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Mündliche Anfrage der Sachkundigen Einwohnerin Grüßer zum "Planungsrahmen" (Mitteilung 1134/2016)

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0658/2017 vom 08.03.2017

Stand: Am 27.03.2017 im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402/1 Vorlagen-Nummer 06.03.2017 0658/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 27.03.2017 Mündliche Anfrage der Sachkundigen Einwohnerin Grüßer zum "Planungsrahmen" (Mitteilung 1134/2016) Mündliche Anfrage von SE Grüßer betr. "Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Köl- ner Schulen -1134/2016" aus der 19. Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 12.12.2016 TOP 8.3 Im Namen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik erklärt SE Grüßer, dass sich die Stadt AG eingehend mit der in gemeinsamer Sondersitzung mit Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und Schulausschuss am 13.06.2016 beschlossenen Vorlage "Planungsrahmen für pädagogische Raum- konzepte an Kölner Schulen - 1134/2016" befasst habe. Im Ergebnis bewerte die Stadt AG Behinder- tenpolitik das Konzept als positiv, weist jedoch auf folgende Mängel bzw. Anmerkungen hin. • Auf Seite 23 (Fortschreibung) werde ausgeführt „Spezifische Sanitäranlagen für Schülerinnen und Schüler mit gravierenden Beeinträchtigungen (Pflegebad, Malheur Toilette) können auch außerhalb des Clusters oder der Offenen Lernlandschaft z. B. in Verbindung mit der Erste-Hilfe-Station vorgese- hen werden.“ Diese Aussage erscheine der Stadt AG Behindertenpolitik ein wenig dürftig. • Angaben zur Gestaltung der Aulas werden vermisst; die Stadt AG Behindertenpolitik hätte gerne konkrete Auskünfte z. B. zur farblichen Gestaltung, zu den Vorkehrungen für Hörgeschädigte bzw. Blinde • Teilweise fehlen in den Toilettenräumen die Behindertentoiletten. Die Stadt AG Behindertenpolitik bittet die Verwaltung darum, diese Punkte näher zu erläutern. Frau Rinnenburger, Geschäftsführende Betriebsleiterin der Gebäudewirtschaft, erklärt, die Ausfüh- rungen an die zuständige Schulverwaltung weiterzugeben. Antwort der Verwaltung: Bei dem „Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen“ handelt es sich um pädagogische Planungshinweise die zukünftig für alle Planungen von Neu- und Erweiterungsbauten bei Schulgebäuden der Stadt Köln zu berücksichtigen sind. Diese Hinweise ersetzen somit nicht be- reits bestehende Vorgaben aus dem Bereich der Barrierefreiheit, sondern ergänzen diese lediglich nutzerspezifisch und treten neben die bereits bestehenden Vorgaben zur Barrierefreiheit. Die Vorgaben zum Thema Barrierefreiheit sind derzeit durch DIN-Vorgaben, das Bauordnungsrecht und die Anlage zu den Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards (BQA 26) mit dem Titel „Barriere- freiheit von öffentlichen Gebäuden“ umfassend für Schulbauten in Köln geregelt. Die im Planungsrahmen dargestellten schematischen Darstellungen stellen lediglich eine vereinfach- te, grafische Umsetzung der dort formulierten pädagogischen Ziele dar. Eine konkrete, projektspezifische Umsetzung aller weiteren fachspezifischen Anforderungen kann in den laufenden Schulbauprojekten durch die frühzeitige Einbindung eines entsprechenden Sachver- ständigen für Barrierefreiheit gewährleistet werden. gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf

  1. 27.03.2017

    Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

    TOP 6.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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