V/0307/2008
Richtlinien des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster zur Förderung der außer-schulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1: Richtlinienänderung Personalkosten
4751 Zeichen
3. Offene und mobile Angebote 3.1. Einrichtungen und Angebote der offenen und mobilen Kinder - und Jugendarbeit – Personalkosten Was gehört dazu? Personalkosten für hauptamtliche Fachkräfte in der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit. Die Förderung der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit regelt – ergän- zend hierzu – die Ratsvorlage 1041/2006 Wer kann Zuschüsse beantragen? Anerkannte Träger der Jugendhilfe in Münster , die Angebote der offenen und mobilen Kinder - und Jugendarbeit vorhalten. Welche Kosten erkennen wir an? Personalkosten für hauptamtliche Fachkräfte in der Kinder - und Jugendarbeit (Voll- oder Teilzeitkräfte mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit eine/r Vollbeschäftigten) Sachkosten, die sich aus Neuanstellungen ergeben, bezuschussen wir nicht. Wie und wieviel fördern wir? bis zu 90 % der Bruttopersonalkosten, berechnet auf Grundlage der Bestimmun- gen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst – Gemeinden (TVöD-G) in der je- weils gültigen Fassung. Für Bestandskräfte (Stichtag 01.10.2005) gilt zusätzlich der „Tarifvertrag Überleitung“ (vom BAT zum TVöD), sowie die Eingruppierungsregelun- gen des bisher gültigen BAT für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst (höchs- tens IVb Fallgr.17) bis zur Gültigkeit einer neuen Entgeltordnung. Die §§ 17 Absatz 2 und 18 des TVöD-G sind nicht anwendbar. Die Regelungen des Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeit (TV ATZ vom 05.05.1998) können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Personalkostenzuschuss bezgl. der betr., evtl. neubesetzten, Stelle während der Laufzeit der Alterteilzeitvereinbarung im Kalenderjahr nicht höher ist als ohne Altersteilzeitvereinbarung des/der aktuellen Stelleninhabers/Inhaberin. Zu den Bruttopersonalkosten gehören auch gesetzliche (Pflicht-) Sozialversiche- rungsbeiträge des Arbeitgebers, sowie Umlagekosten zu einer Zusatzversor- gungskasse (gemäß § 25 TVöD-G bzw. Tarifvertrag über die zusätzliche Alters- vorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes-ATV-K-, ohne Anwendung des § 26 Absatz 5 ATV-K). Im Falle einer grundsätzlich 90%igen Förderung sind auch gesetzliche Pflichtbeiträge zur Berufsgenossenschaft, die Ausgleichsabga- be an die Agentur für Arbeit ( SGB IX, § 77/1 ) und Umlagen an die Lohnaus- gleichskasse (sog. „U 1“ und „U 2“) anerkennbar. Weitere Kosten die sich aus der Anstellung und der Tätigkeit ergeben, werden nicht berücksichtigt. Die Förderung einer Stelle muss vom Rat der Stadt Münster nach vorhergehen- den Beratungen im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien beschlossen werden. Was ist zu beachten? Die hauptamtlichen Fachkräfte sollen folgende Aufgaben wahrnehmen: Initiierung und Koordinierung von Angeboten der Kinder - und Jugendarbeit, Durchführung von innovativen Projekten, Erschließung von neuen Lern- und Experimentierfeldern in der Kinder - und Ju- gendarbeit, Intensivierung der Kinder - Jugendarbeit in Einrichtungen und Jugendverbänden Gewinnung, Schulung und Betreuung von ehren- und nebenamtlichen Mitarbei- tern und Mitarbeiterinnen in der Kinder- und Jugendarbeit. Als Fachkräfte sind ausschließlich staatlich anerkannte Diplom- Sozialpädagoginnen und Diplom-Sozialpädagogen, Diplom-Sozialarbeiterinnen und Diplom-Sozialarbeiter, Diplom-Pädagoginnen und Diplompädagogen und Fachkräfte mit vergleichbaren Bachelor- und Masterabschlüssen anerkennungs- und die Bruttopersonalkosten förderfähig. Wird eine geförderte Stelle frei, so teilen sie dies bitte umgehend dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien mit, und beantragen Sie formlos die Neubeset- zung . Damit wir bei erstmaliger Förderung einer Stelle bzw. die Neubesetzung prüfen können, fügen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei: Lebenslauf, Nachweis der beruflichen Qualifikation, Nachweis der bisherigen Tätigkeiten, Arbeitsvertrag, Vergütungsgruppe und voraussichtliche Jahres-Brutto-Personalkosten, Information über Zuschüsse Dritter. Bitte legen Sie die Unterlagen in jedem Falle früh genug vor, so dass der Aus- schuss für Kinder, Jugendliche und Familien, bzw. bei einem Antrag auf Neube- setzung einer freiwerdenden Stelle das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, vor Abschluss eines Anstellungsvertrages über die Förderung beraten und be- schließen kann. Personalkosten werden nicht rückwirkend gefördert. Die städtischen Zuschüsse werden lediglich für das laufende Haushaltsjahr bewil- ligt. Ein weitergehender Rechtsanspruch auf Förderung besteht nur, wenn ein längerer Anspruch durch eine Leistungsvereinbarung geregelt wurde. Die Jahres-Brutto-Personalkosten sind stets bis zum 15. März des Folgejahres nach- zuweisen .
Beschlussvorlage
2992 Zeichen
V/0307/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Richtlinien des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger Änderung der Pos. 3.1: Personalkostenzuschüsse Beratungsfolge 20.08.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Richtlinien werden bezüglich der für eine Förderung der Personalkosten freier Träger erfor- derlichen beruflichen Qualifikation der vorgesehenen Stelleninhaberinnen bzw. Stelleninhaber geändert: Als Fachkräfte im Sinne der Richtlinien sind ausschließlich staatlich anerkannte Diplom- Sozialarbeiterinnen bzw. Diplom-Sozialarbei ter, Diplom-Sozialpädagoginnen bzw. Diplom- Sozialpädagogen und Diplom-Pädagogen bzw. Diplom-Pädagoginnen und Fachkräfte mit ver- gleichbaren Bachelor- und Masterabschlüssen anerkennungs- und die Bruttopersonalkosten förderfähig. II. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Kosten. Begründung: Ausgangslage: In der derzeit gültigen Version der Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger in Münster ist unter Punkt 3.1 ausgeführt: „Grundsätzlich werden als Fachkräfte staatlich anerkannte Dipl.-SozialpädagogInnen oder Dipl.- SozialarbeiterInnen anerkannt. Ausnahmsweise kann ein/e Dipl.-Pädagog/in oder ein/e staatlich Vorlagen-Nr.: V/0307/2008 Auskunft erteilt: Herr Fuchs Ruf: 492 58 94 E-Mail: FuchsT@stadt-muenster.de Datum: 15.04.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0307/2008 anerkannte/r Erzierher/in auf Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien gefördert werden.“ Die gestiegenen Anforderungen in den Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder- und Ju- gendarbeit machen es erforderlich, mit einem höchstmöglichen Maß an Professionalität die sich vielfältig verändernden Aufgaben anzugehen. Neben den im kommunalen Kinder- und Jugendförderplan formulierten Zielen und Leistungen wie z.B. „Offenheit des Angebotes“, „Vielfalt des Angebotes“ und „Verantwortung für den Sozialraum“ ist die Wahrnehmung von Querschnittsthemen eine große Herausforderung für die Fachkräfte in diesem Bereich. Als bedeutende Querschnittsthem en sind unter anderem „Interkulturelle Kompe- tenz“, „Gender“, „Kooperation mit weiteren Institutionen vor allem Schulen“ und „Arbeit mit benach- teiligten Kindern und Jugendlichen“ zu nennen. Diese Anforderungen verbunden mit dem Anspruch einer verlässlichen Beziehungsarbeit und ei- nem fundierten Fachwissen macht eine qualifizierte Schulung der Fachkräfte erforderlich, die in den o.a. Ausbildungsgängen erfolgt. I.V. Dr. Hanke Beigeordnete Anlagen: Anlage 1: Richtlinienänderung „Offene und mobile Angebote“, Personalkosten in den Einrichtun- gen und Angeboten der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0307/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.04.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37