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4122/2019

Rondorf Nord-West, Entflechtungsstraße

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.03.2020

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Anlage 10 - Stellungnahme der Verwaltung zu den Anträgen aus VA, AUG und StEA

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Anlage 01 - Übersichtslageplan Varianten Entflechungsstraße

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Anlage 04 - Städtebauliches Konzept Stand September 2019

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Anlage 06 - Darstellung verkehrliche Auswirkungen Variante 4a_2 mit optimierter Erschließung

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Anlage 05 - Erläuterungsbericht Untersuchungsergebnisse

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Anlage 03.3 Einzellageplan Variante 1a.3 (kurze Nordvariante)

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Anlage 09 - Stellungnahme zum Umweltausschuss

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Anlage 03.1 - Einzellageplan Variante 4a_1 (kurze Südvariante)

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Anlage 3 - Weitere untersuchte Varianten

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Anlage 11 - Bürgerinformationsveranstaltung

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 03.2 Einzellageplan Variante 1.3 (lange Nordvariante)

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Anlage 12- Bürgereingabe

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Anlage 07 - Vorabauszug Ausschuss Umwelt und Grün 23.01.2020

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Anlage 13 - Auszug Verkehrsausschuss 26.03.2020

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Anlage 08 Auszug Verkehrsausschuss 21.01.2020

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Anlage 03.4 Einzellageplan Variante 2 ( Querung Kleingärten)

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Anlage 02 - Einzellageplan Variante 4a_2 (lange Südvariante) mit optimie...

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Anlage 10 - Stellungnahme der Verwaltung zu den Anträgen aus VA, AUG und StEA

5254 Zeichen

Rondorf Nord-West  ANLAGE 10 
Entflechtungsstraße, Variantenentscheidung 
4122/2019 
  Seite 1/5 
 
 
Verkehrsausschuss 21.01.2020: AN/0094/2020 
Ausschuss für Umwelt und Grün 23.01.2020: AN/0144/2020 
 
Antrag: 
 
1. „Vor einer finalen Entscheidung im Rat, ist unter Einbeziehung des Vorhabenträgers 
eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. 
 
2. Zum nächsten Verkehrsausschuss stellt die Verwaltung die Verfahrensschritte zur 
Erlangung des Baurechts für die Vorzugsvariante vor und legt einen entsprechenden 
Zeitmaßnahmenplan vor.“ 
 
Stellungnahme  
 
Die Verwaltung nimmt zu den Änderungsanträgen wie folgt Stellung 
 
Zu Punkt 1: 
 
Die Bürgerinformationsveranstaltung hat am 02. März 2020 in der Turnhalle der Anne-
Frank-Grundschule in Köln-Rondorf stattgefunden. 
 
Zu Punkt 2: 
 
Die Schritte zur Erlangung eines Planfeststellungsbeschlusses stellen sich wie folgt dar: 
 
Politik  
1. Ratsbeschluss 
Der Rat erteilt der Verwaltung den Auftrag, eine der Varianten weiter zu verfol-
gen. 
 
Planung und Gutachten  
1. Erarbeitung Planfeststellungsunterlagen 
Die Genehmigungsplanung und alle zugehörigen Gutachten werden von der 
Fachverwaltung erarbeitet. 
 
Genehmigungsverfahren 
1. Einreichen der Antragsunterlagen 
Die Stadt Köln reicht die Planfeststellungsunterlagen als Vorhabenträgerin bei der 
Bezirksregierung Köln als zuständige Planfeststellungsbehörde ein.   
2. Prüfung der Antragsunterlagen  
Die Unterlagen werden durch die Bezirksregierung gesichtet und auf Vollständig-
keit geprüft. 
3. Bekanntmachung und Offenlage der Planfeststellungsunterlagen 
Die Planfeststellungsunterlagen werden bei der Vorhabenträgerin öffentlich aus-

Rondorf Nord-West  ANLAGE 10 
Entflechtungsstraße, Variantenentscheidung 
4122/2019 
  Seite 2/5 
gelegt. 
4. Einwendungsfrist 
Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger Öffentlicher Belange (TÖBs) können 
Einwendungen gegen die Planfeststellungsunterlagen innerhalb einer gesetzli-
chen Frist bei der Bezirksregierung Köln einreichen. 
5. Verfassen Stellungnahmen  
Die Bezirksregierung Köln fordert die Vorhabenträgerin auf, Stellungnahmen zu 
den Einwendungen anzufertigen. 
6. Erörterungstermin 
Die Bezirksregierung Köln führt den Erörterungstermin durch, in dem die Einwen-
dungen abgearbeitet werden. 
7. Planfeststellungsbeschluss 
Die Bezirksregierung Köln fertigt den Planfeststellungsbeschluss. Der Planfest-
stellungsbeschluss wird bei der Vorhabenträgerin öffentlich ausgelegt. Nach Ab-
lauf der Offenlagefrist gilt der Planfeststellungsbeschluss als zugestellt; Baurecht 
liegt vor. 
 
Innerhalb einer gesetzlichen Frist können Betroffene gegen den Planfeststel-
lungsbeschluss Klage einreichen. Eine Klage hindert die Umsetzung des Be-
schlusses nicht. Die Umsetzung kann nur durch ein Antrag auf vorläufigen 
Rechtsschutz verhindert werden. Nach Ablauf der Klagefrist ist der Planfeststel-
lungsbeschluss bestandskräftig und kann nicht mehr angegriffen werden.

Rondorf Nord-West  ANLAGE 10 
Entflechtungsstraße, Variantenentscheidung 
4122/2019 
  Seite 3/5 
Stadtentwicklungsausschuss 30.01.2020: AN/0190/2020 
 
Antrag:  
 
1. „Wie bereits im November 2017 beschlossen, soll die Maßnahme Rondorf Nord-West 
als ein Projekt geführt werden, das aus folgenden Bausteinen besteht: 
 
a) Planfeststellungsverfahren zur Verlagerung des Galgenbergsees 
b) Bauleitplanverfahren zur Schaffung des Baurechts für den Hochbau 
c) Planfeststellungsverfahren für die Entflechtungsstraße 
d) Planfeststellungsverfahren für die neue Stadtbahnlinie 
e) Planungen für die erste KITA, die erste Grundschule und einer weiterführenden 
Schule, perspektivisch die anderen KITAs und Grundschulen 
f) Verkehrsmaßnahmen gemäß Antrag AN 1418/2018 vom 29.1.2019 VA 
 
Der für all diese Maßnahmen im Rahmen einer Projektsteuerung zuführende Zeit-
/Maßnahmenplan, ist dem Ausschuss und der Bezirksvertretung zeitnah und mit jeder 
Vorlage vorzulegen. 
 
2. Dabei sind die Teilprojekte b) Wohnungsbau und c) Entflechtungsstraße und d) 
Stadtbahnlinie besonders eng gekoppelt. 
 
3. Ein Wohnungsbau darf nicht erfolgen bevor die gesamte Vorzugsvariante realisiert 
und die Querung bzw. Linienführung der Stadtbahn über den Bonner Verteiler geklärt 
ist.“ 
 
 
Stellungnahme  
 
Die Verwaltung nimmt zu den Änderungsanträgen wie folgt Stellung 
 
Zu den Punkten 1 und 2: 
 
Der beigelegte Zeit-Maßnahmenplan stellt eine grobe zeitliche Schätzung zum heutigen 
Zeitpunkt dar und bildet den Optimalfall ohne Verzögerungen ab.

Rondorf Nord-West  ANLAGE 10 
Entflechtungsstraße, Variantenentscheidung 
4122/2019 
  Seite 4/5

Rondorf Nord-West  ANLAGE 10 
Entflechtungsstraße, Variantenentscheidung 
4122/2019 
  Seite 5/5 
 
Zu Punkt 3: 
 
Der Zeit-Maßnahmenplan zeigt, dass der Bau der Gebäude im Wohngebiet erst gegen 
Herstellungsende der Entflechtungsstraße beginnen soll. Ein Bezug der Gebäude findet 
deutlich nach Herstellung der Entflechtungsstraße statt. 
 
Zeitgleich mit dem Bau der Entflechtungsstraße wird im Wohngebiet vorbereitend mit 
der notwendigen vorlaufende Erschließung (z. B. Erdbau, Leitungen, Baustraßen) be-
gonnen. 
 
Ein Beschluss zur Linienführung der Stadtbahn, der die Querung des Verteilerkreises 
Süd beinhaltet, wird zeitlich deutlich vor dem Wohnungsbau eingeholt.

Anlage 01 - Übersichtslageplan Varianten Entflechungsstraße

285 Zeichen

L92
A555
A4
B51
K15
B51n
Erschließungsgebiet
Rondorf Nordwest
Legende Varianten Entflechtungsstraße:
Variante 1.3 - Anschluss Rodenkirchener Straße
Variante 1a.3
Variante 2
Variante 4a.1
Variante 4a.2 mit Anbindung an Weißdornweg
zus. Anbindung an Weißdornweg (Variante 4a.2)
Anlage 01

Anlage 04 - Städtebauliches Konzept Stand September 2019

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Weiterführende Schule
Geschützter Landschaftsbestandteil 
zwischen den Höfen
KiTa
KiTa
KiTa
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Sonderbaustein
Jugendspiel-
Mobil
Spielplatz
Spielplatz
Spielplatz
Spielplatz
Offene Spielwiese
Retentionsfläche
Retentions-
fläche
Quartierspark
Ausgleichsfläche 
St. Georges Schule
Grundschule
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Wohnhof
Retentionsfläche
Retentions-
fläche
Grundschule
Nahversorger
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Haltestelle
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Anlage
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AMELIS
  20.09.2019M 1:1500West 8 urban design & landscape architecture b.v.
0 5 10 20 50 100m
N
Köln - Rondorf Nordwest  
M 1:2000
Anlage 04

Anlage 06 - Darstellung verkehrliche Auswirkungen Variante 4a_2 mit optimierter Erschließung

8042 Zeichen

brenner BERNARD ingenieure GmbH 
Neue Weyerstraße 6 • 50676 Köln 
T +49-0221-222825-0 
F +49-0221-222825-20 
info.koeln@brenner-bernard.com 
www.bernard-gruppe.com 
Sitz der Gesellschaft: München 
Registergericht München HRB Nr. 239571 
Steuernummer: 50472/11213 
USt-IdNr.: DE261629121 
Geschäftsführer: 
Dipl.-Ing. Jost H. Mazur, Ing. Gisbert Wieser 
Bank: IBAN: BIC 
Commerzbank AG DE50 6148 0001 0581 3232 00 DRESDEFF614 
VR-Bank Ostalb eG DE04 6149 0150 0040 7930 01 GENODES1AAV 
Deutsche Bank DE86 6137 0024 0154 2539 00 DEUTDEDB613 
Kreissparkasse Ostalb DE84 6145 0050 0110 0764 98 OASPDE6A 
brenner BERNARD ingenieure GmbH • Neue Weyerstraße 6 • 50676 Köln
 
Beratende Ingenieure VBI 
Consulting Engineers 
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222825-
 
Amelis Projektentwicklungs GmbH & Co. KG 
Oskar-Jäger-Straße 173 
50825 Köln 
 
K956/Kn 41 08.11.2019 
Verkehrsuntersuchung zur Planfeststellung der Entflechtungsstraße in Köln-
Rondorf 
Variante 4a.2 mit optimierter Erschließung Plangebiet Rondorf Nord-West 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
in der zusammenfassenden Gesamtbetrachtung Variantenvergleich Entflechtungsstraße 
Rondorf (CBH Rechtsanwälte, 01.10.2019/15.10.2019) wird die Variante 4a.2 als 
Vorzugsvariante in Verbindung mit einer optimierten Erschließung des Plangebietes 
Rondorf Nord-West an den Weißdornweg. Letztgenannte Anbindung schließt die nördliche 
Erschließungsstraße bis an den Weißdornweg und soll die nördliche Entflechtung des 
Ortskerns gewährleisten. Durch diesen Anschluss an den Weißdornweg kann der Ziel- und 
Quellverkehr des Plangebietes Rondorf Nord -West zügig und direkt auf  die umliegenden 
Verkehrsachsen verteilt werden. Darüber hinaus nimmt die optimierte Erschließung einen 
Teil des vorwiegend zwischen Rodenkirchener Straße und Kapellenstraße/Bödinger Straße 
orientierten Durchgangsverkehrs auf, so dass die der Ortskern entlastet werden kann.  
Die Wirkung der Variante 4a.2 mit optimierte r Erschließung ist mit Hilfe der Verkehrs -
umlegung zusätzlich ermittelt worden. Die in den Anlagen dargestellten Belastungs - und 
Differenz-plots werden nachfolgend erläutert. 
Anlage 1.1: Belastungsplot Variante 4a.2 mit optimierter Erschließung 
In der Anlage sind die absoluten Belastungen im werktäglichen Verkehr (DTVw) dargestellt. 
Es ist ersichtlich, dass die Variante 4a.2 mit bis zu 9.100 Kfz/24 h belastet wird. Die 
nördliche Erschließungsstraße ent lang des Plangebietes Rondord Nord -West weist mit 
2.100-3.400 Kfz/24 h weiterhin geringe Belastungen auf. Der höchste Belastungswert von 
3.400 Kfz/24 h tritt im Bereich der Parkplatzanbindungen der internationalen Schule (St. 
Anlage 06

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brenner BERNARD ingenieure GmbH 
Schriftverkehr vom: 07.11.2019 
George’s School) auf, während im übrigen Verlauf zwischen 2.100-2.400 Kfz/24 h ermittelt werden. 
Anlage 1.2: Differenz zum Nullfall 
In der Anlage 1.2 wird der Differenzplot der Variante 4a.2 mit optimierter Erschließung zum Nullfall 
abgebildet, der die Vergleichsbasis für alle untersuchten Varianten darstell t. Durch diese Darstellung 
wird die Wirkung der Entflechtungsstraße deutlich. Es sind folgende Wirkungen zu erkennen:  
• Die Entflechtungsstraßen verursachen in Verbindung mit der Ortskernberuhigung einen
deutlichen Rückgang der Belastungen im Ortskern. Die Entlastungen nehmen Werte zwischen
-3.100 bis -5.500 Kfz/24 h entlang der Hauptachse Rodenkirchener Straße → Kapellenstraße
→ Bödinger Straße an.
• Der größte Teil der Entlastung wird durch den Streckenverlauf der Variante 4a.2 im Süden von
Rondorf aufgenommen. Von der Rodenkirchener Straße über die Bonner Landstraße und die
Hahnenstraße treten leichte Zunahmen auf, die jedoch bezogen auf die absolute Belastung
nicht als verkehrlich kritisch anzusehen sind.
• Ein weiterer Teil der Entlastung wird über die optimierte Erschließung nördlich um den Ortskern
geführt. Hier weichen Verkehrsteilnehmer vor allem in der Hauptrelation des Durchgangs -
verkehrs zwischen Rodenkirchen und Meschenich/BAB 553 aus. Für den südlichen Abschnitt
des Weißdornwegs resultieren aus diesem Grund geringe Mehrbelastungen von 600 Kfz/24 h
gegenüber dem Nullfall.
• Im Bereich der Brühler Landstraße zwischen Kapellenstraße und Meschenich führt dieser
Untersuchungsfall ebenfalls zu leichten Entlastungen gegenüber d em Planfall. Dies ist positiv
vor dem Hintergrund der ohne im Nullfall durch die Ortsumgehung Meschenich erzeugten
Belastungszunahmen in diesem Bereich.
• An der Straße Im Wasserwerkswäldchen entstehen kaum Veränderungen, in der Tendenz
jedoch leichte Entlastungen.
Anlage 1.3 Differenz Variante 4a.2 mit optimierter Erschließung zu Variante 4a.2 
In der Anlage 1.3 wird gezeigt, wie die optimierte Erschließung (nördliche Anbindung an den 
Weißdornweg) zusätzlich zur Variante 4a.2 wirkt, d. h. welche Veränderungen durch den dortigen 
Anschluss zu erwarten sind. Es ist erkennbar, dass die Auswirkungen vorwiegend lokal sind. Einerseits 
verlagert sich Verkehr von der südlichen Anbindung des Plangebietes Rondorf Nord -West auf die 
nördliche Achse. Dies kann u. a. dadurch hervorgerufen werden, dass die nördlichen Baufelder über 
die nördliche Anbindung direkter erschlossen werden können. Andererseits ist erkennbar, dass ein Teil 
des Durchgangsverkehrs zwischen Rodenkirchen und Hürth/Meschenich/BAB 553 von der 
Südvariante 4a.2 auf die nördliche, optimierte Erschließung verlagert wird, weil die Reisezeit etwas 
kürzer ist. Dieser Effekt ist erkennb ar an den leichten Entlastungen auf der Variante 4a.2 im Bereich 
der Hahnenstraße und der südlichen Querverbindung. 
Fazit 
Die Variante 4a.2 mit optimierter Erschließung ist eine in sich logische Variante, welche positive 
Aspekte der Südvarianten und Nordvarianten  vereint und Verkehrsteilnehmern, insbesondere dem 
Durchgangsverkehr, sinnvolle Auswahlmöglichkeiten zur Routenwahl bietet. Auch für die Erschließung 
des Plangebietes Rondorf Nord-West ist die Variante gut geeignet, die Wege kurz und direkt zu halten.

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Streckenbelastungen - Pl anfall Variante 4a.2 + optimierte Erschließung - Tagesverkehr [Kfz/24 h]
Bearb.: PrT Verkehrsuntersuchung Rondorf Nord-West, Planfeststellungsverfahren Entflechtungsstraße erstellt am: 28.10.2019
956_PF_4a.2_PF_Var3a.1 brenner BERNARD ingenieure GmbH Anlage 1.1

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Differenzplot - "Planfall Variante 4a.2 + optimierte Erschließung minus Nullfall" - Tagesverkehr [Kfz/24 h]
Bearb.: PrT Verkehrsuntersuchung Rondorf Nord-West, Planfeststellungsverfahren Entflechtungsstraße erstellt am: 26.10.2019
956_PF_Var4a.2_PF_3a.1 brenner BERNARD ingenieure GmbH Anlage 1.2

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Dif ferenzplot - "Planfall Variante 4a.2 + optimierte Erschließung minus Variante 4a.2" - Tagesverkehr [Kfz/24 h]
Bearb.: PrT Verkehrsuntersuchung Rondorf Nord-West, Planfeststellungsverfahren Entflechtungsstraße erstellt am: 28.10.2019
956_PF_Var4a.2_PF_3a.1 brenner BERNARD ingenieure GmbH Anlage 1.3

Anlage 05 - Erläuterungsbericht Untersuchungsergebnisse

141185 Zeichen

Auftraggeber: 
AMELIS Projektentwicklungs GmbH & Co. KG 
Oskar-Jäger-Straße 173 
50825 Köln 
Entflechtungsstraße Rondorf 
Rondorf Nord-West in Köln-Rondorf 
Variantenvergleich 
August 2019 
Verfasser: 
 RIETMANN BERATENDE INGENIEURE 
Partnerschaftsgesellschaft mbB 
Siegburger Straße 243a 
53639 Königswinter 
Tel.  02244 / 912626 
www.buero-rietmann.de 
IPL CONSULT 
Potthoff + Fürnkranz Ingenieurpartnerschaft 
Dürener Straße 401b 
50858 Köln 
Tel.  0221 / 337733-0 
www.iplconsult.de 
CBH Rechtsanwälte 
Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner 
Bismarkstraße 11-13 
50672 Köln 
www.cbh.de 
brenner BERNARD ingenieure GmbH 
Neue Weyerstraße 6 
50676 Köln 
Tel.  0221 / 222825-0 
www.brenner-bernard.com 
Anlage 05

Variantenvergleich Entflechtungsstraße Rondorf 
Stand: 29.08.2019 
Amelis Projektentwicklungs GmbH & Co. KG 2 
Fachgutachter: 
Verkehrsuntersuchung 
brenner BERNARD ingenieure GmbH Neue Weyerstraße 6 50676 Köln 
     Tel. 0221 / 222825-0 info@brenner-bernard.com 
 
Artenschutz 
Kölner Büro für Faunistik  Gottesweg 64  50969 Köln 
     Tel. 0221 92 31 618 kontakt@kbff.de 
 
Schallschutz + Luftschadstoffe + Klima 
Peutz Consult GmbH   Kolberger Straße 19 40599 Düsseldorf 
     0211 / 99 95 82 60 dus@peutz.de 
 
Boden + Altlasten + Wasser 
Mull und Partner    Widdersdorfer Str. 190 50825 Köln 
Ingenieurgesellschaft bmH  Tel. 0221 / 1709170 info.koeln@mup-group.com 
 
Archäologie 
Archäologie Team Troll   Im Wiesengrund 12 53919 Weilerswist 
     Tel. 02254-8053637 info@archaeologie-team-troll.de 
 
Stadtplanung 
Stadtplanung Zimmermann GmbH Linzer Str. 31  50939 Köln 
     Tel. 0221-41 10 11 0 info@stadtplanung-zimmermann.de 
 
Landschaftsplanung 
Rietmann Beratende Ingenieure Siegburger Str. 243a 53639 Königswinter 
PartG mbB    Tel. 02244-912626 info@buero-rietmann.de

Variantenvergleich Entflechtungsstraße Rondorf 
Stand: 29.08.2019 
Amelis Projektentwicklungs GmbH & Co. KG 3 
INHALTSVERZEICHNIS 
1. EINFÜHRUNG ....................................................................................................................................................... 5 
2. VARIANTENBESCHREIBUNG.................................................................................................................................. 6 
2.1. VARIANTE 1.3 ........................................................................................................................................................... 6 
2.2. VARIANTE 1A.3 ......................................................................................................................................................... 6 
2.3. VARIANTE 2 .............................................................................................................................................................. 6 
2.4. VARIANTE 4A.1 ......................................................................................................................................................... 6 
2.5. VARIANTE 4A.2 ......................................................................................................................................................... 6 
3. ERFÜLLUNG DER PLANERISCHEN ZIELSETZUNG .................................................................................................... 7 
3.1. ENTLASTUNGSWIRKUNG ORTSKERN RONDORF ................................................................................................................ 7 
3.2. MITTLERE BELASTUNG DER ENTFLECHTUNGSSTRAßE ......................................................................................................... 8 
4. TECHNISCHE TRASSENKENNWERTE HINSICHTLICH FOLGEKOSTEN ........................................................................ 9 
4.1. TRASSENLÄNGE ......................................................................................................................................................... 9 
4.2. INGENIEURBAUWERKE .............................................................................................................................................. 10 
4.3. GLEISQUERUNGEN ................................................................................................................................................... 10 
4.4 FLÄCHENVERFÜGBARKEIT ........................................................................................................................................... 10 
5. VERKEHRLICHE EFFEKTE...................................................................................................................................... 12 
5.1. GROßRÄUMIGE NETZVERKNÜPFUNG ........................................................................................................................... 12 
5.2. ANBINDUNG DES PLANGEBIETES RONDORF NORD-WEST AN DIE ENTFLECHTUNGSSTRAßE ...................................................... 14 
5.3. AUSWIRKUNGEN AUF UMLIEGENDE HAUPTVERKEHRSSTRAßEN .......................................................................................... 14 
6. RAUMORDNERISCHE EFFEKTE AUF ÜBERGEORDNETE PLANUNGSVORGABEN ................................................... 16 
6.1. ÜBEREINSTIMMUNG REGIONALPLAN ........................................................................................................................... 16 
6.2. ÜBEREINSTIMMUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN .............................................................................................................. 18 
6.3. ÜBEREINSTIMMUNG LANDSCHAFTSPLAN ...................................................................................................................... 21 
7. TRASSENAUSWIRKUNGEN .................................................................................................................................. 25 
7.1. ARCHÄOLOGIE/BODENDENKMAL ................................................................................................................................ 26 
7.2. BEEINFLUSSUNG DURCH ALTLASTEN ............................................................................................................................ 28 
7.3. ARTENSCHUTZRECHTLICHE BETROFFENHEIT ................................................................................................................... 30 
7.4. BIOTOPQUALITÄTEN ................................................................................................................................................. 33 
7.4.1. Reale Vegetation ......................................................................................................................................... 34 
7.4.2. Potentiell natürliche Vegetation ................................................................................................................. 34 
7.4.3. Biotopbewertung ........................................................................................................................................ 34 
7.5. (BODEN) VERBRAUCH SCHÜTZENSWERTER BÖDEN ......................................................................................................... 37 
7.6. KLIMA ................................................................................................................................................................... 38 
7.7. LANDSCHAFT........................................................................................................................................................... 40 
7.8. LÄRMBELASTUNG..................................................................................................................................................... 42 
7.9. LUFTSCHADSTOFFE ................................................................................................................................................... 43 
7.10. WASSER (GRUNDWASSERNEUBILDUNG UND GRUNDWASSERBESCHAFFENHEIT) ................................................................. 43 
8. ZUSAMMENFASSUNG......................................................................................................................................... 45 
8.1 GEWICHTUNG DER KRITERIEN UND ERMITTLUNG DER GESAMTBEWERTUNG ......................................................................... 45 
8.2 GESAMTBEWERTUNG ................................................................................................................................................ 46

Variantenvergleich Entflechtungsstraße Rondorf 
Stand: 29.08.2019 
Amelis Projektentwicklungs GmbH & Co. KG 4 
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 
Abb. 1: Übersichtskarte, ohne Maßstab ................................................................................................................... 7 
Abb. 2: Entlastung Ortskern Rondorf – Veränderungen der Varianten im Vergleich zum Nullfall in [Kfz/24 h] ......... 8 
Abb. 3: Belastung der Entflechtungsstraße je Variante ............................................................................................ 9 
Abb. 4: Durchgangsverkehr Rondorf ...................................................................................................................... 13 
Abb. 5: Übersicht der betrachteten Querschnitte, Quelle Kartengrundlage: Geobasis NRW 2019  .......................... 15 
Abb. 6: Ausschnitt aus dem Regionalplan ............................................................................................................... 17 
Abb. 7: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Köln ........................................................................... 19 
Abb. 8: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan der Stadt Köln .................................................................................. 21 
Abb. 9: Bodendenkmäler und archäologische Konfliktbereiche ............................................................................. 26 
Abb. 10: Konfliktbereiche Bodendenkmäler ........................................................................................................... 28 
Abb. 11: Gesamtuntersuchungsraum Fauna, Quelle Kartengrundlage: Geobasis NRW 2019  .................................. 30 
Abb. 12: Verbundkorridorausweisung im Planungsraum, Quelle Kartengrundlage tim -online NRW 2019 ............. 33 
Abb. 13: Übersicht der Trinkwasserschutzzonen im Plangebiet   
(Auszug aus dem Fachinformationssystem ELWAS) …………………………………………………………………………….. 44 
 
 
Tab. 1: Auswirkungen auf umliegende Hauptverkehrsstraßen ............................................................................... 15 
Tab. 2: Beeinflussung durch Altlasten .................................................................................................................... 29 
Tab. 3: Biotopwertpunktermittlung ....................................................................................................................... 35 
Tab. 4: Grad der Bodenfunktionserfüllung ............................................................................................................. 38 
Tab. 5: Gesamtbewertung der Trassen-Varianten für das Schutzgut Boden ........................................................... 38 
Tab. 6: Verbrauch schützenswerter Böden ............................................................................................................. 39 
 
 
ANHANG 
 
 Anlage 0: Lagepläne der Varianten (IPL CONSULT) 
 Anlage 1: Umlegungsergebnisse Verkehr (brenner BERNARD ingenieure) 
 Anlage 2: Übersicht Trassenkennwerte (IPL CONSULT) 
 Anlage 3: Gutachterliche Stellungnahme‚ Altablagerungen und Kiesgruben im Bereich der Ent-
flechtungsvarianten‘ (Mull + Partner Ingenieurgesellschaft mbH) 
 Anlage 4: Biotopbewertung (Rietmann Beratende Ingenieure) 
 Anlage 5: Kurzbericht ‚Variantenvergleich zum Verlauf der Entflechtungsstraße für das Schutz-
gut Boden‘ (Mull + Partner Ingenieurgesellschaft mbH) 
 Anlage 6: Schalltechnische Untersuchung zum Neubau Entflechtungsstraße in Köln-Rondorf - 
Variantenuntersuchung (Peutz Consult GmbH) 
 Anlage 7: Kartographische Darstellung der Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxid-Belastung für 
die einzelnen Varianten der Entflechtungsstraße (Peutz Consult GmbH)

Variantenvergleich Entflechtungsstraße Rondorf 
Stand: 29.08.2019 
Amelis Projektentwicklungs GmbH & Co. KG 5 
1. Einführung 
Die Stadt Köln plant die Entwicklung eines rund 36 Hektar (Bruttoba uland) großen Baugebietes nord –
westlich des bestehenden Stadtteils Rondorf. Es sollen rund 1300 Wohneinheiten für rund 4500 Me n-
schen geschaffen werden. Angesichts der angespannten Verkehrssituation im Kölner Süden verlangt die 
Politik ein integriertes Gesamtverkehrskonzept für den Bereich Rondorf und seine nähere Umgebung.  
Neben der Anbindung des geplanten Baugebietes an eine neue Stadtbahnlinie ist daher weiter vorges e-
hen, den bereits heute von einem hohen Durchgangsverkehrsanteil geprägten Stadtteil Köln -Rondorf 
durch eine Entflechtungsstraße zu entlasten und dabei die bislang durch den Ortskern verlaufende Str a-
ßenverbindung (Rondorfer Straße bzw. L92 – Rodenkirchener Straße) attraktiver im Sinne des Umwel t-
verbundes zu gestalten.  
Die Entwicklung des Baug ebietes, die Planung der Stadtbahnlinie sowie die Planung der Entflechtung s-
straße sollen in verschiedenen Planverfahren (Bebauungsplanverfahren sowie zwei Planfeststellungsve r-
fahren) erfolgen.  
Konkret werden im P lanungsraum verschiedene Verfahren, zum Teil parallel zueinander, betrieben. Das 
betrifft die folgenden Verfahren : 
 die Bauleitplanverfahren zur Schaffung des Baurechts für den Hochbau, 
 das Planfeststellungsverfahren zur Verlagerung des Galgenbergsees, 
 das Planfeststellungsverfahren für die Entflechtungsstraße und 
 das Planfeststellungsverfahren für die neue Stadtbahnlinie, die sowohl den Stadtteil Rondorf als 
auch den Stadtteil Meschenich anbinden wird. 
Das Planfeststellungsverfahren für die Verlagerung des Galgenbergsees stellt die Grundlage und damit die 
Voraussetzung für das Bauleitverfahren und für das Planfeststellungsverfahren für die Entflechtungsstr a-
ße dar. 
Der vorliegende Bericht erläutert lediglich die Ergebnisse der Arbeiten zur Linienfindung. Die Linienfü h-
rung der Entflechtungsstraße soll  die unter Aspekten der Entlastung des Ortskerns, der Trassierungsa s-
pekte, der Umweltaspekte sowie der Flächenverfügbarkeit sinnvollste Var iante sein. Daneben soll die 
Entflechtungsstraße auch für die weitere städtebauliche Entwicklung zweckdienlich im Sin ne einer sin n-
vollen Erschließung und Verteilung des erwarteten Neuverkehrs sein. 
Nachdem in einem ersten Schritt 16 Varianten (einschließlich verschiedener Untervarianten) erarbeitet 
und auf ihre verkehrliche Zielerreichung hin überprüft worden sind, haben  sich fünf unter verkehrlichen 
und Zielerreichungsgesichtspunkten grundsätzlich sinnvolle Varianten ergeben. Aus diesen fünf Varianten, 
nämlich den Varianten 1.3, 1a.3, 2, 4a.1, 4a.2,  ist eine Vorzugsvariante entwickelt worden, die nach Fre i-
gabe durch die Politik in einen Planfeststellungsantrag münden soll.  
Für diese fünf Varianten erfolgte die Bewertung hinsichtlich: 
 der Erfüllung der planerischen Zielsetzung, 
 der technischen Trassenkennwerte hinsichtlich der Folgekosten, 
 der verkehrlichen Effekte, 
 der raumordnerischen Effekte auf übergeordneten Planungsvorgaben und 
 die Trassenauswirkungen auf die Umwelt-Schutzgüter. 
Die dadurch ermittelte  Antragsvariante wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens noch intensiver 
geprüft und mit den übrigen Varianten verglichen werden. Für die Findung einer Vorzugsvariante wurden 
mit Hilfe von gutachterlichen Einschätzungen und ersten Untersuchungsergebnissen dieser Erläuterung s-
bericht sowie eine Matrix als Zusammenfassung der Bewertung erstellt.

Variantenvergleich Entflechtungsstraße Rondorf 
Stand: 29.08.2019 
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Danach ist die Antrag svariante unter rechtl ichen Gesichtspunkten umsetzbar und unter Beachtung aller 
relevanten Kriterien gegenüber den anderen Varianten vorzugswürdig. Insgesamt wird derjenigen Varian-
te der Vorzug gegeben, die die mit der Planung angestrebten Ziele ve rwirklicht, während die Eingriffe in 
entgegenstehende öffentliche und private Belange verträglich sind. 
Die zwischenzeitlich durchgeführten Untersuchungen haben dabei einen so lchen Stand erreicht, der eine 
Änderung des hier dargestellten Ergebnisses in Folge der f ür die Aufbereitung der Planfeststellungsunter-
lagen erforderlichen weiteren Untersuchungen ausgeschlossen erscheinen lässt.  
 
2. Variantenbeschreibung 
2.1. Variante 1.3 
Die Variante 1.3 (Übersichtslageplan UEL 026.1c) beginnt im Osten an der Rodenkirchener Straße, verläuft 
ab dort parallel zur BAB 4 bzw. BAB 555, quert den Weißdornweg, verläuft nördlich des im Bebauungs-
planverfahren zum Schutz vor dem Lärm der BAB  4 notwendigen Lärmschutzwalles für das Neubaugebiet 
Rondorf Nordwest und verschwenkt unmittelbar vor der Kleingartenanlage in Richtung Süden. Nach Qu e-
rung der Kapellenstraße verläuft die Variante 1.3 westlich der vorhandenen Bebauung und schwenkt auf 
die Bödinger Straße. Circa 550 m weiter südlich wird in der Variante 1.3 parallel zum die Bödinger Straße 
querenden Wirtschaftsweg eine neue Verbindung in Richtung Westen bis zur Brühler Landstraße g ebaut. 
Die neue Straße mündet etwa in Höhe der neuen Ortsumgehung Meschenich auf die Brühler Landstraße. 
2.2. Variante 1a.3 
Die Variante 1a.3 (Übersichtslageplan UEL 026.1.1c) stellt eine verkürzte Lösung der Variante 1.3 dar. Die 
Variante 1a.3 beginnt erst am Weißdornweg und verläuft von dort in Richtung Westen, identisch zur Var i-
ante 1.3 bis zur Brühler Straße. Der Abschnitt zwischen Rodenkirchener Straße u nd Weißdornweg entfällt 
im Gegensatz zur Variante 1.3. 
2.3. Variante 2 
Die Variante 2 (Übersichtslageplan UEL 026.2 a) beginnt im Osten an der Rodenkirchener Straße, ver läuft 
ab dort parallel zur BAB 4 bzw. BAB 555, quert den Weißdornweg, verläuft nördlich des geplanten Lärm-
schutzwalles für das Neubaugebiet Rondorf Nordwest, durchschneidet anschließend die Kleingartenanl a-
ge, um dann im Westen auf die Brühler Landstraße zu stoßen. Mit einem südlichen Appendix wird das 
Neubaugebiet Rondorf Nordwest angebunden. 
In dieser Variante bindet das Neubaugebiet über die vorhandene Husarenstraße an die Kapellenstraße an. 
2.4. Variante 4a.1 
Im Gegensatz zu den vorgenannten Varianten (Nordvarianten) verläuft die Variante 4a. 1 (Übersichtslage-
plan UEL 026.4.1 d) südlich bzw. östlich von Rondorf. Die Variante 4a. 1 verbindet den Kiesgrubenweg im 
Osten mit der Brühler Landstraße im Westen. Zusätzlich wird im Osten ein Appendix zur Hahnenstraße 
gebaut, der östlich des Friedhofs liegt.  
2.5. Variante 4a.2 
Die Variante 4a.2 (Übersic htslageplan UEL 026.4.2 a) hat den gleichen Trassenverlauf wie die Variante 
4a.1. Zusätzlich wird ein weiterer Appendix westlich der vorhandenen Bebauung zwischen Bödinger Str a-
ße und Kapellenstraße geplant.

Variantenvergleich Entflechtungsstraße Rondorf 
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3. Erfüllung der planerischen Zielsetzung 
3.1. Entlastungswirkung Ortskern Rondorf 
Das primäre Ziel der Planung der Entflechtungsstraße besteht darin, den Ortskern von Rondorf zu entla s-
ten. Aus diesem Grund ist das Kriterium Entlastungswirkung Ortskern Rondorf das erste Kriterium inner-
halb der Erfüllung der planerischen Zielsetzung . Je nach Wahl der Variante der Entflechtungsstraße kö n-
nen verschiedene Abschnitte im Ortskern von Rondorf unterschiedlich stark entlastet werden, im Einze l-
fall auch belastet werden. 
 
Abb. 1: Übersichtskarte, ohne Maßstab 
Um diese divergierenden Veränderungen der Belastungen in einem aussagekräftigen Wert für den Ort s-
kern Rondorf zu ermitteln, wird wie folgt vorgegangen: 
1. Es werden die Straßen Weißdornweg, Rodenkirchener Straße von westlich der BAB 555 bis R on-
dorfer Hauptstraße zwischen Am Höfchen und Kapellenstraße, Kapellenstraße bis Husarenstraße 
und Bödinger Straße bis Westerwaldstraße in die Betrachtung einbezogen. 
2. Jedem Streckenabschnitt dieser Straßen ist eine Belastung im Nullfall und in jeder Planfal lvariante 
zugeordnet. Jeder Streckenabschnitt weist zudem eine konkrete Länge auf. 
3. Für den Nullfall und für jede Variante wird das Summenprodukt aus Streckenlänge und Bela s-
tungswert gebildet und durch die Gesamtstreckenlänge geteilt. Auf diese Weise erhält  man den 
über die Streckenlänge gewichteten Mittelwert der Belastung im Ortskern von Rondorf. 
4. Im Anschluss werden von den Werten der Varianten der gewichtete Mittelwert des Nullfalls abge-
zogen, um die Differenz (= Entlastung) darzustellen.  
Auf diese Weise wird ein angemessen aggregierter Wert erzeugt, um die Ortskernentlastung vergleichbar 
darzustellen. Das bedeutet nicht, dass es einzelne Streckenabschnitte gibt, auf denen Zusatzbelastungen 
zwischen einer Variante und dem Nullfall entstehen. Die nachfolgende Abbildung zeigt diesen Effekt deut-
licher.

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Abb. 2: Entlastung Ortskern Rondorf – Veränderungen der Varianten im Vergleich zum Nullfall in [Kfz/24 h] 
 
Bildet man das Delta zwischen Belastungswerten der einzelnen Streckenabschnitte, so können die rot 
markierte maximale Zunahme und die blau markierte maximale Abnahme ermittelt werden. Die grüne 
Raute markiert den gewichteten Mittelwert der Ortskernentlastung insgesamt im Verhältnis zu der Spa n-
ne der Be- und Entlastungen an einzelnen Streckenabschnitten. 
Die Ausweisung des Nullfalls zeigt, dass dieser gegenüber dem Bestand zunächst zu einer weiteren Erh ö-
hung der Verkehrsbelastungen und damit der bestehenden Defizite führen würde. 
3.2. Mittlere Belastung der Entflechtungsstraße 
Die mittlere Belastung der Entflechtungsstraße ist ein weiteres Kriterium, welches eine hohe Bedeutung 
hat und zur Erfüllung der planerischen Zielsetzung gehört . Je höher die mittlere Belastung der Entflec h-
tungsstraße ist, umso fachlich logischer ist ihr Nutzen insgesamt. Der Mittelwert wird wie folgt ermittelt: 
1. Jede Variante der Entflechtungsstraße wird im Umlegungsmodell durch eine bestimmte Anzahl an 
Streckenabschnitten gekennzeichnet. Die Streckenabschnitte entstehen an Knotenpunkten , an 
denen andere Straßen als Einmündungen oder Kreuzungen an die Entflechtungsstraße anschli e-
ßen.  
2. Auf jedem Streckenabschnitt liegt daher eine unterschiedliche Belastung vor. 
3. Der Mittelwert wird gebildet, indem die einzelnen Belastungswerte je Streckenabschnitt einer Va-
riante aufsummiert und durch die Anzahl der Streckenabschnitte geteilt werden. 
In der nachfolgenden Abbildung sind als blaue Balken die Mittelwerte der Belastung der Entflechtung s-
straße je Variante dargestellt. Die Prozentwerte zeigen gemes sen an der Variante mit dem höchsten Mi t-
telwert (Variante 4a.1), wie nah die übrigen Varianten mit ihrem Mittelwert an diesen Wert heranreichen. 
Es ist somit ablesbar, dass beispielsweise Variante 2 als mittleren Belastungswert nur 73  % der Variante 
4a.1 erreicht.  
Zur Information ist auch der jeweilige Streckenabschnitt mit der maximalen Belastung entlang der jeweil i-
gen Variante der Entflechtungsstraße dargestellt. Hier ist ersichtlich, dass die Varianten 4a.1 und 4a.2 mit 
Abstand die h öchsten Werte erreic hen, was u.  a. mit dem Rückbau der Straße Vor dem Dorf und der 
überörtlichen Verbindungsfunktion zusammenhängt.

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Abb. 3: Belastung der Entflechtungsstraße je Variante  
 
 
4. Technische Trassenkennwerte hinsichtlich Folgekosten 
Eine Übersicht der Trassenkennwerte kann im Anhang eingesehen werden. 
4.1. Trassenlänge 
Die einzelnen Varianten haben folgende Trassenlänge: 
 Variante 1.3  ca. 4,2 km 
 Variante 1a.3  ca. 3,5 km 
 Variante 2  ca. 2,5 km 
 Variante 4a.1  ca. 3,7 km 
 Variante 4a.2  ca. 4,9 km 
 
In den vorgenannten Längen ist jeweils a uch das Ausbaustück von ca. 0,5  km der vorhandenen Bödinger 
Straße enthalten. 
Bei Zugrundelegung einer  einheitlichen Straßenraumbreite von 15,75m zuzüglich der benötigten B ö-
schungsbreiten ergibt sich folgender Flächeninanspruchnahme: 
 Variante 1.3  ca. 91.000 m2 
 Variante 1a.3  ca. 79.000 m2 
 Variante 2  ca. 54.000 m2 
 Variante 4a.1  ca. 70.000 m2 
 Variante 4a.2  ca. 93.000 m2 
Dieses Maß beinhaltet die Fahrbahn, einen gemeinsamen Geh -/Radweg, die Trennstreifen, die Bankette 
und eine Mulde. Im Bereich von Knotenpunkten ist für die Fahrbahnaufweitung ein Zuschlag addiert wo r-
den. 
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehört im Rahmen der Abwägung zu 
den von dem Vorha ben berührten öffentlichen und privaten Belangen auch das Interesse an einer ko s-
tengünstigen Lösung. Bei der Entscheidung für die eine oder andere Planungsvariante dürfen Kosteng e-

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sichtspunkte sogar den Ausschlag geben  (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 29. Juni  2017 – 3 A 1/16 –, juris 
Rn. 154). Ausgehend davon, dass eine Kostenschätzung für die Realisierung und Instandhaltung der ei n-
zelnen Varianten nicht vorliegt , kann zum Zwecke der Variantenprüfung darauf abgestellt werden, dass 
bei identischem Straßenquerschnitt die Baukosten und die Unterhaltungskosten hauptsäc hlich über die 
Trassenlänge bestimmt werden. Angesichts vergleichbarer technischer Anforderungen an die Herste llung 
ist daher davon auszugehen, dass die Variante 2 die kostengünstigste Variante und di e Variante 4a.2 die 
teuerste Variante sein wird. 
4.2. Ingenieurbauwerke 
Für die Realisierung einer Nordvariante (1.3, 1a.3 und 2) ist ein Brückenbauwerk erforderlich, da die Que-
rung der Straße „Am Höfchen“ als Radschnellweg mit der Entflechtungsstra ße niveaufrei geschehen soll. 
Für die Realisierung einer Südvariante  (4a.1 und 4a.2) ist kein Brückenbauwerk erforderlich.  Angesichts 
der Tatsache, das erhöhte technische Anforderungen an die Realisierung eines Brückenbauwerks zu ste l-
len sind und der Bau sowie di e spätere Instandhaltung des Bauwerks zusätzliche Kosten auslöst, erhalten 
die Südvarianten 4a.1 und 4a.2 eine bessere Bewertung als die Nordvarianten 1.3, 1a.3 und 2. 
4.3. Gleisquerungen 
In allen Varianten muss die geplante Stadtbahntrasse einmal gequert werden. 
Bei den Nordvarianten (1.3, 1a.3 und 2) erfolgt die Querung am Weißdornweg. Aufgrund der Topografie 
und der Höhenlage der BAB 4 ist hier wahrscheinlich nur eine niveaugleiche Querung mit Lichtsignalanl a-
ge möglich. Eventuell ist hier eine Bahnübergangs- und Straßensicherungs-Anlage erforderlich. 
Die Querung zwischen den Varianten 4a.1 und 4a.2 und der Stadtbahn erfolgt im Bereich heute landwir t-
schaftlich genutzter Flächen. Hier wäre neben einem Bahnübergang auch eine niveaufreie Querung mit 
einem Brückenbauwerk möglich.  
Bewertung: Die Südvarianten 4a.1 und 4a.2 erhalten daher eine bessere Bewertung als die Nor dvarianten 
1.3, 1a.3 und 2. 
4.4 Flächenverfügbarkeit 
Variante 1.3 
Östlich des Weißdornwegs werden neben Waldflächen der Stadt Köln und der Bund esrepublik Deutsch-
land (Straßen.NRW) auch Flächen (ca. 3.300 m²/3,6 %) eines Gewebebetriebes (Tennishalle mit Auße n-
plätzen, großzügiger Parkplatzanlage und Hotelbetrieb) benötigt. Mit dem Eigentümer der Tennisanlage 
haben Gespräche stattgefunden. Eine Bere itschaft zum Verkauf der Flächen konnte aufgrund der gefo r-
derten Gegenleistungen bislang nicht erzielt werden.  Dies ist gleichbedeutend mit einem hohen Raumw i-
derstand. 
 
Die zwischen Weißdornweg und Kapellenstraße benötigten Flächen stehen im Eigentum der S tadt Köln, 
der RheinEnergie AG und der Amelis Projektentwicklungs GmbH & Co. KG.  
Für die Grundstücke der Stadt Köln und der RheinEnergie AG werden mit der Amelis derzeit die Endve r-
handlungen geführt bzw. sind diese zwischenzeitlich abgeschlossen. Der Absc hluss der Verträge ist bis 
Ende 2019 vorgesehen. 
Die Flächen für den Ausbau zwischen Kapellenstraße und Bödinger Straße und die Flächen für die südlich 
anschließende Verbreiterung der Bödinger Straße (ca. 23.100 m²/25,4 %), die derzeitig landwirtschaftlich  
genutzt werden bzw. ehem alige Flächen einer Kiesgrube sind, befinden sich in Privatbesitz. Für die Ve r-
längerung bis zur Brühler Landstraße werden ebenfalls überwiegend landwirtschaftlich genutzt Flächen 
(ca. 10.600 m²/11,6 %) in Anspruch genommen. Die Ver fügbarkeit der Grundstücke wird durchaus positiv 
eingeschätzt.

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Die restlichen Flächen befinden sich entweder im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, der Stadt 
Köln oder der Amelis, so dass keine besonderen Erschwernisse beim Grunderwerb zu erwarten sind. 
 
Es werden keine Flächen der Kleingartenanlagen in Anspruch genommen.  
 
Die Erneuerung des Vereinsgeländes des SC Rondorf ist von der vorgesehenen Führung der Varianten 
nicht betroffen. Der Verlauf der Trasse wurde bereits bei den Planungen von Sportpl ätzen und Vereinsge-
bäude allumfassend berücksichtigt.  
 
Variante 1a.3 
Entsprechend der Variante 1.3 stehen die zwischen Weißdornweg und Kapellenstraße benötigten Flächen 
im Eigentum der Stadt Köln, der RheinEnergie AG und der Amelis Projektentwicklungs Gmb H & Co. KG. 
Für die im Eigentum der Stadt Köln und der RheinEnergie AG stehenden Flächen sind die Verhandlungen 
abgeschlossen. Die Schließung der Verträge ist bis Ende 2019 vorgesehen. 
 
Die Flächen für den Ausbau zwischen Kapellenstraße und Bödinger Straße  und die Flächen für die südlich 
anschließende Verbreiterung der Bödinger Straße (ca. 23.100 m²/29,2 %), die derzeitig landwirtschaftlich 
genutzt werden bzw. ehem. Flächen einer Kiesgrube sind, befinden sich in Privatbesitz. Für die Verläng e-
rung bis zur Br ühler Landstraße werden ebenfalls überwiegend landwirtschaftlich genutzt Flächen (ca. 
10.600 m²/13,4 %) in Anspruch genommen. Die Verfügbarkeit der Grundstücke wird durchaus positiv 
eingeschätzt. 
 
Die restlichen Flächen befinden sich entweder im Eigentum d er Bundesrepublik Deutschland, der Stadt 
Köln oder der Amelis, so dass keine besonderen Erschwernisse beim Grunderwerb zu erwarten sind. 
 
Es werden keine Flächen der Kleingartenanlagen in Anspruch genommen.  
 
Die Erneuerung des Vereinsgeländes des SC Rondo rf ist von der vorgesehenen Führung der Varianten 
nicht betroffen. Der Verlauf der Trasse wurde bereits bei den Planungen von Sportplätzen und Vereinsg e-
bäude allumfassend berücksichtigt.  
 
Variante 2 
Entsprechend Variante 1.3 werden auch für die Variante 2  östlich des Weißdornwegs neben Flächen der 
Stadt Köln und der Bundesrepublik Deutschland (Straßen.NRW) Flächen (ca. 2.100 m²/3,9 %) eines Gew e-
bebetriebes (Tennishalle mit Außenplätzen, großzügiger Parkplatzanlage und Hotelbetrieb) benötigt. Mit 
dem Eigent ümer der Tennisanlage haben Gespräche stattgefunden. Eine Bereitschaft zum Verkauf der 
Flächen konnte aufgrund der geforderten Gegenleistungen bislang nicht erzielt werden. 
 
Die zwischen Weißdornweg und der östlichen Grenze der Kleingartenanlagen benötigte n Flächen stehen 
im Eigentum der Stadt Köln, der RheinEnergie AG und der Amelis Projektentwicklungs GmbH & Co. KG. 
Für die im Eigentum der Stadt Köln und der RheinEnergie AG stehenden Flächen sind die Verhandlungen 
abgeschlossen. Die Schließung der Verträge ist bis Ende 2019 vorgesehen. 
Im weiteren Verlauf in Richtung Westen werden Flächen der nördlichen Kleingartenanlage (ca. 4.800 
m²/8,9 %) benötigt, die zu einem hohen Raumwiderstand führen.  Eigentümerin der Grundstücke ist die 
Stadt Köln. Der Erwerb der verpachteten Parzellen würde angesichts der Betroffenheit einzelner Lauben 
und der Trennung der Kleingartenanlage voraussichtlich aufwendige und langwierige Verhandlungen e r-
forderlich machen.  
 
Die westlich der Kleingartenanlage liegenden Flächen (ca. 4.90 0 m²/9,1 %) werden landwirtschaftlich g e-
nutzt und befinden sich in Privatbesitz. 
 
Die restlichen Flächen befinden sich entweder im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, der Stadt 
Köln oder der Amelis, so dass keine besonderen Erschwernisse beim Grunderwerb zu erwarten sind.

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Variante 4a.1 
Die Flächen gehören sowohl privaten Eigentümern, als auch Institutionen und Vereinen, z.B. der Kathol i-
schen Kirche, der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und der Stadt Köln. Durch die Grundstücks ankäufe 
im Bebauungsplangebiet Rondorf Nord-West besteht bereits Kontakt zu einer Vielzahl von Eigent ümern, 
mit denen über einen Erwerb der benötigten Teilflächen zu verhandeln ist. Vor diesem Hintergrund wird 
die Grundstücksverfügbarkeit durchaus positiv gesehen. 
 
Es werden ke ine Flächen der Kleingartenanlagen, die zwischen Brühler Landstraße und Husarenstraße 
liegen, in Anspruch genommen. 
 
Variante 4a.2 
Die Flächen gehören sowohl privaten Eigentümern, als auch Institutionen und Vereinen, z.B. der Kathol i-
schen Kirche, der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und der Stadt Köln. Durch die Grundstücks ankäufe 
im Bebauungsplangebiet Rondorf Nord -West besteht bereits Kontakt zu einer Vielzahl von Eigent ümern, 
mit denen über einen Erwerb der benötigten Teilflächen zu verhandeln ist. V or diesem Hintergrund wird 
die Grundstücksverfügbarkeit durchaus positiv gesehen. 
 
Es werden keine Flächen der Kleingartenanlagen, die zwischen Brühler Landstraße und Husarenstraße 
liegen, in Anspruch genommen. 
 
 
5. Verkehrliche Effekte 
Die Prüfung der Var ianten erfolgte anhand de s Kriteriums der großräumigen Netzverknüpfung unter Ei n-
beziehung der Frage der Anbindung des Plangebiets Rondorf Nord -West an die Entflechtungsstraße und  
unter Beleuchtung der Auswirkungen der Entflechtungsstraße auf umliegende Hauptverkehrsstraßen. 
5.1. Großräumige Netzverknüpfung 
In den Analysen wu rde festgestellt, dass Rondorf nicht unerheblich  von Durchgangsverkehr betroffen ist. 
Die stärkste Relation führt von Rodenkirchen diagonal durch den Ortskern in Richtung Meschenich und im 
weiteren Verlauf zur BAB 553. Eine Entflechtungsstraße besitzt eine gute großräumige Netzverknüpfung, 
wenn sie diese Verkehrsbeziehung sinnvoll aufnehmen kann, damit der Ortskern wirkungsvoll entlastet 
werden kann. Die großräumige Netzverknüpfung verbes sert sich zudem, wenn die Entflechtungsstraße 
auch für regionale Verkehrsbeziehungen geeignet ist.

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Abb. 4: Durchgangsverkehr Rondorf 
 
Variante 1.3 verbindet die Rodenkirchener Straße direkt westlich der Autobahn BAB 555 mit der Brühler 
Landstraße im Bereich der Ortsumgehung Meschenich. Sie hat somit für Verbindungen zwischen R o-
denkirchen und der Ortsumgehung Meschenich eine gute Netzverknüpfung, insbesondere für den Ve r-
kehr, der sonst als Durchgangsverkeh r durch den Ortskern von Rondorf fahren würde. Zusätzliche regi o-
nale Verbindungsfunktionen entstehen jedoch weniger. 
Variante 1a.3  verbindet den Weißdornweg mit der Brühler Landstraße im Bereich der Ortsumgehung 
Meschenich. Sie hat somit für Verbindungen z wischen von Norden nach Rondorf einfahrende m Verkehr 
und der Ortsumgehung Meschenich eine gute Netzverknüpfung. Geringer fällt die Qualität der Netzve r-
knüpfung für die Verkehrsbeziehungen zwischen Rodenkirchen und der Ortsum gehung Meschenich aus, 
weil die Verkehrsteilnehmer auf dieser Verbindung in Teilen durch den Ortskern fahren müssen. Des Wei-
teren hat die Variante keine regionale Verbindungsfunktion. 
Variante 2 verbindet die Rodenkirchener Straße direkt westlich der Autobahn BAB 555 mit der Brühler 
Landstraße. Während die Ostseite der Variante eine sinnvolle Netzverknüpfung in Richtung Rodenkirchen 
darstellt, ist die westliche Anbindung an die Brühler Landstraße ehe r ungünstig, weil sie weder nach Nor-
den noch nach Süden verlaufende Verbindungen bedient. Da die übergeordneten Hauptströme im Durch-
gangsverkehr in Rondorf heute jedoch von Rodenkirchen in Richtung Meschenich, Brühl und BAB 553 
gerichtet sind, stellt die Variante 2 eine deutlich längere Verbindung dar , weil zunächst weit nördlich an 
die Brühler Landstraße angebunden wird, bevor die Verkehrsteilnehmer ihre Fahrt Richtung Mesch enich 
und BAB 553 aufnehmen können . Andere Varianten sind hier im Vergleich direkter geführt und e rzeugen 
nicht entsprechende Umwege. 
Variante 4a.1 verbindet die Ortsumgehung Meschenich im Westen mit dem Autobahnanschluss BAB 555, 
AS Rodenkirchen sowie der Bonner Landstraße über die Hahnenstraße im Osten. Hierdurch ergibt sich 
einerseits die Möglichkeit der Umfahrung des Ortskerns von Rondorf mit direktem Anschluss an die Ort s-
umgehung Meschenich. Andererseits ermöglicht die Achse zwischen Ortsumgehung Meschenich und 
BAB 555 auch regionalen Verkehren, diese Alternativroute (beispielsweise zur L 150 Kerkrader Straße) zu

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wählen. Die Variante entfaltet dabei eine sehr gute Netzver knüpfung, die sowohl für lokal als auch regi o-
nal orientierten Verkehr sinnvolle Routenoptionen bildet.  
Die Variante 4a.2 ist mit der Variante 4a.1 vergleichbar, was die großräumige Netzverknüpfung betrifft. 
5.2. Anbindung des Plangebietes Rondorf Nord-West an die Entflechtungsstraße 
Die direkte Anbindung des Plangebietes Rondorf Nord -West wurde als untergeordnetes Ziel i n die plane-
rische Zielsetzung aufgenommen. Zusätzlich zur Wirkung als Entlastungsstraße wird bei diesem Kriterium 
analysiert, ob durch die Lage der Straße eine funktionelle Erweiterung im Sinne der Möglichkeit der direk-
ten Anbindung des Plangebietes geschaffen wird. Je direkter die Anbindung möglich ist, umso besser ist 
die kleinräumige Netzverknüpfung, da Ziel - und Quellverkehr direkt über die Entflechtungsstraße abfli e-
ßen kann und nicht den Ortskern belastet. 
Variante 1.3 bindet das Plangebiet Rondorf Nord -West direkt im Westen  an. Der Ziel - und Quellverkehr 
kann ohne Durchfahrt des Ortskerns Verbindungen über die Entflechtungsstraße aufneh men, die in Ric h-
tung Rodenkirchen, Godorf, Militärringstraße/Verteilerkreis Süd oder Meschenich, Brühl und BAB 553 
gerichtet sind.  
Variante 1a.3 bindet das Plangebiet Rondorf Nord-West direkt im Westen  an. Der Ziel- und Quellverkehr 
kann ohne Durchfahrt des Ortskerns Verbindungen über die Entflechtungsstraße aufnehmen, die in Ric h-
tung Militärringstraße/Verteilerkreis Süd oder Meschenich, Brühl und BAB 553 gerichtet sind. Für nach 
Osten oder Südosten gerichtete Verbindungen muss weiterhin teilweise durch de n Ortskern von Rondorf 
gefahren werden.  
Variante 2 bindet das Plangebiet nicht direkt  an, kann jedoch durch eine Stichstraße im Nor dwesten an 
die Husarenstraße angebunden werden. Für den Ziel - und Quellverkehr ist die Anbindung vor allem von 
Bedeutung für  die Aufnahme von Fahrbeziehungen zur Brühler Landstraße/Brühler Straße, nach R o-
denkirchen oder Godorf, zur Militärringstraße/Verteilerkreis Süd oder nach Meschenich, Brühl und BAB 
553. Im Vergleich zu den Varianten 1.3 und 1a.3 sind die Fahrbeziehungen na ch Meschenich, Brühl und 
BAB 553 weniger direkt. 
Variante 4a.1 bindet das Plangebiet Rondorf Nord -West nicht direkt  an. Das Plangebiet ist über best e-
hende Straßen an die Variante 4a.1 im Süden von Rondorf angebunden.  
Variante 4a.2  bindet das Plangebiet nicht direkt an, durch einen gegenüber Variante 4a.1 zusätzlichen 
Streckenabschnitt westlich in Verlängerung der Husarenstraße ist die Anbindung jedoch verbessert. Damit 
steigert sich die Qualität der Anbindung der Variante für Verbindungen, die in Richtung Meschenich, 
Brühl, BAB 553 sowie in Richtung Godorf und BAB 555 gerichtet sind. 
5.3. Auswirkungen auf umliegende Hauptverkehrsstraßen 
Durch die Entflechtungsstraße verteilen sich die Verkehre neu oder anders. Die Auswirkung auf die umlie-
genden Hauptachsen ist daher ein Kriterium, um die Summe der Zu - oder Abnahmen auf diesen Strecken 
zu bewerten. Zur Bewertung werden dabei die Straßen Brühler Landstraße, Militärringstraße von Brühler 
Landstraße bis zum Forstbotanischen Garten, Im Wasserwerkswäldchen, Friedr ich-Ebert-Straße zwischen 
Forstbotanischen Garten und BAB 555 sowie Bonner Landstraße herangezogen  (siehe nachfolgende Ab-
bildung).

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Abb. 5: Übersicht der betrachteten Querschnitte, Quelle Kartengrundlage: Geobasis NRW 2019 
 
Die Wirkung wird wie folgt ermittelt: 
1. Auf den jeweiligen im Umlegungsmodell vorhandenen Streckenabschnitten der zuvor beschriebe-
nen Straßen wird die Differenzbelastung zwischen Planfallvariante und Nullfall gebildet. 
2. Für alle Varianten werden nun Zunahmen und Ab nahmen dieser Streckenabsc hnitte je Variante 
aufsummiert. 
3. Dieser aggregierte Wert zeigt an: je höher der Wert einer Variante ausfällt, umso mehr wird das 
umgebende Hauptverkehrsstraßennetz zusätzlich belastet. Je geringer der Wert ausfällt, umso 
eher trägt die Variante zu einer Entlastung der übrigen Hauptverkehrsachsen bei.  
 
 Straße Nullfall Var. 1.3 Var.1a.3 Var. 2 Var. 4a.1 Var. 4a.2 
 Vergleichsbasis Bestand Nullfall Nullfall Nullfall Nullfall Nullfall 
1 Brühler Landstraße südlich 
Kapellenstraße 
+6.100 -1.100 -1.000 +800 +700 -400 
2 Brühler Landstraße südlich 
BAB 4 
+5.300 0 +200 -700 -600 -100 
3 Brühler Landstraße nördlich 
BAB 4 
+5.300 0 +200 0 -600 -100 
4 Militärringstraße westl. 
Verteilerkreis Süd 
+600 +200 +300 +200 0 +200 
5 Militärringstraße östl. 
Verteilerkreis Süd 
+800 +200 +500 +300 +800 +800 
6 Im Wasserwerkswäldchen +1.100 +500 0 0 +100 0 
7 Friedrich-Ebert-Straße 
östlich Bonner Landstraße 
+2.600 -600 -600 -600 -1.100 -1.000 
8 Bonner Landstraße nördlich 
Hahnenstraße 
+1.700 +500 +400 +800 +500 +500 
9 Bonner Landstraße zwi-
schen Hahnenstraße und 
BAB-Anschlussstelle 
+1.500 +800 +900 +1.200 +1.000 +1.000 
10 Bonner Landstraße südlich 
BAB-Anschlussstelle 
+700 +400 +500 +600 +200 +200 
 Summe +25.700 +900 +1.400 +2.600 +1.000 +1.100 
(alle Werte in Kfz/24 h) 
Tab. 1: Auswirkungen auf umliegende Hauptverkehrsstraßen

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Zunächst zeigt die Tabelle, dass die umliegenden Hauptachsen durch die Entwicklungen im Nullfall (also 
städtebauliche Aufsiedlung, zusätzliche Netzelemente, kompensierende Wirkung von Stadtbahn und Rad-
schnellweg) eine deutliche Zunahme erfährt (Delta zwischen Nullfall und Bestand). Insbesondere gilt dies 
für die Brühler Landstraße wegen der Entwicklung der Ortsumgehung Meschenich.  
 
Bewertung: Anhand der Tabelle is t ersichtlich, dass die Varianten 1.3, 4a.1 und 4a.2  die geringsten Au s-
wirkungen auf die umliegenden Hauptachsen im Vergleich zum Nullfall aufweisen und eng in der Bewe r-
tung beieinander liegen. Die Variante 1a.3  hat eine etwas höhere Auswirkung auf die uml iegenden 
Hauptachsen. Die Variante 2  schneidet bei diesem Kriterium am schlechtesten ab und weist gegenüber 
den besten Varianten mehr als doppelt so hohe Effekte auf. In den Varianten 2 und 4a.1  ist vor allem die 
Zunahme auf der Brühler Landstraße südlich der Kapellenstraße nachteilig, weil dieser Abschnitt durch die 
Ortsumgehung Meschenich ohnehin bereits eine hohe Belastung erfährt. 
 
6. Raumordnerische Effekte auf übergeordnete Planungsvorgaben 
6.1. Übereinstimmung Regionalplan 
Zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlage der Region und zur Vorhaltung ausreichender Spielräume 
für die Bevölkerungs - und Wirtschaftsentwicklung legt die Regionalplanung Ziele und Grundsätze der 
Raumordnung fest.  
 
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Stand: April 2018, sieht für den gesamten Bereich, inner-
halb dessen sich die Varianten befinden, einen Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich vor.  
Darunter fallen im Plangebiet des Regionalplans Regierungsbezirk NRW überwiegend landwirtschaftliche 
Nutzungen. Diese umfassen über die landwirtschaftlich genutzten  Flächen hinaus auch Siedlungen und 
Verkehrswege unterhalb der regionalbedeutsamen  Darstellungsschwelle (Regionalplan für den Regi e-
rungsbezirk Köln, Stand: April 2018, S. 3 6). Im Plangebiet finden sich zudem die übe rlagernden Freiraum-
funktionen „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung“, „Regionaler Grünzug“ und 
„Grundwasser- und Gewässerschutz“.  
 
In den Bereichen für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung  ist laut Ziel 6  des 
Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln im Rahmen der dargestellten Grundnutzung und der Zielse t-
zungen für Sicherung, Pflege, Entwicklung und Wiederherstellung der  Landschaft die Zugänglichkeit der 
Landschaft für Erholungssuchende zu sichern. Vermeidbare Störungen durch Immissionen und durch Ze r-
schneidung zusammenhängender Erholungsräume sind auszuschließen (Regionalplan für den Regierung s-
bezirk Köln, Stand: April 2018, S. 123 ). Ziel 6 steht damit dem Bau einer Entflechtungsstraßen dann 
entgegen soweit die daraus resultierende Störung nicht unvermeidbar ist. 
 
Regionale Grünzüge stellen  laut Regionalplan  keine Flächenreserven für eine künftige 
Siedlungsentwicklung dar. Sie sollen auch grundsätzlich keine neuen, nicht dargestellten Verkehrswege 
oder -flächen aufnehmen. Allerdings formuliert Ziel 2 des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln , 
dass in begründeten Ausnahmefällen, Einrichtungen der Infrastruktur und Nutzungen auch in Regionalen 
Grünzügen unter Beachtung der entsprechenden Ziele vorgesehen werden können (Regionalplan für den 
Regierungsbezirk Köln, Stand: April 2018, S. 31) . Die Darstellung eines Regionalen Grünzuges schließt den 
Bau einer Entflechtungsstraße also nicht generell aus. 
 
Innerhalb von Bereichen des Grundwasser - und Gewässerschut zes sind wasserwirtschaftliche 
Erfordernisse und die angestrebte Entwicklung der räumlichen Struktur des Landes grundsätzlich 
miteinander in Einklang zu bringen . V orhaben und Maßnahmen werden einzelfallbezogen auf ihre 
Raumverträglichkeit und Übereinstimmung mit den Zielen der  Raumordnung und Landesplanung geprüft 
(Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Stand: April 2018, S. 56, 59).  Die diesbezüglichen Ziele 1- 7

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des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln sehen vor, dass die entsprechenden Bereiche auf Dauer 
vor allen Nutzungen zu bewahren sind, die zu Beeinträchtigungen oder Gefährdungen der Gewässer 
(Grundwasser und oberirdische Gewässer) und damit ihrer Nutzbarkeit für die öffentliche Wasserverso r-
gung führen können. Der Bau einer Entflechtungsstraße steht folglich unter dem Vorbehalt, dass aus was-
serwirtschaftlicher Sicht eine Gefährdung ausgeschlossen werden kann (Regionalplan für den Regierung s-
bezirk Köln, Stand: April 2018, S. 58 f.). 
 
 
Abb. 6: Ausschnitt aus dem Regionalplan 
 
Varianten 1.3 und 1a.3 
Die Flächen, die von den Varianten 1.3 und 1a.3 in Anspruch genommen werden, werden im Regionalplan 
als a llgemeine Freiraum- und Agrarbereiche festgelegt, überlagert mit den Freiraumfunktionen „Schutz 
der Landschaft und land schaftsorientierter Erholung“, „Regionale Grünz üge“ und „Grundwasser - und 
Gewässerschutz“.  
Die Verbindung zwischen der Brühler Landstraße und der Bödinger Straße liegt außerhalb der Freirau m-
funktion „Grundwasser- und Gewässerschutz“. 
Der südliche Teil der  Husarenstraße wird als „Schienenwege für den überregionalen und regionalen Ve r-
kehr, Bedarfsmaßnahme ohne räumliche Festlegung“ dargestellt.  
Bewertung: Die Varianten 1.3 und 1a.3 liegen in Gebieten, die fast vollständig von den Freiraumfunktionen 
„Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung“, „Regionale Grünzüge“ und „Grundwa sser- 
und Gewässerschutz überlagert werden und führen daher zu einer Kollision  der Entflechtungsstraße mit 
den Zielen des Raumordnungsplanes. Von diesen Zielen kann jedoch unter verschiedenen Voraussetzungen 
abgewichen werden. Für den Bereich für den Schutz der Landschaft und landschaft sorientierte Erholung 
gilt, dass soweit eine Störung vorliegt, diese  unvermeidbar sein muss. Für den Regionalen Grünzug gilt, 
dass neue Pl anungen und Einrichtungen der Infrastruktur , soweit sie die Aufgaben und Funktionen des 
regionalen Grünzugs beeinträchtigen, ausnahmsweise zulässig sein können, wenn sie von der Sache her 
ihren Standort im Freiraum haben und nicht  außerhalb des Regionalen Grünzuges verwirklicht werden 
können. Bezüglich der Bereiche des Grundwasser - und Gewässerschutzes gilt, dass  sichergestellt sein

Variantenvergleich Entflechtungsstraße Rondorf 
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muss, dass eine Gefährdung aus wasserwirtschaftlicher Sicht ausgeschlossen ist. Aufgrund der aufgezeig-
ten Kollisionen in Verbindung mit den einschlägigen Ausnahmevorschriften wird die Übereinstimmung mit 
dem Regionalplan für beide Varianten als „neutral“ bewertet. 
Variante 2 
Die Flächen werden  ebenfalls im Regionalplan als allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche festgelegt, 
großflächig überlagert mit den Freiraumfunktionen „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter 
Erholung“, „Regionale Grünzüge“ und „Grundwasser- und Gewässerschutz“. 
Bewertung: Die Variante 2 liegt in Gebieten, die vollständig von den Freiraumfunktionen „Schutz der Land-
schaft und landschaftsorientierter Erholung“, „Regionale Grünzüge“ und „Grundwasser - und Gewässe r-
schutz überlagert werden und führen daher zu einer Kollision  der Entflechtungsstraße mit den Zielen des 
Raumordnungsplanes. Von diesen Zielen kan n jedoch unter verschiedenen Voraussetzungen abgewichen 
werden. Für den Bereich für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung  gilt, dass s o-
weit eine Störung vorliegt, diese unvermeidbar sein muss. Für den Regionalen Grünzug gilt, dass n eue Pla-
nungen und Einrichtungen der Infrastruktur, soweit sie die Aufgaben und Funktionen des regionalen Grü n-
zugs beeinträchtigen, ausnahmsweise zulässig sein können, wenn sie von der Sache her ihren Stan dort im 
Freiraum haben und nicht außerhalb des Regionalen Grünzuges verwirklicht werden können. Bezüglich der 
Bereiche des Grundwasser- und Gewässerschutzes gilt, dass sichergestellt sein muss, dass eine Gefährdung 
aus wasserwirtschaftlicher Sicht ausgeschlossen ist. Aufgrund der aufgezeigten Kollisi onen in Verbindung 
mit den einschlägigen Ausnahmevorschriften wird die Übereinstimmung mit dem Regionalplan als „neu t-
ral“ bewertet. 
Varianten 4a.1 und 4a.2 
Die Flächen werden im Regionalplan als a llgemeine Freiraum- und Agrarbereiche festgelegt, großflächig 
überlagert mit den Freiraumfunktionen „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung“, 
„Regionale Grünzüge“ und „Grundwasser- und Gewässerschutz“.  
Die Verbindung zwischen der Brühler Landstraße und der Bödinger Straße liegt außerhalb der Freirau m-
funktion „Grundwasser- und Gewässerschutz“. 
Bewertung: Die Varianten 4a.1 und 4a.2 liegen in Gebieten, die fast vollständig von den Freiraumfunkti o-
nen „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung“, „Regionale Grünzüge“ und „Grundwa s-
ser- und Gewässerschutz überlagert werden und führen daher zu einer Kollision  der Entflechtungsstraße 
mit den Zielen des Raumordnungsplanes. Von diesen Zielen kann jedoch unter verschiedenen Vorausse t-
zungen abgewichen wer den. Für den Bereich für den Schutz der Lands chaft und landschaftsor ientierte 
Erholung gilt, dass soweit eine Störung vorliegt, diese unvermeidbar sein muss. Für den Regionalen Grü n-
zug gilt, dass neue Planungen und Einrichtungen der Infrastruktur, soweit sie die Aufgaben und Funktionen 
des regionalen Grünzugs beeinträchtigen, ausnahmsweise zulässig sein können, wenn sie von der Sache 
her ihren Standort im Freiraum haben und nicht außerhalb des Regionalen Grünzuges verwir klicht werden 
können. Bezüglich der Bereiche des Grundwasser - und Gewässerschutzes  gilt, dass sichergestellt sein 
muss, dass eine Gefährdung aus wasserwirtschaftlicher Sicht ausgeschlossen ist. Aufgrund der aufgezeig-
ten Kollisionen in Verbindung mit den einschlägigen Ausnahmevorschriften wird die Übereinstimmung mit 
dem Regionalplan für beide Varianten als „neutral“ bewertet. 
 
6.2. Übereinstimmung Flächennutzungsplan 
Der Flächennutzungsplan stellt in Grundzügen für das gesamte Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten 
städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfni ssen 
der Stadt dar. Fachplanungen sind an Flächennutzungs pläne nach §  7 BauGB anzupassen und fol glich so 
zu gestalten, dass sie als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt gelten können . Diese Anpassungs-
pflicht ist jedoch nicht im Sinne einer rechtssatzmäßigen Anwendung der einzelnen Darstellungen zu ve r-

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stehen, sondern als planerische Fortentwicklung der im Flächennutzungsplan dargestellten Grundkonzep-
tion (BVerwG, Urteil vom 24. November 2010 – 9 A 13/09 –, juris Rn. 39). 
Im Folgenden wird die Darstellung des Flächennutzungsplans für die einzelnen Varianten dargestellt und 
die Übereinstimmung der jeweiligen Variante mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans bewertet. 
 
 
Abb. 7: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Köln 
 
Variante 1.3 
Die durch die Variante 1.3 beanspruchten Flächen werden im Flächennutzungsplan der Stadt Köln wie 
folgt dargestellt: 
 Grünfläche im Bereich zwischen Weißdornweg und Rodenkirchener Straße überlagert mit den 
Signets „Sportplatz“ und „Sporthalle“; 
 im Bereich des Sees ist eine Wasserfläche dargestellt; 
 Fläche für Kleinmaßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege; 
 Vorrangflächen für Kompensationsmaßnahmen; 
 Flächen für die Landwirtschaft. 
Bewertung: Die Variante 1.3 widerspricht auf der gesamten Trassenlänge der Darstellung des Flächennu t-
zungsplans. Die Übereinstimmung mit dem Flächennutzungsplan wird insgesamt als „schlecht“ bewertet. 
Variante 1a.3 
Die durch die Variante 1a.3 beanspruchten Flächen werden im rechtsgült igen Flächennutzungsplan der 
Stadt Köln wie folgt dargestellt: 
 Grünfläche; 
 im Bereich des Sees ist eine Wasserfläche dargestellt; 
 Fläche für Kleinmaßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege; 
 Vorrangflächen für Kompensationsmaßnahmen;

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 Flächen für die Landwirtschaft. 
Bewertung: Die Variante 1a.3 widerspricht auf der gesamten Trassenlänge der Darstellung des Fläche n-
nutzungsplans. Die Übereinstimmung mit dem Flächennutzungsplan wird insgesamt als „schlecht“ bewe r-
tet. 
Variante 2 
Die durch die Variante 2 beanspruchten Flächen werden im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt 
Köln wie folgt dargestellt: 
 Grünfläche, im Bereich zwischen Weißdornweg und Rodenkirchener Straße überlagert mit den 
Signets „Sportplatz“ und „Sporthalle“; 
 Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingarten; 
 im Bereich des Sees ist eine Wasserfläche dargestellt; 
 Fläche für Kleinmaßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. 
Bewertung: Die Variante 2 widerspricht der Darstellung des Flächennutzungsplans . Die Übereinstimmung 
mit dem Flächennutzungsplan wird insgesamt als „schlecht“ bewertet. 
Variante 4a.1 
Die durch die Variante 4a.1 beanspruchten Flächen werden im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der 
Stadt Köln wie folgt dargestellt: 
 Fläche für den überörtlichen Verkehr im südlichen Bereich; 
 Fläche für die Landwirtschaft überlagert mit Fläche für Kleinmaßnahmen des Naturschutzes und 
der Landschaftspflege im Bereich der Hahnenstraße; 
 die bereits ausgebaute Hahnenstraße wird im Norden der Variante 4a.1 als öffentliche Grünfläche 
dargestellt. 
Bewertung: Die Variante 4a.1 entspricht in Teilen der Darstellung des Flächennutzungsplans. In Teilen 
widerspricht die Variante der Darstellung des Flächennutzungsplans . Die Übereinstimmung mit dem Fl ä-
chennutzungsplan wird insgesamt als „gut“ bewertet. 
Variante 4a.2 
Die durch die Variante 4a.2 beanspruchten Flächen werden im rechtsgültigen Flächennutzung splan der 
Stadt Köln wie folgt dargestellt: 
 Fläche für den überörtlichen Verkehr im südlichen Bereich; 
 Fläche für die Landwirtschaft überl agert mit Fläche für Kleinmaßnahmen des Naturschutzes und 
der Landschaftspflege im Bereich der Hahnenstraße; 
 die bereits ausgebaute Hahnenstraße wird im Norden der Variante 4a.2 als Öffentliche Grünfläche 
dargestellt; 
 Fläche für Landwirtschaft entlang der Bödinger Straße; 
 Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen im nördlichen Bereich  zwischen Kapellenstraße 
und Bödinger Straße. 
Bewertung: Die Variante 4a.2 entspricht in Teilen der Darstellung des Flächennutzungsplans. In Teilen 
widerspricht die Variante der Darstellung des Flächennutzungsplans. Im Vergleich zur Variante 4a.1 wider-
spricht die Variante 4a.2 in längeren Streckenabschnitten der Darstellung des Flächennutzungsplans. Die 
Übereinstimmung mit dem Flächennutzungsplan wird insgesamt als „neutral“ bewertet.

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6.3. Übereinstimmung Landschaftsplan 
 
 
Abb. 8: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan der Stadt Köln 
Im Landschaftsplan der Stadt Köln (in Kraft getreten 13. Mai 1991) sind besonders geschützte Teile von 
Natur und Landschaft sowie Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen festgesetzt. Alle Varian-
ten schneiden verschiedene Festsetzungen des Landschaftsplans. Im Folgenden wird daher erläutert, wel-
che Auswirkungen die einzelnen Varianten auf die Umsetzung von Entwicklungs -, Pflege- und Erschli e-
ßungsmaßnahmen haben könnten und welche geschützten Teile von Natur und Landschaft b etroffen 
sind. 
Bei der Bewertung der fünf Varianten werden die Inanspruchnahme (Umfang) von den Schutzgebietsfl ä-
chen, die negativen und positiven Einfl üsse (Anzahl und Auswirkungen auf den Planungsraum) auf die 
Umsetzung von festgesetzten Entwicklungsmaßnahmen und die weitere Entwicklung der Kiesgrube als 
Lebensraum der Kreuz- und Wechselkröte abgeschätzt. Daraus wird sich die Bewertung ableiten. 
Variante 1.3 
Die Variante 1.3 verläuft vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgebietes L  18 „Freiräume um 
Meschenich, Immendorf und Rondorf“. Es umfasst im Wesentlichen die Freiräume südlich der Autobahn 
A 4 und westlich der Autobahn A 555. Der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebiets wurde festgesetzt  
 zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere 
durch Sicherung, Entwicklung und Verbindung von naturnahen Lebensräumen für Pflanzen und 
Tiere in dem durch Kiesabgrabungen stark geschädigten Landschaftsraum; 
 wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, insbesondere zur Erhaltung des 
ländlichen Charakters der Ortsränder als Rest der bäuerlichen Kulturlandschaft und pr ägender 
geologischer Strukturen;

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 wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung im ländlichen Raum. 
 
Bewertung: Die Variante 1.3 widerspricht den Schutzzwecken des Landschaftsschutzgebietes L 18. Im Falle 
der Planumsetzung ist eine Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans erforderlich. 
Die Entwicklungsmaßnahme Nr. 2.2 -9 befindet sich auf der westlichen Seite der Husarenstraße etwas 
nördlich der englischen Schule (St.-George-School). Hier ist die Pflanzung einer Baumgruppe aus 3 Stiele i-
chen „Auf dem Schneeberg“ vorgesehe n. Die Pflanzung trägt zur Auflockerung und Gliederung des Lan d-
schaftsbildes bei. Insofern andere Planungen auf den benachbarten Flächen dem nicht entgegenstehen, 
ließe sich die Maßnahme im Zuge des Straßenbaus der Variante 1.3 mit umsetzen. 
Bewertung: Die Variante 1.3 kann zur Umsetzung der Entwicklungsmaßnahme Nr. 2.2-9 beitragen. 
Die Entwicklungsmaßnahme Nr. 2.2-23 sieht die Anlage einer Feldhecke mit einem Krautsaum auf einem 
15 m breiten Streifen an der Südseite der Kiesgrube (R 202) vor. Die Variante 1.3 überplant in geringem 
Umfang, ca. 10 %, die für die Entwicklungsmaßnahme vorgesehene Fläche.  
Bewertung: Die Variante 1.3 steht der Umsetzung der Entwicklungsmaßnahme Nr. 2.2 -23 auf einem g e-
ringen Anteil der Maßnahmenfläche entgegen. 
Die Entwicklungsmaßnahme Nr. 2.2 -24 sieht die Feldgehölzpflanzung und die Einbringung von Zusat z-
strukturen östlich der Brühler Landstraße vor. Die Variante 1.3 kreuzt die für die Entwicklungsmaßnahme 
vorgesehene Fläche. 
Bewertung: Die Variante 1.3 steht der Umsetzung der En twicklungsmaßnahme Nr. 2.2 -24 auf einem g e-
ringen Anteil der Maßnahmenfläche entgegen. 
Die Entwicklungsmaßnahme Nr. 2.2-25 befindet sich auf der östlichen Seite der Bödinger Straße zwischen 
Meschenich und Rondorf. Hier ist die Pflanzung einer Baumreihe aus Winterlinden vorgesehen. Die Pflan-
zung trägt zur Auflockerung und Gliederung des Landschaftsbildes bei. Insofern andere Planungen auf den 
benachbarten Flächen dem nicht entgegenstehen, ließe sich die Maßnahme im Zuge des Straße nbaus der 
Variante 1.3 mit umsetzen. 
Bewertung: Die Variante 1.3 kann zur Umsetzung der Entwicklungsmaßnahme Nr. 2.2-25 beitragen. 
Die Entwicklungsmaßnahme Nr. 2.6 -1 sieht die Anlage eines 3  m breiten Wanderweges mit wasserg e-
bundener Wegedecke am Fuß der Terrassenkante zwischen Mesche nich und Friedhof „Am Steinneue r-
hof“ vor. Der Wanderweg steht in Zusammenhang mit der geplanten Gehölzpflanzung Nr.  2.2.24, dort 
verläuft er entlang dieser Maßnahme. Neben der Variante 1.3 steht der Entwicklungsmaßnahme ebenfalls 
die geplante Aufsiedlung Meschenich-Nord („Am Kölnberg“, Ratsbeschluss vom 20.12.2016) entgegen. Im 
Zuge des Neubaus der B  51n wird die bestehende Straße „Brühler Landstraße“ (B  51) zwischen dem Ort 
Meschenich und der neuen Anschlussstelle auf die B 51n bis auf einen Schnellradweg zurückgebaut. Mög-
licherweise könnte der geplante Wanderweg entlang des Schnellradweges verlaufen. 
Bewertung: Die Variante 1.3 steht der Entwicklungsmaßnahme Nr. 2.6-1 nicht entgegen. 
Für die Kiesgrube Rondorf ist mit der Rekultivierungsmaßnahme R 202 die Rekultivierung der Grube als 
Feuchtbiotop vorgesehen. Die Variante 1.3 verläuft am östlichen Rand der Kiesgrube und überplant hier 
die vorgesehene Rekultivierung in geringem Umfang. Die Rekultivierung der Grube ist mit der Variante 1.3 
weiterhin möglich. 
Bewertung: Die Variante 1.3 steht der Rekultivierung der Kiesgrube nicht entgegen.

Variantenvergleich Entflechtungsstraße Rondorf 
Stand: 29.08.2019 
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Planerische Gesamteinschätzung Variante 1.3:  
Zwar widerspricht die Variante 1.3 den Schutzzwecken des Landschaftsschutzgebiets und einzelnen En t-
wicklungsmaßnahmen in Teilen, kann aber auch die Umsetzung festgesetzter Maßnahmen ermöglichen. 
Die Übereinstimmung der Variante 1.3 mit dem Landschaftsplan wird daher als „neutral“ eingestuft. 
Variante 1a.3 
Die Variante 1a.3 verläuft wie die Variante 1.3 vollständig innerhalb des oben beschriebenen Landschafts-
schutzgebietes L 18 „Freiräume um Meschenich, Immendorf und Rondorf“. Im Vergleich zur Variante 1.3 
beansprucht die Variante 1a.3 geringfügig weniger Fläche innerhalb des Landschaftsschutzgebiets.  
Bewertung: Die Variante 1a.3 widerspricht den Schutzzwecken des Landschaftsschutzgebietes L  18. Im 
Falle der Planumsetzung ist eine Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans erforde r-
lich. 
Alle oben beschriebenen Entwicklungsmaßnahmen (Nr. 2.2-9, Nr. 2.2-23, Nr. 2.2-24, Nr. 2.2-25, Nr. 2.6-1 
und Nr. 2.2.24 sowie Maßnahme R 202) werden im selben Umfang wie bei Variante 1.3 auch bei der Vari-
ante 1a.3 beeinträchtigt. 
Planerische Gesamteinschätzung Variante 1a.3:  
Zwar widerspricht die Variante 1a.3 den Schutzzwecken des Lands chaftsschutzgebiets und einzelnen En t-
wicklungsmaßnahmen in Teilen, kann aber auch die Umsetzung festgesetzter Maßnahmen ermögl ichen. 
Die Übereinstimmung der Variante 1a.3 mit dem Landschaftsplan wird daher als „neutral“ eingestuft. 
Variante 2 
Die Variante 2 verläuft vollständig innerhalb des oben beschriebenen Landschaftsschutzgebietes L  18 
„Freiräume um Meschenich, Immendorf und Rondorf“. Im Vergleich zu den Varianten 1.3 und 1a.3 bean-
sprucht die Variante 2 weniger Fläche innerhalb des Landschaftsschutzgebiets.  
Bewertung: Die Variante 2 widerspricht den Schutzzwecken des Landschaftsschutzgebietes L  18. Im Falle 
der Planumsetzung ist eine Befreiung erforderlich. 
Die Entwicklungsmaßnahme Nr. 2.2-4 sieht die Ergänzung der vorhandenen Baumreihe aus Linden an d er 
B51, Brühler Landstraße zwischen BAB 4 und Stadtgrenze vor. Insofern andere Planungen auf den b e-
nachbarten Flächen dem nicht entgegenstehen, ließe sich die Maßnahme im Zuge des Straßenbaus der 
Variante 2 mit umsetzen. 
Bewertung: Die Variante 2 kann zur Umsetzung der Entwicklungsmaßnahme Nr. 2.2-4 beitragen. 
Planerische Gesamteinschätzung Variante 2:  
Zwar wi derspricht die Variante 2 den Schutzzwecken des Landschaftsschutzgebiets, kann aber auch die 
Umsetzung festgesetzter Maßnahmen ermöglichen. Die Übere instimmung der Variante 2 mit dem Lan d-
schaftsplan wird daher als „neutral“ eingestuft. 
Variante 4a.1 
Die Variante 4a.1 verläuft, mit Ausnahme von Teilen der Hahnenstraße, vollständig innerhalb des oben 
beschriebenen Landschaftsschutzgebietes L 18 „Freiräume um Meschenich, Immendorf und Rondorf“.  
Bewertung: Die Variante 4a.1 widerspricht den Schutzzwecken des Landschaftsschutzgebietes L  18. Im 
Falle der Planumsetzung ist eine Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans erforde r-
lich. 
Die oben beschriebenen Entwicklungsmaßnahmen Nr. 2.2 -25 und Nr. 2.6 -1 werden im selben Umfang 
wie bei Variante 1.3 und 1a.3 auch bei der Variante 4a.1 beeinträchtigt.

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Bewertung: Die Variante 4a.1 kann zur Umsetzung der Entwicklungsmaßnahme Nr. 2.2 -25 beitragen und 
steht der Entwicklungsmaßnahme Nr. 2.6-1 nicht entgegen. 
Die Entwicklungsmaßnahme Nr. 2.2-13 sieht die Pflanzung einer Baumreihe aus Winterlinden entlang des 
Feldweges bzw. der Hahnenstraße am östlichen Ortsrand von Rondorf vor. Insofern andere Planungen auf 
den benachbarten Flächen dem nicht entgegenstehen, ließe sich die Maßnahme im Zuge des Straßenbaus 
der Variante 4a.1 mit umsetzen. 
Bewertung: Die Variante 4a.1 kann zur Umsetzung der Entwicklungsmaßnahme 2.2-13 beitragen. 
Die Entwicklungsmaßnahme Nr. 2. 2-14 sieht die Anlage einer mindestens 10  m breiten Feldhecke mit 
Krautsaum am Nord - und Südrand der baurechtlich gesicherten Gewerbefläche östlich von Rondorf vor.  
Die Variante kreuzt die geplante Pflanzmaßnahme, steht dieser jedoch nicht entgegen.  
Bewertung: Die Variante 4a.1 steht der Entwicklungsmaßnahme 2.2-14 nicht entgegen. 
Die Entwicklungsmaßnahme Nr. 2.2 -15 sieht die Anlage eines Feldgehölzes auf dem Hochuferrand zw i-
schen Immendorf und Rondorf vor. Die Variante 4a.1 durchschneidet die geplante Anpflanzung. 
Bewertung: Die Variante 4a.1 steht der Entwicklungsmaßnahme 2.2-15 in Teilbereichen entgegen. 
Die Entwicklungsmaßnahme Nr. 2.2 -18 sieht die Pflanzung einer Baumgruppe aus Winterlinden in der 
Wegegabelung an der Grube Nr. 204 vor.  Insofern andere Planungen auf den benachbarten Flächen dem 
nicht entgegenstehen, ließe sich die Maßnahme im Zuge des Straßenbaus der Variante 4a.1 mit umse t-
zen. 
Bewertung: Die Variante 4a.1 kann zur Umsetzung der Entwicklungsmaßnahme 2.2-18 beitragen. 
Die Entwicklungsmaßnahme Nr. 2.2 -19 sieht die Pflanzung von mindestens 20 Feldgehölzgruppen en t-
lang der Feldwege südlich von Rondorf, östlich der Bödingstraße vor. Die Variante kreuzt die geplante 
Pflanzmaßnahme, steht dieser jedoch nicht entgegen.  
Bewertung: Die Variante 4a.1 steht der Entwicklungsmaßnahme 2.2-19 nicht entgegen. 
Die Entwicklungsmaßnahme Nr. 2.2 -20 sieht die Anlage einer Feldhecke mit Krautsaum auf einem mi n-
destens 10 m Streifen vor. Die Maßnahme könnte in Teilen entlang der Trasse der Variante 4a.1 angelegt 
werden. Insofern andere Planungen auf den benachbarten Flächen dem nicht entgegenstehen, ließe sich 
die Maßnahme im Zuge des Straßenbaus der Variante 4a.1 mit umsetzen. 
Bewertung: Die Variante 4a.1 kann zur teilweisen Umsetzung der Entwicklungsmaßnahme 2.2 -20 beitra-
gen. 
Die Entwicklungsmaßnahme Nr. 2.2 -24 sieht die Feldgehölzpflanzung und die Einbringung von Zusat z-
strukturen östlich der Brühler Landstraße vor. Die Variante 4a.1 kreuzt wie die Varianten 1.3 und 1a.3 die 
für die Entwicklungsmaßnahme vorgesehene Fläche.  
Bewertung: Die Variante 4a.1 steht der Umsetzung der Entwicklungsmaßnahme Nr. 2.2 -24 auf einem g e-
ringen Anteil der Maßnahmenfläche entgegen. 
Die Entwicklungsmaßnahme Nr. 2.2-47 sieht die Bepflanzung der Böschung der Hahnenstraße östlich von 
Rondorf an der Unterführung der Autobahn A555 mit Feldgehölzen vor.  
Bewertung: Die Variante 4a.1 steht der Entwicklungsmaßnahme 2.2-47 nicht entgegen.

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Der Geschütze Landschaftsbestandteil LB 2.08 Rondorfer Friedhof grenzt westlich direkt an die Variante 
4a.1. Die Variante sieht die Entwicklung der Straße in östlicher Richtung vor und überplant die dargestel l-
te Fläche des LB 2.08 nicht. 
Planerische Gesamteinschätzung Variante 4a.1:  
Zwar widerspricht die Variante 4a.1 den Schutzzwecken des Landschaftsschutzgeb iets und steht einzelnen 
Entwicklungsmaßnahmen in Teilflächen entgegen, kann aber auch die Umsetzung festgesetzter Maßna h-
men ermöglichen. Insgesamt überwiegen die positiven Auswirkungen der Variante 4a.1 bei einer  mögli-
chen Umsetzung der festgesetzten Maßnahmen des Landschaftsplans. Die Übereinstimmung der Varia nte 
4a.1 mit dem Landschaftsplan wird daher als „gut“ eingestuft. 
Variante 4a.2 
Die Variante 4a.2 verläuft mit Ausnahme von Teilen der Hahnenstraße vollständig innerhalb des oben 
beschriebenen Landschaftsschutzgebietes L 18 „Freiräume um Meschenich, Immendorf und Rondorf“. 
Bewertung: Die Variante 4a.2 widerspricht den Schutzzwecken des Landschaftsschutzgebietes L  18. Im 
Falle der Planumsetzung ist eine Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landsch aftsplans erforder-
lich. 
Die oben beschriebenen Entwicklungsmaßnahmen Nr. 2.2-13, Nr. 2.2-14, Nr. 2.2-15, Nr. 2.2-18, Nr. 2.2-
19, Nr. 2.2-20, Nr. 2.2-24, Nr. 2.2-25, Nr. 2.2.47 und Nr. 2.6-1 sowie der geschützte Landschaftsbestand-
teil LB 2.08 werden im selben Umfang wie bei Variante 4a.1 auch bei der Variante 4a.2 beeinträchtigt. 
Darüber hinaus werden die Entwicklungsmaßnahmen Nr. 2.2 -23 sowie die Rekultivierung R 202 im sel-
ben Umfang wie bei den Varianten 1.3 und 1a.3 beeinträchtigt und können kleinflächig nicht umgesetzt 
werden. Die Entwicklungsmaßnahme Nr. 2.2 -25 kann ebenfalls wie bei den Varianten 1.3 und 1a.3 im 
Zuge des Straßenbaus der Variante 4a.2 mit umgesetzt werden. 
Planerische Gesamteinschätzung Variante 4a.2:  
Die Variante 4a.2 steht den Schutzz wecken des Landschaftsschutzgebiets und mehreren Entwicklung s-
maßnahmen in Teilflächen entgegen. Die Variante 4a.2 kann aber auch die Umsetzung festgesetzter Maß-
nahmen ermöglichen. Insgesamt überwiegen die positiven Auswirkungen der Variante 4a.2 bei einer mög-
lichen Umsetzung der festgesetzten Maßnahmen des Landschaftsplans. Die Übereinstimmung der Varia n-
te 4a.1 mit dem Landschaftsplan wird daher als „gut“ eingestuft. 
 
7. Trassenauswirkungen 
Auch wenn das planerische Ziel der Bau einer Straße ist, hat die Un tersuchung der U mweltschutzgüter 
einen großen Stellenwert in der Abwägung. Im Planfeststellungsverfahren werden die Schutzgüter gemäß 
UVPG noch einmal vertieft untersucht und eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erstellt. Teilweise sind 
die erforderlichen Untersuchungen sehr arbeits- und zeitaufwendig. Für eine gutachterliche Einschätzung 
liegen aber derzeit bereits ausreichend Untersuchungsergebnisse vor. 
Das übergeordnete Kriterium der Trassenauswirkungen beschreibt inhaltlich die Umweltschutzgüter g e-
mäß UVPG. Die einzelnen Schutzgüter als jeweiliges Kriterium wurden nicht gewählt, da sich ansonsten 
Doppelungen in der Bewertung ergeben würden. 
Als Anlage finden sich zudem die f olgenden, ausführlicheren gutachterlichen Stellungnahmen und kart o-
graphisch dargestellten Untersuchungsergebnisse: 
 Gutachterliche Stellungnahme „Altablagerungen und Kiesgruben im Bereich der Entflechtungsvarian-
ten“ (Mull + Partner Ingenieurgesellschaft mbH 2019) - Anlage 3

Variantenvergleich Entflechtungsstraße Rondorf 
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 Kurzbericht „Variantenvergleich zum Verlauf der Entflechtungsstraße für das Schutzgut Boden“ (Mull 
+ Partner Ingenieurgesellschaft mbH 2019) - Anlage 5 
 Schalltechnische Untersuchung zum Neubau  Entflechtungsstraße in Köln-Rondorf - Variantenunter-
suchung (Peutz Consult GmbH 2019) - Anlage 6 
 Kartographische Darstell ung der Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxid -Belastung für die einzelnen 
Varianten der Entflechtungsstraße (Peutz Consult GmbH 2019) - Anlage 7 
 
7.1. Archäologie/Bodendenkmal 
Der projektierte Trassenverlauf der Varianten 4a .1 und 4a.2 befindet sich auf d er von spätglazialen Al t-
rheinarmen und Abflussrinnen des Rheines durchzogenen Niederterrasse. Die fruchtbaren Lehm - und 
Lössböden der Region wurden seit der Jungsteinzeit (ca. 5300  v. Chr.) intensiv genutzt. Nach einer Kartie-
rung der bekannten Fundplätze, welche vom Römisch -Germanischen Museum vo rgenommen wurde, 
befinden sich auf de n Trassen zahlreiche archäologische Konfliktbereiche . Hierbei handelt es sich um 
jungsteinzeitliche, eisenzeitliche und römische Fundplätze. 
 
Abb. 9: Bodendenkmäler und archäologische Konfliktbereiche 
 
Die jungsteinzeitlichen Fundplätze wurden sämtlich in Zusammenhang mit der Verlegung der Wingas -
Trasse dokumentiert. Diese Arbeiten wurden 1999 unter der Leitung von Stefanie Troll (Archäologie Team 
Troll) durchgeführt. Hierbei handelt es sich um die Konfliktbereiche  (KB) 01, 03, 04 und 07  (siehe Abb. 4). 
Das Fehlen jungsteinzeitlicher Fundplätze in den nord-süd-orientierten Trassenabschnitten ist sehr wah r-
scheinlich einzig darin begründet, dass hier bis dato keine Gasleitungen verlegt wurden.  
Weiterhin wurde ein singulärer eisenzeitlicher Fundplatz unter dem Konfliktbereich 05 kartiert.

Variantenvergleich Entflechtungsstraße Rondorf 
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Bei den restlichen Konfliktbereichen handelt es sich um römische Fundplätze. Bei dem Konfliktbereich 02 
wird eine römische Straße vermutet. Bei der Verlegung einer  Thyssengas-Fernleitung 1979 wurden im 
Konfliktbereich 06 römische Befunde dokumentiert. Hier könnte es sich um einen Siedlungsplatz handeln. 
Die Konfliktbereiche 08 und 09 stellen vermutete Fundplätze nach Oberfläche nfunden dar. Bei den Ko n-
fliktbereichen 10 und 11 wurden römische Befunde, unter anderem ein Grab, dokumentiert. Hier handelt 
es sich um einen römischen Siedlungsplatz mit sich anschließendem Gräberfeld. 
Die Vielzahl der bekannten Fundplätze spiegelt die si edlungsgünstigen Bedingungen des Geländes wider. 
Sie zeigt auch auf, dass großräumig mit Archäologie zu rechnen ist. Zu den unterschiedlichen Zeiten lagen 
allerdings abweichende Siedlungsmuster vor, so dass eine vorsichtige Einsch ätzung des zu erwartenden 
Potenzials vorgenommen werden kann. 
Im gesamten Großraum ist mit jungsteinzeitlichen Befunden zu rechnen. Die Dokumentation dieser B e-
funde gestaltet sich jedoch relativ problemlos, da die meisten Befunde in einer tachymetrischen Planums-
aufnahme dokumentiert werden. Im Nahbereich des eisenzeitlichen Konfliktbereiches 05 ist mit weiteren 
eisenzeitlichen Befunden zu rechnen. Auch diese Dokumentation gestaltet sich wenig zeitintensiv. Hierbei 
handelt es sich um eine kleine weilerartige Ansiedlung. Nicht auszusc hließen ist, dass sich weitere eise n-
zeitliche Hofareale im weiteren Umfeld befinden. Im Nahbereich der Konfliktbereiche 10 und 11 ist mit 
weiteren römischen Befunden zu rechnen. Hierbei sind bauliche Hinterlassenschaften einer villa rustica 
sowie weitere Gräber nicht auszuschließen. Die Dokumentation dieser Befunde ist zeitintensiver einzukal-
kulieren. Gleiches gilt für den Konfliktbereich 06 und den nördlichsten Abschnitt der Giesdorfer Allee. Die 
hier bekannte villa rustic a könnte sich bis in den Trassenbe reich erstrecken. Sollte in Konfliktbereich 02 
die vermutete römische Straße angetroffen werden, ist der Zeitaufwand hier nur als mäßig einzuschätzen. 
Bewertung: In allen Trassenabschnitten der Varianten 4a .1 und 4a .2 sind jungsteinzeitliche Befunde zu 
erwarten. Auch eisenzeitliche Befunde können vereinzelt auftreten. Drei römische Konfliktbereiche sind 
als zeitintensiver einzustufen. Hierbei handelt es sich um die Konfliktbereiche 06, 10/11 und um den No r-
den der Giesdorfer Allee.  Eine Dokumentation der Bef unde ist ausreichend. Kein Fundort steht dem Bau 
einer Straße entgegen. 
Die Varianten 1.3 und 1a .3 tangieren im Bereich der Nord -Süd-Achse den Konfliktbereich 10/11. Im No r-
den umschließen sie einen römischen und einen eisenzeitlichen Fundplatz, welche aktu ell untersucht 
werden. 
Der römische Fundplatz scheint sich nicht nach Norden fortzusetzen, die Ausdehnung des eisenzeitlichen 
Fundplatzes ist bis dato noch nicht bekannt. Die Variante 2 ist nur von den nördlichen Fundplätzen 
betroffen. Sollte der eisenzeit liche Fundplatz in die geplante Stra ßentrasse hineinreichen, ist auch hier 
von einem eher geringen Dokumentationsvolumen auszugehen.

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römischer Fundplatz großer roter Punkt, eisenzeitlicher Fundplatz kleiner roter Punkt 
Abb. 10: Konfliktbereiche Bodendenkmäler 
Bewertung: In der Zusammenschau lässt sich sagen, da ss die Nordvarianten 1.3, 1a .3 und 2  weniger 
Konfliktbereiche mit der Archäologie beinhalten als die Südvarianten 4a.1 oder 4a2. 
7.2. Beeinflussung durch Altlasten 
Im Bereich des Plangebiets befinden sich verschiedene Altablagerungen und Kiesgruben. Einige der Var i-
anten für die Entflechtungsstraße verlaufen in der Nähe von Altablagerungen und (ehemaligen) Kiesgr u-
ben. In der nachfolgenden Tabelle  2 sind die Varianten den angren zenden Altablagerung und Kiesgruben 
gegenübergestellt. Eine Bewertung der Altablagerungen und Kiesgruben sowie das Fazit für die betroffene 
Variante ist ebenfalls der Tabelle zu entnehmen. Der Übersichtsplan in der gutachterlichen Stellungnahme 
(siehe Anhang) zeigt die Altablagerungen und Kiesgruben, die im Zusammenhang mit den einzelnen En t-
flechtungsstraßen-Varianten stehen. 
Variante Angrenzende Altablagerungen 
/ Kiesgruben Bewertung / Einschätzung 
1.3 / 
1a.3 
AA 20601 / Kiesgrube 2.22b Verdacht ausgeräumt, daher keine Beei nträchtigung für 
den Bau einer Straße zu erwarten. 
AA 20602 Verdacht ausgeräumt , daher keine Beei nträchtigung für 
den Bau einer Straße zu erwarten. 
Kiesgrube 2.02 Verfüllung mit Z 0 Material (LAGA TR Boden 2004) . Aus 
abfallrechtlicher und schutzgutrechtlicher Sicht keine Ei n-
schränkung für die Errichtung einer Straße. 
AA 20606 / Kiesgrube 2.03 Verfüllung noch vorhanden, Abstand zur Entflechtung s-
straße 40-50 m, daher keine Beei nträchtigung für den Bau 
einer Straße zu erwarten. 
AA 20407 Verdacht nicht bestätigt, Abstand zur Entflechtung sstraße 
10-20 m, daher keine Beei nträchtigung für den Bau einer 
Straße zu erwarten. 
Fazit: Für die Varianten 1.3 und 1a.3 wurden fünf Altablagerungen / Kiesgruben betrachtet. 
Zwei dieser Altablagerunge n weisen einen Mindestabstand von 10  m zu den Entflechtung s-

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straßen auf. Bei zwei weiteren Altablagerungen wurde der Verdacht ausgeräumt.  Bei der 
fünften Fläche handelt es sich um eine mit unbelastetem Material verfüllte Kiesgrube.  
Die Varianten 1.3 und 1a.3 stehen in keinem Konflikt mit Altablagerungen und Kiesgruben. 
 
2 
AA 20601 / Kiesgrube 2.22b Verdacht ausgeräumt, daher keine Beei nträchtigung für 
den Bau einer Straße zu erwarten. 
AA 20407 Verdacht nicht bestätigt, Abstand zur Entflechtung sstraße 
10-20 m, daher keine Beei nträchtigung für den Bau einer 
Straße zu erwarten. 
Fazit: Für Variante 2 wurden zwei Altablagerungen / Kiesgruben betrachtet. Eine Altablag e-
rung weist einen Abstand von mindestens 10 m zur Entflechtungsvariante 2 auf. Der Verdacht 
wurde bei beiden Altablagerungen nicht bestätigt. 
Die Variante 2 steht in keinem Konflikt mit Altablagerungen und Kiesgruben. 
 
4a.1 
AA 20606 / Kiesgrube 2.03 Verfüllung noch vorhanden, Abstand zur Entflechtung s-
straße 20-30 m, daher keine Beei nträchtigung für den Bau 
einer Straße zu erwarten. 
Kiesgrube 2.04 Grube nicht verfüllt, Abstand der Fläche zur Entflechtungs-
straße 10 -20 m, Abstand des Ba ggersees ca.  100 m . Aus 
abfallrechtlicher und schutzgutrechtlicher Sicht keine Ei n-
schränkung für die Errichtung einer Straße. 
Fazit: Die Variante 4a.1 verläuft in der Nähe von zwei Altablagerungen / Kiesgruben, berührt 
aber keine direkt (Mindestabstand 10 m). 
Die Variante 4a.1 steht in keinem Konflikt mit Altablagerungen und Kiesgruben. 
 
 
4a.2 
AA 20606 / Kiesgrube 2.03 Verfüllung noch vorhanden, Abstand zur Entflechtung s-
straße 20-30 m (W) bzw. 40 -50 m (S) , daher keine Beei n-
trächtigung für den Bau einer Straße zu erwarten. 
AA 20602 Verdacht ausgeräumt , daher keine Beei nträchtigung für 
den Bau einer Straße zu erwarten. 
Kiesgrube 2.02 Verfüllung mit Z 0 Material (LAGA TR Boden 2004). Aus 
abfallrechtlicher und schutzgutrechtlicher Sicht keine Ei n-
schränkung für die Errichtung einer Straße. 
Kiesgrube 2.04 Grube nicht verfüllt, Abstand der Fläche zur Entflechtungs-
straße 10 -20 m, Abstand des Baggersees ca.  100 m. Aus 
abfallrechtlicher und schutzgutrechtlicher Sicht keine Ei n-
schränkung für die Errichtung einer Straße. 
Fazit: Die Variante 4a.2 verläuft in der Nähe von vier Altablagerungen / Kiesgruben. Eine Al t-
ablagerung und eine Kiesgrube weisen einen Abstand von mindestens 10  m zur Entflec h-
tungsstraße auf. Für die zweite Altablagerung wurde der Verdacht ausgeräumt. Die  zweite 
Kiesgrube wurde mit unbelastetem Material verfüllt. 
Die Variante 4a.2 steht in keinem Konflikt mit Altablagerungen und Kiesgruben. 
 
 
Tab. 2: Beeinflussung durch Altlasten 
Gesamtbewertung: Altlastenverdachtsflächen und ehemalige Kiesgruben spielen keine Rolle bei der Wahl 
der Variante, weil sie keine Konflikte auslösen.

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7.3. Artenschutzrechtliche Betroffenheit 
Seit dem Jahr 2016 haben durch das Kölner Büro für Faunistik mehrjährige faunistische Erhebungen im 
Gesamtuntersuchungsraum (siehe Abb.  11) stattgefunden. Die Kartierungen sind zu diesem Zei tpunkt 
noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse werden zusammen mit den Karten zu den Erhebungen nachg e-
reicht, sobald sie vorliegen. 
 
Abb. 11: Gesamtuntersuchungsraum Fauna, Quelle Kartengrundlage: Geobasis NRW 2019  
 
Die verschiedenen hier zu prüfenden Trassenvarianten für die Entflechtungsstraße führen zu unterschied-
lichen artenschutzrechtlichen Betroffenheiten. Relevante Konflikte aus Sicht des Artenschutzes sind hie r-
bei:  
- durch die Flächeninanspruchnahme verursachter Verlust von Lebensräumen und Teillebensrä u-
men, insbesondere von Fortpflanzungs - oder Ruhestätt en im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr.  3 
BNatSchG,  
- Zerschneidungs- und Barrierewirkung für Arten, die auf Verbundfunktionen in der Landschaft a n-
gewiesen sind. In diesem Zusammenhang zu nennen sind zunächst bod enlebende Tierarten, etwa 
Amphibien, die in dem Fall, dass durch die Entflechtungsstraße ihre Wanderwege unterbrochen 
werden, Zerschneidungswirkungen erfahren. Möglich sind aber auch Beeinträchtigungen von 
Verbundkorridoren durch den Verlust von Vernetzung sstrukturen für Fledermäuse, die sich beim 
Flug von ihren Quartieren in die Nahrungsräume nicht selten an linearen Gehölzstrukturen orie n-
tieren. Sofern sich solche Zerschneidungswirkungen potenziell auf Lokalpopulationen auswirken, 
können sie als erhebliche Störwirkungen im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG relevant sein; 
- direkte Gefährdung von Individuen entweder durch die Gefahr der Kollision mit dem Verkehr oder 
durch die Flächeninanspruchnahme, sofern eine Art zu diesem Zeitpunkt anwesend ist und nic ht

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aus dem Eingriffsbereich fliehen kann (etwa bei nicht flüggen Jungvögeln, die in ihren Nestern si t-
zen) und somit Auslösung des Verbotstatbestands des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG,  
- Störungen, die zur Verdrängung von Arten aus ihrem Lebensraum führen oder dessen Eignung für 
die jeweils betrachtete Art herabsetzen. Diese Störungen können ebenfalls erheblich im Sinne von 
§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG sein, sofern sie sich potenziell erheblich auf den Erhaltungszustand der 
Lokalpopulation auswirken. Die direkte V erdrängung einer Art kann aber ggf. auch als Beschäd i-
gung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätte gewertet werden.  
Für den Variantenvergleich und die nachfolgende Bewertung der besten Variante entscheidend ist z u-
nächst die Menge und Schwere der eintretenden artenschutzrechtlichen Konflikte. Varianten mit einer 
Vielzahl betroffener geschützter Arten sind aus Sicht des Artenschutzes schlechter zu bewerten also so l-
che, bei denen nur wenige oder gar nur eine Art betroffen ist. Die Gefährdung und Seltenheit der je weils 
betroffenen Art ist ein weiteres Kriterium, um die Varianten miteinander vergleichen zu können. Sollten 
also zwei Varianten zu vergleichbar großen artenschutzrechtlichen Konflikten führen, bei einer Variante 
aber deutlich stärker gefährdete Arten bet roffen sein, wird die Variante bevorzugt, bei der die betroff e-
nen Arten noch häufiger und weniger gefährdet sind.  
Für die Planung weiterhin relevant sind Umfang und Komplexität der umzusetzenden funktionalen Au s-
gleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen). Varianten, bei denen artenschutzrechtliche Betroffenheiten durch 
die Umsetzung von nachgewiesenermaßen funktionierenden vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen ve r-
gleichsweise einfach ausgeschlossen werden können sind denen überlegen, die eine Umsetzung kompl e-
xer Ausgleichsmaßnahmen voraussetzen, die ev entuell zudem nur über eine eingeschränkte Prognoses i-
cherheit verfügen. Auch eine gezielte Bergung und Umsiedlung von Tieren an geeignete Ausweichleben s-
räume ist aufwändiger als die Bereitstellung eines geeigneten Ersatzhabitats unter der Annahme, dass die 
betroffene Art dieses selber finden wird (dies gilt vor allem für flugfähige Tiere).  
Unter Beachtung der genannten Aspekte sind die unterschiedlichen Varianten aus artenschutzrechtliche r 
Sicht zu bewerten wie folgt:  
Variante 1.3 führt zunächst durch ein strukturreiches Wäldchen unmittelbar an der BAB 4. Hier sind zwar 
keine planungsrelevanten Arten nachgewiesen worden. Mit den dort vorhandenen einzelnen Höhle n-
bäumen gehen aber zumindest potenzielle Quartiermöglichkeiten für  Fledermäuse und Niststätten für 
Vögel verloren.  
Weiter westlich kommt es durch die Trassenvariante zu einer Betroffenheit der artenschutzrechtlich rel e-
vanten Haselmaus in den Gehölzen entla ng der Autobahnböschung der BAB 4. Für diese Art wären daher 
CEF-Maßnahmen zur Herstellung eines geeigneten Ausweichlebensraums notwendig. Weiterhin müssten 
die Tiere geborgen und umgesiedelt werden, damit es nicht zu einer Gefährdung von Individuen durch die 
Flächeninanspruchnahme kommen kann. Die Gehölze im Böschungsb ereich der BAB 4 sind im Verbund 
mit dem benachbart liegenden Stillgewässer zudem Nahrungsraum und Verbundkorridor für Fledermä u-
se. Da nicht mit einem vollständigen Verlust der böschungsnahen Gehölze an der BAB 4 zu rechnen ist, 
muss auch nicht mit einer U nterbrechung der Verbundfunktion für Fledermäuse in diesem Bereich g e-
rechnet werden.  
Im Anschluss verschwenkt die Variante von der nördlich liegenden BAB 4 nach Süden und führt zum Ve r-
lust von einem Revier für die Feldlerche.  
Entlang der sich weiter südlich anschließenden Kleingartensiedlung kommt es zu einer möglichen Aufgabe 
eines Reviers des Haussperlings, weiterhin zur möglichen Gefährdung von Amphibien in ihren Landlebens-
räumen, etwa der randlich zur Kleingartenanlage nachgewiesene Wechselkröte. Hier  sind ggf. Schut z-
maßnahmen notwendig.  
Im weiteren Verlauf führt die Trassenvariante 1.3 zu einer Zerschneidung von Teillebensräumen arte n-
schutzrechtlich relevanter Amphibien (Wechselkröte, evtl. auch Kreuzkröte) im Bereich einer ehemaligen

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Abgrabung, die für Artenschutzmaßnahmen aus einem anderen Verfahren optimiert wurde. In diesem 
Bereich sind Amphibienleiteinrichtungen entlang der Straße zwingend, um eine direkte Gefährdung wa n-
dernder Tiere zu vermeiden. Dieser Bereich ist insgesamt hochwertig und biete t neben den erwähnten 
Amphibienarten auch Vogelarten strukturreicher Gebüsche wie dem Bluthänfling einen Lebensraum. Es 
ist nicht ausgeschlossen, dass es im Falle der Inanspruchnahme randlicher Gehölze im Osten der ehemal i-
gen Abgrabung auch zum Verlust ein es Reviers für den Bluthänfling kommt. Auch hier wären entspr e-
chende CEF -Maßnahmen durchzuführen. Weiterhin ist zu beachten, dass in der betroffenen Kiesgrube 
rechtskräftige Maßnahmen zum Artenschutz realisiert wurden. Sollte mit dem Bau der Straße eine Be ein-
trächtigung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen einhergehen, so wäre zusätzlich eine Verlagerung der 
Artenschutzmaßnahmen durchzuführen. Näheres kann erst bei Vorlage einer Detailplanung zur Straße 
ausgeführt werden. 
Im weiteren Verlauf führt Variante 1.3 zudem noch zum Verlust eines weiteren Reviers der Feldlerche. 
Eine Betroffenheit des direkt benachbart nachgewiesenen Haussperlings wird aufgrund der Vorwirkungen 
in diesem südlichen Bereich nicht angenommen.  
Variante 1a.3 unterscheidet sich von Variante 1.3 alleine dadurch, dass auf eine Durchquerung des Wäl d-
chens im Nordosten an der A  4 verzichtet wird. Damit sind die artenschutzrechtlichen Betroffenheiten 
auch dieselben wie bei Variante 1.3 mit dem Unterschied, dass potenzielle Quartierfunktionen für Fl e-
dermäuse (Höhlenbäume) im strukturreichen Wäldchen an der BAB 4 erhalten blieben.  
Variante 2  ähnelt im Norden den bereits beschrieben Varianten 1.3 und 1a.3. Auch hier kommt es im 
nordöstlich gelegenen Wäldchen zum möglichen Verlust potenzieller Quartier möglichkeiten für Flede r-
mäuse.  
Weiter westlich kommt es auch durch diese Trassenvariante zu einer Betroffenheit der artenschutzrech t-
lich relevanten Haselmaus in den Gehölzen entla ng der Autobahnböschung der BAB  4. Die notwendig 
werdenden CEF -Maßnahmen und die Umsiedlung der Art sind hier, wie bei den bereits beschriebenen 
Varianten, zu berücksichtigen. Die Gehölze im Böschungsbereich der BAB 4 sind im Verbund mit den b e-
nachbart liegenden Stillgewässer als Nahrungsraum und Verbundkorridor für Fledermäuse re levant, j e-
doch nicht von essenzieller Bedeutung (wie bei den Varianten 1.3 und 1a.3).  
Im Anschluss verschwenkt auch diese Variante von der nördlich liegenden BAB 4 nach Süden und führt 
zum Verlust von einem Revier für die Feldlerche.  
Die Trasse der Variante 2 durchschneidet eine Kleingartensiedlung. Auch hier ist eine mögliche Betroffe n-
heit des Haussperlings gegeben. Zudem liegen aus diesem Bereich ebenfalls Nachweise genutzter Landl e-
bensräume der Wechselkröte vor, so dass ggf. Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen.  
Variante 4a.1 hat keine Auswirkungen auf Haselmausvorkommen. Im Bereich der im Umfeld der Variante 
vorhandenen Gehölze wurde die Art nicht nachgewiesen. Die Variante verläuft nahezu vollständig im S ü-
den über die offene Ackerflur. Es kommt zum Verlust von bis zu 3 Revieren der Feldlerche, sofern bei Di s-
tanzen < 100m eine betriebsbedingte Verdrängung angenommen wird. Im Abgrabungsgewässer im Süden 
des Plangebiets wurden keine artenschutzrechtlich relevanten Amphibienarten nachgewiesen. Die erfa ss-
ten planungsrelevanten Vogelarten sind durch die Variante nicht betroffen, da ihre Reviere zu weit von 
der Trasse entfernt liegen und zudem durch die vorhandene Geländestruktur abgeschirmt werden.  
Variante 4a.2 gleicht in ihrem südlichen Verlauf der bes chriebenen Variante 4a.1 mit einer Betroffenheit 
von bis zu 3 Revieren der Feldlerche, die wegen der Nähe zur Trasse eventuell verlorengehen.  
Zusätzlich zur Variante 4a.1 wird hier aber noch im Westen eine weitere Trasse nach Norden  geführt, um 
das Gebiet Rondorf-Nordwest zu erschließen. Diese westliche Trasse führt erneut entlang der bereits u n-
ter Variante 1.3 beschriebenen ehemaligen Abgrabung und entwertet damit ein weiteres Revier der Fel d-
lerche, so dass für diese Art eine Betroffenheit von bis zu 4 Revieren resultiert. Hinzu kommt die mögliche

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Gefährdung von Amphibien, die eine Amphibienleiteinrichtung an der Straße notwendig macht. Im Falle 
von Inanspruchnahmen von Gebüschen und Gehölzen am Ostrand der ehemaligen Abgrabung ist zudem 
auch hier der mögl iche Verlust eines Reviers für den Bluthänfling zu berücksichtigen. Auch hier ist mit 
zusätzlichen Konflikten bezüglich der bereits rechtskräftig durchgeführten Maßnahmen zum Artenschutz 
in der ehemaligen Kiesgrube zu rechnen (siehe Variante 1.3). 
7.4. Biotopqualitäten 
Zur Ermittlung der Biotopqualitäten wurden in den Jahren 2015 -2019 durch Rietmann Beratende Ingen i-
eure Bestandskartierungen in unterschiedlichen Bereichen im Planungsraum durchgeführt. Die Bi o-
topwertermittlung (Bilanzen zu jeder Variante) sowie ein Bestandsplan (wird nachgereicht) über alle Vari-
anten liegen dem Anhang bei. 
Für das Plangebiet gilt in die Verbundflächenausweisung VB-K-5107-009 Acker- Kleingehölzkomplexe bei 
Meschenich. Diese hat die Schutzzielausweisung „Erhalt des unverbauten, überwiegend landwirtschaftlich 
genutzten Gebietes“ gepaart mit der Aussage des Refugialraumes für Amphibien und Höhlenbrüter. Die in 
der Bewertungsmethode benannten Bewertungskriterien reflektieren durch ihre Biotopwertpunkte auch 
das Vorhandensein von schutzwürdigen Gebieten mit den darin enthaltenen Schutzgebietsausweisungen. 
Sie finden somit eine entsprechende Berücksichtigung in der Bewertung zu den Biotopqualitäten.  
Die Inanspruchnahme von Verbundflächen durch die zukünftige Straßentrasse verursacht d urch die Fl ä-
chenzerschneidung erhebliche Wertverluste bei den Biotopstrukturen und bei den Lebensraumqualitäten 
für die hier heimischen Tierarten. Die Berücksichtigung dieses Sachverhalts fließt bei der nachfolgenden 
Bewertung des Ist-Bestandes und des Soll-Bestandes der Biotopstrukturen ein. 
 
Abb. 12: Verbundkorridorausweisung im Planungsraum, Quelle Kartengrundlage tim -online NRW 2019

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7.4.1. Reale Vegetation 
Das Gebiet um Köln-Rondorf in den Bereichen der Variantentrassen ist geprägt durch die intensive acke r-
bauliche Nutzung, die beiden Kleingartenanlagen (HJ6) im Nord-Westen und die Tennisanlage (HY1, HU2, 
HM51) sowie den teilweise standortfremden Laubholzforst (AX42) im Nord-Osten. 
Im Bereich des derzeit vorhandenen Galgenbergsees wurde für die Bestandsaufnahme  der Zielzustand, 
der im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Seeumlagerung angestrebt wird, angenommen (HP8). 
Entlang der vorhandenen Straßen  (HY1), Wirtschaftswege ( HY2) und den Ackerrändern ( HA0) befinden 
sich unterschiedlich breite Grasfluren (HH7), Ruderalfluren (HP7) und Gebüschstrukturen (BB1, BD52). 
Im Süden des Plangebiets, an der Bödinger Straße, wurde eine Streuobstwiese (HK21) neu angelegt. Diese 
Fläche ist eine abgestimmte Ausgleichsfläche, welche sich im Ausgleichskataster der Stadt Köln befindet. 
7.4.2. Potentiell natürliche Vegetation 
Die potenzielle natürliche Vegetation (PNV) beschreibt diejenige Vegetation (hypothetisch), die bei abrup-
ter Aufgabe der anthropogenen Beeinflussung aufgrund der abiotischen Standorteigenschaften auf der 
betrachteten Fläche vorhanden wäre. Überlegungen zur PNV helfen bei der Einschätzung des aktuellen 
Standortpotenzials und schließen spätere Veränderu ngen durch Sukzessionsprozesse aus. Das Wissen 
über diese Vegetation ermöglicht es, bei künftigen Bepflanzungsmaßnahmen auf weitgehend standortg e-
rechtes Pflanzenmaterial zurückzugreifen (WILLMANNS 1998). 
Unter den vorgenannten Bedingungen wäre im gesamten Plangebiet ein Flattergras-Buchenwald (Milio-
Fagetum) vorhanden (BFN 2010). Die bodensauren Flattergras -Buchenwälder befinden sich auf frischen 
bis mäßig frischen Standorten mit einer sehr guten Nährstoffversorgung. Die dominierende Art ist die 
Buche ( Fagus sylvatica ). In der Krautschicht befinden sich Arten wie Gewöhnliches Flattergras (Milium 
effusum), Wald-Veilchen (Viola reichenbachiana), Nickendes Perlgras (Melica nutans) oder Gewöhnliche 
Goldnessel (Lamium galeobdolon). 
7.4.3. Biotopbewertung 
Methodik 
Das gewählte Bewertungsverfahren lehnt sich an die Methode zur ökologischen Bewertung der Bi o-
topfunktion von Biotoptypen nach D. Ludwig vom Januar 1991 an ( FROELICH & SPORBECK). Es beruht auf 
einem fünfstufigen Punktebewertungssystem, in dem folgende Einz elbewertungskriterien betrachtet 
werden: 
 
 Natürlichkeit (N) bezogen auf die Dauer und die Intensität anthropogener 
 Veränderungen 
 Wiederherstellbarkeit (W) Entwicklungsdauer von Ökosystemen 
 Gefährdungsgrad (G) Gefährdung eines Ökosystems (Indikatoren, z. B. Rote-Liste-Arten) 
 Maturität (M) Reifegrad eines Ökosystems 
 Struktur und Artenvielfalt (SAV) Diversität eines Biotoptyps 
 Häufigkeit (H) Häufigkeit dieses Biotoptyps im Naturraum 
 
Die Kriterien werden additiv verknüpft. Ein Biotoptyp kann maximal einen Bio topwert (BW) von 35 erre i-
chen. 
Der Soll-Zustand wurde ermittelt, indem die bereits versiegelten Flächen und die zusätzlich zu versiegel n-
den Flächen aufsummiert wurden. Diese Summe stellt den versiegelten Straßenkörper dar. Die Differenz 
der insgesamt in Anspruch genommenen Fläche einer Variante abzüglich der versiegelten Straßenkörper-
fläche ergibt das herzustellende Straßenbegleitgrün inklusive Scherrasenflächen, Böschungen, Entwäss e-
rungsgräben und Baumpflanzungen.

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Biotopwertpunktermittlung 
 N W G M SAV H Biotopwert (BW) 
AX 42 Laubforste, mittleres Baumholz, teils einheimisch,  
 teils fremdländisch 2 3 3 3 3 2  16 
BA 12 Feldgehölze mit mittlerem Baumholz mit über- 
 Wiegend bodenständigen Arten 4 3 3 3 4 3  20 
BB 1 Gebüsche, Strauchhecken, standorttypisch 3 2 3 3 3 3  17 
BD 52 Baumhecken, mit mittlerem Baumholz mit  
 überwiegend standorttypischen Gehölzen 4 3 3 3 3 3  19 
EA 31 Artenarme Intensivfettwiese, mäßig trocken 
 Bis frisch 2 1 1 3 2 1  10 
GD 12 Kies- und Sandgruben, stillgelegt 3 3 3 3 4 3  19 
HA 0 Ackerflächen, intensiv, ohne Wildkrautarten 1 1 1 1 1 1  6 
HH 7 Grasflur an Böschungen und Wegrändern 3 2 1 3 2 1  12 
HJ 5 Gärten mit geringem Gehölzbestand 1 1 1 1 1 1  6 
HJ 6 Gärten mit größerem Gehölzbestand 1 2 1 3 3 1  11 
HK 21 Streuobstwiesen ohne alte Hochstämme 3 3 3 3 3 2  17 
HM 1 Straßenbegleitgrün (Scherrasen, inkl. Gräben 
 und Bäume) 1 1 1 1 2 1  7 
HM 51 Grünflächen geringer Ausdehnung, Scherrasen 1 1 1 1 1 1  6 
HP 7 Sonstige ausdauernde Ruderalflur 3 1 2 3 3 1  13 
HP 8 Kurzlebige Ruderalflur 2 1 2 2 2 1  10 
HY 2 Sport- und Erholungsanlagen, semiversiegelt 
 (Tennis-Ascheplatz) 1 0 0 0 1 1  3 
HY 1 Straßen-, Wege-, Platz- und Gebäudeflächen, 
 versiegelt 0 0 0 0 0 0 0 0 
HY 2 Straßen-, Wege-. Platz- und Gebäudeflächen, 
 unbefestigt oder geschottert 1 0 0 0 1 1 0 3 
 
N Wertzahl des Natürlichkeitsgrades H Wertzahl der Häufigkeit 
W Wertzahl der Wiederherstellbarkeit V Wertzahl der Vollkommenheit  
G Wertzahl des Gefährdungsgrades BW Biotopwert gesamt 
M Wertzahl der Maturität N nicht ausgleichbarer Biotoptyp in diesem Landschaftsraum 
SAV Wertzahl der Struktur und Artenvielfalt x Biotop gemäß § 30 BNatSchG 
Tab. 3: Biotopwertpunktermittlung 
 
Variante 1.3 
Durch die Umsetzung der Variante 1.3 gehen überwiegend Ackerflächen (47 %) und kurzlebige Ruderalflu-
ren (17 %) verloren. Daneben werden durch die Trassenführung anteilig etwa 9 % an Gehölzstrukturen 
überprägt. In geringerem Ausmaß kommt es  zur Überformung von Grasfluren und  Gärten ohne und mit 
größerem Gehölzbestand sowie einer stillgelegte n Kiesgrube. Versiegelte und unversiegelte Straßen und 
Wirtschaftswege machen einen Anteil von etwa 13 % aus.  
Nach Gegenüberstellung des Ist - und Soll -Zustands verbleibt ein Kompensationsdefizit in Höhe von 
350.141 BW-Punkten.  
Die Ermittlung des durchsch nittlichen Biotopwertverlusts pro m² (Kompensationsdefizit geteilt durch G e-
samtinanspruchnahme) beträgt für die Variante 1.3: 3,85 BW-Punkte pro m². 
Bewertung: Mittlere Beeinträchtigung , belegt durch den mittleren Biotopwertverlust pro m² sowie die 
Höhe des Kompensationsdefizites. 
Variante 1a.3 
Auch durch die Umsetzung der Variante 1a.3 gehen überwiegend Ackerflächen  (55 %) und kurzlebige Ru-
deralfluren (19 %) verloren. Durch die Trassenführung ohne den Bogen zwischen Weißdornweg und R o-
denkirchener Straße werden weniger Gehölzstrukturen überprägt (anteilig etwa 4  %). In geringerem Aus-

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maß kommt es auch zur Überformung von Grasfluren und Gärten ohne und mit größerem Gehölzbestand  
sowie einer stillgelegten Kiesgrube. Versiegelte und unversiegelte Straßen und Wir tschaftswege machen 
einen Anteil von etwa 12 % aus.  
Nach Gegenüberstellung des Ist - und Soll -Zustands verbleibt ein Kompensationsdefizit in Höhe von 
332.982 BW-Punkten.  
Die Ermittlung des durchschnittlichen Biotopwertverlusts pro m² (Kompensationsdefizit  geteilt durch Ge-
samtinanspruchnahme) beträgt für die Variante 1a.3: 4,23 BW-Punkte pro m². 
Bewertung: Hohe Beeinträchtigung, belegt durch den h öchsten Biotopwertverlust pro m² sowie die Höhe 
des Kompensationsdefizites. 
Variante 2 
Bei der Variante 2 werden  anteilig Ackerflächen (34 %) und kurzlebige Ruderalflu ren (29 %) in gleichem 
Maße überprägt. Zum Verlust größerer Gehölzbestände führt die Trassenführung durch den Laubholzforst 
im Bogen zwischen Weißdornweg und Rodenkirchener Straße. Ähnlich hohe Flächen verluste werden 
durch den Eingriff in die Kleingartenanlagen verursacht. Versiegelte und unversiegelte Straßen und Wir t-
schaftswege machen einen Anteil von etwa 14 % aus.  
Nach Gegenüberstellung des Ist - und Soll -Zustands verbleibt ein Kompensationsdefizit in Höhe von 
184.719 BW-Punkten. 
Die Ermittlung des durchschnittlichen Biotopwertverlusts pro m² (Kompensationsdefizit geteilt durch G e-
samtinanspruchnahme) beträgt für die Variante 2: 3,49 BW-Punkte pro m². 
Bewertung: Geringe Beeinträchtigung, belegt durch den zweitniedrigsten Biotopwertverlust pro m² sowie 
die Höhe des Kompensationsdefizites. 
Variante 4a.1 
Die Südvariante 4a.1 überprägt vornehmlich ackerbaulich genutzte Flächen (79 %). Der Anteil an versi e-
gelten und unversiegelten Straßen und Wirtschaftsweg e macht einen Anteil von etwa 10  % aus. In gerin-
gen Anteilen werden Intensivwiesen, Grasfluren und Streuobstwiesen in Anspruch genommen. 
Nach Gegenüberstellung des Ist - und Soll -Zustands verbleibt ein Kompensationsdefizit in Höhe von 
236.507 BW-Punkten. 
Die Ermittlung des durchschnittlichen Biotopwertverlusts pro m² (Kompensationsdefizit geteilt durch G e-
samtinanspruchnahme) beträgt für die Variante 2: 3,41 BW-Punkte pro m². 
Bewertung: Geringe Beeinträchtigung, belegt durch  den niedrigsten Biotopwertverlust pro m² sowie die 
Höhe des Kompensationsdefizites. 
Variante 4a.2 
Die Südvariante 4a.2 überprägt ebenfalls vornehmlich ac kerbaulich genutzte Flächen (70  %). Der Verlauf 
dieser Variante entspricht dem der Variante 4a.1, zusätzlich werden jedoch die hochwertig en Bioto p-
strukturen zwischen Kapellenstraße und Bödinge r Straße in Anspruch genommen (s tillgelegte Kiesgrube, 
Gehölze, Grasfluren). Der Anteil an versiegelten und unversiegelten Straßen und Wirtschaftswege macht 
einen Anteil von etwa 13 % aus. 
Nach Gegenüb erstellung des Ist - und Soll -Zustands verbleibt ein Kompensationsdefizit in Höhe von 
373.424 BW-Punkten. 
Die Ermittlung des durchschnittlichen Biotopwertverlusts pro m² (Kompensationsdefizit geteilt durch G e-
samtinanspruchnahme) beträgt für die Variante 2: 4,03 BW-Punkte pro m². 
Bewertung: Hohe Beeinträchtigung, belegt durch den zweithöchsten Biotopwertverlust pro m² sowie die 
Höhe des Kompensationsdefizites.

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7.5. (Boden) Verbrauch schützenswerter Böden  
Es gilt der Grundsatz, dass m it Grund und Boden grunds ätzlich sparsam umgegangen werden  soll. Dabei 
sind die Möglichkeiten der Wiedernutzbarmachung (Entsiegelung) von Flächen zu prüfen und Bodenve r-
siegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich e Flächen, Wald oder für Woh n-
zwecke genutzte F lächen sollen nur im notwendigen Umfang für die Straßentrasse genutzt werden. Die 
Versiegelung von Flächen wird in der Bewertung der einzelnen Kriterien der Umweltbelange, welche die 
Schutzgüter abbilden, berücksichtigt und bildet kein eigenständiges Bewertungskriterium in der Matrix. 
Das Schutzgut Boden wird anhand des Grades der Bodenfunktionserfüllung bewertet. Dafür we rden die 
Flächen der fünf Trassen-Varianten hinsichtlich nachfolgender Bodenteilfunktionen eingeordnet und einer 
gewichteten Gesamtbewertung unterzogen – dies entspricht der Verfahrensweise des „Steinfurter Mo-
dells“ (KREIS STEINFURT 2009): 
 Lebensraumfunktion für Pflanze und Tier, 
 Wasserhaushalts- und Versickerungsfunktion, 
 Rückhaltevermögen für gelöste Substanzen, 
 Archivfunktion für Kultur- und Naturgeschichte, 
 Ertragsfunktion. 
Der flächendifferenzierte Grad der Bodenfunktionserfüllung ist 5-stufig skaliert: 
 Stufe 1 entspricht einer sehr geringen Bodenfunktionserfüllung 
 Stufe 2 entspricht einer geringen Bodenfunktionserfüllung 
 Stufe 3 entspricht einer mittleren Bodenfunktionserfüllung 
 Stufe 4 entspricht einer hohen Bodenfunktionserfüllung 
 Stufe 5 entspricht einer sehr hohen Bodenfunktionserfüllung 
 
In der derzeitigen Phase des Entscheidungsprozesses ist auf umfangreiche Geländeerhebungen inkl . er-
forderlicher Sichtung von Kabel - und Leitungsplänen aufgrund des h ohen Zeit - und Arbeitsaufwandes 
verzichtet worden. Ziel ist vielmehr eine überschlägige Erstbewertung anhand vorhandener Bodeninfo r-
mationen. Diese basiert auf den vom Geologischen Dienst  (GD) NRW zur Verfügung gestellten Bodenka r-
ten: 
 BK 5 – Bodenkarte auf der Grundlage der Bodenschätzung 1 : 5.000 (analog) 
 BK 50 – Bodenkarte 1 : 50.00 von NRW (digital) 
Im Ergebnis zeigt sich, dass in keiner der fünf Trassen -Varianten Bodenflächen mit sehr hohem oder sehr 
geringem Grad der Bodenfunktionserfüllung betroffen sind – die Skala reicht lediglich von Stufe 2 bis St u-
fe 4 ( vgl. Tab. 4). In der Tabelle ist zum besseren Verständnis angegeben, wie hoch der prozentuale Fl ä-
chenanteil der unterschiedliche n Funktionserfüllung bei der einzelnen Variante ist. Hieran wird deutlich, 
dass die Unterschiede vor allem in der Beanspruchung von Böden hoher Funktionserfüllung (Stufe 4) li e-
gen. In der Spalte „Spanne" ist zusätzlich der Abstand zwischen der geringsten z ur größten Teilfläche mit 
der entsprechenden Funktionserfüllung vermerkt. Auch hieran wird noch einmal deutlich, dass die qual i-
tativen Unterschiede der Varianten bei den Böden hoher Leistungserfüllung liegen.

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Grad der Boden-
funktionserfüllung 
Varianten 
Spanne 1.3 1a.3 2 4a.1 4a.2 
 ha Anteil ha Anteil ha An-
teil ha An-
teil ha An-
teil 
Stufe 2 (gering) 0,67 12 % 0,73 13 % 1,39 31 % 0,86 19 % 0,86 13 % 0,72 ha 
Stufe 3 (mittel) 2,45 45 % 2,22 38 % 2,54 58 % 1,77 38 % 1,76 28 % 0,78 ha 
Stufe 4 (hoch) 2,33 43 % 2,80 49 % 0,49 11 % 1,96 43 % 3,73 59 % 3,24 ha 
Gesamtfläche 5,45 ha 5,75 ha 4,42 ha 4,59 ha 6,36 ha  
Tab. 4: Grad der Bodenfunktionserfüllung 
 
Auf Grundlage dieser Ergebnisse erfolgt die abschließende Einstufung in der Bewertu ngsmatrix (vgl. 
Tab. 5). Aus Sicht des Bodenschutzes ist die Variante 2 eindeutig zu bevorzugen, da sich die Beanspr u-
chung von Böden mit hoher Bodenfunktionserfüllung (Stufe 4) bei dieser Variante am geringsten erweist 
(11 % gegenüber 43 % bis 59 %). Dagegen stellt die Variante 4a.2 aus bodenschutzfachlicher Sicht die u n-
günstigste Variante dar. Dass diese Einstufung dem Flächenverbrauch der Varianten entspricht, ist eine 
zufällige Parallele. 
 
Gesamtbewertung 
Varianten 
1.3 1a.3 2 4a.1 4a.2 
Verbrauch schüt-
zenswerter Böden 
(Bodenqualität) 
0 0 + 0 – 
Tab. 5: Gesamtbewertung der Trassen-Varianten für das Schutzgut Boden  
 
7.6. Klima 
Die abschließende gutachterliche Einschätzung der Peutz Consult GmbH liegt noch nicht vor. Die vorlie-
gende Einschätzung durch Rietmann Beratende Ingenieure erfolgt auf Grundlage der bereits vorhandenen 
Daten, insbesondere der Klimafunktionskarte der Stadt Köln. 
Das Klima beschreibt die Witterungsverhältnisse bezogen auf einen Ort oder eine Region einschließlic h 
aller Schwankungen im jahreszeitlichen Verlauf. 
Anhand der Klimafunktionskarte Köln erfolg en eine Beschreibung der im Untersuchungsraum vorhand e-
nen Klimatope und die Einschätzung des Einflusses der jeweiligen Entflechtungsstraßenvarianten auf das 
Lokalklima. Neben der Vermeidung von Luftverunreinigungen ist im Kölner Stadtgebiet die Minderung 
negativer Auswirkungen des sogenannten Stadtklimas anzustreben, das gegenüber dem Klima des unb e-
bauten Außenbereichs durch verringerten Horizontalaustausch in der Lu ftströmung (Anreicherung von 
Schadstoffen bei austauscharmen Wetterlagen), durch herabgesetzte relative Luftfeuchtigkeit und durch 
einen veränderten Strahlungshaushalt gekennzeichnet ist. 
Klimatope beschreiben Gebiete mit ähnlichen mikroklimatischen Eigens chaften. Für das Plangebiet liegt  
hauptsächlich der Klimatoptyp „Freilandklima I“ außerhalb der vorhandenen Siedlungsbereiche vor. Dabei 
handelt es sich um Bereiche, in denen sich ein ungestörter, stark ausgeprägter Tagesgang von Temperatur

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und Feuchte ent wickelt, der windoffen ist und die stärkste Frisch- und Kaltluftproduktion innerhalb der 
Außenbereiche aufweist. Auch landwirtschaftlich genutzte Flächen unterstützen bei ausreichender G e-
ländeneigung die Abkühlung. 
Die vorhandenen Siedlungsb ereiche weisen den Klimatoptyp „ Stadtklima II“ auf. Hier sind aufgrund der 
mäßig bis dichten Bebauung wesentliche Veränderungen aller Klimaelemente des Freilandes festzuste l-
len, eine wesentliche Störung lokaler Windsyste me, Wärmeinsel-Bildung durch den hohen Versiegelungs-
grad und eine hohe Schadstoffbelastung. Eine nächtliche Abkühlung ist aber im Gegensatz zu den Cityb e-
reichen der Stadt üblicherweise gegeben. 
Der Bereich des Galgenbergsees weist den Klimatoptyp „Gewässerklima“ auf. Die thermische Trägheit von 
Wasseroberflächen führt zu einer Dämpfung der Temperaturextreme über den Wasserflächen und im 
unmittelbaren Uferbereich (thermisch ausgleichend). Eine Fernwirkung des Wasserkörpers ist jedoch 
nicht gegeben. 
Da die Entflechtungsstraßenvarianten lineare Baukörper ohne Barrierewirkung sind, kommt es durch die 
Planung höchstens zu einer geringen Reduktion der Kaltluft - und Frischluftentstehung. Auf lokaler Ebene 
können durch die Erhitzung der versiegelten Straßenkörper Auswirkungen im Bereich der Straße und ca. 
5 m Umfeld spürbar sein, auf die regionalen oder überregionalen Verhältnisse hat die Entflechtungsstraße 
keine spürbaren Auswirkungen. Die Veränderung durch den Bau einer Entflec htungsstraße in Köln -
Rondorf ist daher insgesamt als vertretbar zu bewerten. 
Die Intensität von Erwärmung und Abkühlung der Oberflächen hängt sowohl von den meteorolog ischen 
Randbedingungen als auch von der Oberflächenbeschaffenheit ab. Je höher die Oberfläche ntemperatur 
ist, umso stärker erwärmt sich die Luft über der Oberfläche. Nachts hing egen wird die Luft durch niedrige 
Oberflächentemperaturen intensiv abgekühlt. Somit findet ständig ein Wärmeaustausch zwischen Erdb o-
den und Atmosphäre statt, der nachhaltig die Lufttemperatur bestimmt. 
Allgemein lässt sich feststellen, dass die Transpirati onsleistung der Vegetation und die Evaporation des 
Niederschlagswassers die Wärmebildung beeinflusst. Vereinfacht dargestellt: Je höher der Versiegelung s-
grad einer Fläche ist, desto stärker wird daher die Wärmebildung in Verbindung mit einer schlechteren 
abendlichen Abkühlung in einem Gebiet. Gleichzeitig wirkt sich die Beseitigung von Vegetationsstrukturen 
negativ auf die klimatischen Verhältnisse aus.  
Die Bewertung der Varianten wird daher anhand des Verhältnisses der neu zu versiegelnden Fläche zu 
den offenen Vegetationsflächen im jeweiligen Trassenkorridor (siehe auch Trassenkennwerte und Flächen 
aus der Biotopbewertung) vorgenommen. Die für die Entsiegelung  anzurechnende Fläche von 3.600  m² 
der Straße „Vor dem Dorf“ finde t dabei eine Berücksichtigung, indem sie von der versiegelten Fläche a b-
gezogen und der unversiegelten Fläche zugeschlagen werden.  
Aus dem zuvor beschriebenen Sachverhalt würde sich folgendes Ergebnis ermitteln lassen: 
Variante Versiegelte 
Fläche 
gleich 100 % 
Offene Vegeta-
tionsfläche 
Offene Vegeta-
tionsfläche zu 
versiegelter Stra-
ßenfläche  
Bewertung 
1.3 53.090 m² 37.760 m² 71,13 % 2 
1a.3 41.904 m² 36.906 m² 88,07 % 5 
2 29.888 m² 23.075 m² 77,21 % 4 
4a.1 * 40.364 m²  29.037 m² 71.94 % 3 
4a.2 * 54.587 m² 38.151 m² 69,89 % 1 
Tab. 6: Verbrauch schützenswerter Böden

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* bei den Flächenansätzen wurde die Reduzierung der versiegelten Fläche um 3.600 m² bzw. die Erhöhung 
der offenen Vegetationsflächen um 3.600 m² berücksichtigt 
 
Die versiegelte Fläche und die offene Veg etationsfläche stehen bei jeder Variante im Verhältnis zueina n-
der, je höher der Versiegelungsgrad durch die neue Straße ist , umso mehr werden sich negative Auswi r-
kungen für das Klima ergeben. Dem gegenüber steht die im Trassenraum zu verwirklichende klimat ische 
positiv wirksame offene Vegetationsbodenfläche. Für die Bewertung wird der Wert der versiegelten Fl ä-
che auf 100 % gesetzt und der Wert der offenen Bodenfläche dazu anteilmäßig ermittelt. Je h öher der 
Anteilswert der offenen Bodenfläche sein wird, umso mehr an klimaausgleichender Fläche bleibt im Tra s-
senraum wirksam, um die negativen Folgen ab zu puffern. 
Aus dem Ergebnis lässt sich ableiten, dass sich bei der Variante 1a.3 das beste Verhältnis zwischen der 
zusätzlichen versiegelten Fläche und der verf ügbaren offenen Vegetationsfläche innerhalb des jewe iligen 
Trassenkorridors ergibt, gefolgt von der Variante 2 mit dem zweitbesten Verhältnis. Die Varianten 4a.1, 
1.3 und 4a.2 weisen schlechtere Verhältnisse auf und führen damit zu einem Mehr an negativen Wirkun-
gen auf das Klima. 
7.7. Landschaft 
Das Schutzgut „Landschaft“ wird durch die Teilschutzgüter „Landschaftsbild“ und „ Landschaftsraum“ ab-
gebildet. Unter „Landschaftsbild“ wird die äußere, sinnlich wahrnehmbare Erscheinung der Landschaft 
verstanden und die natürliche Attraktivität einer Landschaft beschrieben. Zudem hat das Landschaftsbild 
eine grundlegende Bedeutung für die Erholungswirksamkeit sowie für die Wohnumfeldfunktion eines 
beschriebenen Raumes. Die U nzerschnittenheit von großräumigen Landschaf tsbereichen, insbesondere 
durch belastende Infrastruktureinric htungen, wird im Teilschutzgut „ Landschaftsraum“ erfasst und b e-
wertet. Die Landschaft wird vom Menschen mit allen Sinnen wahrgenommen. Neben den optischen Ei n-
drücken spielen auch akustische und ggf. olfaktorische Eindrücke eine Rolle für die Wahrnehmung. 
Für die Bewertung des Landschaftsbildes wird kein Bewertungsverfahren angewandt. Vielmehr erfolgt die 
Bewertung verbal-argumentativ anhand von Formstrukturen wie flächenhaften Ausprägungen, Linie nzü-
gen und Punktelementen oder nach Oberflächenform, Vegetation und Bebauung. Auswirkungen der ei n-
zelnen Straßentrassen können sein: 
 Verlust von Landschaftselementen 
 Beeinträchtigung und Überprägung 
 Beeinträchtigung räumlich-funktionaler Beziehungen 
 Störung der Erlebbarkeit und der synästhetischen Wahrnehmung 
 
Bestandsaufnahme und Vorbelastung: 
Die nähere Umgebung um Rondorf ist geprägt durch eine landwirtschaftliche Nutzung einer relativ eb e-
nen Landschaft mit weiten Sichtbeziehungen zu der industriell gepr ägten weiteren Umgebung sowie den 
weit wahrnehmbaren höheren Gebäudestrukturen der Ortslage Meschenich . Gleiches gilt für den Kirc h-
turm der Ortslage Immendorf.  Überirdische Hochspannungs- und unterirdische Produktenleitungen ze r-
schneiden bereits heute den Landschaftsraum im Süden des Plangebiets. 
Im Norden des Untersuchungsraums wird das Landschaftsbild durch die  östlich und südlich vorha ndene 
Gebäudekulisse von Alt-Rondorf geprägt. Nach Norden und Westen hin sind vor allem die Kleingartena n-
lagen und Gehölz bestände parallel zur BAB  4 und um den Galgenbergsee herum wahrnehmbar.  Der Gal-
genbergsee ist heute nicht von außen erkennbar. 
Der Verbindungsschluss der Varianten 1.3 und 2 zwischen Weißdornweg und Rodenkirchener Straße wird 
durch vorhandene Gehölzbestände, die Tennisanlage und einen Sendemast geprägt.

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Akustisch ist das gesamte Untersuchungsgebiet insbesondere durch den dauerhaften Lärmfrequenzpegel 
der BAB  4 und BAB 555 sowie durch den Nutzungsdruck im Zusammenhang mit der St. -George-School 
vorbelastet. 
Zudem führen die nahen Chemiebetriebe zeitweise zu wahrnehmbaren Geruchsbelastungen. 
Variante 1.3: 
Der Bau der Variante 1.3 führt im Norden des Plangebiets zu der Rodung von Gehölzflächen und orientiert 
sich zunächst im weiteren Verlauf an vorhandenen, vers iegelten und nicht versiegelten Wegeflächen , die 
heute auch von Spaziergängern zur Naherholung genutzt werden. Zudem wird durch die anzunehmende 
Trassenbreite der benötigte Lärmschutzwall (ausgelöst durch das B -Planverfahren) in Richtung Süden 
verschoben und führt so zu einer Verengung des Planungsraums für die Neuanlage des Gewässers (Hi n-
weis auf das vorlaufende Planfeststellungsverfahren zur Umlegung des Galgenbergsees). Der Abschnitt 
zwischen Kapellenstraße und Bödinger Straße verläuft in Nord -Süd-Richtung entlang von linienhaften 
Gehölzstrukturen, die durch den Bau der Straße teilweise überprägt werden. Gleiches gilt für die renat u-
rierte Kiesgrubenfläche , die derzeit von außen weitestgehend nicht einsehbar ist. Im weiteren Verlauf 
wird die b estehende Bödinger Straße ausgebaut und schwenkt dann kurz vor Meschenich nach Westen 
unter einer Hochspannungsleitung über Ackerflächen bis auf die Brühler Straße. 
Bewertung: Zusätzliche Belastungen durch Verlust von Gehöl zflächen, Überprägung und Zerschneidung 
landwirtschaftlicher Nutzflächen sowie Zunahme der Lärmimmissionen in den Freiraum hinein und entlang 
der betroffenen Wohnbebauung. Die Variante 1.3 zerschneidet außerdem die geplanten Ausgleichsflächen 
nördlich zum B-Plangebiet, wodurch deren zielorientierte Entwicklung eingeschränkt würde. Die mögliche 
Umsetzung der Variante 1.3 wird daher mit „schlecht“ bewertet. 
Variante 1a.3: 
Da die Variante 1a.3 in großen Teilen verläuft wie die Variante 1.3, ist hier mit ähnlichen Auswirkungen 
auf die Landschaft zu rechnen. Im Gegensatz zu der Variante 1.3 bleibt im Bereich zwischen Rodenkirch e-
ner Straße und Weißdornweg die von der Bevölkerung genutzte waldähnliche Gehölzvegetation erhalten 
und die Tennisanlagen unverändert. 
Bewertung: Ähnliche Auswirkungen wie Variante 1.3 , durch die kürzere Trasse aber in einem geringeren 
Ausmaß. Die mögliche Umsetzung der Variante 1a.3 wird daher mit „neutral“ bewertet. 
Variante 2: 
Die Variante 2 beginnt wie die Variante 1.3 an der Rodenkirchener Straße und nimmt einen ähnlichen 
Trassenverlauf. Anstatt des Abknickens nach Süden verläuft die Trasse weiter in Richtung Westen durch 
die vorhandene Kleingartenanlage bis zur Brühler Landstraße.  
Bewertung: Neben dem Verlust von Gehölzvegetation  und Überprägung und Zerschneidung landwir t-
schaftlicher Nutzflächen ist mit einer hohen Beeinträchtigung der Erholungsfunktion durch die Zerschne i-
dung der Kleingartenanlagen  und der geplanten Ausgleichsflächen  und dauerhafte Lärm immissionen in 
den Kleingartenparzellen zu rechnen. Die mögliche Umsetzung der Variante 2 wird daher mit „schlecht“ 
bewertet. 
Variante 4a.1: 
Im südlichen Planungsraum zerschneidet die Variante 4a.1 von der Brühler Landstraße ausgehend land-
wirtschaftliche Nutzflächen, unterquert Hochspannungsleitungen und verläuft teilweise parallel z u den 
unterirdischen Produktenleitungen. Auf Höhe von Immendorf teilt sich die Straßentrasse. Ein Teil schließt 
an den heute im Bau befindlichen Kreisverkehr vor den Giesdorfer Höfen an, die weitere Trasse verläuft in 
Richtung Norden entlang vorhandener Wege bis zur Hahnenstraße.

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Bewertung: Trotz der Zerschneidung der Freiräume wird die Variante 4a.1 besser bewertet als die Nordv a-
rianten 1.3, 1a.3 und 2, da sie sich überwiegend an vorhandenen Wegen orientiert und größtenteils in 
einer stark vorbelasteten L andschaft verläuft. Die geplanten Ausgleichsflächen im Norden blieben ung e-
stört und der Lärmschutzwall könnte näher an die BAB  4 heranrücken und somit an dieser Stelle einen 
größeren Freiraumkorridor schaffen. Die mögliche Umsetzung der Variante 4a.1 wird daher mit „gut“ b e-
wertet. 
Variante 4a.2: 
Zusätzlich zu dem Trassenverlauf der Variante 4a.1 hat die Variante 4a.2 den Appendix zwischen Bödinger 
Straße und Kapellenstraße (Fortsetzung der Husarenstraße über die renaturierte Kiesgrube) mit den in 
Variante 1.3 bereits erläuterten negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild und das Wohnumfeld.  
Bewertung: Die Variante 4a.2 orientiert sich überwiegend an vorhandenen Wegen und verläuft größte n-
teils in einer stark vorbelasteten Landschaft. Die geplanten Ausgleichsflächen im Norden blieben ungestört 
und der Lärmschutzwall könnte näher an die BAB 4 heranrücken und somit an dieser Stelle einen größeren 
Freiraumkorridor schaffen. Die Inanspruchnahme der linienhaften Gehölzstrukturen und der Renaturi e-
rungsfläche entlang der Husarenstraße führt jedoch insgesamt zu einer schlechteren Bewertung als die der 
Variante 4a.1. Die mögliche Umsetzung der Variante 4a.2 wird daher mit „schlecht“ bewertet. 
7.8. Lärmbelastung 
Durch Peutz Consult wurden die einzelnen  Varianten anha nd der Prognose „ Null-Fall“ und der Uml e-
gungsplots mit Kennzeichnung der Verkehrsbelastung der einzelnen zu berücksichtigenden Straßena b-
schnitten schalltechnisch untersucht und ein Berechnungsmodell für die Vergleichsberechnung erstellt.  
Die schalltechnische Untersuchung mit sämtlichen Isophonenplänen, Differenzkarten und Gebäudelär m-
karten wird diesem Erläuterungsbericht als Anlage beigefügt. 
Als Bewertungsmaßstab für die Ermittlung der Betroffenheiten wurden die gebietsabhängigen Immiss i-
onsschutzgrenzwerte der 16.  BImSchV zugrunde gelegt.  Bei allen Berechnungen wird der 13  m hohe 
Lärmschutzwall angenommen, der im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erforderlich wird. 
Die Auswirkungen geänderter Verkehrsmengen sind in der Regel nur gering. In allen Varianten erfolgt 
schalltechnisch eine deutliche Entlastung des Ortskerns von Rondorf. Mit der Errichtung und Nutzung 
neuer Straßen sind aber auch immer Erhöhungen und Grenzwertüberschreitungen an bislang weniger 
stark oder gar nicht betroffenen Gebäuden verbunden. 
Aus schalltechnischer Sicht lässt sich keine eindeutige Vorzugsvariante aus den Untersuchungsergebni s-
sen ableiten. Die geringste Anzahl von Grenzwertüberschreitungen betroffener Gebäude weist die Varian-
te 1a.3 auf und Variante 2 die meisten. Mit einer erst maligen Grenzwertüberschreitung sind in Variante 
1.3 die wenigsten Gebäude, in Variante 4a.2 die meisten Gebäude betroffen. 
Zusätzlich wurden Betrachtungen durchgeführt , wie viele Gebäude erstmals mit Überschreitungen v on 
Beurteilungspegeln größer 70  dB(A) tags und 60  dB(A) nachts betroffen sind. Dies sind in Variante 1a.3 
dann 5 Gebäude, in den andern Varianten jeweils 11 Gebäude. 
Aktiver Lärmschutz wird voraussichtlich im Bereich der Husarenstraße für die Varianten 1.3 und 1a.3 e r-
forderlich werden, im Bereich zwischen Weißdornweg /Halv-Miel-Ring voraussichtlich auch für die Varian-
ten 1.3 und 2. Für die Variante 2 ist außerdem Schallschutz innerhalb der Kleingartenanlage zu berüc k-
sichtigen. Der geringste Aufwand für aktiven Schallschutz dürfte voraussichtli ch für die Variante 4a.1 auf-
grund des Abstandes der Trasse zur Bebauung anfallen. 
Bewertung: Insgesamt lässt sich anhand der Berechnungsgrundlagen aus den betroffenen Gebäuden mit 
einer Grenzwertüberschreitung, neu betroffenen Gebäuden mit erstmaliger Gren zwertüberschreitung ggf. 
eine leichte Abstufung treffen. Demnach wäre die Variante 2 die am schlechtesten zu bewertende Variante 
(sehr schlecht), die Varianten 1.3, 4a.1 und 4a.2 würden mit „schlecht“ eingestuft und die Variante 1a.3 
könnte mit „neutral“ bewertet werden.

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7.9. Luftschadstoffe  
Die Reinhaltung der Luft durch Vermeidung von Luftverunreinigungen und Erhaltung von Reinluftgebieten 
sowie die Erhaltung des Bestandsklimas und der lokalklimatischen Regenerations - und Austauschfunktio-
nen stellen die wesentlichen Schutzziele der Umweltvorsorge bezüglich des Schutzgutes Klima und Luft 
dar (vgl. FGSV 2001 bzw. Bundes-Immissionsschutzgesetz und 33. BImSchV). 
Ballungsräume und Städte sind erwartungsgemäß aufgrund der dort im Vergleich zum Umland hohen 
Emissionen von einer stärkeren Luftschadstoffbelastung betroffen. Dabei ist die Belastung nicht im g e-
samten Gebiet einer Stadt einheitlich. Die höchsten Stickstoffdioxid  (NO2)-Konzentrationen werden nahe 
der Hauptemissionsquelle, beispielsweise an viel befahre nen Straßen gemessen. Je nach Lage der Mes s-
station werden verkehrsnah NO 2-Jahresmittelwerte zwischen 30 und 60  Mikrogramm pro Kubikmeter 
(µg/m³), vereinzelt sogar um 80  µg/m³ gemessen. Mit zunehmender Entfernung zu verkehrsreichen Str a-
ßen verringert sich die NO2-Konzentration in der Luft. Da jedoch neben dem Verkehr weitere Stickstoff di-
oxid-Quellen über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind, entsteht eine Grundbelastung über dem Stad t-
gebiet, die als städtische Hintergrundbelastung bezeichnet wird und als typisch für städtische Wohngebie-
te anzusehen ist. Hier liegen die NO2-Jahresmittelwerte im Bereich von 20 bis 30 µg/m³. 
Die Peutz Consult GmbH führte Luftschadstoffberechnungen für die fünf Varianten für den Jahresmitte l-
wert von Stickstoffdioxid durch unter Annahme eine r Hintergrundbelastung von 29,3  µg/m³ aus den 
Messwerten der LANUV-Station Köln-Rodenkirchen der letzten drei Jahre. Unberücksichtigt blieben dabei 
bisher der Einfluss der BAB 4 und ohne den Einfluss der Bebauung. Die Untersuchungsergebnisse werden 
von der Peutz Consult GmbH nach Abschluss der Untersuchungen weiter konkretisiert. 
Bewertung: Die Variantenberechnungen zeigen  bisher für alle Varianten  eine Einhaltung des Jahresmi t-
telwertes von 40 µg/m³ außerhalb der Fahrbahnen. Nach Durchführung de r weiteren Berechnungen erge-
ben sich möglicherweise Abstufungen zwischen den Varianten. 
7.10. Wasser (Grundwasserneubildung und Grundwasserbeschaffenheit)  
Die Grundwasserneubildung wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Ein maßgeblicher Fa ktor ist 
der Versiegelungsgrad der Oberfläche. Durch die Versiegelung von Flächen erhöht sich der Oberfläche n-
abfluss, so dass ein geringerer Anteil des Niederschlags in den Untergrund infiltriert. Somit sinkt die S i-
ckerwassermenge, die zur Grundwasserneubildung beiträgt. 
Die von den Entflechtungsvarianten betroffenen Bereiche des Plangebiets weisen größtenteils ähnliche 
Grundwasserneubildungsraten zwischen 220  mm/a und 270  mm/a auf. In einzelnen Teilbereichen mit 
bestehender Versiegelung liegen geringere Grundwasser neubildungsraten vor, die im Mittel 150  mm/a 
betragen. Punktuell wurden auch höhere Grundwasserneubildungsraten von bis zu 550  mm/a ermittelt. 
Im Durchschnitt liegen die Grundwasserneubildungsraten aller Varianten der Entflechtungsstraßen in 
ähnlichen Größenordnungen (210 mm/a bis 245 mm/a). 
Neben der Grundwasserneubildung kann durch den Straßenverkehr die Grundwasserbeschaffenheit au f-
grund des Eintrags von Schadstoffen beeinträchtigt werden. Neben dem indirekten Eintrag durch die A b-
gase des Straßenverkehrs  (Auswaschung der Schadstoffe aus der Luft über Niederschläge) kann durch 
verschiedene Faktoren zudem eine direkte Beeinflussung der Grundwasserqualität hervorgerufen we r-
den. Folgende Faktoren können unter anderem  zu einem Eintrag von Schadstoffen in das G rundwasser 
führen: Reifenabrieb, Bremsstaub, Tropfverluste von Ölen, Schmierstoffen und Kraftstoffen, Fros tschutz- 
und Reinigungsmittel, Auftausalze, Markierungsfarben sowie die Materialien der Fahrbahn selbst.  
Durch die zuvor genannten Faktoren können z.  B. Schwermetalle, polyzyklische aromatische Kohlenwa s-
serstoffe (PAK), aromatische Kohlenwasserstoffe (BTEX) oder Tenside in das Grundwasser eingetragen 
werden.  
Generell ist davon auszugehen, dass der Großteil der Schadstoffe über Niederschläge in die Kan alisation 
transportiert wird. Über die Grünstreifen und Böschungsbereiche wird jedoch ein geringer Anteil der 
Schadstoffe in den Untergrund transportiert.

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Amelis Projektentwicklungs GmbH & Co. KG 44 
Das Ausmaß der Auswirkungen durch die vorgenannten Faktoren hängt vor allem mit der Größe der Fahr-
bahnflächen zusammen. Die Beeinträchtigung der Grundwasserbeschaffenheit kann daher am besten 
durch die zusätzlich versiegelte Fläche der jeweiligen Variante quantifiziert werden. 
Darüber hinaus spielt die Anzahl der Fahrzeuge pro Tag eine Rolle. Es ist davon  auszugehen, dass das täg-
liche Fahrzeugaufkommen der Varianten 4a.1 und 4a.2 aufgrund der Verbindungswirkung zwischen 
BAB 553 und BAB 555 etwas höher ist als bei den übrigen Varianten.  
Alle Varianten verlaufen durch die Zone III des Wasserschutzgebiets Ho chkirchen (gelbe Umrandung in 
Abb. 13). Lediglich Teilabschnitte der Varianten 1 .3/1a.3 und 4 a.1/4a.2 befinden sich außerhalb der 
Schutzzone III. Im Norden grenzt Schutzzone II (grüne Umrandung in Abb. 13) an das Plangebiet. Bei den 
Varianten 1.3, 1a.3 und 2 erfolgt ein Anschluss an Verkehrswege, die durch Schutzzone II verlaufen. 
In Schutzzone II ist gemäß Wasserschutzgebietsverordnung (Ordnungsbehördliche Verordnung zur Fes t-
setzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsbereich der Wassergewi nnungsanlage 
Hochkirchen der Gas-, Elektrizitäts- uns Wasserwerke Köln AG (Wasserschutzgebietsverordnung Hochki r-
chen vom 16. November 1982) der Neubau von Straßen, Plätzen und Schienenwegen verboten. Zudem ist 
der Ausbau von Straßen, Plätzen und Schienenwe gen sowie der Neu - und Ausbau von Wegen in Schut z-
zone II genehmigungsbedürftig. Ebenfalls genehmigungsbedürftig ist der Neubau und Ausbau von Str a-
ßen, Wegen, Plätzen und Schienenwegen in Schutzzone III. 
 
 
Abb. 13: Übersicht der Trinkwasserschutzzonen im Plangebiet (Auszug aus dem Fachinformationssystem ELWAS) 
 
Im Zuge der Errichtung der Entflechtungsstraßen werden entsprechende Maßnahmen zum Boden - und 
Grundwasserschutz getroffen, so  dass keine negative Auswirkung auf das Wasserschutzgebiet zu erwa r-
ten ist. Der Maßnahmenkatalog für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten beinhaltet unter anderem, dass 
ausschließlich Stoffe verwendet werden, von denen keine nachteilige Beeinträchtigung des Untergrundes 
oder der Gewässer zu erwarten ist. Im Zuge der Ausführung wi rd zudem darauf geachtet, dass die g e-
wachsenen Deckschichten, die eine natürliche Schutzfunktion für das Grundwasser darstellen, nicht mehr

Variantenvergleich Entflechtungsstraße Rondorf 
Stand: 29.08.2019 
Amelis Projektentwicklungs GmbH & Co. KG 45 
als zwingend notwendig beseitigt werden. Die konkreten Maßnahmen werden nach Vorgaben bzw. in 
Abstimmung mit der zuständigen Behörde der Stadt Köln festgelegt. 
Bei Einhaltung der entsprechenden Maßnahmen haben die verschiedenen Varianten der Entflechtung s-
straßen keine negativen Auswirkungen auf die Wasserschutzzone.  
Zusammenfassend hat die Variante mit der größten zusä tzlich versiegelten Fläche den negativsten Ei n-
fluss auf das Umweltschutzgut Wasser hinsichtlich der Grundwasserneubildung und der Grundwasserb e-
schaffenheit. Hinsichtlich des  Trinkwasserschutzgebiets spielt die Wahl der Variante keine Rolle, da en t-
sprechende bautechnische Maßnahmen realisiert werden.  Die Bewertung in der Matrix entspricht den 
Anteilen der zusätzlich versiegelten Flächen abzüglich der entsiegelten Flächen. Die Südvarianten 4a.1 
und 4a.2 erha lten eine zusätzliche Abwertung für das tägliche höh ere Verkehrsaufkommen, welches die 
Grundwasserbeschaffenheit negativ beeinflusst. 
8. Zusammenfassung 
8.1 Gewichtung der Kriterien und Ermittlung der Gesamtbewertung 
In der beiliegenden Variantenmatrix gibt es Oberkriterien (z.  B. Erfüllung der planerischen  Zielsetzung) 
und Unterkriterien (z. B. Entlastungswirkung Ortskern Rondorf und mittlere Belastung der Entflechtung s-
straße). Die Unterkriterien, die in einem Oberkriterium zusammengefasst sind, sind alle gleichgewichtet. 
Für die Oberkriterien bedarf es einer Gewichtung, um der Bedeutung des jeweiligen Oberkriteriums in der 
diskutierten Betrachtung von verschiedenen Varianten zur Planung einer Entflechtungsstraße Rechnung 
zu tragen.  
Die Zielsetzungen zur Aufstellung der Gewichtung sind: 
 Der Erfüllung der pl anerischen Zielsetzung soll das höchste Einzelgewicht zukommen, da anson s-
ten die Zielsetzung selbst nicht ausreichend gewürdigt wird. 
 Die Gewichtung soll einfach und nachvollziehbar sein, auch für fachliche Laien. Hier werden einer-
seits keine kleineren Sch ritte als 5  %-Intervalle angewendet. Andererseits wird darauf geachtet, 
dass die Oberkriterien in einem sinnvollen Verhältnis zueinanderstehen. 
Für die Oberkriterien wird aus diesen Rahmenbedingungen heraus die folgende Gewichtung vorgesehen: 
1. Erfüllung der planerischen Zielsetzung 40 % 
2. Technische Trassenkennwerte hinsichtlich Folgekosten 10 % 
3. Verkehrliche Effekte 15 % 
4. Raumordnerische Effekte auf übergeordnete Planungsvorgaben 10 % 
5. Trassenauswirkungen 25 % 
 
Die gewählte Gewichtung lässt sich wie folgt begründen: 
 Die Erfüllung der planerischen Zielsetzung erhält mit 40 % das stärkste Einzelgewicht.  
 Die Trassenauswirkungen werden mit dem zweithöchsten Gewicht von 25 % gewichtet. Dies trägt 
den Anstrengungen zum Schutz gegen zu hohe Umweltauswirkungen Rechnung. 
 Die Kriterien Verkehrliche Effekte und Technische Trassenkennwerte hinsichtlich Folgekosten wer-
den zusammen ebenfalls mit 25  % bewertet. Die verkehrlichen Effekte haben darunter ein höh e-
res Teilgewicht, vor allem weil hierin auch Auswirkungen auf die umli egenden Hauptverkehrsach-
sen bewertet werden. Damit werden die übrigen verkehrlichen Kriterien mit dem Gewicht der 
Trassenauswirkungen gleichgestellt. Sie haben darüber hinaus auch den gleichen Abstand zum 
Kriterium Erfüllung der planerischen Zielsetzung.

Variantenvergleich Entflechtungsstraße Rondorf 
Stand: 29.08.2019 
Amelis Projektentwicklungs GmbH & Co. KG 46 
 Die raumordnerischen Effekte werden mit den verbleibenden 10  % gewichtet. Dieses Oberkriteri-
um hat wieder den gleichen Abstand zu der nächsthöheren Gewichtungsebene, so dass insgesamt 
faktisch nur drei gut verständliche Gewichtungsebenen resultieren. 
In der  Variantenmatrix werden die Gewichtungen mit der Bewertung der Unterkriterien wie folgt ve r-
rechnet, um zu einem Gesamtwert zu gelangen: 
1. Jedes Unterkriterium erhält eine Bewertung zwischen 1 (= schlecht) und 5 (= sehr gut). 
2. Für jedes Oberkriterium wird die Summe der Bewertungen aller darin enthaltenen Unterkriterien 
gebildet. 
3. Die zuvor gebildete Summe wird durch die Anzahl der Unterkriterien geteilt, so dass der Mitte l-
wert der Variante zu einem Oberkriterium errechnet wird. Hierin bedeutet die Mittelwertbildung, 
dass die Untervarianten gleichgewichtet werden. 
4. Die Gesamtbewertung einer Variante ergibt sich aus dem Summenprodukt der Gewichtung des 
jeweiligen Oberkriteriums mit der mittleren Bewertung der Variante innerhalb des Oberkriter i-
ums. 
8.2 Gesamtbewertung 
In der Gesamtbewertung ergeben sich deshalb folgende Werte: 
 
 Variante 1.3 3,3 
 Variante 1a.3 2,5 
 Variante 2 2,9 
 Variante 4a.1 3,8 
 Variante 4a.2 3,8 
 
Auf Grundlage und nach Bewertung der im Rahmen dieses Erläuterungsberichts zusammengefassten Er-
gebnisse der Variantenprüfung wird die Variante 4a.2 als Antragsvariante für das durchzuführende Plan-
feststellungsverfahren vorgeschlagen.  
Diese stellt sich aus verkehrlicher Sicht als vorzugswürdig dar, da der Ortskern von Rondorf bestmöglich 
entlastet wird, währen d die Variante gleichzeitig eine hohe Anzahl an Verkehren aufnimmt. Dies beruht 
darauf, dass die Variante zu einer sehr guten großräumigen Netzverknüpfung führen wird, indem sie so-
wohl für lokal als auch regional orientierten Verkehr sinnvolle Route noptionen bildet. Die Variante 4a.2 
überzeugt sodann durch d en westlich der vorhandenen Bebauung zwischen Bödinger Straße und Kape l-
lenstraße geplanten Annex. Dieser führt nämlich zu einer  verbesserten Anbindung des Plangebietes  und 
gleichzeitig zu einer spürbaren Entlastung der verkehrlich stark belasteten Brühler Landstraße.  
Daneben spricht für die Variante 4a.2, dass diese der beabsichtigten und im Flächennutzungsplan auch für 
die Fachplanung grundsätzlich verbindlich dokumentierten angestrebten städtebaulichen Entwicklung der 
Stadt Köln entspricht, da der Trassenverlauf weitgehend mit der bereits vorgesehenen L92n überei n-
stimmt. Die Realisierbarkeit der Variante begegnet zudem vergleich sweise geringen Raumwiderständen, 
da es sich größtenteils um landwirtschaftliche Flächen handelt und keine vorhandenen gewerblichen oder 
privaten Anlagen beeinträchtigt werden. Die Variante ist schließlich aus umwelt- und naturschutzfachli-
cher Sicht insgesamt verträglich.  
Unerheblich ist, das s rein rechnerisch die Variante 4a.1  und Variante 4a.2  gleichwertig sind. Im Rahmen 
einer Straßenplanung steht den Genehmigungsbehörden ein weites planerisches Ermessen zu, das erst 
dann überschritten ist, wenn  eine Variante verworfen wird, die sich nach La ge der Dinge gera dezu auf-
drängt, weil sie die planerischen Ziele unter deutlich geringeren Opfern an entgegenstehenden öffentl i-
chen und privaten Belangen hätte verwirklichen können.  Ausweislich der vorstehenden Gesamtbewe r-
tung der einzelnen Varianten sind zumindest die Südvarianten qualitativ  so nahe beieinander, dass nicht

Variantenvergleich Entflechtungsstraße Rondorf 
Stand: 29.08.2019 
Amelis Projektentwicklungs GmbH & Co. KG 47 
davon gesprochen werden kann, dass sich die Variante 4a.1 gegenüber der Variante 4a.2 abhebt. Dies gilt 
jedoch nicht für die übrigen Varianten, so dass diese auszuschließen sind.

Anlage 03.3 Einzellageplan Variante 1a.3 (kurze Nordvariante)

2904 Zeichen

Variante1a.3
1
Rondorf-Süd
B51-BrühlerLandstraße
Hahnenstraße
RondorferHauptstraße
L92-RodenkirchenerStraße
Husarenstraße
Husarenstraße
W
esterwaldstraße
BödingerStraße
B51-BrühlerLandstraße
AK
Köln-Süd
Stadtbahntrasse
Richtung Bonner Straße
A4
A555
GroßrotterW
eg
Meschenich-Nord
Rondorf
Meschenich
L92-Kapellenstraße
L92-Kapellenstraße
Westerwaldstraße
Weißdornweg
Höningen
AS
Rodenkirchen
B51n
Vordem
Dorf
GiesdorferAllee
Kiesgrubenweg
K15 - Zaunhofstraße
BödingerStraße
Gilessenhof
Immendorfer Hauptstraße
Friedhof
Am
KirchwegGiesdorferStraße
Variante1a.3
Variante 1a.3
Rondorf Mitte
Hahnenstraße
Falkenweg
Am Höfchen
X
X
X
St. George School
Kleingartenanlage
Kleingartenanlage
Kleingartenanlage
BödingerStraße
Variante1a.3
ErschließungsgebietRondorf Nordwest
LageEntflechtungsstraßebedingtdurch
Schutzstreifenvonvorhandenen
Produktleitungenparallelzum
W
irtschaftsweg
Rondorf Nord
Art der ÄnderungIndex
Auftraggeber
Datum Name
Variantenuntersuchung
Projektnummer
bearbeitet
gezeichnet
geprüft
Po/25.02.2019
1687
Hr/25.02.2019
Po/25.02.2019
Entwurfsverfasser
Projekt/Planbezeichnung Plannummer
Maßstab
Erstellungsdatum
25.02.2019
UEL026.1.1e
1
:5.000
Amtsleiter Abteilungsleiter Gruppenleiter
Übersichtslageplan Entflechtungsstraße
Erschließung Köln-Rondorf Nordwest
Dürener Straße 401b
50858 Köln
Tel.: 0221 / 33 77 33-0
info@iplconsult.de
Fax: 0221 / 33 77 33-33
www.iplconsult.de
IPL CONSULT  Potthoff + Fürnkranz 
Köln, den
Unterschrift
IPL
CONSULT
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50825 Köln
Oskar-Jäger-Straße 173
AMELIS  Projektentwicklungs GmbH &  Co. KG
Tel.: 02102 / 92 86 - 0
Fax: 02102 / 92 86 - 369
Köln, den
Unterschrift
CTB:
Plot:
Datei:
Pfad:
Copyright: 
O
hne unsere Genehmigung darf diese Zeichnung nicht vervielfältigt, übertragen oder 
überarbeitet werden. Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen
ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig.
Sie ist Dritten nicht zugänglich zu machen.
Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
© IPL CONSULT, Potthoff + Fürnkranz  ·  Ingenieurpartnerschaft, Köln, 2019
Größe hxb:
UEL026.dwg
I:\Grundlagen\Ctb\IPL_2013.ctb
I:\1687\CAD\UEL\pdf\UEL026_1_1.pdf
I:\1687\CAD\UEL
550x830
Vermessungsgrundlage
Kühnhausen - Semler - Schult
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure lokales Koordinatensystem/verzerrungsfrei
Höhen- und Lagestatus: Stand: 
Mai 2018
Variante 1a.3
a 18.03.2019 Darstellung Kleingartenanlage und AnbindugenHr
Legende Planung:
b 08.04.2019 Hr Umbenennung: Teilabschnitt Husaren-/Bödinger Str. in Var. 1a.2; Teilabschnitt bis Brühler Landstr. in Var. 1a.3
c 28.08.2019 Hr Variantenbenennung
d 12.09.2019 Fn Entflechtungsstraße Bereich Nord: Darstellung Lärmschutzwall
Erschließungsgebiet Rondorf-Nordwest
Stadtbahntrasse Verlängerung Meschenich-Süd
Anbindung Erschließungsgebiet 
Kleingartenanlagen
e 13.12.2019 Hr allgemeine Überarbeitung
Anlage 3.3

Anlage 09 - Stellungnahme zum Umweltausschuss

2101 Zeichen

Rondorf Nord-West  Anlage 9 
Entflechtungsstraße, Variantenentscheidung 
4122/2019   
   
 
  Seite 1/2 
 
 
Mündliche Anfrage aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün am 
23.01.2020 
 
„SB Herr Dr. Albach möchte wissen, was detailliert in der Umweltbewertung eine Rolle 
gespielt habe und ob es hauptsächlich um den längeren Weg ging, der einen höheren 
Benzinverbrauch nach sich ziehe. 
 
Beigeordneter Herr Dr. Rau erklärt, dass eine Vertreterin / ein Vertreter der zuständigen 
Verwaltung nicht anwesend sei und sagt eine Weiterleitung der Frage mit der Bitte um 
schriftliche Stellungnahme zu.“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Teilfrage 1: 
 
Im Variantenvergleich wurden unter dem Punkt „Trassenauswirkungen“ inhaltlich alle 
Schutzgüter gemäß des § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprü-
fung (UVPG) bearbeitet.  
 
Die Kriterien für die Variantenbewertung wurden dabei nicht nach den Schutzgütern 
gem. § 2 Abs. 1 UVPG benannt, wie es zum Teil im UVP-Bericht gemacht wird. Es wur-
den vielmehr inhaltlich alle Schutzgüter gem. § 2 Abs. 1 UVPG im Variantenvergleich 
abgearbeitet, in den Kriterien aber teilweise zusammengefasst. Im Ergebnis wurden alle 
Schutzgüter im Variantenvergleich berücksichtigt. 
 
Es wurden gutachterliche Stellungnahmen und Untersuchungen zu den folgenden The-
men angefertigt: 
 
 Archäologie/Bodendenkmal, 
 Beeinflussung durch Altlasten, 
 Artenschutzrechtliche Betroffenheit, 
 Biotopqualitäten / Eingriffsbewertung, 
 Verbrauch schützenswerter Böden, 
 Klima, 
 Landschaft, 
 Lärmbelastung, 
 Luftschadstoffe sowie 
 Grundwasserneubildung und Grundwasserbeschaffenheit.

Rondorf Nord-West  Anlage 9 
Entflechtungsstraße, Variantenentscheidung 
4122/2019   
   
 
  Seite 2/2 
Teilfrage 2: 
 
In dem Kriterium „Luftschadstoffe“ wurde der Kraftstoffverbrauch indirekt mit berücksic h-
tigt und somit auch durch längere Wege induzierte Kraftstoffverbräuche. Die Berech-
nung der Schadstoffimmissionen erfolgte mit dem Modell LASAT, zusätzlich wurden er-
gänzende Berechnungen mit dem Screening-Modell IMMISLuft durchgeführt.

Anlage 03.1 - Einzellageplan Variante 4a_1 (kurze Südvariante)

3234 Zeichen

1
Rondorf-Süd
B51-BrühlerLandstraße
Variante4a.1
Variante4a.1
Hahnenstraße
RondorferHauptstraße
L92-RodenkirchenerStraße
Husarenstraße
Husarenstraße
W
esterwaldstraße
BödingerStraße
B51-BrühlerLandstraße
AK
Köln-Süd
Stadtbahntrasse
Richtung Bonner Straße
A4
A555
GroßrotterW
eg
Meschenich-Nord
Rondorf
Meschenich
L92-Kapellenstraße
L92-Kapellenstraße
W
esterwaldstraße
Weißdornweg
Höningen
AS
Rodenkirchen
B51n
Variante4a.1
Vordem
Dorf
GiesdorferAllee
Kiesgrubenweg
K15 - Zaunhofstraße
Bödinger S
traße
Gilessenhof
Immendorfer Hauptstraße
Friedhof
Am
KirchwegGiesdorferStraße
Rondorf Mitte
Hahnenstraße
Falkenweg
Am Höfchen
X
X
St. George School
X
X
X
X
Kleingartenanlage
Kleingartenanlage
Kleingartenanlage
BödingerStraße
ErschließungsgebietRondorf Nordwest
LageEntflechtungsstraßebedingtdurch
Schutzstreifenvonvorhandenen
Produktleitungenparallelzum
W
irtschaftsweg
LageEntflechtungsstraßebedingtdurch
Schutzstreifenvonvorhandenen
Produktleitungenparallelzum
W
irtschaftsweg
Va
riante4a.1
Rondorf Nord
Bonner Landstraße
Friedrich-Ebert-Straße
Bonner Landstraße
Art der ÄnderungIndex
Auftraggeber
Datum Name
Variantenuntersuchung
Projektnummer
bearbeitet
gezeichnet
geprüft
Po/25.02.2019
1687
Hr/25.02.2019
Po/25.02.2019
Entwurfsverfasser
Projekt/Planbezeichnung Plannummer
Maßstab
Erstellungsdatum
25.02.2019
UEL026.4.1g
1
:5.000
Amtsleiter Abteilungsleiter Gruppenleiter
Übersichtslageplan Entflechtungsstraße
Erschließung Köln-Rondorf Nordwest
Dürener Straße 401b
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Köln, den
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Köln, den
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hne unsere Genehmigung darf diese Zeichnung nicht vervielfältigt, übertragen oder 
überarbeitet werden. Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen
ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig.
Sie ist Dritten nicht zugänglich zu machen.
Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
© IPL CONSULT, Potthoff + Fürnkranz  ·  Ingenieurpartnerschaft, Köln, 2019
Größe hxb:
UEL026.dwg
I:\Grundlagen\Ctb\IPL_2013.ctb
I:\1687\CAD\UEL\pdf\UEL026_4_1.pdf
I:\1687\CAD\UEL
550x875
a 11.03.2019 Ergänzung Teilabschnitt Anschluss Bödinger StraßeHr
Vermessungsgrundlage
Kühnhausen - Semler - Schult
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure lokales Koordinatensystem/verzerrungsfrei
Höhen- und Lagestatus: Stand: 
Mai 2018
Variante 4a.1
Legende Planung:
b 18.03.2019 Darstellung Kleingartenanlage und AnbindugenHr
Erschließungsgebiet Rondorf-Nordwest
Stadtbahntrasse Verlängerung Meschenich-Süd
Anbindung Erschließungsgebiet
Kleingartenanlagen
c 08.04.2019 Hr Umbenennung: Teilabschnitt Husaren-/Bödinger Str. in Var. 4a.2
d 10.07.2019 Hr Darstellung Var. 4a.2 in Plan Nr. UEL026.4.2 
e 12.09.2019 Fn Darstellung aktualisierter Lärmschutzwall
Ausbau / Ertüchtigung vorhandenes Straßennetz
f 09.12.2019 Hr Anbindung Friedrich-Ebert-Straße / Bonner Landstraße / Hahnenstraße
g 13.12.2019 Hr allgemeine Überarbeitung
Anlage 3.1

Anlage 3 - Weitere untersuchte Varianten

1793 Zeichen

Anlage 3 
 
Weitere untersuchte Varianten 
 
Variante 4a.1 (kurze Südvariante) 
 
Die Variante 4a.1 (Anlage 03.1) stellt eine verkürzte Lösung der Vorzugsvariante 4a.2 (lange 
Südvariante) dar. Die zusätzliche Stichstraße zwischen der Entflechtungsstraße und der 
Kapellenstraße zur Anbindung des Neubaugebietes aus dieser Richtung entfällt hierbei. 
 
Variante 1.3 (lange Nordvariante) 
 
Variante 1.3 (Anlage 03.2) beginnt im Osten an der Rodenkirchener Straße (L92), und 
umschließt das neue Plangebiet im Norden und im Westen. Sie verläuft an der englischen 
Schule vorbei, geradeaus bis zur Bödinger Straße. Mit einem Schwenk nach Westen schließt 
sie an die Brühler Landstraße in Höhe der neuen Ortsumgehung Meschenich an. 
Bei Variante 1.3 ist aus umweltfachlichen Aspekten insbesondere der Eingriff in rund 0,5 ha 
strukturreichen Wald im Bereich des Autobahnkreuzes Köln-Süd (Stich zwischen der 
Rodenkirchener Straße und dem Weißdornweg) kritisch zu bewerten. 
 
Variante 1a.3 (kurze Nordvariante) 
 
Die Variante 1a.3 (Anlage 03.3) stellt eine verkürzte Lösung der Variante 1.3 dar. Die 
Variante 1a.3 beginnt erst am Weißdornweg und verläuft von dort in Richtung Westen 
identisch zur Variante 1.3 bis zur Brühler Landstraße. 
Der Abschnitt zwischen Rodenkirchener Straße und Weißdornweg entfällt hierbei. 
Bei Variante 1a.3, stellt sich der verkehrliche Nutzen nicht in einem vergleichbar guten Maß 
ein. 
 
Variante 2 (Querung Kleingärten) 
 
Die Variante 2 (Anlage 03.4) beginnt, wie die Variante 1.3, im Osten an der Rodenkirchener 
Straße, umschließt das Plangebiet jedoch im Westen nicht. Sie verläuft durch die 
Kleingartenanlage „Auf dem Schneeberg“ direkt auf die Brühler Landstraße zu. Mit einer 
Stichstraße nach Süden wird das Neubaugebiet Rondorf Nord-West angebunden.

Anlage 11 - Bürgerinformationsveranstaltung

10400 Zeichen

Rondorf Nord-West  ANLAGE 11 
Entflechtungsstraße, Variantenentscheidung 
4122/2019 
Stand: 17.03.2020  Seite 1/6 
 
 
Bürgerinformationsveranstaltung 
 
 
Die Verwaltung hat am Montag, den 02. März 2020 eine Bürgerinformationsveranstaltung zur 
Variantenentscheidung für die Entflechtungsstraße durchgeführt. 
 
Die Bürgerinnen und Bürger wurden über die lokale Presse, Aushänge in den Geschäften in 
Rondorf und über den „Südblick“, den Newsletter der Dorfgemeinschaft, über die Veranstaltung 
informiert und eingeladen. 
 
Im ersten Teil der Veranstaltung wurden die Bürgerinnen und Bürger durch Kurzvorträge über 
den geplanten Verlauf des Abends und den Sachstand zum Projekt informiert: 
 
1) Moderation, Begrüßung und Erläuterung des Abends 
Herr Mike Homann, Bezirksbürgermeister Rodenkirchen 
2) Begrüßung 
Frau Andrea Blome, Beigeordnete für Mobilität und Liegenschaften 
3) Erläuterung Gesamtzusammenhang Projekte 
Frau Eva Herr, Leiterin des Stadtplanungsamtes 
4) Vorstellung der Varianten für die Entflechtungsstraße 
Frau Stephanie Dietz, Abteilungsleiterin Straßenplanung im Amt für Straßen und Verkehrs-
entwicklung 
5) Ausblick auf weitere Schritte (Politik, Verfahren, Planung) und Überleitung zu den Themen-
bereichen an den Stellwänden 
Herr Mike Homann, Bezirksbürgermeister Rodenkirchen 
 
Im zweiten Teil konnten die Bürgerinnen und Bürger in vertiefende Diskussionen an Stellwänden 
zu den folgenden Themenbereichen einsteigen und ihre Fragen stellen: 
 
 Mobilität/Verkehr – Entflechtungsstraße Varianten und Verkehrsuntersuchung (2x) 
 Mobilität/Verkehr – Radwegekonzept 
 Mobilität/Verkehr – Verkehrsberuhigung Ortskern (Rodenkirchener Straße) 
 Mobilität/Verkehr – Stadtbahnanbindung nach Rondorf und Meschenich 
 Umwelt 
 Zeit-Maßnahmen-Pläne 
 Städtebau/soziale Infrastruktur, öffentlicher Raum 
 Amelis

Rondorf Nord-West  ANLAGE 11 
Entflechtungsstraße, Variantenentscheidung 
4122/2019 
Stand: 17.03.2020  Seite 2/6

Rondorf Nord-West  ANLAGE 11 
Entflechtungsstraße, Variantenentscheidung 
4122/2019 
Stand: 17.03.2020  Seite 3/6 
 
Folgende Themen wurden von den Bürgerinnen und Bürgern über das persönliche Gespräch 
und über ausgefüllte Notizkarten zur Entflechtungsstraße an die Verwaltung herangetragen: 
 
Südvariante 
 Verzicht auf Stich zur Hahnenstraße. 
 Weg durch die Felder zur Hahnenstraße hat negative Auswirkungen auf Natur und Men-
schen (Lärm, Feinstaub, Zerschneidung Lebensräume seltener Arten etc.). 
 Verlegung Stich zur Hahnenstraße näher an die BAB A555 und Anschluss an bestehenden 
Kreisverkehr Kiesgrubenweg/Giesdorfer Allee. 
 Kapazität Unterführung Hahnenstraße BAB A555 zu gering, Aufweitung bzw. zusätzliche 
Unterführung (für Schulkinder, Radfahrende, Spaziergänger) notwendig. 
 Überlastung Knotenpunkt Bonner Landstraße/Friedrich-Ebert-Straße. 
 Leistungsfähigkeit Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich-Ebert-Straße hinterfragt: heute 
Ausweichverkehre BAB A555 bei Stau Autobahnkreuz Köln-Süd. 
 Kreisverkehr Knotenpunkt Hahnenstraße – Entflechtungsstraße? 
 Fußgängerquerung Feld. 
 Südvariante keine Lösung für Rondorf, Entlastung für Rondorf wird bezweifelt, gesundheitli-
che Schäden werden befürchtet. 
 Südvariante wird zu („Schleich“-)Verkehr aus dem Neubaugebiet durch Rondorf in Richtung 
Entflechtungsstraße führen. 
 Verlängerung Lärmschutzwall BAB A555/Lärmschutz vor Entflechtungsstraße zwingend er-
forderlich zur Schonung der Anwohnenden. 
 Warum ist Schulweg + Radweg für Schulkinder, Jogger Verbindung nach Immendorf so 
wichtig? 
 Erhalt Radweg Hahnenstraße Richtung Immendorf („Regionale“) und Naherholungscharak-
ter („Ruhepol“ für Rondorfer). 
 Erhalt Friedhof Rondorf. 
 Stau aus dem Norden wird nach Süden umgeleitet. 
 Verkehr von Entflechtungsstraße zur BAB A555 wird nicht über Kiesgrubenweg fahren, son-
dern die Hahnenstraße nutzen. 
 Bei Umsetzung der Südvariante ist die optimierte Erschließung (Anbindung an den Weiß-
dornweg) erforderlich. 
 
Nordvariante 
 Ausbau einer Ausweichstrecke über „Am Höfchen“ inkl. Erweiterung der Brücke über die 
BAB A4 erforderlich. 
 Anbindung nach Nordwesten über bestehende Brücke Auf dem Schneeberg/Auf der Heide-
kaul zur Brühler Landstraße möglich? 
 Anschluss Plangebiet an BAB A4 möglich? 
 Norderschließung kurze Nordvariante ist nicht verständlich dargestellt. 
 Verzicht auf den Stich von der Bödinger Str. zur Husarenstraße (Süd- u. Nordvariante), 
stattdessen Führung über bestehende Über-Eck-Verbindung Kapellenstraße und Bödinger 
Straße. 
 Lärmbelästigung für Anwohnende (sowie Abgase). 
 Vernichtung Biotop ehemalige Kiesgrube befürchtet (extra angesiedelte Krötenpopulation, 
rastende Störche). 
 Wertminderung Immobilie Lage zwischen zwei Hauptverkehrsstraßen: Bödinger Straße und

Rondorf Nord-West  ANLAGE 11 
Entflechtungsstraße, Variantenentscheidung 
4122/2019 
Stand: 17.03.2020  Seite 4/6 
zukünftiger Entflechtungsstraße (heute nicht ausgebaut). 
 Vermeidung unnötiger Kosten. 
 
Allgemein 
 Entflechtungsstraße wird „Schleichweg“ für Verkehre von der BAB A553 in Richtung Köln. 
 Zusätzliche Belastung für Rondorfer (Verkehr, Lärm etc.). 
 Abfluss Verkehr aus Baugebiet im Norden auf die Brühler Landstraße erforderlich (zusätzli-
che Anbindung). 
 Wer bezahlt die Entflechtungsstraße; Kostenbeteiligung der Anwohner? 
 Kreisverkehr an der Englischen Schule. 
 Verkehrsstillstand auf der Kapellenstraße zu Stoßzeiten wegen Verkehrsaufkommen Engli-
sche Schule, Bussen und Bauverkehr befürchtet. 
 Führung Entflechtungsstraße aus dem Neubaugebiet über Am Höfchen zur Militärringstraße 
statt Nord- oder Südvariante.

Rondorf Nord-West  ANLAGE 11 
Entflechtungsstraße, Variantenentscheidung 
4122/2019 
Stand: 17.03.2020  Seite 5/6 
Darüber hinaus wurden folgende Anregungen zu den anderen Themen gegeben: 
 
Bebauungsplanverfahren/Städtebau 
 Wird es einen Lärmschutzwall (südlich der BAB A4) geben? 
 Forderung nach einem Konzept für die Abwicklung des Baustellenverkehrs. 
 Prüfung Nutzung der Verbindung Militärringstraße → Robinienweg → Am Höfchen (Brücke 
über BAB A4) zur Andienung der Baustelle. 
 Geplanter Schultyp der weiterführenden Schule? Einflussmöglichkeiten der Bürgerinnen und 
Bürger hierauf (Gesamtschule statt Gymnasium)? 
 Unterbindung von Motorisierter Individualverkehr (MIV) zwischen neuem und altem Ortsteil 
Rondorf ist nicht erkennbar. 
 
Verkehrsberuhigung Ortsdurchfahrt 
 Kostenbeteiligung der Anwohnenden? 
 Welche Beteiligungsmöglichkeiten gibt es für die Anwohnende; wie wird hierüber informiert? 
 (Wann) Ist eine Begehung möglicher Umbaustraßen geplant? 
 Verkehr auf der Hahnenstraße beruhigen; ggf. Einrichtung Einbahnstraße. 
 Werden Schleichverkehre in Ost-West Richtung unterbunden (z. B. Adlerstraße)? 
 Parkplatzsituation und Erreichbarkeit der Geschäfte nach Verkehrsberuhigung? 
 Schleichverkehr Birkenweg unterbinden durch Unterbrechung zur Straße Am Höfchen. 
 Berücksichtigung und Lösung der Verkehrssituation zu Schulbeginn/-ende an der Englischen 
Schule auf der Kapellenstraße. 
 Beruhigung Ortsdurchfahrt könnte sofort umgesetzt werden, keine Entflechtungsstraße not-
wendig. 
 
Radverkehr 
 Anbindung Radverkehr Richtung Innenstadt/Ausbau Radverkehrsführung Wasserwerks-
wäldchen und Robinienweg. 
 Beleuchtung (oder leuchtende Markierung). 
 Wintertauglichkeit. 
 Anpassung Kreisverkehr Kiesgrubenweg für Radverkehr. 
 Radweg Engeldorfer Straße/Langenackerstraße (K31) in Meschenich an der Reitanlage 
markieren (evtl. baulich abtrennen, Tempo 30). 
 Einrichtung Fahrradstraße auf der Zaunhofstraße (K15) nach Bau der Entflechtungsstraße. 
 Brühler Landstraße Gegenlicht. 
 Einrichtung Standorte Leihfahrräder an Haltestellen von Bus und Bahn in Meschenich, Ron-
dorf und Immendorf. 
 
Stadtbahn 
 Zusätzliche Haltestelle zwischen Rondorf und Meschenich mit P+R-Anlage (Wunsch der 
Immendorfer), alternativ Fuß- und Radwegeverbindung zur Rondorfer Haltestelle (mit Über-
führung über die Entflechtungsstraße). 
 Variante D1 westlich für weitere Baugebiete. 
 Lärmschutz für Anwohnende. 
 Begrünung Stadtbahntrasse. 
 Parkplätze? 
 Votum: in Broschüre dargestellte Variante inklusive der Haltestelle weiterverfolgen.

Rondorf Nord-West  ANLAGE 11 
Entflechtungsstraße, Variantenentscheidung 
4122/2019 
Stand: 17.03.2020  Seite 6/6 
 Verlängerung der Stadtbahntrasse bis nach Brühl. 
 Anbindung Linie 12. 
 Kombination Stadtbahntrasse im Grüngürtel (Variante A5) mit nebenliegender Radwegefüh-
rung (inkl. Beleuchtung für Radverkehr und Bahn) ohne MIV. 
 Busvorlauf: 
Schienenersatzverkehr auf der (späteren) Stadtbahntrasse unsinnig, da höhere Kosten ent-
stehen und die Gleise bei Befahrung durch Busse nicht verlegt werden können. 
 
Umwelt 
 Beachtung Klimatische Verhältnisse. 
 Beachtung Luftkorridor/Frischluftschneise bei Planung der Entflechtungsstraße. 
 Zerschneidung der Landschaft minimieren (Hahnenstraße/Kiesgrubenweg). 
 
Sonstiges/Allgemein 
 Aktuelle Situation Wasserwerkswäldchen: 
Vorschlag zusätzliche Ampel und Haltelinie um Verkehr aus Rondorf kommend gefahrloses 
Abbiegen zu ermöglichen. 
 Busverkehr Linie 132 versorgt wegen der Bauarbeiten auf der Bonner Straße Meschenich 
nicht mehr. 
 Wunsch einer neuen Buslinie von Meschenich über Bödinger Straße, Kapellenstraße und 
Brühler Landstraße in Richtung Bonner Straße. 
 KVB-Netz im Bereich Adlerstraße, Hahnenstraße, Sperberweg erschließen und ausweiten. 
 Einbahnstraßensystem für ganz Rondorf. 
 Berücksichtigung Neubaugebiete westl. Kleingartenanlagen. 
 Wann findet die Verkehrsschätzung statt? 
 Grünpflege Alte Bonner Landstraße. 
 Immendorf: 
Keine Straße „Am Moosberg“ ohne KVB-Anbindung Linie 132. 
Übergangsweg für Bewohnende (wichtige Verbindung zur Infrastruktur in Rondorf). 
 Kein Baubeginn Neubaugebiet vor Fertigstellung Entflechtungsstraße (Vertragliche Rege-
lung hierzu mit Investor möglich). 
 Reihenfolge: Stadtbahn vor Siedlungsgebiet. 
 Neue Variantenentscheidung als nicht nachvollziehbar empfunden. 
 
 
 
Weiteres Verfahren 
 
Die Verwaltung wird die von den Bürgerinnen und Bürgern eingebrachten Anregungen detail-
liert betrachten und hinsichtlich der Umsetzbarkeit kritisch würdigen. Das Ergebnis wird selbst-
verständlich veröffentlicht und umsetzbare Anregungen fließen in die Planungen ein. Die Ver-
waltung wird ebenso den engen Dialog mit der Stadtgesellschaft und der Politik fortsetzen.

Beschlussvorlage Rat

10758 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/664/1 
664 
Vorlagen-Nummer 
 4122/2019 
Freigabedatum 
02.01.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Rondorf Nord-West, Entflechtungsstraße 
Variantenentscheidung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung die Planung der Entflechtungsstraße auf der Grund-
lage der Südvariante 4a.2 (Anlage 02) aus dem Variantenvergleich weiterzuverfolgen und hierfür die 
Planfeststellung bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen. 
 
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebau-
ungsplanes „Rondorf Nord-West“ die nördliche Erschließungsstraße zur optimierten Erschließung des 
Neubaugebietes unmittelbar an den Weißdornweg anzubinden. 
 
 
 
Verkehrsausschuss 21.01.2020 
Ausschuss für Umwelt und Grün 23.01.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 30.01.2020 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.02.2020 
Verkehrsausschuss 21.01.2020 
Rat 26.03.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
 
Allgemeines 
 
Derzeit befindet sich ein Bebauungsplan zur Entwicklung eines rund. 36 ha (Bruttobauland) großen 
Baugebietes nordwestlich des bestehenden Stadtteils Rondorf in Aufstellung (städtebauliches Kon-
zept, Anlage 04). Es sollen ca. 1.300 Wohneinheiten für rund 4.500 Menschen geschaffen werden. 
 
Neben der Anbindung des geplanten Baugebietes an eine neue Stadtbahnlinie ist vorgesehen, den 
bereits heute von einem hohen Durchgangsverkehrsanteil geprägten Stadtteil Köln-Rondorf durch 
eine Entflechtungsstraße zu entlasten und dabei die bislang durch den Ortskern verlaufende Haupt-
verkehrsverbindung der Rodenkirchener Straße (L92) attraktiver im Sinne des Umweltverbundes und 
der Aufenthaltsqualität umzugestalten. 
 
Die Entwicklung des Baugebietes, die Planung der Stadtbahnlinie sowie die Planung der Entflech-
tungsstraße erfolgt in verschiedenen, aufeinander aufbauenden und ineinandergreifenden Planver-
fahren (Bebauungsplanverfahren sowie zwei Planfeststellungsverfahren). 
 
Auf der Grundlage der ersten Verkehrskonzepte zum Plangebiet wurde eine nördliche Lage für die 
Entflechtungsstraße angedacht. Im Verlauf der weiteren Planung und Konkretisierung wurden im 
Rahmen der Variantenprüfung alle darüber hinaus schlüssig erscheinenden Varianten ebenfalls er-
neut detaillierter geprüft und untersucht. 
 
Zur Findung der besten Lage der Entflechtungsstraße sind in einem ersten Schritt 16 Varianten (ein-
schließlich entsprechender Untervarianten) erarbeitet worden. Diese Varianten sind sämtlich zu-
nächst daraufhin untersucht worden, ob und in welchem Umfang sie geeignet sind, die angestrebte 
Entlastung des bestehenden Ortskerns von Rondorf, bei gleichzeitiger Aufnahme der Verkehre aus 
dem geplanten neuen Baugebiet und weiterer potentieller Siedlungserweiterungen im linksrheini-
schen Kölner Süden, zu erreichen (Anlage 05). Im Rahmen dieser Prüfungen haben sich fünf - unter 
verkehrlichen und Zielerreichungsgesichtspunkten machbare - Varianten ergeben, die anschließend 
zusätzlich unter Umweltaspekten untersucht wurden. 
 
 
Vorzugsvariante 
 
Die Verwaltung schlägt die Realisierung der langen Südvariante 4a.2 in Verbindung mit einer Anbin-
dung des Plangebietes im Norden (optimierte Erschließung) an den Weißdornweg vor. 
 
Die Variante 4a.2 (Anlage 02) umschließt Rondorf im Osten und im Süden. Von der Friedrich-Ebert-
Straße (L92) aus nutzt sie zunächst die vorhandene Bonner Landstraße (L186) und die Unterquerung 
der BAB A555 (Hahnenstraße). Sie läuft auf Immendorf zu und schließt mit einem Schwenk nach 
Westen an die Brühler Landstraße (B51) in Höhe der neuen Ortsumgehung Meschenich an. Zusätz-
lich wird in Richtung Osten der Kiesgrubenweg (L150) über einen Stich an die neue Entflechtungs-
straße angeschlossen. Um das neue Plangebiet unmittelbar an die Entflechtungsstraße anzubinden, 
wird zusätzlich ein Stich zwischen der neuen Entflechtungsstraße und der Kapellenstraße (über die 
Bödinger Straße) geplant. Dieser Stich entspricht einem Teil der Linienführung der beiden Nordvari-
anten. 
 
Zur optimierten Erschließung des neuen Plangebietes wird zusätzlich eine Anbindung der nörd-
lichsten Erschließungsstraße an den Weißdornweg, mit Stadtbahnquerung, vorgesehen. 
 
Die lange Südvariante 4a.2 ist gegenüber den drei Nordvarianten und der kurzen Südvariante 4a.1 in

3 
Verbindung mit einer optimierten Erschließung des neuen Plangebietes in der Summe ihrer Eigen-
schaften vorzugswürdig. 
 
Verkehrliche Aspekte 
 
Ein wesentliches Hauptziel der Entflechtungsstraße ist die Entlastung des Rondorfer Ortskerns von 
den vorhandenen Durchgangsverkehren. 
 
Dieses Ziel erreicht die lange Südvariante 4a.2 in den Prognosen der durchgeführten Verkehrsunter-
suchung sehr gut und nimmt als einzige Variante nicht nur Verkehre aus bzw. nach Rodenkirchen 
und dem neuen Baugebiet auf, sondern entlastet darüber hinaus zusätzlich Straßen in Mesche-
nich und Hauptverkehrsstraßen im Kölner Süden. Einerseits werden Verkehre von der Brühler Land-
straße (B51) abgezogen, die zukünftig durch die Ortsumgehung Meschenich noch stärker als heute 
belastetet sein wird. Zusätzlich wird auch der Bereich zwischen Meschenich und Immendorf (Zaun-
hofstraße) entlastet, so dass auch die Verkehrsmenge an Engstellen im Ortseingang von Meschenich 
reduziert werden können. Darüber hinaus ist die Vorzugsvariante auf Grund ihrer räumlichen Lage 
geeignet, infrastrukturelle Grundlage für weitere potenzielle Siedlungserweiterungen im Kölner Süden 
zu sein und ist daher zugleich auch zukunftsträchtig.  
 
Für eine optimierte Erschließung wird die am nordwestlichen Rand des Plangebietes vorgesehene 
äußere Erschließungsstraße auch im Norden des Plangebietes direkt an den Weißdornweg ange-
bunden, um die maßgeblichen Verkehre schnell aus bzw. in das Plangebiet hineinzuleiten. Um 
Durchgangsverkehre zu minimieren wird vorgeschlagen die nördlich im Erschließungsgebiet gelege-
ne Verbindungsachse verkehrsberuhigt auszubauen. 
 
 
Umweltaspekte 
 
Für alle aus verkehrlicher Sicht geeigneten Varianten wurde für die Umweltschutzgüter eine gut-
achterliche Einschätzung, die auf ersten Untersuchungsergebnissen beruht, vorgenommen. Hierbei 
wurden die Themen Archäologie, Altlasten, Artenschutz, Biotope, Böden, Klima, Landschaft, Lärm, 
Luftschadstoffe und Wasser betrachtet. 
 
Die lange Südvariante ist unter dem Gesichtspunkt der Gesamtabwägung – vor allem, wenn man den 
über das Plangebiet hinausgehenden Nutzen betrachtet –vorzugswürdig, weil bei vergleichbaren öko-
logischen Eingriffen für den Ausbau insgesamt weniger negative Umweltauswirkungen entstehen. Bei 
der Vorzugsvariante ist insbesondere kein Eingriff in den strukturreichen Wald im Bereich des Auto-
bahnkreuzes Köln-Süd erforderlich. 
 
Die Vorzugsvariante verläuft im Wesentlichen fernab von vorhandener Bebauung. Daher ist sie in 
Bezug auf das Schutzgut „Mensch“ (Lärm/Staub/Luftschadstoffe) vorteilhaft gegenüber den Nordvari-
anten. 
 
Bei Umsetzung der Vorzugsvariante kann der Lärmschutzwall, der das geplante Baugebiet gegen 
den Lärm der BAB A4 abschirmen soll, näher an die Lärmquelle heranrücken. Dies steigert einerseits 
die Effektivität des Schutzes gegenüber der geplanten Wohnbebauung und hat andererseits den posi-
tiven Effekt, dass die im Norden geplanten Ausgleichsflächen nicht durch eine Entflechtungsstraße 
oder einen Lärmschutzwall zerschnitten werden. 
 
In Bezug auf eine potenzielle Beeinträchtigung der Bewohnerinnen und Bewohner des Hahnwaldes 
(Bonner Landstraße) durch Mehrverkehr unterscheiden sich die Varianten nicht signifikant. 
 
 
Umsetzungsaussichten 
 
Die Vorzugsvariante ist angesichts einer weniger komplexen Kreuzung mit der zukünftigen Stadt-
bahnlinie verkehrstechnisch einfacher und damit kostengünstiger zu realisieren. Die im Süden entste-
hende Kreuzung mit der neuen Stadtbahn ist aufgrund weniger zu beachtender Zwangspunkte einfa-

4 
cher zu realisieren, als eine Kreuzung in unmittelbarer Nähe des Brückenbauwerkes über die BAB A4 
in der Nordvariante. 
 
Die vorgeschlagene Variante verläuft weitestgehend auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, die 
überwiegend bereits aktuell als Wirtschaftswege genutzt werden. Sie wird voraussichtlich einfacher 
und schneller umzusetzen sein. Für die Vorzugsvariante ist kein Eingriff in bestehende Gewerbebe-
triebe erforderlich, im Bereich der Trasse müssen jedoch noch mit einer Vielzahl von Eigentümern 
Grunderwerbsverhandlungen geführt werden. Über das durchzuführende Planfeststellungsverfahren 
zur Erlangung des Baurechtes wird die notwendige Flächeninanspruchnahme geregelt. Der Planfest-
stellungsbeschluss wird dabei enteignungsrechtliche Vorwirkung haben können, sofern im Vorfeld 
keine Einigung bei den Ankaufsverhandlungen erzielt wird. Ungeklärte und gleichzeitig komplexe Lie-
genschaftsfragen belasten daher vor allem das Genehmigungsverfahren.  
 
Die Bezirksregierung Köln hat in Aussicht gestellt, dass die derzeit laufende Flurbereinigung nördlich 
von Meschenich ggf. räumlich ausgedehnt werden könnte. 
 
 
Fazit 
 
Die skizzierte Lösung, die Variante 4a.2 mit einer unmittelbaren weiteren Anbindung des Plangebie-
tes im Norden an den Weißdornweg zu kombinieren, ist nach Auffassung der Verwaltung in der 
Summe aller Gesichtspunkte vorzugswürdig. So kann eine Lösung realisiert werden, die sowohl das 
Plangebiet bestmöglich an das übrige Straßennetz anschließt und andererseits die maximale Entlas-
tungswirkung sowohl für den Ortskern von Rondorf als auch für den gesamten südlichen Raum er-
zeugt, ohne dabei zu einem zusätzlichen Flächenverbrauch für eine weitere Straße zu führen. 
 
Der Beschluss über die Lage der Entflechtungsstraße ist unbedingte und maßgebliche Vorausset-
zung für alle weiteren Planungsschritte (auch Bebauungsplan und Stadtbahnverlängerung), die im 
Zusammenhang mit der Siedlungsentwicklung Rondorf Nord-West erforderlich sind. 
 
 
 
 
Anlagen 
 
Die Pläne (Anlagen 1 bis 3) werden nicht umgedruckt, können aber online im Ratsinformationssystem 
abgerufen werden. 
 
Anlage 01: Übersichtslageplan Varianten 
Anlage 02: Einzellageplan Variante 4a.2 (lange Südvariante) 
 Vorzugsvariante 
Anlage 03: Weitere untersuchte Varianten 
Anlage 03.1: Einzellageplan Variante 4a.1 (kurze Südvariante) 
Anlage 03.2: Einzellageplan Variante 1.3 (lange Nordvariante) 
Anlage 03.3: Einzellageplan Variante 1a.3 (kurze Nordvariante) 
Anlage 03.4: Einzellageplan Variante 2 (Querung Kleingärten) 
 
Anlage 04: Städtebauliches Konzept, Stand September 2019 
Anlage 05: Erläuterungsbericht Untersuchungsergebnisse 
Anlage 06: Darstellung verkehrliche Auswirkungen Variante 4a.2 mit optimierter Erschließung

Anlage 03.2 Einzellageplan Variante 1.3 (lange Nordvariante)

2816 Zeichen

1
Rondorf-Süd
B51-BrühlerLandstraße
Hahnenstraße
RondorferHauptstraße
L92-RodenkirchenerStraße
Husarenstraße
Husarenstraße
W
esterwaldstraße
BödingerStraße
B51-BrühlerLandstraße
AK
Köln-Süd
Stadtbahntrasse
Richtung Bonner Straße
A4
A555
GroßrotterW
eg
Meschenich-Nord
Rondorf
Meschenich
L92-Kapellenstraße
L92-Kapellenstraße
W
esterwaldstraße
Weißdornweg
Höningen
AS
Rodenkirchen
B51n
Vordem
Dorf
GiesdorferAllee
Kiesgrubenweg
K15 - Zaunhofstraße
Bödinger S
traße
Gilessenhof
Immendorfer Hauptstraße
Friedhof
Am
KirchwegGiesdorferStraße
Rondorf Mitte
Hahnenstraße
Falkenweg
Am Höfchen
St. George School
Variante 1.3
X
X
X
Kleingartenanlage
Kleingartenanlage
Kleingartenanlage
BödingerStraßeVariante1.3
Variante1.3
Variante1.3
ErschließungsgebietRondorf Nordwest
LageEntflechtungsstraßebedingtdurch
Schutzstreifenvonvorhandenen
Produktleitungenparallelzum
W
irtschaftsweg
Rondorf Nord
Art der ÄnderungIndex
Auftraggeber
Datum Name
Variantenuntersuchung
Projektnummer
bearbeitet
gezeichnet
geprüft
Po/25.02.2019
1687
Hr/25.02.2019
Po/25.02.2019
Entwurfsverfasser
Projekt/Planbezeichnung Plannummer
Maßstab
Erstellungsdatum
25.02.2019
UEL026.1d
1
:5.000
Amtsleiter Abteilungsleiter Gruppenleiter
Übersichtslageplan Entflechtungsstraße
Erschließung Köln-Rondorf Nordwest
Dürener Straße 401b
50858 Köln
Tel.: 0221 / 33 77 33-0
info@iplconsult.de
Fax: 0221 / 33 77 33-33
www.iplconsult.de
IPL CONSULT  Potthoff + Fürnkranz 
Köln, den
Unterschrift
IPL
CONSULT
IPL CONSULT  Potthoff + Fürnkranz Ingenieurpartnerschaft
50825 Köln
Oskar-Jäger-Straße 173
AMELIS  Projektentwicklungs GmbH &  Co. KG
Tel.: 02102 / 92 86 - 0
Fax: 02102 / 92 86 - 369
Köln, den
Unterschrift
CTB:
Plot:
Datei:
Pfad:
Copyright: 
O
hne unsere Genehmigung darf diese Zeichnung nicht vervielfältigt, übertragen oder 
überarbeitet werden. Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen
ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig.
Sie ist Dritten nicht zugänglich zu machen.
Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
© IPL CONSULT, Potthoff + Fürnkranz  ·  Ingenieurpartnerschaft, Köln, 2019
Größe hxb:
UEL026.dwg
I:\Grundlagen\Ctb\IPL_2013.ctb
I:\1687\CAD\UEL\pdf\UEL026_1.pdf
I:\1687\CAD\UEL
550x830
a 18.03.2019 Darstellung Kleingartenanlage und AnbindungenHr
Vermessungsgrundlage
Kühnhausen - Semler - Schult
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure lokales Koordinatensystem/verzerrungsfrei
Höhen- und Lagestatus: Stand: 
Mai 2018
Variante 1.3
Legende Planung:
Erschließungsgebiet Rondorf-Nordwest
Stadtbahntrasse Verlängerung Meschenich-Süd
Anbindung Erschließungsgebiet
Kleingartenanlagen
Umbenennung: Teilabschnitt Husaren-/Bödinger Str. in Var. 1.2; Teilabschnitt bis Brühler Landstr. in Var. 1.3b 08.04.2019 Hr
Variantenbenennungc 28.08.2019 Hr
d 13.12.2019 Hr allgemeine Überarbeitung
Anlage 3.2

Anlage 12- Bürgereingabe

3488 Zeichen

1 
 
Anlage 12 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
seit Jahrzehnten hat sich die Verkehrssituation in Hochkirchen und Rondorf bekanntlich 
verschärft. Nun wurde den Bewohnern und insbesondere den Anliegern der Rodenkirchener 
Straße, Rondorfer Hauptstraße und Kapellenstraße Hoffnung auf Verbesserung gemacht, 
dass im Zuge des Bauprojektes Rondorf Nord-West geeignete Ortsumgehungsstraßen 
gebaut werden. Wie aus der Presse nun zu erfahren ist 
(https://www.ksta.de/koeln/verwaltung-stellt-strassenfuehrung-vor-33738754), soll die 
sogenannte Antragsvariante nicht mehr die nördliche Umgehung von der Brühler Landstraße 
bis zur Rodenkirchener Straße am Ortseingang in Hochkirchen enthalten. Damit wird die 
Hochkirchener und Rondorfer Bevölkerung ein weiteres Mal enttäuscht. 
 
Es ist schon richtig, dass auch eine südliche Umfahrungsmöglichkeit gewünscht wird, aber 
Kernstück ist nach wie vor die nördliche Umgehungsstraße und zwar über den Weißdornweg 
hinaus bis zur Rodenkirchener Straße. Nur dann kann man eine merkbare 
Verkehrsberuhigung erwarten. Ansonsten wird es wieder eine „Kölner Lösung“ geben, das 
heißt es wird nicht zum Wohle der schon jetzt stark belasteten Anwohner gehandelt. 
 
Im Übrigen ist die nördliche Umgehung, wie zuvor beschrieben, die bisher bevorzugte 
Variante gewesen, die meines Wissens auch von der Dorfgemeinschaft bevorzugt wurde. Es 
stellt sich die Frage, welchen Vorzug hat die jetzige „Antragsvariante“ (Variante 4a.2)? Aus 
meiner Sicht hat die jetzige „Antragsvariante" folgende Nachteile: 
 
- Der Verkehr zur St. George Schule fährt weiterhin den direkten Weg durch den stark 
frequentierten Ortskern. 
 
- Der Verkehr von und nach Rodenkirchen, wird weiterhin durch Hochkirchen und Rondorf 
fahren, da dies nun mal der direkte Weg ist. Um dies effektiv zu verhindern, ist es 
erforderlich die Rodenkirchener Straße streckenweise als Einbahnstraße (z. B. Richtung 
Rodenkirchen zwischen Ecke Zuckerberg und Ortseingang) zu gestalten, so dass die 
Einfahrt nach Hochkirchen nicht mehr möglich ist - ausgenommen Linienbusverkehr und 
Radfahrer. Ferner sollten durch eine Neuordnung der Parkflächen die Gehwege frei gehalten 
werden. Die künftige Anordnung der Parkplätze soll dafür sorgen, dass die Geschwindigkeit 
und Durchflussmenge des Verkehrs gesenkt wird. 
 
- Der Kiesgrubenweg wird vermutlich wegen Überlastung der Kreuzung Bonner Landstraße 
nicht im erforderlichen Maße genutzt werden. Hier fahren viele Fahrzeuge von der Autobahn 
ab in Richtung Rodenkirchen, Rheinufer etc., so dass diese Kreuzung jetzt schon häufig ein 
Engpass ist. 
 
- Aus der Autobahnunterführung der Hahnenstraße nach links in Richtung Rodenkirchen 
bzw. Köln auf die Bonner Landstraße abzubiegen ist bei stärkerem Verkehrsaufkommen 
keine praktikable Lösung. Ein Blick auf die unübersichtliche Örtlichkeit bestätigt dies. 
Ob die Südtangente zu einer merkbaren Verkehrsberuhigung in Rondorf und Hochkirchen 
führt ist aus vorstehenden Gründen sehr unsicher. 
 
Bei dem nun vorliegenden Gutachten, welches von der Firma Amelis in Auftrag gegeben 
wurde, handelt es sich um ein Privatgutachten, welches nicht als unabhängig angesehen 
werden kann. Es ist doch davon auszugehen, dass dieses Gutachten den Interessen des 
Auftraggebers entspricht.  
 
Ich bitte Sie, sich für die ursprünglich bevorzugte Variante 1.3, der nördlichen Umgehung von 
der Bühler Landstraße bis zur Rodenkirchener Straße, einzusetzen und verbleibe

2 
 
 
mit freundlichen Grüßen

Anlage 07 - Vorabauszug Ausschuss Umwelt und Grün 23.01.2020

2576 Zeichen

Anlage 07 
 
 
 
Geschäftsführung  
Ausschuss für Umwelt und Grün 
Frau Bültge-Oswald 
Telefon:  (0221) 221-23702  
E-Mail:  barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de  
Datum: 24.01.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Umwelt und Grün vom 23.01.2020  
öffentlich 
4.1.6 Rondorf Nord-West, Entflechtungsstraße  
Variantenentscheidung 
4122/2019 
4.1.6.1 Dringlichkeitsantrag zum Verfahren Rondorf Nord-West, Entflech-
tungsstraße 
AN/0144/2020 
SB Herr Dr. Albach möchte wissen, was detailliert in der Umweltbewertung eine Rol-
le gespielt habe und ob es hauptsächlich um den längeren Weg ging, der einen hö-
heren Benzinverbrauch nach sich ziehe. 
Beigeordneter Herr Dr. Rau erklärt, dass eine Vertreterin/ ein Vertreter der zuständi-
gen Verwaltung nicht anwesend sei und sagt eine Weiterleitung der Frage mit der 
Bitte um schriftliche Stellungnahme zu. 
RM Frau Welcker begründet den Dringlichkeitsantrag. Dieser sei auch als Ände-
rungsantrag in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.02.2020 gestellt und 
zusammen mit der Beschlussvorlage der Verwaltung vertagt worden.  
Es gehe jedoch darum, vor dem endgültigen Beschluss zunächst eine Bürgerinfor-
mation durchzuführen und dann die dort erzielten Ergebnisse den politischen Gremi-
en vorzustellen. Da jetzt sowohl die Beschlussvorlage der Verwaltung, als auch der 
Änderungsantrag vertagt worden seien, käme man in der nächsten Sitzung des Ver-
kehrsausschusses zu keinem Ergebnis, wenn nicht jetzt im Ausschuss Umwelt und 
Grün der Dringlichkeitsantrag beschlossen werde. Sie bitte daher, dem Dringlich-
keitsantrag zuzustimmen. 
Nach kurzer Diskussion im Ausschuss über das weitere Verfahren verständigt man 
sich darauf, die Beschlussvorlage der Verwaltung zu vertagen und dem eigenständi-
gen Dringlichkeitsantrag zuzustimmen. 
Der Ausschussvorsitzende stellt beides zur Abstimmung:

Beschluss: 
Der Ausschuss Umwelt und Grün vertagt die Vorlage in die nächste Sitzung mit 
der Maßgabe, dass eine Bürgerinformation durchgeführt wird. 
 
Im Rahmen des laufenden Verfahrens zur Entflechtungsstraße Rondorf (inkl. des 
geplanten Neubaugebietes Rondorf Nord-West) wird die Verwaltung beauftragt. 
 
1. Vor einer finalen Entscheidung im Rat ist unter Einbeziehung des Vorhabenträ-
gers eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. 
 
2. Zum nächsten Verkehrsausschuss stellt die Verwaltung die Verfahrensschritte zur 
Erlangung des Baurechts für die Vorzugsvariante vor und legt einen entspre-
chenden Zeitmaßnahmenplan vor. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 13 - Auszug Verkehrsausschuss 26.03.2020

6489 Zeichen

Anlage 13 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 26.03.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 54. Sitzung des 
Verkehrsausschusses (Sondersitzung)   
Achtung: geänderter Sitzungsort >> Ratssaal  vom 26.03.2020  
öffentlich 
1.1 Rondorf Nord-West, Entflechtungsstraße  
Variantenentscheidung 
4122/2019 
 Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen vom 30.01.2020 
AN/0190/2020 
 Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die 
Grünen vom 26.03.2020 
AN/0433/2020 
 
1. Beschluss (Änderungsantrag der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und der Frak-
tion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.03.2020, AN/0433/2020): 
 
Die Vorlage TOP 1.1 – Rondorf Nord-West, Entflechtungsstraße wird wie folgt er-
gänzt:  
 
1. Wie bereits im November 2017 beschlossen, soll die Maßnahme Rondorf Nord-
West als ein Projekt geführt werden, das aus folgenden Bausteinen besteht: 
 
a. Planfeststellungsverfahren zur Verlagerung des Galgenbergsees  
 
b. Bauleitplanverfahren zur Schaffung des Baurechts für den Hochbau  
 
c. Planfeststellungsverfahren für die Entflechtungsstraße  
 
d. Planfeststellungsverfahren für die neue Stadtbahnlinie

2 
 
 
e. Planungen für die erste KITA, die erste Grundschule und einer weiterführenden      
    Schule, perspektivisch die anderen KITAs und Grundschulen 
 
f. Verkehrsmaßnahmen gemäß Antrag AN 1418/2018 vom 29.1.2019 VA  
 
 
2. Der für all diese Maßnahmen im Rahmen einer Projektsteuerung zu führende Zeit- 
/Maßnahmenplan ist dem Ausschuss und der Bezirksvertretung zeitnah und mit jeder 
Vorlage vorzulegen.  
 
3. Dabei sind die Teilprojekte b) Wohnungsbau und c) Entflechtungsstraße und d) 
Stadtbahnlinie besonders eng gekoppelt.  
 
4. Der Wohnungsbau darf nicht erfolgen bevor die gesamte Vorzugsvariante nutzbar 
ist und die Querung bzw. Linienführung der Stadtbahn über den Bonner Verteiler be-
schlossen ist. Voraussetzung für einen Baubeginn der Gebäude ist die Einleitung des 
Genehmigungsverfahrens zum Stadtbahnausbau durch den entsprechen Beschluss 
des Rates. 
 
Mit dem Erstbezug der Wohnungen ist mindestens ein Stadtbahnvorlaufbetrieb mit 
gleichem Takt und Haltestellen wie bei der geplanten Stadtbahn einzurichten. Die 
Umsetzung des Stadtbahnbaus erfolgt mit Hochdruck. Außerdem ist die Busanbin-
dung an den Bahnhof Hürth-Kalscheuren zu realisieren.  
 
5. Der östliche Abzweig der Vorzugsvariante nach Norden zur Hahnenstraße sollte 
entfallen und stattdessen der Bau der Hauptachse beschleunigt erfolgen, wobei zeit-
gleich die Kreuzung Kiesgrubenweg / Bonner Landstraße zu ertüchtigen ist. 
 
6. Die mittlerweile vorliegenden Anregungen aus der Bürgerbeteiligung sowie aus 
der Bezirksvertretung sind im Rahmen der weiteren Planung zu prüfen und zu be-
rücksichtigen.  
So ist u.a. darzustellen und zu prüfen, wie  
 
- die Abzweigungen Militärringstraße / Zum Forstbotanischen Garten und Friedrich- 
Ebert-Straße / Bonner Landstraße entsprechend der zu erwartenden Verkehrs-
entwicklung geplant werden können 
 
- Der existierende Radweg zwischen Rondorf und Immendorf ist im Querungsbe-
reich der Entflechtungsstraße kreuzungsfrei zu gestalten. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der Fraktion Die 
Linke.

3 
 
 
 
 
2. Geänderter Beschluss (Verwaltungsvorlage unter Berücksichtigung des Än-
derungsantrages AN/0433/2020): 
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung die Planung der Entflechtungsstra-
ße auf der Grundlage der Südvariante 4a.2 (Anlage 02) aus dem Variantenvergleich 
weiterzuverfolgen und hierfür die Planfeststellung bei der Bezirksregierung Köln zu 
beantragen. 
 
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen des Verfahrens zur Auf-
stellung des Bebauungsplanes „Rondorf Nord-West“ die nördliche Erschließungs-
straße zur optimierten Erschließung des Neubaugebietes unmittelbar an den Weiß-
dornweg anzubinden. 
 
1. Wie bereits im November 2017 beschlossen, soll die Maßnahme Rondorf 
Nord-West als ein Projekt geführt werden, das aus folgenden Bausteinen be-
steht: 
 
a. Planfeststellungsverfahren zur Verlagerung des Galgenbergsees  
b. Bauleitplanverfahren zur Schaffung des Baurechts für den Hochbau  
c. Planfeststellungsverfahren für die Entflechtungsstraße  
d. Planfeststellungsverfahren für die neue Stadtbahnlinie  
e. Planungen für die erste KITA, die erste Grundschule und einer weiterführen-
den      
    Schule, perspektivisch die anderen KITAs und Grundschulen 
f. Verkehrsmaßnahmen gemäß Antrag AN 1418/2018 vom 29.1.2019 VA  
 
2. Der für all diese Maßnahmen im Rahmen einer Projektsteuerung zu führende 
Zeit- /Maßnahmenplan ist dem Ausschuss und der Bezirksvertretung zeitnah 
und mit jeder Vorlage vorzulegen.  
 
3. Dabei sind die Teilprojekte b) Wohnungsbau und c) Entflechtungsstraße und 
d) Stadtbahnlinie besonders eng gekoppelt.  
 
4. Der Wohnungsbau darf nicht erfolgen bevor die gesamte Vorzugsvariante 
nutzbar ist und die Querung bzw. Linienführung der Stadtbahn über den Bon-
ner Verteiler beschlossen ist. Voraussetzung für einen Baubeginn der Gebäude 
ist die Einleitung des Genehmigungsverfahrens zum Stadtbahnausbau durch 
den entsprechen Beschluss des Rates. 
Mit dem Erstbezug der Wohnungen ist mindestens ein Stadtbahnvorlaufbetrieb 
mit gleichem Takt und Haltestellen wie bei der geplanten Stadtbahn einzurich-
ten. Die Umsetzung des Stadtbahnbaus erfolgt mit Hochdruck. Außerdem ist 
die Busanbindung an den Bahnhof Hürth-Kalscheuren zu realisieren. 
 
5. Der östliche Abzweig der Vorzugsvariante nach Norden zur Hahnenstraße 
sollte entfallen und stattdessen der Bau der Hauptachse beschleunigt erfolgen, 
wobei zeitgleich die Kreuzung Kiesgrubenweg / Bonner Landstraße zu ertüch-

4 
 
tigen ist. 
 
6. Die mittlerweile vorliegenden Anregungen aus der Bürgerbeteiligung sowie 
aus der Bezirksvertretung sind im Rahmen der weiteren Planung zu prüfen und 
zu berücksichtigen.  
 
So ist u.a. darzustellen und zu prüfen, wie  
 
- die Abzweigungen Militärringstraße / Zum Forstbotanischen Garten und 
Friedrich- Ebert-Straße / Bonner Landstraße entsprechend der zu erwarten-
den Verkehrsentwicklung geplant werden können 
- Der existierende Radweg zwischen Rondorf und Immendorf ist im Que-
rungsbereich der Entflechtungsstraße kreuzungsfrei zu gestalten. 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 08 Auszug Verkehrsausschuss 21.01.2020

4791 Zeichen

1 
 
Anlage 8 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 04.03.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 52. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 21.01.2020  
öffentlich 
4.5 Rondorf Nord-West, Entflechtungsstraße  
Variantenentscheidung 
4122/2019 
 Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen 
vom 21.01.2020 
AN/0094/2020 
 
Hinweis: Der TOP wird zusammen mit der Mitteilung unter TOP 7.2.7 „Verkehrskon-
zept Rondorf-Nord-West 
hier: Beschluss des Verkehrsausschusses in der Sitzung am 29.01.2019, TOP 1.1“, 
4152/2019, behandelt. 
 
RM Pöttgen bedankt sich seitens der SPD-Fraktion zunächst für die sehr informative 
Informationsveranstaltung. Dennoch möchte seine Fraktion zunächst die Beratungen 
in den anderen Gremien abwarten und er schlage vor, die Vorlage heute ohne Votum 
in diese zu geben.  
 
RM Roß-Belkner weist darauf hin, dass die Thematik bereits seit einige n Jahren dis-
kutiert werde, allerdings sei sie nun über die vorgeschlagene Vorzugsvariante der 
Verwaltung, nämlich die Südvariante, etwas überrascht. Noch vor 1,5 Jahren wurde 
den Bürgerinnen und Bürgern die Nordvariante als Vorzugsvariante öffentlich vorge-
stellt. Die Südvariante nehme nach ihrer Einschätzung „lediglich“ und max. den 
Durchgangsverkehr auf. Der Verkehr hingegen, der durch das Neubaugebiet entste-
hen werde, bleibe bei dieser Variante im Ort. Ein Vorteil sei sicherlich, dass der 
Stadtteil Meschenich entlastet werde und Gebiete, die aktuell bei der Regionalpla-
nung diskutiert werden, erschlossen werden.

2 
 
Die CDU-Fraktion habe sich in der Frage, ob Nord- oder Südvariante, noch keine 
abschließende Meinung gebildet und von daher schließe sie sich dem Vorschlag von 
RM Pöttgen an. Sie verweist noch auf den heute eingereichten Änderungsantrag der 
Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grüne, AN/094/2020, und bittet zudem, 
dass künftig die Projektkoordinatorin des Dezernats von BG Greitemann bei den Be-
ratungen in den Ausschüssen anwesend ist. 
 
Auch RM Hammer merkt an, dass beide Varianten Vor- und Nachteile aufweisen und 
auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch Beratungsbedarf habe. Nicht außer 
Acht lassen dürfe man jedoch einen adäquaten ÖPNV-Anschluss. Einer Situation wie 
aktuell am Millionenacker oder in Widdersdorf  müsse man frühzeitig mit entspre-
chenden Maßnahmen entgegenwirken. Eine fundamentale Frage sei auch, wie man 
nun diese Trasse an die 3. Stufe der Nord-Süd Stadtbahn anbinden könne, insbe-
sondere in welcher Form der Bonner Verteilerkreis überquert werden könne. Hier sei 
noch keine Entscheidung getroffen. Es dürfen keine Straßen gebaut werden, die ei-
ner möglichen späteren Stadtbahn im Wege stehen. 
 
RM Weisenstein bittet die Verwaltung um eine kurze Erläuterung des weiteren Ver-
fahrens in zeitlicher Hinsicht. Im Übrigen möchte sich auch die Fraktion Die Linke. 
heute noch nicht festlegen, wenngleich die Argumentation der Verwaltung für die 
Südvariante überzeugend klingen. 
 
RM Sterck schließt sich für die FDP-Fraktion dieser Einschätzung an. Die Frage zum 
Bonner Verteiler sei sicherlich auch sehr wichtig, müsse jedoch aus seiner Sicht nicht 
zwingend mit dieser Vorlage zusammen entschieden werden. Die Vorlage könne 
heute sicherlich zunächst ohne Votum weiter gegeben werden, den Änderungsantrag 
hingegen sollte man beschließen. 
 
BG Blome betont, dass die Nordvariante nicht leichtfertig aufgegeben wurde. Alle 
Varianten wurden ämter- und dezernatsübergreifend ausführlich und intensiv geprüft. 
Den Auftrag, einen Zeit-Maßnahmen-Plan vorzulegen, nehme sie gerne mit.  
 
RM Pöttgen stellt klar, dass seine Fraktion den Änderungsantrag nicht blockieren 
möchte; da die Vorlage jedoch heute ohne Votum weiter verwiesen werden soll, kön-
ne eine Beschlussfassung hierüber gem. Geschäftsordnung nicht erfolgen. Dem 
Vorschlag des Vorsitzenden Wolter und der BG Blome, den Antrag als Arbeitsauftrag 
an die Verwaltung zu geben, könne er zustimmen.  
 
SE Kissenbeck mahnt an, dass in den vorgestellten Planungen der Radverkehr viel 
zu kurz komme und nicht näher betrachtet wurde. Die Südvariante kollidiere zudem 
mit einer wichtigen Radverkehrsverbindung vom Volks- zum Hochgarten.  
 
Da keine weiteren Wortbeiträge vorliegen, schlägt Vorsitzender Wolter vor, wie be-
sprochen zu verfahren. 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage –ohne Votum- zur Anhörung in die 
nachfolgenden Gremien.  
Der Änderungsantrag der CDU Fraktion und der Fraktion Die Grünen „Änderungsan-
trag zu TOP 4.5 - Rondorf Nord-West, Entflechtungsstraße“ (AN/0094/2020) wird als 
Arbeitsauftrag in die Verwaltung gegeben.

3 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 03.4 Einzellageplan Variante 2 ( Querung Kleingärten)

2514 Zeichen

1
Rondorf-Süd
B51-BrühlerLandstraße
Hahnenstraße
RondorferHauptstraße
L92-RodenkirchenerStraße
Husarenstraße
Husarenstraße
W
esterwaldstraße
BödingerStraße
B51-BrühlerLandstraße
AK
Köln-Süd
Stadtbahntrasse
Richtung Bonner Straße
A4
A555
GroßrotterW
eg
Variante2
Variante2
Meschenich-Nord
Rondorf
Meschenich
L92-Kapellenstraße
L92-Kapellenstraße
W
esterwaldstraße
Weißdornweg
Höningen
AS
Rodenkirchen
B51n
Vordem
Dorf
GiesdorferAllee
Kiesgrubenweg
K15 - Zaunhofstraße
Bödinger S
tra
ße
Gilessenhof
Immendorfer Hauptstraße
Friedhof
Am
KirchwegGiesdorferStraße
Rondorf Mitte
Hahnenstraße
Falkenweg
Am Höfchen
X
X
St. George School
Kleingartenanlage
Kleingartenanlage
Kleingartenanlage
BödingerStraße
ErschließungsgebietRondorf Nordwest
Rondorf Nord
Art der ÄnderungIndex
Auftraggeber
Datum Name
Variantenuntersuchung
Projektnummer
bearbeitet
gezeichnet
geprüft
Po/25.02.2019
1687
Hr/25.02.2019
Po/25.02.2019
Entwurfsverfasser
Projekt/Planbezeichnung Plannummer
Maßstab
Erstellungsdatum
25.02.2019
UEL026.2b
1
:5.000
Amtsleiter Abteilungsleiter Gruppenleiter
Übersichtslageplan Entflechtungsstraße
Erschließung Köln-Rondorf Nordwest
Dürener Straße 401b
50858 Köln
Tel.: 0221 / 33 77 33-0
info@iplconsult.de
Fax: 0221 / 33 77 33-33
www.iplconsult.de
IPL CONSULT  Potthoff + Fürnkranz 
Köln, den
Unterschrift
IPL
CONSULT
IPL CONSULT  Potthoff + Fürnkranz Ingenieurpartnerschaft
50825 Köln
Oskar-Jäger-Straße 173
AMELIS  Projektentwicklungs GmbH &  Co. KG
Tel.: 02102 / 92 86 - 0
Fax: 02102 / 92 86 - 369
Köln, den
Unterschrift
CTB:
Plot:
Datei:
Pfad:
Copyright: 
O
hne unsere Genehmigung darf diese Zeichnung nicht vervielfältigt, übertragen oder 
überarbeitet werden. Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen
ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig.
Sie ist Dritten nicht zugänglich zu machen.
Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
© IPL CONSULT, Potthoff + Fürnkranz  ·  Ingenieurpartnerschaft, Köln, 2019
Größe hxb:
UEL026.dwg
I:\Grundlagen\Ctb\IPL_2013.ctb
I:\1687\CAD\UEL\pdf\UEL026.pdf
I:\1687\CAD\UEL
550x830
Vermessungsgrundlage
Kühnhausen - Semler - Schult
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure lokales Koordinatensystem/verzerrungsfrei
Höhen- und Lagestatus: Stand: 
Mai 2018
Variante 2
Legende Planung:
a 18.03.2019 Darstellung Kleingartenanlage und AnbindugenHr
Erschließungsgebiet Rondorf-Nordwest
Stadtbahntrasse Verlängerung Meschenich-Süd
Anbindung Erschließungsgebiet 
Kleingartenanlagen
b 13.12.2019 allgemeine ÜberarbeitungHr
Anlage 3.4

Anlage 02 - Einzellageplan Variante 4a_2 (lange Südvariante) mit optimie...

3167 Zeichen

1
Rondorf-Süd
B51-BrühlerLandstraße
Hahnenstraße
RondorferHauptstraße
L92-RodenkirchenerStraße
Husarenstraße
Husarenstraße
W
esterwaldstraße
BödingerStraße
B51-BrühlerLandstraße
AK
Köln-Süd
Stadtbahntrasse
Richtung Bonner Straße
A4
A555
GroßrotterW
eg
Meschenich-Nord
Rondorf
Meschenich
L92-Kap
ellenstraß
e
L92-Kapellenstraße
W
esterwaldstraße
Weißdornweg
Höningen
AS
Rodenkirchen
B51n
Vordem
Dorf
GiesdorferAllee
Kiesgrubenweg
K15 - Zaunhofstraße
Bödinger S
tra
ße
Gilessenhof
Immendorfer Hauptstraße
Friedhof
Am
KirchwegGiesdorferStraße
Rondorf Mitte
Hahnenstraße
Falkenweg
Am Höfchen
St. George School
Kleingartenanlage
Kleingartenanlage
Kleingartenanlage
BödingerStraßeVariante4a.2
Variante4a.2
ErschließungsgebietRondorf Nordwest
LageEntflechtungsstraßebedingtdurch
Schutzstreifenvonvorhandenen
Produktleitungenparallelzum
W
irtschaftsweg
LageEntflechtungsstraßebedingtdurch
Schutzstreifenvonvorhandenen
Produktleitungenparallelzum
W
irtschaftsweg
Variante4a.2
Variante4a.2
X
X
Rondorf Nord
Bonner Landstraße
Friedrich-Ebert-Straße
Bonner Landstraße
Art der ÄnderungIndex
Auftraggeber
Datum Name
Variantenuntersuchung
Projektnummer
bearbeitet
gezeichnet
geprüft
Po/10.07.2019
1687
Hr/10.07.2019
Po/10.07.2019
Entwurfsverfasser
Projekt/Planbezeichnung Plannummer
Maßstab
Erstellungsdatum
10.07.2019
UEL026.4.2e
1
:5.000
Amtsleiter Abteilungsleiter Gruppenleiter
Übersichtslageplan Entflechtungsstraße
Erschließung Köln-Rondorf Nordwest
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Oskar-Jäger-Straße 173
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Fax: 02102 / 92 86 - 369
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CTB:
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Copyright: 
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hne unsere Genehmigung darf diese Zeichnung nicht vervielfältigt, übertragen oder 
überarbeitet werden. Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen
ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig.
Sie ist Dritten nicht zugänglich zu machen.
Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
© IPL CONSULT, Potthoff + Fürnkranz  ·  Ingenieurpartnerschaft, Köln, 2019
Größe hxb:
UEL026.dwg
I:\Grundlagen\Ctb\IPL_2013.ctb
I:\1687\CAD\UEL\pdf\UEL026_4_2.pdf
I:\1687\CAD\UEL
550x875
a 25.07.2019 Darstellung der Anbindung Erschließungsgebiet und KleingartenanlageHr
Vermessungsgrundlage
Kühnhausen - Semler - Schult
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure lokales Koordinatensystem/verzerrungsfrei
Höhen- und Lagestatus: Stand: 
Mai 2018
Variante 4a.2
Legende Planung:
Erschließungsgebiet Rondorf-Nordwest
Stadtbahntrasse Verlängerung Meschenich-Süd
Anbindung Erschließungsgebiet
Kleingartenanlagen
b 12.09.2019 Fn Darstellung aktualisierter Lärmschutzwall
zusätzliche Anbindung desErschließungsgebietes an den
Weißdornweg
c 26.11.2019 Hr Darstellung zus. Anbindung an Weißdornweg
Ausbau / Ertüchtigung vorhandenes Straßennetz
d 09.12.2019 Hr Anbindung Friedrich-Ebert-Straße / Bonner Landstraße / Hahnenstraße
e 13.12.2019 Hr allgemeine Überarbeitung 
Anlage 2

Beratungsverlauf (6)

21.01.2020 Verkehrsausschuss
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
23.01.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
30.01.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
17.02.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
26.03.2020 Verkehrsausschuss
TOP 1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
26.03.2020 Rat
TOP 10.28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4122/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.03.2020
Erstellt
26.11.2019 08:30