AFO/0022/2023
Aufnahme in den Lärmsanierungsplan der DB Sudmühle/Mariendorf
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Anlage 1 Lärmsanierung DB Strecke 2200
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ANLAGE 1 Quelle: https://www.laermsanierung.deutschebahn.com/karte/index.html#/details/05029?state=NRW
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
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12.11.2023 AFO/0022/2023 BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN Münster BV Ost Anfrage an die Verwaltung Aufnahme in den Lärmsanierungsplan der DB Streckenabschnitte Sudmühle und Mariendorf Bündnis 90/ Die Grünen bittet die Verwaltung folgendes zur prüfen: «e Aufnahme der Streckenabschnitte Sudmühle und Mariendorf in den Lärmschutzplan der Bahn Begründung: Die Bahn hat sich Ziele zum Lärmschutz gesetzt um Menschen vom Schienenverkehrslärm zu entlasten. Das Lärmschutzziel 2030/2050 ist ein Teil der umfassenden Grünen Transformation der Deutschen Bahn und damit ihrer Konzernstrategie Starke Schiene. Die Bahn stellt mit ihrem Lärmschutzziel 2030/2050 gemeinsam mit dem Bund den Menschen in den Mittelpunkt: Bis 2030 will die Bahn gemeinsam mit dem Bund mehr als 800.000 Anwohner entlang unserer Strecken von Schienenverkehrslärm entlasten. Und bis 2050 werden wir alle betroffenen Anwohner:innen von Lärm entlastet haben — mehr als 1,6 Millionen Menschen. Im Lärmsanierungsplan der Bahn ist Sudmühle und Mariendorf nicht berücksichtigt, dennoch ist die Belastung der dort lebenden Menschen hoch, und wird in Zukunft durch zunehmenden Güterverkehr noch größer. Wir bitten um Aufnahme der Streckenabschnitte Sudmühle und Mariendorf in den Lärmsanierungsplan. Lärmschutz ist Umweltschutz — für eine gesunde Umgebung für Mensch und Tier. Wir bitten um Beantwortung. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen der BV Ost Monika Pander Dr. Bodo Kensmann Benedikt Spangenberg Sönke Schriever Meinolf Sellerberg Renate Paschert 12.11.2023 BUNDNIS 90 DIE GRUNEN Münster BV Ost Anfrage an die Verwaltung Aufnahme in den Lärmsanierungsplan der DB Streckenabschnitte Sudmühle und Mariendorf Auszug von Bahn Homepage: Zwei-Säulen-Strategie beim Lärmschutz Schalldämmlüfter Schallschutzwand Schallschutzfenster Gabione Leisere Leisere Antriebe Bremssysteme Schienenschmier- Schienensteg- Niedrige einrichtung dämpfer Schallschutzwand Lärmschutz vor Ort : Lärmschutz ah der Quelle
Stellungnahme zur Anfrage AFO/0022/2023
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67 30 0042 16.04.2024 Herr Besler 67 98 Stadt Münster ‚Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksverwaltung Ost 18, April 2024 Bezirksvertretung Münster-Ost über Herrn Stadtrat Minas Aufnahme in den Lärmsanierungsplan der DB Streckenabschnitt Sudmühle und Mariendorf Anfrage Bündnis 90/ Grüne vom 12.11.23; AFO/0022/2023 Anfrage Der Schienenstreckenabschnitt Mariendorf-Sudmühle im Bereich der Bahnstrecke Nr. 2200 soll in das Lärmsanierungskonzept der Deutschen Bundesbahn aufgenom- men werden. Antwort der Verwaltung Die Sanierungsbereiche im Streckennetz der Deutschen Bundesbahn ergeben sich aus den Fördervoraussetzungen des freiwilligen Sanierungsprogramms der Deut- schen Bundesbahn. Der Streckenabschnitt Mariendorf-Sudmünhle ist wieder in der aktuellen Prioritätenliste der Bahn als Sanierungsbereich aufgeführt. Begründung: Im Streckenabschnitt Mariendorf- Sudmühle wurden im Jahr 2005 Lärmsanierungs- maßnahmen durchgeführt. Die nach den damals geltenden Förderbedingungen för- derfähigen Wohngebäude wurden durch passive und aktive Schallschutzmaßnah- men lärmsaniert (Anlage 1).: Die Förderrichtlinie Lärmsanierung der Eisenbahnen des Bundes wurde 2022 aktua- lisiert. Im Vergleich zu den 2005 geltenden Förderbedingungen ist die Auslöse- schwelle für die Lärmsanierung nun deutlich abgesenkt und es werden nun auch Wohngebäude berücksichtigt, die nach 1974 errichtet wurden. Bundesweit wurden daher die bereits lärmsanierten Streckenabschnitte nach der Lärmsanierungsrichtli- nie 2022 neu priorisiert. Der Streckenabschnitt Mariendorf-Sudmühle wurde erneut in die Prioritätenliste des Bundes aufgenommen (Anlage 2). Driesch Amtsleiter Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Anlagen
Anlage 2 Prioliste Bahn 2309
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Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes – überarbeitete Fassung 2022 – Auszug der Anlage 3 (Stand 30.09.2023) X65 = Sanierungsbereich, der bereits mit passiven und/oder aktiven Maßnahmen auf 65 dB (A) lärmsaniert wurde. Dieser Sanierungsbereich reiht sich erneut in die Anlage 3 ein und ist gemäß Priorisierung auf den aktuellen Auslösewert 54 dB (A) gemäß aktueller Förderrichtlinie nachzusanieren. ANLAGE 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AFO/0022/2023
- Typ
- Anfrage in der BV Ost
- Datum
- 22.11.2023
- Erstellt
- 22.11.2023 11:52