0425/2018
Anfrage AN/0138/2018 der Fraktion "Bündnis90Die Grünen"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2971 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/321 I-32-321 Vorlagen-Nummer 28.02.2018 0425/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 12.03.2018 Anfrage AN/0138/2018 der Fraktion "Bündnis90Die Grünen" Beantwortung von Fragen der Fraktion „Bündnis90Die Grünen“ AN 0138/2018 Mit Schreiben vom 24.01.2018 bittet die Fraktion „Bündnis90Die Grünen“ um Beantwortung nachfol- gender Fragen zur Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung, Rechtsfragen, Verga- be/Internationales und um Information in den Wirtschaftsausschuss. 1. Zu welchen Ereignissen sind Anträge zum Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Fei- ertagen für das Jahr 2018 bei der Verwaltung eingegangen? 2. Welche Anträge haben nach Einschätzung der Verwaltung eine realistische Chance auf eine rechtssichere Genehmigung? 3. Wie ist der Stand der Gespräche mit Gewerkschaft ver.di in Hinsicht auf Sonderöffnungen in 2018? 4. Wann ist mit einer Beschlussvorlage für den Rat zu rechnen? Die Verwaltung nimmt zu der Anfrage der Fraktion „Bündnis90Die Grünen“ wie folgt Stellung: Bei der Verwaltung sind insgesamt 25 Anträge eingegangen. Antwort zu 1 - 4: Bei der Verwaltung sind insgesamt 25 Anträge eingegangen. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass in zehn Fällen die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Dabei handelt es sich um die Veranstaltungen in Deutz, Lindenthal, Neu-Ehrenfeld, Rath- Heumar, Dellbrück, Sülz/Klettenberg, Porz, Kalk und Sürth sowie die Veranstaltung Weihnachtsmärk- te. Diese Veranstaltungen genügen inhaltlich den gerichtlichen Anforderungen. Formal fehlt lediglich, und dies bei allen genannten Veranstaltungen mit Ausnahme der Weihnachtsmärkte, das Kriterium der Besucherprognose. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass alle zehn Veranstaltungen einen solchen beträchtlichen Besucherstrom anziehen und damit die Veranstaltungen selbst und nicht die Ladenöffnungen prägend für den Charakter dieser Sonntage sind. Zudem ist die Verwaltung der Auf- fassung, dass eine Besucherprognose dieses Ergebnis in allen Fällen bestätigen würde. Es ist aller- dings nicht auszuschließen, dass ein Gericht allein aufgrund des fehlenden formalen Kriteriums der Besucherprognose zu der Auffassung gelangt, dass eine Sonntagsöffnung unzulässig wäre. Grundsätzlich lehnt die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di verkaufsoffene Sonntage ab, kommt aber zu dem Ergebnis, zumindest bei den fünf Veranstaltungen in Deutz, Lindenthal, Neu-Ehrenfeld , Rath- Heumar und Dellbrück die Bewertung der Verwaltung nachvollziehen zu können, bei den übrigen Veranstaltungen hingegen genügen ihr die Anlässe nicht. Ver.di behält sich eine verwaltungsgerichtli- che Prüfung bei allen Anträgen vor. 2 Die Beschlussvorlage für den Rat ist parallel eingebracht worden (Vorlagen Nr. 0249/2018). Gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0425/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 01.03.2018
- Erstellt
- 05.02.2018 11:42