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V/0561/2006

Mecklenbeck - Mitte

Vorlage 13.07.2006

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 10.08.2006, TOP 5.3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2998 Zeichen

V/0561/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Mecklenbeck - Mitte - Bebauungsplan Nr. 396, 2. Änderung - Erschließung "Stratmannweg" 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.08.2006 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Die Straßen und Wege im Bebauungsplan Nr. 396 (2. Änderung) werden auf der Grundlage des 
Lageplanes Nr. 9593 Blatt 1(1) vom 13.07.2006 ausgebaut. 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster anteilsmäßig 27 % der Baukosten in Hö-
he von ca. 67.500 €, jährliche Folgekosten in Höhe von ca. 1.900 € für den Fahrbahnerhalt als 
auch in Höhe von ca. 2.540 € für die Beleuchtung entstehen. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6306.950.1250.8 Bauk. Str. BG Mecklenbeck-
Mitte 
2006 
 
100.000  
 
Benötigt werden ca. 
67.500 €; Finanzierung 
aus dem Deckungsring 
des Straßenbauetats 
     
   
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0561/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Schulte 
Ruf: 
492 66 54 
E-Mail: 
SchulteT@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.07.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0561/2006 
Die Finanzierung der verbleibenden 73 % der Baukosten erfolgt durch den Vorhabenträger Paul 
Nelle (EGN Erschließungsgesellschaft Nienberge) auf der Grundlage des noch zu unterzeichnen-
den Durchführungsvertrages. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die neu zu erstellende Erschließungsstraße „Stratmannweg“ dient, abzweigend von der Straße 
„Am Hof Schultmann“ der Erschließung von 23 neuen Baugrundstücken mit Einfamilienhaus und 
Doppelhausbebauung. Die vorhandene Aufpflasterung in der Straße „Am Hof Schultmann“ wird 
dazu um ca. 6 m verlängert. Die Vermarktung für 4 Grundstücke erfolgt über das Amt für Liegen-
schaften der Stadt Münster. 
 
Die Baugebietserweiterung kann mit dem PKW nur über die Straße „Am Hof Schultmann“ erreicht 
werden, ferner ist eine Rad- und Fußwegverbindung nach Süden in Richtung Meyerbeerstraße 
geplant. Im öffentlichen Verkehrsraum sind 4 Bäume und 8 Stellplätze vorgesehen. 
 
Die asphaltierte Fahrbahn erhält eine Breite von 4,30 m, beidseitig schließen zwei überfahrbare 
Seitenstreifen mit einer Breite von 50 bzw. 70 cm an. 
 
Um die Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern und eine barrierefreie Umwelt in 
der Stadt Münster zu schaffen, werden bei den Baumaßnahmen des Tiefbauamtes die Interessen 
von Menschen mit Behinderungen soweit irgend möglic h berücksichtigt. In diesem Baugebiet wer-
den durch den niveaugleichen Ausbau von Fahrbahn und Nebenanlagen keine baulichen Barrie-
ren beispielsweise für Rollstuhlfahrer geschaffen. 
 
Die Baumaßnahmen werden durch die aktive Öffentlichkeitsarbeit in den Medien und durch direkte 
Information der Anlieger unterstützt. 
 
Der Bau der zur Erschließung erforderlichen Baustraße ist für den Herbst 2006 geplant. 
 
 
 
I.V. 
 
 
 
Joksch

Beratungsverlauf (1)

10.08.2006 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Stratmannweg
  • Am Hof Schultmann
  • Meyerbeerstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0561/2006
Typ
Vorlage
Datum
13.07.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37