0861/2025
AN/0264/2025, Nutzung und Bebauung Hochbunker Marktstraße 6c
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2861 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/61/611 Vorlagen-Nummer 0861/2025 Freigabedatum 19.03.2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 24.03.2025 AN/02264/2025, Nutzung und Bebauung Hochbunker Marktstraße 6c Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen der BV 2 bittet zum 24.03.2025 um Beantwor- tung folgender Fragen: Im Gelände der Parkstadt Süd (Marktstr. 6c) befindet sich ein unter Denkmalschutz stehender Hochbunker: Hier: Stellungnahme der Verwaltung 1.) Befindet sich dieser im Eigentum der Stadt Köln oder eines anderen Trägers der öffentlichen Hand? Antwort: Das Grundstück befindet sich in städtischem Besitz. 2.) Soll dieser im Zuge der Neubebauung des Quartiers „Marktstadt" abgerissen werden oder bleibt er erhalten? Antwort: Es handelt sich um ein Baudenkmal, es ist kein Abriss vorgesehen. Der Architekt Hans Schumacher entwarf den Bunker in der Form des sogenannten Kirchenbunkers, wie auch die Bunker Berliner Straße (Mülheim) und Helenenwall- straße (Deutz). Charakteristisch für den Kirchenbunker ist v. a. der giebelseitig aufra- gende Turm mit Dachlaterne. Dieser Bautyp entstand sonst nur noch in Düsseldorf und stellt somit eine Besonderheit im Rheinland dar. Sein charakteristisches Erscheinungsbild und der weitgehend originale Zustand der Innenräume unterstreichen die Denkmalwürdigkeit des Hochbunkers, der seit 01.07.1980 in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen ist. 3.) Soweit er erhalten bleibt, gibt es Überlegungen, die Innenräume einer öffent- lich zugänglichen Nutzung zuzuführen, zB . für verschiedene Vereine, Kulturver- anstaltungen oder der freien Kunstszene (Proberäume und Ateliers) und damit einen zweiten Kulturbunker zu schaffen? Antwort: Der Bunker wird aktuell vom Schützenverein Köln-Bayenthal gegr. 1863 e.V. genutzt. Dieser mietet den Bunker bereits seit 1997 und baute das Erdgeschoss zum Vereins- heim mit Schießbahn um. Einige Schutzraumabteile werden bis heute als Lagerräume 2 genutzt. Entsprechende Überlegungen zu anderweitigen Nutzungen sind daher nicht Teil der aktuellen Planungen. 4.) Unabhängig von einer etwaigen möglichen Innennutzung, gibt es darüber hinaus Bestrebungen diesen, trotz Denkmalschutz, aufzustocken und diese Auf- stockung zum Zwecke der Wohnbebauung, z.B. für Studentisches Wohnen, zu nutzen? Antwort: Entsprechende Überlegungen sind nicht Teil der aktuellen Planungen. Die Lage im Blockinnenbereich würde im Falle einer Aufstockung städtebauliche Probleme mit sich bringen, z.B. bei der Belichtung der umliegenden Bestandsgebäude, den Abstandsflä- chen, den Rettungswegen und den nachzuweisenden Fahrrad- und KFZ-Stellplätzen. Wohnformen wie Studentisches Wohnen werden bei der Neuplanung der Parkstadt Süd berücksichtigt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Marktstraße 6c
- Berliner Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 0861/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 19.03.2025
- Erstellt
- 19.03.2025 09:59