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1508/2022

Bessere personelle Ausstattung von Schulen und Sporthallen, AN/0793/2022

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 02.06.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 02.06.2022, TOP 9.15

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

3269 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40 
 
Vorlagen-Nummer 
 1508/2022 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.06.2022 
 
 
Bessere personelle Ausstattung von Schulen und Sporthallen, AN/0793/2022 
Aufgrund des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (AN/0793/2022) hat die Bezirksvertretung 
Innenstadt folgenden Beschluss gefasst:  
 
Die Verwaltung wird konkret aufgefordert 
 
1. eine geeignete personelle Betreuung der sanitären Anlagen  an den Schulen im Bezirk zu or-
ganisieren 
2. durch ausreichend Hallenwart*innen und Hausmeister*innen die Betreuung und den Erhalt 
von Schul- und Sportanlagen auch in Zeiten der Schulferien sicherzustellen 
3. die Schulsozialarbeit aufzustocken, um die anzunehmenden Konflikte, wie auch der Zerstö-
rung entgegenzuwirken 
4. an geeigneter Stelle innerhalb der Verwaltung z. B. beim Amt für Kinderinteressen social-
media—erfahrene Personal beizusetzen, damit eine direkte Kommunikation zwischen den 
Kindern und Jugendlichen und der Stadt in den üblichen Social-Media-Kanälen sichergestellt 
wird.  
 
 
Die Verwaltung nimmt zu dem Beschluss sowie den Anregungen wie folgt Stellung: 
 
Zu 1. Im Rahmen der Toilettensanierungskonzepte der vergangenen Jahre waren die Schulen aufge-
fordert, entsprechende Konzepte zu entwickeln, die dauerhaft die Sicherstellung der hygienischen 
und baulichen Situation gewährleisten. Teilweise haben die Schulen bzw. die Fördervereine den Ein-
satz von Personal beauftragt und finanziert.  
Daneben gab und gibt es kein städtisches bzw. von der Stadt Köln beauftragtes Personal, das die 
sanitären Anlagen betreut. Hierfür stehen keine Finanzmittel zur Verfügung.  
 
Zu 2. Die Schulen sind mit Hausmeistern und teils mit Hallenwarten ausgestattet. Urlaubsansprüche 
werden in der Regel außerhalb der Schulzeiten realisiert, um den laufenden Schulbetrieb sicherzu-
stellen. Die Ferienzeiten können daher nur bedingt durch Vertretungsregelungen abgedeckt werden. 
Alle Ferienzeiten durch entsprechendes Personal abzusichern, würde den Einsatz einer nicht uner-
heblichen Anzahl zusätzlichen Personals bedürfen. Auch hierfür stehen keine Haushaltsmittel zur 
Verfügung.  
 
Zu 3. Die Anzahl der Schulsozialarbeit wurde insbesondere in den vergangenen Jahren erheblich 
aufgestockt, so dass immer mehr Schulen entsprechend ausgestattet werden konnten. Dabei wurden 
Kriterien wie z. B. Schulsozialindex, Inklusion etc. zugrunde gelegt. Weitere Stellen sind wünschens-
wert und erforderlich, können jedoch aktuell mit den verfügbaren Haushaltsmitteln nichts eingerichtet 
werden.

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Zu 4. Das dem Amt für Kinder, Jugend und Familie angeschlossene Kinder- und Jugendbüro unter-
hält einen gut gepflegten, authentischen Instagram-Kanal, der zielgruppengerechten Content anbie-
tet. Die Kinder und Jugendlichen der Stadt können diesen Kanal abonnieren und darüber direkt und 
unmittelbar mit der Jugendverwaltung kommunizieren. Hier wird in hoher Frequenz gepostet.  
Außerdem gehört es zu den Aufgaben der Fachstelle Medien – ebenfalls der Abteilung Kinderinteres-
sen und Jugendförderung im Amt für Kinder, Jugend und Familie zugeordnet – die Social-Media-
Kanäle im Blick zu behalten und Trends zu beobachten.

Beratungsverlauf (1)

02.06.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.15 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1508/2022
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
02.06.2022
Erstellt
03.05.2022 16:44