AN/2052/2022
Antrag von Elke Schroeder (KLIMA FREUNDE) betr.: Hinweisschilder „Parken und Halten auf Radschutzstreifen und Radwegen“
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Antrag nach § 3 (Klima BV4)
3442 Zeichen
Elke Schroeder
KLIMA FREUNDE in der BV 4
Stadtbezirk Ehrenfeld
ehrenfeld@klimafreunde.koeln
Venloer Str. 419 – 421
50825 Köln
clasen@netcologne.de
Herrn Frau
Bezirksbürgermeister Oberbürgermeisterin
Volker Spelthann Henriette Reker
Eingang beim Bezirksbürgermeister:
AN/2052/2022
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.01.2023
Antrag von Elke Schroeder (KLIMA FREUNDE) betr.: Hinweisschilder
„Parken und Halten auf Radschutzstreifen und Radwegen“
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Einzelmandatsträgerin Elke Schroeder (Klima Freunde) bittet Sie, folgenden Antrag auf
die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 05.12.2022 zu setzen.
Beschluss
Die BV Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, an ausgewählten Straßen mit
Radschutzstreifen/Radwegen ein Hinweisschild nach dem Vorbild des Schildes der Stadt
Offenbach (siehe Foto unten – angepasst auf die Regelungen in Köln) anbringen zu lassen,
welches Autofahrende auf das Verbot, die Gefahren und die Konsequenzen des Parkens
und Haltens auf Radwegen und Radschutzstreifen hinweist.
Für die Anbringung sollen stark frequentierte Straßen/Radwege ausgewählt werden,
insbesondere solche, an denen Geschäfte liegen und zudem viele Autos nach Parkplätzen
suchen. Es ist darauf zu achten, dass die Schilder nur an wenigen „Hotspots“, aber gut
sichtbaren Stellen angebracht werden, um einen Schilderwald zu vermeiden.
Für einen Versuch, ob die Schilder zu einer Verbesserung der Radwegsituation beitragen
können, werden folgende Aufhänge-Punkte vorgeschlagen (siehe auch Fotos unten):
- 2 -
Iltisstr./Hosterstraße – Hier halten viele Autofahrende auf dem Radstreifen, um mal
eben zum Geldautomaten zu gehen
Butzweilerhofallee vor der Agentur für Arbeit – Der Radstreifen wird regelmäßig
zugeparkt. Es kommt des öfteren zu Abschleppaktionen.
Iltisstr. 166 vor dem dortigen Kfz.-Zubehör-Geschäft. (Hinter dem Gebäude befindet
sich ein Kundenparkplatz.)
Begründung
An beiden Stellen auf der Iltisstraße und vor dem Jobcenter Butzweilerhofallee wird der
Radschutzstreifen sehr oft und regelmäßig zum Parken oder Halten missbraucht. Das bringt
Radfahrende immer wieder in Gefahrensituationen. Autofahrende reagieren auf Hinweise,
das Halten hier sei verboten, häufig uneinsichtig bis übergriffig. Die neue Regelung, die das
Halten auf dem Schutzstreifen mit bis zu 80 Euro ahndet, ist vielen Autofahrer:innen
unbekannt. Zudem können sie offensichtlich nicht einschätzen, in welche Gefahrensituation
sie Radfahrende dadurch bringen. Ein solches Schild würde aufklären und Radfahrenden
eine Stärkung ihrer Position verschaffen. In Nippes und in der Innenstadt wurden die
Schilder ebenfalls beantragt.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Schroeder
KLIMA FREUNDE
Text auf dem Schild:
DAS ORDNUNGSAMT INFORMIERT
Halten und Parken auf dem Schutzstreifen ist
verboten. Verstöße kosten zwischen 50 und 70
Euro Bußgeld. Auch ein Eintrag beim
Kraftfahrtbundesamt kann erfolgen.
Verstöße können unter
www.offenbach.de/stadtpolizei per Online-
Formular mit Bild, Zeit und Ort gemeldet
werden.
- 3 -
Iltisstr./Hosterstraße:
Butzweilerhofallee am Jobcenter:
Iltisstraße vor Auto Sport Förster
- 4 -
Sachstandsbericht BV
2838 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
/
Vorlagen-Nummer
AN/2052/2022
Stand: 22.02.2023
Sachstandsbericht
Antrag von Elke Schroeder (KLIMA FREUNDE): Hinweisschilder „Parken und Halten auf
Radschutzstreifen und Radwegen„Beschluss
Die BV Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, an ausgewählten Straßen mit Radschutzstrei-
fen/Radwegen ein Hinweisschild nach dem Vorbild des Schildes der Stadt Offenbach (siehe
Foto unten – angepasst auf die Regelungen in Köln) anbringen zu lassen, welches Autofah-
rende auf das Verbot, die Gefahren und die Konsequenzen des Parkens und Haltens auf
Radwegen und Radschutzstreifen hinweist.
Für die Anbringung sollen stark frequentierte Straßen/Radwege ausgewählt werden, insbe-
sondere solche, an denen Geschäfte liegen und zudem viele Autos nach Parkplätzen suchen.
Es ist darauf zu achten, dass die Schilder nur an wenigen „Hotspots“, aber gut sichtbaren
Stellen angebracht werden, um einen Schilderwald zu vermeiden.
Für einen Versuch, ob die Schilder zu einer Verbesserung der Radwegsituation beitragen
können, werden folgende Aufhänge-Punkte vorgeschlagen (siehe auch Fotos unten):
Iltisstr./Hosterstraße – Hier halten viele Autofahrende auf dem Radstreifen, um mal
eben zum Geldautomaten zu gehen
Butzweilerhofallee vor der Agentur für Arbeit – Der Radstreifen wird regelmäßig
zugeparkt. Es kommt des öfteren zu Abschleppaktionen.
Iltisstr. 166 vor dem dortigen Kfz.-Zubehör-Geschäft. (Hinter dem Gebäude befindet
sich ein Kundenparkplatz.)
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Benutzung von Radverkehrsanlagen und somit auch die Halt- und Parkregelung ist in der
StVO abschließend geregelt. Es sind zudem in der StVO keine Beschilderungen im Verkehrs-
zeichenkatalog enthalten, die die gesetzlichen Regelungen zusätzlich erläutern.
Nach § 45 Absatz 9 StVO gilt grundsätzlich die Vorgabe, dass bei eindeutiger gesetzlicher
Regelung keine zweite Beschilderung/Markierung erfolgen darf. An dieser Stelle wird das
Thema „Schilderwald“ verwiesen. Durch Inhalts- und Reizüberflutung wird dadurch die Er-
kennbarkeit von verbindlichen Verkehrszeichen eingeschränkt und gemindert.
Aus den genannten Gründen ist aus verkehrsrechtlicher Sicht die Aufstellung von den darge-
stellten Hinweis-Erziehungstafeln nicht opportun.
2
Auch die Straßenverkehrsbehörde nimmt wahr, dass Verkehrsteilnehmende gegen bestehen-
de Regelungen der StVO verstoßen. Sie wird den Beschluss an die zuständigen Fachdienst-
stellen hinsichtlich verstärkter Überwachung weiterleiten. Sensibilisierung zur Einhaltung der
Verkehrsregelung ist permanentes Thema und erfolgt mit Aufklärung und Information. Die
entsprechenden Dienststellen wurden auf das Thema aufmerksam gemacht.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Venloer Straße 419
- Iltisstraße 166
- Butzweilerhofallee
- Hosterstraße
- Straße 4
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/2052/2022
- Typ
- Antrag nach § 3 BV4 (Klima)
- Datum
- 17.01.2023
- Erstellt
- 15.11.2022 16:14