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4107/2016

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Ausfall von Fahrtreppen und Aufzügen an KVB-Haltestellen (Az.: 02-1600-165/16)

Beschlussvorlage Ausschuss 02.01.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 14.03.2017, TOP 4.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Eingabe

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Beschlussvorlage Ausschuss

2956 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 4107/2016 
Freigabedatum 02.01.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Ausfall von Fahrtreppen und Aufzügen an KVB-
Haltestellen (Az.: 02-1600-165/16) 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe und begrüßt das Fahrtreppenerneuerungspro-
gramm. Verwaltung und KVB werden gebeten, Mobilitätshelfer wie bisher nur bei längerfristigen Aus-
fällen von Fahrtreppen ohne alternative Anlagen (Fahrtreppen, Aufzüge oder Ähnliches) im Bereich 
der Haltestelle einzusetzen. 
 
Alternative: 
 
Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe. Der Ausschuss spricht sich im Sinne der Ein-
gabe dafür aus, Mobilitätshelfer auch bei kurzfristigen Ausfällen von Fahrtreppen einzusetzen. 
 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 24.01.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Petent regt an, bei Ausfällen von Fahrtreppen oder Aufzügen an KVB-Haltestellen Servicekräfte 
einzusetzen, die z.B. gehbehinderten Menschen bei der Bewältigung von Stufen behilflich sind (vgl. 
Anlage 1). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Fahrtreppen und Aufzüge im Bereich der Stadtbahnanlagen werden unabhängig von möglichen 
Eigentumsverhältnissen von der KVB AG unterhalten. Sollte es sich um städtische Fahrtreppen oder 
Aufzüge handeln, werden die Kosten hierfür natürlich auch von der Stadt Köln getragen. 
 
Die Stadt Köln und die KVB AG arbeiten im Bereich der Fahrtreppen und Aufzüge sehr eng zusam-
men. So wurde beispielweise ein Fahrtreppenerneuerungsprogramm für die nächsten Jahre erarbei-
tet. Durch dessen Umsetzung soll verhindert werde, dass Fahrtreppen beispielsweise aufgrund ihres 
Alters stillgelegt werden müssen und für die Zeit bis zum Neubau der Anlage keine Fahrtreppe zur 
Verfügung steht. Für Aufzüge gibt es ebenfalls ein gemeinsam erarbeitetes Sanierungsprogramm. 
 
Generell unterhält die KVB AG die Fahrtreppen und Aufzüge sehr gewissenhaft und ist bemüht, die 
Ausfallzeiten zu minimieren. 
 
Bei zahlreichen Schäden, die zum Ausfall von Fahrtreppen und Aufzügen führen, handelt es sich um 
Schäden durch Vandalismus auf die man sich leider nicht vorbereiten kann. 
 
Bereits an der Haltestelle Kalk Post wurden in der Vergangenheit die vorgeschlagenen Mobilitätshel-
fer eingesetzt, als alle zur Oberfläche führenden Fahrtreppen mit TÜV-Problemen längerfristig ausge-
fallen waren und der Austausch der Treppen noch ausgeschrieben werden musste. Es handelt sich 
hierbei aber um einen Einzelfall. Aufgrund des hohen Aufwandes und der entstehenden Kosten, kann 
eine solche Maßnahme nur bei einem monatelangen Ausfall in Erwägung gezogen werden. 
 
Die Stadt Köln und die KVB AG haben das Erneuerungsprogramm begonnen, um frühzeitig mit den 
erforderlichen Maßnahmen zu beginnen.

Anlage 1 Eingabe

842 Zeichen

Anlage 1, Eingabe: 
 
KVB: Ausfall von Rolltreppen + Aufzügen 
         Köln, den 23.09.2016 
Guten Tag,         
mir geht es um Ausfälle an den obigen Einrichtungen besonders an den Haltestellen, 
die sehr stark frequentiert werden. 
 Ich habe in der letzten Zeit beobachtet, dass Aufzüge oder auch Rolltreppen zu den 
Bahnsteigen 
nicht in Betrieb waren, aus welchen Gründen auch immer.  
Besonders Fahrgäste mit Kinderwagen und Gehbehinderte waren davon betroffen. 
Besteht in solchen Fällen die Möglichkeit, Kräfte einzusetzen, die bei der Bewältigung der 
Stufen behilflich sind? 
Dies ist, und darüber bin ich mir im Klaren, eine Entscheidung, die nicht bei der KVB sondern 
nur auf politischer Ebene getroffen werden kann. 
Daher bitte ich Sie, sich meiner Anregung einmal anzunehmen. 
 Ich wünsche Ihnen einen guten Tag und grüße Sie.

Beratungsverlauf (1)

14.03.2017 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
4107/2016
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
02.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27