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0861/2025

AN/0264/2025, Nutzung und Bebauung Hochbunker Marktstraße 6c

Beantwortung einer Anfrage (BV) 19.03.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 24.03.2025, TOP 7.2.3.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2861 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/611 
 
Vorlagen-Nummer 
 0861/2025 
Freigabedatum 19.03.2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 24.03.2025 
 
AN/02264/2025, Nutzung und Bebauung Hochbunker Marktstraße 6c 
 
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen der BV 2 bittet zum 24.03.2025 um Beantwor-
tung folgender Fragen: Im Gelände der Parkstadt Süd (Marktstr. 6c) befindet sich ein 
unter Denkmalschutz stehender Hochbunker: 
 
Hier: Stellungnahme der Verwaltung 
1.) Befindet sich dieser im Eigentum der Stadt Köln oder eines anderen Trägers 
der öffentlichen Hand?   
Antwort: 
Das Grundstück befindet sich in städtischem Besitz. 
 
2.) Soll dieser im Zuge der Neubebauung des Quartiers „Marktstadt" abgerissen 
werden oder bleibt er erhalten?  
 
Antwort: 
Es handelt sich um ein Baudenkmal, es ist kein Abriss vorgesehen.  
Der Architekt Hans Schumacher entwarf den Bunker in der Form des sogenannten 
Kirchenbunkers, wie auch die Bunker Berliner Straße (Mülheim) und Helenenwall-
straße (Deutz). Charakteristisch für den Kirchenbunker ist v. a. der giebelseitig aufra-
gende Turm mit Dachlaterne. Dieser Bautyp entstand sonst nur noch in Düsseldorf 
und stellt somit eine Besonderheit im Rheinland dar.  
Sein charakteristisches Erscheinungsbild und der weitgehend originale Zustand der 
Innenräume unterstreichen die Denkmalwürdigkeit des Hochbunkers, der seit 
01.07.1980 in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen ist. 
 
 
3.) Soweit er erhalten bleibt, gibt es Überlegungen, die Innenräume einer öffent-
lich zugänglichen Nutzung zuzuführen, zB . für verschiedene Vereine, Kulturver-
anstaltungen oder der freien Kunstszene (Proberäume und Ateliers) und damit 
einen zweiten Kulturbunker zu schaffen?  
 
Antwort: 
Der Bunker wird aktuell vom Schützenverein Köln-Bayenthal gegr. 1863 e.V. genutzt. 
Dieser mietet den Bunker bereits seit 1997 und baute das Erdgeschoss zum Vereins-
heim mit Schießbahn um. Einige Schutzraumabteile werden bis heute als Lagerräume

2 
 
genutzt. Entsprechende Überlegungen zu anderweitigen Nutzungen sind daher nicht 
Teil der aktuellen Planungen. 
 
4.) Unabhängig von einer etwaigen möglichen Innennutzung, gibt es darüber 
hinaus Bestrebungen diesen, trotz Denkmalschutz, aufzustocken und diese Auf-
stockung zum Zwecke der Wohnbebauung, z.B. für Studentisches Wohnen, zu 
nutzen?  
 
Antwort:  
Entsprechende Überlegungen sind nicht Teil der aktuellen Planungen. Die Lage im 
Blockinnenbereich würde im Falle einer Aufstockung städtebauliche Probleme mit sich 
bringen, z.B. bei der Belichtung der umliegenden Bestandsgebäude, den Abstandsflä-
chen, den Rettungswegen und den nachzuweisenden Fahrrad- und KFZ-Stellplätzen.  
Wohnformen wie Studentisches Wohnen werden bei der Neuplanung der Parkstadt 
Süd berücksichtigt werden.

Beratungsverlauf (1)

24.03.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Marktstraße 6c
  • Berliner Straße

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Details

Aktenzeichen
0861/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
19.03.2025
Erstellt
19.03.2025 09:59