2008/0004
Bewerbung der Wissenschaftsstadt Darmstadt als Ort-der-Vielfalt
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Bundesweite Initiative „Orte der Vielfalt“ – eine bundesweite kommunikative Strategie zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie 1. Anliegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus sind nicht verein- bar mit den Grundwerten unserer Gesellschaft. Die demokratischen gesellschaftlichen Kräfte unseres Landes – Bund, Länder, Kommu- nen, die zivilgesellschaftlichen Organisationen, Bürgerinnen und Bürger, die politischen Parteien, die Medien, die Wirtschaft, die Gewerkschaften, die Kirchen und Religionsgemein - schaften sowie der Sport – müssen jeder Form von Extremismus entschieden entgegentreten. Nur gemeinsam können wir dafür sorgen, dass die Menschenwürde geachtet, demokratische Werte vermittelt sowie Vielfalt und T oleranz in Deutschland gelebt werden. Gerade der lokale Raum ist für die Stärkung von T oleranzdenken und Demokratie von besonderer Bedeutung. Vor Ort vollzieht sich der gesellschaftliche und politische Alltag. Und hier sind die Auswirkungen von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemi- tismus besonders spürbar. T reffpunkte von Rechtsextremisten, das Zurschautragen extre- mistischer Einstellungen im Alltag, der Zulauf zu Freizeitangeboten rechtsextremistischer Parteien und die Verbreitung rechtsextremistischen und fremdenfeindlichen Gedankenguts auf Schulhöfen sind nur einige Beispiele dafür. Die Handlungsbereitschaft und das Selbst- verständnis vor allem der Kommunen und der Zivilgesellschaft sind entscheidend dafür, wie wirksam der Verbreitung und Verfestigung rechtsextremistischer Einflüsse entgegengewirkt wird. Mit der bundesweiten Initiative „Orte der Vielfalt“ unterstützen und fördern das Bundesmi- nisterium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium des Innern und die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration das Enga- gement der demokratischen Kräfte in Städten, Gemeinden, Kreisen und Zusammenschlüs- sen von Kommunen zur Stärkung von Vielfalt, T oleranz und Demokratie. Als Zeichen der Anerkennung werden Kommunen, die sich besonders für Vielfalt, T oleranz und Demokratie engagieren, mit einem Schild ausgezeichnet, das an zentraler Stelle aufgestellt wird und sie als beispielhaften Ort der Vielfalt ausweist. Die Initiative beginnt am 26. November 2007 und läuft zunächst bis 2010. 2. Aufruf Alle Kommunen werden aufgerufen, sich an der Initiative zu beteiligen. Mit ihrer T eilnahme setzten sie ein deutliches Signal gegen jede Form von Extremismus, insbesondere Rechtsex- tremismus, und für Vielfalt, T oleranz und Demokratie. Auf der Webseite zur Initiative www.orte-der-vielfalt.de können Städte, Gemeinden, Kreise und Zusammenschlüsse von Kommunen ihr Interesse an der T eilnahme der Initiative bekunden. Dort finden sich auch weitere Informationen zur Initiative. Die an der Initiative teilnehmenden Kommunen werden auf der Webseite öffentlich gemacht. 1 3. Teilnahmevoraussetzungen Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um sich für die Auszeichnung als „Ort der Vielfalt“ bewerben zu können: • T eilnahmeberechtigt sind Städte, Gemeinden, Kreise und Zusammenschlüsse von Kommunen mit einer Größe von mindestens 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. • Die teilnehmende Kommune hat die Erklärung für Vielfalt, T oleranz und Demokratie abgegeben (s. Anlage). • Die Stadt, die Gemeinde, der Kreis oder der Zusammenschluss von Kommunen nimmt die Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus ernst und engagiert sich nachhaltig für Vielfalt, T oleranz und Demokratie. • Die Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung und der Zivilgesellschaft – hier insbesondere die Jugend- und Wohlfahrtsverbände und Sport- und Hilfsorganisationen – arbeiten vor Ort in einem aktiven Bündnis beziehungsweise Netzwerk zur Stärkung von Vielfalt, T oleranz und Demokratie zusammen. • In der Stadt, der Gemeinde, dem Kreis oder dem Zusammenschluss von Kommunen exis - tieren Angebote zur aktiven Beteiligung und T eilhabe der Bürgerinnen und Bürger. • Es wird ein öffentlicher Diskurs über Vielfalt, T oleranz und Demokratie geführt. • Es liegt ein Konzept zum Ort der Vielfalt vor. Dieses enthält neben der Beschreibung des nachhaltigen Engagements für Vielfalt, T oleranz und Demokratie auch eine Beschreibung, wo das Schild vor Ort aufgestellt werden soll, wie die öffentlichkeitswirksame Enthüllung/ Aufstellung des Schildes erfolgen soll sowie welche weiteren Maßnahmen geplant sind, mit denen das Bekenntnis als Ort der Vielfalt der Öffentlichkeit kommuniziert wird. Die teilnehmenden Kommunen haben dafür Sorge zu tragen, dass die T eilnahmevorausset- zungen während der gesamten Laufzeit der Initiative erfüllt sind. 4. Teilnahmefristen Dreimal im Jahr wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Die T ermine werden auf der Webseite zur Initiative rechtzeitig bekannt gegeben. Die erste Bewerbungsrunde startet Anfang 2008. Erste Schilder sollen im Frühjahr 2008 übergeben werden. 5. Auswahlverfahren Die eingehenden T eilnahmebewerbungen werden im Hinblick auf die Erfüllung der T eil- nahmevoraussetzungen durch die Regiestelle Vielfalt des Programms „VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, T oleranz und Demokratie“ (www.vielfalt-tut-gut.de) bewertet. In diese Bewertung sind Expertinnen und Experten einbezogen. 2 Votum der Länder und kommunalen Spitzenverbände der Länder Auf dieser Grundlage wird durch die Regiestelle Vielfalt ein Votum von dem jewei- ligen Bundesland zur Bewerbung eingeholt. Die Vertreterinnen und Vertreter des Bundeslandes stimmen sich diesbezüglich mit den kommunalen Spitzenverbänden ihres Landes ab. Entscheidung Die endgültige Entscheidung über die Auszeichnung wird durch das Bundesministe- rium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundes- ministerium des Innern und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration getroffen und bekannt gegeben. 6. Auszeichnung/Verleihung Die Schilder, die die ausgezeichneten Kommunen zum Ort der Vielfalt erklären, sollen vor Ort öffentlichkeitswirksam an die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt, der Gemeinde, des Kreises oder des Zusammenschlusses von Kommunen übergeben beziehungsweise von diesen selbst öffentlichkeitswirksam enthüllt werden. 7. Unterzeichnung der Erklärung Die Erklärung kann von der Kommune auch unabhängig von der Bewerbung für die Aus- zeichnung als „Ort der Vielfalt“ abgegeben werden, wenn die Kommune die zur T eilnahme notwendige Mindestgröße nicht erreicht und kein Zusammenschluss mit anderen Kommu- nen möglich ist. Auch diese Form der Mitwirkung wird auf der Webseite der Initiative veröffentlicht. ANLAGE: Erklärung für Vielfalt, T oleranz und Demokratie • 3 • Die Städte, Gemeinden und Kreise erklären sich bereit, einen aktiven Beitrag zur Stärkung von Vielfalt, T oleranz und Demokratie und zur Bekämpfung von Rechtsextremismus, Frem- denfeindlichkeit und Antisemitismus zu leisten. Leitziele ihres Handelns sind dabei: • das Einstehen für und die Förderung von demokratischen Werten und T oleranz; • die Förderung von sozialem Engagement; • das entschlossene Handeln gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antise- mitismus und damit zusammenhängende Gewalt; • die Vernetzung und Zusammenarbeit mit den demokratischen Kräften vor Ort; • die soziale und emotionale Stärkung junger Menschen mit dem Ziel, sie gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus zu wappnen. Die Städte, Gemeinden und Kreise erklären sich bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Zuständigkeiten zum Beispiel folgende Maßnahmen zu ergreifen: I. Qualifizierung und Unterstützung von Akteuren mit Vorbildfunktion Lokale Mandatsträger und Verantwortliche in demokratischen Parteien, Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Verwaltung, demokratische Organisationen der Zivilgesell- schaft sowie die Vertreterinnen und Vertreter der lokalen Wirtschaft sind Vorbilder bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus und beim Einsatz für Vielfalt, T oleranz und Demokratie. Sie stellen sich rechtsextremistischen, frem- denfeindlichen und antisemitischen Einflüssen wirksam entgegen. Die Städte, Gemeinden und Kreise unterstützen sie dabei. Dazu können folgende Maßnahmen beitragen: • Information der kommunalen Mandatsträger sowie der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus den vor Ort ansässigen demokratischen Organisationen der Zivil- gesellschaft, damit sie die Auseinandersetzung mit rechtsextremistischen Parolen und Geschichtsverfälschungen aufnehmen und entsprechenden T endenzen in der Bevölkerung so früh wie möglich entgegentreten können; ANLAGE Erklärung für Vielfalt, Toleranz und Demokratie im Rahmen der bundesweiten Initiative „Orte der Vielfalt“ 1 • Begleitung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im kompetenten Umgang mit rechtsextremistischen Phänomenen und Unterstützung bei den dabei auftretenden Konflikten und Interessenkollisionen; • Aufforderungen an die lokale Wirtschaft, dafür zu sorgen, dass in den Betrieben die Vielfalt der Belegschaften gefördert und rechtsextremistisches, fremdenfeindliches und antisemitisches Gedankengut am Arbeitsplatz keinen Raum findet. II. Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen demokratischen Kräften vor Ort Die Städte, Gemeinden und Kreise arbeiten eng mit den Sicherheitsbehörden und den de- mokratischen Kräften vor Ort zusammen – insbesondere Initiativen und Organisationen der Zivilgesellschaft, politischen Parteien, der lokalen Wirtschaft und Gewerkschaften, lokalen Medien, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Sportvereine und -verbände – und unterstüt- zen diese in ihren Initiativen für Vielfalt, T oleranz und Demokratie und gegen Rechtsextre- mismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus. Hierzu können folgende Maßnahmen beitragen: • Unterstützung der Sicherheitsbehörden bei Maßnahmen der Information und Auf- klärung von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und Eltern über Erscheinungsformen des Rechtsextremismus sowie effektive Gegenstrategien; • Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden mit dem Ziel gegenseitiger Informa- tion bei Vorliegen spezieller Erkenntnisse über die rechtsextremistische Szene (z. B. öffentliche T reffpunkte der Szene); • Unterstützung von Initiativen und Organisationen der Zivilgesellschaft, insbeson- dere auch von Zugewanderten, sowie politischer Parteien, Gewerkschaften und der lokalen Wirtschaft in ihrer Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus, Fremden - feindlichkeit und Antisemitismus und Einbindung in kommunale Aktionsbündnisse. III. Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen Offenheit und Neugier, Konfliktfähigkeit, ein angemessenes Selbstwertgefühl und emotio- nale Ausgeglichenheit sind Kompetenzen, die Kinder und Jugendliche gegen Rechtsextre- mismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus wappnen. Die Städte, Gemeinden und Kreise fördern diese sozialen und emotionalen Kompetenzen so früh wie möglich. Dazu können folgende Maßnahmen beitragen: • Altersadäquate Vermittlung von T oleranz im Umgang miteinander bereits in der frühkindlichen Erziehung. Entsprechende Qualifizierungsangebote sollten sowohl für Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen als auch für Mütter und Väter bereitgestellt werden. 2 • Anregung, dass politische und historische Bildung, die Erziehung zu Demokratie und T oleranz, das Kennenlernen anderer Kulturen und Religionen, die Förderung des Miteinanders unter Schülerinnen und Schülern sowie die Vermittlung von Abwehr- strategien gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit zentrale Inhalte außerunterrichtlicher Angebote sind. • In Zusammenarbeit mit den demokratischen Parteien, Gewerkschaften, der loka- len Wirtschaft, den Kirchen und Religionsgemeinschaften, Jugendorganisationen, Sportverbänden sowie weiteren Initiativen der Zivilgesellschaft dafür Sorge tragen, dass Kinder und Jugendliche vor Ort vielfältige Möglichkeiten zur abwechslungs- reichen Freizeitgestaltung und zum demokratischen gesellschaftlichen Engagement vorfinden und nicht den Lockangeboten von rechtsextremistischen Organisationen und Parteien überlassen werden. 3
2008/0004
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 10.01.2008 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat V Dezernat II Amt: Interkulturelles Büro an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Öffentlich: Verteiler: Vorlage-Nr. 2008/0004 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Bewerbung der Wissenschaftsstadt Darmstadt als Ort-der-Vielfalt Vorlage vom: 20.12.2007 Beschlussvorschlag: 1) Der Aufruf der Bundesregierung zur Beteiligung der Kommunen an der Initiative „Orte der Vielfalt“ wird zur Kenntnis genommen. 2) Der Abgabe der Erklärung für Vielfalt, Toleranz und Demokratie durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie der Bewerbung für die Auszeichnung als „Ort der Vielfalt“ wird zugestimmt. 3) Die kommunale Federführung obliegt dem Interkulturellen Büro. 4) Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen. Anlagen: Aufruf Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung: Ende November 2007 wurde von der Bundesregierung die Initiative „Orte der Vielfalt“ gestartet. Die Initiative möchte die demokratischen Kräfte in Städten, Gemeinden, Kreisen und Zusammenschlüssen von Kommunen in ihrem Engagement für Vielfalt, Toleranz und Demokratie vor Ort unterstützen. Ziel der Initiative ist es, bis zum Jahr 2010 möglichst viele Kommunen und Akteure der Zivilgesellschaft in ganz Deutschland dafür zu gewinnen, sich vor Ort für Vielfalt und gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus zu engagieren. Die über 12.000 Kommunen in Deutschland sind aufgerufen, sich durch die Erklärung für Vielfalt, Toleranz und Demokratie an der Initiative zu beteiligen und somit deutlich sichtbar zur Vielfalt als einem wichtigen Grundwert demokratischen Zusammenlebens zu bekennen. Hat eine Kommune die Erklärung unterzeichnet, wird sie in einer Deutschlandkarte auf der Webseite www.orte-der-vielfalt.de farbig markiert. Besonders engagierte Kommunen, die bereits aktiv sind und über ein nachhaltiges Konzept zur Stärkung von Toleranz und Demokratie verfügen, können sich darüber hinaus um die Auszeichnung (Ortsschild) "Ort der Vielfalt" bewerben. Patinnen und Paten der Aktion sind unter anderem Vertreter der Frauen- und Männer- Nationalmannschaften des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Weiteren Schub erfährt die Initiative durch die Bundesländer, die kommunalen Spitzenverbände sowie Organisationen der Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Gewerkschaften. Diese Verbände und Organisationen haben dazu eine entsprechende Erklärung abgegeben. Frau Steffi Jones, Präsidentin des Organisationskomitees der FIFA WM 2011, steht der Initiative bereits als erste Patin zur Seite. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist bereits im Rahmen des Bundesprogramms „Vielfalt-tut-gut / Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ engagiert, setzt den Lokalen Aktionsplan um und erfüllt einen großen Teil der Voraussetzungen für die Bewerbung. Auszuarbeiten ist zusätzlich ein diesbezügliches Bewerbungskonzept (s. Anlage). Zusätzliche kommunale Haushaltsmittel sind nicht erforderlich. Darmstadt, 20.12.2007 531 ot Dezernat II Dezernat V Wolfgang Glenz Jochen Partsch Bürgermeister Stadtrat Anlagen
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0004
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 20.12.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00