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0658/2017

Mündliche Anfrage der Sachkundigen Einwohnerin Grüßer zum "Planungsrahmen" (Mitteilung 1134/2016)

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 08.03.2017

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 27.03.2017, TOP 6.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3156 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/40/402/1 
 
Vorlagen-Nummer  06.03.2017 
 0658/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 27.03.2017 
Mündliche Anfrage der Sachkundigen Einwohnerin Grüßer zum "Planungsrahmen"  
(Mitteilung 1134/2016) 
Mündliche Anfrage von SE Grüßer betr. "Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Köl-
ner Schulen -1134/2016" aus der 19. Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 
12.12.2016 TOP 8.3 
 
Im Namen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik erklärt SE Grüßer, dass sich die Stadt AG 
eingehend mit der in gemeinsamer Sondersitzung mit Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und 
Schulausschuss am 13.06.2016 beschlossenen Vorlage "Planungsrahmen für pädagogische Raum-
konzepte an Kölner Schulen - 1134/2016" befasst habe. Im Ergebnis bewerte die Stadt AG Behinder-
tenpolitik das Konzept als positiv, weist jedoch auf folgende Mängel bzw. Anmerkungen hin. 
• Auf Seite 23 (Fortschreibung) werde ausgeführt „Spezifische Sanitäranlagen für Schülerinnen und 
Schüler mit gravierenden Beeinträchtigungen (Pflegebad, Malheur Toilette) können auch außerhalb 
des Clusters oder der Offenen Lernlandschaft z. B. in Verbindung mit der Erste-Hilfe-Station vorgese-
hen werden.“ Diese Aussage erscheine der Stadt AG Behindertenpolitik ein wenig dürftig. 
• Angaben zur Gestaltung der Aulas werden vermisst; die Stadt AG Behindertenpolitik hätte gerne 
konkrete Auskünfte z. B. zur farblichen Gestaltung, zu den Vorkehrungen für Hörgeschädigte bzw. 
Blinde • Teilweise fehlen in den Toilettenräumen die Behindertentoiletten. 
Die Stadt AG Behindertenpolitik bittet die Verwaltung darum, diese Punkte näher zu erläutern. 
Frau Rinnenburger, Geschäftsführende Betriebsleiterin der Gebäudewirtschaft, erklärt, die Ausfüh-
rungen an die zuständige Schulverwaltung weiterzugeben. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Bei dem „Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen“ handelt es sich um 
pädagogische Planungshinweise die zukünftig für alle Planungen von Neu- und Erweiterungsbauten 
bei Schulgebäuden der Stadt Köln zu berücksichtigen sind. Diese Hinweise ersetzen somit nicht be-
reits bestehende Vorgaben aus dem Bereich der Barrierefreiheit, sondern ergänzen diese lediglich 
nutzerspezifisch und treten neben die bereits bestehenden Vorgaben zur Barrierefreiheit. 
 
Die Vorgaben zum Thema Barrierefreiheit sind derzeit durch DIN-Vorgaben, das Bauordnungsrecht 
und die Anlage zu den Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards (BQA 26) mit dem Titel „Barriere-
freiheit von öffentlichen Gebäuden“ umfassend für Schulbauten in Köln geregelt.  
 
Die im Planungsrahmen dargestellten schematischen Darstellungen stellen lediglich eine vereinfach-
te, grafische Umsetzung der dort formulierten pädagogischen Ziele dar. 
Eine konkrete, projektspezifische Umsetzung aller weiteren fachspezifischen Anforderungen kann in 
den laufenden Schulbauprojekten durch die frühzeitige Einbindung eines entsprechenden Sachver-
ständigen für Barrierefreiheit gewährleistet werden. 
 
 
gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (1)

27.03.2017 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0658/2017
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
08.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27