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AN/0808/2025

Kommunale Kontrollen während und nach Straßenbauarbeiten

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 10.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 23.06.2025, TOP 7.2.9

Kommunale Kontrollen während und nach Straßenbauarbeiten und Baustellen die Gehweg und Fahrbahn beeinträchtigen

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Kommunale Kontrollen während und nach Straßenbauarbeiten und Baustellen die Gehweg und Fahrbahn beeinträchtigen

3110 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Stadtbezirk Mülheim 
Norbert Fuchs 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
                         
                        Die Linke          
                        Einzelmandatsträgerin                                                  
                        B. Hane-Knoll   
 
                        in der Bezirksvertretung  
                        Köln- Mülheim  
 
                           Bezirksrathaus  
                         Köln- Mülheim 
                         Wiener Platz 2a  
                         51065 Köln 
 
09.06.2025 
 
Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates  
 
Kommunale Kontrollen während und nach Straßenbauarbeiten 
 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, 
Baustellen gibt es mehr als genug in Köln. Sie stellen nicht immer, aber häufig 
Hindernisse und auch Gefahrenquellen für Verkehrsteilnehmende dar.   
Besonders in Mitleidenschaft gezogen sind nachweislich zu Fuß Gehende, 
insbesondere mobilitätseingeschränkte Menschen, die z.B. auf Gehstöcke, 
Rollatoren oder einen Rollstuhl angewiesen sind.                                                              
Nicht nur ältere Mitbürger*innen klagen so manches Mal ihr Leid. Gefährlich kann es 
auch für die Jüngsten auf ihrem Weg zur Kita oder Schule werden.                
Fahrradfahrende wissen zu dieser Thematik ebenfalls einiges zu berichten. 
Autospuren werden belassen, aber Fahrradfahrende müssen sich irgendwie auf 
dieselbe einfädeln, weil der Radweg stückweise wegfällt. 
Nicht immer werden alle Verkehrsteilnehmenden in Sachen Schutz vor möglichen 
Kollisionen aufgrund eines reduzierten Platzangebotes bedacht. 
Des Weilen bleiben Baustellenschilder, Absperrungen oder anderes Zubehör noch 
weiter an Ort und Stelle stehen, obwohl die Arbeit abgeschlossen ist.  
Ein aktueller Fall in der Jan-Wellem-Straße, bei dem die Fahrbahnhöhe nach 
Straßenbauarbeiten großflächig nicht wieder angeglichen wurde, scheint ein Beispiel 
dafür zu sein, was vermieden werden sollte.

Im Zusammenhang mit der dargestellten Thematik bitte ich um die Beantwortung 
folgender Fragen: 
 
1. Werden Straßenbauarbeiten nur von der Kommune ausgeführt oder welchen 
Anteil haben private Firmen an solchen Ausführungen? 
2. Werden Berichte über Durchführung und Beendigung von 
Straßenbauarbeiten einem koordinierenden Amt mitgeteilt und welches ist 
dies? 
3. Welche kommunalen Kontrollen finden während durchgeführter  
Straßenbauarbeiten und nach Beendigung derselben statt und wie sehen 
diese aus? 
4. An wen können sich Bürger*innen wenden, denen Gefahrenquellen oder nicht 
zumutbare Hindernisse im Zuge von Straßenbauarbeiten auffallen? 
5. Wie sieht das Vorgehen der kommunalen Stelle nach Meldung von 
Bürger*innen aus, ist die personelle Situation ausreichend, um den Hinweisen 
zeitnah nachzugehen und wie lange dauert es bis Abhilfe geschaffen werden 
kann? 
 
 
      
     Mit freundlichen Grüßen  
 
      gez. Beate Hane-Knoll      
      Die Linke Einzelmandatsträgerin in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim

Beratungsverlauf (1)

23.06.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
AN/0808/2025
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
10.06.2025
Erstellt
10.06.2025 10:20