2687/2023
Realsisierung von Rollhockeyplätzen im Stadtbezirk Kalk
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2424 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/52/520/2 Vorlagen-Nummer 2687/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.08.2023 Realsisierung von Rollhockeyplätzen im Stadtbezirk Kalk (AN/0085/2023) In Köln und dem Stadtbezirk Kalk gibt es einige Outdoor-Freizeitmöglichkeiten für Jugendli- che. Bolzplätze, Basketballfelder sowie Skateranlagen. Jedoch fehlt für ein vielfältiges Sport- angebot die Möglichkeit, Rollhockey im Stadtbezirk Kalk zu spielen. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Voraussetzungen müssen für die Errichtung eines Outdoor-Rollhockeyplatzes vorliegen? Die internationalen Standard-Spielfeldabmessungen für Rollhockey betragen 20 x 40 Meter. Nach den internationalen Bestimmungen sind alle Spielfelder ab 17 x 34 Meter bis 22 x 44 Meter zulässig. Als Begrenzung für das Spielfeld dient eine 1 m hohe Bande. Das Spielfeld muss eine ebene und geglättete Oberfläche aus einem zugelassenen Material aufweisen, das nicht schlüpfrig ist und ein gutes Gleiten beim Rollschuhlaufen ermöglicht, wie z.B. Parkett, Zement, Asphalt oder vergleichbares. Hinzu kommen zwei Tore sowie die Linierungen des Spielfeldes. Grds. kann Rollhockey aber auf allen Flächen gespielt werden, die die beschrie- benen Untergründe aufweisen. So wird etwa auf dem P 5 am RheinEnergieStadion regemä- ßig Rollhockey gespielt. 2. Welche Plätze im Stadtbezirk Kalk wären für die Errichtung eines solchen Angebots aus Sicht der Verwaltung sinnvoll? Vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses zur Klimaneutralität wäre die Schaffung eines sol- chen Angebotes auf jenen Flächen sinnvoll, die die erforderliche Größe aufweisen und bereits versiegelt sind. Dies trifft aktuell weder auf die in Kalk vorhandenen städtischen Sportstätten noch auf die Bolzplätze zu. Ansonsten wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 3. Können Rollhockeyplätze auf Schulhöfen weiterführender Schulen in Verbindung der Öffnung dieser Höfe für die Allgemeinheit errichtet werden? Wenn die entsprechenden Flächen vorhanden sind und die Öffnung dieser Schulhöfe vorge- nommen wird, wäre dies denkbar. Die Errichtung von Rollhockeyplätzen müsste in jedem Ein- zelfall unter Berücksichtigung der schulischen Anforderungen sowie sowohl von Finanz-, War- tungs- als auch aus Umweltaspekten geprüft werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2687/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 23.08.2023
- Erstellt
- 21.08.2023 10:40