3188/2019
Ombudsstelle für Geflüchtete - Verlängerung der Befristung und Reduzierung des Zuschusses
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/03 16/16-032 Vorlagen-Nummer 3188/2019 Freigabedatum 23.09.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ombudsstelle für Geflüchtete - Verlängerung der Befristung und Reduzierung des Zuschusses Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt auf Grundlage seiner Beschlüsse vom 10.05.2016 (Einrichtung einer Om- budsstelle: 1252/2016), 28.06.2016 (Feinkonzept: 1826/2016) und 14.11.2017 (Verlängerung der Befristung bis 31.12.2019: 2735/2017) a) die Weiterführung der Ombudsstelle für Geflüchtete in Köln über die Befristung 31.12.2019 hinaus für zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2021, b) die Gewährung eines Zuschusses an den Kölner Flüchtlingsrat e.V. als Projektträger in reduzierter Höhe von jeweils 107.000 € für die Jahre 2020 und 2021. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind innerhalb der Veranschlagung des Teilergebnis- plans 1004 Bereitstellung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereitgestellt. Alternative: Die Ombudsstelle wird nach dem 31.12.2019 nicht mehr durch die Stadt Köln finanziert. Integrationsrat 07.10.2019 Ausschuss Soziales und Senioren 31.10.2019 Finanzausschuss 04.11.2019 Rat 07.11.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020-2021 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 107.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Ausgangslage Die Ombudsstelle für Geflüchtete hat im August 2016 ihre Arbeit als zentrale und unabhängi- ge Anlaufstelle außerhalb der Stadtverwaltung aufgenommen. In seiner Sitzung am 14.11.2017 (2735/2017) beschloss der Rat, die Ombudsstelle über die Befristung 31.12.2017 hinaus für zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2019 weiterzuführen. Seit Anbeginn bis heute ist die Ombudsstelle beim Kölner Flüchtlingsrat e.V. angebunden und hat ihren Sitz in der Neu- en Maastrichter Straße 12-14; 50672 Köln. Ursprünglich bestand die Beschwerdestelle aus 0,5 Stelle Ombudsmann, 0,5 Stelle Ombuds- frau und 0,5 Stelle Verwaltungskraft. Da in den ersten 1 ¾ Jahren eine hohe Fluktuation bei der Besetzung der Verwaltungsstelle zu verzeichnen war, wurde im April 2018 in Abstim- mung mit der Ombudsstelle entschieden, bis zum Ablauf der Befristung 31.12.2019 eine kos- tenneutrale organisatorische Veränderung vorzunehmen. Die 0,5 Stelle Verwaltungskraft wurde seinerzeit nicht wieder neu besetzt; die erforderlichen Verwaltungstätigkeiten von dem Ombudsmann mit übernommen. Dazu erfolgte bei dem Ombudsmann eine Stundenerhö- hung von 19,5 um 11 auf 30,5 Stunden pro Woche (siehe Mitteilung 1179/2018). Entwicklung Im Jahr 2015 stieg die Zahl von Geflüchteten, die in Köln untergebracht und betreut wurden, sprunghaft an. Im weiteren Verlauf des Jahres 2015 sowie in 2016 mussten, bei einem Höchststand von ca. 14.000 unterzubringenden Menschen, Turnhallen und eigens errichtete Leichtbauhallen als Gemeinschaftsunterkünfte genutzt werden. Bei diesen Formen der Un- terbringung mussten die Bewohnerinnen und Bewohner weitgehend auf Privatsphäre ver- zichten, konnten sich nicht selbst verpflegen und mussten für mehrere Monate unter sehr 3 ungünstigen Bedingungen ihren Alltag gestalten. Dies barg ein großes Konfliktpotenzial. Als Reaktion und Gegensteuerungsmaßnahme wurde durch Ratsbeschluss vom 10.05.2016 eine unabhängige Anlauf- und Beschwerdestelle mit Ombudspersonen eingerichtet. Ab der 2. Jahreshälfte 2016 und in 2017 war ein sich abzeichnender Trend rückläufiger Unterbrin- gungszahlen von Geflüchteten erkennbar. Auch in 2018 und 2019 setzte sich dieser Trend fort (Stand 30.06.2019: 7.669 Geflüchtete). Bereits Ende 2017 wurde parallel zu dieser Entwicklung ein bedarfsorientiertes Ressourcen- management konzipiert, welches u.a. vorsieht, dass die Unterbringung nach und nach in ab- geschlossenen Wohnräumen mit mehr Privatsphäre erfolgen soll und Turnhallen sowie Leichtbauhallen mit Gemeinschaftsverpflegung nicht mehr genutzt werden. Zum Ende des Jahres 2019 wird von den großen Unterkünften nur noch die Herkulesstraße als Notaufnah- meeinrichtung mit einer maximalen Sollzahl von 600 Plätzen weiter betrieben. Die Reduzierung der Unterbringung in Notunterkünften auf ein Minimum sowie die weitere Verbesserung der Unterbringungsbedingungen wurden auch in den Tätigkeitsberichten der Ombudsstelle wiederholt als Handlungsempfehlungen formuliert. Das gleiche gilt für das Thema Gewaltschutz. Jeder Beschwerdefall, der von der Ombudsstelle entgegengenommen wird, fließt anonymi- siert in deren Tätigkeitsberichte ein. Die Berichte informieren über Rahmenbedingungen und geben einen Anhaltspunkt über die Inanspruchnahme und die von der Ombudsstelle gelei s- tete Arbeit. Bislang sind folgende Berichte erstellt und dem Integrationsrat sowie dem Aus- schuss für Soziales und Senioren zur Kenntnis gegeben worden: Zeitraum Tätigkeitsberichte: (neue) Fälle: davon abgegeben: 1. 15.08.2016 - 09.12.2016 37 9 = 24 % 2. 10.12.2017 - 31.03.2017 42 6 = 14% 3. 01.04.2017 - 30.06.2017 41 10 = 24% 4. 01.07.2017 - 31.03.2018 91 22 = 24% 5. 01.04.2018 - 30.06.2018 47 16 = 34% 6. 01.07.2018 - 30.09.2018 39 19 = 49% 7. 01.10.2018 - 31.12.2018 26 8 = 31% Die Anzahl der neu hinzugekommenen Fälle entwickelt sich vom 5. bis zum aktuellen 7. Berichtszeitraum (Behandlung im Ausschuss am 05.09.2019) rückläufig. Einige Be- schwerden (letzte Spalte) werden von den Ombudspersonen wieder abgegeben, z.B. wenn es um Beratungsbedarf zu ausländerrechtlichen Fragestellungen geht, die Ombudsstelle also nicht die richtige Ansprechpartnerin ist. Es gibt zudem immer wieder auch Eingaben, die zu- rückgezogen werden. Die relativ gleichbleibenden Fallzahlen (Wiederanstieg nach dem 7. Berichtszeitraum auf 41 und 37 neu hinzugekommene Fälle im I. und II. Quartal 2019) zeigen aber, dass die Om- budsstelle seit Arbeitsaufnahme bis heute beständig in Anspruch genommen wird, sich also gut etabliert hat. Nicht nur Geflüchtete profitieren dabei von der Arbeit der Ombudsstelle, sondern auch die Verwaltung. Durch die Intervention der Ombudsleute gelingt es, Schwach- stellen im System zu beleuchten und Verwaltungsabläufe immer wieder zu hinterfragen und damit Lösungen im Sinne der Betroffenen herbeizuführen. So konnte z.B. hinsichtlich des Zugangs zum Integrationskurs für eine erblindete Person erreicht werden, dass der Integrati- onskursanbieter Prüfungen für diesen Personenkreis organisiert hat. 4 Ausblick: Es ist derzeit nicht anzunehmen, dass die Anzahl der in Köln unterzubringenden geflüchteten Menschen in den nächsten beiden Jahren stark ansteigen wird. Allenfalls ist von einer Stag- nation bei der Zahl der derzeit unterzubringenden Menschen (ca. 7.700) oder von einer we i- terhin leicht rückläufigen Tendenz auszugehen. Die inzwischen deutlich niedrigeren Unterbringungszahlen im Zusammenspiel mit dem ver- änderten Unterbringungsmix (Abkehr von großen Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpfle- gung und wenig Privatsphäre, hin zu abgeschlossenen Wohneinheiten mit Selbstverpflegung und mehr Privatsphäre) werden vermutlich auch weiterhin deeskalierende Wirkung entfalten. Von weiteren Maßnahmen, wie die Erarbeitung und Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes verspricht sich die Verwaltung ebenfalls eine positive Wirkung. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen geht die Verwaltung davon aus, dass in den nächsten Jahren das Beschwer- deaufkommen und damit die Inanspruchnahme der Ombudsstelle tendenziell eher sinken wird. Dies ist bei einer Fortführung der Ombudsstelle zu berücksichtigen. Fazit: Aus den zuvor genannten Gründen ist der Umfang der Zuschussgewährung durch die Stadt Köln an den Träger der Ombudsstelle, den Kölner Flüchtlingsrat e.V. anzupassen. Der Om- budsmann ist derzeit mit 30,5 Wochenstunden im Einsatz, davon entfallen 11 Stunden auf Verwaltungstätigkeiten (s. Mitteilung 1179/2018). Dieser in 2018 versuchsweise bis Ende 2019 erhöhte Stundensatz (30,5 h) sollte wieder auf den ursprünglichen 0,5 Stellenumfang (19,5 h) zurückgeführt werden. Darüber hinaus ist es als zumutbar anzusehen, dass die Verwaltungstätigkeiten von beiden Ombudsleuten anteilig im Rahmen ihrer 0,5 Stelle abge- deckt werden. Eine zusätzliche 0,5 Stelle Verwaltung wird somit nicht mehr als erforderlich angesehen. Die Verwaltung empfiehlt daher weiterhin an der Einrichtung der Ombudsstelle festzuhalten, die Befristung bis zum 31.12.2021 zu verlängern und den städtischen Zuschuss durch den verminderten Umfang auf 0,5 Stelle Ombudsmann, 0,5 Stelle Ombudsfrau, keine Verwal- tungsstelle von 127.600 € auf 107.000 € zu reduzieren. Der Träger der Ombudsstelle, der Kölner Flüchtlingsrat e.V., ist über diese Position der Verwaltung informiert. Sollte das Beschwerdeaufkommen in den nächsten zwei Jahren über einen Zeitraum von mehreren Berichtszeiträumen trotz von der Verwaltung eingeleiteter Maßnahmen zur Ve r- besserung der Situation erheblich ansteigen (mehr als 60 neue Fälle im Quartal), wird die Verwaltung den politischen Gremien vor Ablauf der Befristung (31.12.2021) unter Berück- sichtigung der dann veränderten Situation eine weitere Vorlage zur Entscheidung vorlegen.
Anlage 1, Auszug Integrationsrat 07.10.2019
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Geschäftsführung Integrationsrat Frau Arikan Telefon: (0221) 29725 Fax : (0221) E-Mail: Neslihan.Arikan@STADT-KOELN.DE Datum: 09.10.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 07.10.2019 öffentlich 8.3 Ombudsstelle für Geflüchtete - Verlängerung der Befristung und Redu- zierung des Zuschusses 3188/2019 Auf Antrag wird über die Punkte a) und b) der Beschlussvorlage in einem 1. Abstim- mungsrunde getrennt abgestimmt. Anschließend erfolgt in einer 2. Abstimmungsrunde eine Abstimmung über die ge- samte Beschlussvorlage. Beschluss: 1. Abstimmungsrunde: Der Integrationsrat schlägt zu a) folgende Beschlussfassung vor: a) die Weiterführung der Ombudsstelle für Geflüchtete in Köln über die Befristung 31.12.2019 hinaus für zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2021, Einstimmig (ohne Enthaltungen) zugestimmt. Der Integrationsrat schlägt zu b) folgende Beschlussfassung vor: b) die Gewährung eines Zuschusses an den Kölner Flüchtlingsrat e.V. als Projekt- träger in reduzierter Höhe von jeweils 107.000 € für die Jahre 2020 und 2021. Mehrheitlich mit 10 gegen 9 Stimmen (ohne Enthaltungen) abgelehnt. 2. Abstimmungsrunde Der Integrationsrat schlägt folgende Beschlussfassung vor: Der Rat beschließt auf Grundlage seiner Beschlüsse vom 10.05.2016 (Einrichtung einer Ombudsstelle: 1252/2016), 28.06.2016 (Feinkonzept: 1826/2016) und 14.11.2017 (Verlängerung der Befristung bis 31.12.2019: 2735/2017) a) die Weiterführung der Ombudsstelle für Geflüchtete in Köln über die Befris- tung 31.12.2019 hinaus für zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2021, b) die Gewährung eines Zuschusses an den Kölner Flüchtlingsrat e.V. als Pro- jektträger in reduzierter Höhe von jeweils 107.000 € für die Jahre 2020 und 2021. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind innerhalb der Veranschlagung des Teiler- gebnisplans 1004 Bereitstellung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereitgestellt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt (bei zwei Enthaltungen)
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3188/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.09.2019
- Erstellt
- 10.09.2019 15:44