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2896/2017

Änderung der Fußgängerquerungsinsel Hauptstraße/Oststraße in Rodenkirchen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 04.10.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 16.10.2017, TOP 9.1.6

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 1_Variante 1

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Ansehen

Anlage 2_Variante 2

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2721 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2896/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Änderung der Fußgängerquerungsinsel Hauptstraße/Oststraße in Rodenkirchen 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung die Einmündung Hauptstra-
ße/Oststraße gemäß Variante 1 umzusetzen. 
 
Alternative: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung die Einmündung Hauptstra-
ße/Oststraße gemäß Variante 2 umzusetzen. 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.10.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  7.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung hat in der Sitzung am 08.09.2014 folgenden Beschluss gefasst: 
 
„Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung einen Vorschlag zu unterbreiten, wie das zur 
Zeit sehr umständliche Linksabbiegen von der Hauptstraße in die Oststraße aus Norden kommend 
erleichtert werden kann.“ 
 
Um zukünftig in Fahrtrichtung Süden ein Linksabbiegen in die Oststraße für Pkw und Lieferwagen zu 
ermöglichen, empfiehlt die Verwaltung eine verkürzte Querungshilfe ohne Pflanzbeete (Anlage 1) 
anzulegen. In diesem Fall bleibt die gesicherte Breite der Querung von 4,0 m erhalten. Aufgrund der 
hohen Querungsfrequenz schlägt die Verwaltung die breitere Fußgängerfurt vor. 
 
Alternative: 
Damit die Pflanzbeete wieder angelegt werden können, wird die Fußgängerfurt von 4,0 m auf  
2,50 m reduziert. Bei dieser Alternative ist ebenfalls ein Linksabbiegen möglich, jedoch nur für Pkw 
(Anlage 2). 
 
Die Kosten der Variante 1 belaufen sich auf 7.000 € und die Kosten der Variante 2 betragen  
5.000 €. 
 
Die Mittel zur Umsetzung der Maßnahme stehen im Hpl. 2016/2017 inklusive Mittelfristplanung im 
Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen in ausreichender Höhe zur Verfügung. Die Umsetzung erfolgt nach Sicherstellung 
der Finanzierung. 
 
Anlagen

Anlage 1_Variante 1

154 Zeichen

Maßnahme: 
  M   1: 
Bearbeitet: 
Amt für Straßen + 
Verkehrstechnik 
Datum: 
x
250 
420 mm 297 mm 
Hauptstraße Ro / Oststraße 
Variante 1 
14.09.2017 
Zw

Anlage 2_Variante 2

154 Zeichen

Maßnahme: 
  M   1: 
Bearbeitet: 
Amt für Straßen + 
Verkehrstechnik 
Datum: 
x
250 
420 mm 297 mm 
Hauptstraße Ro / Oststraße 
Variante 2 
14.09.2017 
Zw

Beratungsverlauf (1)

16.10.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2896/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
04.10.2017
Erstellt
18.09.2017 08:35