V/0607/2013
Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2014
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Beschlussvorlage
4275 Zeichen
V/0607/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2014 Beratungsfolge 04.09.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Münster mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2014 wird z ur Kenntnis genommen. Er wird den Bezirksvertretungen und den Fachausschü ssen zur Beratung überwiesen. Begründung: Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf der Hau s- haltssatzung mit ihren Anlagen ist dem Rat gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW zur Beratung zuzuleiten. Ergebnisplan Die Finanzsituation der Stadt Münster ist Mitte 2013 dadurch geprägt, dass eine rseits trotz der eingeleiteten Sparmaßnahmen weiter steigende Aufwendungen insbesond ere in den Bereichen Kinderbetreuung und Soziales zu erwarten sind. Andererseits zeichnet sich zumindest für das Jahr 2014 eine Erhöhung der Landeszuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz ab. G e- genüber der bisherigen Finanzplanung für das Jahr 2014 führt dies zu einer Verbes serung von rd. 20,0 Mio. Euro. Mit einer Einnahmeentwicklung in dieser Größe kann in den folgenden Haushalt s- jahren aber nicht fest gerechnet werden, da sie zum Teil auf Einmaleffekten beruht. Der Haushaltsplanentwurf weist in dem für den Haushaltsausgleic h wesentlichen Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2014 ein relativ geringes Defizit von rd. 3,6 Mio. Euro aus. Für die Folg ejahre muss aber nach heutigem Kenntnisstand weiterhin mit höheren Defiziten gerechnet werden, die für die Jahre 2015 bis 2017 insges amt rd. 76,1 Mio. Euro betragen. Zum buchungstechnischen Aus- gleich dieser Haushaltsdefizite müssen entsprechende Mittel des bilanziellen Eigenkapitals (Au s- gleichsrücklage und allgemeine Rücklage) herangezogen werden. Das Vermögen der Stadt Müns- ter wird also um diesen Betrag entsprechend verringert. Vorlagen-Nr.: V/0607/2013 Auskunft erteilt: Herr Winter Ruf: 492 20 30 E-Mail: WinterF@stadt-muenster.de Datum: 19.08.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0607/2013 Darüber hinaus verbleiben Risiken, die sowohl die Ertrags - wie auch die Aufwandsseite betre ffen können. Zu nennen sind hier unter anderem die Entwicklung der Steuereinnahmen und Lande s- zuweisungen oder die weitere Entwicklung im Sozialbereich sowie das Auslaufen von Manag e- mentverträgen mit städtischen Gesellschaften (z.B. Stadtwerke Münster GmbH). Das beschlossene Handlungsprogramm zur dauerhaften Konsolidierung des städtischen Hau s- halts ist daher konsequent umzusetzen und über das Jahr 2017 hinaus weiter zu entwickeln. Finanzplan Im Finanzplan werden die voraussichtlichen Zahlungsströme der Haushaltsjahre 201 4 bis 201 7 abgebildet. Im Jahr 2014 übersteigen die laufenden Einzahlungen die laufenden Auszahlungen um 27,2 Mio. Euro. Auch in den Jahren der Finanzplanung bis 2017 ergibt sich hier ein positiver Saldo, so dass insgesamt im Zeitraum 2014 bis 2017 ein Liquiditätsüberschuss aus laufender Verwa l- tungstätigkeit in Höhe von 51,9 Mio. Euro erwartet wird. Diese Mi ttel können eing esetzt werden, um z.B. die in diesem Zeitraum vorgesehene Tilgung von Investitionskrediten zumindest teilwe ise zu finanzieren. Der voraussichtlich notwendige Kreditbedarf zur Finanzierung der geplanten Investitionen beträgt für das Jahr 2014 rd. 24,2 Mio. Euro und für die Jahre 2015 bis 2017 insgesamt weit ere 74,8 Mio. Euro. Nach Verrechnung mit der planmäßigen Tilgung in den Jahren 2014 bis 2017 von 132,5 Mio. Euro wird die Verschuldung aus Investitionskrediten bis Ende 2017 damit um 33,5 Mio. Euro auf rd. 712,5 Mio. Euro abgebaut. Die angestrebte Reduzierung der Verschuldung aus Investitionskrediten wird damit zwar in kleinen Schritten erfolgen, aber der Bestand an Liquiditätskrediten, die grundsätzlich nur zur Beseitigung von vorübergehe nden Liquiditätsengpässen vorgesehen sind, wird aus heutiger Sicht in den nächsten Jahren auf über 100 Mio. Euro ansteigen. I. V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlagen: Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2014 (Auszug aus Band 1) Haushaltsplanentwurf 2014, Band 1 und 2
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Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2014
Inhalt:
1. Allgemeine Bemerkungen
2. Outputorientierte Darstellung des Haushaltes
2.1 Produktplan
2.2 Produktbeschreibungen
2.3 Steuerung mit Zielen und Zielkennzahlen
2.4 Erfahrungsbetrieb zur zielorientierten Steuerung
2.5 Einstieg in das Gender Budgeting
3. Haushaltssatzung 2014
3.1 Festsetzung des Haushaltsplans
3.2 Kreditermächtigung
3.3 Verpflichtungsermächtigungen
3.4 Ausgleichsrücklage und allgemeine Rücklage
3.5 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
3.6 Realsteuerhebesätze
3.7 Sonstiges
4. Finanzsituation der Stadt Münster 2014
4.1 Ergebnisplan
4.2 Haushaltsausgleich
4.3 Finanzplan
4.4 Verschuldung
5. Erläuterung der wesentlichen Eckwerte des Haushaltsplans 2014
5.1 Ergebnisplan
5.1.1 Gesamtübersicht
5.1.2 Steuern und ähnliche Abgaben
5.1.3 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
5.1.4 Sonstige Transfererträge
5.1.5 Leistungsentgelte
5.1.5.1 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
5.1.5.2 Privatrechtliche Leistungsentgelte
5.1.6 Kostenerstattungen und sonstige ordentliche Erträge
5.1.6.1 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
5.1.6.2 Sonstige ordentliche Erträge
5.1.7 Aktivierte Eigenleistungen
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5.1.8 Personal- und Versorgungsaufwendungen
5.1.9 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
5.1.10 Bilanzielle Abschreibungen
5.1.11 Transferaufwendungen
5.1.12 Sonstige ordentliche Aufwendungen
5.1.13 Finanzergebnis
5.2 Finanzplan
5.2.1 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
5.2.2 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
5.2.3 Ergebnis Finanzierungstätigkeit
6. Abschließende Bemerkungen
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1. Allgemeine Bemerkungen
Im neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) steht de r Ergebnisplan
im Mittelpunkt der
kommunalen Haushaltswirtschaft. Er enthält alle erw arteten Ressourcenzuwächse (Erträge)
und voraussichtlichen Ressourcenverbräuche (Aufwend ungen), die im Zusammenhang mit
der kommunalen Leistungserbringung entstehen.
Der Saldo aller Erträge und Aufwendungen wird als J ahresergebnis bezeichnet. Das Jahres-
ergebnis spiegelt die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals der Kommune wider.
Ein positives Jahresergebnis führt zu einem Zuwachs , ein negatives Jahresergebnis zu ei-
nem Verzehr des Eigenkapitals. An dem Jahresergebni s lässt sich somit ablesen, ob die
Kommune im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit nachhaltig wirtschaftet oder, ob sie
von der Substanz lebt. Daher ist das Jahresergebnis auch die maßgebliche Größe für den
Haushaltsausgleich. Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn das Jahresergebnis keinen negati-
ven Wert ausweist.
Der Ergebnisplan vermittelt jedoch nicht nur einen Überblick über die haushaltswirtschaftli-
che Entwicklung im Planungsjahr, sondern gibt durch die Darstellung der Rechnungsergeb-
nisse des Vorvorjahres, der Ansätze des Vorjahres und der Positionen für die drei Folgejahre
zugleich in komprimierter Form Auskunft über die mi ttelfristige haushaltswirtschaftliche Ent-
wicklung.
Auch die haushaltswirtschaftlichen Effekte von Inve stitionen werden im Ergebnisplan aufge-
zeigt. Investitionen unterliegen in der Regel einem Werteverzehr, der durch die Abnutzung
des Anlagevermögens hervorgerufen wird. Dieser Ress ourcenverbrauch führt zu einem An-
stieg der bilanziellen Abschreibungen. Diese wirken sich belastend auf das Jahresergebnis
aus und erschweren den Haushaltsausgleich.
2. Outputorientierte Darstellung des Haushaltes
Der Haushalt der Stadt Münster ist produktorientier t gegliedert und unterteilt sich in Produkt-
bereiche, Produktgruppen und Produkte. Teilpläne si nd nach Produktgruppen aufgestellt
worden.
Der Produktplan eröffnet die Möglichkeit, nicht nur den Ressourcenverbrauch, sondern viel-
mehr die Ergebnisse des Verwaltungshandelns in den Mittelpunkt der kommunalen Steue-
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rung zu stellen. Insofern gilt es, die Ergebnisse d es Verwaltungshandelns so transparent wie
möglich zu definieren und zu strukturieren. Auch di ese Funktion erfüllt der vorliegende Pro-
duktplan.
Alle Produktgruppen und Produkte sind darüber hinau s nach einem einheitlichen Raster be-
schrieben worden. Somit beinhaltet der Haushalt ein e vollständige und transparente Be-
schreibung des kommunalen Leistungsspektrums.
Wesentliche Inhalte der einzelnen Beschreibungen si nd Ziele und Zielkennzahlen als Kern-
elemente zukünftiger kommunaler Steuerungsentscheid ungen. Damit eine zielorientierte
Steuerung in diesem Sinne funktionieren kann, müsse n die einzelnen Ziele in ein schlüssi-
ges Zielsystem eingebunden werden.
2.1 Produktplan
Der Produktplan der Stadt Münster unterteilt die ge setzlich vorgeschriebenen 17 Produktbe-
reiche in Produktgruppen und Produkte. Im aktuellen Haushalt wurden insgesamt
17 Produktbereiche
70 Produktgruppen
187 Produkte
definiert. Der vorliegende Produktplan ist nach heu tigem Erkenntnisstand eine geeignete
Grundlage für eine neue, ergebnisorientierte kommun ale Steuerung. Diese Grundlage kann
für eine Steuerung über Ziele und Zielkennzahlen ge nutzt werden und dabei selbstverständ-
lich Veränderungen erfahren.
Eine neue, ergebnisorientierte Steuerung kann vor a llem dann effizient funktionieren, wenn
der Produktplan nicht nur die Gliederungssystematik des städtischen Haushaltes ist. Dient
der Produktplan auch als Ordnungsprinzip für die Bi ldung von Ausschüssen (Ausschuss-
struktur und -zuständigkeiten) und die Organisation der Verwaltung, kann sowohl die politi-
sche wie die verwaltungsseitige Steuerung weitaus leichter verbessert werden.
2.2 Produktbeschreibungen
Im Haushalt sind alle Produktgruppen und Produkte n ach einem einheitlichen Raster voll-
ständig beschrieben worden.
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Im Einzelnen:
Kopfzeile In der Mitte werden der vollständige Name der Produktgruppe und –
unmittelbar darunter – die Ordnungsziffer der Produ ktgruppe wieder-
gegeben. Auf der linken Seite wird der zuständige F achausschuss ge-
nannt. Auf der rechten Seite werden das verantwortl iche Dezernat und
das verantwortliche Amt (Produktverantwortung) genannt.
Beschreibung
Mit der textlichen Beschreibung soll der Inhalt der Produktgruppe
bzw. des Produktes beschrieben werden. Damit wird t eilweise auch die
mit der Produktgruppe verbundene grundsätzliche Aus richtung bzw.
Zielsetzung formuliert.
Besonderheiten im Planjahr
Hier sind kurze Hinweise auf besondere Umstände, er wartete Ereig-
nisse, etc. im Planjahr enthalten.
Ziele
Hier sind in der Regel 1 bis 4 Ziele genannt. Ziele sind anzustrebende
Zustände, Ergebnisse, Wirkungen u. ä., die durch kommunale Tätigkei-
ten realisiert werden sollen. Die Ziele können sich auf die erwünschte
Wirkung (Wirkungsziel), auf eine bestimmte Qualität der eigenen Leis-
tungen (Qualitätsziel), die angestrebte Wirtschaftl ichkeit des eigenen
Handelns (Wirtschaftlichkeitsziel) oder im Einzelfall auch auf bestimmte
Vorhaben (Maßnahmenziele) beziehen. Ziele haben in der neuen, er-
gebnisorientierten Steuerung eine zentrale Funktion.
Zielkennzahlen
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Zu jedem formulierten Ziel ist hier mindestens eine Zielkennzahl ange-
führt. Zielkennzahlen haben eine doppelte Funktion: Für die zukünfti-
gen Jahre konkretisieren Zielkennzahlen das Ziel, f ür die vergangenen
Jahre geben Zielkennzahlen Auskunft über den tatsäc hlichen Grad der
Zielerreichung. Den mittelfristigen Werten liegen b islang in der Regel
noch keine qualifizierten Prognosen zugrunde. Die A ngaben sind da-
her in der Regel noch Fortschreibungen der Werte der Vorjahre .
Standardkennzahlen
In den Produktgruppenbeschreibungen (nicht aber in die Produktbe-
schreibungen) werden durchgehend die gleichen Stand ardkennzahlen
angegeben. Das „Teilergebnis pro Einwohner/in“ und der „Aufwands-
deckungsgrad“ sollen helfen, das jeweilige Teilerge bnis (bislang der
Zuschussbedarf) im Verhältnis zum Output der Produk tgruppe und im
Verhältnis zu anderen Produktgruppen besser bewerten zu können.
Leistungsdaten
Leistungsdaten sind keine Kennzahlen im eigentlichen Sinne.
Leistungsdaten ergänzen die textliche Beschreibung um Zahlenanga-
ben, die Auskunft über den Umfang und Struktur der eigenen Leistun-
gen, der Zielgruppe oder des Arbeitsumfeldes geben. Leistungsdaten
haben damit eine beschreibende Funktion.
Enthält eine Produktgruppe nur ein Produkt (z.B. Pe rsonal- und Schwerbehindertenvertre-
tung), so ist im Haushalt auch nur die Produktgrupp enbeschreibung angegeben, die gleich-
zeitig als Produktbeschreibung zu verstehen ist.
2.3 Steuerung mit Zielen und Zielkennzahlen
Mit der Darstellung der Ergebnis- bzw. Outputseite im Haushalt soll neben der reinen Res-
sourcensteuerung auch die Hinwendung zu einer ergeb nisorientierten kommunalen Steue-
rung vollzogen werden. Der Haushalt wird zu einem n och wesentlicheren Steuerungsinstru-
ment ganz im Sinne eines jährlichen „Hauptkontraktes“ zwischen Rat und Verwaltung.
Während der Produktplan und die Produktbeschreibung en hierbei weitgehend unterstützen-
de Funktion haben, sollen Ziele und Zielkennzahlen zu Kernelementen der Steuerung wer-
den.
Die im Haushalt enthaltenen Ziele und Zielkennzahle n dokumentieren den nunmehr erreich-
ten Entwicklungsstand. Auf Produktgruppen- und Prod uktebene sind Ziele vollständig abge-
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bildet. Diese haben einen individuellen inhaltlichen Aussagewert und erfüllen in der Regel die
hohen Anforderungen eines rational-logischen Steuer ungssystems, d.h. sie sind vor allem
konkret und die Zielerreichung ist objektiv messbar.
2.4 Erfahrungsbetrieb zur zielorientierten Steuerung
Aus den Erkenntnissen von 2 vorhergehenden Modellpr ojekten hat die Verwaltung den me-
thodischen Aufbau eines zukünftigen Zielsystems ent wickelt, dem der Rat in seiner Sitzung
am 28.04.2010 (Ratsvorlage V/0161/2010 vom 12.04.2010) zugestimmt hat.
Das Zielsystem definiert 5 Ziel- und 2 Steuerungsebenen. Die 5 Zielebenen sind die Ebenen
• der Leitbildziele,
• der strategischen Ziele,
• der Produktbereichsziele,
• der Produktgruppenziele und
• der Produktziele.
Die 2 Steuerungsebenen sind
• die normativ-strategische und
• die operative Steuerungsebene.
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Wie die oben stehende Grafik verdeutlicht, fasst di e obere, normativ-strategische Steue-
rungsebene die oberen 3 Zielebenen zusammen. Die in haltlich zu erarbeitenden Leitbildzie-
le, strategischen Ziele und Produktbereichsziele so llen in einem zentralen „Strategiepapier“
zusammengefasst werden, welches jährlich noch vor dem Haushalt
als Grundlage desselben
beschlossen werden sollte.
Die untere, operative Steuerungsebene fasst die unt eren 3 Zielebenen zusammen. In einzel-
nen „Produktbereichsstrategien“ wird dargestellt werden, wie die Produktbereichsziele kon-
kret erreicht werden sollen. Die Produktbereichsstr ategien sollen als sogenannte Haushalts-
begleitpapiere zusammen mit dem jährlichen Haushalt splanentwurf erstellt und beraten wer-
den.
Dieses Zielsystem soll in einem mindestens dreijähr igen Zielsystem erprobt und im Detail
ausgestaltet werden.
2.5 Einstieg in das Gender Budgeting
Am 19.10.2011 hat der Rat der Stadt Münster den Akt ionsplan zur Europäischen Charta für
die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokal er Ebene beschlossen. Teil dieses Akti-
onsplans ist die schrittweise Einführung von Gender Budgeting in den städtischen Haushalt.
Nach einer ersten Beratung des Themenkomplexes im A usschuss für Gleichstellung und
einer Auftaktveranstaltung unter Beteiligung der Po litik, der Verwaltung sowie externer Refe-
renten ist die grundsätzliche Vorgehensweise abgest immt worden. Danach ist zunächst vor-
gesehen, die Transparenz der im Haushalt dargestell ten Informationen für gendertaugliche
Bereiche zu erhöhen. Auf dieser Grundlage sind dann ggf. entsprechende Zielvorgaben hin-
sichtlich der geschlechterspezifischen Verteilungsg erechtigkeit und des effizienten Einsatzes
von Finanzmitteln zu formulieren bzw. anzupassen.
Erstmals für den Haushaltsplan 2013 wurden für die nachstehenden Verwaltungsbereiche
(Dezernate) und die Ausschüsse des Rates konkrete g enderbezogene Angaben dargestellt.
Für den Haushaltsplanentwurf 2014 wurden diese aktualisiert.
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Haushaltsberatender
Ausschuss Dezernat OB Dezernat I Dezernat II Dezernat III Dezerna t IV Dezernat V
Ausschuss für Finanzen,
Beteiligungen und
Liegenschaften (AFBL)
Amt für Finanzen
und Beteiligungen
Ausschuss für Gleichstellung
(AGl) Frauenbüro
Ausschuss für Kinder,
Jugendliche und Familien
(AKJF)
Amt für Kinder,
Jugendliche und
Familien
Ausschuss für Personal,
Recht und Ordnung (APRO)
Pers.-/Org.-amt
Amt für Bürger-
angelegenheiten
Ausschuss für Soziales,
Gesundheit und
Arbeitsförderung (ASGAf)
Amt für
Wohnungswesen
Ausschuss für Stadtplanung,
Stadtentwicklung, Verkehr
und Wirtschaft (ASSVW)
Ausschuss für Schule und
Weiterbildung (ASW)
Amt für Schule
und Weiterbildung
Ausschuss für Umweltschutz
und Bauwesen (AUB)
Kulturausschuss (KA) Stadtbücherei
Sportausschuss (SPA) Sportamt
Im Haushaltsplan sind in den entsprechenden Aufgabe nbereichen/Produktgruppen die Da-
ten, die unter dem Aspekt des Gender Budgeting zusä tzlich aufgenommen wurden, beson-
ders gekennzeichnet. Dies soll auch dazu dienen, be i der Beratung des Haushaltsplanent-
wurfs im jeweiligen Fachausschuss möglichst auch de n Aspekt des Gender Budgetings zu
berücksichtigen.
3. Haushaltssatzung 2014
3.1 Festsetzung des Haushaltsplans
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, der d ie für die Erfüllung der Aufgaben der
Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und en tstehenden Aufwendungen sowie ein-
gehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlunge n und notwendigen Verpflichtungs-
ermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf 96 4.570.270 €
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 968.164.600 €
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 903.863.510 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 876.703.540 €
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und
der Finanzierungstätigkeit auf 66.121.198 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und
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der Finanzierungstätigkeit auf 119.103.702 €
festgesetzt.
3.2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der Kredite , deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2014 zur Finanzierung von
Investitionen erforderlich ist, wird auf
24.199.270 € (ohne Umschuldungen)
festgesetzt.
3.3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen , der zur Leistung von Investitions-
auszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
21.175.840 €
festgesetzt.
3.4 Ausgleichsrücklage und allgemeine Rücklage
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf
3.594.330 €
festgesetzt.
3.5 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite , die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen wer-
den dürfen (Kassenkredite), wird auf
200.000.000 €
festgesetzt.
3.6 Realsteuerhebesätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 2014 bereits über eine
Hebesatzsatzung festgesetzt. Danach gelten folgende Hebesätze:
Grundsteuer A = 240 v. H.
Grundsteuer B = 480 v. H.
Gewerbesteuer = 460 v. H.
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3.7 Sonstiges
Die Haushaltssatzung enthält darüber hinaus Erläute rungen zum Stellenplan sowie Festle-
gungen bezüglich der Deckungsvermerke und der Übert ragbarkeitsvermerke sowie im § 10
eine Einschränkung der Ausgabeermächtigung, soweit Zweckzuweisungen von Bund, Land
oder anderen Gebietskörperschaften nicht oder nicht in der geplanten Höhe gewährt werden.
4. Finanzsituation der Stadt Münster 2014
4.1 Ergebnisplan
Die Finanzsituation der Stadt Münster ist Mitte 201 3 dadurch geprägt, dass einerseits trotz
der eingeleiteten Sparmassnahmen weiter steigende A ufwendungen insbesondere in den
Bereichen Kinderbetreuung und Soziales zu erwarten sind. Andererseits zeichnet sich zu-
mindest für das Jahr 2014 eine Erhöhung der Landesz uweisungen nach dem Gemeindefi-
nanzierungsgesetz ab. Gegenüber der bisherigen Fina nzplanung für das Jahr 2014 führt
dies zu einer Verbesserung von rd. 20,0 Mio. €. Ein zelheiten werden später bei der Erläute-
rung der jeweiligen Haushaltspositionen dargestellt.
Der Haushaltsplanentwurf weist damit im Ergebnis fü r das Haushaltsjahr 2014 ein relativ
geringes Defizit von rd. 3,6 Mio. € aus. Für die Fo lgejahre muss aber nach heutigem Kennt-
nisstand weiterhin mit höheren Defiziten gerechnet werden, die für die Jahre 2015 bis 2017
insgesamt rd. 76,1 Mio. € betragen. Das beschlossen e Handlungsprogramm zur dauerhaften
Konsolidierung des städtischen Haushalts ist daher konsequent umzusetzen und über das
Jahr 2017 hinaus weiter zu entwickeln.
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Zuschussbedarf je Produktbereich im Jahr 2014
Erträge Aufwendungen Saldo
Mio. € Mio. € Mio. €
01 Innere Verwaltung 96,3 119,7 -23,4
02 Sicherheit und Ordnung 24,4 62,7 -38,4
03 Schulträgeraufgaben 2,0 64,3 -62,3
04 Kultur und Wissenschaft 6,4 43,6 -37,2
05 Soziale Leistungen 134,6 223,7 -89,2
06 Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe 62,3 171,3 -109,0
07 Gesundheitsdienste 0,9 10,4 -9,5
08 Sportförderung 1,8 20,0 -18,3
09
Räumliche Planung und
Entwicklung,
Geoinformationen
1,1 12,0 -10,9
10 Bauen und Wohnen 3,4 7,1 -3,7
11 Ver- und Entsorgung 73,1 41,3 31,8
12 Verkehrsflächen und
–anlagen, ÖPNV 32,3 67,0 -34,7
13 Natur- und
Landschaftspflege 5,4 20,5 -15,1
14 Umweltschutz 0,6 3,2 -2,6
15 Wirtschaft und Tourismus 33,1 15,1 18,0
16 Allgemeine Finanzwirtschaft 543,2 142,6 400,6
17 Stiftungen 0,1 0,0 0,1
1.020,8 1.024,4 -3,6
Nr.
Insgesamt
Produktbereich
In der vorstehenden Übersicht sind die Erträge und die Aufwendungen sowie der sich daraus
ergebende Saldo je Produktbereich dargestellt. Hier wird deutlich, welche Bereiche kaum
eigene Erträge erzielen und daher besonders auf all gemeine Finanzmittel wie z.B. Steuer-
einnahmen angewiesen sind. Die Erträge und Aufwendu ngen enthalten auch die internen
Leistungsbeziehungen. Dies betrifft u. a. die Belas tung der Produktbereiche mit der kalkula-
torischen Miete, der als Gegenbuchung entsprechende Erträge im Produktbereich 01 (Pro-
duktgruppe Immobilienmanagement) gegenüberstehen.
13
4.2 Haushaltsausgleich
Nach den Regeln des NKF ist der Haushalt ausgeglich en, wenn der Gesamtbetrag der Er-
träge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt (§ 75 Ge-
meindeordnung NRW). Er gilt als ausgeglichen, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan durch
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werd en kann. Die in der Eröffnungsbilanz
der Stadt Münster zum 01.01.2008 ausgewiesene Ausgl eichsrücklage beträgt rd. 156 Mio. €.
Bei der voraussichtlichen Entwicklung der Defizite in den nächsten Jahren bedeutet dies,
dass die Ausgleichsrücklage voraussichtlich im Jahr 2015 aufgezehrt sein wird, und darüber
hinaus die allgemeine Rücklage als weiterer Teil de s bilanziellen Eigenkapitals zumindest
teilweise in Anspruch genommen werden muss.
Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in der folgen den Übersicht dargestellt. Danach werden
in den Jahren 2009 bis 2017 die Ausgleichsrücklage bzw. die allgemeine Rücklage mit ins-
gesamt rd. 249,2 Mio. € buchungstechnisch zum Haush altsausgleich in Anspruch genom-
men. Das bedeutet, dass das Eigenkapital der Stadt Münster bis Ende 2017 um diesen Be-
trag bzw. um rd. ein Drittel verringert wird.
Wenn die Ausgleichsrücklage aufgezehrt ist, ist die Höhe des Abbaus des weiteren Eigenka-
pitals (also der sog. allgemeinen Rücklage) von gro ßer Bedeutung für den Haushaltsaus-
gleich. Der Gesetzgeber hat hier enge Grenzen geset zt. So darf die Verringerung der allge-
meinen Rücklage in zwei aufeinanderfolgenden Hausha ltsjahren jeweils nicht mehr als 5 %
betragen, andernfalls muss bereits für den anstehen den Haushaltsplan ein Haushaltssiche-
rungskonzept (HSK) erstellt und der Aufsichtsbehörd e zur Genehmigung vorgelegt werden
(§ 76 GO NRW). Darüber hinaus ist jede Inanspruchna hme der allgemeinen Rücklage zum
Ausgleich des Haushalts der Aufsichtsbehörde zur Ge nehmigung vorzulegen (§ 75 Abs. 4
GO NRW). Die Genehmigung kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden.
Die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage zum Au sgleich der in den Haushaltsjahren
2014 bis 2017 ausgewiesenen Defizite liegt im Haush altsplanentwurf 2014 in allen Jahren
unterhalb der 5 % - Marke.
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Entwicklung des Eigenkapitals
Stand/
geplante Entnahmen
Allgemeine
Rücklage
Ausgleichs-
rücklage
voraus-
sichtliches
Defizit
Schwellenwert
nach § 76 Abs.
1 Nr. 2 GO NRW
Entnahme
Allgemeine
Rücklage
%-Satz der
Allgem.
Rücklage
Unter- bzw.
Überschreitung
des Schwellen-
wertes
5,0%
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € % Mio. €
01.01.2008 676,4 156,0 0
Zuführung 2008 18,5
Entnahme 2008 0 0 33,8 0,0 0,0 -33,8
694,9 156
01.01.2009 694,9 156,0 37,8
Korrektur EB 4,4
Entnahme 2009 0 37,8 34,7 0,0 0,0 -34,7
699,3 118,2
01.01.2010 699,3 118,2 60,6
Korrektur EB 16,6
Entnahme 2010 0,0 60,6 35,0 0,0 0,0 -35,0
715,9 57,6
01.01.2011 715,9 57,6 43,1
Entnahme 2011 43,1
Korrektur EB 2,9 35,8 2,9 0,4 -32,9
718,8 14,5
01.01.2012* 718,8 14,5 23,0
Korrektur 1. NKF-WG -18,5 18,5
Entnahme 2012 0,0 23,0 35,9 0,0 0,0 -35,9
700,3 10,0
01.01.2013 ** 700,3 10,0 5,0
Entnahme 2013 0,0 5,0 35,0 0,0 0,0 -35,0
700,3 5,0
01.01.2014 700,3 5,0 3,6
Entnahme 2014 0,0 3,6 35,0 0,0 0,0 -35,0
700,3 1,4
01.01.2015 700,3 1,4 29,0
Entnahme 2015 27,6 1,4 35,0 27,6 3,9 -7,4
672,7 0,0
01.01.2016 672,7 0,0 21,2
Entnahme 2016 21,2 0,0 33,6 21,2 3,2 -12,4
651,5 0,0
01.01.2017 651,5 0,0 25,9
Entnahme 2017 25,9 0,0 32,6 25,9 4,0 -6,7
625,6 0,0
* Voraussichtliches Ergebnis 2012
** Voraussichtliches Ergebnis 2013
15
4.3 Finanzplan
Im Finanzplan werden die voraussichtlichen Zahlungs ströme der Haushaltsjahre 2014 bis
2017 abgebildet. Im Jahr 2014 übersteigen die laufe nden Einzahlungen in Höhe von
903,9 Mio. € die laufenden Auszahlungen von 876,7 M io. € um 27,2 Mio. €. Auch in den Jah-
ren der Finanzplanung bis 2017 ergibt sich hier ein positiver Saldo, so dass insgesamt im
Zeitraum 2014 bis 2017 ein Liquiditätsüberschuss au s laufender Verwaltungstätigkeit in Hö-
he von 51,9 Mio. € erwartet wird. Diese Mittel könn en eingesetzt werden, um z.B. die in die-
sem Zeitraum geplante Tilgung von Investitionskrediten von 132,5 Mio. € zumindest teilweise
zu finanzieren.
Neben der Ermittlung des Finanzbedarfs aus laufende r Verwaltungstätigkeit und der Tilgung
von Krediten wird im Finanzplan auch der voraussich tlich notwendige Kreditbedarf für Inves-
titionen ausgewiesen. Für das Jahr 2014 werden zusä tzliche Kredite von 24,2 Mio. € benö-
tigt, für die Jahre 2015 bis 2017 sind insgesamt weitere 74,8 Mio. € vorgesehen.
4.4 Verschuldung
Die Neuverschuldung aufgrund des Kreditbedarfs für Investitionen wird sich in Folge der
geplanten Investitionsmaßnahmen voraussichtlich wie folgt entwickeln:
Entwicklung der Neuverschuldung
2014 2015 2016 2017 Summe
Mio. €
Kredite
-brutto -
24,2
31,2
20,0
23,6
99,0
Tilgung
31,7
33,0
34,0
33,8
132,5
Kredite
- netto -
- 7,5
- 1,8
- 14,0
- 10,2
- 33,5
Nach den bisherigen Planungen kann die Verschuldung leicht abgebaut werden. Insgesamt
wird bis Ende 2017 mit einem Rückgang der Verschuld ung aus Investitionskrediten um
33,5 Mio. € gerechnet. Die Gesamtverschuldung entwickelt sich wie folgt:
16
Entwicklung der Gesamtverschuldung aus Investitionskrediten
Verschuldung Schuldenstand
Ende des Jahres in Mio. € je Einwohner in €
2012 736,4 2.483
2013 746,1 2.516
2014 738,6 2.491
2015 736,8 2.485
2016 722,8 2.437
2017 712,6 2.403
Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften
Im Rahmen des Neubaus und des Betriebs von drei Dre ifachsporthallen hat die Stadt Müns-
ter Zins- und Tilgungsverpflichtungen übernommen. H ieraus ergibt sich das Jahr 2014 eine
Verpflichtung in Höhe von 567.918 €.
Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten
Neben der herkömmlichen Darstellung des Schuldensta ndes aus Krediten für Investitions-
maßnahmen ist auch der Bedarf an Krediten zur Liquiditätssicherung zu berücksichtigen.
Der Bestand an liquiden Mitteln betrug Anfang 2013 rd. 63 Mio. €. Dieser wird sich bei plan-
mäßigem Verlauf bis Ende 2013 auf rd. 26 Mio. € ver ringern, so dass der darüber hinausge-
hende Liquiditätsbedarf über so genannte Kassenkredite zu decken ist. In der Finanzplanung
ist vorgesehen, bis zum Jahr 2017 insgesamt rd. 86 Mio. € an Liquiditätskrediten aufzuneh-
men. Zusammen mit den bereits aufgenommenen Kredite n von rd. 35 Mio. € wird der Be-
stand an Liquiditätskrediten dann Ende 2017 rd. 121 Mio. € betragen. Für unterjährige, ei-
gentlich vorübergehende Kassenkreditaufnahmen sieht die Haushaltssatzung (§ 5) für das
Haushaltsjahr 2014 einen Höchstbetrag von 200 Mio. € vor.
17
5. Erläuterung der wesentlichen Eckwerte des Haushaltsplans 2014
5.1 Ergebnisplan
5.1.1 Gesamtübersicht
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
01-03 Steuern, Zuwendungen, Transfererträge 630,5 626,4 -0 ,7 638,1 1,9 638,4 0,0
04-05 Leistungsentgelte 143,5 132,4 -7,7 132,7 0,2 133,4 0 ,5
06-09 restliche ordentliche Erträge 177,1 177,4 0,1 170,7 -3,7 170,7 -0,0
10 Summe ordentliche Erträge 951,1 936,1 -1,6 941,5 0,6 942,5 0,1
11-12 Personalaufwendungen 228,2 229,1 0,4 231,5 1,0 234,5 1,3
14 Bilanzielle Abschreibungen 81,0 80,6 -0,5 76,6 -5,0 76,4 -0,3
13,15-16 restliche ordentliche Aufwendungen 627,9 638,2 1,6 6 39,6 0,2 642,3 0,4
17 Summe ordentliche Aufwendungen 937,1 948,0 1,2 947,7 -0,0 953,2 0,6
21 Finanzergebnis -17,6 -17,1 -3,0 -15,1 -11,7 -15,1 0,0
26 Summe Jahresergebnis -3,6 -29,0 706,4 -21,2 -26,8 -25,9 21,8
Tab 01
Plan 2016 Plan 2017 Plan 2015 Zeile
Ergeb-
nisplan
Bezeichnung
Ansatz 2014
Summe ordentliche Erträge
Leistungsentgelte:
143,5 Mio € ; 15% Steuern, Zuw endungen,
Transfererträge:
630,5 Mio € ; 66%
restliche ordentliche
Erträge:
177,1 Mio € ; 19%
18
Summe ordentliche Aufwendungen
restliche ordentliche
Aufw endungen:
627,9 Mio € ; 67%
Bilanzielle
Abschreibungen:
81,0 Mio € ; 9%
Personalaufw endungen:
228,2 Mio € ; 24%
Wie bereits dargestellt, weist der für den Haushalt sausgleich maßgebliche Ergebnisplan für
das Jahr 2014 eine Unterdeckung von - 3,6 Mio. € a us, die durch die Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage aufgefangen wird.
Auf der Ertragseite bilden die Steuern, die Zuwendu ngen und die Transfererträge mit
630,5 Mio. € die größte Einnahmequelle, gefolgt von den Leistungsentgelten mit
143,5 Mio. €.
An Personalaufwendungen (einschließlich der Versorg ungsaufwendungen) werden
228,2 Mio. € ausgewiesen. Die bilanziellen Abschrei bungen belasten die Aufwandsseite mit
81,0 Mio. €.
Unter den restlichen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen sind verschiedene Einzelposi-
tionen zusammengefasst, die später noch näher erläutert werden.
19
5.1.2 Steuern und ähnliche Abgaben
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
Grundsteuer 54,6 58,6 7,4 59,1 0,9 59,3 0,3
Gewerbesteuer 275,0 275,0 0,0 280,0 1,8 280,0 0,0
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 129,0 133,0 3, 1 137,0 3,0 141,0 2,9
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 24,1 24,7 2,5 25, 3 2,4 25,8 2,0
Leistungen nach dem Familienleistungsausgl. 12,7 13, 3 4,7 13,6 2,3 13,9 2,2
Leistungen aus d. Umsetz. der Grundsicherung 2,5 2,5 0,0 2,5 0,0 2,5 0,0
sonstige Steuern und ähnliche Abgaben 5,4 5,4 0,0 5, 4 0,0 4,9 -9,3
01 Steuern und ähnliche Abgaben 503,3 512,5 1,8 522,9 2,0 527,4 0,9
Tab 02
Plan 2016 Plan 2017 Plan 2015 Zeile
Ergeb-
nisplan
Bezeichnung
Ansatz 2014
Steuern und ähnliche Abgaben
Gemeindeanteil an der
Umsatzsteuer:
24,1 Mio € ; 5%
Leistungen nach dem
Familienleistungsausgl:
12,7 Mio € ; 3%
Leistungen aus d. Umsetz.
der Grundsicherung:
2,5 Mio € ; 0%
sonstige Steuern und
ähnliche Abgaben:
5,4 Mio € ; 1%
Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer:
129,0 Mio € ; 26%
Gew erbesteuer:
275,0 Mio € ; 54%
Grundsteuer:
54,6 Mio € ; 11%
Grundsteuer
Über eine Satzung (Ratsvorlage V/0931/2012/1 vom 12 .12.2012) wurden die Hebesätze für
die Grundsteuer A ab 2013 von 230 % auf 240 % und a b 2015 auf 255 % angehoben. Der
Hebesatz für die Grundsteuer B wurde ab 2013 von 46 0 % auf 480 % und ab 2015 auf
510 % angehoben. Die Einnahmeerhöhungen wurden in d en Haushaltsjahren entsprechend
angepasst worden. Darüber hinaus wird auch die fort gesetzte Bautätigkeit in den kommen-
den Jahren zu einer leichten Erhöhung des Steuerauf kommens bei der Grundsteuer B füh-
ren.
Gewerbesteuer
Die Prognose der Gewerbesteuereinnahmen gestaltet s ich unverändert sehr schwierig.
Nachdem in den vergangenen Jahren der Ansatz zum Te il deutlich nach unten korrigiert
werden musste, wird nun ein Einnahmeniveau im Berei ch von 275 bis 280 Mio. € erwartet.
Für das Jahr 2014 wurden 275,0 Mio. € veranschlagt.
20
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer
Die Höhe der Einkommensteuer ist maßgeblich abhängi g von der konjunkturellen Entwick-
lung sowie von steuerpolitischen Entscheidungen. Es wird für 2014 mit insgesamt
129,0 Mio. € mit steigender Tendenz gerechnet. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
beträgt 24,1 Mio. € mit ebenfalls leicht steigender Tendenz in den Folgejahren.
Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich
Hier ist der Gemeindeanteil an der Kompensationslei stung Familienleistungsausgleich aus-
gewiesen, den die Städte und Gemeinden seit 1996 al s Ausgleich für die aus der Neurege-
lung des Familienleistungsausgleichs resultierenden Steuermindereinnahmen erhalten. Es
werden 12,7 Mio. € mit ebenfalls leicht steigender Tendenz in den Folgejahren erwartet.
Leistungen aus der Umsetzung der Grundsicherung
Bei dem Ansatz von 2,5 Mio. € handelt es sich um die Erstattung von Aufwendungen für die
Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende, konkret um die Landesersparnis
bei den Wohngeldausgaben, die auf die Kreise und kreisfreien Städte verteilt wird.
Sonstige Steuern und ähnliche Abgaben
Hier handelt es sich insbesondere um die Erträge au s der Vergnügungssteuer, der Hun-
desteuer und der seit 2011 erhobenen Zweitwohnungssteuer.
5.1.3 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
Schlüsselzuweisungen 25,0 10,0 -60,0 10,0 0,0 5,0 -5 0,0
Zuwendungen u. allg. Umlagen der Jugendhilfe 40,9 42 ,7 4,3 44,5 4,2 46,0 3,4
Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen 25,9 25,9 0,0 25,5 0,0 25,0 0,0
Erst. aus der Abrechnung des Solidarbeitrags 2,0 2,0 0,0 2,0 0,0 2,0 0,0
sonst. Zuwendungen und allgemeine Umlagen 19,2 19,1 -0,9 19,0 -0,2 18,8 -1,4
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 113,1 99,7 -11,9 101,0 1,3 96,8 -4,2
Grundsicherung nach dem SGB II 7,6 7,6 0,0 7,6 0,0 7 ,6 0,0
Übrige soziale Leistungen (ohne SGB II) 2,3 2,3 0,0 2,3 0,0 2,3 0,0
Bereich Kinder-/Jugendhilfe 4,3 4,3 0,0 4,3 0,0 4,3 0,0
sonstige Transfererträge 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
03 Sonstige Transfererträge 14,2 14,2 0,0 14,2 0,0 14,2 0,0
Tab 03
Plan 2016 Plan 2017 Zeile
Ergeb-
nisplan
Bezeichnung
Ansatz 2014 Plan 2015
21
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Schlüsselzuw eisungen:
25,0 Mio € ; 22%
Zuw endungen u. allg.
Umlagen der Jugendhilfe:
40,9 Mio € ; 36%
Auflösung von
Sonderposten aus
Zuw endungen:
25,9 Mio € ; 23%
Erst. aus der Abrechnung
des Solidarbeitrags:
2,0 Mio € ; 2%
sonst. Zuw endungen und
allgemeine Umlagen:
19,2 Mio € ; 17%
Schlüsselzuweisungen
Die Höhe der Schlüsselzuweisungen wird maßgeblich b eeinflusst von der Steuerkraft in
Münster im Vergleich zu den anderen Kommunen im Lan d NRW. Auf Basis aller erster Eck-
daten zum GFG 2014 werden 25,0 Mio. € für das Jahr 2014 erwartet. Dieser Wert ist ange-
sichts noch fehlender Modellrechnungen des Landes m it noch hohen Unsicherheiten behaf-
tet. Weil die Prognose im Vorfeld so äußerst schwie rig ist, wurde für die Folgejahre eher als
„Merkposten“ ein Betrag von jeweils 10,0 Mio. € bzw. 5,0 Mio. € (2017) veranschlagt.
Zuwendungen und allgemeine Umlagen der Jugendhilfe
Hier handelt es sich zum größten Teil um Landeszuwe isungen, wovon rd. 36,0 Mio. € auf
den Bereich Kindertagesbetreuung und rd. 4,3 Mio. € auf den Bereich Kinder- und Jugend-
arbeit entfallen.
Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen
Das städtische Anlagevermögen, wie z.B. Schulgebäud e und Schuleinrichtungen, wurde und
wird in vielen Fällen durch Zuwendungen des Bundes und des Landes entweder als Einzel-
maßnahme oder als Pauschalförderung (Schul-, Sport- , Brandschutzpauschale) mit finan-
ziert. In der kommunalen Bilanz sind diese Förderun gen des Anlagevermögens als Sonder-
posten auszuweisen und entsprechend der Nutzungsdau er des jeweiligen Vermögensge-
genstandes im Ergebnisplan linear ertragswirksam au fzulösen. Die ebenfalls je Vermögens-
gegenstand linear durchzuführenden Abschreibungen, die im Ergebnisplan als Aufwand
auszuweisen sind, werden somit im Ergebnis zum Teil durch die Erträge aus der Sonderpos-
tenauflösung kompensiert.
22
Für das Jahr 2014 werden Erträge aus der Auflösung dieser Sonderposten in Höhe von
25,9 Mio. € erwartet. Bei den Gesamtaufwendungen au s bilanziellen Abschreibungen von
81,0 Mio. € sind dies 32,0 %.
Erstattung aus der Abrechnung des Solidarbeitrags
Aufgrund der erfolgreichen kommunalen Verfassungsbe schwerde gegen das Einheitslasten-
abrechnungsgesetz NRW hat das Land nunmehr einen Ge setzentwurf zur Änderung des
Einheitslastenabrechnungsgesetzes vorgelegt. Nach d en am 16.07.2013 veröffentlichten
voraussichtlichen Auswirkungen erhält die Stadt Mün ster rückwirkend für die Jahre 2007 bis
2011 rund 19,1 Mio. € zurück erstattet. Mit einer B eschlussfassung zu dem o. g. Gesetz so-
wie der Rückerstattung wird noch im Jahr 2013 gerec hnet. Da die Auswirkungen auf die fol-
genden Jahre zurzeit noch nicht näher abgeschätzt w erden können, enthält der Haushalts-
planentwurf 2014 weiterhin einen Erstattungsbetrag von 2,0 Mio. € jährlich.
Sonstige Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Der Gesamtansatz von 19,2 Mio. € enthält eine Vielz ahl von Einzelzuweisungen seitens des
Landes. Darüber hinaus enthält der Ansatz den Teil der unmittelbar ertragswirksam zu ver-
anschlagenden Schul- und Bildungspauschale in Höhe von 9,0 Mio. € sowie einen Teil der
Sportpauschale in Höhe von 0,5 Mio. €.
5.1.4 Sonstige Transfererträge
Hier handelt es sich um den Ersatz von Leistungen d er Grundsicherung nach dem SGB II in
Höhe von 7,6 Mio. €, um die Erstattung sozialer Lei stungen von 2,3 Mio. € und um den Er-
satz von Aufwendungen im Rahmen der Jugendhilfe in Höhe von 4,3 Mio. €.
Sonstige Transfererträge
Grundsicherung nach dem
SGB II:
7,6 Mio € ; 54%
Bereich Kinder-
/Jugendhilfe:
4,3 Mio € ; 30%
Übrige soziale Leistungen
(ohne SGB II):
2,3 Mio € ; 16%
23
5.1.5 Leistungsentgelte
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
Verw-/Benutzungsgebühren (Kinder-/Jugendhilfe) 10,0 10,0 0,0 10,0 0,0 10,0 0,0
Benutzungsgeb. (gebührenrechnende Bereiche) 59,1 59, 8 1,3 60,4 1,0 61,0 1,0
Verw-/Benutzungsgebühren (übrige Bereiche) 19,0 19,0 0,0 19,0 0,0 19,0 0,0
Auflösung von Sonderp. Beiträge u. Gebühren 21,8 21, 4 -1,8 21,2 -0,9 21,2 0,0
sonstige öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 1,1 1,2 14,7 1,2 0,0 1,2 0,0
04 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 110,9 111,4 0,5 111,8 0,3 112,4 0,5
Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 13,8 14,2 2,4 14,2 0,0 14,2 0,0
Privatrechtl. Leistungsentg.(Kinder-/Jugendhilfe) 1, 7 1,7 0,0 1,7 0,0 1,7 0,0
sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 17,1 5,1 -69,9 5,1 0,0 5,1 0,0
05 Privatrechtliche Leistungsentgelte 32,6 21,0 -35,6 20,9 -0,3 21,0 0,3
Tab 04
Plan 2016 Plan 2017 Zeile
Ergeb-
nisplan
Bezeichnung
Ansatz 2014 Plan 2015
5.1.5.1 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Im Bereich Kinder/Jugendliche werden rd. 10,0 Mio. € an Benutzungsgebühren erwartet. Die
Benutzungsgebühren für die sog. gebührenrechnenden Einrichtungen, die in der Regel eine
volle Kostendeckung anstreben, werden voraussichtli ch 59,1 Mio. € betragen. Erfasst sind
hier die Gebühren der Bereiche Abwasserbeseitigung, Gewässerunterhaltung, Rettungs-
dienst, Markt- und Sendwesen sowie das Friedhofswes en. Die allgemeinen Verwaltungs-
und Benutzungsgebühren der übrigen Bereiche betrage n 19,0 Mio. €. Die Erträge aus der
Auflösung der Sonderposten aus Beiträgen und Gebühr en betragen 21,8 Mio. €. Die Auf-
nahme dieser Sonderposten in die Bilanz und ihre er tragswirksame Auflösung analog zur
Abschreibung des jeweiligen Anlagevermögens entspri cht dem bereits zuvor beschriebenen
Verfahren der Sonderposten aus Zuwendungen. Bezogen auf die gesamten Abschreibungen
betragen die Erträge aus der Auflösung der Sonderpo sten rd. 26,9 %. Die Sonderposten
entstehen z.B. aus Erschließungsbeiträgen oder aus Grabnutzungsgebühren.
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Benutzungsgeb.
(gebührenrechn. Bereiche):
59,1 Mio € ; 53%
Verw -
/Benutzungsgebühren
(übrige Bereiche):
19,0 Mio € ; 17%
Auflösung von Sonderp.
Beiträge u. Gebühren:
21,8 Mio € ; 20%
Verw -
/Benutzungsgebühren
(Kinder-/Jugendhilfe):
10,0 Mio € ; 9%
sonstige öffentlich-rechtl.
Leistungsentgelte:
1,1 Mio € ; 1%
24
5.1.5.2 Privatrechtliche Leistungsentgelte
Neben den Erträgen aus Mieten, Pachten und Erbbauzi nsen von 13,8 Mio. € und den
1,7 Mio. € im Bereich Kinder-/Jugendhilfe wurden im Haushaltsjahr 2014 an sonstigen privat-
rechtlichen Leistungsentgelten 17,1 Mio. € veransch lagt. Der Ansatz 2014 enthält als Son-
dereffekt einmalig einen zusätzlichen Betrag in Höh e von rd. 12,0 Mio. €, der auf einen lie-
genschaftlichen Vorgang zurück zu führen ist. Von d em Restbetrag entfallen rd. 3,6 Mio. €
auf Teilnehmerentgelte.
Privatrechtliche Leistungsentgelte
sonstige privatrechtliche
Leistungsentgelte:
17,1 Mio € ; 53%
Mieten, Pachten,
Erbbauzinsen:
13,8 Mio € ; 42%
Privatrechtl.
Leistungsentg.(Kinder-
/Jugendhilfe):
1,7 Mio € ; 5%
5.1.6 Kostenerstattungen und sonstige ordentliche Erträge
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
Grundsicherung nach dem SGB II 97,6 97,6 -0,0 97,6 0 ,0 97,1 -0,5
Übrige soziale Leistungen (ohne SGB II) 22,4 22,8 1, 8 23,2 1,8 23,6 1,7
Bereich Kinder-/Jugendhilfe 2,9 2,9 0,0 2,9 0,0 2,9 0,0
sonst.Kostenerstattungen u. Kostenumlagen 5,1 5,0 -2 ,8 5,0 -0,3 5,0 0,4
06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 128,1 128,3 0,2 128,7 0,3 128,7 -0,0
Zinsen für Gewerbesteuernachforderungen 5,0 5,0 0,0 5,0 0,0 5,0 0,0
Konzessionsabgaben 17,7 17,7 0,0 17,7 0,0 17,7 0,0
Erstattung von Körperschaftssteuer 2,1 2,1 0,0 2,1 0 ,0 2,1 0,0
Veräußerung von Umlaufvermögen 5,0 5,0 0,0 5,0 0,0 5 ,0 0,0
Sonstige ordentliche Erträge 16,7 16,7 -0,0 9,7 -42, 0 9,7 -0,0
07 Sonstige ordentliche Erträge 46,5 46,5 -0,0 39,5 -15,1 39,5 -0,0
08 Aktivierte Eigenleistungen 2,5 2,5 0,0 2,5 0,0 2,5 0,0
09 Bestandsveränderungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Tab 05
Plan 2016 Plan 2017 Zeile
Ergeb-
nisplan
Bezeichnung
Ansatz 2014 Plan 2015
25
5.1.6.1 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Diese Position umfasst im Wesentlichen Bundes- und Landeserstattungen. Die Stadt Müns-
ter hat ab dem 01.01.2012 die Grundsicherungsleistu ngen für Arbeitssuchende nach dem
SGB II in kommunale Trägerschaft übernommen. Die vi elfältigen Auswirkungen auf den
städtischen Haushalt sind insbesondere bei den Erst attungen des Bundes und des Landes,
den zusätzlichen Personalaufwendungen und den zusät zlichen Transferaufwendungen ge-
geben.
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Bereich Kinder-
/Jugendhilfe:
2,9 Mio € ; 2%
sonst.Kostenerstattungen
u. Kostenumlagen:
5,1 Mio € ; 4%
Übrige soziale Leistungen
(ohne SGB II):
22,4 Mio € ; 17%
Grundsicherung nach dem
SGB II:
97,6 Mio € ; 77%
Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen für die Gr undsicherung nach dem SGB II betra-
gen insgesamt 97,6 Mio. €. Hiervon entfallen auf di e Leistungsbeteiligung an den Unter-
kunftskosten nach dem SGB II 15,6 Mio. €. Bei den w eiteren 82,0 Mio. € handelt es sich um
Erstattungen im Zusammenhang mit der Übernahme der SGB II – Leistungen in die kommu-
nale Trägerschaft.
An Erstattungen für weitere Leistungen aus dem Sozi albereich wurden 22,4 Mio. € und für
den Bereich der Jugend- und Familienhilfe sind 2,9 Mio. € veranschlagt. Der Restbetrag ver-
teilt sich auf weitere unterschiedliche Produktbereiche des Haushalts.
5.1.6.2 Sonstige ordentliche Erträge
An Zinsen für Gewerbesteuernachforderungen werden j ährlich 5,0 Mio. € erwartet. Die Er-
träge aus den von den Stadtwerken Münster zu zahlen den Konzessionsabgaben belaufen
sich auf 17,7 Mio. € und die im Zusammenhang mit de r Ausschüttung der städtischen Ge-
sellschaften einhergehende Erstattung von Körpersch aftsteuer beträgt pro Jahr 2,1 Mio. €.
An Erträgen aus der Veräußerung von Umlaufvermögen (in der Regel nicht zum Anlagever-
mögen gehörende Grundstücke und Gebäude) wurden 5,0 Mio. € veranschlagt. Die sonsti-
gen ordentlichen Erträge von 16,7 Mio. € (im Jahr 2 014) enthalten rd. 5,3 Mio. € an Verwar-
nungs- und Bußgeldern und in den Jahren 2014 und 20 15 jeweils 7,0 Mio. € aus der Auflö-
26
sung der Rückstellung für die Nachsorgepflicht der städtischen Abfalldeponien. Da die Rück-
stellung bis Ende 2015 vollständig aufgelöst wird, fallen in den Folgejahren keine Erträge
mehr an.
Sonstige ordentliche Erträge
Erstattung von
Körperschaftssteuer:
2,1 Mio € ; 5%
Veräußerung von
Umlaufvermögen:
5,0 Mio € ; 11%
Sonstige ordentliche
Erträge:
16,7 Mio € ; 36%
Konzessionsabgaben:
17,7 Mio € ; 37%
Zinsen für
Gew erbesteuernachford.:
5,0 Mio € ; 11%
5.1.7 Aktivierte Eigenleistungen
Die Stadt Münster setzt im Baubereich für vermögens wirksame Maßnahmen zum Teil eige-
nes Personal z.B. für Planungsleistungen ein. Bei d iesen Leistungen handelt es sich um
Herstellungskosten, die gemeinsam mit dem gesamten Vermögensgegenstand zu aktivieren,
d.h. in die Bilanz aufzunehmen und über die Nutzung sdauer abzuschreiben sind. Über die
Ertragsposition „aktivierte Eigenleistungen“ wird im Ergebnisplan der Ausgleich für die akti-
vierungspflichtigen Personal- und Sachaufwendungen erreicht.
Es wurden jährlich 2,5 Mio. € als aktivierungsfähige Eigenleistungen veranschlagt.
5.1.8 Personal- und Versorgungsaufwendungen
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
Dienstaufwendungen etc. 190,2 192,5 1,2 194,4 1,0 19 7,1 1,4
Zuführung zu Rückst. für Beschäftigte 13,3 14,0 0,0 14,0 -0,1 14,0 -0,3
sonstige Personalaufwendungen 0,8 0,8 0,0 0,8 0,0 0, 8 0,0
11 Personalaufwendungen 204,3 207,4 1,5 209,3 0,9 211,9 1,3
Versorgungs-/Beihilfeaufwendungen 21,3 21,8 2,0 22,2 2,0 22,6 2,0
Zuführung zu Rückst. für Versorgungsempf. 2,6 0,0 -100,0 0,0 0,0 0,0 0,0
12 Versorgungsaufwendungen 23,9 21,8 -9,1 22,2 2,0 22,6 2,0
Tab 06
Plan 2016 Plan 2017 Zeile
Ergeb-
nisplan
Bezeichnung
Ansatz 2014 Plan 2015
Die Personalaufwendungen erhöhen sich nochmals gege nüber der Eckwerteprognose. Die
damalige Prognose berücksichtigte bereits die klarstellende Maßgabe des Landes zur Vertei-
27
lung der außerordentlich hohen Zuführungen zu Pensi ons- und Beihilferückstellungen nach
mehrstufigen Besoldungs-/Versorgungserhöhungen auf die jeweiligen Haushaltsjahre (Ent-
lastung für 2013, Belastung für 2014) und teilweise die sich abzeichnenden unabdingbaren
Stellenvermehrungen. Demgegenüber haben sich deutli ch weitere Bedarfe an zusätzlichen
Planstellen, die zum Teil auf Einzelbeschlüsse im l aufenden Jahr zurückgehen, für befristete
(refinanzierte) Projekte und eine Risikovorsorge be i der Feuerwehr ergeben. Für die anste-
hende Tariferhöhung 2014 ist eine Steigerung um 2,0 % ab dem 01.03.2014 und jeweils in
den Folgejahren enthalten (bisher 1,5 %).
Haushaltsmittel für Leistungsentgelte an Beamte sin d nach der geltenden Beschlusslage –
Einzelmaßnahme 22 des Handlungsprogramms 2012 – 2017 – nicht eingestellt.
5.1.9 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
Unterhaltung der Grün- und Freiflächen 2,4 2,3 -3,9 2,2 -3,7 2,2 -3,4
Unterhaltung bebauter Grundstücke 11,2 11,8 5,2 12,3 4,2 13,1 6,2
Zuführung Instandhaltungsrückstellung (Gebäude) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Unterhaltung des Infrastrukturvermögens 13,8 13,6 0, 0 13,6 0,0 13,6 0,0
Bewirtschaftung bebauter Grundstücke 26,6 26,9 1,2 2 7,7 3,0 27,7 0,0
Schülerbeförderungskosten 8,0 8,0 -1,0 8,2 3,5 8,6 3 ,8
IT-Dienstleistungen 11,8 11,7 -0,5 11,7 0,0 11,7 0,0
sonst. Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen 35,5 35,4 0,0 35,6 0,6 35,8 0,7
13 Aufwendungen f. Sach- und Dienstleistungen 109,4 109,7 0,3 111,4 1,5 112,6 1,1
Tab 07
Plan 2016 Plan 2017 Zeile
Ergeb-
nisplan
Bezeichnung
Ansatz 2014 Plan 2015
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sin d wesentlich geprägt durch die Unter-
haltung (11,2 Mio. €) und die Bewirtschaftung (26,6 Mio. €) der Gebäude. Bei den Unterhal-
tungsaufwendungen für das Infrastrukturvermögen (13 ,8 Mio. €) handelt es sich überwie-
gend um Unterhaltungsmaßnahmen an den Entwässerungs - und Abwasserbeseitigungsan-
lagen und dem städtischen Straßennetz. Für die Grün - und Freiflächenunterhaltung sind
2,4 Mio. € vorgesehen. Die Schülerbeförderungskoste n schlagen mit 8,0 Mio. € zu Buche.
Die Erstattungen für Dienstleistungen des städtisch en IT-Betriebs citeq betragen jährlich
11,8 Mio. €. Die übrigen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von
35,5 Mio. € entfallen auf nahezu alle Aufgabenberei che der Verwaltung. Beispielhaft sind
hier zu nennen die Aufwendungen für Treibstoffe, di e Unterhaltung von Maschinen und
Fahrzeugen oder der Wareneinkauf.
28
Aufwendungen f. Sach- und Dienstleistungen
Unterhaltung des
Infrastrukturvermögens:
13,8 Mio € ; 13%
Unterhaltung bebauter
Grundstücke:
11,2 Mio € ; 10%
Unterhaltung der Grün- und
Freiflächen:
2,4 Mio € ; 2%
sonst. Aufw endungen
Sach- und
Dienstleistungen:
35,5 Mio € ; 33%
IT-Dienstleistungen:
11,8 Mio € ; 11%
Schülerbeförderungsk.:
8,0 Mio € ; 7%
Bew irtschaftung bebauter
Grundstücke:
26,6 Mio € ; 24%
5.1.10 Bilanzielle Abschreibungen
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
Abschreibungen auf bebaute Grundstücke 17,7 17,8 0,3 17,8 -0,1 17,8 0,0
Abschreibungen auf Infrastrukturvermögen 49,2 49,2 0 ,0 49,0 -0,3 49,0 0,0
sonstige bilanzielle Abschreibungen 14,1 13,7 -3,3 9 ,8 -28,2 9,5 -2,7
14 Bilanzielle Abschreibungen 81,0 80,6 -0,5 76,6 -5,0 76,4 -0,3
Tab 08
Plan 2016 Plan 2017 Zeile
Ergeb-
nisplan
Bezeichnung
Ansatz 2014 Plan 2015
Der Haushalt 2014 wird mit Aufwendungen aus bilanzi ellen Abschreibungen von 81,0 Mio. €
belastet. Diesen Aufwendungen stehen die bereits zu vor beschriebenen ertragswirksamen
Auflösungen der Sonderposten aus Zuwendungen mit 25 ,9 Mio. € und aus Beiträgen und
Gebühren mit 21,8 Mio. € gegenüber, so dass sich ei ne Nettobelastung von 33,3 Mio. € oder
41 % ergibt.
29
Bilanzielle Abschreibungen
Abschreibungen auf
Infrastrukturvermögen:
49,2 Mio € ; 61%
sonstige bilanzielle
Abschreibungen:
14,1 Mio € ; 17%
Abschreibungen auf
bebaute Grundstücke:
17,7 Mio € ; 22%
5.1.11 Transferaufwendungen
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
Zuwendung an Beteiligungen 8,3 8,3 0,0 8,2 -1,6 8,2 0,0
Zuwendungen an Theater Münster / MM 22,7 23,2 2,1 23 ,6 1,8 24,0 1,7
Gewerbesteuerumlage 20,9 20,9 0,0 21,3 1,9 21,3 0,0
Finanzierungsbet. Fonds Deutsche Einheit 20,3 20,3 0 ,0 20,7 2,0 20,7 0,0
Landschaftsumlage 67,2 68,5 1,9 70,0 2,2 70,5 0,7
Krankenhausumlage 3,3 3,3 0,0 3,3 0,0 3,3 0,0
Grundsicherung nach dem SGB II 124,2 124,2 0,0 124,2 0,0 124,2 0,0
Übrige soziale Leistungen (ohne SGB II) 66,0 66,4 0, 7 66,9 0,8 67,5 0,8
Bereich Kinder-/Jugendhilfe 116,3 119,2 2,5 120,3 0, 9 120,2 -0,0
sonstige Transferaufwendungen 14,8 20,5 38,1 16,0 -2 2,0 16,1 0,5
15
Transferaufwendungen 464,0 474,7 2,3 474,4 -0,1 475,9 0,3
Tab 09
Plan 2016 Plan 2017 Zeile
Ergeb-
nisplan
Bezeichnung
Ansatz 2014 Plan 2015
30
Transferaufwendungen
Gew erbesteuerumlage:
20,9 Mio € ; 5%
Zuw endungen an Theater
Münster / MM:
22,7 Mio € ; 5%
Finanzierungsbet. Fonds
Deutsche Einheit:
20,3 Mio € ; 4%
Zuw endung an
Beteiligungen:
8,3 Mio € ; 2%sonstige
Transferaufw endungen:
14,8 Mio € ; 3%
Landschaftsumlage:
67,2 Mio € ; 14%
Krankenhausumlage:
3,3 Mio € ; 1%
Bereich Kinder-
/Jugendhilfe:
116,3 Mio € ; 25%
Übrige soziale Leistungen
(ohne SGB II):
66,0 Mio € ; 14% Grundsicherung nach dem
SGB II:
124,2 Mio € ; 27%
Die Transferaufwendungen stellen mit 464,0 Mio. € o der 49,5 % der gesamten ordentlichen
Aufwendungen von 937,1 Mio. € die größte Aufwandsart dar.
Zuwendungen an die Beteiligungen
Von den Zuwendungen an Beteiligungen entfallen 4,14 Mio. € auf die „Westfälischer Zoolo-
gischer Garten Münster GmbH“, 2,10 Mio. € auf die „ Wirtschaftsförderung Münster GmbH“,
1,93 Mio. € auf die „Messe und Congress Centrum Hal le Münsterland GmbH“ und 100 T €
auf die „Airport Park FMO GmbH“.
Zuwendungen an Theater Münster / Münster Marketing
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Theater Müns ter“ erhält einen Betriebskostenzu-
schuss von 20,0 Mio. € und für die eigenbetriebsähn liche Einrichtung „Münster Marketing“
wurde im Haushaltsplanentwurf 2014 ein Zuschussbetrag von 2,7 Mio. € veranschlagt.
Die Gewerbesteuerumlage
und die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit
von zusammen 41,2 Mio. € ergeben sich unmittelbar a us dem Betrag der Gewerbesteuer-
einnahmen (275,0 Mio. €) und sind an das Land abzuführen.
Bei der Ermittlung der Landschaftsumlage
von 67,2 Mio. € wurde von einem stabilen Hebe-
satz von 16,4 % ausgegangen.
31
Als Krankenhausumlage
sind 3,3 Mio. € angesetzt worden. Das Land beteili gt die Kommu-
nen seit 2002 an den Kosten der Investitionen im Kr ankenhausbereich entsprechend ihrer
Einwohnerzahl.
Für die Grundsicherung nach dem SGB II
wurden 124,2 Mio. € an Transferaufwendungen
veranschlagt. Weitere 34,4 Mio. € sind für allgemei ne Sozialhilfeleistungen zur Sicherung
des Lebensunterhalts und 31,6 Mio. € für die Sicher ung besonderer sozialer Bedarfe vorge-
sehen.
Von den Transferaufwendungen im Jugendhilfebereich
in Höhe von 116,3 Mio. € entfallen
34,2 Mio. € auf erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien und rd. 6,4 Mio. € auf die
sonstige Kinder-, Jugend- und Familienförderung. Al lein 75,7 Mio. € sind für den Bereich
Kindertagesbetreuung vorgesehen.
Übrige Zuwendungen
Die sonstigen Transferaufwendungen enthalten eine V ielzahl von Einzelzuwendungen. Die
Verwaltung hat hierzu einen eigenen Zuschussbericht als Anlage zum Haushaltsplan erstellt,
so dass an dieser Stelle auf weitere Erläuterungen verzichtet wird.
5.1.12 Sonstige ordentliche Aufwendungen
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 11,6 11,6 0,1 11,6 0,1 11,6 0,0
Versicherungen 4,1 4,1 0,0 4,1 0,0 4,1 0,7
Zinsen für Gewerbesteuererstattungen 3,0 3,0 0,0 3,0 0,0 3,0 0,0
sonstige ordentliche Aufwendungen 35,9 35,2 -2,0 35, 2 -0,0 35,2 -0,0
16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 54,5 53,8 -1,3 53,8 -0,0 53,8 0,0
Tab 10
Plan 2016 Plan 2017 Zeile
Ergeb-
nisplan
Bezeichnung
Ansatz 2014 Plan 2015
32
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Zinsen für
Gew erbesteuererst.:
3,0 Mio € ; 9%
Mieten, Pachten,
Erbbauzinsen:
11,6 Mio € ; 18%
sonstige ordentliche
Aufw endungen:
35,9 Mio € ; 66%
Versicherungen:
4,1 Mio € ; 7%
Größere Einzelpositionen bei den sonstigen ordentli chen Aufwendungen bilden die Miet-,
Pacht- und Erbbauzinsaufwendungen mit 11,6 Mio. €, gefolgt von den Aufwendungen für
Versicherungen wie Gebäudeversicherung, Unfallversicherung etc. m it insgesamt 4,1 Mio. €
und den Zinsaufwendungen für die Erstattung zuviel gezahlter Gewerbesteuer mit 3,0 Mio. €.
Die weiteren sonstigen ordentlichen Aufwendungen
in Höhe von 35,9 Mio. € verteilen sich
über alle Aufgabenbereiche der Verwaltung. Beispiel haft werden hier die Aufwendungen für
Porto- und Telekommunikationsleistungen von 2,5 Mio . €, für Druckleistungen von
2,7 Mio. €, für Büromaterial von 0,8 Mio. €, für A us-, Fortbildung und Reisekosten von
1,9 Mio. €, für Honorare von 5,9 Mio. € und für ehr enamtliche Tätigkeiten von 2,2 Mio. € ge-
nannt.
5.1.13 Finanzergebnis
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
Gewinnanteile 13,0 13,0 0,0 14,0 7,7 14,0 0,0
sonstige Finanzerträge 0,4 0,4 0,0 0,4 -0,0 0,4 -0,0
19 Finanzerträge 13,4 13,4 -0,0 14,4 7,4 14,4 -0,0
Zinsen 31,0 30,5 -1,7 29,5 -3,3 29,5 0,0
sonstige Finanzaufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
20 Zinsen und sonstige 31,0 30,5 -1,7 29,5 -3,3 29,5 0,0
Tab 11
Plan 2016 Plan 2017 Zeile
Ergeb-
nisplan
Bezeichnung
Ansatz 2014 Plan 2015
33
Von den Gewinnanteilen entfallen auf:
- Stadtwerke Münster einschl. Westf. Bauindustrie = 8,1 Mio. €
- Wohn + Stadtbau = 2,5 Mio. €
- Sparkasse Münsterland-Ost = 2,4 Mio. €
Die Ausschüttung der Sparkasse Münsterland-Ost wird seit dem Jahr 2013 direkt im Haus-
haltsplan veranschlagt und dient zur Finanzierung v on im Haushalt ausgewiesenen Positio-
nen, die der Zweckbindung des § 25 Abs. 3 SpkG entsprechen.
Bei den sonstigen Finanzerträgen
von 0,4 Mio. € handelt es sich um Zinserträge aus Geld-
anlagen, um Zinsen für gewährte Darlehen und um Erträge aus Bürgschaftsprovisionen.
An Zinsaufwendungen
wurden in 2014 rd. 31,0 Mio. € veranschlagt. Der B edarf ergibt sich
aus den bestehenden Kreditverträgen, der voraussich tlichen Neuverschuldung und den be-
nötigten Krediten zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite).
5.2 Finanzplan
Die im Finanzplan ausgewiesenen Positionen zu den E inzahlungen und Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit sind dem Grunde nach bereits bei der Erläuterung des Er-
gebnisplans behandelt worden. Im Folgenden werden daher lediglich die weiteren Positionen
des Finanzplans beleuchtet.
5.2.1 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
18 Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionen 15,8 14,4 -8,9 15,3 6,3 16,0 4,6
19 Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 1,1 1,1 0, 0 1,1 0,0 1,1 0,0
20 Einz. aus d.Veräußerung von Finanzanlagen 0,0 0,0 0, 0 0,0 0,0 0,0 0,0
21 Einzahlungen von Beiträgen u.ä. Entgelten 3,8 3,5 -7 ,9 3,3 -5,7 3,1 -6,1
22 Sonstige Investitionseinzahlungen 14,0 14,0 0,0 14,0 0,0 14,0 0,0
23 Summe Einz. aus Investitionstätigkeit 34,7 33,0 -4,9 33,7 2,1 34,2 1,5
Tab 12
Plan 2016 Plan 2017 Zeile
Finanz-
plan
Bezeichnung
Ansatz 2014 Plan 2015
34
Summe Einz. aus Investitionstätigkeit
Einz. aus der Veräußerung
von Sachanlagen:
1,1 Mio € ; 3%
Einzahlungen von Beiträgen
u.ä. Entgelten:
3,8 Mio € ; 11%
Sonstige
Investitionseinzahlungen:
14,0 Mio € ; 40%
Einzahlungen aus
Zuw endungen für
Investitionen:
15,8 Mio € ; 46%
Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionen
Neben den einzelfallbezogenen Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
wurden hier auch folgende Pauschalzuwendungen veranschlagt:
- Allgemeine Investitionspauschale 9,20 Mio. €
- Schul- und Bildungspauschale 1,70 Mio. € (von 10,7 Mio. €)
- Sportpauschale 0,29 Mio. € (von 0,79 Mio. €)
Die Schul- und Bildungspauschale beträgt insgesamt 10,7 Mio. €. Neben den hier veran-
schlagten 1,7 Mio. € für investive Zwecke sind im E rgebnisplan weitere 9,0 Mio. € zur De-
ckung von laufenden Aufwendungen (z.B. Bauunterhaltung an Schulen) vorgesehen. Ebenso
wurde ein Teil der Sportpauschale in Höhe von 0,5 Mio. € im Ergebnisplan veranschlagt
.
Bei den Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachan lagen von 1,1 Mio. € handelt es sich
im Wesentlichen um Verkaufserlöse des beweglichen Anlagevermögens.
Die Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten
von 3,8 Mio. € werden insbesondere durch
Erschließungs- und Straßenbaubeiträge nach dem KAG sowie aus den Erschließungsbeiträ-
gen nach dem BauGB bestimmt.
Bei den sonstigen Investitionseinzahlungen
von 14,0 Mio. € handelt es sich um die Erlöse
aus dem Verkauf von Grundstücken und Gebäuden des Umlaufvermögens.
35
5.2.2 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
5 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken 8,1 8,1 0,0 8,1 0,0 8,1 0,0
25 Auszahlungen für Baumaßnahmen 40,4 45,1 11,6 36,8 -18,4 42,0 14,1
26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem AV 7,0 7,7 10,0 5,5 -28,6 5,5 0,0
27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 1,5 1,0 -33,3 1,0 0,0 1,0 0,0
28 Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 3,4 3,3 -2,9 3,3 0,0 2,3 -30,3
29 Sonstige Investitionsauszahlungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
30 Summe Auszahl. aus Investitionstätigkeit 60,4 65,2 7,9 54,7 -16,1 58,9 7,7
Tab 13
Plan 2016 Plan 2017 Zeile
Finanz-
plan
Bezeichnung
Ansatz 2014 Plan 2015
Summe Auszahl. aus Investitionstätigkeit
Auszahlungen für den
Erw erb von Finanzanlagen:
1,5 Mio € ; 2%
Auszahlungen von
aktivierbaren
Zuw endungen:
3,4 Mio € ; 6%
Auszahlungen für den
Erw erb von bew eglichem
Anlagevermögen:
7,0 Mio € ; 12%
Auszahlungen für
Baumaßnahmen:
40,4 Mio € ; 67%
Auszahlungen für den
Erw erb von Grundstücken:
8,1 Mio € ; 13%
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken
Der Betrag von 8,1 Mio. € ist überwiegend für den a llgemeinen Ankauf von Grundvermögen
vorgesehen.
Auszahlungen für Baumaßnahmen
Bei den Auszahlungen für Baumaßnahmen ergibt sich i n den Jahren 2014 bis 2017 insge-
samt ein Investitionsvolumen von 164,3 Mio. €. Hier von entfallen 40,4 Mio. € auf das Jahr
2014. Folgende große Investitionsvorhaben fallen mi t den genannten Beträgen in den Fi-
nanzplanungszeitraum 2014 - 2017:
Hochbau
• Erweiterung Gesamtschule: 9,6 Mio. €
• Sanierung Pascalgymnasium: 3,2 Mio. €
• Sanierung Schulzentrum Wolbeck: 2,8 Mio. €
36
• Sanierung Ratsgymnasium: 2,8 Mio. €
• Sanierung Schillergymnasium: 2,5 Mio. €
• Neubau Weiterbildungskolleg: 2,3 Mio. €
• Erweiterung Peter-Wust-Schule: 1,6 Mio. €
• Einrichtung offene Ganztagsangebote: 1,2 Mio. €
• Baukosten städtische Sportanlagen: 3,7 Mio. €
• Neubau Sporthalle Erich-Klausener-Schule: 3,4 Mio . €
• Sanierung Stadion Hammer Straße: 1,10 Mio. €
• Neubau Feuerwache 3: 6,1 Mio. €
• Feuerwehrgerätehaus Roxel: 1,4 Mio. €
• Umbau städtische Kitas – u3-Programm: 3,2 Mio. €
• Innensanierung Stadthaus 1: 21,0 Mio. €
Tiefbau
Für den Kanal- und Straßenbau sind im Finanzplanung szeitraum 2014 – 2017 Gesamtinves-
titionen von 79,2 Mio. € vorgesehen. Die Investitionsmaßnahmen im Tiefbau w erden zu
großen Teilen über die Abwassergebühren und über Erschließungsbeiträge refinanziert.
• Investitionen im Bereich Abwasserbeseitigung (Kanä le, Kläranlagen): 40,4 Mio. €
• Investitionen im Bereich Verkehrsflächen, -anlagen : 38,8 Mio. €
Natur- und Landschaftspflege
• Investitionen in den Bereichen Grünflächen, Erholu ng, Wasserschutz
in den Jahren 2014 - 2017: 7,0 Mio. €
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
Hierunter fällt u. a. die notwendige Erst- und Ersa tzbeschaffung der Betriebs- und Ge-
schäftsausstattung z.B. für die zuvor genannten Hoc hbaumaßnahmen. Außerdem ist hier die
Beschaffung von Fahrzeugen veranschlagt.
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen
Es ist vorgesehen, den Pensionsfonds der Stadt Müns ter im Jahr 2014 um 1,5 Mio. € aufzu-
stocken. Die Finanzierung erfolgt aus Liquiditätsüb erschüssen aus der gebührenrechnenden
37
Einrichtung „Rettungsdienst“ (1,0 Mio. €) und aus der finanziellen Ablösung der Pensionsan-
sprüche von übernommenen Beamten durch den früheren Dienstherrn.
Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen
Investitionszuwendungen an Dritte sind aktivierungs pflichtig, wenn die Stadt mit der Zahlung
der Zuwendung ein mehrjähriges Recht auf Erbringung einer Gegenleistung erhält. So wur-
den im Investitionszeitraum 2014 – 2017 rd. 12,3 Mio. € an Baukostenzuschüssen zu Kinder-
tageseinrichtungen (u3-Ausbau) freier Träger veranschlagt.
5.2.3 Ergebnis Finanzierungstätigkeit
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
33 Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 24,3 31,3 28,8 20,0 -36,1 23,6 18,0
34 Aufn. von Krediten zur Liquiditätssicherung 7,1 39,5 456,3 61,0 54,4 86,2 41,3
35 Tilgung und Gewährung von Darlehen 31,8 33,1 4,1 34, 0 2,7 33,8 -0,6
36 Tilgung v. Krediten zur Liquiditässicherung 26,9 7,1 -73,6 39,5 456,3 61,0 54,4
37 Saldo aus Finanzierungstätigkeit -27,3 30,6 -212,1 7,5 -75,5 15,0 100,0
Tab 14
Plan 2016 Plan 2017 Zeile
Finanz-
plan
Bezeichnung
Ansatz 2014 Plan 2015
Die Finanzierungslücke bei den Investitionen, die s ich nach Abzug der Einzahlungen aus
Zuwendungen, den Veräußerungserlösen und den Beiträ gen ergibt, muss durch Kredite ge-
schlossen werden. Für das Jahr 2014 werden zusätzli che Kredite von rd. 24,2 Mio. € benö-
tigt, für die Jahre 2015 bis 2017 sind insgesamt weitere 74,8 Mio. € vorgesehen.
An Tilgungsleistungen sind in den nächsten Jahren d urchschnittlich rd. 33 Mio. € vorgese-
hen, so dass die Verschuldung nach den bisherigen P lanungen ab 2014 abgebaut werden
kann (siehe auch Pkt. 4.4).
Die Aufnahme und Tilgung der Kredite zur Liquidität ssicherung wurde haushaltstechnisch so
veranschlagt, dass die jeweilige Tilgung im Jahr na ch der Aufnahme vorgesehen ist. Der
Bedarf wird nach derzeitiger Planung kontinuierlich ansteigen.
6. Abschließende Bemerkungen
Der Haushaltsplanentwurf 2014 weist für das Haushal tsjahr 2014 mit einem Defizit von „nur
noch“ 3,6 Mio. € gegenüber der bisherigen Finanzpla nung eine deutliche Verbesserung auf.
Dieser Effekt ist allerdings ausschließlich auf ein e Erhöhung der Erträge (Landeszuschüsse)
zurück zu führen. Mit einer Einnahmeentwicklung in dieser Größe sollte in den folgenden
38
Haushaltsjahren nicht fest gerechnet werden, da sie zum Teil auf Einmaleffekten beruht. Da-
gegen steigen nahezu alle wesentlichen Haushaltspos itionen auf der Aufwandsseite weiter
kontinuierlich an. Dieses Auseinanderklaffen der Er trags- und Aufwandsseiten führt dazu,
dass sich mittelfristig weiterhin ein strukturelles Defizit von 25 bis 30 Mio. € ergibt. Hinzu
kommt eine Reihe von Risiken (Auslaufen von Managem entverträgen, z.B. Stadtwerke
Münster GmbH, Zoo GmbH, etc.), die dem Grunde nach bekannt sind, deren genauer zeitli-
cher Anpassungsbedarf und deren Höhe im Rahmen der politischen Willenbildung aber noch
zu klären ist. Das beschlossene Handlungsprogramm z ur dauerhaften Konsolidierung des
städtischen Haushalts ist daher konsequent umzusetz en und über das Jahr 2017 hinaus
weiter zu entwickeln.
Die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage zum Au sgleich der in den Haushaltsjahren
2014 bis 2017 ausgewiesenen Defizite liegt im Haush altsplanentwurf 2014 in allen Jahren
unterhalb der 5 % - Marke. Zur Abdeckung der Defiz ite wird das bilanzielle Eigenkapital in
diesen Jahren um rd. 80 Mio. € geschmälert. Gerade im Hinblick auf die Eigenkapitalquote
wird erfreulicherweise in den Aufsichtsräten vieler Gesellschaften hier ein besonderes Au-
genmerk auf den Erhalt einer angemessenen Eigenkapi talquote gelenkt. Diese besondere
Achtsamkeit zum Erhalt einer angemessenen Eigenkapitalquote bei der Stadt Münster gilt es
ebenso einzufordern. Denn auch hier gilt es die Wet tbewerbsfähigkeit der Stadt Münster im
Wettbewerb der Städte und Regionen aufrecht zu erha lten. Dies auch vor dem Hintergrund
einer sich verschärfenden Marktlage bei der Kapital- und Liquiditätsbeschaffung der Städte.
Die angestrebte Reduzierung der Verschuldung aus In vestitionskrediten wird zwar in kleinen
Schritten erfolgen, aber der Bestand an Liquiditäts krediten, die grundsätzlich nur zur Beseiti-
gung von vorübergehenden Liquiditätsengpässen vorge sehen sind, wird aus heutiger Sicht
in den nächsten Jahren auf über 100 Mio. € ansteigen.
Münster, im August 2013
gez.
Reinkemeier
Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Hammer Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0607/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.08.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37