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V/0607/2013

Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2014

Vorlagen 19.08.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.09.2013, TOP 10

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4275 Zeichen

V/0607/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2014 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.09.2013 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Münster mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2014 
wird z ur Kenntnis genommen. Er wird den Bezirksvertretungen und den Fachausschü ssen zur 
Beratung überwiesen. 
 
 
Begründung: 
 
Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf der Hau s-
haltssatzung mit ihren Anlagen ist dem Rat gemäß §  80 Gemeindeordnung NRW zur Beratung 
zuzuleiten.  
 
 
Ergebnisplan 
 
Die Finanzsituation der Stadt Münster ist Mitte 2013 dadurch geprägt, dass eine rseits trotz der 
eingeleiteten Sparmaßnahmen weiter steigende Aufwendungen insbesond ere in den Bereichen 
Kinderbetreuung und Soziales zu erwarten sind. Andererseits zeichnet sich zumindest für das Jahr 
2014 eine Erhöhung der Landeszuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz ab. G e-
genüber der bisherigen Finanzplanung für das Jahr 2014 führt dies zu einer Verbes serung von rd. 
20,0 Mio. Euro. Mit einer Einnahmeentwicklung in dieser Größe kann in den folgenden Haushalt s-
jahren aber nicht fest gerechnet werden, da sie zum Teil auf Einmaleffekten beruht. 
 
Der Haushaltsplanentwurf weist in dem für den Haushaltsausgleic h wesentlichen Ergebnisplan für 
das Haushaltsjahr 2014 ein relativ geringes Defizit von rd. 3,6 Mio. Euro aus. Für die Folg ejahre 
muss aber nach heutigem Kenntnisstand weiterhin mit höheren Defiziten gerechnet werden, die für 
die Jahre 2015 bis 2017 insges amt rd. 76,1 Mio. Euro betragen.  Zum buchungstechnischen Aus-
gleich dieser Haushaltsdefizite müssen entsprechende Mittel des bilanziellen Eigenkapitals (Au s-
gleichsrücklage und allgemeine Rücklage) herangezogen werden. Das Vermögen der Stadt Müns-
ter wird also um diesen Betrag entsprechend verringert. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0607/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter 
Ruf: 
492 20 30 
E-Mail: 
WinterF@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.08.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0607/2013 
Darüber hinaus verbleiben Risiken, die sowohl die Ertrags - wie auch die Aufwandsseite betre ffen 
können. Zu nennen sind hier unter anderem die Entwicklung der Steuereinnahmen und Lande s-
zuweisungen oder die weitere  Entwicklung im Sozialbereich sowie das Auslaufen von Manag e-
mentverträgen mit städtischen Gesellschaften (z.B. Stadtwerke Münster GmbH). 
 
Das beschlossene Handlungsprogramm zur dauerhaften Konsolidierung des städtischen Hau s-
halts ist daher konsequent umzusetzen und über das Jahr 2017 hinaus weiter zu entwickeln. 
 
 
Finanzplan 
 
Im Finanzplan werden die voraussichtlichen Zahlungsströme der Haushaltsjahre 201 4 bis 201 7 
abgebildet. Im Jahr 2014 übersteigen die laufenden Einzahlungen die laufenden Auszahlungen um 
27,2 Mio. Euro. Auch in den Jahren der Finanzplanung bis 2017 ergibt sich hier ein positiver Saldo, 
so dass insgesamt im Zeitraum 2014 bis 2017 ein Liquiditätsüberschuss aus laufender Verwa l-
tungstätigkeit in Höhe von 51,9 Mio. Euro erwartet wird. Diese Mi ttel können eing esetzt werden, 
um z.B. die in diesem Zeitraum vorgesehene Tilgung von Investitionskrediten zumindest teilwe ise 
zu finanzieren. 
 
Der voraussichtlich notwendige Kreditbedarf zur Finanzierung der geplanten Investitionen beträgt 
für das Jahr 2014 rd. 24,2 Mio. Euro und für die Jahre 2015 bis 2017 insgesamt weit ere 74,8 Mio. 
Euro. Nach Verrechnung mit der planmäßigen Tilgung in den Jahren 2014 bis 2017 von 132,5 Mio. 
Euro wird die Verschuldung aus Investitionskrediten bis Ende 2017 damit um 33,5 Mio. Euro auf 
rd. 712,5 Mio. Euro abgebaut. 
 
Die angestrebte Reduzierung der Verschuldung aus Investitionskrediten wird damit zwar in kleinen 
Schritten erfolgen, aber der Bestand an Liquiditätskrediten, die grundsätzlich nur zur Beseitigung 
von vorübergehe nden Liquiditätsengpässen vorgesehen sind, wird aus heutiger Sicht in den 
nächsten Jahren auf über 100 Mio. Euro ansteigen. 
 
I. V. 
 
 
gez. Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlagen: 
Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2014 (Auszug aus Band 1) 
Haushaltsplanentwurf 2014, Band 1 und 2

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64835 Zeichen

1 
Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf  2014 
Inhalt:  
 
1.        Allgemeine Bemerkungen  
2.        Outputorientierte Darstellung des Haushaltes 
2.1        Produktplan 
2.2        Produktbeschreibungen 
2.3        Steuerung mit Zielen und Zielkennzahlen 
2.4        Erfahrungsbetrieb zur zielorientierten Steuerung 
2.5        Einstieg in das Gender Budgeting 
3.        Haushaltssatzung 2014 
3.1        Festsetzung des Haushaltsplans 
3.2        Kreditermächtigung 
3.3        Verpflichtungsermächtigungen 
3.4        Ausgleichsrücklage und allgemeine Rücklage 
3.5        Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung 
3.6        Realsteuerhebesätze 
3.7        Sonstiges 
4.        Finanzsituation der Stadt Münster 2014 
4.1        Ergebnisplan 
4.2        Haushaltsausgleich 
4.3        Finanzplan 
4.4        Verschuldung 
5.        Erläuterung der wesentlichen Eckwerte des Haushaltsplans 2014 
5.1        Ergebnisplan 
5.1.1     Gesamtübersicht 
5.1.2     Steuern und ähnliche Abgaben 
5.1.3     Zuwendungen und allgemeine Umlagen 
5.1.4     Sonstige Transfererträge 
5.1.5     Leistungsentgelte 
5.1.5.1  Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 
5.1.5.2  Privatrechtliche Leistungsentgelte 
5.1.6     Kostenerstattungen und sonstige ordentliche Erträge 
5.1.6.1  Kostenerstattungen und Kostenumlagen 
5.1.6.2  Sonstige ordentliche Erträge 
5.1.7     Aktivierte Eigenleistungen

2 
5.1.8     Personal- und Versorgungsaufwendungen 
5.1.9     Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
5.1.10   Bilanzielle Abschreibungen 
5.1.11   Transferaufwendungen 
5.1.12   Sonstige ordentliche Aufwendungen 
5.1.13  Finanzergebnis 
5.2       Finanzplan 
5.2.1     Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 
5.2.2     Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 
5.2.3     Ergebnis Finanzierungstätigkeit 
6.        Abschließende Bemerkungen

3 
1.   Allgemeine Bemerkungen  
 
Im neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) steht de r Ergebnisplan 
 im Mittelpunkt der 
kommunalen Haushaltswirtschaft. Er enthält alle erw arteten Ressourcenzuwächse (Erträge) 
und voraussichtlichen Ressourcenverbräuche (Aufwend ungen), die im Zusammenhang mit 
der kommunalen Leistungserbringung entstehen. 
 
Der Saldo aller Erträge und Aufwendungen wird als J ahresergebnis bezeichnet. Das Jahres- 
ergebnis spiegelt die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals der Kommune wider. 
Ein positives Jahresergebnis führt zu einem Zuwachs , ein negatives Jahresergebnis zu ei- 
nem Verzehr des Eigenkapitals. An dem Jahresergebni s lässt sich somit ablesen, ob die 
Kommune im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit  nachhaltig wirtschaftet oder, ob sie 
von der Substanz lebt. Daher ist das Jahresergebnis  auch die maßgebliche Größe für den 
Haushaltsausgleich. Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn das Jahresergebnis keinen negati- 
ven Wert ausweist. 
 
Der Ergebnisplan vermittelt jedoch nicht nur einen Überblick über die haushaltswirtschaftli- 
che Entwicklung im Planungsjahr, sondern gibt durch  die Darstellung der Rechnungsergeb- 
nisse des Vorvorjahres, der Ansätze des Vorjahres und der Positionen für die drei Folgejahre 
zugleich in komprimierter Form Auskunft über die mi ttelfristige haushaltswirtschaftliche Ent- 
wicklung. 
 
Auch die haushaltswirtschaftlichen Effekte von Inve stitionen werden im Ergebnisplan aufge- 
zeigt. Investitionen unterliegen in der Regel einem  Werteverzehr, der durch die Abnutzung 
des Anlagevermögens hervorgerufen wird. Dieser Ress ourcenverbrauch führt zu einem An- 
stieg der bilanziellen Abschreibungen. Diese wirken  sich belastend auf das Jahresergebnis 
aus und erschweren den Haushaltsausgleich. 
 
 
2.   Outputorientierte Darstellung des Haushaltes 
   
Der Haushalt der Stadt Münster ist produktorientier t gegliedert und unterteilt sich in Produkt- 
bereiche, Produktgruppen und Produkte. Teilpläne si nd nach Produktgruppen aufgestellt 
worden.  
 
Der Produktplan eröffnet die Möglichkeit, nicht nur  den Ressourcenverbrauch, sondern viel- 
mehr die Ergebnisse des Verwaltungshandelns in den Mittelpunkt der kommunalen Steue-

4 
rung zu stellen. Insofern gilt es, die Ergebnisse d es Verwaltungshandelns so transparent wie 
möglich zu definieren und zu strukturieren. Auch di ese Funktion erfüllt der vorliegende Pro- 
duktplan.  
 
Alle Produktgruppen und Produkte sind darüber hinau s nach einem einheitlichen Raster be- 
schrieben worden. Somit beinhaltet der Haushalt ein e vollständige und transparente Be- 
schreibung des kommunalen Leistungsspektrums.      
 
Wesentliche Inhalte der einzelnen Beschreibungen si nd Ziele und Zielkennzahlen als Kern- 
elemente zukünftiger kommunaler Steuerungsentscheid ungen. Damit eine zielorientierte 
Steuerung in diesem Sinne funktionieren kann, müsse n die einzelnen Ziele in ein schlüssi- 
ges Zielsystem eingebunden werden.  
 
2.1   Produktplan 
Der Produktplan der Stadt Münster unterteilt die ge setzlich vorgeschriebenen 17 Produktbe- 
reiche in Produktgruppen und Produkte. Im aktuellen Haushalt wurden insgesamt  
 
17 Produktbereiche 
70 Produktgruppen 
   187 Produkte 
 
definiert. Der vorliegende Produktplan ist nach heu tigem Erkenntnisstand eine geeignete 
Grundlage für eine neue, ergebnisorientierte kommun ale Steuerung. Diese Grundlage kann 
für eine Steuerung über Ziele und Zielkennzahlen ge nutzt werden und dabei selbstverständ- 
lich Veränderungen erfahren. 
 
Eine neue, ergebnisorientierte Steuerung kann vor a llem dann effizient funktionieren, wenn 
der Produktplan nicht nur die Gliederungssystematik  des städtischen Haushaltes ist. Dient 
der Produktplan auch als Ordnungsprinzip für die Bi ldung von Ausschüssen (Ausschuss- 
struktur und -zuständigkeiten) und die Organisation  der Verwaltung, kann sowohl die politi- 
sche wie die verwaltungsseitige Steuerung weitaus leichter verbessert werden. 
 
2.2   Produktbeschreibungen 
 
Im Haushalt sind alle Produktgruppen und Produkte n ach einem einheitlichen Raster voll- 
ständig beschrieben worden.

5 
 
Im Einzelnen: 
 
Kopfzeile In der Mitte werden der vollständige Name  der Produktgruppe und – 
unmittelbar darunter – die Ordnungsziffer der Produ ktgruppe wieder- 
gegeben. Auf der linken Seite wird der zuständige F achausschuss ge- 
nannt. Auf der rechten Seite werden das verantwortl iche Dezernat und 
das verantwortliche Amt (Produktverantwortung) genannt. 
Beschreibung  
Mit der textlichen Beschreibung soll der Inhalt der  Produktgruppe 
bzw. des Produktes beschrieben werden. Damit wird t eilweise auch die 
mit der Produktgruppe verbundene grundsätzliche Aus richtung bzw. 
Zielsetzung formuliert. 
 
Besonderheiten im Planjahr 
Hier sind kurze Hinweise auf besondere Umstände, er wartete Ereig- 
nisse, etc. im Planjahr enthalten. 
Ziele   
Hier sind in der Regel 1 bis 4 Ziele genannt. Ziele  sind anzustrebende 
Zustände, Ergebnisse, Wirkungen u. ä., die durch kommunale Tätigkei- 
ten realisiert werden sollen. Die Ziele können sich  auf die erwünschte 
Wirkung (Wirkungsziel), auf eine bestimmte Qualität  der eigenen Leis- 
tungen (Qualitätsziel), die angestrebte Wirtschaftl ichkeit des eigenen 
Handelns (Wirtschaftlichkeitsziel) oder im Einzelfall auch auf bestimmte 
Vorhaben (Maßnahmenziele) beziehen. Ziele haben in der neuen, er- 
gebnisorientierten Steuerung eine zentrale Funktion.  
Zielkennzahlen

6 
    Zu jedem formulierten Ziel ist hier mindestens eine Zielkennzahl ange- 
führt. Zielkennzahlen haben eine doppelte Funktion:  Für die zukünfti- 
gen Jahre konkretisieren Zielkennzahlen das Ziel, f ür die vergangenen 
Jahre geben Zielkennzahlen Auskunft über den tatsäc hlichen Grad der 
Zielerreichung. Den mittelfristigen Werten liegen b islang in der Regel 
noch keine qualifizierten Prognosen zugrunde. Die A ngaben sind da- 
her in der Regel noch Fortschreibungen der Werte der Vorjahre .   
Standardkennzahlen  
In den Produktgruppenbeschreibungen (nicht aber in die Produktbe- 
schreibungen) werden durchgehend die gleichen Stand ardkennzahlen 
angegeben. Das „Teilergebnis pro Einwohner/in“ und der „Aufwands- 
deckungsgrad“ sollen helfen, das jeweilige Teilerge bnis (bislang der 
Zuschussbedarf) im Verhältnis zum Output der Produk tgruppe und im 
Verhältnis zu anderen Produktgruppen besser bewerten zu können.   
Leistungsdaten 
Leistungsdaten sind keine Kennzahlen im eigentlichen Sinne.  
Leistungsdaten ergänzen die textliche Beschreibung um Zahlenanga- 
ben, die Auskunft über den Umfang und Struktur der eigenen Leistun- 
gen, der Zielgruppe oder des Arbeitsumfeldes geben.  Leistungsdaten 
haben damit eine beschreibende Funktion.  
 
Enthält eine Produktgruppe nur ein Produkt (z.B. Pe rsonal- und Schwerbehindertenvertre- 
tung), so ist im Haushalt auch nur die Produktgrupp enbeschreibung angegeben, die gleich- 
zeitig als Produktbeschreibung zu verstehen ist.  
 
2.3   Steuerung mit Zielen und Zielkennzahlen 
 
Mit der Darstellung der Ergebnis- bzw. Outputseite im Haushalt soll neben der reinen Res- 
sourcensteuerung auch die Hinwendung zu einer ergeb nisorientierten kommunalen Steue- 
rung vollzogen werden. Der Haushalt wird zu einem n och wesentlicheren Steuerungsinstru- 
ment ganz im Sinne eines jährlichen „Hauptkontraktes“ zwischen Rat und Verwaltung.  
 
Während der Produktplan und die Produktbeschreibung en hierbei weitgehend unterstützen- 
de Funktion haben, sollen Ziele und Zielkennzahlen zu Kernelementen der Steuerung wer- 
den.  
 
Die im Haushalt enthaltenen Ziele und Zielkennzahle n dokumentieren den nunmehr erreich- 
ten Entwicklungsstand. Auf Produktgruppen- und Prod uktebene sind Ziele vollständig abge-

7 
bildet. Diese haben einen individuellen inhaltlichen Aussagewert und erfüllen in der Regel die 
hohen Anforderungen eines rational-logischen Steuer ungssystems, d.h. sie sind vor allem 
konkret und die Zielerreichung ist objektiv messbar. 
 
2.4   Erfahrungsbetrieb zur zielorientierten Steuerung  
Aus den Erkenntnissen von 2 vorhergehenden Modellpr ojekten hat die Verwaltung den me- 
thodischen Aufbau eines zukünftigen Zielsystems ent wickelt, dem der Rat in seiner Sitzung 
am 28.04.2010 (Ratsvorlage V/0161/2010 vom 12.04.2010) zugestimmt hat.  
 
Das Zielsystem definiert 5 Ziel- und 2 Steuerungsebenen. Die 5 Zielebenen sind die Ebenen   
 
• der Leitbildziele, 
• der strategischen Ziele, 
• der Produktbereichsziele, 
• der Produktgruppenziele und 
• der Produktziele.  
 
Die 2 Steuerungsebenen sind  
 
• die normativ-strategische und 
• die operative Steuerungsebene.

8 
 
Wie die oben stehende Grafik verdeutlicht, fasst di e obere, normativ-strategische Steue- 
rungsebene die oberen 3 Zielebenen zusammen. Die in haltlich zu erarbeitenden Leitbildzie- 
le, strategischen Ziele und Produktbereichsziele so llen in einem zentralen „Strategiepapier“ 
zusammengefasst werden, welches jährlich noch vor dem Haushalt 
 als Grundlage desselben 
beschlossen werden sollte.  
 
Die untere, operative Steuerungsebene fasst die unt eren 3 Zielebenen zusammen. In einzel- 
nen „Produktbereichsstrategien“ wird dargestellt werden, wie die Produktbereichsziele kon- 
kret erreicht werden sollen. Die Produktbereichsstr ategien sollen als sogenannte Haushalts- 
begleitpapiere zusammen mit dem jährlichen Haushalt splanentwurf erstellt und beraten wer- 
den.     
 
Dieses Zielsystem soll in einem mindestens dreijähr igen Zielsystem erprobt und im Detail 
ausgestaltet werden. 
 
 
2.5   Einstieg in das Gender Budgeting 
Am 19.10.2011 hat der Rat der Stadt Münster den Akt ionsplan zur Europäischen Charta für 
die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokal er Ebene beschlossen. Teil dieses Akti- 
onsplans ist die schrittweise Einführung von Gender  Budgeting in den städtischen Haushalt. 
Nach einer ersten Beratung des Themenkomplexes im A usschuss für Gleichstellung und 
einer Auftaktveranstaltung unter Beteiligung der Po litik, der Verwaltung sowie externer Refe- 
renten ist die grundsätzliche Vorgehensweise abgest immt worden. Danach ist zunächst vor- 
gesehen, die Transparenz der im Haushalt dargestell ten Informationen für gendertaugliche 
Bereiche zu erhöhen. Auf dieser Grundlage sind dann  ggf. entsprechende Zielvorgaben hin- 
sichtlich der geschlechterspezifischen Verteilungsg erechtigkeit und des effizienten Einsatzes 
von Finanzmitteln zu formulieren bzw. anzupassen. 
 
Erstmals für den Haushaltsplan 2013 wurden für die nachstehenden Verwaltungsbereiche 
(Dezernate) und die Ausschüsse des Rates konkrete g enderbezogene Angaben dargestellt. 
Für den Haushaltsplanentwurf 2014 wurden diese aktualisiert.

9 
 
Haushaltsberatender 
Ausschuss Dezernat OB Dezernat I Dezernat II Dezernat III Dezerna t IV Dezernat V 
Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und 
Liegenschaften (AFBL) 
Amt für Finanzen 
und Beteiligungen 
Ausschuss für Gleichstellung 
(AGl) Frauenbüro 
Ausschuss für Kinder, 
Jugendliche und Familien 
(AKJF) 
Amt für Kinder, 
Jugendliche und 
Familien 
Ausschuss für Personal, 
Recht und Ordnung (APRO) 
Pers.-/Org.-amt 
Amt für Bürger- 
angelegenheiten 
Ausschuss für Soziales, 
Gesundheit und 
Arbeitsförderung (ASGAf) 
Amt für 
Wohnungswesen 
Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr 
und Wirtschaft (ASSVW) 
Ausschuss für Schule und 
Weiterbildung (ASW) 
Amt für Schule 
und Weiterbildung 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen (AUB) 
Kulturausschuss (KA) Stadtbücherei 
Sportausschuss (SPA) Sportamt 
 
Im Haushaltsplan sind in den entsprechenden Aufgabe nbereichen/Produktgruppen die Da- 
ten, die unter dem Aspekt des Gender Budgeting zusä tzlich aufgenommen wurden, beson- 
ders gekennzeichnet. Dies soll auch dazu dienen, be i der Beratung des Haushaltsplanent- 
wurfs im jeweiligen Fachausschuss möglichst auch de n Aspekt des Gender Budgetings zu 
berücksichtigen.  
 
3.    Haushaltssatzung 2014 
3.1  Festsetzung des Haushaltsplans 
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, der d ie für die Erfüllung der Aufgaben der 
Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und en tstehenden Aufwendungen sowie ein- 
gehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlunge n und notwendigen Verpflichtungs- 
ermächtigungen enthält, wird  
im  Ergebnisplan mit 
Gesamtbetrag der Erträge auf                     96 4.570.270 € 
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                   968.164.600 € 
im  Finanzplan mit 
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf         903.863.510 € 
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf        876.703.540 € 
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und  
der Finanzierungstätigkeit auf                                66.121.198 € 
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und

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der Finanzierungstätigkeit auf                                   119.103.702 € 
festgesetzt. 
 
3.2  Kreditermächtigung 
Der Gesamtbetrag der  Kredite , deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2014 zur Finanzierung von 
Investitionen erforderlich ist, wird auf 
                                      24.199.270 € (ohne Umschuldungen) 
festgesetzt. 
 
3.3  Verpflichtungsermächtigungen 
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen , der zur Leistung von Investitions- 
auszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf  
21.175.840 € 
festgesetzt.  
 
3.4  Ausgleichsrücklage und allgemeine Rücklage 
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage  zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf  
 
3.594.330 € 
 
festgesetzt. 
 
 
3.5  Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung  
Der Höchstbetrag der Kredite , die zur Liquiditätssicherung  in Anspruch genommen wer- 
den dürfen (Kassenkredite), wird auf  
200.000.000 € 
festgesetzt. 
 
3.6  Realsteuerhebesätze 
Die  Steuersätze  für die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 2014 bereits über eine 
Hebesatzsatzung festgesetzt. Danach gelten folgende Hebesätze: 
Grundsteuer A     =    240  v. H. 
Grundsteuer B     =    480  v. H. 
Gewerbesteuer    =    460  v. H.

11  
3.7  Sonstiges 
Die Haushaltssatzung enthält darüber hinaus Erläute rungen zum Stellenplan sowie Festle- 
gungen bezüglich der Deckungsvermerke und der Übert ragbarkeitsvermerke sowie im § 10 
eine Einschränkung der Ausgabeermächtigung, soweit Zweckzuweisungen von Bund, Land 
oder anderen Gebietskörperschaften nicht oder nicht in der geplanten Höhe gewährt werden. 
 
4.    Finanzsituation der Stadt Münster 2014 
4.1  Ergebnisplan 
 
Die Finanzsituation der Stadt Münster ist Mitte 201 3 dadurch geprägt, dass einerseits trotz 
der eingeleiteten Sparmassnahmen weiter steigende A ufwendungen insbesondere in den 
Bereichen Kinderbetreuung und Soziales zu erwarten sind. Andererseits zeichnet sich zu- 
mindest für das Jahr 2014 eine Erhöhung der Landesz uweisungen nach dem Gemeindefi- 
nanzierungsgesetz ab. Gegenüber der bisherigen Fina nzplanung für das Jahr 2014 führt 
dies zu einer Verbesserung von rd. 20,0 Mio. €. Ein zelheiten werden später bei der Erläute- 
rung der jeweiligen Haushaltspositionen dargestellt.     
 
Der Haushaltsplanentwurf weist damit im Ergebnis fü r das Haushaltsjahr 2014 ein relativ 
geringes Defizit von rd. 3,6 Mio. € aus. Für die Fo lgejahre muss aber nach heutigem Kennt- 
nisstand weiterhin mit höheren Defiziten gerechnet werden, die für die Jahre 2015 bis 2017 
insgesamt rd. 76,1 Mio. € betragen. Das beschlossen e Handlungsprogramm zur dauerhaften 
Konsolidierung des städtischen Haushalts ist daher konsequent umzusetzen und über das 
Jahr 2017 hinaus weiter zu entwickeln.

12  
Zuschussbedarf je Produktbereich im Jahr 2014  
Erträge Aufwendungen Saldo 
 Mio. €  Mio. €  Mio. € 
01 Innere Verwaltung 96,3 119,7 -23,4 
02 Sicherheit und Ordnung 24,4 62,7 -38,4 
03 Schulträgeraufgaben 2,0 64,3 -62,3 
04 Kultur und Wissenschaft 6,4 43,6 -37,2 
05 Soziale Leistungen 134,6 223,7 -89,2 
06 Kinder-, Jugend- und 
Familienhilfe 62,3 171,3 -109,0 
07 Gesundheitsdienste 0,9 10,4 -9,5 
08 Sportförderung 1,8 20,0 -18,3 
09 
Räumliche Planung und 
Entwicklung, 
Geoinformationen 
1,1 12,0 -10,9 
10 Bauen und Wohnen 3,4 7,1 -3,7 
11 Ver- und Entsorgung 73,1 41,3 31,8 
12 Verkehrsflächen und 
–anlagen, ÖPNV 32,3 67,0 -34,7 
13 Natur- und 
Landschaftspflege 5,4 20,5 -15,1 
14 Umweltschutz 0,6 3,2 -2,6 
15 Wirtschaft und Tourismus 33,1 15,1 18,0 
16 Allgemeine Finanzwirtschaft 543,2 142,6 400,6 
17 Stiftungen 0,1 0,0 0,1 
1.020,8 1.024,4 -3,6 
Nr. 
Insgesamt 
Produktbereich 
 
In der vorstehenden Übersicht sind die Erträge und die Aufwendungen sowie der sich daraus 
ergebende Saldo je Produktbereich dargestellt. Hier  wird deutlich, welche Bereiche kaum 
eigene Erträge erzielen und daher besonders auf all gemeine Finanzmittel wie z.B. Steuer- 
einnahmen angewiesen sind. Die Erträge und Aufwendu ngen enthalten auch die internen 
Leistungsbeziehungen. Dies betrifft u. a. die Belas tung der Produktbereiche mit der kalkula- 
torischen Miete, der als Gegenbuchung entsprechende  Erträge im Produktbereich 01 (Pro- 
duktgruppe Immobilienmanagement) gegenüberstehen.

13  
4.2  Haushaltsausgleich 
Nach den Regeln des NKF ist der Haushalt ausgeglich en, wenn der Gesamtbetrag der Er- 
träge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt (§ 75 Ge- 
meindeordnung NRW). Er gilt als ausgeglichen, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan durch 
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werd en kann. Die in der Eröffnungsbilanz 
der Stadt Münster zum 01.01.2008 ausgewiesene Ausgl eichsrücklage beträgt rd. 156 Mio. €. 
Bei der voraussichtlichen Entwicklung der Defizite in den nächsten Jahren bedeutet dies, 
dass die Ausgleichsrücklage voraussichtlich im Jahr  2015 aufgezehrt sein wird, und darüber 
hinaus die allgemeine Rücklage als weiterer Teil de s bilanziellen Eigenkapitals zumindest 
teilweise in Anspruch genommen werden muss.  
 
Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in der folgen den Übersicht dargestellt. Danach werden 
in den Jahren 2009 bis 2017 die Ausgleichsrücklage bzw. die allgemeine Rücklage mit ins- 
gesamt rd. 249,2 Mio. € buchungstechnisch zum Haush altsausgleich in Anspruch genom- 
men. Das bedeutet, dass das Eigenkapital der Stadt Münster bis Ende 2017 um diesen Be- 
trag bzw. um rd. ein Drittel verringert wird.     
 
Wenn die Ausgleichsrücklage aufgezehrt ist, ist die  Höhe des Abbaus des weiteren Eigenka- 
pitals (also der sog. allgemeinen Rücklage) von gro ßer Bedeutung für den Haushaltsaus- 
gleich. Der Gesetzgeber hat hier enge Grenzen geset zt. So darf die Verringerung der allge- 
meinen Rücklage in zwei aufeinanderfolgenden Hausha ltsjahren jeweils nicht mehr als 5 % 
betragen, andernfalls muss bereits für den anstehen den Haushaltsplan ein Haushaltssiche- 
rungskonzept (HSK) erstellt und der Aufsichtsbehörd e zur Genehmigung vorgelegt werden 
(§ 76 GO NRW). Darüber hinaus ist jede Inanspruchna hme der allgemeinen Rücklage zum 
Ausgleich des Haushalts der Aufsichtsbehörde zur Ge nehmigung vorzulegen (§ 75 Abs. 4 
GO NRW). Die Genehmigung kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden.   
 
Die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage zum Au sgleich der in den Haushaltsjahren 
2014 bis 2017 ausgewiesenen Defizite liegt im Haush altsplanentwurf 2014 in allen Jahren 
unterhalb der 5 % -  Marke.

14  
Entwicklung des Eigenkapitals  
Stand/ 
geplante Entnahmen 
Allgemeine 
Rücklage 
Ausgleichs- 
rücklage 
voraus- 
sichtliches 
Defizit 
Schwellenwert 
nach § 76 Abs. 
1 Nr. 2 GO NRW 
Entnahme 
Allgemeine 
Rücklage 
%-Satz der 
Allgem. 
Rücklage 
Unter- bzw. 
Überschreitung 
des Schwellen- 
wertes 
5,0% 
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € % Mio. € 
01.01.2008 676,4 156,0 0
Zuführung 2008 18,5 
Entnahme 2008 0 0 33,8 0,0 0,0 -33,8 
694,9 156 
01.01.2009 694,9 156,0 37,8 
Korrektur EB 4,4 
Entnahme 2009 0 37,8 34,7 0,0 0,0 -34,7 
699,3 118,2 
01.01.2010 699,3 118,2 60,6 
Korrektur EB 16,6 
Entnahme 2010 0,0 60,6 35,0 0,0 0,0 -35,0 
715,9 57,6 
01.01.2011 715,9 57,6 43,1 
Entnahme 2011 43,1 
Korrektur EB 2,9 35,8 2,9 0,4 -32,9 
718,8 14,5 
01.01.2012* 718,8 14,5 23,0 
Korrektur 1. NKF-WG -18,5 18,5 
Entnahme 2012 0,0 23,0 35,9 0,0 0,0 -35,9 
700,3 10,0 
01.01.2013 ** 700,3 10,0 5,0 
Entnahme 2013 0,0 5,0 35,0 0,0 0,0 -35,0 
700,3 5,0 
01.01.2014 700,3 5,0 3,6 
Entnahme 2014 0,0 3,6 35,0 0,0 0,0 -35,0 
700,3 1,4 
01.01.2015 700,3 1,4 29,0 
Entnahme 2015 27,6 1,4 35,0 27,6 3,9 -7,4 
672,7 0,0 
01.01.2016 672,7 0,0 21,2 
Entnahme 2016 21,2 0,0 33,6 21,2 3,2 -12,4 
651,5 0,0 
01.01.2017 651,5 0,0 25,9 
Entnahme 2017 25,9 0,0 32,6 25,9 4,0 -6,7 
625,6 0,0 
*  Voraussichtliches Ergebnis 2012 
** Voraussichtliches Ergebnis 2013

15  
4.3  Finanzplan 
Im Finanzplan werden die voraussichtlichen Zahlungs ströme der Haushaltsjahre 2014 bis 
2017 abgebildet. Im Jahr 2014 übersteigen die laufe nden Einzahlungen in Höhe von 
903,9 Mio. € die laufenden Auszahlungen von 876,7 M io. € um 27,2 Mio. €. Auch in den Jah- 
ren der Finanzplanung bis 2017 ergibt sich hier ein  positiver Saldo, so dass insgesamt im 
Zeitraum 2014 bis 2017 ein Liquiditätsüberschuss au s laufender Verwaltungstätigkeit in Hö- 
he von 51,9 Mio. € erwartet wird. Diese Mittel könn en eingesetzt werden, um z.B. die in die- 
sem Zeitraum geplante Tilgung von Investitionskrediten von 132,5 Mio. € zumindest teilweise 
zu finanzieren.    
 
Neben der Ermittlung des Finanzbedarfs aus laufende r Verwaltungstätigkeit und der Tilgung 
von Krediten wird im Finanzplan auch der voraussich tlich notwendige Kreditbedarf für Inves- 
titionen ausgewiesen. Für das Jahr 2014 werden zusä tzliche Kredite von 24,2 Mio. € benö- 
tigt, für die Jahre 2015 bis 2017 sind insgesamt weitere 74,8 Mio. € vorgesehen.  
 
4.4  Verschuldung 
Die Neuverschuldung aufgrund des Kreditbedarfs für Investitionen  wird sich in Folge der 
geplanten Investitionsmaßnahmen voraussichtlich wie folgt entwickeln: 
 
           Entwicklung der Neuverschuldung 
 
2014 2015 2016 2017 Summe  
Mio. € 
Kredite 
-brutto - 
 
24,2  
 
31,2  
 
20,0  
 
23,6  
 
99,0  
 
Tilgung 
 
31,7  
 
33,0  
 
34,0  
 
33,8  
 
132,5  
Kredite 
- netto - 
 
  - 7,5  
 
- 1,8  
 
- 14,0  
 
- 10,2  
 
-  33,5  
 
Nach den bisherigen Planungen kann die Verschuldung  leicht abgebaut werden. Insgesamt 
wird bis Ende 2017 mit einem Rückgang der Verschuld ung aus Investitionskrediten um 
33,5 Mio. € gerechnet. Die Gesamtverschuldung entwickelt sich wie folgt:

16  
Entwicklung der Gesamtverschuldung aus Investitionskrediten  
 
Verschuldung Schuldenstand  
Ende des Jahres in Mio. € je Einwohner in € 
2012 736,4 2.483 
2013 746,1 2.516 
2014 738,6 2.491 
2015 736,8 2.485 
2016 722,8 2.437 
2017 712,6 2.403 
    
Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften  
Im Rahmen des Neubaus und des Betriebs von drei Dre ifachsporthallen hat die Stadt Müns- 
ter Zins- und Tilgungsverpflichtungen übernommen. H ieraus ergibt sich das Jahr 2014 eine 
Verpflichtung in Höhe von 567.918 €. 
 
Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten  
 
Neben der herkömmlichen Darstellung des Schuldensta ndes aus Krediten für Investitions- 
maßnahmen ist auch der Bedarf an Krediten zur Liquiditätssicherung zu berücksichtigen. 
 
Der Bestand an liquiden Mitteln betrug Anfang 2013 rd. 63 Mio. €. Dieser wird sich bei plan- 
mäßigem Verlauf bis Ende 2013 auf rd. 26 Mio. € ver ringern, so dass der darüber hinausge- 
hende Liquiditätsbedarf über so genannte Kassenkredite zu decken ist. In der Finanzplanung 
ist vorgesehen, bis zum Jahr 2017 insgesamt rd. 86 Mio. € an Liquiditätskrediten aufzuneh- 
men. Zusammen mit den bereits aufgenommenen Kredite n von rd. 35 Mio. € wird der Be- 
stand an Liquiditätskrediten dann Ende 2017 rd. 121  Mio. € betragen. Für unterjährige, ei- 
gentlich vorübergehende Kassenkreditaufnahmen sieht  die Haushaltssatzung (§ 5) für das 
Haushaltsjahr 2014 einen Höchstbetrag von 200 Mio. € vor.

17  
5.     Erläuterung der wesentlichen Eckwerte des Haushaltsplans 2014 
5.1   Ergebnisplan 
5.1.1 Gesamtübersicht 
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
01-03 Steuern, Zuwendungen, Transfererträge 630,5 626,4 -0 ,7 638,1 1,9 638,4 0,0 
04-05 Leistungsentgelte 143,5 132,4 -7,7 132,7 0,2 133,4 0 ,5 
06-09 restliche ordentliche Erträge 177,1 177,4 0,1 170,7 -3,7 170,7 -0,0 
10 Summe ordentliche Erträge 951,1 936,1 -1,6 941,5 0,6  942,5 0,1 
11-12 Personalaufwendungen 228,2 229,1 0,4 231,5 1,0 234,5  1,3 
14 Bilanzielle Abschreibungen 81,0 80,6 -0,5 76,6 -5,0 76,4 -0,3 
13,15-16 restliche ordentliche Aufwendungen 627,9 638,2 1,6 6 39,6 0,2 642,3 0,4 
17 Summe ordentliche Aufwendungen 937,1 948,0 1,2 947,7 -0,0 953,2 0,6 
21 Finanzergebnis -17,6 -17,1 -3,0 -15,1 -11,7 -15,1 0,0 
26 Summe Jahresergebnis -3,6 -29,0 706,4 -21,2 -26,8 -25,9 21,8 
Tab 01 
Plan 2016 Plan 2017 Plan 2015 Zeile 
Ergeb- 
nisplan    
Bezeichnung 
Ansatz 2014 
 
Summe ordentliche Erträge 
Leistungsentgelte: 
 143,5 Mio € ; 15% Steuern, Zuw endungen, 
Transfererträge:
 630,5 Mio € ; 66%
restliche ordentliche 
Erträge:
 177,1 Mio € ; 19%

18  
Summe ordentliche Aufwendungen 
restliche ordentliche 
Aufw endungen: 
627,9 Mio € ; 67%
Bilanzielle 
Abschreibungen: 
81,0 Mio € ; 9%
Personalaufw endungen: 
228,2 Mio € ; 24%
 
Wie bereits dargestellt, weist der für den Haushalt sausgleich maßgebliche Ergebnisplan für 
das Jahr 2014 eine Unterdeckung von  - 3,6 Mio. € a us, die durch die Inanspruchnahme der 
Ausgleichsrücklage aufgefangen wird.  
 
Auf der Ertragseite bilden die Steuern, die Zuwendu ngen und die Transfererträge mit 
630,5 Mio. € die größte Einnahmequelle, gefolgt von  den Leistungsentgelten mit 
143,5 Mio. €.  
 
An Personalaufwendungen (einschließlich der Versorg ungsaufwendungen) werden 
228,2 Mio. € ausgewiesen. Die bilanziellen Abschrei bungen belasten die Aufwandsseite mit 
81,0 Mio. €. 
 
Unter den restlichen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen sind verschiedene Einzelposi- 
tionen zusammengefasst, die später noch näher erläutert werden.

19  
5.1.2 Steuern und ähnliche Abgaben 
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
Grundsteuer 54,6 58,6 7,4 59,1 0,9 59,3 0,3 
Gewerbesteuer 275,0 275,0 0,0 280,0 1,8 280,0 0,0 
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 129,0 133,0 3, 1 137,0 3,0 141,0 2,9 
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 24,1 24,7 2,5 25, 3 2,4 25,8 2,0 
Leistungen nach dem Familienleistungsausgl. 12,7 13, 3 4,7 13,6 2,3 13,9 2,2 
Leistungen aus d. Umsetz. der Grundsicherung 2,5 2,5  0,0 2,5 0,0 2,5 0,0 
sonstige Steuern und ähnliche Abgaben 5,4 5,4 0,0 5, 4 0,0 4,9 -9,3 
01 Steuern und ähnliche Abgaben 503,3 512,5 1,8 522,9 2,0 527,4 0,9 
Tab 02 
Plan 2016 Plan 2017 Plan 2015 Zeile 
Ergeb- 
nisplan    
Bezeichnung 
Ansatz 2014 
 
Steuern und ähnliche Abgaben 
Gemeindeanteil an der 
Umsatzsteuer: 
24,1 Mio € ; 5%
Leistungen nach dem 
Familienleistungsausgl: 
12,7 Mio € ; 3%
Leistungen aus d. Umsetz. 
der Grundsicherung: 
2,5 Mio € ; 0%
sonstige Steuern und 
ähnliche Abgaben:
5,4 Mio € ; 1%
Gemeindeanteil an der 
Einkommensteuer: 
129,0 Mio € ; 26%
Gew erbesteuer: 
275,0 Mio € ; 54%
Grundsteuer: 
54,6 Mio € ; 11%
 
 
 
Grundsteuer 
 
 
Über eine Satzung (Ratsvorlage V/0931/2012/1 vom 12 .12.2012) wurden die Hebesätze für 
die Grundsteuer A ab 2013 von 230 % auf 240 % und a b 2015 auf 255 % angehoben.  Der 
Hebesatz für die Grundsteuer B wurde ab 2013 von 46 0 % auf 480 % und ab 2015 auf 
510 % angehoben. Die Einnahmeerhöhungen wurden in d en Haushaltsjahren entsprechend 
angepasst worden. Darüber hinaus wird auch die fort gesetzte Bautätigkeit in den kommen- 
den Jahren zu einer leichten Erhöhung des Steuerauf kommens bei der Grundsteuer B füh- 
ren.   
   
Gewerbesteuer 
 
Die Prognose der Gewerbesteuereinnahmen gestaltet s ich unverändert sehr schwierig. 
Nachdem in den vergangenen Jahren der Ansatz zum Te il deutlich nach unten korrigiert 
werden musste, wird nun ein Einnahmeniveau im Berei ch von 275 bis 280 Mio. € erwartet. 
Für das Jahr 2014 wurden 275,0 Mio. € veranschlagt.

20  
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer  
Die Höhe der Einkommensteuer ist maßgeblich abhängi g von der konjunkturellen Entwick- 
lung sowie von steuerpolitischen Entscheidungen. Es  wird für 2014 mit insgesamt 
129,0 Mio. € mit steigender Tendenz gerechnet. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 
beträgt 24,1 Mio. € mit ebenfalls leicht steigender Tendenz in den Folgejahren. 
 
Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 
 
Hier ist der Gemeindeanteil an der Kompensationslei stung Familienleistungsausgleich aus- 
gewiesen, den die Städte und Gemeinden seit 1996 al s Ausgleich für die aus der Neurege- 
lung des Familienleistungsausgleichs resultierenden  Steuermindereinnahmen erhalten. Es 
werden 12,7 Mio. € mit ebenfalls leicht steigender Tendenz in den Folgejahren erwartet. 
 
Leistungen aus der Umsetzung der Grundsicherung 
 
Bei dem Ansatz von 2,5 Mio. € handelt es sich um die Erstattung von Aufwendungen für die 
Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende, konkret um die Landesersparnis 
bei den Wohngeldausgaben, die auf die Kreise und kreisfreien Städte verteilt wird. 

Sonstige Steuern und ähnliche Abgaben  
Hier handelt es sich insbesondere um die Erträge au s der Vergnügungssteuer, der Hun- 
desteuer und der seit 2011 erhobenen Zweitwohnungssteuer.   
 
 
5.1.3  Zuwendungen und allgemeine Umlagen 
 
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
Schlüsselzuweisungen 25,0 10,0 -60,0 10,0 0,0 5,0 -5 0,0 
Zuwendungen u. allg. Umlagen der Jugendhilfe 40,9 42 ,7 4,3 44,5 4,2 46,0 3,4 
Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen 25,9 25,9  0,0 25,5 0,0 25,0 0,0 
Erst. aus der Abrechnung des Solidarbeitrags 2,0 2,0  0,0 2,0 0,0 2,0 0,0 
sonst. Zuwendungen und allgemeine Umlagen 19,2 19,1 -0,9 19,0 -0,2 18,8 -1,4 
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 113,1 99,7 -11,9 101,0 1,3 96,8 -4,2 
Grundsicherung nach dem SGB II 7,6 7,6 0,0 7,6 0,0 7 ,6 0,0 
Übrige soziale Leistungen (ohne SGB II) 2,3 2,3 0,0 2,3 0,0 2,3 0,0 
Bereich Kinder-/Jugendhilfe 4,3 4,3 0,0 4,3 0,0 4,3 0,0 
sonstige Transfererträge 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0  
03 Sonstige Transfererträge 14,2 14,2 0,0 14,2 0,0 14,2 0,0 
Tab 03 
Plan 2016 Plan 2017 Zeile 
Ergeb- 
nisplan    
Bezeichnung 
Ansatz 2014 Plan 2015

21  
Zuwendungen und allgemeine Umlagen 
Schlüsselzuw eisungen:
25,0 Mio € ; 22%
Zuw endungen u. allg. 
Umlagen der Jugendhilfe: 
40,9 Mio € ; 36%
Auflösung von 
Sonderposten aus 
Zuw endungen: 
25,9 Mio € ; 23%
Erst. aus der Abrechnung 
des Solidarbeitrags: 
2,0 Mio € ; 2%
sonst. Zuw endungen und 
allgemeine Umlagen: 
19,2 Mio € ; 17%
 
 
 
Schlüsselzuweisungen 
 
Die Höhe der Schlüsselzuweisungen wird maßgeblich b eeinflusst von der Steuerkraft in 
Münster im Vergleich zu den anderen Kommunen im Lan d NRW. Auf Basis aller erster Eck- 
daten zum GFG 2014 werden 25,0 Mio. € für das Jahr 2014 erwartet. Dieser Wert ist ange- 
sichts noch fehlender Modellrechnungen des Landes m it noch hohen Unsicherheiten behaf- 
tet. Weil die Prognose im Vorfeld so äußerst schwie rig ist, wurde für die Folgejahre eher als 
„Merkposten“ ein Betrag von jeweils 10,0 Mio. € bzw. 5,0 Mio. € (2017) veranschlagt.     
   
Zuwendungen und allgemeine Umlagen der Jugendhilfe 
 
Hier handelt es sich zum größten Teil um Landeszuwe isungen, wovon rd. 36,0 Mio. € auf 
den Bereich Kindertagesbetreuung und rd. 4,3 Mio. €  auf den Bereich Kinder- und Jugend- 
arbeit entfallen.    
 
Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen 
 
Das städtische Anlagevermögen, wie z.B. Schulgebäud e und Schuleinrichtungen, wurde und 
wird in vielen Fällen durch Zuwendungen des Bundes und des Landes entweder als Einzel- 
maßnahme oder als Pauschalförderung (Schul-, Sport- , Brandschutzpauschale) mit finan- 
ziert. In der kommunalen Bilanz sind diese Förderun gen des Anlagevermögens als Sonder- 
posten auszuweisen und entsprechend der Nutzungsdau er des jeweiligen Vermögensge- 
genstandes im Ergebnisplan linear ertragswirksam au fzulösen. Die ebenfalls je Vermögens- 
gegenstand linear durchzuführenden Abschreibungen, die im Ergebnisplan als Aufwand 
auszuweisen sind, werden somit im Ergebnis zum Teil  durch die Erträge aus der Sonderpos- 
tenauflösung kompensiert.

22  
Für das Jahr 2014 werden Erträge aus der Auflösung dieser Sonderposten in Höhe von 
25,9 Mio. € erwartet. Bei den Gesamtaufwendungen au s bilanziellen Abschreibungen von 
81,0 Mio. € sind dies 32,0 %.   
 
Erstattung aus der Abrechnung des Solidarbeitrags 
 
Aufgrund der erfolgreichen kommunalen Verfassungsbe schwerde gegen das Einheitslasten- 
abrechnungsgesetz NRW hat das Land nunmehr einen Ge setzentwurf zur Änderung des 
Einheitslastenabrechnungsgesetzes vorgelegt. Nach d en am 16.07.2013 veröffentlichten 
voraussichtlichen Auswirkungen erhält die Stadt Mün ster rückwirkend für die Jahre 2007 bis 
2011 rund 19,1 Mio. € zurück erstattet. Mit einer B eschlussfassung zu dem o. g. Gesetz so- 
wie der Rückerstattung wird noch im Jahr 2013 gerec hnet. Da die Auswirkungen auf die fol- 
genden Jahre zurzeit noch nicht näher abgeschätzt w erden können, enthält der Haushalts- 
planentwurf 2014 weiterhin einen Erstattungsbetrag von 2,0 Mio. € jährlich. 
 
Sonstige Zuwendungen und allgemeine Umlagen 
 
Der Gesamtansatz von 19,2 Mio. € enthält eine Vielz ahl von Einzelzuweisungen seitens des 
Landes. Darüber hinaus enthält der Ansatz den Teil der unmittelbar ertragswirksam zu ver- 
anschlagenden Schul- und Bildungspauschale in Höhe von 9,0 Mio. €  sowie einen Teil der 
Sportpauschale in Höhe von 0,5 Mio. €. 
 
5.1.4  Sonstige Transfererträge 
Hier handelt es sich um den Ersatz von Leistungen d er Grundsicherung nach dem SGB II in 
Höhe von 7,6 Mio. €, um die Erstattung sozialer Lei stungen von 2,3 Mio. € und um den Er- 
satz von Aufwendungen im Rahmen der Jugendhilfe in Höhe von 4,3 Mio. €. 
Sonstige Transfererträge 
Grundsicherung nach dem 
SGB II: 
7,6 Mio € ; 54%
Bereich Kinder- 
/Jugendhilfe: 
4,3 Mio € ; 30%
Übrige soziale Leistungen 
(ohne SGB II): 
2,3 Mio € ; 16%

23  
5.1.5  Leistungsentgelte 
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
Verw-/Benutzungsgebühren (Kinder-/Jugendhilfe) 10,0 10,0 0,0 10,0 0,0 10,0 0,0 
Benutzungsgeb. (gebührenrechnende Bereiche) 59,1 59, 8 1,3 60,4 1,0 61,0 1,0 
Verw-/Benutzungsgebühren (übrige Bereiche) 19,0 19,0  0,0 19,0 0,0 19,0 0,0 
Auflösung von Sonderp. Beiträge u. Gebühren 21,8 21, 4 -1,8 21,2 -0,9 21,2 0,0 
sonstige öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 1,1  1,2 14,7 1,2 0,0 1,2 0,0 
04 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 110,9 111,4 0,5 111,8 0,3 112,4 0,5 
Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 13,8 14,2 2,4 14,2 0,0  14,2 0,0 
Privatrechtl. Leistungsentg.(Kinder-/Jugendhilfe) 1, 7 1,7 0,0 1,7 0,0 1,7 0,0 
sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 17,1 5,1  -69,9 5,1 0,0 5,1 0,0 
05 Privatrechtliche Leistungsentgelte 32,6 21,0 -35,6 20,9 -0,3 21,0 0,3 
Tab 04 
Plan 2016 Plan 2017 Zeile 
Ergeb- 
nisplan    
Bezeichnung 
Ansatz 2014 Plan 2015 
 
 
5.1.5.1  Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 
Im Bereich Kinder/Jugendliche werden rd. 10,0 Mio. € an Benutzungsgebühren erwartet. Die 
Benutzungsgebühren für die sog. gebührenrechnenden Einrichtungen, die in der Regel eine 
volle Kostendeckung anstreben, werden voraussichtli ch 59,1 Mio. € betragen. Erfasst sind 
hier die Gebühren der Bereiche Abwasserbeseitigung,  Gewässerunterhaltung, Rettungs- 
dienst, Markt- und Sendwesen sowie das Friedhofswes en. Die allgemeinen Verwaltungs- 
und Benutzungsgebühren der übrigen Bereiche betrage n 19,0 Mio. €. Die Erträge aus der 
Auflösung der Sonderposten aus Beiträgen und Gebühr en betragen 21,8 Mio. €. Die Auf- 
nahme dieser Sonderposten in die Bilanz und ihre er tragswirksame Auflösung analog zur 
Abschreibung des jeweiligen Anlagevermögens entspri cht dem bereits zuvor beschriebenen 
Verfahren der Sonderposten aus Zuwendungen. Bezogen  auf die gesamten Abschreibungen 
betragen die Erträge aus der Auflösung der Sonderpo sten rd. 26,9 %. Die Sonderposten 
entstehen z.B. aus Erschließungsbeiträgen oder aus Grabnutzungsgebühren.     
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 
Benutzungsgeb. 
(gebührenrechn. Bereiche): 
59,1 Mio € ; 53% 
Verw - 
/Benutzungsgebühren 
(übrige Bereiche): 
19,0 Mio € ; 17% 
Auflösung von Sonderp. 
Beiträge u. Gebühren: 
21,8 Mio € ; 20% 
Verw - 
/Benutzungsgebühren 
(Kinder-/Jugendhilfe): 
10,0 Mio € ; 9% 
sonstige öffentlich-rechtl. 
Leistungsentgelte: 
1,1 Mio € ; 1%

24  
5.1.5.2  Privatrechtliche Leistungsentgelte 
Neben den Erträgen aus Mieten, Pachten und Erbbauzi nsen von 13,8 Mio. € und den 
1,7 Mio. € im Bereich Kinder-/Jugendhilfe wurden im  Haushaltsjahr 2014 an sonstigen privat- 
rechtlichen Leistungsentgelten 17,1 Mio. € veransch lagt. Der Ansatz 2014 enthält als Son- 
dereffekt einmalig einen zusätzlichen Betrag in Höh e von rd. 12,0 Mio. €, der auf einen lie- 
genschaftlichen Vorgang zurück zu führen ist. Von d em Restbetrag entfallen rd. 3,6 Mio. € 
auf Teilnehmerentgelte. 
Privatrechtliche Leistungsentgelte 
sonstige privatrechtliche 
Leistungsentgelte: 
17,1 Mio € ; 53% 
Mieten, Pachten, 
Erbbauzinsen: 
13,8 Mio € ; 42% 
Privatrechtl. 
Leistungsentg.(Kinder- 
/Jugendhilfe): 
1,7 Mio € ; 5% 
 
 
 
5.1.6  Kostenerstattungen und sonstige ordentliche Erträge 
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
Grundsicherung nach dem SGB II 97,6 97,6 -0,0 97,6 0 ,0 97,1 -0,5 
Übrige soziale Leistungen (ohne SGB II) 22,4 22,8 1, 8 23,2 1,8 23,6 1,7 
Bereich Kinder-/Jugendhilfe 2,9 2,9 0,0 2,9 0,0 2,9 0,0 
sonst.Kostenerstattungen u. Kostenumlagen 5,1 5,0 -2 ,8 5,0 -0,3 5,0 0,4 
06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 128,1 128,3 0,2 128,7 0,3 128,7 -0,0 
Zinsen für Gewerbesteuernachforderungen 5,0 5,0 0,0 5,0 0,0 5,0 0,0 
Konzessionsabgaben 17,7 17,7 0,0 17,7 0,0 17,7 0,0 
Erstattung von Körperschaftssteuer 2,1 2,1 0,0 2,1 0 ,0 2,1 0,0 
Veräußerung von Umlaufvermögen 5,0 5,0 0,0 5,0 0,0 5 ,0 0,0 
Sonstige ordentliche Erträge 16,7 16,7 -0,0 9,7 -42, 0 9,7 -0,0 
07 Sonstige ordentliche Erträge 46,5 46,5 -0,0 39,5 -15,1 39,5 -0,0 
08 Aktivierte Eigenleistungen 2,5 2,5 0,0 2,5 0,0 2,5 0,0 
09 Bestandsveränderungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Tab 05 
Plan 2016 Plan 2017 Zeile 
Ergeb- 
nisplan    
Bezeichnung 
Ansatz 2014 Plan 2015

25  
5.1.6.1 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 
Diese Position umfasst im Wesentlichen Bundes- und Landeserstattungen. Die Stadt Müns- 
ter hat ab dem 01.01.2012 die Grundsicherungsleistu ngen für Arbeitssuchende nach dem 
SGB II in kommunale Trägerschaft übernommen. Die vi elfältigen Auswirkungen auf den 
städtischen Haushalt sind insbesondere bei den Erst attungen des Bundes und des Landes, 
den zusätzlichen Personalaufwendungen und den zusät zlichen Transferaufwendungen ge- 
geben.  
Kostenerstattungen und Kostenumlagen 
Bereich Kinder- 
/Jugendhilfe: 
2,9 Mio € ; 2%
sonst.Kostenerstattungen 
u. Kostenumlagen: 
5,1 Mio € ; 4%
Übrige soziale Leistungen 
(ohne SGB II): 
22,4 Mio € ; 17%
Grundsicherung nach dem 
SGB II: 
97,6 Mio € ; 77%
 
Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen für die Gr undsicherung nach dem SGB II betra- 
gen insgesamt 97,6 Mio. €. Hiervon entfallen auf di e Leistungsbeteiligung an den Unter- 
kunftskosten nach dem SGB II 15,6 Mio. €. Bei den w eiteren 82,0 Mio. € handelt es sich um 
Erstattungen im Zusammenhang mit der Übernahme der SGB II – Leistungen in die kommu- 
nale Trägerschaft. 
 
An Erstattungen für weitere Leistungen aus dem Sozi albereich wurden 22,4 Mio. € und für 
den Bereich der Jugend- und Familienhilfe sind 2,9 Mio. € veranschlagt. Der Restbetrag ver- 
teilt sich auf weitere unterschiedliche Produktbereiche des Haushalts. 
 
5.1.6.2  Sonstige ordentliche Erträge 
An Zinsen für Gewerbesteuernachforderungen werden j ährlich 5,0 Mio. € erwartet. Die Er- 
träge aus den von den Stadtwerken Münster zu zahlen den Konzessionsabgaben belaufen 
sich auf 17,7 Mio. € und die im Zusammenhang mit de r Ausschüttung der städtischen Ge- 
sellschaften einhergehende Erstattung von Körpersch aftsteuer beträgt pro Jahr 2,1 Mio. €. 
An Erträgen aus der Veräußerung von Umlaufvermögen (in der Regel nicht zum Anlagever- 
mögen gehörende Grundstücke und Gebäude) wurden 5,0  Mio. € veranschlagt. Die sonsti- 
gen ordentlichen Erträge von 16,7 Mio. € (im Jahr 2 014) enthalten rd. 5,3 Mio. € an Verwar- 
nungs- und Bußgeldern und in den Jahren 2014 und 20 15 jeweils 7,0 Mio. € aus der Auflö-

26  
sung der Rückstellung für die Nachsorgepflicht der städtischen Abfalldeponien. Da die Rück- 
stellung bis Ende 2015 vollständig aufgelöst wird, fallen in den Folgejahren keine Erträge 
mehr an.  
Sonstige ordentliche Erträge 
Erstattung von 
Körperschaftssteuer:
2,1 Mio €  ; 5%
Veräußerung von 
Umlaufvermögen:
5,0 Mio € ; 11%
Sonstige ordentliche 
Erträge:
16,7 Mio € ; 36%
Konzessionsabgaben: 
17,7 Mio €  ; 37%
Zinsen für 
Gew erbesteuernachford.: 
5,0 Mio € ; 11%
 
 
5.1.7  Aktivierte Eigenleistungen  
Die Stadt Münster setzt im Baubereich für vermögens wirksame Maßnahmen zum Teil eige- 
nes Personal z.B. für Planungsleistungen ein. Bei d iesen Leistungen handelt es sich um 
Herstellungskosten, die gemeinsam mit dem gesamten Vermögensgegenstand zu aktivieren, 
d.h. in die Bilanz aufzunehmen und über die Nutzung sdauer abzuschreiben sind. Über die 
Ertragsposition „aktivierte Eigenleistungen“ wird im Ergebnisplan der Ausgleich für die akti- 
vierungspflichtigen Personal- und Sachaufwendungen erreicht.  
 
Es wurden jährlich 2,5 Mio. € als aktivierungsfähige Eigenleistungen veranschlagt.  
 
5.1.8  Personal- und Versorgungsaufwendungen 
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
Dienstaufwendungen etc. 190,2 192,5 1,2 194,4 1,0 19 7,1 1,4 
Zuführung zu Rückst. für Beschäftigte 13,3 14,0 0,0 14,0 -0,1 14,0 -0,3 
 sonstige Personalaufwendungen 0,8 0,8 0,0 0,8 0,0 0, 8 0,0 
11 Personalaufwendungen 204,3 207,4 1,5 209,3 0,9 211,9 1,3 
Versorgungs-/Beihilfeaufwendungen 21,3 21,8 2,0 22,2 2,0 22,6 2,0 
Zuführung zu Rückst. für Versorgungsempf. 2,6 0,0 -100,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
12 Versorgungsaufwendungen 23,9 21,8 -9,1 22,2 2,0 22,6 2,0 
Tab 06 
Plan 2016 Plan 2017 Zeile 
Ergeb- 
nisplan    
Bezeichnung 
Ansatz 2014 Plan 2015 
 
Die Personalaufwendungen erhöhen sich nochmals gege nüber der Eckwerteprognose. Die 
damalige Prognose berücksichtigte bereits die klarstellende Maßgabe des Landes zur Vertei-

27  
lung der außerordentlich hohen Zuführungen zu Pensi ons- und Beihilferückstellungen nach 
mehrstufigen Besoldungs-/Versorgungserhöhungen auf die jeweiligen Haushaltsjahre (Ent- 
lastung für 2013, Belastung für 2014) und teilweise  die sich abzeichnenden unabdingbaren 
Stellenvermehrungen. Demgegenüber haben sich deutli ch weitere Bedarfe an zusätzlichen 
Planstellen, die zum Teil auf Einzelbeschlüsse im l aufenden Jahr zurückgehen, für befristete 
(refinanzierte) Projekte und eine Risikovorsorge be i der Feuerwehr ergeben. Für die anste- 
hende Tariferhöhung 2014 ist eine Steigerung um 2,0  % ab dem 01.03.2014 und jeweils in 
den Folgejahren enthalten (bisher 1,5 %). 
 
Haushaltsmittel für Leistungsentgelte an Beamte sin d nach der geltenden Beschlusslage – 
Einzelmaßnahme 22 des Handlungsprogramms 2012 – 2017 – nicht eingestellt. 
 
5.1.9 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
Unterhaltung der Grün- und Freiflächen 2,4 2,3 -3,9 2,2 -3,7 2,2 -3,4 
Unterhaltung bebauter Grundstücke 11,2 11,8 5,2 12,3  4,2 13,1 6,2 
Zuführung Instandhaltungsrückstellung (Gebäude) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
 Unterhaltung des Infrastrukturvermögens 13,8 13,6 0, 0 13,6 0,0 13,6 0,0 
Bewirtschaftung bebauter Grundstücke 26,6 26,9 1,2 2 7,7 3,0 27,7 0,0 
Schülerbeförderungskosten 8,0 8,0 -1,0 8,2 3,5 8,6 3 ,8 
IT-Dienstleistungen 11,8 11,7 -0,5 11,7 0,0 11,7 0,0  
sonst. Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen 35,5 35,4 0,0 35,6 0,6 35,8 0,7 
13 Aufwendungen f. Sach- und Dienstleistungen 109,4 109,7 0,3 111,4 1,5 112,6 1,1 
Tab 07 
Plan 2016 Plan 2017 Zeile 
Ergeb- 
nisplan    
Bezeichnung 
Ansatz 2014 Plan 2015 
 
 
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sin d wesentlich geprägt durch die Unter- 
haltung (11,2 Mio. €) und die Bewirtschaftung (26,6  Mio. €) der Gebäude.  Bei den Unterhal- 
tungsaufwendungen für das Infrastrukturvermögen (13 ,8 Mio. €) handelt es sich überwie- 
gend um Unterhaltungsmaßnahmen an den Entwässerungs - und Abwasserbeseitigungsan- 
lagen und dem städtischen Straßennetz. Für die Grün - und Freiflächenunterhaltung sind 
2,4 Mio. € vorgesehen. Die Schülerbeförderungskoste n schlagen mit 8,0 Mio. € zu Buche. 
Die Erstattungen für Dienstleistungen des städtisch en IT-Betriebs citeq betragen jährlich 
11,8 Mio. €. Die übrigen Aufwendungen für Sach- und  Dienstleistungen in Höhe von 
35,5 Mio. € entfallen auf nahezu alle Aufgabenberei che der Verwaltung. Beispielhaft sind 
hier zu nennen die Aufwendungen für Treibstoffe, di e Unterhaltung von Maschinen und 
Fahrzeugen oder der Wareneinkauf.

28  
Aufwendungen f. Sach- und Dienstleistungen 
Unterhaltung des 
Infrastrukturvermögens:
13,8 Mio €  ; 13%
Unterhaltung bebauter 
Grundstücke:
11,2 Mio € ; 10%
Unterhaltung der Grün- und 
Freiflächen:
2,4 Mio €  ; 2%
sonst. Aufw endungen 
Sach- und 
Dienstleistungen: 
35,5 Mio €  ; 33%
IT-Dienstleistungen: 
11,8 Mio € ; 11%
Schülerbeförderungsk.: 
8,0 Mio € ; 7%
Bew irtschaftung bebauter 
Grundstücke:
26,6 Mio € ; 24%
 
 
5.1.10  Bilanzielle Abschreibungen 
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
Abschreibungen auf bebaute Grundstücke 17,7 17,8 0,3  17,8 -0,1 17,8 0,0 
Abschreibungen auf Infrastrukturvermögen 49,2 49,2 0 ,0 49,0 -0,3 49,0 0,0 
 sonstige bilanzielle Abschreibungen 14,1 13,7 -3,3 9 ,8 -28,2 9,5 -2,7 
14 Bilanzielle Abschreibungen 81,0 80,6 -0,5 76,6 -5,0 76,4 -0,3 
Tab 08 
Plan 2016 Plan 2017 Zeile 
Ergeb- 
nisplan    
Bezeichnung 
Ansatz 2014 Plan 2015 
 
 
Der Haushalt 2014 wird mit Aufwendungen aus bilanzi ellen Abschreibungen von 81,0 Mio. € 
belastet. Diesen Aufwendungen stehen die bereits zu vor beschriebenen ertragswirksamen 
Auflösungen der Sonderposten aus Zuwendungen mit 25 ,9 Mio. € und aus Beiträgen und 
Gebühren mit 21,8 Mio. € gegenüber, so dass sich ei ne Nettobelastung von 33,3 Mio. € oder 
41 % ergibt.

29  
Bilanzielle Abschreibungen 
Abschreibungen auf 
Infrastrukturvermögen:
49,2 Mio € ; 61%
sonstige bilanzielle 
Abschreibungen: 
14,1 Mio € ; 17%
Abschreibungen auf 
bebaute Grundstücke:
17,7 Mio € ; 22%
 
 
5.1.11  Transferaufwendungen 
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
Zuwendung an Beteiligungen 8,3 8,3 0,0 8,2 -1,6 8,2 0,0 
Zuwendungen an Theater Münster / MM 22,7 23,2 2,1 23 ,6 1,8 24,0 1,7 
Gewerbesteuerumlage 20,9 20,9 0,0 21,3 1,9 21,3 0,0 
Finanzierungsbet. Fonds Deutsche Einheit 20,3 20,3 0 ,0 20,7 2,0 20,7 0,0 
Landschaftsumlage 67,2 68,5 1,9 70,0 2,2 70,5 0,7 
 Krankenhausumlage 3,3 3,3 0,0 3,3 0,0 3,3 0,0 
Grundsicherung nach dem SGB II 124,2 124,2 0,0 124,2  0,0 124,2 0,0 
Übrige soziale Leistungen (ohne SGB II) 66,0 66,4 0, 7 66,9 0,8 67,5 0,8 
Bereich Kinder-/Jugendhilfe 116,3 119,2 2,5 120,3 0, 9 120,2 -0,0 
sonstige Transferaufwendungen 14,8 20,5 38,1 16,0 -2 2,0 16,1 0,5 
15 
Transferaufwendungen 464,0 474,7 2,3 474,4 -0,1 475,9 0,3 
Tab 09 
Plan 2016 Plan 2017 Zeile 
Ergeb- 
nisplan    
Bezeichnung 
Ansatz 2014 Plan 2015

30  
Transferaufwendungen 
Gew erbesteuerumlage: 
20,9 Mio € ; 5%
Zuw endungen an Theater 
Münster / MM:
22,7 Mio € ; 5%
Finanzierungsbet. Fonds 
Deutsche Einheit: 
20,3 Mio € ; 4%
Zuw endung an 
Beteiligungen: 
8,3 Mio € ; 2%sonstige 
Transferaufw endungen: 
 14,8 Mio € ; 3%
Landschaftsumlage: 
67,2 Mio € ; 14%
Krankenhausumlage: 
3,3 Mio € ; 1%
Bereich Kinder- 
/Jugendhilfe: 
116,3 Mio € ; 25%
Übrige soziale Leistungen 
(ohne SGB II): 
 66,0 Mio € ; 14% Grundsicherung nach dem 
SGB II: 
124,2 Mio € ; 27%
 
 
 
Die Transferaufwendungen stellen mit 464,0 Mio. € o der 49,5 % der gesamten ordentlichen 
Aufwendungen von 937,1 Mio. € die größte Aufwandsart dar.  
 
Zuwendungen an die  Beteiligungen 
 
Von den Zuwendungen an Beteiligungen entfallen 4,14  Mio. € auf die „Westfälischer Zoolo- 
gischer Garten Münster GmbH“, 2,10 Mio. € auf die „ Wirtschaftsförderung Münster GmbH“,  
1,93 Mio. € auf die „Messe und Congress Centrum Hal le Münsterland GmbH“ und 100 T € 
auf die „Airport Park FMO GmbH“.  
 
 
 
Zuwendungen an Theater Münster / Münster Marketing 
 
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Theater Müns ter“ erhält einen Betriebskostenzu- 
schuss von 20,0 Mio. € und für die eigenbetriebsähn liche Einrichtung „Münster Marketing“ 
wurde im Haushaltsplanentwurf 2014 ein Zuschussbetrag von 2,7 Mio. € veranschlagt.          
 
Die Gewerbesteuerumlage 
 und die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche  Einheit  
von zusammen 41,2 Mio. € ergeben sich unmittelbar a us dem Betrag der Gewerbesteuer- 
einnahmen (275,0 Mio. €) und sind an das Land abzuführen.  
 
Bei der Ermittlung der Landschaftsumlage 
 von 67,2 Mio. € wurde von einem stabilen Hebe- 
satz von 16,4 % ausgegangen.

31  
 
Als Krankenhausumlage 
 sind 3,3 Mio. € angesetzt worden. Das Land beteili gt die Kommu- 
nen seit 2002 an den Kosten der Investitionen im Kr ankenhausbereich entsprechend ihrer 
Einwohnerzahl.  
 
Für die Grundsicherung nach dem SGB II 
 wurden 124,2 Mio. € an Transferaufwendungen 
veranschlagt. Weitere 34,4 Mio. € sind für allgemei ne Sozialhilfeleistungen  zur Sicherung 
des Lebensunterhalts und 31,6 Mio. € für die Sicher ung besonderer sozialer Bedarfe  vorge- 
sehen.     
 
Von den Transferaufwendungen im Jugendhilfebereich 
 in Höhe von 116,3 Mio. € entfallen 
34,2 Mio. € auf erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien und rd. 6,4 Mio. € auf die 
sonstige Kinder-, Jugend- und Familienförderung. Al lein 75,7 Mio. € sind für den Bereich 
Kindertagesbetreuung vorgesehen.  
 
Übrige Zuwendungen 
  
Die sonstigen Transferaufwendungen enthalten eine V ielzahl von Einzelzuwendungen. Die 
Verwaltung hat hierzu einen eigenen Zuschussbericht  als Anlage zum Haushaltsplan erstellt, 
so dass an dieser Stelle auf weitere Erläuterungen verzichtet wird. 
 
 
5.1.12  Sonstige ordentliche Aufwendungen 
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 11,6 11,6 0,1 11,6 0,1  11,6 0,0 
Versicherungen 4,1 4,1 0,0 4,1 0,0 4,1 0,7 
 Zinsen für Gewerbesteuererstattungen 3,0 3,0 0,0 3,0  0,0 3,0 0,0 
sonstige ordentliche Aufwendungen 35,9 35,2 -2,0 35, 2 -0,0 35,2 -0,0 
16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 54,5 53,8 -1,3 53,8 -0,0 53,8 0,0 
Tab 10 
Plan 2016 Plan 2017 Zeile 
Ergeb- 
nisplan    
Bezeichnung 
Ansatz 2014 Plan 2015

32  
Sonstige ordentliche Aufwendungen 
Zinsen für 
Gew erbesteuererst.: 
3,0 Mio € ; 9%
Mieten, Pachten, 
Erbbauzinsen: 
11,6 Mio € ; 18%
sonstige ordentliche 
Aufw endungen: 
35,9 Mio €  ; 66%
Versicherungen: 
4,1 Mio € ; 7%
 
 
Größere Einzelpositionen bei den sonstigen ordentli chen Aufwendungen bilden die Miet-, 
Pacht- und Erbbauzinsaufwendungen  mit 11,6 Mio. €, gefolgt von den Aufwendungen für 
Versicherungen  wie Gebäudeversicherung, Unfallversicherung etc. m it insgesamt 4,1 Mio. € 
und den Zinsaufwendungen für die Erstattung zuviel gezahlter Gewerbesteuer  mit 3,0 Mio. €.  
 
Die weiteren sonstigen ordentlichen Aufwendungen 
 in Höhe von 35,9 Mio. € verteilen sich 
über alle Aufgabenbereiche der Verwaltung. Beispiel haft werden hier die Aufwendungen für 
Porto- und Telekommunikationsleistungen von 2,5 Mio . €, für Druckleistungen von 
2,7 Mio. €, für Büromaterial von 0,8 Mio. €,  für A us-, Fortbildung und Reisekosten von 
1,9 Mio. €, für Honorare von 5,9 Mio. € und für ehr enamtliche Tätigkeiten von 2,2 Mio. € ge- 
nannt.        
 
5.1.13  Finanzergebnis  
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
Gewinnanteile 13,0 13,0 0,0 14,0 7,7 14,0 0,0 
sonstige Finanzerträge 0,4 0,4 0,0 0,4 -0,0 0,4 -0,0  
19 Finanzerträge 13,4 13,4 -0,0 14,4 7,4 14,4 -0,0 
Zinsen 31,0 30,5 -1,7 29,5 -3,3 29,5 0,0 
 sonstige Finanzaufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
20 Zinsen und sonstige 31,0 30,5 -1,7 29,5 -3,3 29,5 0,0 
Tab 11 
Plan 2016 Plan 2017 Zeile 
Ergeb- 
nisplan    
Bezeichnung 
Ansatz 2014 Plan 2015

33  
Von den Gewinnanteilen  entfallen auf: 
- Stadtwerke Münster einschl.  Westf. Bauindustrie =      8,1 Mio. € 
- Wohn + Stadtbau       =      2,5 Mio. € 
- Sparkasse Münsterland-Ost    =      2,4 Mio. €  
Die Ausschüttung der Sparkasse Münsterland-Ost wird  seit dem Jahr 2013 direkt im Haus- 
haltsplan veranschlagt und dient zur Finanzierung v on im Haushalt ausgewiesenen Positio- 
nen, die der Zweckbindung des § 25 Abs. 3 SpkG entsprechen.  
 
Bei den sonstigen Finanzerträgen 
 von 0,4 Mio. € handelt es sich um  Zinserträge aus  Geld- 
anlagen, um Zinsen für gewährte Darlehen und um Erträge aus Bürgschaftsprovisionen. 
 
An Zinsaufwendungen 
 wurden in 2014 rd. 31,0 Mio. € veranschlagt. Der B edarf ergibt sich 
aus den bestehenden Kreditverträgen, der voraussich tlichen Neuverschuldung und den be- 
nötigten Krediten zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite). 
 
 
5.2  Finanzplan 
Die im Finanzplan ausgewiesenen Positionen zu den E inzahlungen und Auszahlungen aus 
laufender Verwaltungstätigkeit sind dem Grunde nach  bereits bei der Erläuterung des Er- 
gebnisplans behandelt worden. Im Folgenden werden daher lediglich die weiteren Positionen 
des Finanzplans beleuchtet. 
 
5.2.1  Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
18 Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionen 15,8 14,4 -8,9 15,3 6,3 16,0 4,6 
19 Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 1,1 1,1 0, 0 1,1 0,0 1,1 0,0 
20 Einz. aus d.Veräußerung von Finanzanlagen 0,0 0,0 0, 0 0,0 0,0 0,0 0,0 
21 Einzahlungen von Beiträgen u.ä. Entgelten 3,8 3,5 -7 ,9 3,3 -5,7 3,1 -6,1 
22 Sonstige Investitionseinzahlungen 14,0 14,0 0,0 14,0  0,0 14,0 0,0 
23 Summe Einz. aus Investitionstätigkeit 34,7 33,0 -4,9 33,7 2,1 34,2 1,5 
Tab 12 
Plan 2016 Plan 2017 Zeile 
Finanz- 
plan    
Bezeichnung 
Ansatz 2014 Plan 2015

34  
Summe Einz. aus Investitionstätigkeit 
Einz. aus der Veräußerung 
von Sachanlagen: 
1,1 Mio € ; 3%
Einzahlungen von Beiträgen 
u.ä. Entgelten:
3,8 Mio € ; 11%
Sonstige 
Investitionseinzahlungen: 
14,0 Mio € ; 40%
Einzahlungen aus 
Zuw endungen für 
Investitionen: 
15,8 Mio € ; 46%
 
 
Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionen 
 
Neben den einzelfallbezogenen Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 
wurden hier auch folgende Pauschalzuwendungen veranschlagt: 
 
 - Allgemeine Investitionspauschale   9,20 Mio. € 
 - Schul- und Bildungspauschale       1,70 Mio. €  (von 10,7 Mio. €) 
 - Sportpauschale      0,29 Mio. €  (von 0,79 Mio. €) 
 
Die Schul- und Bildungspauschale beträgt insgesamt 10,7 Mio. €. Neben den hier veran- 
schlagten 1,7 Mio. € für investive Zwecke sind im E rgebnisplan weitere 9,0 Mio. € zur De- 
ckung von laufenden Aufwendungen (z.B. Bauunterhaltung an Schulen) vorgesehen. Ebenso 
wurde ein Teil der Sportpauschale in Höhe von 0,5 Mio. € im Ergebnisplan veranschlagt 
.    
 
Bei den Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachan lagen  von 1,1 Mio. € handelt es sich 
im Wesentlichen um Verkaufserlöse des beweglichen Anlagevermögens.    
 
Die Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten 
 von 3,8 Mio. € werden insbesondere durch 
Erschließungs- und Straßenbaubeiträge nach dem KAG sowie aus den Erschließungsbeiträ- 
gen nach dem BauGB bestimmt. 
 
Bei den sonstigen Investitionseinzahlungen 
 von 14,0 Mio. € handelt es sich um die Erlöse 
aus dem Verkauf von Grundstücken und Gebäuden des Umlaufvermögens.

35  
 
5.2.2  Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
5 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken 8,1 8,1 0,0 8,1 0,0 8,1 0,0 
25 Auszahlungen für Baumaßnahmen 40,4 45,1 11,6 36,8 -18,4 42,0 14,1 
26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem AV 7,0 7,7 10,0 5,5 -28,6 5,5 0,0 
27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 1,5 1,0 -33,3 1,0 0,0 1,0 0,0 
28 Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 3,4 3,3 -2,9 3,3 0,0 2,3 -30,3 
29 Sonstige Investitionsauszahlungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
30 Summe Auszahl. aus Investitionstätigkeit 60,4 65,2 7,9 54,7 -16,1 58,9 7,7 
Tab 13 
Plan 2016 Plan 2017 Zeile 
Finanz- 
plan    
Bezeichnung 
Ansatz 2014 Plan 2015 
 
Summe Auszahl. aus Investitionstätigkeit 
Auszahlungen für den 
Erw erb von Finanzanlagen: 
1,5 Mio € ; 2%
Auszahlungen von 
aktivierbaren 
Zuw endungen: 
3,4 Mio € ; 6%
Auszahlungen für den 
Erw erb von bew eglichem 
Anlagevermögen:
7,0 Mio € ; 12%
Auszahlungen für 
Baumaßnahmen:
40,4 Mio € ; 67%
Auszahlungen für den 
Erw erb von Grundstücken:
8,1 Mio € ; 13%
 
 
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken 
 
Der Betrag von 8,1 Mio. € ist überwiegend für den a llgemeinen Ankauf von Grundvermögen 
vorgesehen. 
 
Auszahlungen für Baumaßnahmen 
 
Bei den Auszahlungen für Baumaßnahmen ergibt sich i n den Jahren 2014 bis 2017 insge- 
samt ein Investitionsvolumen von 164,3 Mio. €. Hier von entfallen 40,4 Mio. € auf das Jahr 
2014. Folgende große Investitionsvorhaben fallen mi t den genannten Beträgen in den Fi- 
nanzplanungszeitraum 2014 - 2017: 
 
Hochbau  
• Erweiterung Gesamtschule:  9,6 Mio. €  
• Sanierung Pascalgymnasium:  3,2 Mio. € 
• Sanierung Schulzentrum Wolbeck:  2,8 Mio. €

36  
• Sanierung Ratsgymnasium:  2,8 Mio. €  
• Sanierung Schillergymnasium:  2,5 Mio. € 
• Neubau Weiterbildungskolleg:  2,3 Mio. €   
• Erweiterung Peter-Wust-Schule:  1,6 Mio. € 
• Einrichtung offene Ganztagsangebote:  1,2 Mio. € 
 
• Baukosten städtische Sportanlagen:  3,7 Mio. € 
• Neubau Sporthalle Erich-Klausener-Schule:  3,4 Mio . € 
• Sanierung Stadion Hammer Straße:  1,10 Mio. €  
   
• Neubau Feuerwache 3:  6,1 Mio. € 
• Feuerwehrgerätehaus Roxel:  1,4 Mio. € 
 
• Umbau städtische Kitas – u3-Programm:  3,2 Mio. €  
   
• Innensanierung Stadthaus 1:  21,0 Mio. € 
 
Tiefbau  
Für den Kanal- und Straßenbau sind im Finanzplanung szeitraum 2014 – 2017 Gesamtinves- 
titionen von 79,2 Mio. €   vorgesehen. Die Investitionsmaßnahmen im Tiefbau w erden zu 
großen Teilen über die Abwassergebühren und über Erschließungsbeiträge refinanziert. 
• Investitionen im Bereich Abwasserbeseitigung (Kanä le, Kläranlagen):   40,4 Mio. € 
• Investitionen im Bereich Verkehrsflächen, -anlagen :  38,8 Mio. € 
 
Natur- und Landschaftspflege  
• Investitionen in den Bereichen Grünflächen, Erholu ng, Wasserschutz 
in den Jahren 2014 - 2017:  7,0 Mio. € 
 
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen  
Hierunter fällt u. a. die notwendige Erst- und Ersa tzbeschaffung der Betriebs- und Ge- 
schäftsausstattung z.B. für die zuvor genannten Hoc hbaumaßnahmen. Außerdem ist hier die 
Beschaffung von Fahrzeugen veranschlagt. 
 
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 
 
Es ist vorgesehen, den Pensionsfonds der Stadt Müns ter im Jahr 2014 um 1,5 Mio. € aufzu- 
stocken. Die Finanzierung erfolgt aus Liquiditätsüb erschüssen aus der gebührenrechnenden

37  
Einrichtung „Rettungsdienst“ (1,0 Mio. €) und aus der finanziellen Ablösung der Pensionsan- 
sprüche von übernommenen Beamten durch den früheren Dienstherrn.     
 
Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 
 
Investitionszuwendungen an Dritte sind aktivierungs pflichtig, wenn die Stadt mit der Zahlung 
der Zuwendung ein mehrjähriges Recht auf Erbringung  einer Gegenleistung erhält. So wur- 
den im Investitionszeitraum 2014 – 2017 rd. 12,3 Mio. € an Baukostenzuschüssen zu Kinder- 
tageseinrichtungen (u3-Ausbau) freier Träger veranschlagt. 
 
5.2.3  Ergebnis Finanzierungstätigkeit  
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
33 Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 24,3 31,3 28,8 20,0 -36,1 23,6 18,0 
34 Aufn. von Krediten zur Liquiditätssicherung 7,1 39,5  456,3 61,0 54,4 86,2 41,3 
35 Tilgung und Gewährung von Darlehen 31,8 33,1 4,1 34, 0 2,7 33,8 -0,6 
36 Tilgung v. Krediten zur Liquiditässicherung 26,9 7,1  -73,6 39,5 456,3 61,0 54,4 
37 Saldo aus Finanzierungstätigkeit -27,3 30,6 -212,1 7,5 -75,5 15,0 100,0 
Tab 14 
Plan 2016 Plan 2017 Zeile 
Finanz- 
plan    
Bezeichnung 
Ansatz 2014 Plan 2015 
 
 
Die Finanzierungslücke bei den Investitionen, die s ich nach Abzug der Einzahlungen aus 
Zuwendungen, den Veräußerungserlösen und den Beiträ gen ergibt, muss durch Kredite ge- 
schlossen werden. Für das Jahr 2014 werden zusätzli che Kredite von rd. 24,2 Mio. € benö- 
tigt, für die Jahre 2015 bis 2017 sind insgesamt weitere 74,8 Mio. € vorgesehen. 
 
An Tilgungsleistungen sind in den nächsten Jahren d urchschnittlich rd. 33 Mio. € vorgese- 
hen, so dass die Verschuldung nach den bisherigen P lanungen ab 2014 abgebaut werden 
kann (siehe auch Pkt. 4.4). 
 
Die Aufnahme und Tilgung der Kredite zur Liquidität ssicherung wurde haushaltstechnisch so 
veranschlagt, dass die jeweilige Tilgung im Jahr na ch der Aufnahme vorgesehen ist. Der 
Bedarf wird nach derzeitiger Planung kontinuierlich ansteigen.  
 
6.    Abschließende Bemerkungen 
 
Der Haushaltsplanentwurf 2014 weist für das Haushal tsjahr 2014 mit einem Defizit von „nur 
noch“ 3,6 Mio. € gegenüber der bisherigen Finanzpla nung eine deutliche Verbesserung auf. 
Dieser Effekt ist allerdings ausschließlich auf ein e Erhöhung der Erträge (Landeszuschüsse) 
zurück zu führen. Mit einer Einnahmeentwicklung in dieser Größe sollte in den folgenden

38  
Haushaltsjahren nicht fest gerechnet werden, da sie  zum Teil auf Einmaleffekten beruht. Da- 
gegen steigen nahezu alle wesentlichen Haushaltspos itionen auf der Aufwandsseite weiter 
kontinuierlich an. Dieses Auseinanderklaffen der Er trags- und Aufwandsseiten führt dazu, 
dass sich mittelfristig weiterhin ein strukturelles  Defizit von 25 bis 30 Mio. € ergibt. Hinzu 
kommt eine Reihe von Risiken (Auslaufen von Managem entverträgen, z.B. Stadtwerke 
Münster GmbH, Zoo GmbH, etc.), die dem Grunde nach bekannt sind, deren genauer zeitli- 
cher Anpassungsbedarf und deren Höhe im Rahmen der politischen Willenbildung aber noch 
zu klären ist. Das beschlossene Handlungsprogramm z ur dauerhaften Konsolidierung des 
städtischen Haushalts ist daher konsequent umzusetz en und über das Jahr 2017 hinaus 
weiter zu entwickeln.    
 
Die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage zum Au sgleich der in den Haushaltsjahren 
2014 bis 2017 ausgewiesenen Defizite liegt im Haush altsplanentwurf 2014 in allen Jahren 
unterhalb der 5 % -  Marke. Zur Abdeckung der Defiz ite wird das bilanzielle Eigenkapital in 
diesen Jahren um rd. 80 Mio. € geschmälert. Gerade im Hinblick auf die Eigenkapitalquote 
wird erfreulicherweise in den Aufsichtsräten vieler  Gesellschaften hier ein besonderes Au- 
genmerk auf den Erhalt einer angemessenen Eigenkapi talquote gelenkt. Diese besondere 
Achtsamkeit zum Erhalt einer angemessenen Eigenkapitalquote bei der Stadt Münster gilt es 
ebenso einzufordern. Denn auch hier gilt es die Wet tbewerbsfähigkeit der Stadt Münster im 
Wettbewerb der Städte und Regionen aufrecht zu erha lten. Dies auch vor dem Hintergrund 
einer sich verschärfenden Marktlage bei der Kapital- und Liquiditätsbeschaffung der Städte.          
 
Die angestrebte Reduzierung der Verschuldung aus In vestitionskrediten wird zwar in kleinen 
Schritten erfolgen, aber der Bestand an Liquiditäts krediten, die grundsätzlich nur zur Beseiti- 
gung von vorübergehenden Liquiditätsengpässen vorge sehen sind, wird aus heutiger Sicht 
in den nächsten Jahren auf über 100 Mio. € ansteigen.  
 
Münster, im August 2013 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (1)

04.09.2013 Rat
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hammer Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0607/2013
Typ
Vorlagen
Datum
19.08.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37