AN/0586/2020
Zweckentfremdung in der Krise, Anfrage Die Linke
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Anfrage (Die Linke BV1)
2668 Zeichen
Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Michael Scheffer Fraktionsvorsitzender michael.scheffer@stadt-koeln.de Manfred Müller Stellv. Fraktionsvorsitzender manfred.mueller@stadt-koeln.de Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0586/2020 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Zweckentfremdung in der Krise Die Fraktion DIE LINKE in der BV Innenstadt bedankt sich für den Halbjahresbericht zur Zweckentfremdung von Wohnraum in Köln, der Fachgremien und Öffentlichkeit unter der Vorlagennummer 0730/2020 vorgelegt wurde. Insbesondere begrüßen wir, dass sämtliche Stellen, deren Zusetzung die prekäre Situation der Jahre 2017/18 zwingend erforderte, nunmehr besetzt werden konnten. Die Einschätzung, dass die erneuerte Wohnraumschutzsatzung der Stadt wirksame wohnungsmarktregulierende Handlungsmöglichkeiten eröffnet, teilen wir uneingeschränkt. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1.) Inwieweit sind die angezeigten Kenngrößen und Fallzahlen auf den Bereich des Bezirks Innenstadt zu beziehen, bzw. wie viele davon betreffen diesen Bezirk unmittelbar (Antragsverfahren, Bußgeldverfahren, Wiederzuführungen)? 2.) Spricht etwas dagegen, zukünftig die erfassten Daten auf die einzelnen Stadtbezirke herunter zu brechen und die Halbjahresberichte routinemäßig den Bezirksvertretungen per Mitteilung zur Kenntnis zu geben? 3.) Die Wohnungsaufsicht beklagt, dass die verhängten Bußgelder im Rahmen gerichtlicher Ordnungswidrigkeitenverfahren regelmäßig drastisch reduziert Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - werden. Wäre demnach nicht eine adäquate Erhöhung des Bußgeldrahmens durch die Landesregierung zwingend erforderlich, um den gewünschten Abschreckungseffekt überhaupt noch zu gewährleisten? 4.) Gibt es Erkenntnisse, dass die faktische Komplett-Reduzierung touristischer Unternehmungen der vergangenen Wochen unmittelbare Auswirkungen auf die illegale Zweckentfremdung von Wohnungen hat? Gibt es signifikante Erhöhungen bei erfassten Leerständen oder den Wiederzuführungen zum regulären Wohnungsmarkt? 5.) Welche Maßnahmen gedenkt die Verwaltung in die Wege zu leiten, um in der bestehenden Ausnahmesituation vormalige illegale Ferienwohnungen und leestehende Objekte unmittelbar für akut von Wohnungsnot Betroffene zu akquirieren (Studierende, Obdachlose, Geflüchtete, WBS -Besitzer,…)? Mit freundlichen Grüßen, Michael Scheffer Manfred Müller (Fraktionsvorsitzender) (Stellvertretender Fraktionsvorsitzender)
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Ludwigstraße 8
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0586/2020
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV1 (Die Linke)
- Datum
- 11.05.2020
- Erstellt
- 08.05.2020 16:02