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3165/2023

Bericht über die verwaltungsgerichtlichen Verfahren betreffend die Benennung einer Teilfläche des Platzes vor dem Schauspielhaus

Mitteilung Hauptausschuss 11.01.2024

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 15.01.2024, TOP 2.1.2

Anlage_Urteil VG Köln 4 K 5062/23

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Mitteilung Hauptausschuss

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Anlage_Urteil VG Köln 4 K 5062/23

579 Zeichen

4 K 5062/23 
VERWAL TUNGSGERICHT KÖLN 
IM NAMEN DES VOLKES 
URTEIL 
Verkündet am: 14.12.2023 
Justizsekretärin 
als Urkundesbeamtin der 
Geschäftsstelle 
In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren 
der Bezirksvertretung Köln-Innenstadt, vertreten durch den Bezirksbürgermeister, Lud­
wigstraße 8, 50667 Köln, 
Klägerin, 
Prozess bevollmächtigter: 
Rechtsanwalt  
gegen 
den Rat der Stadt Köln, vertreten durch die Oberbürgermeisterin, Amt für Recht, Verga­
be und Versicherung, Stadthaus Deutz - Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 
50679 Köln, 
Gz.: 301-3-3-2023-00749, 
Beklagten,

Mitteilung Hauptausschuss

3251 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer           11.01.2024 
 3165/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 15.01.2024 
 
Bericht über die verwaltungsgerichtlichen Verfahren betreffend die Benennung einer 
Teilfläche des Platzes vor dem Schauspielhaus 
Der Rat hatte in seiner Sitzung am 07.09.2023 mehrheitlich folgenden Beschluss zur Benen-
nung einer Teilfläche des Platzes vor dem Schauspielhaus gefasst (TOP 5.1.1): 
 
1. Der Rat der Stadt Köln bedankt sich bei den Petenten für den Vorschlag, Dirk Bach 
mit einer Straßen- oder Platzbenennung zu ehren. Die Verwaltung wird beauftragt, ei-
nen geeigneten Platz für die Benennung nach Dirk Bach vorzuschlagen. 
 
2. Der Rat beschließt, den umgangssprachlich „kleinen Offenbachplatz“ genannten 
Platz vor dem Schauspielhaus an der Brüderstraße in den Offenbachplatz einzubezie-
hen. 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt hatte daraufhin am 11.09.2023 Klage beim Verwaltungsge-
richt Köln (Az.: 4 K 5062/23) gegen den Rat der Stadt Köln erhoben und einstweiligen Rechts-
schutz (Az.: 4 L 1804/23) beantragt.  
 
Mit Urteil vom 14.12.2023 hat das Verwaltungsgericht Köln festgestellt, dass die Bezirksver-
tretung Innenstadt für die Benennung des bislang umgangssprachlich auch als „kleiner Offen-
bachplatz" bezeichneten Teilbereiches des Platzes vor dem Schauspielhaus an der Brüder-
straße zuständig ist. 
 
Das kommunalverfassungsrechtliche Eilverfahren erklärten die Beteiligten übereinstimmend in 
der Hauptsache für erledigt, nachdem die Verwaltung erklärt hatte, die ihm o.g. Ratsbeschluss 
beschlossene Einbeziehung in den Offenbachplatz nicht zu vollziehen und nicht einen [ande-
ren] geeigneten Platz für die Benennung nach Dirk Bach vorzuschlagen, solange das Verfah-
ren 4 K 5062/23 nicht rechtskräftig abgeschlossen ist.  
 
 
Rechtliche Würdigung 
 
Der Vorgang zur Benennung eines Teilbereiches des Platzes war dem Rat aufgrund der 
grundsätzlich wesentlich über den Bezirk hinausgehenden Bedeutung des Platzes vorgelegt 
worden (Beschlussvorlage 2379/2022). Das Verwaltungsgericht folgte der Einschätzung der 
Verwaltung, dass dem Platz in seiner Funktion und in Bezug auf seine Gestaltung eine über-
bezirkliche Bedeutung zukomme. Daher liege die Entscheidungskompetenz in diesen Angele-
genheiten auch beim Rat der Stadt Köln.

2 
 
Davon zu trennen sei jedoch die Benennung des Platzes. Die Zuständigkeit für diese Angele-
genheit liege nur dann beim Rat, wenn die Bedeutung der Benennung wesentlich über den 
Stadtbezirk hinausgehe. Dies verneinte das Verwaltungsgericht – trotz der überbezirklichen 
Funktion des Platzes. Daher sei die Bezirksvertretung Innenstadt für die Benennung dieses 
Platzes zuständig.  
 
(Vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln vom 14.12.2023) 
 
Das schriftliche Urteil (Anlage) ging am 04.01.2024 bei der Verwaltung ein. Die Verwaltung 
wird fristwahrend einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgericht Köln 
stellen. Nach eingehender Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe kann die Begründung des 
Antrags bis zum 04.03.2024 beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen 
eingereicht werden. 
 
 
gez. Reker  
 
 
Anlage: 
Urteil des Verwaltungsgerichts Köln 4 K 5062/23

Beratungsverlauf (1)

15.01.2024 Hauptausschuss
TOP 2.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Brüderstraße
  • Willy-Brandt-Platz 3
  • Offenbachplatz

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Details

Aktenzeichen
3165/2023
Typ
Mitteilung Hauptausschuss
Datum
11.01.2024
Erstellt
05.10.2023 11:19