3925/2023
Hinweise zur Prüfsystematik im Zusammenhang mit der Prüfung Verwaltungsreform aufgrund der Presseberichterstattung ab 17.11.2023
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/14/141/3 Vorlagen-Nummer 27.11.2023 Korrektur h) 29.11.2023 3925/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Rechnungsprüfungsausschuss 05.12.2023 Hinweise zur Prüfsystematik im Zusammenhang mit der Prüfung Verwaltungsreform aufgrund der Presseberichterstattung ab 17.11.2023 In der Sitzung am 24.10.2023 wurden der Prüfbericht Verwaltungsreform (TOP 13.3, Vorlage 3107/2023) sowie die durch die Verwaltung erstellte Stellungnahme (Vorlage 2960/2023) durch den Rechnungsprüfungsausschuss (RPAu) in nichtöffentlicher Sitzung behandelt. Die Frage, ob Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) im öffentlichen oder nichtöffentli- chen Teil der Sitzungen des RPAu behandelt werden, ist - entgegen der Darstellung in der Presse - keine Entscheidung des RPA. Gemäß der Geschäftsordnung des Rates und der Be- zirksvertretungen (Fassung vom 18.06.2020) soll die „Beratung von Berichten des Rech- nungsprüfungsamtes in der Regel in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden“ (§ 2, Abs. 4, Buchstabe g). Ebenso ist in der Rechnungsprüfungsordnung (§ 8, Abs. 6) geregelt, dass Prüf- berichte grundsätzlich vertraulich zu behandeln sind. Der Rechnungsprüfungsausschuss und das RPA haben das Ansinnen nach öffentlicher Beratung von Prüfberichten der Verwaltungs- spitze bereits angetragen. Mit Blick auf die im Nachgang ab dem 17.11.2023 erschienenen Presseartikel zu diesem Thema werden die nachfolgenden Punkte seitens des RPA als Information zur Verfügung ge- stellt. Zunächst bleibt festzuhalten, dass in der durch die Presse gewählten Form der Darstel- lung eine stärkere Konzentration der Informationen als im Prüfbericht vorgenommen wurde. Dies ist grundsätzlich nachvollziehbar. Das RPA hat jedoch nicht die Feststellung getroffen, dass die Reform gescheitert ist. a) 35 Mio. EURO Einsparung Richtig ist, dass pauschale Absetzungen im Zusammenhang mit der Haushaltsplanauf- stellung auch bereits in der Vergangenheit erfolgt sind. Die Festlegung zur Einsparung von in Summe 35 Mio. Euro in den Haushaltsjahren 2017- 2020 wurde seitens der Verwaltung gegenüber der Politik im Rahmen der Haus- haltberatungen ausgesprochen und im Rahmen eines Berichts in der Stadtrevue (Aus- gabe 23.02.2017) auch der Öffentlichkeit gegenüber als Rechtfertigung für die vom Rat bewilligten Kosten angegeben. In der Sitzung des Finanzausschusses der Stadt Köln am 13.02.2017 wurde auf Anfrage mitgeteilt, dass die bisher in Verbindung mit der Verwaltungsreform im HH 2016/2017 ff. geplanten Effizienzgewinne in Höhe von 5 Mio. Euro für 2017 sowie 10 Mio. Euro ab 2018 ff. als pauschale Kürzungen der Sachkonten der Teilplanzeilen 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) und 16 (sonst. Ordentliche Aufwendungen) gebucht wurden, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar war, an welcher Stelle es zu Einspa- rungen kommen werde (Anlage 1). Die Formulierung „…da noch nicht klar war…“ suggeriert, dass es noch eine Klärung ge- ben wird. Dies ist jedoch nicht erfolgt. 2 b) Kosten der Reform Das RPA stellt am Anfang seines Berichtes fest, dass ein sonst üblicher Soll / Ist -Ver- gleich aufgrund der vorgefundenen Datenlage nicht möglich war. Weiterhin wird auch transparent erläutert, dass eine alternative Darstellung auf Basis der (geschätzten) An- gaben der Ämter in Form einer Berechnung erfolgt ist. Hierbei ist festzuhalten, dass aus einigen Bereichen so detaillierte Zahlen geliefert worden sind, dass diese auf eine klare Abgrenzung der Arbeitszeit für laufende Aufgaben und die Projekte der Verwaltungsre- form hinweisen. Die Wahrscheinlichkeit, dass in einem Privatunternehmen mit der Mitarbeitendenanzahl und der Finanzkapazität der Stadt Köln ein über mehrere Jahre laufendes Projekt ohne eine Kostenerfassung durchgeführt worden wäre, ist nach Einschätzung des RPA sehr gering. Die Menschen dieser Stadt unterliegen aufgrund der Lage ihres Gewerbebetriebes oder ihres Wohnortes einem Anschluss- und Benutzungszwang an diese Stadtverwaltung. Insofern ist es geboten mit Steuergeldern verantwortungsvoll umzugehen und dies auch transparent darstellen zu können. Es ist bedauerlich, dass dies im Rahmen des Projek- tes Verwaltungsreform nicht ebenso gehandhabt worden ist. Dem RPA ist sehr wohl be- wusst, dass der Betrag für die Kosten dieser Verwaltungsreform mit Sicherheit viel hö- her anzusetzen ist. Auf eine Hochrechnung der ermittelten Kosten für 128 auf die ge- samten 229 Projekte wurde durch das RPA jedoch ausdrücklich verzichtet. c) Nutzen der Prüfung Die Prüfung der Organisation und der Durchführung der Verwaltungsreform hat aus Sicht des RPA folgenden Nutzen: Der Nutzen ist spätestens dann erfüllt, wenn bei zukünftigen Projekten die Anmerkun- gen und Hinweise des RPA Beachtung finden. Die transparente Erfassung und Darstel- lung von Kosten sollte für aus Steuermitteln finanzierte Projekte immer eine Selbstver- ständlichkeit sein. d) Hinweis auf fehlende Erfassungen in den eigenen Projektberichten des RPA. Die Verwaltung teilt in ihrer Stellungnahme mit, dass im Projektmanagement grundsätz- lich die Projektverantwortlichen –also in diesem Fall auch das Rechnungsprüfungsamt - für die Erfüllung der Controllinganforderungen verantwortlich sind und nicht das Control- ling hierzu. Das Projekt im Rechnungsprüfungsamt wurde in der Zeit vom Mai 2018 bis Januar 2019 durchgeführt. In dieser Zeit wurde das Projekt auch durch einen Mitarbeiter der Gesamt- projektleitung insbesondere mit Blick auf die Projektstatusberichte intensiv begleitet und es wurden auch einzelne Punkte kritisch hinterfragt, jedoch nie das Thema "Personal- tage intern/ extern. Verantwortlich für die Durchführung des Gesamtprojektes waren nie die einzelnen Ämter sondern die Gesamtprojektleitung; hier lag somit auch die Fachauf- sicht. e) Auswertung der Rohdaten der anonymen Mitarbeitenden- Befragung Der Evaluationsbericht beschreibt, dass insgesamt 4.994 Mitarbeitende an der verwal- tungsinternen Befragung teilgenommen haben. Das entspricht einer Rücklaufquote von rund 23 %., Dies ist laut Evaluationsbericht im Vergleich zu anderen Onlinebefragungen innerhalb der Kölner Verwaltung verhältnismäßig hoch. Hier wurde durch die Verwaltung die Rücklaufquote von 23% als ausreichend für die von der Verwaltung gewählte Art der Auswertung angesehen. Das RPA hat eine andere Form der Darstellung auf Basis der Rohdaten gewählt. Für diese Form der Auswertung wird seitens der Verwaltung die Rücklaufquote jedoch als zu gering eingeschätzt. Dennoch stellt das RPA eine zulässige Form der Darstellung vor. Durch das RPA wurde im Übrigen nicht die Aussage getroffen, dass die Art der Auswertung der Mitarbeiten- denbefragung durch die Verwaltung falsch ist. f) Controlling- Werkzeug Da SAP-CO bereits seit vielen Jahren in der Stadtverwaltung eingesetzt wird ist genü- gend Erfahrungswissen in der Verwaltung für den Aufbau eines Controlling vorhanden. 3 Letztendlich hätte in jedem Amt lediglich eine statistische Kostenstelle pro Projekt einge- richtet werden müssen, auf der die Kosten verbucht werden können. g) Befragung der Stadtgesellschaft zum Ende der Verwaltungsreform Wenn das Ziel der Verwaltungsreform u. a. eine Verbesserung der Ergebnisse der Ver- waltungsarbeit war, warum wurden dann die Kunden der Verwaltung nicht am Anfang der Reform befragt? Eine solitäre Befragung der Stadtgesellschaft nur zum Ende der Reform ohne eine korrespondierende Befragung zum Anfang ergibt selbstverständlich keinen Sinn und wurde auch seitens des RPA nicht gefordert. Das Versäumnis ist somit schon beim Start der Reform entstanden. h) Verbesserung Bürgerservice* Hier verweist das RPA auf die Presseberichterstattung der vergangenen Wochen zur Studie des Verbraucherschutzvereins Berlin/ Brandenburg (VSVBB) zu den Kunden- zentren. Das RPA hat im Übrigen bewusst darauf verzichtet, den nichtmonetären Erfolg bzw. die (erfolgreiche) Umsetzung einzelner Projekte zu bewerten, da dies dem Engage- ment der Projektmitarbeitenden keine Rechnung getragen und umfangreiche Umfra- gen unter externen und internen Kunden seitens des RPA erfordert hätte. gez. Jülich
Anlage 1
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OBJ/A Stadtrat am 14.2.2017 0155/2017: Verwaltungsreform - Abschlussbericht der Konzeptphase Anfrage von Herrn Börschel im Finanzausschuss am 13.2.2017: Inwieweit wird neben dem nachvollziehbaren Ressourcenbedarf zur Umsetzung der Verwaltungsreform auch die Realisierung der im Haushalt 2016/2017 ff, eingeplanten Effizienzgewinne durch die Reform erwartet? Antwort 1. Planungen im Haushalt 2016/17 Bisher sind in Verbindung mit der Verwaltungsreform im HH 2016/201717 ff. 5 Mio. Euro Effizienzgewinne für 2017 sowie 10 Mio. Euro ab 2018ff als pauschale Kürzungen der Sachkonten der Teilplanzeilen 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) und 16 (sonst. Ordentliche Aufwendungen) gebucht, da noch nicht klar war, an welcher Stelle es zu Einsparungen kommen wird. 2. Wirtschaftlichkeitseffekte durch die Verwaltungsreform Ein erfolgreicher Reformprozess wird auch die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns deutlich verbessern. Die Effekte werden teils direkt eintreten, z.B. in Form optimierter Geschäftsprozesse, aber in großen Teilen auch indirekt z.B. durch eine rückläufige Personalausfallquote durch Krankheit. Durch eine Reduzierung der derzeitigen Krankheitsquote um einen Prozentpunkt würde die zusätzliche Kapazität von 180 Stellen (vollzeitverrechneter Arbeitsleistung) pro Jahr zur Verfügung stehen. Dies entspricht einer Steigerung des produktiven Personaleinsatzes um ca. 11 Mio. Euro. Wichtig ist, dass für den Umsetzungsprozess der Verwaltungsreform ein umfassendes und detailliertes Evaluationskonzept vorgesehen ist, mit dem eindeutig die Erreichung von Zielen bzw. Soll-Zuständen beobachtbar ist. Ein darauf aufbauender Transparentbericht ist erstmalig für Ende 2017 und dann im jährlichen Turnus vorgesehen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3925/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 29.11.2023
- Erstellt
- 24.11.2023 12:24