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1738/2019

Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Pesch; Arbeitstitel: Donatusstraße in Köln-Pesch

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 14.06.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.07.2019, TOP 14.1

Anlage 2 Satzung

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Anlage 1 Plan

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3 Begründung

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Anlage 2 Plan zur Satzung

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Anlage 2 Satzung

2661 Zeichen

/ 2 
A N L A G E  2  
00719377  (Veränd-Satz01) 
 
 
S a t z u n g 
 
über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Pesch 
– Arbeitstitel: Donatusstraße in Köln-Pesch– 
 
vom ........ 
 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom                       aufgrund der §§ 14, 16 und 17 Ab-
satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) - in der bei Erlass dieser 
Satzung geltenden Fassung - in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) - in der bei Erlass 
dieser Satzung geltenden Fassung - diese Satzung beschlossen: 
 
 
 
 
§ 1 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 22.09.2005 einen Beschluss über die Aufstellung eines 
Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Escher Straße bis in Höhe der Straße Am Baggerfeld, 
westlich Donatusstraße, südlich und westlich der Straße Im Gewerbegebiet Pesch, westlich Do-
natusstraße und nördlich der Straße Am Pescher Holz bis zur Escher Straße gefasst. 
 
Zur Sicherung der Planung wird für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre angeordnet. 
 
 
 
§ 2 
Geltungsbereich 
 
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem mit schwarz gestri-
chelter Linie umrandeten Teil der Karte, die als Anlage Bestandteil dieser Satzung ist. 
 
 
 
§ 3 
Rechtswirkung der Veränderungssperre 
 
In dem der Veränderungssperre unterliegenden Planbereich dürfen 
 
a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt 
werden. 
Hierzu zählen insbesondere Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsände-
rung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Genehmigung 
oder Zustimmung bedürfen oder die der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden müssen. 
 
b) erhebliche oder wesentlich Wert steigernde Veränderungen von Grundstücken und bauli-
chen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeige-
pflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

- 2 - 
 
 
 
 
 
 
 
§ 4 
Ausnahmen 
 
Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre 
eine Ausnahme zugelassen werden.  
 
Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Oberbürgermeisterin (Bauaufsichtsamt). 
 
 
 
§ 5 
Inkrafttreten  
 
Die Veränderungssperre tritt mit dem Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 
 
Sie tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abge-
schlossen ist, spätestens jedoch gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 BauGB nach Ablauf von zwei Jah-
ren, gerechnet ab dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

Anlage 1 Plan

388 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
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Stadtplanungsamt
0 10050 200300 Meter
6DW]XQJGHU6WDGW.|OQEHUHLQH9HUlQGHUXQJVVSHUUHLQ.|OQ3HVFK $UEHLWVWLWHO'RQDWXVVWUD‰HLQ.|OQ3HVFK

Beschlussvorlage Rat

1778 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
61/1 Seib Az 
Vorlagen-Nummer 
 1738/2019 
Freigabedatum 
14.06.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Pesch 
Arbeitstitel: Donatusstraße in Köln-Pesch 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in 
Köln-Pesch –Arbeitstitel: Donatusstraße in Köln-Pesch– für das Gebiet zwischen Escher Straße bis in 
Höhe der Straße Am Baggerfeld, westlich Donatusstraße, südlich und westlich der Straße Im 
Gewerbegebiet Pesch, westlich Donatusstraße und nördlich der Straße Am Pescher Holz bis zur 
Escher Straße in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung. 
 
 
 
Alternative: keine 
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.06.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 04.07.2019 
Rat 09.07.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Begründung 
 
- siehe Anlage 3 - 
 
 
Auswirkungen 
 
In dem der Veränderungssperre unterliegenden Planbereich dürfen  
 
a) Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht be-
seitigt werden. Hierzu zählen insbesondere Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nut-
zungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Ge-
nehmigung oder Zustimmung bedürfen oder die der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden 
müssen.  
 
b) erhebliche oder wesentlich Wert steigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen 
Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, 
nicht vorgenommen werden.  
 
 
 
3 Anlagen

Anlage 3 Begründung

2426 Zeichen

A N L A G E  3  
 
Begründung zur Veränderungssperre  
Arbeitstitel: Donatusstraße in Köln-Pesch 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 22.09.2005 beschlossen, einen Bebauungsplan 
betreffend das Gebiet zwischen Escher Straße bis in Höhe der Straße Am Baggerfeld, westlich 
Donatusstraße, südlich und westlich der Straße Im Gewerbegebiet Pesch, westlich Donatusstraße 
und nördlich der Straße Am Pescher Holz bis zur Escher Straße – Arbeitstitel: Donatusstraße in 
Köln-Pesch — aufzustellen mit dem Ziel, den Standort als Gewerbegebiet gem. § 8 
Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu sichern. Dieser Bebauungsplan Nummer 61520/02 ist am 
09.07.2008 durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft getreten.  
 
Begründet auf der steigenden Nachfrage nach Baugrundstücken zur Ansiedelung von 
Vergnügungsstätten (Spielhallen) hat der Rat der Stadt Köln 2011 die 1. Änderung des 
Bebauungsplanes als Satzung beschlossen mit dem Ziel Vergnügungsstätten, Bordelle und 
bordellartige Betriebe im Geltungsbereich auszuschließen.  
 
2018 hat die Stadt Köln mehrere Klageverfahren gegenüber der Aldi GmbH & Co KG in dritter 
Instanz verloren. Der Bebauungsplan ist seitdem inzident unwirksam. Die Unwirksamkeit des 
Ursprungsplans hat zur Folge, dass auch dessen 1. Änderung und die nachfolgende Ergänzung 
unwirksam sind, da sie als unselbstständige Planänderungen ohne den zugrunde liegenden 
Ursprungsplan nicht „lebensfähig“ wären. 
Das 2016 eingeleitete Klageverfahren der LIDL Dienstleistungs GmbH & Co. KG ist Anfang 2019 
ebenfalls zu Gunsten des Klägers beschieden worden. Ein weiterer Antrag der Firma LIDL 
Dienstleistungs GmbH & Co. KG ist im Oktober 2018 zurückgestellt worden.  
 
Die Intention der im Bebauungsplan Nr. 61520/02 getroffenen Festsetzungen ist nach wie vor von 
städtebaulicher Relevanz. Durch die Ausweisung als Gewerbegebiet soll der Standtort langfristig 
gesichert und die sich sonst auszuweiten drohende Gemengelage geordnet und Einzelhandel 
gem. des Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2010 ausgeschlossen werden. 
Zu diesem Zweck, wird ein ergänzendes Verfahren gem. § 214 (4) BauGB zur Behebung der 
Fehler durchgeführt mit dem Ziel sowohl der Bebauungsplan Nr. 61520/02 als auch seine 
Änderungen rückwirkend wieder in Kraft zu setzen. 
 
Da der Abschluss des Verfahrens nicht innerhalb der Jahresfrist der Zurückstellung gesichert ist, 
muss eine Veränderungssperre erlassen werden.

Anlage 2 Plan zur Satzung

175 Zeichen

0D‰VWDEN
Stadtplanungsamt$QODJH]XU6DW]XQJGHU6WDGW.|OQEHUHLQH9HUlQGHUXQJVVSHUUHLQ.|OQ3HVFK
0 10050 200300 Meter
 $UEHLWVWLWHO'RQDWXVVWUD‰HLQ.|OQ3HVFK

Beratungsverlauf (3)

27.06.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 15.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.07.2019 Rat
TOP 14.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1738/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
14.06.2019
Erstellt
16.05.2019 11:20