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Antrag von Elke Schroeder (KLIMA FREUNDE) betr.: Hinweisschilder „Parken und Halten auf Radschutzstreifen und Radwegen“

Antrag nach § 3 BV4 (Klima) AN/2052/2022 vom 17.01.2023

Stand: Am 30.01.2023 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Antrag nach § 3 (Klima BV4)

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    Elke Schroeder KLIMA FREUNDE in der BV 4 Stadtbezirk Ehrenfeld ehrenfeld@klimafreunde.koeln Venloer Str. 419 – 421 50825 Köln clasen@netcologne.de Herrn Frau Bezirksbürgermeister Oberbürgermeisterin Volker Spelthann Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/2052/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.01.2023 Antrag von Elke Schroeder (KLIMA FREUNDE) betr.: Hinweisschilder „Parken und Halten auf Radschutzstreifen und Radwegen“ Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Einzelmandatsträgerin Elke Schroeder (Klima Freunde) bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 05.12.2022 zu setzen. Beschluss Die BV Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, an ausgewählten Straßen mit Radschutzstreifen/Radwegen ein Hinweisschild nach dem Vorbild des Schildes der Stadt Offenbach (siehe Foto unten – angepasst auf die Regelungen in Köln) anbringen zu lassen, welches Autofahrende auf das Verbot, die Gefahren und die Konsequenzen des Parkens und Haltens auf Radwegen und Radschutzstreifen hinweist. Für die Anbringung sollen stark frequentierte Straßen/Radwege ausgewählt werden, insbesondere solche, an denen Geschäfte liegen und zudem viele Autos nach Parkplätzen suchen. Es ist darauf zu achten, dass die Schilder nur an wenigen „Hotspots“, aber gut sichtbaren Stellen angebracht werden, um einen Schilderwald zu vermeiden. Für einen Versuch, ob die Schilder zu einer Verbesserung der Radwegsituation beitragen können, werden folgende Aufhänge-Punkte vorgeschlagen (siehe auch Fotos unten): - 2 -  Iltisstr./Hosterstraße – Hier halten viele Autofahrende auf dem Radstreifen, um mal eben zum Geldautomaten zu gehen  Butzweilerhofallee vor der Agentur für Arbeit – Der Radstreifen wird regelmäßig zugeparkt. Es kommt des öfteren zu Abschleppaktionen.  Iltisstr. 166 vor dem dortigen Kfz.-Zubehör-Geschäft. (Hinter dem Gebäude befindet sich ein Kundenparkplatz.) Begründung An beiden Stellen auf der Iltisstraße und vor dem Jobcenter Butzweilerhofallee wird der Radschutzstreifen sehr oft und regelmäßig zum Parken oder Halten missbraucht. Das bringt Radfahrende immer wieder in Gefahrensituationen. Autofahrende reagieren auf Hinweise, das Halten hier sei verboten, häufig uneinsichtig bis übergriffig. Die neue Regelung, die das Halten auf dem Schutzstreifen mit bis zu 80 Euro ahndet, ist vielen Autofahrer:innen unbekannt. Zudem können sie offensichtlich nicht einschätzen, in welche Gefahrensituation sie Radfahrende dadurch bringen. Ein solches Schild würde aufklären und Radfahrenden eine Stärkung ihrer Position verschaffen. In Nippes und in der Innenstadt wurden die Schilder ebenfalls beantragt. Mit freundlichen Grüßen Elke Schroeder KLIMA FREUNDE Text auf dem Schild: DAS ORDNUNGSAMT INFORMIERT Halten und Parken auf dem Schutzstreifen ist verboten. Verstöße kosten zwischen 50 und 70 Euro Bußgeld. Auch ein Eintrag beim Kraftfahrtbundesamt kann erfolgen. Verstöße können unter www.offenbach.de/stadtpolizei per Online- Formular mit Bild, Zeit und Ort gemeldet werden. - 3 - Iltisstr./Hosterstraße: Butzweilerhofallee am Jobcenter: Iltisstraße vor Auto Sport Förster - 4 -
  • Sachstandsbericht BV

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    Dezernat, Dienststelle / Vorlagen-Nummer AN/2052/2022 Stand: 22.02.2023 Sachstandsbericht Antrag von Elke Schroeder (KLIMA FREUNDE): Hinweisschilder „Parken und Halten auf Radschutzstreifen und Radwegen„Beschluss Die BV Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, an ausgewählten Straßen mit Radschutzstrei- fen/Radwegen ein Hinweisschild nach dem Vorbild des Schildes der Stadt Offenbach (siehe Foto unten – angepasst auf die Regelungen in Köln) anbringen zu lassen, welches Autofah- rende auf das Verbot, die Gefahren und die Konsequenzen des Parkens und Haltens auf Radwegen und Radschutzstreifen hinweist. Für die Anbringung sollen stark frequentierte Straßen/Radwege ausgewählt werden, insbe- sondere solche, an denen Geschäfte liegen und zudem viele Autos nach Parkplätzen suchen. Es ist darauf zu achten, dass die Schilder nur an wenigen „Hotspots“, aber gut sichtbaren Stellen angebracht werden, um einen Schilderwald zu vermeiden. Für einen Versuch, ob die Schilder zu einer Verbesserung der Radwegsituation beitragen können, werden folgende Aufhänge-Punkte vorgeschlagen (siehe auch Fotos unten):  Iltisstr./Hosterstraße – Hier halten viele Autofahrende auf dem Radstreifen, um mal eben zum Geldautomaten zu gehen  Butzweilerhofallee vor der Agentur für Arbeit – Der Radstreifen wird regelmäßig zugeparkt. Es kommt des öfteren zu Abschleppaktionen.  Iltisstr. 166 vor dem dortigen Kfz.-Zubehör-Geschäft. (Hinter dem Gebäude befindet sich ein Kundenparkplatz.) Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Benutzung von Radverkehrsanlagen und somit auch die Halt- und Parkregelung ist in der StVO abschließend geregelt. Es sind zudem in der StVO keine Beschilderungen im Verkehrs- zeichenkatalog enthalten, die die gesetzlichen Regelungen zusätzlich erläutern. Nach § 45 Absatz 9 StVO gilt grundsätzlich die Vorgabe, dass bei eindeutiger gesetzlicher Regelung keine zweite Beschilderung/Markierung erfolgen darf. An dieser Stelle wird das Thema „Schilderwald“ verwiesen. Durch Inhalts- und Reizüberflutung wird dadurch die Er- kennbarkeit von verbindlichen Verkehrszeichen eingeschränkt und gemindert. Aus den genannten Gründen ist aus verkehrsrechtlicher Sicht die Aufstellung von den darge- stellten Hinweis-Erziehungstafeln nicht opportun. 2 Auch die Straßenverkehrsbehörde nimmt wahr, dass Verkehrsteilnehmende gegen bestehen- de Regelungen der StVO verstoßen. Sie wird den Beschluss an die zuständigen Fachdienst- stellen hinsichtlich verstärkter Überwachung weiterleiten. Sensibilisierung zur Einhaltung der Verkehrsregelung ist permanentes Thema und erfolgt mit Aufklärung und Information. Die entsprechenden Dienststellen wurden auf das Thema aufmerksam gemacht. Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Beratungsverlauf

  1. 30.01.2023

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 8.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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