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2687/2023

Realsisierung von Rollhockeyplätzen im Stadtbezirk Kalk

Beantwortung einer Anfrage (BV) 23.08.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 24.08.2023, TOP 9.1.8

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2424 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2687/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.08.2023 
 
Realsisierung von Rollhockeyplätzen im Stadtbezirk Kalk 
(AN/0085/2023) 
In Köln und dem Stadtbezirk Kalk gibt es einige Outdoor-Freizeitmöglichkeiten für Jugendli-
che. Bolzplätze, Basketballfelder sowie Skateranlagen. Jedoch fehlt für ein vielfältiges Sport-
angebot die Möglichkeit, Rollhockey im Stadtbezirk Kalk zu spielen. 
 
Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Welche Voraussetzungen müssen für die Errichtung eines Outdoor-Rollhockeyplatzes 
vorliegen? 
 
Die internationalen Standard-Spielfeldabmessungen für Rollhockey betragen 20 x 40 Meter. 
Nach den internationalen Bestimmungen sind alle Spielfelder ab 17 x 34 Meter bis 22 x 44 
Meter zulässig. Als Begrenzung für das Spielfeld dient eine 1 m hohe Bande. Das Spielfeld 
muss eine ebene und geglättete Oberfläche aus einem zugelassenen Material aufweisen, das 
nicht schlüpfrig ist und ein gutes Gleiten beim Rollschuhlaufen ermöglicht, wie z.B. Parkett, 
Zement, Asphalt oder vergleichbares. Hinzu kommen zwei Tore sowie die Linierungen des 
Spielfeldes. Grds. kann Rollhockey aber auf allen Flächen gespielt werden, die die beschrie-
benen Untergründe aufweisen. So wird etwa auf dem P 5 am RheinEnergieStadion regemä-
ßig Rollhockey gespielt. 
 
2. Welche Plätze im Stadtbezirk Kalk wären für die Errichtung eines solchen Angebots 
aus Sicht der Verwaltung sinnvoll? 
 
Vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses zur Klimaneutralität wäre die Schaffung eines sol-
chen Angebotes auf jenen Flächen sinnvoll, die die erforderliche Größe aufweisen und bereits 
versiegelt sind. Dies trifft aktuell weder auf die in Kalk vorhandenen städtischen Sportstätten 
noch auf die Bolzplätze zu. Ansonsten wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 
 
3. Können Rollhockeyplätze auf Schulhöfen weiterführender Schulen in Verbindung der 
Öffnung dieser Höfe für die Allgemeinheit errichtet werden? 
 
Wenn die entsprechenden Flächen vorhanden sind und die Öffnung dieser Schulhöfe vorge-
nommen wird, wäre dies denkbar. Die Errichtung von Rollhockeyplätzen müsste in jedem Ein-
zelfall unter Berücksichtigung der schulischen Anforderungen sowie sowohl von Finanz-, War-
tungs- als auch aus Umweltaspekten geprüft werden.

Beratungsverlauf (1)

24.08.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2687/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
23.08.2023
Erstellt
21.08.2023 10:40