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0095/2025

Mitteilung zum Bürgerschreiben Umbenennung der Mohrenstraße

Mitteilung BV 14.01.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 30.01.2025, TOP 9.7

Mitteilung BV

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Anlage 1 Bürgerschreiben

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

840 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0095/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2025 
 
Mitteilung zum Bürgerschreiben Umbenennung der Mohrenstraße 
Das Bürgerschreiben sowie das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt 
hiermit zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Bürgerschreiben

1579 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Samstag, 19. Oktober 2024 14:59 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 19.10.2024 
14:58:49 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, 
ich bin bestürzt, fassungslos und wütend. Als Bürger der Stadt Köln fühle ich mich nicht von 
der Bezirksvertretung vertreten. Es ist unglaublich, dass es zunächst eine Bürgerbefragung 
zur Umbenennung der Mohrenstr. gibt und dann über diese Befragung hinweg eine 
Entscheidung gegen die Meinung dieser Bürger getroffen wird. Nun wird die Straße einfach 
umbenannt. Begründung ein "Gutachten". So allmählich kann ich die Politikverdrossenheit 
und das Wählen von Protestparteien verstehen. Ich selbst habe viele Jahre die Grünen 
gewählt, was ich aufgrund meiner Erfahrungen nicht mehr machen werde. Als Bürger fühle 
ich mich nicht vertreten, im Gegenteil. Wenn Bezirks"Vertreter" weiter so gegen die Bürger 
Beschlüsse fassen, fehlen mir die Worte. Es scheint, als sei schon von vornherein klar 
gewesen, dass die Straße umbenannt werden soll. Schließlich gibt es ein Gutachten. Die 
Bürger werden dann mal proforma gefragt, was sie davon halten. Ein Schelm, der Böses 
denkt...........  
 
Eine sehr unzufriedene Bürgerin

Anlage 2 Antwortschreiben

2275 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Frau 
 
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 02-1-4  13.12.2024 
Umbenennung der Mohrenstraße 
 
Sehr geehrte Frau   , 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19.10.2024. Bitte entschuldigen Sie, dass ich diese 
erst jetzt beantworten kann. 
In Köln sind die Bezirksvertretungen für die Benennung und Umbenennung öffentli-
cher Einrichtungen wie Straßen, Wege, Plätze, Schulen, Friedhöfe, Bäder u. a. des 
Bezirks zuständig (§ 2 Punkt 7.2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln). 
Die Umbenennung von Straßen unterliegt einem festgelegten Verfahren. Nach Punkt 
4.4 der geltenden Richtlinien für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen 
der Stadt Köln sind die von einer Umbenennung betroffenen Anwohner und gewerbli-
chen Anlieger anzuhören.  
Die Beteiligung an der Umfrage ist freiwillig und dient dazu, ein möglichst breites Stim-
mungsbild der Anwohner und Anliegenden zu erhalten. Die Auswertung der eingegan-
genen Antworten wird der Bezirksvertretung vorgelegt. Die Bezirksvertretung muss 
dem jedoch keineswegs folgen und ist frei in ihrer Entscheidung. 
Ich bedauere, dass Sie mit der Entscheidung nicht zufrieden sind. Aber der Beschluss 
ist nach mehrjähriger, auch breiter öffentlicher Diskussion und Beratung demokratisch 
zustande gekommen. Die Bezirksvertretung Innenstadt als zuständiges Gremium hat 
die Umbenennung der Mohrenstraße in Gregorius-Maurus-Straße in ihrer Sitzung am 
5.9.2024 mehrheitlich gegen drei Stimmen beschlossen.

Seite 2/2 
Dieses Schreiben sowie Ihre Eingabe werden der Bezirksvertretung Innenstadt zur 
Kenntnis gegeben. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
Gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Beratungsverlauf (1)

30.01.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0095/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
14.01.2025
Erstellt
09.01.2025 12:29