Jahresabschluss 2023 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1766/2025 vom 13.06.2025
Stand: Am 03.07.2025 im Rat ungeändert beschlossen.
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Anlage 1_ Jahresabschluss eE AWB 2023_Testat
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Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2023 - Testatsexemplar - Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Köln elektronische Kopie I Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln Bilanz zum 31. Dezember 2023 A K T I V A 31.12.2023 31.12.2022 € € A. UMLAUFVERMÖGEN I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 13.123.548,89 12.667.011,91 2. Forderungen gegen die Stadt Köln 10.327.048,18 12.336.620,11 3. Sonstige Vermögensgegenstände 1.983.993,30 25.434.590,37 3.998.978,46 29.002.610,48 II. Guthaben bei Kreditinstituten 2.127.078,64 1.345.860,00 27.561.669,01 30.348.470,48 27.561.669,01 30.348.470,48 P A S S I V A 31.12.2023 31.12.2022 € € A. EIGENKAPITAL I. Stammkapital 511.292,00 511.292,00 II. Allgemeine Rücklage 11.539.205,86 11.539.205,86 III. Bilanzverlust/-gewinn -3.991.107,15 2.117.150,90 - davon Verlustvortrag: € 2.117.150,90 (Vorjahr: € -2.395.240,06) - davon laufendes Ergebnis: € 6.108.258,05 (Vorjahr: € 4.512.390,96) 8.059.390,71 14.167.648,76 B. RÜCKSTELLUNGEN Sonstige Rückstellungen 220.241,00 225.966,00 C. VERBINDLICHKEITEN 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 4.000.000,00 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 17.849.929,88 10.117.612,83 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln und anderen Eigenbetrieben 1.297.534,81 1.796.263,64 4. Sonstige Verbindlichkeiten 134.572,61 40.979,25 - davon aus Steuern: € 40.979,25 (Vorjahr: € 40.979,25) 19.282.037,30 15.954.855,72 27.561.669,01 30.348.470,48 elektronische Kopie II Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 2023 2022 € € 1. Umsatzerlöse 246.409.251,02 251.023.763,76 2. Sonstige betriebliche Erträge 16.970,00 0,00 3. Materialaufwand Aufwendungen für bezogene Leistungen 246.811.491,80 243.678.187,54 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.984.442,65 2.797.478,43 5. Sonstige Zinsen und ähn liche Erträge 0,00 15.221,60 6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 738.544,62 49.720,14 7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 1.208,29 8. Ergebnis nach Steuern/ Jahresfehlbetrag/-über schuss -6.108.258,05 4.512.390,96 9. Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 2.117.150,90 -2.395.240,06 10. Bilanzverlust/-gewinn -3.991.107,15 2.117.150,90 elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln III/1 Anhang für das Wirtschaftsjahr 2023 Allgemeine Angaben Gemäß § 21 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) ist durch den Eigenbetrieb AWB für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Die allgemeinen Vorschriften, die Ansatzvorschriften, die Vorschriften über die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertungsvorschriften und die Vorschriften über den Anhang für den Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaften im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches finden sinngemäß Anwendung, sofern sich aus der EigVO NRW nichts anderes ergibt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Angaben zur Bilanz Aktiva Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Veranlagungen durch das Duale System (T€ 10.589) und die AWB GmbH (T€ 2.386). Die Forderungen gegen die Stadt Köln betreffen im Wesentlichen Ansprüche gegen das Steueramt (T€ 10.327). Die ausgewiesenen Forderungen gegen das Steueramt beruhen auf anteilsmäßiger Zuteilung von Gebühren aus dem Gesamtgebührenaufkommen der Stadt. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln III/2 Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten, wobei die Vorjahreszahlen stets in Klammern unter den betreffenden Zahlen des Wirtschaftsjahres 2023 ausgewiesen werden: Gesamtbetrag Davon mit einer Restlaufzeit 31.12.2023 mehr als (31.12.2022) bis 1 Jahr 1 Jahr € € € 1. Forderungen aus Lieferungen und 13.123.548,89 13.123.548,89 0,00 Leistungen (12.667.011,91) (12.667.011,91) (0,00) 2. Forderungen gegen die Stadt Köln 10.327.048,18 10.327.048,18 0,00 (12.336.620,11) (12.366.620,11) (0,00) 3. Sonstige Vermögensgegenstände 1.983.993,30 1.983.993,30 0,00 (3.998.978,46) 3.998.978,46) (0,00) 25.434.590,37 25.434.590,37 0,00 (29.002.610,48) (29.002.610,48) (0,00) Der Mittelzufluss aus Gebühreneinnahmen erfolgt vornehmlich über die monatliche bzw. quartalsweise Weiterleitung der Gebühreneinnahmen des Kassen- und Steueramtes der StadtKöln. Mit diesen Mitteln müssen die Aufwendungen des Eigenbetriebes AWB bis zum nächsten Gebühreneinzug finanziert werden. Die erforderliche Liquidität wird ggfs. durch Aufnahme von Tages- bzw. Termingeld am Geldmarkt sichergestellt. Die über den laufenden Bedarf hinaus zur Verfügung stehenden Mittel wurden kurzfristig als Tages- bzw. Monatsgeld angelegt. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln III/3 Passiva Entwicklung des Eigenkapitals: Um- Jahres- 1.1.2023 Zuführung buchung ergebnis 31.12.2023 T€ T€ T€ T€ Stammkapital 511 511 Allgemeine Rücklage 11.539 0 11.539 Verlust-/Gewinnvortrag -2.395 4.512 2.117 Jahresfehlbetrag/-überschuss 4.512 -4.512 -6.108 -6.108 Summe 14.167 0 -6.108 8.059 Gemäß § 9 der Betriebssatzung beträgt das Stammkapital € 511.292,00. Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Jahr 2023 wie folgt: 1.1.2023 Inan- spruch- nahme Auf- lösung Zu- führung 31.12.2023 T€ T€ T€ T€ T€ Prüfungs- und Beratungskosten 66 49 17 60 60 Sonstige Rückstellungen 160 0 0 0 160 226 49 17 60 220 Der Ansatz der Rückstellungen erfolgt in Höhe der Erfüllungsbeträge, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln III/4 Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten, wobei die Vorjahreszahlen stets in Klammern unter den betreffenden Zahlen des Wirtschaftsjahres 2022 ausgewiesen werden: Gesamtbetrag Davon mit einer Restlaufzeit 31.12.2023 bis 1 Jahr 1 - 5 Jahre Über 5 Jahre (31.12.2022) € € € € 1. Verbindlichkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 Gegenüber Kreditinstituten (4.000.000,00) 4.000.000,00) (0,00) (0,00) 2. Verbindlichkeiten aus Liefe- 17.849.929,88 17.849.929,88 0,00 0,00 rungen und Leistungen (10.117.612,83) (10.117.612,83) (0,00) (0,00) 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln und anderen 1.297.534,81 1.297.534,81 0,00 0,00 Eigenbetrieben (1.796.263,64) (1.796.263,64) (0,00) (0,00) 4. Sonstige Verbindlichkeiten 134.572,61 134.572,61 0,00 0,00 (40.979,25) (40.979,25) (0,00) (0,00) 19.282.037,30 19.282.037,30 0,00 0,00 (15.594.855,72) (15.594.855,72) (0,00) (0,00) Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln resultieren im Wesent lichen aus der Abrechnung der Verwaltungskostenerstattung für die Kosten des Eigenbetriebs. Die Verbindlichkeiten sind nicht gesichert. Sie sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln III/5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen zum 31. Dezember 202 3, die nicht in der B ilanz erscheinen, bestehen aus folgenden Verträgen (berücksichtigt bei einem Jahresvolumen > 1 Mio. €): Grundvertrag Abfallentsorgung 2024-2026 nach 2026 Laufzeit bis: 31.12.2033 3 Jahre 9 Jahre Plankosten p. a. 113.058 T€ 339.174 T€ 1.017.522 T€ Grundvertrag Straßenreinigung Laufzeit bis: 31.12.2033 3 Jahre 9 Jahre Plankosten p. a. 59.176 T€ 177.528 T€ 535.584 T€ Müllverbrennung/Kompostierung Laufzeit bis: 01.07.2025 3 Jahre 0,5 Jahre Plankosten p. a. 58.400 T€ 175.200 T€ 29.200 T€ Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet. Der Eigenbetrieb AWB erbringt ausschließlich Inlands-Umsatzerlöse, die sich wie folgt nach Erlösgruppen untergliedern lassen: 2023 2022 T€ T€ Abfallbeseitigung 174.257 178.676 Straßenreinigung 64.496 63.159 Duale Systeme Mitbenutzungsentgelt-BgA 5.330 8.336 Elektrogeräte-BgA -14 4 Alttextilienentsorgung 2.340 849 246.409 251.024 elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln III/6 Die einzelnen Gebührensätze für die Abfallbeseitigung und die Straßenreinigung sind in den jeweiligen Satzungen für 2023 veröffentlicht. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von T€ 246.811.491,40 betreffen im folgende Positionen: - Verbrennungs-/Kompostierungskosten: T€ 48.067 - Aufwendungen für Abfallsammlung und -transport: T€ 130.505 - Aufwendungen für Straßenreinigung: T€ 65.148 - Alttextilienentsorgung: T€ 1.746 - Abfallberatung und Containerstandortreinigung-BgA: T€ 1.345 Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen Verwaltungskosten erstattungen an verschiedene Dienststellen der Stadt Köln T€ 2.916 und laufende Kosten des Eigenbetriebes AWB für Gebühren und Beiträge, Beratung und Veranstaltungen. Zudem beinhalten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen eine Pauschalwertberichtung gegenüber dem Steueramt von T€ 1.806. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen (T€ 738) bilden den Aufwand für die laufende Aufrechterhaltung der erforderlichen Liquidität ab. Sonstige Angaben Das Honorar des Abschlussprüfers beträgt € 30.000,00, es entfällt in voller Höhe auf Abschlussprüfungsleistungen. Im Wirtschaftsjahr 2023 waren bei dem Eigenbetrieb AWB keine unmittelbar beschäftigten Personen tätig. Während des Wirtschaftsjahres 2023 wurde die Betriebsleitung wie folgt wahrgenommen: Erster Betriebsleiter war He rr William Wolfgramm als Beigeordneter der Stadt Köln für Klima, Grün und Liegenschaften. Geschäftsführende Betriebsleiterin ist Frau Luan. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln III/7 Weder den Angehörigen der Betriebsleitung noch den Mitgliedern des Betriebsausschusses wurden durch den Eigenbetrieb AWB Bezüge gewährt. Vor dem Hintergrund des kommunalen Wahlergebnisses und der daraus resultierenden konstituierenden Ratssitzung am 5. November 2020 erfolgte ebenfalls die Neubenennung der Betriebsausschussmitglieder. Denise Abé, Fraktionsgeschäftsführerin - Ausschussvorsitzende - Christian Achtelik, Energie- und Umweltberater Polina Frebel, Dolmetscherin Christiane Martin, Texterin Robert Schallehn, Biologe Ursula Schlömer, kfm. Angestellte Dr. John Akude, Politikwissenschaftler Constanze Aengenvoort, Referatsleiterin Christiane Jäger, Verwaltungsangestellte Florian Weber, Wirtschaftsinformatiker Uschi Röhrig, Rentnerin Dr. Rolf Albach, Chemiker Rafael Christof Struwe, Rechtsanwalt Ergebnisverwendungsvorschlag Die Betriebsleitung schlägt dem Betriebsausschuss vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen. Köln, den 31. Mai 2025 gez. gez. William Wolfgramm Susi Luan Erster Betriebsleiter Geschäftsführende Betriebsleiterin elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/1 Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2023 1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Stadt Köln ist gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) dafür verantwortlich, die auf ihrem Gebiet anfallenden Abfälle zu entsorgen. Diese Aufgabe nimmt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln wahr; sie besteht in der aktuellen Organisationsform seit dem 1. Januar 1998. Der örE kann sich zur Aufgabenwahrnehmung Dritter bedienen. Ebenso ist die Stadt Köln gemäß § 1 Abs. 1 und 2 des Straßenreinigungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen für die Straßenreinigung innerhalb geschlossener Ortslagen und hinsichtlich Ortsdurchfahrten sowie für den Winterdienst verantwortlich. Die AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) und die AVG Abfallverwertungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH (AVG) sind mit der operativen Aufgabenwahrnehmung beauftragt. Die AWB stellt die Abfallsammlung und den -transport (Müllabfuhr), die Straßenreinigung und den Winterdienst sicher. Die AVG stellt die Abfallentsorgung und - verwertung sicher, kompostiert und vergärt Bioabfä lle, sortiert und verwertet Gewerbeabfälle und verbrennt anfallenden Restabfall. Bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln verbleiben somit diesbezüglich keine operativen Aufgaben. Die Gesetzgebung – auf europäischer, Bundes- und Landesebene – vollzieht hinsichtlich der Kreislaufwirtschaft seit einigen Jahren eine sehr dynamische Entwicklung. Europarechtliche Rahmenbedingungen Auf europäischer Ebene ist weiterhin der „Aktionsplan Kreislaufwirtschaft“ (als Teil des europäischen „Green Deal“) für die Entwicklungen und Novellierungen im Abfallrecht ausschlaggebend. Immer größeres Gewicht erhält auch die Taxonomie -Verordnung der EU ((EU) 2020/852). Die Taxonomie verfolgt das Ziel, ein EU -weites Klassifizierungssystem für die Bewertung ökologischer Nachhaltigkeit von wirtschaftlichen Aktivitäten zu etablieren. Dies soll das Vertrauen bei Investoren stärken, grüne Investitionen transparenter und attraktiver machen und Anleger*innen vor Greenwashing schützen. Um im Sinne der Taxonomie als nachhaltig eingestuft zu werden, muss eine wirtschaftliche Tätigkeit zu einem der sechs ökologischen Ziele beitragen, die anderen ökologischen Ziele entsprechend des „Do No Significant Harm“ nicht nachteilig beeinflussen und soziale Mindeststandards entsprechend der „SocialMinimum Safeguards“ einhalten. Die sechs Zielegemäß der Taxonomie sind: · Klimaschutz, · Anpassung an den Klimawandel, · Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, · Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, · Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, · Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/2 Dieses Bewertungsschema wird zunehmend auch auf die Abfallwirtschaft übertragen. Um die Abfallmengen zu reduzieren und mehr Abfall wiederzuverwenden, hat die EU-Kommission im Rahmen des Kreislaufwirtschaft-Aktionsplans eine Überarbeitung der EU- Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) 2023 umgesetzt. Die Abfallrahmenrichtlinie gewährleistet eine ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung und soll die Wiederverwendung gegenüber der Verwertung und Beseitigung von Abfall fördern. Zu den Abfallströmen, die darin als Schwerpunkte behandelt wurden, gehören Lebensmi ttelabfälle, Alttextilien und Altöl. Die Ziele der Initiative im Einzelnen sind: · Verringerung des Abfallaufkommens, · Verbesserung der getrennten Abfallsammlung im Interesse optimaler Recyclingergebnisse, auch durch Vermeidung der Verunreinigung von verwertbaren Abfällen und · Steigerung der Menge gesammelter und im Einklang mit der Abfallhierarchie Behandelter Altöle. Um die Recyclingquote ermitteln zu können, wurde in 2022 von einerbisher inputbasierten auf eine outputbasierte Berechnungsmethode umgestellt. Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 17. Januar 2023 dem Bericht des Umwelt- ausschusses zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Überarbeitung der EU-Verordnung 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen zugestimmt und damit neue Regeln für die Abfallverbringung angenommen. Im Mittelpunkt steht dabei der Im- und Export von Kunststoffabfällen innerhalb und außerhalb der EU. So soll insbesondere der Export vonKunststoffabfällen in Nicht-OECD-Drittstaaten verhindert werden. Bundesrechtliche Rahmenbedingungen Der zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP am 26. November 2021 geschlossene Koalitionsvertrag betont den Klimaschutz, u. a. die Kreislaufwirtschaft, im Sinne des European Green Deal. Bei umfänglicher und konsequenter Umsetzung wird dadurch ein geringeres Abfallgesamtaufkommen umgesetzt und die Kreislaufwirtschaft weiter gefördert. Die EU-Kunststoffrichtlinie sieht vor, dass sich Hersteller*innen an den kommunalen Reinigungskosten beteiligen müssen, insbesondere Reinigung von Zigarettenkippen und To- Go-Verpackungen im öffentlichen Raum. Die praktische Umsetzung der Richtlinie und die Kostenbeteiligung wurde durch die Einwegkunststoffverbotsverordnung (EKVerbotsV) und über das Einwegkunststofffondsgesetz in 2023 konkretisiert. Seit 2023 gilt ebenfalls eine Mehrwegangebotspflicht für Speisen und Getränke zum Mitnehmen. Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) wurde mit Wirkung zum 1 . Januar 2022 geändert. Dadurch wurden Maßnahmen zur Steigerung der Sammelmenge sowie zu r Stärkung der Vorbereitung zur Wiederverwendung implementiert. Die sogenannte kleine Novelle der Bioabfallverordnung (Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (BioAbfV)) ist am 5. Mai 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das Leitziel der Novelle besteht darin, den Fremdstoffgehalt in Komposten, insbesondere Kunststoffe, weiter zu reduzieren. Die Novellierung der BioAbfV ist in Teilen in 2023 in Kraft getreten. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/3 Mit der Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz soll die Verwertung mineralischer Abfälle bundeseinheitlich geregelt werden. Das Regelungsvorhaben umfasst die Änderung mehrerer Einzelverordnungen und die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung: · Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), · Neuschaffung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV), · Änderung der Deponieverordnung und Gewerbeabfallverordnung. Die Verordnung hat vorrangig den Schutz von Mensch und Umwelt vor Schadstoffen – insbesondere den Schutz von Böden und Grundwasser bei der Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe – zum Ziel. Gleichzeitig soll im Sinne der Kreislaufwirtschaft die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen vermieden werden, indem möglichst hohe Verwertungsquoten für mineralische Abfälle erreicht werden. Im September 2022 hat das Bundesumweltministerium den Entwurf einer überarbeiteten EBV vorgelegt. Die BBodSchV und EBV sind am 1 August 2023 in Kraft getreten. Mit dem 2. Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes ( BEHG), das am 16. November 2022 in Kraft getreten ist, wurden wesentliche Konkretisierungen und Ergänzungen hinsichtlich des Anwendungsbereichs desnationalen Emissionshandelssystems für den Zeitraum ab 2023 vorgenommen. Seit 2024 unterliegen die CO 2-Emissionen aus der Müllverbrennung der CO2-Bepreisung mit 40 € je Tonne. Dies wirkt sich auf die Gebühren aus. Landesrechtliche Rahmenbedingungen Die am 27. März 2019 von der Landesregierung NRW beschlossene Anpassung des Landesabfallgesetzes (LAbfG) zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) NRW ist am 19. Februar 2022 in Kraft getreten. Die Novellierung und Umbenennung hat zum Ziel, das Landesabfallgesetz mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem europäischen Abfallrecht zu harmonisieren. 2. Allgemeine Geschäftsentwicklung Da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Aufgabenträger der Abfallwirtschaft und Straßenreinigung der Stadt Köln ist und nur die Durchführung der operativen Aufgaben und die Entsorgung der Abfälle Dritten übertragen wurde, behält die Stadt Köln ihre gesetzliche Verantwortung als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) bei und bestimmt nach wie vor die Kölner Abfallpolitik (z. B. Abfallwirtschaftskonzept, Abfallsatzung, Abfallgebührensatzung, Straßenreinigungssatzung inkl. Straßenreinigungsgebühren). Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln trägt Sorge für die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung durch Dritte. Entsprechende Kontrollrechte sind vertraglich geregelt. Leistungsaustauschbeziehungen mit Geschäftspartnern bestehen - abgesehen von der AWB und AVG - u. a. mit den Dualen Systemen sowie dem Steueramt, der Kämmerei, dem Rechts- und Versicherungsamt sowie dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/4 Abfallpolitische Entwicklungen In 2022 wurde die vom Rat beauftragte Untersuchung des Abfallgebührenmodells abgeschlossen. Das Ziel war es, Möglichkeiten zu finden, das bisherige Finanzierungsmodell zu verbessern, ohne dabei Nachteile an anderer Stelle für die Gebührenzahlenden zu verursachen. In 2023 wurde das weitere Vorgehen dem Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Es wurde entschieden, auf Grundlage der Ergebnisse aus dem aktuell laufenden Pilotprojekt zur Anschlussverpflichtung an die Biotonne und aus der aktuell durchgeführten Hausmüllanalyse über etwaige Änderungen am Abfallgebührenmodell zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden. Das Projekt Biotonne wird über 2023 hinaus auf Mitte 2025 verlängert, um eine verlässlichere Datenlage zu generieren. Die Auswertung soll in der zweiten Hälfte des Jahres 2025 stattfinden. Um dem Ziel der verstärkten Abfallvermeidung näher zu kommen, hat der Rat der Stadt Köln in 2021 beschlossen, ein Zero-Waste-Konzept für Köln zu entwickeln. Das Konzept wurde in 2022 und 2023 erarbeitet und im Dezember 2023 zur Umsetzung beschlossen. Die Umsetzung ist in 2024 angelaufen. Am 27. Apr il 2022 hat der Rat der Stadt Köln die Stadtverwaltun g und die AWB beauftragt, einen Masterplan Sauberkeit unter Beteiligung der Bürger*innen und weiterer Stakeholder zu erarbeiten. Hierbei sollen geeignete Maßnahmen entwi ckelt werden, um die St adtsauberkeit weiter zu erhöhen und die Menschen in der Stadt stärker für ihre Verantwortung zur Sauberkeit zu sensibilisieren. Als Basis des Projekts wurde in 2022 ein Status quo-Bericht erarbeitet und eine externe Begleitung des Projekts ausgeschrieben und beauftragt. Das Projekt w urde in 2023 durchgeführt. Eine Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln ist in 2024 vorgesehen. Am 29. September 2022 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, einen Modellversuch für die Einführung einer Pflichtbiotonne in Köln umzusetzen. Infolgedessen wurde ein Konzept für ein Pilotprojekt erarbeitet, welches der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln im Mai 2023 zur Umsetzung entschieden hat. Das Projekt wird seit Ende 2023 / Anfang 2024 umgesetzt. Um auf die veränderten Rahmenbedingungen durch die vers tärkte Nutzung des öffentlichen Raumes und das Litteringaufkommen zu reagieren, hat die AWB im Rahmen eines Pilotprojekts im Stadtbezirk Porz in 2022 eine zusätzliche Leerung von Pap ierkörben sowie die zusätzliche Reinigung von Hotspots geteste t. Anlieger*innen wurden du rch Plakate u nd Flyer über ihre Verantwortung zur Sauberkeit informier t. Es konnte ein wichtiger Beitrag für mehr Stadtsauberkeit geleistet werden, sodass das P ilotprojekt in 2023 und 2024, durch die Stadt Köln finanziert, fortgeführt und weitere Bereiche in Kalk und Mülheim einbezogen wurden. In regelmäßigen Abständen untersuchen die AWB die Zusa mmensetzung des Abfalls in der Restmülltonne. Die Erkenntnisse der Untersuchung sind für wesentliche abfa llwirtschaftliche Entscheidungen von wichtiger Bedeutung und dienen unter andere m dazu festzustellen, wie viele Wertstoffanteile sich noch im Restmüll befinden und gegebenenfalls durch geeignete Maßnahmen abgeschöpft werden können. Die letzte Untersuchung fand 2016 s tatt. In 2022 wurde die nächste Hausmüllanalyse vorbereitet, die seit 2023 durchgeführt wird. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/5 Zum ersten seit Beginn der Hausmü llanalyse wird die Cluster Methode verwende t, um eine genauere Erhebung der sich im Restmüll befindlichen Stoffströme zu gewährleisten. Das Projekt wird in 2025 abgeschlossen. Die Verhandlungen mit den Dualen Systemen über eine Folgevereinbarung für 2022 bis 2024 zur Sammlung und Verwertung von Verpackungen aus Pappe, Papier und Kartonagen (PPK) auf Grundlage des Verpackungsgesetzes wurden in 2023 ab geschlossen. Eine aktualisierte Nebenentgeltvereinbarung für die Reinigung von Altglascontainerstandplätzen und verpackungsbezogene Abfallberatung Abfallwirtschaftliche Entwicklung Vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges und der Nachwirkungen der Pandemie kam es infolgedessen zu Störungen von Lieferketten, Lieferausfällen von Ersatzteilen und langen, nicht planbaren Lieferzeiten. Aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle kam es bei der AWB stellenweise zu personellen Engpässen. Digitale Angebote zur Beratung, Information und Kommunikation per E-Mail, App, Telefon oder online über die Webseite und Social -Media-Kanäle haben im Kontak t mit den Bürger*innen abermals eine große Bedeutung erfahren und bewarben regelmäßig wichtige Themen wie pädagogische Bildungsmaßnahmen und Abfallvermeidungstipps. Begleitend zur Einführung der Biotonne wird ein Chatbot entwickelt, der eine Beratung zur Trennung von Bioabfall anbietet. Dieser wird mit dem Innovationsbüro der Stadt Köln und der AWB entwickelt. Aufgrund des verstärkten Außerhausverzehrs wurden die Papierkörbe im öffentlichen Straßenland, insbesondere im Umfeld von entsprechenden Verkaufsstellen, sehr stark genutzt. Hinzukommen die Services diverser Liefer- und Bringdienste, die Außerhaus- Essensbestellungen nicht mehr nur an eine Wohnadresse, sondern auch direkt in Parks und Grünanlagen liefern Die Zahl der Meldungen und Be schwerden zu w ilden Müllablagerungen im Stadtgebiet sind im Vergleich zum Vorjahr weiterhin stark gestiegen und lagen in 2023 bei ca. 24.000 (2023: 20.000) und sind damit um rund 20% gestiegen. Seit 2016 nehmen die Meldungen zu wilden Müllablagerungen stetig zu und führen steigenden Beseitigungskosten. In den vergangenen Jahren konnten demgegenüber die gemischten Siedlungsabfä lle immer weiter reduziert werden, entsprechend stieg die Wertstofftrennung weiter an. Hervorzuheben ist, dass nicht nur Köln in 2022 einen historischen Abfallmengenrückgang in a llen Fraktionen zu verzeichnen hat, sondern insgesamt auch alle anderen Kommunen Nordrhein-Westfalens. Es ist eine Verringerung der Gesamtabfallmenge um rund 7 % im Vergleich zum Vorjahr z u verzeichnen. Der Rückgang der Restmüllmenge um 0,6 % und der Pro -Kopf-Menge um 1kg ist im Sinne des Zero-Waste-Konzepts – das vorsieht, möglichst viel (Rest-) Abfall zu reduzieren – eine positive Entwicklung. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/6 Die Entwicklung des Anschlussgrades aller Wertstoffe im Holsystem ist weiterhin positiv. Die gesammelte Tonnage aller Wertstoffe ist in 2022 insgesamt gesunken, über die Gründe des starken Rückgangs der Gesamtabfallmenge und aller darin enthaltenen Fraktionen kann nur spekuliert werden: Die Abnahme beim Grünschnitt ist, wie oben bereits beschrieben, witterungsbedingt. Die Mengen häuslich anfallenden Restmülls sowie die Mengen an Wertstoffen inklusive biogener Abfälle können zurückgegangen sein, weil die Bürger*innen nicht mehr hau ptsächlich mobil arbeiteten und einen Teil ihrer Abfä lle im Ar beitsumfeld und nicht vermehrt zuhause entsorgen. Die insbesondere durch den Ukraine-Krieg und den damit verbundenen Auswirkungen seit 2022 gestiegene Inflation ist auch in 2023 auf einem hohen Niveau verblieben und erst zum Jahresende auf unter 4% gesunken. Bei den Bioabfä llen bedarf es ergänzender Maßnahmen, um das für 2027 avisierte Ziel, die Menge an Bioabfällen um 20 % gegenüber 2017 zu steigern, zu errei chen. AWB und AVG Köln arbeiten weiterhin an Kommunikationskonzepten und Pilotprojekten, um di e Akzeptanz der Biotonne weiter zu erhöhen und auf die erweiterte Befüllung auch mit gekochten Essensresten hinzuweisen. Die Recyclingquoten sind in 2023 etwas gesunken, entwickeln sich insgesamt aber weiter im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Der Anteil der stofflich verwerteten Abfälle lag in 2023 etwas unter dem Zielwert des Abfallwirtschaftskonzepts für 2027 und ist im Vergleich zu 2022 leicht zurückgegangen. Der Anschlussgrad der Wertstofffraktionen konnte demgegenüber abermals weiter gesteigert werden. Der Anschlussgrad der Wertstofffraktionen konnte demgegenüber weiter gesteigert werden. An der schwierigen Erlössituation am Markt für Altkleider, Papier undElektroaltgeräte hat sich 2023 grundsätzlich wenig geändert. Die Papiererlöse haben zugelegt, die Erlöse für Altkleider sind weiter g efallen. Die Erlöse für Elektroaltgeräte haben sich ebenfalls zwar etwas erhol t, von einer eigenen Verwertung der gesammelten Elektroaltgeräte wurde und wird dennoch weiterhin abgesehen. 3. Entwicklung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage im Wirtschaftsjahr Der Jahresabschluss 2023 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 6.108 aus. Der Wirtschaftsplan 2023 hatte dagegen aufgrund geplanten kalkulatorischen Ausgleichsbetrag aus Vorjahren ein ausgeglichenes Jahresergebnis. Die tatsächlichen Umsatzerlöse lagen um rd. T€ 6.168 unter den geplanten Umsatzerlösen in Höhe von T€ 252.577. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen wurden mit T€ 248.771 gegenüber den tatsächlich angefallenen Aufwendungen von T€ 246.811 zu hoch geplant. Es ergibt sich somit ein negatives Rohergebnis (Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand) in Höhe von T€ 402 (Vorjahr positiv T€ 7.345). Die Verwaltungskosten gemäß Wirtschaftsplan (sonstige betriebliche Aufwendungen) wurden mit T€ 3.477 (Vorjahr T€ 3.209) gegenüber den tatsächlich angefallenen Kosten von T€ 4.984 (Vorjahr T€ 2.797) um T€ 1.507 zu niedrig geplant. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/7 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Die Anwendung finanzieller Leistungsindikatoren ist zur Beurteilung der Geschäftstätigkeit in 2023 nicht angemessen, da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln aufgrund der Regelungen der GO NRW und der EigVO NRW verpf lichtet ist, ein nach Aufwendungen und Erträgen ausgeglichenes Ergebnis zu erwirtschaften bzw. anderenfalls einen Ausgleich gegenüber den Gebührenzahlenden in nachfolgenden Jahren vorzunehmen. Insofern sind erwirtschaftete Überschüsse nicht regelmäßig als Leistungssteigerung aufzufassen, da sie zunächst ausschließlich eine die bloße Kostendeckung übersteigende Belastung der Gebührenzahlenden indizieren. 5. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Risiken für die Wirt schaftsjahre ab 2023 liegen insbesondere in d er Mengenentwicklung im Bereich der Entleerungen und der Sammelmengen von Rest- und Biomüll sowie in der Neufassung der Leistungsaustauschbeziehungen mit den Dualen Systemen auf Grundlage des Verpackungsgesetzes und in Systemausfällen. In 2022 wurde auf Grundlage des in 2021 gemäß § 10 Abs. 1 EigVO NRW aufgestellten Risikofrüherkennungssystems der zweite Risikobericht und in 2023 der dritte Risikobericht in den Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln eingebracht. Steuerungswürdige Restrisiken bestehen trotz Gegenmaßnahmen hinsichtlich: · Akzeptanz für notwendige Gebührenveränderungen, · nicht tilgbaren Verlusten, · Gebührenausfällen (endgültige Niederschlagungen). Das Risikomanagement baut auf Kennzahlen auf und dient derwirtschaftlichen Steuerung der Leistungsaustauschbeziehungen mit den Geschäftspartnern. Es verfolgt insbesondere das Ziel, die im Wirtschaftszeitraum zu erwartenden Risiken bei allen Führungs- und Durchführungsprozessen bewusst zu machen. Wirtschaftliche Risiken für den Eigenbetrieb sind insbesondere in folgenden Bereichen anzutreffen: · Abweichungen der Ist-Werte bei den zu entsorgenden/zu behandelnden Mengen von den Planwerten, die zu einer Gefährdung des Plan-Ergebnisses führen, · Entwicklung des Geldmarktzinses, · Abweichungen der veranlagten Leistungsdaten der Abfallbeseitigung zwischen der AWB und dem Steueramt. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/8 Zur Risikominimierung wurden folgende Maßnahmen ergriffen: · Einrichtung eines Berichtswesens zur Dokumentation von Mengenentwicklung im Abfallbereich inkl. Ursachenanalyse und kontinuierlicher Fortführung der Prognose, · kontinuierliche Beobachtung des Geldmarktzinses und Ausnutzung von Zinsdifferenzen, · Abgleich der Leistungsdaten zwischen dem operativen Bereich der Kölner Abfa llwirtschaft und der Dienststelle, der das Gebühreninkasso obliegt. Preisänderungsrisiken sind für die Wirtschaftlichkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln nicht gegeben, da Entgeltanpassungsbegehren von Dienstleistern aufgrund der bestehenden vertraglichen Regelungen bereits im Vorjahr mitzuteilen sind und in der Gebührenkalkulation des entsprechenden Wirtschaftsjahres Berücksichtigung finden können. Die Refinanzierung des aus Preisänderungen resultierenden Mehraufwandes über Gebühreneinnahmen ist damit sichergestellt. Dies gilt auch für rückwirkend geschlossene vertragliche Regelungen. Liquiditätsrisiken werden durch angemessene Rahmenvereinbarungen mit der Sparkasse Köln-Bonn abgesichert, die bei Bedarf die kurzfristige Bereitstellung von Liquidität sicherstellen. Auf Grundlage der in 2022 in Kraft gesetzten betriebsspezifischen Liquiditätsrichtlinie wurde in 2022 und 2023 der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln im Rahmen des Liquiditätsreporting informiert. 6. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres Vorgänge von besonderer Bedeutung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln nach dem Schlu ss des Wirtschaftsjahres liegen nicht vor. 7. Zusammenfassung und Ausblick Da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln nicht operativ tätig wird, reduziert sich der Einfluss auf die Beauftragung privater Leistungsanbieter (im Berichtsjahr i. W. AWB und AVG) bzw. auf die Überwachung und Steuerung der Leistungserstellung im Einzelfall. Die Leistungen der AWB werden entsprechend den vertraglichen Regelungen nach den tatsächlich geleerten Behältern und gereinigten Flächen bzw. den auf der Grundlage der Straßenreinigungssatzung veranlagten Frontmetern entgolten. Weitere Leistungen wie die Beseitigung von wilden Müllablagerungen im öffentlichen Raum werden auf der Grundlage der geltenden vertraglichen Regelungen abgegolten. Von der AVG werden die Entsorgungspreise für Restmüll und kompostierbare Abfälle jährlich entsprechend den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP) neu kalkuliert. Gleichzeitig bleibt der Einfluss der Stadt Köln auf alle abfallwirtschaftlichen Entscheidungen durch ihre Vertretung in den entsprechenden Aufsichtsräten und über die Ratsgremien erhalten. Bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln waren im Berichtsjahr keine Mitarbeitenden unmittelbar beschäftigt. Die Aufgaben wurden durch Bedienstete des Dezernates Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften wahrgenommen. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/9 Die dynamische Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen hält weiter an. Gesetzesinitiativen stärken den Ressourcen-, Umwelt- und Klimaschutz und tragen so zur Verbreitung der Kreislaufwirtschaft bei. Der in 2022 geplante und seit 2024 umgesetzte Einbezug der Abfallverbrennung in den Brennstoffemissionshandel hat über die CO2- Bepreisung die Entsorgungskosten von Restabfall deutlich gesteigert. Im Rahmen des Einbezugs von Restabfallverbrennungsanlagen in das Brennstoffemissionshandelsgesetz werden die in den Folgejahren weiter steigenden CO2-Preise zu einer weiteren Gebührenwirkung führen. Mit dem Einwegkunststofffondsgesetz erhält die Stadt Köln als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Möglichkeit, anteilig Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Einwegverpackun gen im öffentlichen Raum zur Ersta ttung geltend machen zu können. Die Verhandlungen über eine Folgevereinbarung für 2025 bis 2027 mit den Dualen Systemen zur Sammlung und Verwertung von Verpackungen aus Pappe, Papier und Kartonagen (PPK) werden in 2024 aufgenommen. Eine Nebenentgeltvereinbarung sind in 2024 auch rückwirkend ab 2020. In 2023 ist das Aufkommen der gemischten Siedlungsabfälle gegenüber 2022 weiter gesunken. Insgesamt ist in 2023 die Summe pro Kopf in Kilogramm leicht gesunken. In 2023 ist eine leichte Steigerung der Gesamtabfallmenge um rund 0,2 % im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Der Rückgang der Restmüllmenge um 0,6 % und der Pro -Kopf-Menge um 1 ist im Sinne des Zero-Waste-Konzepts – das vorsieht, möglichst viel (Rest-) Abfall zu reduzieren – eine positive Entwicklung. Die Recyclingquote ist in 2023 leicht gestiegen und entwickelt sich im Gesamten weiter im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Der Anteil der stofflich verwerteten Abfälle lag in 2023 etwas unter dem Zielwert des Abfallwirtschaftskonzepts für 2027 und ist im Vergleich zu 2022 leicht zurückgegangen. Der Anschlussgrad der Wertstofffraktionen konnte demgegenüber abermals weiter gesteigert werden. Die Beseitigung von w ilden Müllablagerungen hatte – vor dem Hintergrund einer verstärkten Nutzung des öffentlichen Raums – einen hohen Stellenwert. Der Umgang mit Littering und die Verbesserung der Stadtsauberkeit bleibt ein Handlungsschwerpunkt. Digitale Angebote zur Beratung, Information und Kommunikation rund um Abfall werden weiterhin verstärkt nachgefragt. Die Leistungsfähigkeit der Abfallentsorgung und Straßenreinigung war im Berichtszeitraum durchweg gewährleistet. Die Entsorgungssicherheit war zu jedem Zeitpunkt sichergestellt. Die Erstellung des Zero Waste-Konzepts wurde in 2023 abgeschlossen. Die Umsetzung ist in 2024 gestartet. Der Masterplan Sauberkeit soll im Laufe von 2024 zurBeschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln eingebracht und anschließend umgesetzt werden. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/10 In 2024 wurde auf Grundlage des betriebsspezifischen Risikofrüherkennungssystems das Risikomanagement weiterentwickelt und über die Risikoentwicklung der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln informiert. Auf Grundlage der betriebsspezifischen Liquiditätsrichtlinie wurde der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln auch hinsichtlich des Liquiditätsreporting informiert. Köln, den 31. Mai 2025 Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln gez. gez. William Wolfgramm Susi Luan Erster Betriebsleiter Geschäftsführende Betriebsleiterin elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln V/1 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An den Abfallwirtschaftsbetrieb der Stad t Köln, Köln: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresab schluss der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln, – beste- hend aus der B ilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln , Köln, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntni sse - entspricht der beigefügte Jahresab schluss in allen wesentlichen Belangen den Vor schriften der Gemeindeordnung und der Eigenbetriebsordnung des Landes Nordrhein-Westfalen i.V.m. den ein schlägigen deut schen, für Kapitalgese llschaften geltenden handelsrechtli - chen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deut schen Grundsätze ordnungsmä - ßiger Buchführung ein den tatsäch lichen Verhältni ssen entsprechendes B ild der Vermögens- und Finanzlage der eigenbetriebsähn lichen Einrichtung zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutre ffendes Bild von der Lage der ei- genbetriebsähnlichen Einrichtung. In allen wesentlichen Belangen steh t dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresab schluss, entspricht den deut schen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwi cklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkei t des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführ t hat. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln V/2 Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresab schlusses und des Lageberichts in Übereinsti mmung mit § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirt schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab schlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vor schriften und Grundsätzen is t im Abschnitt „Verantwor- tung des Ab schlussprüfers für die Prüf ung des Jahresab schlusses und des Lageberichts“ un- seres Bestätigung svermerks weitergehend be schrieben. Wir sind von der eigenbetriebsähnli - chen Einrichtung unabhängig in Übereinsti mmung mit den deut schen handelsrecht lichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deut schen Berufspflichten in Über- einstimmung mit diesen Anforderungen erfü llt. Wir si nd der Au ffassung, dass die von uns er- langten Prüfungsnachweise ausreichend und geeigne t sind, um als Grundlage für unsere Prü - fungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die Leitung der eigenbetriebsähn lichen Einrichtung ist verantwort lich für die Aufstell ung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Gemeindeordnung und der Eigenbetrieb sverord- nung des Landes Nordrhein-Westfalen i.V.m. den ein schlägigen deut schen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrecht lichen Vorschriften in a llen wesentlichen Belan- gen entsprich t, und dafür, da ss der Jahresabschluss unter Beachtung der deut schen Grund- sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes B ild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähn lichen Einrichtung vermittelt. Ferner ist die Leitung der eigenbetriebsähn lichen Einrichtung verantwort lich für die inter nen Kontrollen, die sie in Übereinsti mmung mit den deut schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig besti mmt haben, um die Aufste llung eines Jahresab schlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlun - gen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögen sschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufste llung des Jahresab schlusses sind die gesetz lichen Vertreter dafür verantwort - lich, die F ähigkeit der eigenbetriebsähn lichen Einrichtung zur Fortführung der eigenbetriebs - ähnlichen Einrichtung zu beurte ilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung , Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkei t, sofern einschlägig, anzuge- ben. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln V/3 Darüber hinaus sind sie dafür verantwort lich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrund - satzes der Fortführung der Unternehmenstätigkei t zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist die Leitung der eigenbetriebsähn lichen Einrichtung verantwort lich für die Aufstel - lung des Lageberichts, der insgesamt ein zutre ffendes B ild von der Lage der eigenbetriebs - ähnlichen Einrichtung vermi ttelt sowie in a llen wesent lichen Belangen mit dem Jahresab - schluss in Einkl ang steht, den Vorschriften der Gemeindeordnung und der Eigenbetrieb sver- ordnung des Landes Nordrhein-Westfalen i.V.m. den ein schlägigen deutschen, für Kapitalge- sellschaften geltenden handelsrecht lichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risi - ken der zukünftigen Entwi cklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Leitung der eigenbetriebs - ähnlichen Einrichtung verantwort lich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (S ysteme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinsti mmung mit den anzuwenden Vor schriften der Gemeindeverordnung und der Eigenbetrieb sverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen i.V.m. den ein schlägigen deut schen, für Kapitalgese llschaften geltenden handelsrecht lichen Vor schriften zu ermög lichen, und um ausreichend geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlu ssprüfers für die Prüf ung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab schluss als Ganzes frei von wesent lichen fal schen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lageberich t insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der ei- genbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jah- resabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntni ssen in Einklang steht, den Vorschriften der Gemeindeordnung und der Eigenbetrieb sverordnung des Landes Nordrhein- Westfalen i.V.m. den ein schlägigen deut schen für Kapitalgese llschaften geltenden handels - rechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwi cklung zutreffend darste llt, sowie ei nen Bestätigung svermerk zu erte ilen, der unsere Prüfungsurte ile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln V/4 Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür , dass eine in Ü bereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirt schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab schlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesent liche fal sche Darste llung stets aufde ckt. Falsche Darste llungen können aus dolosen Handlungen oder I rrtümern resultier en und werden als wesent lich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, da ss sie einzeln oder insgesamt die au f der Grundlage dieses Jahresab schlusses und Lageberichts getro ffenen wirtschaftlichen Entschei- dungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pf lichtgemäßes Erme ssen aus und bewahren eine kriti sche Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurte ilen wir die Risiken wesent licher falscher Darstellungen im Jahres- abschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder I rrtümern, pl anen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion au f diese Risiken durch sowie erlangen Prü - fungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü - fungsurteile zu di enen. Das Risiko, da ss eine aus dolosen Handlungen resultierende we - sentliche falsche Darstellung nicht aufgede ckt wird, ist höher als das Risiko , dass eine aus Irrtümern resultier ende wesent liche fal sche Darste llung nicht aufgede ckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvo llständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkrafttreten interner Kontrollen beinhalten können. - erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresab schlusses relevanten in- ternen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angeme ssen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurte il zur Wirksamkeit der internen Kontro llen der eigenbetriebsähn lichen Einrichtung bzw . dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzu - geben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von der Leitung der eigenbetriebsähn lichen Einrich- tung angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den ge - setzlichen Vertretern dargeste llten ge schätzten Werte und damit zusa mmenhängenden Angaben. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln V/5 - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angeme ssenheit des von den gesetz lichen Vertre- tern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätig - keit und, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesent liche Unsi- cherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteh t, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkei t der eigenbetriebsähn lichen Einrichtung zur Fortführung der Unter - nehmenstätigkeit aufwerfen können . Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesent- liche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehö - rigen Angaben im Jahresab schluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangeme ssen sind, unser jewe iliges Prüfungsurte il zu m odifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestäti - gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise . Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, da ss die ei genbetriebsähnliche Einrichtung ihre Unterneh - menstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließ- lich der Angaben und ob der Jahresab schluss die z ugrunde liegenden Ge schäftsvorfälle und Ereigni sse so darstellt, dass der Jahresab schluss unter Beachtung der deut schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsäch lichen Verhältni ssen entspre - chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähn lichen Einrich- tung vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresab schluss, seine Gesetzes - entsprechung und das von ihm vermi ttelte B ild von der Lage der eigenbetriebsähn lichen Einrichtung. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetz lichen Vertretern dargeste llten zu- kunftsorientierten Angaben im Lageberich t durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prü - fungsnachweise vo llziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von der Leitung der eigenbetriebsähn lichen Einrichtung zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurte ilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Anga - ben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurte il zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nich t ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunfts - orientierten Angaben abweichen. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln V/6 Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwort lichen unter anderem den geplanten Um - fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfestste llungen, einschließ- lich etwai ger bedeutsamer Mängel in internen Kontro llen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Köln, den 2. Juni 2025 DORNBACH GmbH Wirtschaftsprüfungsgese llschaft Steuerberatungsgese llschaft gez. gez. (Siegel) Schewiola Brendt Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer elektronische Kopie -
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 1766/2025 Freigabedatum 12.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Jahresabschluss 2023 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat stellt gemäß § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) i.V.m. § 4 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12.2023 fest und beschließt, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. 2. Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. Finanzausschuss 30.06.2025 Rat 03.07.2025 2 Begründung: Nach § 4 Abs. 1 Buchstabe c der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Ab- fallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln entscheidet der Rat über die Feststellung des Jahresab- schlusses, die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung eines Jahresverlustes und die Entlastung des Betriebsausschusses. Der Jahresabschluss 2023 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln ist in Anlage beigefügt und besteht aus: • Bilanz zum 31.12.2023 • Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.12.2023 • Anhang zum Jahresabschluss 2023 • Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2023 • Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anlagen -
Anlage 0_Begründung der Dringlichkeit
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1766/2025_Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Wir bitten um eine dringliche Behandlung der Vorlage, da der Jahresabschluss 2024 noch in 2025 erfolgen soll und auf der Verabschiedung des Jahresabschlusses 2023 basiert. Eine Vorberatung des Fachausschuss Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb vor Ende 2025 wird in Anbetracht der Kommunalwahl nicht möglich sein und somit muss der Jahresabschluss 2023 diese Ausschusssitzung zwingend erreichen. Aufgrund intensiver verwaltungsinterner und -externer Abstimmungen, konnte die Vorlage leider nicht fristgerecht eingebracht werden.
Beratungsverlauf
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