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0425/2018

Anfrage AN/0138/2018 der Fraktion "Bündnis90Die Grünen"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 01.03.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 12.03.2018

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2971 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/321 
I-32-321 
Vorlagen-Nummer  28.02.2018 
 0425/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 12.03.2018 
 
Anfrage AN/0138/2018 der Fraktion "Bündnis90Die Grünen" 
Beantwortung von Fragen der Fraktion „Bündnis90Die Grünen“ AN 0138/2018 
 
Mit Schreiben vom 24.01.2018 bittet die Fraktion „Bündnis90Die Grünen“ um Beantwortung nachfol-
gender Fragen zur Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung, Rechtsfragen, Verga-
be/Internationales und um Information in den Wirtschaftsausschuss. 
 
1. Zu welchen Ereignissen sind Anträge zum Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Fei-
ertagen für das Jahr 2018 bei der Verwaltung eingegangen? 
2. Welche Anträge haben nach Einschätzung der Verwaltung eine realistische Chance auf eine 
rechtssichere Genehmigung? 
3. Wie ist der Stand der Gespräche mit Gewerkschaft ver.di in Hinsicht auf Sonderöffnungen in 
2018? 
4. Wann ist mit einer Beschlussvorlage für den Rat zu rechnen? 
 
Die Verwaltung nimmt zu der Anfrage der Fraktion „Bündnis90Die Grünen“ wie folgt Stellung: 
 
Bei der Verwaltung sind insgesamt 25 Anträge eingegangen.  
 
Antwort zu 1 - 4: 
 
Bei der Verwaltung sind insgesamt 25 Anträge eingegangen.  
 
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass in zehn Fällen die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben 
sind. Dabei handelt es sich um die Veranstaltungen in Deutz, Lindenthal, Neu-Ehrenfeld, Rath-
Heumar, Dellbrück, Sülz/Klettenberg, Porz, Kalk und Sürth sowie die Veranstaltung Weihnachtsmärk-
te. Diese Veranstaltungen genügen inhaltlich den gerichtlichen Anforderungen. Formal fehlt lediglich, 
und dies bei allen genannten Veranstaltungen mit Ausnahme der Weihnachtsmärkte, das Kriterium 
der Besucherprognose. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass alle zehn Veranstaltungen einen 
solchen beträchtlichen Besucherstrom anziehen und damit die Veranstaltungen selbst und nicht die 
Ladenöffnungen prägend für den Charakter dieser Sonntage sind. Zudem ist die Verwaltung der Auf-
fassung, dass eine Besucherprognose dieses Ergebnis in allen Fällen bestätigen würde. Es ist aller-
dings nicht auszuschließen, dass ein Gericht allein aufgrund des fehlenden formalen Kriteriums der 
Besucherprognose zu der Auffassung gelangt, dass eine Sonntagsöffnung unzulässig wäre.  
 
Grundsätzlich lehnt die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di verkaufsoffene Sonntage ab, kommt aber 
zu dem Ergebnis, zumindest bei den fünf Veranstaltungen in Deutz, Lindenthal, Neu-Ehrenfeld , Rath-
Heumar und Dellbrück die Bewertung der Verwaltung nachvollziehen zu können, bei den übrigen 
Veranstaltungen hingegen genügen ihr die Anlässe nicht. Ver.di behält sich eine verwaltungsgerichtli-
che Prüfung bei allen Anträgen vor.

2 
 
Die Beschlussvorlage für den Rat ist parallel eingebracht worden (Vorlagen Nr. 0249/2018). 
 
 
Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

12.03.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0425/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
01.03.2018
Erstellt
05.02.2018 11:42