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Illegale Wohnraumzweckentfremdung ermitteln

Beantwortung einer Anfrage (BV) 2974/2019 vom 29.08.2019

Stand: Am 12.09.2019 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/5 Vorlagen-Nummer 2974/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2019 Illegale Wohnraumzweckentfremdung ermitteln Die Fraktion DIE LINKE bittet die Verwaltung in der Anfrage AN/0639/2019 um Beantwortung folgen- der Fragen: 1) Trifft es zu, dass in den Häusern Darmstädter Straße 7, Im Ferkulum 32, Achterstraße 57, Landsbergstraße 29-31, Severinstraße 8 + 87 illegale Zweckentfremdungen vorliegen? 2) In der Mitteilung „Wohnungen bleiben Wohnungen“, die dem Stadtentwicklungsausschuss und dem Ausschuss für Soziales und Senioren vorgelegt wurde (Vorlagennummer 4179/2018), wird in Anlage das Meldeportal der Stadt München erwähnt, dass der Erfassung von Ver- dachtsfällen dient. Wäre die Einrichtung eines solchen Portals bei der Kölner Wohnungsauf- sicht denkbar, zumal der technische wie finanzielle Aufwand vergleichsweise gering er- scheint? Antwort der Verwaltung: 1) Zu den in Frage 1 genannten Objekten sind die Sachstände wie folgt: - Im Objekt Darmstädter Straße 7 wurden vor Inkrafttreten der Wohnraumschutzsatzung drei Wohneinheiten in gewerblich genutzten Raum umgewandelt. Da die Satzung nicht rück- wirkend gilt, liegt kein Verstoß vor. - Im Objekt Im Ferkulum 32 liegt kein Verstoß gegen die Wohnraumschutzsatzung vor. Eine Genehmigung zur Umwandlung von Wohnraum wurde 1986 erteilt. - In der Achterstraße 57 ist kein aktueller Verstoß gegen die Wohnraumschutzsatzung be- kannt. - Im Objekt Severinstraße 87 wurden in 2019 zwei Wohneinheiten auf Zweckentfremdung von Wohnraum überprüft. Es wurde kein Verstoß festgestellt, da beide Wohneinheiten zu Wohnzwecken genutzt werden. Die vom Eigentümer selbst genutzte Wohnung wurde zwi- schenzeitlich über eine Online-Plattform vermietet, während sich der Eigentümer im Aus- land befand. Diese Vermietung wurde nachweislich im März 2019 beendet. - In den Objekten Landsbergstraße 29-31 und Severinstraße 8 ist bislang kein Fall von Zweckentfremdung von Wohnraum bekannt. Bei Vorliegen konkreter Hinweise würden zu den Objekten Achterstraße 57, Landsbergstraße 29-31 und Severinstraße 8 Ermittlungsverfahren eingeleitet. 2 2) Die Stadt Köln bietet seit dem Inkrafttreten der neuen Wohnraumschutzsatzung am 01.07.2019 ein Meldeportal für Hinweise auf die Zweckentfremdung von Wohnraum auf der Internetseite der Stadt Köln an.

Beratungsverlauf

  1. 12.09.2019

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 6.1.10.1, Kenntnisnahme (Mitteilung).

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