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0538/2020

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parken auf der Bahnhofstraße in Köln-Sürth (Az.: 02-1600-290/19)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 27.04.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 11.05.2020, TOP 2.1

Anlage 2- Stellungnahme der Verwaltung

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Anlage 1- Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2.1- Lageplan

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Anlage 2.2- Konzept Längsparken

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Anlage 2- Stellungnahme der Verwaltung

2147 Zeichen

Anlage 2
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.05.2020 
Markierungsarbeiten auf der Bahnhofstraße in Köln-Sürth 
hier: Bürgereingabe gemäß § 24, Gemeindeordnung 
Der ursprüngliche, einstimmige Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen sah vor, dass Parken 
zwischen den Bäumen zu verhindern. Im Rahmen einer Verkehrsschau wurde die vorhandene Be-
schilderung überprüft und durch zusätzliche Verkehrszeichen ergänzt. Des Weiteren sollte zur Schul-
wegsicherung ein Fußgängerüberweg errichtet werden. Die Anordnung der zulässigen Höchstge-
schwindigkeit von 30 km/h sowie die Errichtung des Fußgängerüberwegs, sind zudem Anregungen 
der Bezirksvertretung. 
Aus Verkehrssicherheitsgründen wurde angeordnet das zukünftige Parken auf der Fahrbahn durch 
eine Markierung zu ordnen. Es wurde für diese Maßnahme ein Markierungsplan unter Berücksichti-
gung der Schleppkurven erstellt. Diese Planung beinhaltet auch die Darstellung der taktilen Elemente 
und der Anpassung der Bordsteine. 
Die Firma Debuschewitz hat am 25.03.2020 die vorhandene Mittelmarkierung entfernt. Am 30. und 
31.03.2020 wurden die Parkstände gemäß Plan (siehe Anlage) markiert. Da die baulichen Änderun-
gen noch nicht durchgeführt sind, konnte der Fußgängerüberweg (FGÜ) nicht markiert werden, ob-
wohl dies Bestandteil des vergebenen Auftrages ist. Der FGÜ kann erst markiert werden, wenn der 
Gehweg entsprechend angepasst ist. 
Es sind hier in der Vergangenheit leider Abstimmungsprobleme entstanden, sodass der Markierungs-
auftrag vergeben wurde, obwohl die baulichen Maßnahmen noch nicht durchgeführt wurden. Neben 
dem Einbau der taktilen Elemente ist eine Anpassung der Bordanlage im Kurvenbereich sowie As-
phaltarbeiten im Gehweg und der Fahrbahn notwendig.  
Ein neuer Termin für die Umsetzung dieser Maßnahmen kann aktuell nicht genannt werden. 
Eine Verschiebung des FGÜ aus dem Kurvenbereich heraus würde den Umfang der Arbeiten erheb-
lich minimieren und würde eine kurzfristige Umsetzung der Maßnahme möglich machen. Diese Mög-
lichkeit wird zurzeit geprüft. 
Anlage: 
1_Bahnhofstraße_2019-07-24_AP_MP_BS_1 
2_Bahnhofstraße_2019-07-24_AP_MP_BS_2

Anlage 1- Eingabe

2809 Zeichen

Anlage 1 
Sehr geehrte Frau xxx, 
sehr geehrter Herr xxx, 
 hiermit reiche ich gemeinsam mit Frau xxxxx folgende Eingabe gemäß § 24 GO NRW ein. 
Wir wenden uns gegen den Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 19.02.2018, worin 
eine grundlegende Änderung der Parkmöglichkeiten auf der Bahnhofstrasse in Köln-Sürth 
beschlossen worden ist. 
 Unsere Argumente gegen das geplante "alternierende" Parken auf der Fahrbahn und 
Alternativvorschläge entnehmen Sie bitte unserem angefertigten Flugblatt, mit dem wir gerade 
zahlreiche Unterschriften bei Nachbarn, Anwohnern und Betroffenen sammeln.  
 Hier eine Zusammenfassung: 
 Parken auf der Bahnhofstrasse in Köln-Sürth 
 Die Stadt will das Parken zwischen den Bäumen künftig verbieten. 
 Es soll „alternierend", also abwechselnd, auf beiden Fahrbahnen geparkt werden. 
 19 Parklätze werden dadurch entfallen. 
 Die Stadt begründet diese Maßnahme damit, dass die Geschwindigkeit des Straßenverkehrs 
reduziert werden soll. 
 Das bisherige Parken auf den Grünflächen sei bisher nur „geduldet" gewesen.  
 Wir Anwohner und Betroffene wehren uns gegen das geplante Vorgehen der Stadt und 
möchten auf folgende Punkte hinweisen: 
 Als langjährige Anwohner wissen wir, dass seit jeher (mindestens seit den 50er Jahren) auf 
der Bahnhofstrasse zwischen den Linden geparkt wurde. In den 80er Jahren wurden sogar 
um jeden Baum 2 bis 4 Parkpoller aufwendig in das Erdreich eingelassen, um die Bäume 
vor Parkschäden erfolgreich zu schützen. 
 Der Autoverkehr auf der Bahnhofstrasse ist schon sehr ruhig - es wird nicht gerast! 
 Der Parkraum zwischen den Bäumen ist breit genug für ein Fahrzeug und beschränkt weder 
Gehweg noch Fahrbahn. 
 Das geplante Parken auf den Fahrbahnen   
o führt zu Stop-and-Go-Verkehr, der zu erhöhten Emissionen von Schadstoffen und 
Lärm führen kann; 
o gefährdet Radfahrer, die dann um die parkenden Autos herum fahren müssen; 
o gefährdet Fussgänger und insbesondere Schulkinder, die beim Überqueren 
der Straße von den parkenden Autos verdeckt werden; 
o gefährdet Autofahrer (besonders Ältere und solche mit körperlicher 
Behinderung), die aus ihren parkenden Fahrzeugen auf der Fahrbahnmitte 
aussteigen müssen; 
o macht eine Strassenreinigung wie bisher unmöglich - besonders im Herbst 
wegen der vielen Linden unerlässlich - weder durch die Anlieger noch durch die 
Stadt (AWB); 
o ist als Maßnahme völlig sinnfrei - hier werden Steuergelder verschwendet. 
o Alternativen zur Verkehrsberuhigung und zum Schutz der (Schul-)Kinder: 
Zebrastreifen, Tempo 30-Zonen, Geschwindigkeitsmessanlage. 
 Wir bitten um eine zügige Weiterleitung an die Fachverwaltung mit der Bitte um kurzfristige 
Beschlussvorlage vom Amt für Straßenverkehrsentwicklung. 
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. 
Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2505 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0538/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parken auf der Bahnhofstraße in Köln-Sürth (Az.: 02-1600-
290/19) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen dankt den Petentinnen für ihre Eingabe und bekräftigt die voran-
gegangenen Beschlüsse, dass zum Schutz der Allee das Parken zwischen den Linden zu verhindern 
ist und als Ersatz Parkflächen auf der Fahrbahn markiert werden sowie zur Schulwegsicherung auf 
der gesamten Länge der Bahnhofstraße eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeord-
net wird. 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.05.2020

2 
Begründung: 
Die Petentinnen wenden sich gegen den Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 
19.02.2018 (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
In der Sitzung am 26.01.2015 beschloss die Bezirksvertretung Rodenkirchen, dass seitens der Ver-
waltung ein Abstellen von Pkw zwischen den Linden zu verhindern ist. Grund hierfür ist der Schutz 
der vorhandenen Allee. Bei den unversiegelten Flächen in den Nebenanlagen handelt es sich um 
Bereiche, welche den Wurzeln der Bäume zur Versorgung mit Wasser, Bodenluft und Nährstoffen 
dienen. Die Allee ist seit dem 01.07.1980 ein eingetragenes Denkmal. 
 
Am 16.01.2018 fand hierzu mit Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksvertretung Rodenkirchen ein 
Ortstermin statt. Die anwesenden Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertreter zeigten sich einig dar-
über, dass der Beschluss vom 26.01.2015 beibehalten werden soll und die Stellplätze auf die Straße 
verlegt werden sollen. Im Nachgang des Ortstermins wurde am 19.02.2018 einstimmig beschlossen, 
dass die Verwaltung prüfen soll, wie der ruhende Verkehr auf die Straße platziert werden kann. 
 
Hierzu teilte die Verwaltung am 16.09.2019 mit, dass die Stellplätze alternierend in der Bahnhofstraße 
angeordnet werden. Nach Berücksichtigung der Grundstücks- und Feuerwehrzufahrten entstehen 20 
Stellplätze. Mit dieser Maßnahme einhergehen die gewünschte Errichtung eines Fußgängerüberwe-
ges, im Allgemeinen bekannt als Zebrastreifen, in der Verlängerung des Fußweges zur Grundschule 
und die Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. 
 
Anlagen 
Anlage 1 – Eingabe 
Anlage 2- Stellungnahme der Verwaltung 
Anlage 2.1- Lageplan 
Anlage 2.2- Konzept Längsparken

Anlage 2.1- Lageplan

1707 Zeichen

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Bahnhofstraße
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Seniorenweg
Heinrich Erpenbach Str.
Bergstr.
FeuerwehrzufahrtVZ274-53
VZ 274-53
VZ 274-53
LM 15
LM 13
VZ 274-53
VZ 283-30
LM 9
VZ 301
VZ 136-10 entfernen
VZ 150    entfernen
VZ 1004-? entfernen
VZ 205
VZ 1002-21
alter Pfosten mit VZ 283-11 ersatzlos entfernen
VZ 314 nur für Kunde ( Edeke )
neuer Pfosten
VZ 283-30
VZ 1053-30
VZ 283-30VZ 283-30  entfernen
X
LM 3
LM 7
LM 5
LM 11
LM 17
VZ 316
VZ 283-20
neuer Pfosten
VZ 283-10
X
X
X
VZ 222-10
VZ 222-20
VZ 357
Anschlussblatt 1
Anschlussblatt 2
KEINE VERMESSUNGSTECHNISCHE GRUNDLAGE
Maßnahme:  M  1:
Geplant:
Datum:
Amtsleiter/-in (66) Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in
Plannummer:
x
Gezeichnet:
250
2-Bahnhofstr.dpn 926 mm 601 mm
Erfen/Zwiener 18.01.2019
21.01.2019
Erfen 18.01.2019
66-MP-2019-01-21 , Blatt 1
Bahnhofstraße
Konzept-Längensparken
Anordnung  Nr: ______________________
Anhörungsverfahren für Beschilderungen /
Markierungen gemäß § 45 StVO
durchgeführt   am   ___________________
Polizeipräsidium Köln , 
Direktion  Verkehr/11
Im Auftrag  _______________________
Angeordnet: 
Stadt Köln,Die Oberbürgermeisterin ,
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Im Auftrag  ___________________________
2031/19 Mark.   2032/19 Beschild.
16.07.2019
Herr Sting
Frau Felden
Anlage 2.1

Beratungsverlauf (1)

11.05.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Bahnhofstraße
  • Bergstraße
  • Seniorenweg
  • Heinrich-Erpenbach-Straße
  • Im Faldergarten 15

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Details

Aktenzeichen
0538/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
27.04.2020
Erstellt
17.02.2020 10:00