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Kommunale Kontrollen während und nach Straßenbauarbeiten

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0808/2025 vom 10.06.2025

Stand: Am 23.06.2025 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Kommunale Kontrollen während und nach Straßenbauarbeiten und Baustellen die Gehweg und Fahrbahn beeinträchtigen

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    Herrn Bezirksbürgermeister Stadtbezirk Mülheim Norbert Fuchs Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Die Linke Einzelmandatsträgerin B. Hane-Knoll in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim Bezirksrathaus Köln- Mülheim Wiener Platz 2a 51065 Köln 09.06.2025 Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates Kommunale Kontrollen während und nach Straßenbauarbeiten Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, Baustellen gibt es mehr als genug in Köln. Sie stellen nicht immer, aber häufig Hindernisse und auch Gefahrenquellen für Verkehrsteilnehmende dar. Besonders in Mitleidenschaft gezogen sind nachweislich zu Fuß Gehende, insbesondere mobilitätseingeschränkte Menschen, die z.B. auf Gehstöcke, Rollatoren oder einen Rollstuhl angewiesen sind. Nicht nur ältere Mitbürger*innen klagen so manches Mal ihr Leid. Gefährlich kann es auch für die Jüngsten auf ihrem Weg zur Kita oder Schule werden. Fahrradfahrende wissen zu dieser Thematik ebenfalls einiges zu berichten. Autospuren werden belassen, aber Fahrradfahrende müssen sich irgendwie auf dieselbe einfädeln, weil der Radweg stückweise wegfällt. Nicht immer werden alle Verkehrsteilnehmenden in Sachen Schutz vor möglichen Kollisionen aufgrund eines reduzierten Platzangebotes bedacht. Des Weilen bleiben Baustellenschilder, Absperrungen oder anderes Zubehör noch weiter an Ort und Stelle stehen, obwohl die Arbeit abgeschlossen ist. Ein aktueller Fall in der Jan-Wellem-Straße, bei dem die Fahrbahnhöhe nach Straßenbauarbeiten großflächig nicht wieder angeglichen wurde, scheint ein Beispiel dafür zu sein, was vermieden werden sollte. Im Zusammenhang mit der dargestellten Thematik bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Werden Straßenbauarbeiten nur von der Kommune ausgeführt oder welchen Anteil haben private Firmen an solchen Ausführungen? 2. Werden Berichte über Durchführung und Beendigung von Straßenbauarbeiten einem koordinierenden Amt mitgeteilt und welches ist dies? 3. Welche kommunalen Kontrollen finden während durchgeführter Straßenbauarbeiten und nach Beendigung derselben statt und wie sehen diese aus? 4. An wen können sich Bürger*innen wenden, denen Gefahrenquellen oder nicht zumutbare Hindernisse im Zuge von Straßenbauarbeiten auffallen? 5. Wie sieht das Vorgehen der kommunalen Stelle nach Meldung von Bürger*innen aus, ist die personelle Situation ausreichend, um den Hinweisen zeitnah nachzugehen und wie lange dauert es bis Abhilfe geschaffen werden kann? Mit freundlichen Grüßen gez. Beate Hane-Knoll Die Linke Einzelmandatsträgerin in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim

Beratungsverlauf

  1. 23.06.2025

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 7.2.9, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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