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AN/2052/2022

Antrag von Elke Schroeder (KLIMA FREUNDE) betr.: Hinweisschilder „Parken und Halten auf Radschutzstreifen und Radwegen“

Antrag nach § 3 BV4 (Klima) 17.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 30.01.2023, TOP 8.2

Antrag nach § 3 (Klima BV4)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (Klima BV4)

3442 Zeichen

Elke Schroeder  
KLIMA FREUNDE in der BV 4 
Stadtbezirk Ehrenfeld 
ehrenfeld@klimafreunde.koeln 
 
Venloer Str. 419 – 421 
50825 Köln 
  clasen@netcologne.de  
 
  
 
 
Herrn     Frau 
Bezirksbürgermeister  Oberbürgermeisterin 
Volker Spelthann   Henriette Reker 
  
    
       
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/2052/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.01.2023 
Antrag von Elke Schroeder (KLIMA  FREUNDE) betr.: Hinweisschilder 
„Parken und Halten auf Radschutzstreifen und Radwegen“  
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die Einzelmandatsträgerin Elke Schroeder (Klima Freunde) bittet Sie, folgenden Antrag auf 
die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 05.12.2022 zu setzen. 
 
 
Beschluss 
 
Die BV Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, an ausgewählten Straßen mit 
Radschutzstreifen/Radwegen ein Hinweisschild nach dem Vorbild des Schildes der Stadt 
Offenbach (siehe Foto unten – angepasst auf die Regelungen in Köln) anbringen zu lassen, 
welches Autofahrende auf das Verbot, die Gefahren und die Konsequenzen des Parkens 
und Haltens auf Radwegen und Radschutzstreifen hinweist.  
 
Für die Anbringung sollen stark frequentierte Straßen/Radwege ausgewählt werden, 
insbesondere solche, an denen Geschäfte liegen und zudem viele Autos nach Parkplätzen 
suchen. Es ist darauf zu achten, dass die Schilder nur an wenigen „Hotspots“, aber gut 
sichtbaren Stellen angebracht werden, um einen Schilderwald zu vermeiden. 
 
Für einen Versuch, ob die Schilder zu einer Verbesserung der Radwegsituation beitragen 
können, werden folgende Aufhänge-Punkte vorgeschlagen (siehe auch Fotos unten):

- 2 - 
 
 
 Iltisstr./Hosterstraße – Hier halten viele Autofahrende auf dem Radstreifen, um mal 
eben zum Geldautomaten zu gehen 
 Butzweilerhofallee vor der Agentur für Arbeit – Der Radstreifen wird regelmäßig 
zugeparkt. Es kommt des öfteren zu Abschleppaktionen. 
 Iltisstr. 166 vor dem dortigen Kfz.-Zubehör-Geschäft. (Hinter dem Gebäude befindet 
sich ein Kundenparkplatz.) 
 
 
 
Begründung 
 
An beiden Stellen auf der Iltisstraße und vor dem Jobcenter Butzweilerhofallee wird der 
Radschutzstreifen sehr oft und regelmäßig zum Parken oder Halten missbraucht. Das bringt 
Radfahrende immer wieder in Gefahrensituationen. Autofahrende reagieren auf Hinweise, 
das Halten hier sei verboten, häufig uneinsichtig bis übergriffig. Die neue Regelung, die das 
Halten auf dem Schutzstreifen mit bis zu 80 Euro ahndet, ist vielen Autofahrer:innen 
unbekannt. Zudem können sie offensichtlich nicht einschätzen, in welche Gefahrensituation 
sie Radfahrende dadurch bringen. Ein solches Schild würde aufklären und Radfahrenden 
eine Stärkung ihrer Position verschaffen. In Nippes und in der Innenstadt wurden die 
Schilder ebenfalls beantragt.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Elke Schroeder        
KLIMA FREUNDE  
 
 
 
 
 
 
Text auf dem Schild: 
DAS ORDNUNGSAMT INFORMIERT 
Halten und Parken auf dem Schutzstreifen ist 
verboten. Verstöße kosten zwischen 50 und 70 
Euro Bußgeld. Auch ein Eintrag beim 
Kraftfahrtbundesamt kann erfolgen.  
Verstöße können unter 
www.offenbach.de/stadtpolizei per Online-
Formular  mit Bild, Zeit und Ort gemeldet 
werden.

- 3 - 
Iltisstr./Hosterstraße: 
 
 
 
 
 
 
 
Butzweilerhofallee am Jobcenter: 
 
 
 
Iltisstraße vor Auto Sport Förster

- 4 -

Sachstandsbericht BV

2838 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/2052/2022
Stand: 22.02.2023 
Sachstandsbericht  
Antrag von Elke Schroeder (KLIMA FREUNDE): Hinweisschilder „Parken und Halten auf 
Radschutzstreifen und Radwegen„Beschluss 
 
Die BV Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, an ausgewählten Straßen mit Radschutzstrei-
fen/Radwegen ein Hinweisschild nach dem Vorbild des Schildes der Stadt Offenbach (siehe 
Foto unten – angepasst auf die Regelungen in Köln) anbringen zu lassen, welches Autofah-
rende auf das Verbot, die Gefahren und die Konsequenzen des Parkens und Haltens auf 
Radwegen und Radschutzstreifen hinweist.  
 
Für die Anbringung sollen stark frequentierte Straßen/Radwege ausgewählt werden, insbe-
sondere solche, an denen Geschäfte liegen und zudem viele Autos nach Parkplätzen suchen. 
Es ist darauf zu achten, dass die Schilder nur an wenigen „Hotspots“, aber gut sichtbaren 
Stellen angebracht werden, um einen Schilderwald zu vermeiden. 
 
Für einen Versuch, ob die Schilder zu einer Verbesserung der Radwegsituation beitragen 
können, werden folgende Aufhänge-Punkte vorgeschlagen (siehe auch Fotos unten): 
 
 Iltisstr./Hosterstraße – Hier halten viele Autofahrende auf dem Radstreifen, um mal 
eben zum Geldautomaten zu gehen 
 Butzweilerhofallee vor der Agentur für Arbeit – Der Radstreifen wird regelmäßig 
zugeparkt. Es kommt des öfteren zu Abschleppaktionen. 
 Iltisstr. 166 vor dem dortigen Kfz.-Zubehör-Geschäft. (Hinter dem Gebäude befindet 
sich ein Kundenparkplatz.) 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Benutzung von Radverkehrsanlagen und somit auch die Halt- und Parkregelung ist in der 
StVO abschließend geregelt. Es sind zudem in der StVO keine Beschilderungen im Verkehrs-
zeichenkatalog enthalten, die die gesetzlichen Regelungen zusätzlich erläutern.  
Nach § 45 Absatz 9 StVO gilt grundsätzlich die Vorgabe, dass bei eindeutiger gesetzlicher 
Regelung keine zweite Beschilderung/Markierung erfolgen darf. An dieser Stelle wird das 
Thema „Schilderwald“ verwiesen. Durch Inhalts- und Reizüberflutung wird dadurch die Er-
kennbarkeit von verbindlichen Verkehrszeichen eingeschränkt und gemindert. 
Aus den genannten Gründen ist aus verkehrsrechtlicher Sicht die Aufstellung von den darge-
stellten Hinweis-Erziehungstafeln nicht opportun.

2 
 
Auch die Straßenverkehrsbehörde nimmt wahr, dass Verkehrsteilnehmende gegen bestehen-
de Regelungen der StVO verstoßen. Sie wird den Beschluss an die zuständigen Fachdienst-
stellen hinsichtlich verstärkter Überwachung weiterleiten. Sensibilisierung zur Einhaltung der 
Verkehrsregelung ist permanentes Thema und erfolgt mit Aufklärung und Information. Die 
entsprechenden Dienststellen wurden auf das Thema aufmerksam gemacht.    
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Beratungsverlauf (1)

30.01.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Venloer Straße 419
  • Iltisstraße 166
  • Butzweilerhofallee
  • Hosterstraße
  • Straße 4

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/2052/2022
Typ
Antrag nach § 3 BV4 (Klima)
Datum
17.01.2023
Erstellt
15.11.2022 16:14