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AN/0115/2023

Kleingartensatzung

Anfrage nach § 4 BV8 (SPD) 19.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 26.01.2023, TOP 9.2.5

Anfrage (SPD BV8)

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Anfrage (SPD BV8)

2434 Zeichen

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Kalk 
 
SPD-Bezirksf raktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln  
 
 
 
 
  
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 19.01.2023 
AN/0115/2023 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.01.2023 
TOP 9.2.5 
 
Kleingartensatzung 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie um Aufnahme der o.g. An-
frage in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 26.01.2023. 
 
Die neue Kleingartensatzung der Stadt Köln mit Geltung vom 01.01.2023 regelt und 
betont die Bedeutung der Kleingärten in Köln auch für die Öffentlichkeit. Da es sich 
bei den Kleingärten in der überwiegenden Mehrzahl um sehr gepflegte und sehens-
werte Anlagen handelt, sind diese auch für Spazierende sehenswert. So heißt es laut 
Kleingartenordnung: „Den Menschen soll es eine Freude sein, durch Kleingartenan-
lagen zu spazieren, den Pflanzen beim Wachsen und den Kleingärtner*innen beim 
Gärtnern über die Schulter zu schauen.“ 
Daher sieht die Kleingartenordnung vor, dass die Anlagen in den Monaten März bis 
Oktober von 09:00 bis 19:00 Uhr zumindest während der Tageslichtzeiten geöffnet 
sind. 
Bezirksrathaus Kalk  
Kalker Hauptstraße 247-273 
51103 Köln 
Telefon (02 21) 221 98 302 
Telefax (02 21) 221 98 927 
E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de 
Internet: w ww.koelnspd.de 
 
Christian Robyns 
Fraktionsvorsitzender 
Telefon: 0172 2891631 
E-Mail: christian.robyns@gmail.com

Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung folgender 
Fragen: 
1. Welche Stelle der Verwaltung ist zuständig für die Überprüfung der Kleingär-
ten auf die Einhaltung der Kleingartenordnung und nimmt ggfs. auch Hinweise 
entgegen, wenn Anlagen nicht zugänglich sind? 
2. Ist es geplant nach Einführung der neuen Kleingartenordnung zum Jahresbe-
ginn die Kleingartenvereine noch einmal über ihre Verpflichtungen gegenüber 
der Öffentlichkeit zu informieren? 
3. Welche Maßnahmen kann die Verwaltung ergreifen, wenn die Kleingartenver-
eine die Zugänglichkeit nicht gewährleisten? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Christian Robyns     gez. Dirk Habermann 
 
Christian Robyns      Dirk Habermann 
Fraktionsvorsitzender     Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

26.01.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.2.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0115/2023
Typ
Anfrage nach § 4 BV8 (SPD)
Datum
19.01.2023
Erstellt
18.01.2023 17:54