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2008/0004

Bewerbung der Wissenschaftsstadt Darmstadt als Ort-der-Vielfalt

Magistratsvorlage 20.12.2007

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2008/0004

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12300 Zeichen

Bundesweite Initiative „Orte der Vielfalt“ – eine bundesweite  
kommunikative Strategie zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und 
Demokratie 
1. Anliegen
Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus sind nicht verein-
bar mit den Grundwerten unserer Gesellschaft.
Die demokratischen gesellschaftlichen Kräfte unseres Landes – Bund, Länder, Kommu-
nen, die zivilgesellschaftlichen Organisationen, Bürgerinnen und Bürger, die politischen 
Parteien, die Medien, die Wirtschaft, die Gewerkschaften, die Kirchen und Religionsgemein -
schaften sowie der Sport – müssen jeder Form von Extremismus entschieden entgegentreten. 
Nur gemeinsam können wir dafür sorgen, dass die Menschenwürde geachtet, demokratische 
Werte vermittelt sowie Vielfalt und T oleranz in Deutschland gelebt werden.
Gerade der lokale Raum ist für die Stärkung von T oleranzdenken und Demokratie von 
besonderer Bedeutung. Vor Ort vollzieht sich der gesellschaftliche und politische Alltag. Und 
hier sind die Auswirkungen von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemi-
tismus besonders spürbar. T reffpunkte von Rechtsextremisten, das Zurschautragen extre-
mistischer Einstellungen im Alltag, der Zulauf zu Freizeitangeboten rechtsextremistischer 
Parteien und die Verbreitung rechtsextremistischen und fremdenfeindlichen Gedankenguts 
auf Schulhöfen sind nur einige Beispiele dafür. Die Handlungsbereitschaft und das Selbst-
verständnis vor allem der Kommunen und der Zivilgesellschaft sind entscheidend dafür, wie 
wirksam der Verbreitung und Verfestigung rechtsextremistischer Einflüsse entgegengewirkt 
wird.
Mit der bundesweiten Initiative „Orte der Vielfalt“ unterstützen und fördern das Bundesmi-
nisterium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium des Innern und 
die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration das Enga-
gement der demokratischen Kräfte in Städten, Gemeinden, Kreisen und Zusammenschlüs-
sen von Kommunen zur Stärkung von Vielfalt, T oleranz und Demokratie. Als Zeichen der 
Anerkennung werden Kommunen, die sich besonders für Vielfalt, T oleranz und Demokratie 
engagieren, mit einem Schild ausgezeichnet, das an zentraler Stelle aufgestellt wird und sie 
als beispielhaften Ort der Vielfalt ausweist.
Die Initiative beginnt am 26. November 2007 und läuft zunächst bis 2010. 
2.  Aufruf
 Alle Kommunen werden aufgerufen, sich an der Initiative zu beteiligen. Mit ihrer T eilnahme 
setzten sie ein deutliches Signal gegen jede Form von Extremismus, insbesondere Rechtsex-
tremismus, und für Vielfalt, T oleranz und Demokratie. 
Auf der Webseite zur Initiative www.orte-der-vielfalt.de können Städte, Gemeinden, 
Kreise und Zusammenschlüsse von Kommunen ihr Interesse an der T eilnahme der Initiative 
bekunden. Dort finden sich auch weitere Informationen zur Initiative. Die an der Initiative 
teilnehmenden Kommunen werden auf der Webseite öffentlich gemacht.
1

3. Teilnahmevoraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um sich für die Auszeichnung als „Ort der 
Vielfalt“ bewerben zu können: 
•  T eilnahmeberechtigt sind Städte, Gemeinden, Kreise und Zusammenschlüsse von 
 Kommunen mit einer Größe von mindestens 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. 
• Die teilnehmende Kommune hat die Erklärung für Vielfalt, T oleranz und Demokratie   
 abgegeben (s. Anlage).
• Die Stadt, die Gemeinde, der Kreis oder der Zusammenschluss von Kommunen nimmt die  
 Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus   
 ernst und engagiert sich nachhaltig für Vielfalt, T oleranz und Demokratie.
• Die Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung und der Zivilgesellschaft – hier   
 insbesondere die Jugend- und Wohlfahrtsverbände und Sport- und Hilfsorganisationen –   
 arbeiten vor Ort in einem aktiven Bündnis beziehungsweise Netzwerk zur Stärkung von   
 Vielfalt, T oleranz und Demokratie zusammen.
• In der Stadt, der Gemeinde, dem Kreis oder dem Zusammenschluss von Kommunen exis -  
 tieren Angebote zur aktiven Beteiligung und T eilhabe der Bürgerinnen und Bürger.
• Es wird ein öffentlicher Diskurs über Vielfalt, T oleranz und Demokratie geführt.
• Es liegt ein Konzept zum Ort der Vielfalt vor. Dieses enthält neben der Beschreibung des   
 nachhaltigen Engagements für Vielfalt, T oleranz und Demokratie auch eine Beschreibung,   
 wo das Schild vor Ort aufgestellt werden soll, wie die öffentlichkeitswirksame Enthüllung/ 
 Aufstellung des Schildes erfolgen soll sowie welche weiteren Maßnahmen geplant sind,   
 mit denen das Bekenntnis als Ort der Vielfalt der Öffentlichkeit kommuniziert wird.
Die teilnehmenden Kommunen haben dafür Sorge zu tragen, dass die T eilnahmevorausset-
zungen während der gesamten Laufzeit der Initiative erfüllt sind.
4. Teilnahmefristen
Dreimal im Jahr wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Die T ermine werden auf der  
Webseite zur Initiative rechtzeitig bekannt gegeben. Die erste Bewerbungsrunde startet 
Anfang 2008. Erste Schilder sollen im Frühjahr 2008 übergeben werden. 
5.  Auswahlverfahren
Die eingehenden T eilnahmebewerbungen werden im Hinblick auf die Erfüllung der T eil-
nahmevoraussetzungen durch die Regiestelle Vielfalt des Programms „VIELFALT TUT GUT. 
Jugend für Vielfalt, T oleranz und Demokratie“ (www.vielfalt-tut-gut.de) bewertet. In diese 
Bewertung sind Expertinnen und Experten einbezogen. 
2

Votum der Länder und kommunalen Spitzenverbände der Länder
Auf dieser Grundlage wird durch die Regiestelle Vielfalt ein Votum von dem jewei-
ligen Bundesland zur Bewerbung eingeholt. Die Vertreterinnen und Vertreter des 
Bundeslandes stimmen sich diesbezüglich mit den kommunalen Spitzenverbänden 
ihres Landes ab. 
Entscheidung 
Die endgültige Entscheidung über die Auszeichnung wird durch das Bundesministe-
rium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundes-
ministerium des Innern und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, 
Flüchtlinge und Integration getroffen und bekannt gegeben.
6. Auszeichnung/Verleihung
Die Schilder, die die ausgezeichneten Kommunen zum Ort der Vielfalt erklären, sollen vor 
Ort öffentlichkeitswirksam an die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt, der Gemeinde, 
des Kreises oder des Zusammenschlusses von Kommunen übergeben beziehungsweise von 
diesen selbst öffentlichkeitswirksam enthüllt werden. 
7.  Unterzeichnung der Erklärung 
Die Erklärung kann von der Kommune auch unabhängig von der Bewerbung für die Aus-
zeichnung als „Ort der Vielfalt“ abgegeben werden, wenn die Kommune die zur T eilnahme 
notwendige Mindestgröße nicht erreicht und kein Zusammenschluss mit anderen Kommu-
nen möglich ist. Auch diese Form der Mitwirkung wird auf der Webseite der Initiative  
veröffentlicht.
ANLAGE: 
Erklärung für Vielfalt, T oleranz und Demokratie
•
3
•

Die Städte, Gemeinden und Kreise erklären sich bereit, einen aktiven Beitrag zur Stärkung 
von Vielfalt, T oleranz und Demokratie und zur Bekämpfung von Rechtsextremismus, Frem-
denfeindlichkeit und Antisemitismus zu leisten. 
Leitziele ihres Handelns sind dabei: 
• das Einstehen für und die Förderung von demokratischen Werten und T oleranz;
• die Förderung von sozialem Engagement;
• das entschlossene Handeln gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antise-
mitismus und damit zusammenhängende Gewalt; 
• die Vernetzung und Zusammenarbeit mit den demokratischen Kräften vor Ort;
• die soziale und emotionale Stärkung junger Menschen mit dem Ziel, sie gegen 
Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus zu wappnen.
Die Städte, Gemeinden und Kreise erklären sich bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und 
Zuständigkeiten zum Beispiel folgende Maßnahmen zu ergreifen:
I. Qualifizierung und Unterstützung von Akteuren mit Vorbildfunktion 
Lokale Mandatsträger und Verantwortliche in demokratischen Parteien, Vertreterinnen 
und Vertreter der kommunalen Verwaltung, demokratische Organisationen der Zivilgesell-
schaft sowie die Vertreterinnen und Vertreter der lokalen Wirtschaft sind Vorbilder bei der 
Bekämpfung von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus und beim 
Einsatz für Vielfalt, T oleranz und Demokratie. Sie stellen sich rechtsextremistischen, frem-
denfeindlichen und antisemitischen Einflüssen wirksam entgegen. Die Städte, Gemeinden 
und Kreise unterstützen sie dabei. Dazu können folgende Maßnahmen beitragen:
• Information der kommunalen Mandatsträger sowie der Multiplikatorinnen und 
Multiplikatoren aus den vor Ort ansässigen demokratischen Organisationen der Zivil-
gesellschaft, damit sie die Auseinandersetzung mit rechtsextremistischen Parolen 
und Geschichtsverfälschungen aufnehmen und entsprechenden T endenzen in der 
Bevölkerung so früh wie möglich entgegentreten können;
ANLAGE
Erklärung für Vielfalt, Toleranz und Demokratie im Rahmen der  
bundesweiten Initiative „Orte der Vielfalt“
1

• Begleitung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im kompetenten Umgang mit 
rechtsextremistischen Phänomenen und Unterstützung bei den dabei auftretenden 
Konflikten und Interessenkollisionen;
• Aufforderungen an die lokale Wirtschaft, dafür zu sorgen, dass in den Betrieben die 
Vielfalt der Belegschaften gefördert und rechtsextremistisches, fremdenfeindliches 
und antisemitisches Gedankengut am Arbeitsplatz keinen Raum findet.
II. Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen demokratischen Kräften vor Ort  
Die Städte, Gemeinden und Kreise arbeiten eng mit den Sicherheitsbehörden und den de-
mokratischen Kräften vor Ort zusammen – insbesondere Initiativen und Organisationen der 
Zivilgesellschaft, politischen Parteien, der lokalen Wirtschaft und Gewerkschaften, lokalen 
Medien, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Sportvereine und -verbände – und unterstüt-
zen diese in ihren Initiativen für Vielfalt, T oleranz und Demokratie und gegen Rechtsextre-
mismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus. Hierzu können folgende Maßnahmen 
beitragen:
• Unterstützung der Sicherheitsbehörden bei Maßnahmen der Information und Auf-
klärung von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und Eltern über 
Erscheinungsformen des Rechtsextremismus sowie effektive Gegenstrategien;
• Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden mit dem Ziel gegenseitiger Informa-
tion bei Vorliegen spezieller Erkenntnisse über die rechtsextremistische Szene (z. B. 
öffentliche T reffpunkte der Szene);
• Unterstützung von Initiativen und Organisationen der Zivilgesellschaft, insbeson-
dere auch von Zugewanderten, sowie politischer Parteien, Gewerkschaften und der 
lokalen Wirtschaft in ihrer Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus, Fremden -
feindlichkeit und Antisemitismus und Einbindung in kommunale Aktionsbündnisse.
III. Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
Offenheit und Neugier, Konfliktfähigkeit, ein angemessenes Selbstwertgefühl und emotio-
nale Ausgeglichenheit sind Kompetenzen, die Kinder und Jugendliche gegen Rechtsextre-
mismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus wappnen. Die Städte, Gemeinden und 
Kreise fördern diese sozialen und emotionalen Kompetenzen so früh wie möglich. Dazu 
können folgende Maßnahmen beitragen:
• Altersadäquate Vermittlung von T oleranz im Umgang miteinander bereits in der 
frühkindlichen Erziehung. Entsprechende Qualifizierungsangebote sollten sowohl 
für Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen als auch für Mütter und 
Väter bereitgestellt werden.
2

• Anregung, dass politische und historische Bildung, die Erziehung zu Demokratie und 
T oleranz, das Kennenlernen anderer Kulturen und Religionen, die Förderung des 
Miteinanders unter Schülerinnen und Schülern sowie die Vermittlung von Abwehr-
strategien gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit zentrale Inhalte 
außerunterrichtlicher Angebote sind.
• In Zusammenarbeit mit den demokratischen Parteien, Gewerkschaften, der loka-
len Wirtschaft, den Kirchen und Religionsgemeinschaften, Jugendorganisationen, 
Sportverbänden sowie weiteren Initiativen der Zivilgesellschaft dafür Sorge tragen, 
dass Kinder und Jugendliche vor Ort vielfältige Möglichkeiten zur abwechslungs-
reichen Freizeitgestaltung und zum demokratischen gesellschaftlichen Engagement 
vorfinden und nicht den Lockangeboten von rechtsextremistischen Organisationen 
und Parteien überlassen werden.
3

2008/0004

3500 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
10.01.2008 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V Dezernat II 
 
Amt: Interkulturelles Büro  
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein 
Öffentlich:     
Verteiler: 
 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0004 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Bewerbung der Wissenschaftsstadt Darmstadt als Ort-der-Vielfalt 
 
Vorlage vom: 20.12.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
1) Der Aufruf der Bundesregierung zur Beteiligung der Kommunen an der Initiative „Orte der Vielfalt“ wird 
zur Kenntnis genommen.  
2) Der Abgabe der Erklärung für Vielfalt, Toleranz und Demokratie durch die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt sowie der Bewerbung für die Auszeichnung als „Ort der Vielfalt“ wird zugestimmt. 
3) Die kommunale Federführung obliegt dem Interkulturellen Büro. 
4) Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen. 
 
 
Anlagen: Aufruf 
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
 
Begründung: 
 
Ende November 2007 wurde von der Bundesregierung die Initiative „Orte der Vielfalt“ gestartet. Die 
Initiative möchte die demokratischen Kräfte in Städten, Gemeinden, Kreisen und Zusammenschlüssen 
von Kommunen in ihrem Engagement für Vielfalt, Toleranz und Demokratie vor Ort unterstützen.  
Ziel der Initiative ist es, bis zum Jahr 2010 möglichst viele Kommunen und Akteure der 
Zivilgesellschaft in ganz Deutschland dafür zu gewinnen, sich vor Ort für Vielfalt und gegen 
Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus zu engagieren. 
Die über 12.000 Kommunen in Deutschland sind aufgerufen, sich durch die Erklärung für Vielfalt, 
Toleranz und Demokratie an der Initiative zu beteiligen und somit deutlich sichtbar zur Vielfalt als 
einem wichtigen Grundwert demokratischen Zusammenlebens zu bekennen. Hat eine Kommune die 
Erklärung unterzeichnet, wird sie in einer Deutschlandkarte auf der Webseite www.orte-der-vielfalt.de
 
farbig markiert. 
Besonders engagierte Kommunen, die bereits aktiv sind und über ein nachhaltiges Konzept zur 
Stärkung von Toleranz und Demokratie verfügen, können sich darüber hinaus um die Auszeichnung 
(Ortsschild) "Ort der Vielfalt" bewerben. 
Patinnen und Paten der Aktion sind unter anderem Vertreter der Frauen- und Männer- 
Nationalmannschaften des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Weiteren Schub erfährt die Initiative 
durch die Bundesländer, die kommunalen Spitzenverbände sowie Organisationen der 
Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Gewerkschaften. Diese Verbände und Organisationen haben dazu 
eine entsprechende Erklärung abgegeben. Frau Steffi Jones, Präsidentin des Organisationskomitees 
der FIFA WM 2011, steht der Initiative bereits als erste Patin zur Seite. 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist bereits im Rahmen des Bundesprogramms „Vielfalt-tut-gut / 
Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ engagiert, setzt den Lokalen Aktionsplan um und erfüllt 
einen großen Teil der Voraussetzungen für die Bewerbung. Auszuarbeiten ist zusätzlich ein 
diesbezügliches Bewerbungskonzept (s. Anlage). Zusätzliche kommunale Haushaltsmittel sind nicht 
erforderlich. 
 
Darmstadt, 20.12.2007 
531 ot 
 
 
Dezernat II     Dezernat V 
 
 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz    Jochen Partsch 
Bürgermeister     Stadtrat 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (2)

TOP 20
TOP 2

Details

Vorlagen-Nr.
2008/0004
Typ
Magistratsvorlage
Datum
20.12.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00