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1610/2022

Herrichtung des ehemaligen Baumarkt-Geländes an der Friedrich-Naumann-Straße 2 in Köln-Porz-Eil als Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete

Mitteilung Ausschuss 03.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 01.09.2022, TOP 10.2.8

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

7326 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
230/22-Fu 
Vorlagen-Nummer 
 1610/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 16.08.2022 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.08.2022 
Liegenschaftsausschuss 22.08.2022 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.09.2022 
 
Herrichtung des ehemaligen Baumarkt-Geländes an der Friedrich-Naumann-Straße 2 in Köln-
Porz-Eil als Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete 
Auf Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen hat die Bezirksvertretung Porz in ihrer 
Sitzung am 07.04.2022 folgenden Beschluss gefasst:  
 
„Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Verwaltung zu beauftragen, im ehemaligen Praktiker Ge-
bäude/Halle umgehend Plätze für Flüchtlinge und andere Schutzsuchende einzurichten. Ein Verkauf 
soll nicht mehr angestrebt werden. Die Gesamtplanungen sind schnellstmöglich aufzunehmen damit 
die ersten Plätze möglichst im Laufe des Jahres zur Verfügung stehen. Die Hallenbereiche sind vor-
rangig zu entrümpeln und mit allen erforderlichen Ausrüstungen sukzessive neu zu bestücken. Die 
Heizungsanlage sowie die Brandschutztechnischen Einrichtungen sind schnellstmöglich in Betrieb zu 
nehmen. Ein „Küchenbereich ist wieder zu errichten. (Ggf. Zwischen-/Nebennutzung/Untervermietung 
für Catering, etc.) Das Hauptgebäude soll nachlaufend, sukzessive für Schulungen und Betreuungen 
ausgestaltet werden. Diese Bereiche sollen auch Hilfesuchenden Personen aus dem gesamten 
Stadtbezirk zur Verfügung stehen.“ 
 
Die Verwaltung teilt hierzu mit: 
 
Die Immobilie des ehemaligen Praktiker-Baumarktes an der Friedrich-Naumann-Straße 2, 51145 
Köln, wird seitens der Wohnungsverwaltung nicht mehr für die Unterbringung geflüchteter Menschen 
benötigt, da diese zur Deckung akut bestehender Bedarfe nicht geeignet ist und auch eine Sanierung 
der Immobilie weder bedarfsgerecht noch wirtschaftlich wäre. 
 
Begründung: 
 
a) Bedarf 
Die Immobilie an der Friedrich-Naumann-Straße 2 wurde im Jahr 2014 von der Stadt Köln zum Zweck 
der Unterbringung von Geflüchteten erworben. Das Objekt besteht aus einem ehemaligen Baumarkt-
Gebäude, in das ein L- förmiges Verwaltungs-Hochhaus integriert ist. 
Die Fläche des Baumarktes wurde daraufhin in eine Notunterkunft für Geflüchtete umgebaut. Die 
Baugenehmigung sah aufgrund bauordnungsrechtlicher Vorgaben eine maximale Verweildauer von 2 
– 3 Wochen vor.

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Die Aufenthaltsqualität dort war ausgesprochen gering. Eine Privatsphäre für die Bewohner war auf-
grund nach oben offener Wände nicht gewährleistet und sanitäre Anlagen befanden sich in Contai-
nern im Außenbereich. Zudem gab es keine Kochmöglichkeiten und die Verpflegung musste zentral 
über ein Catering organisiert werden. 
Damals bestehende Planungen zum Umbau des in der Immobilie integrierten Bürogebäudes in eine 
Unterkunft mit verbessertem Standard wurden aufgrund einer Entspannung der Situation nicht weiter 
verfolgt. In die vorgesehene Notunterkunfts-Reserve von 1.500 Plätzen musste das Objekt in der 
Friedrich-Naumann-Straße auch nicht einbezogen werden, da die Reserveplätze an anderen Stand-
orten, wie z.B. Leichtbauhallen, nachgewiesen werden konnten. 
Ziel der Verwaltung ist die leitlinienkonforme Unterbringung Geflüchteter. Diese sieht grundsätzlich 
eine Unterbringung in abgeschlossenen Wohneinheiten vor. Dies wäre weder in dem ehemaligen 
Baumarkt noch im umzubauenden Verwaltungsgebäude möglich gewesen. Vor diesem Hintergrund 
wurde letztlich vom Rat der Stadt Köln im Juli 2018 entschieden, die Anlage Friedrich-Naumann-
Straße aufzugeben und zu vermarkten (siehe Vorlage 2465/2016/2). Seitdem ist das Gebäude unge-
nutzt beziehungsweise leerstehend. 
Die Nutzung des Gebäudes in der Friedrich-Naumann-Straße 2 wäre nur dann wieder erforderlich, 
wenn der Zustrom an Geflüchteten über einen Zeitraum von einem Jahr derart hoch wäre, dass 
Quantität vor Qualität gehen und damit leitlinienkonforme Ziele zurückgestellt werden müssten. Dies 
ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt -auch nach fünf Monaten des Krieges in der Ukraine- nicht ersicht-
lich. Ebenfalls ist die aus den Jahren 2015/16 bekannte „Sogwirkung“ für Menschen aus anderen Ge-
bieten nicht zu erwarten. 
Wenn aktuell neue Ressourcen geschaffen werden müssten, die nicht leitlinienkonform sind, sollten 
es solche sein, die  
 kurzfristig errichtet werden können und  
 ein Mindestmaß an Qualität bieten sowie eine Unterbringung für mehrere Monate vertretbar 
machen. 
Hier sind insbesondere Wohnheime in Form mobiler Wohneinheiten geeignet, aber auch andere Un-
terkünfte mit nicht-abgeschlossenen Wohneinheiten. Diese verfügen zumindest über individuelle 
Kochmöglichkeiten und ermöglichen den Untergebrachten ein höheres Maß an Privatsphäre. Derzeit 
werden, unter anderem auf hierfür vorgehaltenen Reserveflächen, sehr kurzfristig neue Ressourcen 
geschaffen, die diesem Standard entsprechen. 
Weiterhin besteht hinsichtlich des ehemaligen Verwaltungsgebäudes kein ergänzender Bedarf für 
Schulungs- oder Betreuungszwecke. Dieser war schon 2015 nicht gegeben, als an dem Standort Ge-
flüchtete untergebracht waren. Er bestünde demnach auch heute nicht, selbst wenn der Baumarkt als 
Notunterkunft wieder in Betrieb ginge, und erst recht nicht ohne eine entsprechende Unterkunft an 
dieser Stelle. Damit ist auch der Vorschlag, das ehemalige Verwaltungsgebäude für Schulungs- und 
Betreuungszwecke herzurichten, nicht zielführend. 
Die Wieder-Inbetriebnahme des Baumarktes samt des ehemaligen Verwaltungsgebäudes an der 
Friedrich-Naumann-Straße wäre daher weder bedarfsgerecht noch erforderlich. 
 
b) Wirtschaftlichkeit 
Ein weiterer Grund, warum die Immobilie in der Friedrich-Naumann nicht für die Unterbringung von 
Menschen geeignet ist, ist der bauliche Zustand des Gebäudes. Dieser lässt im Rahmen der nicht 
leitlinienkonformen Unterbringung die seitens der Wohnungsverwaltung erforderliche kurzfristige und 
zeitnahe Inbetriebnahme nicht zu. Unter Berücksichtigung des zeitlichen Vorlaufs, erforderlicher 
Vergabeverfahren und den notwendigen Sanierungsmaßnahmen wäre eine Inbetriebnahme nicht vor 
dem Jahr 2024 möglich. 
Im Gebäude liegt starker Schimmelbefall vor und die technischen Anlagen wurden durch Vandalis-
mus massiv beschädigt. Im Ergebnis einer aktuell durch die Verwaltung durchgeführten Einschätzung 
der Kosten für die erforderlichen Sanierungsarbeiten (u.a. Schadstoffbeseitigung, Dachsanierung) ist 
von Gesamtkosten i.H.v. von rd. 3,0 Mio. € auszugehen. Hierbei sind Kostenrisiken, insbesondere

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steigende Baupreise als Folge des Ukraine-Konflikts, noch nicht mit eingerechnet. 
Eine Herrichtung des Gebäudes wäre zudem nicht wirtschaftlich. 
 
Daher besteht seitens der Verwaltung weiterhin die Bestrebung, das Objekt zu veräußern und einer 
neuen gewerblichen Nutzung zuzuführen. Eine Änderung oder Neuaufstellung des rechtsverbindli-
chen Bebauungsplans Nr. 75409/04 ist nicht vorgesehen. Die Verkaufsvorbereitungen sind unter Be-
teiligung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH bereits angelaufen. Die Auswahl der/des 
Kaufenden soll nach gewichteten Kriterien wie Schaffung neuer Arbeitsplätze, Nachhaltigkeit, bauli-
cher Nutzung etc. erfolgen. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens sollen die Konzepte der Poli-
tik zur Entscheidung vorgelegt werden. 
 
gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (4)

16.08.2022 Integrationsrat
TOP 5.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.08.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.08.2022 Liegenschaftsausschuss
TOP 5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.09.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1610/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
03.08.2022
Erstellt
11.05.2022 13:38