
Rieselfelder nördlich des Rieselfeldhofes verpachtete Grünlandflächen durch eine weitere Extensivi e-
rung (Verzicht auf Düngung, Anlage mehrerer großer Blänken, Einsaat von Reg iosaatgut) aufzuwer-
ten, um auch dort Angebote für den Kiebitz zu schaffen. 
 
 
Fazit: 
Durch die umgesetzten Maßnahmen wird versucht, den Verlust an Brutplätzen in der Loddenheide 
auszugleichen. Es gibt dabei sowohl Erfolge als auch Rückschläge. Auffällig sind große Schwankun-
gen auf einigen Flächen. Durch Anpassungen und Optimierungen sollen Fehlentwicklungen korrigiert 
werden.  
Problematisch sind dabei auch die landesweit stark rückläufigen Bestandszahlen.  
Daneben können auch klimatische Faktoren (nasses kaltes Frühjahr 2017, große Trockenheit i m 
Sommer 2018) eine Rolle spielen, so dass man nur über einen längeren Zeitraum Entwicklungen b e-
urteilen kann. Deswegen schlägt die Verwaltung vor, alle 2 Jahre zu berichten. 
Großes Potenzial zum Kiebitzschutz wird zukünftig im Vogelschutzgebiet Rieselfelder gesehen sowie 
in der Einrichtung von „Feldvogelinseln“.  
 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
 
Anlage: Anlage A

Anlage A

2107 Zeichen

Anlage A zur V/1027/2018 
Kurzüberblick 
Der Ratsantrag fordert die Bereitstellung und ökologische Aufwertung von Ausgleichsflächen für 
den Kiebitz. Es wird ein jährlicher Bericht angefordert. Die Berichtsvorlage gibt einen Überblick 
über die Bestandsentwicklung des Kiebitzes in Münster sowie über Aktivitäten und Maßnahmen 
zum Kiebitzschutz in Münster. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- 
und Erlebnisqualität / mit hoher Umwelt- und Naturqualität weiterentwickeln“ verfolgt. 
 Das Teilziel lautet „ Stopp des Bestandsrückgangs des Kiebitzes in Münster“. Zumindest 
sollen die durch Überbauung entfallenen Brutplätze an anderer Stelle entwickelt werden. 
 Zielerreichung: Das Projekt wird seit 2014 umgesetzt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1303 Natur, Landschaft, Erholung, Wasserschutz 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Das Handlungskonzept Kiebitzschutz in Münster schafft die Grundlage für die Umsetzung von Maß-
nahmen, die dann jeweils objektbezogen, z.B. Loddenheide, umzusetzen sind. Die Höhe der Kosten 
von zukünftig durchzuführenden vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen lassen sich jetzt noch nicht 
bestimmen, da nicht klar ist, für wie viele Kiebitz-Brutpaare Maßnahmen durchgeführt werden müs-
sen und welche konkreten Maßnahmen dann realisierbar sind. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig  frei-
willig 
Regelungen zum Artenschutz sind u.a. im Bundesnaturschutzgesetz enthalten. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Es gibt keine unmittelbare, grundsätzliche Relevanz zu den o.g. Querschnittsthemen.

Beratungsverlauf (1)

29.01.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 7.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Hülshoffstraße
  • Eschstraße
  • Münsterstraße
  • Heumannsweg
  • Dingbängerweg
  • Loddenheide 2018
  • Hessenweg
  • Liekfor

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/1027/2018
Typ
Vorlagen
Datum
10.01.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37