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A-H/0021/2017

Stadthalle Hiltrup als Veranstaltungsraum zukunftssicher machen

Antrag an die BV Hiltrup 24.11.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 18.01.2018, TOP 5.5

A-H-0021-2017

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A-H-0021-2017

3555 Zeichen

Stadt Münster
Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksverwaltung Hiltrup

1 6. Nov. 2017

A-H/0021/2017 zu CDU

CDU-Fraktion in der BV Hiltrup

Scheck

Antrag

Stadthalle Hiltrup als Veranstaltungsraum zukunftssicher machen

Der Rat möge beschließen:

1. Die Stadthalle Hiltrup bleibt als Veranstaltungsraum erhalten und wird schrittweise baulich
ertüchtigt.
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt,
a. eine Planung und Kostenermittlung für eine Sanierung im Bestand vorzulegen,
b. den politischen Gremien eine optionale Planung und Kostenbewertung für den
Einbau beweglicher Teilungselemente im großen Veranstaltungssaal zur
Entscheidung vorzulegen,
c. den schulischen Bedarf im Gebäudekomplex zu ermitteln und in den weiteren
Planungen zu berücksichtigen,
d. diese Planung bis zu den Sommerferien 2018 vorzulegen, damit mit dem Haushalt
2019 ein sachlich begründeter Beschluss zu Umbau- und Sanierungskosten
ermöglicht wird.
Für die Ausführung dieser Planung werden im Haushalt 2018 100.000,- Euro bereitgestellt.

3. Um einen Weiterbetrieb der Stadthalle Hiltrup zu gewährleisten, werden für dringend
erforderliche Reparaturen aus dem Budget für allgemeine Instandhaltungen Finanzmittel
bereitgestellt, um ggf. kurzfristig eintretende Schäden beheben zu können.

Begründung:

Das im Jahr 1978 erstellte Gebäude der Stadthalle Hiltrup ist sanierungsbedürftig. Die intensive
Nutzung der Stadthalle durch Vereine, Institutionen und Veranstaltungen zeigt, dass Hiltrup den
Bedarf für eine Stadthalle hat. Darüber hinaus wird die Stadthalle auch für Veranstaltungen intensiv
genutzt, die sich auf die gesamte Stadt und die Umlandgemeinden beziehen.

Die Ertüchtigung des Gebäudes soll unter wirtschaftlichen Aspekten erfolgen. Mit der Berichtsvorlage
856/2015 (Anlage 7) hat die Stadtverwaltung aufgezeigt, dass eine Sanierung im Bestand die
wirtschaftlichste Variante für einen Weiterbetrieb der Halle ist.

Mit dem Beschluss der Vorlage 338/2017 im Haupt- und Finanzausschuss am 17. Mai 2017 sind
weitere Prüfungen zu einer Kooperation mit der MCC Halle Münsterland sowie die Ermittlung
schulischer Raumbedarfe im Gebäudekomplex beauftragt worden, die gemäß dem Beschluss mit der
Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2018 von der Stadtverwaltung vorgelegt werden sollten. Die

CDU-Kreisverband Münster e.V.
Mauritzstraße 4-6 + 48143 Münster
Telefon (02 51) 418 42-0
Telefax (02 51) 4 18 42-44
post@cdu-muenster.de * www.cdu-muenster.de

antragsstellenden Fraktionen bitten darum, diese Prüfungen nunmehr zeitnah, ggf. mit einem
externen Gutachter, abzuschließen und den politischen Gremien vorzulegen.

Zu 3)

In der Vorlage 338/2017 hatte das Immobilienmanagement ausgeführt: „Insgesamt ist festzustellen,
dass wesentliche Teile der technischen Gebäudeausrüstung der Stadthalle Hiltrup am Ende ihrer
Nutzungsdauer angelangt sind; mit Ausfällen der eingesetzten Technik ist daher zukünftig zu
rechnen. [...] Bei substantiellen Störungen im Bereich der Hallennutzung muss davon ausgegangen
werden, dass die Weiterführung der Nutzung nur durch umfassende, sehr kostenintensive
Maßnahmen möglich wäre. Investitionen dieser Art sind in der oben beschriebenen Konstellation
allerdings nicht zu rechtfertigen. Der Hallenbetrieb kann vor diesem Hintergrund mittelfristig nur
bedingt bzw. nicht sichergestellt werden“. Soweit vor einem Plan- und Baubeschluss (s.
Beschlusspunkt 2 des Antrags) die Notwendigkeit zu dringend notwendigen Reparaturen besteht,
sollen diese Arbeiten zeitnah ausgeführt werden.

Münster, 8. November 2017

Yhol Buhl

Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

18.01.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.5 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Mauritzstraße 4

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Details

Aktenzeichen
A-H/0021/2017
Typ
Antrag an die BV Hiltrup
Datum
24.11.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37