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Kuratorium der Kölner Stiftung für psychisch Kranke und ihre Angehörigen-
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0447/2022 vom 14.02.2022
Stand: Am 17.03.2022 im Rat endgültig zurückgezogen.
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V Vorlagen-Nummer 0447/2022 Freigabedatum 14.02.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kuratorium der Kölner Stiftung für psychisch Kranke und ihre Angehörigen- Berufung von Frau Bürgermeisterin Brigitta von Bülow Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln stimmt dem Vorschlag des Kuratoriums der Kölner Stiftung für psychisch Kranke und ihre Angehörigen zu, Frau Bürgermeisterin Brigitta von Bülow für die Stadt Köln als Mitglied in das Kuratorium der vorgenannten Stiftung zu berufen. Die Benennung erfolgt für die Dauer der Wahlperiode des Rates, höchstens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit zum Rat. Der Rat weist die von ihm en tsandten Vertreterinnen und Vertreter an, den Public Corporate Gover- nance Kodex der Stadt Köln bzw. die Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex zu be- achten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Rat 17.03.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Gemäß § 2 der Satzung ist Zweck der Kölner Stiftung für psychisch Kranke und ihre Angehörigen die Förderung von Projekten und Maßnahmen zur Linderung der Not psychisch Kranker und ihrer unmit- telbar betroffenen Angehörigen. Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Hilfen zur Verbesserung der Lebenssituation psychisch Kranker und ihrer unmittelbaren mitbetroffenen Angehö- rigen, Hilfen in besonderen familiären Notlagen sowie Unterstützung von Maßnahmen zur sozialen Integration. Gemäß § 8 besteht das Kuratorium der Kölner Stiftung für psychisch Kranke und ihre Angehörigen aus mindestens drei, maximal fünf Personen. Aufgabe des Kuratoriums ist es u.a., die Aufgabenerfül- lung des Vorstandes zu überwachen und die Beachtung des Stifterwillens sicherzustellen. Das Kuratorium sollte sich zusammensetzen aus sach- und fachkundigen Personen aus den Berei- chen Psychiatrie, Finanzwesen, Kommune und Kultur sowie einer*einem Angehörigen psychisch Kranker. Bei Ausscheiden eines Mitglieds des Kuratoriums berufen die verbleibenden Mitglieder den/die Nachfolger*in. Bis zum November 2021 wurde die Stadt Köln im Kuratorium durch Frau Bettina Baum vertreten. In der Kuratoriumssitzung vom 15.11.2021 regt Frau Susanne Heim, Stiftungsgründerin, an, als Nach- folgerin Frau Bürgermeisterin Brigitta von Bülow für die Stadt Köln als Mitglied in das Kuratorium der Stiftung für psychisch Kranke und ihre Angehörigen zu berufen. Der Vorschlag fand im Kuratorium einhellige Zustimmung. Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver- treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex zu beachten und den Ehrenkodex der Mitglieder des Rates der Stadt Köln dahingehend zu ergänzen, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in anderen Vereinigungen oder Gremien sich ebenfalls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Gover- nance Kodex Köln verhalten sowie sich für die Aufnahme entsprechender Regelungen einsetzen. Dieser Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 einstimmig gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37).“
Beratungsverlauf
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