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2008/0080

ICE-Neubaustrecke Rhein-Main/Rhein-Neckar, Anbindung Darmstadt Hauptbahnhof

Magistratsvorlage 13.02.2008

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2008/0080

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
14.02.2008 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I Dezernat III 
Dezernat VI 
 
Amt: Dezernat I  
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein 
Öffentlich:     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0080 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: ICE-Neubaustrecke Rhein-Main/Rhein-Neckar, Anbindung Darmstadt Hauptbahnhof 
 
Vorlage vom: 13.02.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
Neubaustrecke Rhein/Main – Rhein/Neckar 
Forderungen der Stadt Darmstadt  
 
Die Notwendigkeit der Anbindung der Wissenschaftsstadt Darmstadt an das nationale und europäische 
Hochgeschwindigkeitsnetz der Bahn ist angesichts der Bedeutung des Standortes als Zentrum von 
internationaler, hochtechnologieorientierter Wirtschaft und Wissenschaft sowie aufgrund der Ambitionen 
Darmstadts und der Region unabdingbar und unbestritten. Diese Anbindung ist über den Hauptbahnhof 
zu verwirklichen. Zur Sicherstellung dieser Anbindung und um der Deutschen Bahn AG die Möglichkeit 
zur konkreten Planung zu geben, werden im folgenden Beschlusstext Rahmenbedingungen für die 
planerisch-bauliche Umsetzung der ICE-Anbindung definiert. 
 
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fordert von der Bahn AG bei der Planung und 
Realisierung der Konsenstrasse eine Linienführung der Anbindung südlich des 
Darmstädter Hauptbahnhofes unter Beachtung folgender Maßgaben: 
 
a) Der Tieflage der Main-Neckar-Bahn folgend ist ein trassierungstechnisch sinnvoller 
Verlauf nördlich der Eschollbrücker Straße auszubilden. 
 
b) Die Entwicklungs- und Erweiterungsmöglichkeiten von ortsansässigen 
Unternehmen im Planungsgebiet sind für die Stadt Darmstadt unabdingbar und ohne 
Einschränkungen zeitlicher oder räumlicher Art sicher zu stellen. Die Erschließung aller

2 
... 
Grundstücke entlang der Trasse ist sicher zu stellen. 
 
c) Die heute öffentlich zugängliche Straße zwischen Sportanlage Eiche und 
Kleyerstraße muss erhalten bleiben. Der beabsichtigte ebenerdige Ausbau zur 
Westranderschließungsstraße muss gewährleistet werden. 
 
d) Lärmschutzmaßnahmen sind in jedem Fall entlang der gesamten Streckenführung 
zu realisieren. Die Lärmschutzmaßnahmen sind stadtbildverträglich und raumsparend 
einzubinden. Störungen sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren. 
 
e) Die Zugänglichkeit zum Wald ist barrierefrei, sicher und ohne Umwege zu 
gewährleisten. 
 
f) Der Eingriff in Natur und Landschaft ist auf das unumgängliche Maß zu reduzieren. 
Das Minimierungsgebot ist unbedingt zu beachten. Insbesondere der Waldeinschlag im 
Bereich der Trassenführung und die Schutzabstände zur Strecke sind auf ein 
Mindestmaß zu begrenzen. Es ist darzulegen, inwieweit während der Bauphase weitere 
Eingriffe in Natur und Landschaft minimiert und vermieden werden können. 
 
g) Bei unvermeidlichen Eingriffen im Stadtgebiet Darmstadts sind 
Ausgleichsmaßnahmen schwerpunktmäßig auf Darmstädter Gemarkung zu erbringen. 
 
h) FFH- und Vogelschutzgebiete dürfen nicht angetastet werden. Der Schutz der 
Arten der Roten Liste, insbesondere von Arten der Anlage IV der FFH Richtlinie auch 
außerhalb von förmlichen Schutzgebieten ist zu berücksichtigen. 
 
 
2. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt empfiehlt der Bahn AG, neue Tendenzen der 
Meinungsbildung im Bereich der Bergstraße und Baden-Württemberg aufzunehmen, 
welche aus verschiedenen Gründen die Prüfung einer Riedquerung zwischen der 
Raumordnungsvariante entlang der vorhandenen Main-Neckar-Bahn / Autobahn A5 und 
der Autobahn A67 fordern. Für die Stadt Darmstadt wäre der Bau der Neubaustrecke 
Rhein/Main – Rhein/Neckar entlang der vorhandenen Main-Neckar-Bahn (Variante IV) im 
besonderen aus Gründen des Lärmschutzes nicht auszuschließen.  
 
3. Die Verlegung der Haupttrasse von der östlichen Seite der A5 auf die westliche Seite 
soll durch die Bahn AG geprüft werden.  
 
 
 
Anlagen: Beschluss des Magistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 20.02.2008 
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
Begründung: 
 
Zwischen den ICE-Strecken im Norden (Köln – Rhein/Main) und Süden (Mannheim – Stuttgart) 
besteht eine Lücke im Hochgeschwindigkeitsnetz der Bahn. Die daraus resultierenden 
Kapazitätsengpässe sind durch den Ausbau der vorhandenen Strecken (Riedbahn und Main-Neckar-
Bahn) nicht zu beheben. Daher plant die Deutsche Bahn AG eine Neubaustrecke zwischen den 
Ballungszentren Rhein/Main und Rhein/Neckar für den Hochgeschwindigkeitsverkehr.  
 
Die große politische und gesellschaftliche Mehrheit in Darmstadt war und ist der Überzeugung, dass 
unsere Stadt an diese schnelle und attraktive Verbindung, über die künftig ein gewichtiger Teil des 
Fernverkehrs abgewickelt wird, angebunden werden muss.  
Diese Anbindung an das Verkehrsmittel der Zukunft im Rahmen einer infrastrukturellen Entwicklung 
von nationaler sowie europäischer Dimension ist für die weitere Entwicklung der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt und der Region von größter Bedeutung. Als Oberzentrum im prosperierenden 
Wirtschaftsraum Rhein-Main-Neckar sowie als Wissenschafts- und Kongressstadt braucht unsere 
Stadt eine qualitative und quantitative Steigerung und Verbesserung des Fernverkehrsangebots, um 
ihre Konkurrenzfähigkeit zu sichern und ihre Entwicklungschancen zu wahren – zum Wohle der 
Menschen heute und künftiger Generationen. Die ICE-Neubaustrecke bietet zudem die Chance, 
zusätzliche Kapazitäten im schienengebundenen Nah- bzw. Regionalverkehr aufzubauen, da die 
herkömmlichen Strecken vom Fernverkehr entlastet werden. 
 
So klar wie die grundsätzliche Forderung nach einer Anbindung Darmstadts und der Region an die 
Neubaustrecke Rhein/Main – Rhein/Neckar, ist auch die Forderung, diese Anbindung über den 
Darmstädter Hauptbahnhof sicherzustellen. In diesen Hauptbahnhof wurde in den vergangenen 
Jahren stark investiert. Er ist heute ein hochmodernes und funktionsstarkes Mobilitäts- und 
Dienstleistungszentrum mit einer Vielzahl an Arbeitsplätzen im gewerblichen und im gastronomischen 
Bereich. An der Westseite steht ausreichend Parkraum zur Verfügung und die direkt zu erreichenden 
Linien des ÖPNV erschließen bequem, schnell und zuverlässig die gesamte Region.  
Darmstadt ist Universitäts- und Kongressstadt mit zahlreichen Bildungs-, Forschungs- und 
Entwicklungsinstituten, unsere Stadt ist ein dynamisches Wirtschafts- und Dienstleistungszentrum und 
ein wichtiger Behördenstandort. Ein entsprechendes Fahrgastpotenzial ist vorhanden, aber nur die 
direkte Anbindung über den Hauptbahnhof ist komfortabel und attraktiv genug, um dieses 
auszuschöpfen. 
 
Nach einem zeitlichen Stillstand und Beharren auf der jeweiligen Position in der Angelegenheit drohte 
das Projekt aus der Finanzierung zu fallen. Planungsmittel des Bundes wurden eingefroren bzw. 
gestrichen, andere Linienführungen an Darmstadt und der Region Rhein-Main-Neckar komplett vorbei 
wurden bereits öffentlich diskutiert. In dieser kritischen Phase wurden seitens des 
Oberbürgermeisters, des Magistrats und Vertretern des Landkreises und des Bundestages mit dem 
Bahnvorstand, Herrn Dr. Mehdorn, persönliche Gespräche darüber geführt, inwieweit man doch noch 
eine gemeinsame Zielsetzung finden und die ursprüngliche Planung einschließlich der Anbindung 
Darmstadts realisieren könnte. In den weiteren Verlauf der Verhandlungen war das Land Hessen und 
die Region eng eingebunden. Das Abstimmungspapier, das eine Konsensvariante beschreibt, war 
schließlich Ergebnis dieser gemeinsamen Bemühungen. Diese Konsensvariante soll die Vorbeifahrt 
an Darmstadt im Sinne der Bahn parallel zur Autobahn sowie die Anbindung des Hauptbahnhofs im 
Sinne der Stadt über einen eingleisigen Ast ermöglichen. Wichtige Voraussetzungen hierfür sind u.a. 
eine feste Vereinbarung über eine bestimmte Anzahl qualitativer ICE-Verbindungen, die in Darmstadt 
halten muss und die Überprüfung der bisherigen Variante III, erweitert mit dem aktuellen 
Beschlussvorschlag um die Variante IV, im Zuge des Planfeststellungsverfahrens. 
 
Wegen der Vorbehalte der Deutschen Bahn AG, ganz auf die Anbindung Darmstadts an die 
Neubaustrecke Rhein/Main – Rhein/Neckar zu verzichten, erfolgten Beschlüsse des Magistrats und 
der Stadtverordnetenversammlung zur weiteren Entwicklung der Konsensvariante und zur Stärkung 
der städtischen Position gegenüber dem Planungs- und Vorhabenträger Deutsche Bahn AG. 
Beschlossen wurde auch die Einrichtung eines Darmstädter ICE-Beirats, in dem die möglichen 
Streckenverläufe sowie die Anregungen und Bedenken der Bürgerschaft im Rahmen fachlicher 
Begleitung gemeinsam mit der DB AG unter der neutralen Leitung und Moderation von Herrn Dr. 
Christoph Ewen erörtert werden sollten.  
 
In den ICE-Beirat der Stadt Darmstadt wurden in den letzten Monaten verschiedene Variationen der 
südlichen Konsenstrasse eingebracht, im Anschluss untersucht und die Vor- und Nachteile 
diskutiert. Es wurde darüber hinaus ein Expertenhearing zu gezielten Fragestellungen veranstaltet. 
Die verschiedenen Interessensgruppen und Parteien konnten in dem Prozess eigene Vorschläge

4 
... 
und Meinungen einbringen. Die Diskussion im ICE-Beirat berücksichtigte viele Trassenvarianten. Zu 
allen Trassenvarianten wurden wichtige Argumente gesammelt.  
 
Im Beirat wurde jedoch auch deutlich, dass die unterschiedlichen  Interessen nicht zugunsten eines 
einvernehmlichen Trassenverlaufs integrierbar sind. Durch die Arbeit im Beirat konnten jedoch Eck- 
und Richtpunkte für die weitere Planung und Vorschläge der Bahn AG entwickelt werden.  
 
Im ICE-Beirat bestand Einigkeit, dass bei den Rahmenbedingungen einer Trasse das Schutzbedürfnis 
der Bevölkerung vor Lärm und Zersiedlung, die Interessen des Umwelt- und Naturschutzes, die 
wirtschaftlichen Erfordernisse (z.B. Erweiterungsmöglichkeiten Darmstädter Unternehmen), die 
Entwicklung städtischer Verkehrsinfrastruktur, die Stadtbildverträglichkeit sowie die physikalischen 
Trassenparameter (Kurvenradien, Neigungen etc.) berücksichtigt werden müssen.  
 
Die im Beschlusstext genannten Rahmenbedingungen zur Anbindung des Darmstädter 
Hauptbahnhofs an die Neubaustrecke Rhein/Main – Rhein/Neckar bilden die Grundlage zur 
Integration unterschiedlicher Interessen in die Planung. 
 
Politische Grundlage der Entscheidung der Stadt Darmstadt zur Konsenstrasse war vor einem Jahr 
die Festlegung der Bahn AG, keinesfalls die Trassenvariante IIIa oder IV des 
Raumordnungsverfahrens zu bauen. Dahinter stand die Erkenntnis, dass die Bahn AG die rechtliche 
Möglichkeit hat, die Festlegung des Raumordnungsverfahrens zugunsten der Trassenvariante IV oder 
IIIa zu überwinden. Es hat sich jedoch in den vergangenen Monaten gezeigt, dass im Besonderen die 
Lage von Naturschutzgebieten mit europäischem Rang (Natura 2000) entlang der geplanten 
Trassenlage der A67 zu rechtlichen Problemen führen kann. Darüber hinaus konnte in den 
vergangenen Wochen festgestellt werden, dass unabhängig von der in der Stadt Darmstadt geführten 
Diskussion im Kreis Bergstraße und in Baden-Württemberg aus verschiedenen Gründen die Idee 
einer Riedquerung in die Diskussion eingebracht wurde, welche von einer nördlichen 
Raumordnungstrasse IV entlang der A5 von Nordosten nach Südwesten zur A67 führt.  
 
Deshalb muss die Trassenvariante IV mit einem geänderten Verlauf entlang der Bergstraße durch die 
Deutsche Bahn und das Eisenbahnbundesamt im Planfeststellungsverfahren eingehend untersucht 
und bewertet werden. Die Beachtung dieser Option entspricht auch den Forderungen des ICE-Beirats 
zur Prüfung. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Walter Hoffmann   Klaus Feuchtinger   Dieter Wenzel 
Oberbürgermeister   Stadtrat    Stadtrat

Beratungsverlauf (3)

TOP 1
TOP 101
TOP 11

Orte (2)

  • Eschollbrücker Straße
  • Kleyerstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2008/0080
Typ
Magistratsvorlage
Datum
13.02.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00