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V/0307/2008

Richtlinien des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster zur Förderung der außer-schulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger

Vorlagen 24.04.2008

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 20.08.2008, TOP 9

Anlage 1: Richtlinienänderung Personalkosten

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Beschlussvorlage

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Anlage 1: Richtlinienänderung Personalkosten

4751 Zeichen

3. Offene und mobile Angebote 
 3.1. Einrichtungen und  Angebote der offenen und mobilen 
Kinder - und Jugendarbeit – Personalkosten  
Was gehört dazu?  Personalkosten für hauptamtliche Fachkräfte in der  offenen und mobilen Kinder- und 
Jugendarbeit. 
Die Förderung der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit regelt – ergän- 
zend hierzu – die Ratsvorlage 1041/2006  
Wer kann Zuschüsse 
beantragen?  
Anerkannte Träger der Jugendhilfe in Münster , die Angebote der offenen und 
mobilen Kinder - und Jugendarbeit vorhalten. 
Welche Kosten  
erkennen wir an?  
Personalkosten für hauptamtliche Fachkräfte in der Kinder - und Jugendarbeit 
(Voll- oder Teilzeitkräfte mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit 
eine/r Vollbeschäftigten) 
Sachkosten, die sich aus Neuanstellungen ergeben, bezuschussen wir nicht.  
Wie und wieviel  
fördern wir?  
bis zu 90 % der Bruttopersonalkosten, berechnet auf Grundlage der Bestimmun- 
gen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst – Gemeinden (TVöD-G) in der je- 
weils gültigen Fassung.  Für Bestandskräfte  (Stichtag 01.10.2005) gilt zusätzlich der 
„Tarifvertrag Überleitung“ (vom BAT zum TVöD), sowie die Eingruppierungsregelun- 
gen des bisher gültigen BAT für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst (höchs- 
tens IVb Fallgr.17) bis zur Gültigkeit einer neuen Entgeltordnung. Die §§ 17 Absatz 2 
und 18 des TVöD-G sind nicht anwendbar. Die Regelungen des Tarifvertrages zur 
Regelung der Altersteilzeit (TV ATZ vom 05.05.1998) können nur dann berücksichtigt 
werden, wenn der Personalkostenzuschuss bezgl. der betr., evtl. neubesetzten, Stelle 
während der Laufzeit der Alterteilzeitvereinbarung im Kalenderjahr nicht höher ist als 
ohne Altersteilzeitvereinbarung des/der aktuellen Stelleninhabers/Inhaberin. 
Zu den Bruttopersonalkosten gehören auch gesetzliche (Pflicht-) Sozialversiche- 
rungsbeiträge des Arbeitgebers, sowie Umlagekosten zu einer Zusatzversor- 
gungskasse (gemäß § 25 TVöD-G bzw. Tarifvertrag über die zusätzliche Alters- 
vorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes-ATV-K-, ohne Anwendung 
des § 26 Absatz 5 ATV-K). Im Falle einer grundsätzlich 90%igen Förderung sind 
auch gesetzliche Pflichtbeiträge  zur Berufsgenossenschaft, die Ausgleichsabga- 
be an die Agentur für Arbeit ( SGB IX, § 77/1 ) und Umlagen an die Lohnaus- 
gleichskasse (sog. „U 1“ und „U 2“) anerkennbar. 
Weitere Kosten die sich aus der Anstellung und der Tätigkeit ergeben, werden 
nicht berücksichtigt. 
Die Förderung einer Stelle muss vom Rat der Stadt Münster nach vorhergehen- 
den Beratungen im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien beschlossen 
werden. 
Was ist zu beachten?  
 
Die hauptamtlichen Fachkräfte  sollen folgende Aufgaben wahrnehmen: 
 Initiierung und Koordinierung von Angeboten der Kinder - und Jugendarbeit, 
 Durchführung von innovativen Projekten, 
 Erschließung von neuen Lern- und Experimentierfeldern in der Kinder - und Ju- 
gendarbeit, 
 Intensivierung der Kinder - Jugendarbeit in Einrichtungen und Jugendverbänden

 Gewinnung, Schulung und Betreuung von ehren- und nebenamtlichen Mitarbei- 
tern und Mitarbeiterinnen in der Kinder- und Jugendarbeit. 
Als Fachkräfte  sind ausschließlich staatlich anerkannte Diplom-
Sozialpädagoginnen und Diplom-Sozialpädagogen, Diplom-Sozialarbeiterinnen 
und Diplom-Sozialarbeiter, Diplom-Pädagoginnen und Diplompädagogen und 
Fachkräfte mit vergleichbaren Bachelor-  und Masterabschlüssen anerkennungs- 
und die Bruttopersonalkosten förderfähig. 
Wird eine geförderte Stelle frei, so teilen sie dies bitte umgehend dem Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien mit, und beantragen Sie formlos die Neubeset- 
zung .  
Damit wir bei erstmaliger Förderung einer Stelle bzw. die Neubesetzung prüfen 
können, fügen Sie dem Antrag  folgende Unterlagen bei: 
 Lebenslauf, 
 Nachweis der beruflichen Qualifikation, 
 Nachweis der bisherigen Tätigkeiten, 
 Arbeitsvertrag, 
 Vergütungsgruppe und voraussichtliche Jahres-Brutto-Personalkosten, 
 Information über Zuschüsse Dritter. 
Bitte legen Sie die Unterlagen in jedem Falle früh genug vor, so dass der Aus- 
schuss für Kinder, Jugendliche und Familien, bzw. bei einem Antrag auf Neube- 
setzung einer freiwerdenden Stelle das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, 
vor Abschluss eines Anstellungsvertrages über die Förderung beraten und be- 
schließen kann.  
Personalkosten werden nicht rückwirkend 
 gefördert. 
Die städtischen Zuschüsse werden lediglich für das laufende Haushaltsjahr  bewil- 
ligt. Ein weitergehender Rechtsanspruch auf Förderung besteht nur, wenn ein 
längerer Anspruch durch eine Leistungsvereinbarung geregelt wurde.  
Die Jahres-Brutto-Personalkosten sind stets bis zum 15. März des Folgejahres nach- 
zuweisen .

Beschlussvorlage

2992 Zeichen

V/0307/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Richtlinien des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster zur Förderung der 
außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger 
Änderung der Pos. 3.1: Personalkostenzuschüsse 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.08.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
Die Richtlinien werden bezüglich der für eine Förderung der Personalkosten freier Träger erfor-
derlichen beruflichen Qualifikation der vorgesehenen Stelleninhaberinnen bzw. Stelleninhaber 
geändert: 
 
Als Fachkräfte im Sinne der Richtlinien sind ausschließlich staatlich anerkannte Diplom-
Sozialarbeiterinnen bzw. Diplom-Sozialarbei ter, Diplom-Sozialpädagoginnen bzw. Diplom-
Sozialpädagogen und Diplom-Pädagogen bzw. Diplom-Pädagoginnen und Fachkräfte mit ver-
gleichbaren Bachelor- und Masterabschlüssen anerkennungs- und die Bruttopersonalkosten 
förderfähig. 
 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen keine Kosten. 
 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage: 
 
In der derzeit gültigen Version der Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und 
Jugendarbeit freier Träger in Münster ist unter Punkt 3.1 ausgeführt:  
 
„Grundsätzlich werden als Fachkräfte staatlich anerkannte Dipl.-SozialpädagogInnen oder Dipl.-
SozialarbeiterInnen anerkannt. Ausnahmsweise kann ein/e Dipl.-Pädagog/in oder ein/e staatlich 
Vorlagen-Nr.: 
V/0307/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Fuchs 
Ruf: 
492 58 94 
E-Mail: 
FuchsT@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.04.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0307/2008 
anerkannte/r Erzierher/in auf Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien 
gefördert werden.“ 
 
 
Die gestiegenen Anforderungen in den Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder- und Ju-
gendarbeit machen es erforderlich, mit einem höchstmöglichen Maß an Professionalität die sich 
vielfältig verändernden Aufgaben anzugehen.  
 
Neben den im kommunalen Kinder- und Jugendförderplan formulierten Zielen und Leistungen wie 
z.B. „Offenheit des Angebotes“, „Vielfalt des Angebotes“ und „Verantwortung für den Sozialraum“ 
ist die Wahrnehmung von Querschnittsthemen eine große Herausforderung für die Fachkräfte in 
diesem Bereich. Als bedeutende Querschnittsthem en sind unter anderem „Interkulturelle Kompe-
tenz“, „Gender“, „Kooperation mit weiteren Institutionen vor allem Schulen“ und „Arbeit mit benach-
teiligten Kindern und Jugendlichen“ zu nennen.  
 
Diese Anforderungen verbunden mit dem Anspruch einer verlässlichen Beziehungsarbeit und ei-
nem fundierten Fachwissen macht eine qualifizierte Schulung der Fachkräfte erforderlich, die in 
den o.a. Ausbildungsgängen erfolgt. 
 
 
 
 
 
I.V. 
 
 
 
 
Dr. Hanke 
Beigeordnete 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Richtlinienänderung „Offene und mobile Angebote“, Personalkosten in den Einrichtun-
gen und Angeboten der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit

Beratungsverlauf (1)

20.08.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0307/2008
Typ
Vorlagen
Datum
24.04.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37