2006/0061
Neusgestaltung der Frankfurter Landstraße sowie zweigleisiger Ausbau der Straßenbahn in Darmstadt-Arheilgen -Rahmenvertrag zwischen HEAG mobilo GmbH und der Wissenschaftsstadt Darmstadt-
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Rahmenvertrag über den Ausbau einer zweigleisigen Straßenbahnverbindung nach Darmstadt-Arheilgen
zwischen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
vertreten durch den Magistrat
Luisenplatz 5a
64283 Darmstadt
- nachstehend Stadt Darmstadt genannt -
und der
HEAG mobilo GmbH
vertreten durch die Geschäftsführung
Klappacher Straße 172
64285 Darmstadt
nachstehend HEAG genannt
- zusammen nachstehend Vertragspartner genannt -
Vorbemerkung:
Die HEAG ist die Betreiberin des Straßenbahnverkehrs in Darmstadt und Umgebung. Ihre Aufgaben umfassen neben der Beförderung von Fahrgästen vor allem auch den Betrieb und die Instandhaltung der vorhandenen Straßenbahninfrastruktur gemäß den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes. Die HEAG hat sich jedoch bereits vor Jahren institutionell auf eine Trennung von Straßenbahnbetrieb und Infrastruktur vorbereitet und sich gemeinsam mit dem Rhein-Main-Verkehrsverbund und der Darmstadt-Dieburger-Nahverkehrs-organisation im Rahmen der Arbeitsgruppe Trennungsrechnung auf zukünftige Anforderungen vorbereitet. Die vorgenannte Ausrichtung der HEAG-Verkehrssparte wurde mit der Gründung einer separaten Straßenbahnbetriebsgesellschaft, der HEAG mobiTram GmbH & Co. KG, erreicht.
Zur vorhandenen Straßenbahninfrastruktur gehört auch der eingleisige Streckenabschnitt für die Linien 7 und 8 zwischen Virchowstraße und der Wendeschleife Frankfurter Landstraße / Untere Mühlstraße / Ettesterstraße. Für die Instandhaltung der sich auf dem Streckenabschnitt befindenden Straßenbahnbetriebsanlagen sind von der HEAG für das Kalenderjahr 2005 Arbeiten in einem erheblichen Umfang vorzusehen.
Die Stadt Darmstadt beabsichtigt, gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09. März 2004, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in den Kalenderjahren 2006/2007 den vorgenannten Streckenabschnitt zur Herstellung einer höheren Taktfrequenz zweigleisig auszubauen (1. Bauabschnitt, vgl. Lagepläne in Anlage 1, Plan-Nr. 1 - 8 ) und in den Kalenderjahren 2007/2008 die vorhandene Linienführung bis zum Ortsausgang Arheilgen zu verlängern (2. Bauabschnitt; vgl. Lagepläne in Anlage 1, Plan-Nr. 8 - 13) und hat ein entsprechendes Planfeststellungsverfahren als Verfahrensträger eingeleitet.
Unter der Voraussetzung eines gesicherten Planfeststellungsbeschlusses, der Vorlage eines Vorsorgebescheides oder eines Bewilligungsbescheides durch das Land Hessen und auf der Basis der vorstehenden Vertragsgrundlagen vereinbaren die Vertragspartner folgendes:
§ 1 Abwicklung des Projekts:
(1) Die Stadt Darmstadt treibt die zur Projektrealisierung notwendige Planfeststellung voran gem. § 28 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und holt die erforderliche Genehmigung für Bau und Linienführung ein, gem. §§ 9 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 3 PBefG.
In Absprache mit der HEAG realisiert die Stadt Darmstadt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung den 1. und 2. Bauabschnitt; ihr obliegt folglich die Ausführungsplanung, Vergabe von Baumaßnahmen, die örtliche Bauüberwachung, Projektbetreuung und Dokumentation. Die Stadt Darmstadt kann sich zur Abwicklung des Projektes Dritter bedienen.
(3) Anträge für die Gewährung von staatlichen Fördermitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und dem hessischen Gesetz zur Regelung des Finanzausgleichs (Finanzausgleichsgesetz - FAG) werden von der Stadt Darmstadt ausgearbeitet und eingereicht. Die Stadt Darmstadt übernimmt auch den Mittelabruf der gewährten Fördermittel sowie den Schlussverwendungsnachweis.
(4) Nach Fertigstellung und Endabnahme der Straßenbahnbetriebsanlagen auf den jeweiligen Bauabschnitten nach § 12 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/B) und der zur Genehmigung der Aufnahme des Straßenbahnbetriebs notwendigen technischen Abnahme durch die Technische Aufsichtsbehörde gem. § 37 PBefG i.V.m. § 62 der Bau- und Betriebsordnung für Straßenbahnen (BOStrab) wird die Stadt Darmstadt die Straßenbahnbetriebsanlagen des 1. und 2 Bauabschnitts an die HEAG zur (Wieder-) Aufnahme und Durchführung des Straßenbahnverkehrs und des Betriebs der Straßenbahninfrastruktur auf dem maßgeblichen Streckenabschnitt für einen Kaufpreis von 1,- EUR. übereignen. Die Ausgestaltung der Übereignung der fertiggestellten Straßenbahnbetriebsanlagen bleibt einer separaten vertraglichen Regelung vorbehalten. Eine Übereignung von Grundstücken an die HEAG ist nicht beabsichtigt.
(5) Die HEAG wird im Rahmen der Projektrealisierung und Planung ihr Fachwissen unentgeltlich für die Stadt Darmstadt insbesondere im Hinblick auf die betrieblichen Anforderungen an die zu erstellenden Straßenbahnbetriebsanlagen und die gesetzlichen Anforderungen nach BOStrab einbringen. Sie wird die Stadt Darmstadt bei der technischen Abnahme der Straßenbahnbetriebsanlagen durch die Technische Aufsichtsbehörde unterstützen. Weitere Leistungen der HEAG können vereinbart werden.
§ 2 Übernahme des Straßenbahnbetriebs
(1) Mit der Übergabe der Straßenbahnbetriebsanlagen übernimmt die HEAG den Straßenbahnbetrieb und die Instandhaltung der Straßenbahnbetriebsanlagen. Etwaige in diesem Zusammenhang genehmigungsrechtlich erforderliche Maßnahmen erfolgen durch die HEAG. Die Stadt Darmstadt wird die HEAG jedoch hierbei unterstützen. Die Stadt Darmstadt wird die HEAG mit der Durchführung des Straßenbahnverkehrs auf der gesamten ausgebauten Strecke für die Dauer der entsprechenden Konzessionen betrauen und die nicht durch Fahrgeldeinnahmen und gesetzliche Erstattungsleistungen gedeckten zusätzlichen Betriebskosten der HEAG übernehmen, vorbehaltlich einer ergänzenden bzw. anderweitigen Regelung, gem. Ziffer 2 des Verlustbegrenzungsvertrages zwischen der Stadt Darmstadt, dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und der Hessische Elektrizitäts-AG vom 30. November 1995. Die HEAG kann sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der BOStrab Dritter zur Durchführung des Straßenbahnbetriebs bedienen. Mit der Übergabe geht auch die Verkehrssicherungspflicht auf die HEAG über.
(2) Die HEAG verpflichtet sich, die diskriminierungsfreie Benutzung der vertragsgegenständlichen Infrastruktur zu gewährleisten und Benutzungsentgelte nach einheitlichen Maßstäben zu berechnen.
§ 3 Entfernung der vorhandenen Straßenbahnbetriebsanlagen
Die HEAG gestattet der Stadt Darmstadt im Rahmen der Maßnahmen des 1. Bauabschnitts, die vorhandenen Straßenbahnbetriebsanlagen auf eigene Kosten zu entfernen und zu entsorgen, soweit dies zur Realisierung des Projekts notwendig ist. Der räumliche Umfang der vom 1. Bauabschnitt betroffenen Straßenbahnbetriebsanlagen ist den Lageplänen in Anlage 1, Plan-Nr. 1 - 8, zu diesem Vertag zu entnehmen.
Die Stadt Darmstadt wird die HEAG rechtzeitig über den Baubeginn informieren um den für die Dauer der Baumaßnahme erforderlichen Schienenersatzverkehr einzurichten.
Über die im Zuge des Gesamtprojekts nicht mehr zur Abwicklung des Straßenbahnbetriebs benötigten Teilflächen aus den Grundstücken der HEAG Gemarkung Arheilgen Flur 1 Nr. 119/14 und Gemarkung Arheilgen Flur 1 Nr. 119/15, werden die Vertragspartner in Vertragsverhandlungen über die Veräußerung dieser Grundstücke an die Stadt Darmstadt eintreten.
Die HEAG stellt die Stadt Darmstadt von Forderungen Dritter frei, die gegebenenfalls bezüglich der Standortnutzung der abgebauten alten Betriebanlagen erhoben werden.
§ 4 Kostenbeteiligung der HEAG
(1) Die HEAG beteiligt sich an den nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten der Stadt Darmstadt durch Zahlung eines Betrages, in Höhe von 1.980.000,- EUR. gemäß Kostenermittlung in der Anlage 2, der von der HEAG nach dem Sachstand der Planung zur Instandhaltung der bei Vertragsschluss vorhandenen Straßenbahnbetriebsanlagen des 1. Bauabschnitts aufzuwenden wäre.
(2) Den Betrag wird die HEAG in acht gleichen Raten an die Stadt Darmstadt zahlen. Die erste Rate ist fällig innerhalb von zwei Wochen nach Eingang einer schriftlichen Mitteilung der Stadt über den Baubeginn auf dem 1. Bauabschnitt. Die weiteren Raten sind im Abstand von je drei Monaten zur vorhergehenden Rate zur Zahlung fällig.
(3) Eine weitere Beteiligung der HEAG an den Kosten der Gesamtmaßnahme Ausbau der Straßenbahn nach Arheilgen, insbesondere für den 2. Bauabschnitt, erfolgt nicht.
§ 5 Schlussbestimmungen
(1) Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen der Schriftform selbst. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden zu diesem Vertrag.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder aus tatsächlichen oder Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, ohne dass damit die Aufrechterhaltung des Vertrages für einen der Vertragspartner unzumutbar wird, werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt. Das Gleiche gilt, falls sich eine Regelungslücke zeigen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer Regelungslücke ist eine Bestimmung zu vereinbaren, die dem von den Vertragspartnern angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
(3) Die Vertragspartner werden sich bemühen, etwaige Meinungsverschiedenheiten im Rahmen ihrer vertraglichen Zusammenarbeit gütlich zu lösen.
Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung des Vertrages. Sämtliche Anlagen zu diesem Vertrag sind feste Vertragsbestandteile.
Gerichtsstand ist Darmstadt
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan Entwurfsplanung Nr. 1-13 M = 1:250
Anlage 2: Kostenermittlung für Instandsetzung
Unterschriften:
HEAG mobilo GmbH Wissenschaftsstadt Darmstadt
- Geschäftsführung - - Magistrat -
Klappacher Straße 172 Luisenplatz 5 a
64285 Darmstadt 64283 Darmstadt
Darmstadt, .............................. Darmstadt, ..............................
(Ort, Datum) (Ort, Datum)
................................................. .................................................
(Unterschrift) Walter Hoffmann
Oberbürgermeister
Darmstadt, ..............................
(Ort, Datum)
................................................
Dieter Wenzel
Stadtrat
4.November 2005
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2006/0061
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat VI Amt: Straßenverkehrsamt zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats- beschlussfassung: Dezernat II Dezernat III Dezernat VI Vorlage-Nr. 2006/0061 Magistratsbeschluss-Nr. an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fas- sung Fachausschuss Internet ja nein Tagesordnung I II Verteiler: OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Betreff: Neusgestaltung der Frankfurter Landstraße sowie zweigleisiger Ausbau der Straßenbahn in Darmstadt-Arheilgen -Rahmenvertrag zwischen HEAG mobilo GmbH und der Wissenschaftsstadt Darmstadt- Vorlage vom: 07.12.2005 Beschlussvorschlag: Dem Abschluss eines Rahmenvertrages über den Ausbau einer zweigleisigen Straßenbahnfüh- rung nach Darmstadt-Arheilgen durch die Stadt mit Kostenbeteiligung der HEAG mobilo GmbH wird zugestimmt. Anlagen: Rahmenvertrag mit HEAG mobilo GmbH Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 07.12.2005 Begründung: Die Stadt plant und baut die Erweiterung der bestehenden eingleisigen Straßenbahntrasse auf zwei Gleise (1. Bauabschnitt) und eine zweigleisige Verlängerung bis an das nördliche Ortsende Arheilgen (2. Bauabschnitt). Über den Bau der Straßenbahnbetriebsanlagen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt, die Übernahme der Straßenbahnbetriebsanlagen durch die HEAG mobilo GmbH und die Kos- tenbeteiligung der HEAG mobilo GmbH soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden, der auch Bestandteil des bereits gestellten Zuwendungsvertrages wird (Forderung des Zu- schussgebers). Mit einem Planfeststellungsbeschluss für die Gesamtmaßnahme wird noch in 2005 gerech- net. Der überwiegende Teil der Baukosten für den Straßenbahnverkehr (max. 85 %) wird durch Landeszuwendungen (nach GVFG und FAG) finanziert. Ein entsprechender Zuwendungsan- trag wird zurzeit durch das Amt für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) geprüft. Die Baukosten für die Neugestaltung der Frankfurter Landstraße und der Bau der Straßen- bahn, welche nicht durch Landeszuwendungen gedeckt sind, werden finanziert durch: a) Eigenmittel der Wissenschaftsstadt Darmstadt b) Beiträge der Anlieger c) Kostenbeteiligung der HEAG mobilo GmbH Die Kosten, welche ausschließlich für den Bau der Straßenbahn oder die dadurch verursach- ten Bauarbeiten anfallen, werden nicht auf die Anlieger umgelegt. Die HEAG mobilo GmbH beteiligt sich an den nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten für den Bau der Straßenbahn durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.980.000,- Euro, der von der HEAG mobilo GmbH nach dem Sachstand der Planung zur Instandsetzung der bei Vertragsschluss vorhandenen Straßenbahnbetriebsanlagen des 1. Bauabschnitts aufzuwen- den wäre. Den Betrag wird die HEAG mobilo GmbH in acht gleichen Raten an die Wissenschaftsstadt Darmstadt zahlen. Die erste Rate ist fällig innerhalb von zwei Wochen nach Eingang einer schriftlichen Mitteilung der Stadt über den Baubeginn auf dem 1. Bauabschnitt. Die weiteren Raten sind im Abstand von je drei Monaten zur vorhergehen- den Raten zur Zahlung fällig. Eine weitere Beteiligung der HEAG mobilo GmbH an den Kosten der Gesamtmaßnahme „Ausbau der Straßenbahn nach Arheilgen“, insbesondere für den 2. Bauabschnitt, erfolgt nicht. Mit dem Zuwendungsgeber (ASV) ist abgestimmt, dass sich die Kostenbeteiligung der HEAG mobilo GmbH nicht förderschädlich auswirkt (die Kostenbeteiligung wird nicht als Beitrag Dritter bei den förderfähigen Kosten zum Abzug gebracht). 3 ... Nach Fertigstellung der Straßenbahnbetriebsanlagen durch die Stadt werden diese der HEAG mobilo GmbH für einen Kaufpreis von 1,- Euro übereignet. Die Ausgestaltung der Übereignung bleibt einer separaten vertraglichen Regelung vorbehalten. Eine Übereignung von Grundstücken an die HEAG mobilo GmbH ist nicht beabsichtigt. Mit der Übergabe der Straßenbahnbetriebsanlagen übernimmt die HEAG mobilo GmbH den Straßenbahnbetrieb und die Instandsetzung der Straßenbahnbetriebsanlagen. Die Stadt wird die HEAG mobilo GmbH mit der Durchführung des Straßenbahnverkehrs auf der gesamten ausgebauten Strecke für die Dauer der entsprechenden Konzessionen betrauen und die nicht durch Fahrgeldeinnahmen und gesetzlichen Erstattungsleistungen gedeckten zusätzli- chen Betriebskosten der HEAG übernehmen, vorbehaltlich einer ergänzenden bzw. ander- weitigen Regelung, gem. Ziffer 2 des Verlustbegrenzungsvertrages zwischen der Wissen- schaftsstadt Darmstadt, dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und der Hessischen Elektrizitäts- AG vom 30. November 1995. Die HEAG mobilo GmbH kann sich nach dem abzuschließen- den Rahmenvertrag Dritter zur Durchführung des Straßenbahnbetriebes bedienen. Mit der Übergabe geht auch die Verkehrssicherungspflicht auf die HEAG über. Der Entwurf des Rahmenvertrages ist der Vorlage beigefügt. Eine gesonderte Bauvorlage wird in Kürze vorgelegt. Darmstadt, den 07.12.2005 VI-662STb1014-Brei-Wg Nst. 2814 Anlage Der Dezernent II Der Dezernent III Der Dezernent VI Wolfgang Glenz Klaus Feuchtinger Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Bürgermeister Stadtrat Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Frankfurter Landstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0061
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 07.12.2005
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00