0538/2020
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parken auf der Bahnhofstraße in Köln-Sürth (Az.: 02-1600-290/19)
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Anlage 2- Stellungnahme der Verwaltung
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Anlage 2 Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.05.2020 Markierungsarbeiten auf der Bahnhofstraße in Köln-Sürth hier: Bürgereingabe gemäß § 24, Gemeindeordnung Der ursprüngliche, einstimmige Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen sah vor, dass Parken zwischen den Bäumen zu verhindern. Im Rahmen einer Verkehrsschau wurde die vorhandene Be- schilderung überprüft und durch zusätzliche Verkehrszeichen ergänzt. Des Weiteren sollte zur Schul- wegsicherung ein Fußgängerüberweg errichtet werden. Die Anordnung der zulässigen Höchstge- schwindigkeit von 30 km/h sowie die Errichtung des Fußgängerüberwegs, sind zudem Anregungen der Bezirksvertretung. Aus Verkehrssicherheitsgründen wurde angeordnet das zukünftige Parken auf der Fahrbahn durch eine Markierung zu ordnen. Es wurde für diese Maßnahme ein Markierungsplan unter Berücksichti- gung der Schleppkurven erstellt. Diese Planung beinhaltet auch die Darstellung der taktilen Elemente und der Anpassung der Bordsteine. Die Firma Debuschewitz hat am 25.03.2020 die vorhandene Mittelmarkierung entfernt. Am 30. und 31.03.2020 wurden die Parkstände gemäß Plan (siehe Anlage) markiert. Da die baulichen Änderun- gen noch nicht durchgeführt sind, konnte der Fußgängerüberweg (FGÜ) nicht markiert werden, ob- wohl dies Bestandteil des vergebenen Auftrages ist. Der FGÜ kann erst markiert werden, wenn der Gehweg entsprechend angepasst ist. Es sind hier in der Vergangenheit leider Abstimmungsprobleme entstanden, sodass der Markierungs- auftrag vergeben wurde, obwohl die baulichen Maßnahmen noch nicht durchgeführt wurden. Neben dem Einbau der taktilen Elemente ist eine Anpassung der Bordanlage im Kurvenbereich sowie As- phaltarbeiten im Gehweg und der Fahrbahn notwendig. Ein neuer Termin für die Umsetzung dieser Maßnahmen kann aktuell nicht genannt werden. Eine Verschiebung des FGÜ aus dem Kurvenbereich heraus würde den Umfang der Arbeiten erheb- lich minimieren und würde eine kurzfristige Umsetzung der Maßnahme möglich machen. Diese Mög- lichkeit wird zurzeit geprüft. Anlage: 1_Bahnhofstraße_2019-07-24_AP_MP_BS_1 2_Bahnhofstraße_2019-07-24_AP_MP_BS_2
Anlage 1- Eingabe
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Anlage 1 Sehr geehrte Frau xxx, sehr geehrter Herr xxx, hiermit reiche ich gemeinsam mit Frau xxxxx folgende Eingabe gemäß § 24 GO NRW ein. Wir wenden uns gegen den Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 19.02.2018, worin eine grundlegende Änderung der Parkmöglichkeiten auf der Bahnhofstrasse in Köln-Sürth beschlossen worden ist. Unsere Argumente gegen das geplante "alternierende" Parken auf der Fahrbahn und Alternativvorschläge entnehmen Sie bitte unserem angefertigten Flugblatt, mit dem wir gerade zahlreiche Unterschriften bei Nachbarn, Anwohnern und Betroffenen sammeln. Hier eine Zusammenfassung: Parken auf der Bahnhofstrasse in Köln-Sürth Die Stadt will das Parken zwischen den Bäumen künftig verbieten. Es soll „alternierend", also abwechselnd, auf beiden Fahrbahnen geparkt werden. 19 Parklätze werden dadurch entfallen. Die Stadt begründet diese Maßnahme damit, dass die Geschwindigkeit des Straßenverkehrs reduziert werden soll. Das bisherige Parken auf den Grünflächen sei bisher nur „geduldet" gewesen. Wir Anwohner und Betroffene wehren uns gegen das geplante Vorgehen der Stadt und möchten auf folgende Punkte hinweisen: Als langjährige Anwohner wissen wir, dass seit jeher (mindestens seit den 50er Jahren) auf der Bahnhofstrasse zwischen den Linden geparkt wurde. In den 80er Jahren wurden sogar um jeden Baum 2 bis 4 Parkpoller aufwendig in das Erdreich eingelassen, um die Bäume vor Parkschäden erfolgreich zu schützen. Der Autoverkehr auf der Bahnhofstrasse ist schon sehr ruhig - es wird nicht gerast! Der Parkraum zwischen den Bäumen ist breit genug für ein Fahrzeug und beschränkt weder Gehweg noch Fahrbahn. Das geplante Parken auf den Fahrbahnen o führt zu Stop-and-Go-Verkehr, der zu erhöhten Emissionen von Schadstoffen und Lärm führen kann; o gefährdet Radfahrer, die dann um die parkenden Autos herum fahren müssen; o gefährdet Fussgänger und insbesondere Schulkinder, die beim Überqueren der Straße von den parkenden Autos verdeckt werden; o gefährdet Autofahrer (besonders Ältere und solche mit körperlicher Behinderung), die aus ihren parkenden Fahrzeugen auf der Fahrbahnmitte aussteigen müssen; o macht eine Strassenreinigung wie bisher unmöglich - besonders im Herbst wegen der vielen Linden unerlässlich - weder durch die Anlieger noch durch die Stadt (AWB); o ist als Maßnahme völlig sinnfrei - hier werden Steuergelder verschwendet. o Alternativen zur Verkehrsberuhigung und zum Schutz der (Schul-)Kinder: Zebrastreifen, Tempo 30-Zonen, Geschwindigkeitsmessanlage. Wir bitten um eine zügige Weiterleitung an die Fachverwaltung mit der Bitte um kurzfristige Beschlussvorlage vom Amt für Straßenverkehrsentwicklung. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/2 Vorlagen-Nummer 0538/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Parken auf der Bahnhofstraße in Köln-Sürth (Az.: 02-1600- 290/19) Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen dankt den Petentinnen für ihre Eingabe und bekräftigt die voran- gegangenen Beschlüsse, dass zum Schutz der Allee das Parken zwischen den Linden zu verhindern ist und als Ersatz Parkflächen auf der Fahrbahn markiert werden sowie zur Schulwegsicherung auf der gesamten Länge der Bahnhofstraße eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeord- net wird. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.05.2020 2 Begründung: Die Petentinnen wenden sich gegen den Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 19.02.2018 (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: In der Sitzung am 26.01.2015 beschloss die Bezirksvertretung Rodenkirchen, dass seitens der Ver- waltung ein Abstellen von Pkw zwischen den Linden zu verhindern ist. Grund hierfür ist der Schutz der vorhandenen Allee. Bei den unversiegelten Flächen in den Nebenanlagen handelt es sich um Bereiche, welche den Wurzeln der Bäume zur Versorgung mit Wasser, Bodenluft und Nährstoffen dienen. Die Allee ist seit dem 01.07.1980 ein eingetragenes Denkmal. Am 16.01.2018 fand hierzu mit Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksvertretung Rodenkirchen ein Ortstermin statt. Die anwesenden Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertreter zeigten sich einig dar- über, dass der Beschluss vom 26.01.2015 beibehalten werden soll und die Stellplätze auf die Straße verlegt werden sollen. Im Nachgang des Ortstermins wurde am 19.02.2018 einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung prüfen soll, wie der ruhende Verkehr auf die Straße platziert werden kann. Hierzu teilte die Verwaltung am 16.09.2019 mit, dass die Stellplätze alternierend in der Bahnhofstraße angeordnet werden. Nach Berücksichtigung der Grundstücks- und Feuerwehrzufahrten entstehen 20 Stellplätze. Mit dieser Maßnahme einhergehen die gewünschte Errichtung eines Fußgängerüberwe- ges, im Allgemeinen bekannt als Zebrastreifen, in der Verlängerung des Fußweges zur Grundschule und die Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Anlagen Anlage 1 – Eingabe Anlage 2- Stellungnahme der Verwaltung Anlage 2.1- Lageplan Anlage 2.2- Konzept Längsparken
Anlage 2.1- Lageplan
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2.0 4.4 2.0 4.1 12.0 2.0 5.0 15.0 -I 17 1 b 2 16 1 15 PIIIF III III F F III I I F F II II III F 5 11 19 12 3 III -I S I I I II I I II III II VI F W F S S F F II I III II II III II III II II II II I II II I II I II I II I I I F W M W M S P F F F F S P S S S F W F PS S S S P F F II 22 20 6-8 2-4 7 1 a 18 9 2 13 14 1 c 3 5 1 10 Bahnhofstraße (3) (1) (2) (2) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (2) (1) (2) Im Faldergarten 15,0 1 2 3 4 5 6 7 8 Seniorenweg Heinrich Erpenbach Str. Bergstr. FeuerwehrzufahrtVZ274-53 VZ 274-53 VZ 274-53 LM 15 LM 13 VZ 274-53 VZ 283-30 LM 9 VZ 301 VZ 136-10 entfernen VZ 150 entfernen VZ 1004-? entfernen VZ 205 VZ 1002-21 alter Pfosten mit VZ 283-11 ersatzlos entfernen VZ 314 nur für Kunde ( Edeke ) neuer Pfosten VZ 283-30 VZ 1053-30 VZ 283-30VZ 283-30 entfernen X LM 3 LM 7 LM 5 LM 11 LM 17 VZ 316 VZ 283-20 neuer Pfosten VZ 283-10 X X X VZ 222-10 VZ 222-20 VZ 357 Anschlussblatt 1 Anschlussblatt 2 KEINE VERMESSUNGSTECHNISCHE GRUNDLAGE Maßnahme: M 1: Geplant: Datum: Amtsleiter/-in (66) Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in Plannummer: x Gezeichnet: 250 2-Bahnhofstr.dpn 926 mm 601 mm Erfen/Zwiener 18.01.2019 21.01.2019 Erfen 18.01.2019 66-MP-2019-01-21 , Blatt 1 Bahnhofstraße Konzept-Längensparken Anordnung Nr: ______________________ Anhörungsverfahren für Beschilderungen / Markierungen gemäß § 45 StVO durchgeführt am ___________________ Polizeipräsidium Köln , Direktion Verkehr/11 Im Auftrag _______________________ Angeordnet: Stadt Köln,Die Oberbürgermeisterin , Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Im Auftrag ___________________________ 2031/19 Mark. 2032/19 Beschild. 16.07.2019 Herr Sting Frau Felden Anlage 2.1
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Bahnhofstraße
- Bergstraße
- Seniorenweg
- Heinrich-Erpenbach-Straße
- Im Faldergarten 15
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Details
- Aktenzeichen
- 0538/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 27.04.2020
- Erstellt
- 17.02.2020 10:00