AN/0115/2023
Kleingartensatzung
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Anfrage (SPD BV8)
2434 Zeichen
SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk SPD-Bezirksf raktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 19.01.2023 AN/0115/2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.01.2023 TOP 9.2.5 Kleingartensatzung Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie um Aufnahme der o.g. An- frage in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 26.01.2023. Die neue Kleingartensatzung der Stadt Köln mit Geltung vom 01.01.2023 regelt und betont die Bedeutung der Kleingärten in Köln auch für die Öffentlichkeit. Da es sich bei den Kleingärten in der überwiegenden Mehrzahl um sehr gepflegte und sehens- werte Anlagen handelt, sind diese auch für Spazierende sehenswert. So heißt es laut Kleingartenordnung: „Den Menschen soll es eine Freude sein, durch Kleingartenan- lagen zu spazieren, den Pflanzen beim Wachsen und den Kleingärtner*innen beim Gärtnern über die Schulter zu schauen.“ Daher sieht die Kleingartenordnung vor, dass die Anlagen in den Monaten März bis Oktober von 09:00 bis 19:00 Uhr zumindest während der Tageslichtzeiten geöffnet sind. Bezirksrathaus Kalk Kalker Hauptstraße 247-273 51103 Köln Telefon (02 21) 221 98 302 Telefax (02 21) 221 98 927 E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de Internet: w ww.koelnspd.de Christian Robyns Fraktionsvorsitzender Telefon: 0172 2891631 E-Mail: christian.robyns@gmail.com Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Stelle der Verwaltung ist zuständig für die Überprüfung der Kleingär- ten auf die Einhaltung der Kleingartenordnung und nimmt ggfs. auch Hinweise entgegen, wenn Anlagen nicht zugänglich sind? 2. Ist es geplant nach Einführung der neuen Kleingartenordnung zum Jahresbe- ginn die Kleingartenvereine noch einmal über ihre Verpflichtungen gegenüber der Öffentlichkeit zu informieren? 3. Welche Maßnahmen kann die Verwaltung ergreifen, wenn die Kleingartenver- eine die Zugänglichkeit nicht gewährleisten? Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Robyns gez. Dirk Habermann Christian Robyns Dirk Habermann Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0115/2023
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV8 (SPD)
- Datum
- 19.01.2023
- Erstellt
- 18.01.2023 17:54