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3988/2019

Aufbau eines On-Demand-Angebots als Ergänzung zum bestehenden ÖPNV-Angebot und Aufnahme in den Öffentlichen Dienstleistungsauftrag über Verkehrsleistungen im Stadtbahn- und Busverkehr in der Stadt Köln (ÖDLA) der KVB

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 21.01.2020

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage Foerderaufruf_Landeswettbewerb_Laendliche_Mobilitaet

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

6934 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3988/2019 
Freigabedatum 
21.01.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufbau eines On-Demand-Angebots als Ergänzung zum bestehenden ÖPNV-Angebot und 
Aufnahme in den Öffentlichen Dienstleistungsauftrag über Verkehrsleistungen im Stadtbahn- 
und Busverkehr in der Stadt Köln (ÖDLA) der KVB 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen Vorgehensweise für 
die Erweiterung des Busnetzes um ein On-Demand-Angebot aus, welches im Herbst 2020 für zu-
nächst 3 Jahre (Pilotphase) den Betrieb aufnehmen soll.  
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die operative Einführung des On-Demand-Angebotes nach 
Maßgabe der Regelungen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (insbesondere Ziff. 9.1) bei der 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zu veranlassen. Die Anpassung des Soll-Ausgleichs gem. Zif-
fer 13.1 ÖDLA in Höhe des bislang noch nicht einkalkulierten Betrages erfolgt anhand der von der 
KVB durchgeführten Vorabkalkulation. Bei der KVB führt die Einführung des Angebots gemäß die-
ser Vorabkalkulation zu einem zusätzlich entstehenden jährlichen Defizit von voraussichtlich 
1.000.000 €. Dieses wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln 
GmbH (SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer geringeren Gewinnausschüttung der SWK an 
den städtischen Haushalt führen kann. Die Verwaltung wird ermächtigt, später erforderliche An-
passungen des Angebots gegenüber der KVB zu veranlassen. 
 
Verkehrsausschuss 21.01.2020 
Rat 06.02.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Ja, ergebniswirksam: s. Begründung 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Gemäß Nahverkehrsplan (NVP) der Stadt Köln, in dem der Aufbau eines Angebots zur Feinerschlie-
ßung von Quartieren ggf. durch Bedarfsverkehre dargestellt ist, plant die Kölner Verkehrs-Betriebe 
AG (KVB) im Rahmen eines dreijährigen Pilotprojekts einen On-Demand-Verkehr (Ridepooling) in 
Köln aufzubauen (s. auch Vorlagen-Nr. 3072/2019).  
On-Demand-Verkehre sind grundsätzlich unabhängig von festen Routen und vorgegebenen Fahrplä-
nen und werden auf Nachfrage der Fahrgäste durchgeführt. Dabei teilen sich mehrere Reisende ein 
Fahrzeug (Pooling) und werden vorzugsweise nach Buchung per App (eine telefonische Bestellung 
ist ebenfalls möglich) an einer bestehenden oder virtuellen Haltestelle abgeholt und zu ihrem Ziel ge-
bracht. Ein Algorithmus kombiniert die Anfragen, bündelt ähnliche Fahrtwünsche, plant die optimalen 
Routen und berechnet die individuellen Fahr- und Ankunftszeiten, welche ebenfalls in der App darge-
stellt werden. 
Dieses bedarfsgesteuerte Angebot ergänzt und verbessert das bestehende, klassische ÖPNV-
Angebot. Im Rahmen des Projektes sollen während der Pilotphase zunächst bis zu zehn Kleinbusse 
mit elektrischem Antrieb wochentags zur Feinerschließung von Quartieren und am Wochenende als 
Nacht-Shuttle eingesetzt werden. Da es sich hier um ein neues zusätzliches Angebot des ÖPNV 
handelt, sollen in einem ersten Schritt die Überlegungen zu den Anwendungsfällen unter Zuhilfenah-
me der Erfahrungen bereits tätiger Ridepooling-Softwareanbieter konkretisiert werden. In die Abstim-
mung gehen noch genauer zu definierende Bedienungsgebiete zur Feinerschließung, welche auf Ba-
sis der aktuellen Erschließungssituation in Verbindung mit Daten über die Altersstruktur der Bevölke-
rung ausgewählt werden sollen. Die Anzahl und Größe der Bediengebiete wird sich an der Anzahl 
einsetzbarer Fahrzeuge orientieren. Zudem bereitet die Stadtverwaltung parallel zu diesem Be-
schlusslauf die Antragsunterlagen zur Förderung dieses On-Demand-Systems für das Förderpro-
gramm „Mobil.NRW – Modellvorhaben innovativer ÖPNV im ländlichen Raum“ (siehe Anlage) vor. Im 
Rahmen der Förderung kann es zu weiteren Anforderungen in Bezug auf die Bediengebiete geben, 
die die Verwaltung nach Rückmeldung des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-
Westfalens aufbereiten und den Gremien zur Beschlussfassung vorlegen wird. 
Es wird eine Liniengenehmigung nach § 42 in Verbindung mit § 2 Abs. 6 Personenbeförderungsge-
setz (PBefG) beantragt. Die Bezirksregierung hat signalisiert, dass das geplante Angebot grundsätz-
lich genehmigungsfähig ist. 
Wie beschrieben, sollen für die Durchführung dieses Angebotes zunächst zehn Kleinbusse beschafft 
und auf dem Betriebshof der KVB eine Ladeinfrastruktur aufgebaut werden. Es soll eine Software 
erworben werden, die den Algorithmus zur Steuerung der On-Demand-Verkehre beinhaltet, sowie 
Kunden-App, Fahrer-App und Dispositionsoberfläche zur Verfügung stellt. Darüber hinaus sollen eine 
Verknüpfung mit der KVB-App, eine Integration in das bestehende Tarifsystem sowie der Verkauf von 
Tickets im Fahrzeug erfolgen. 
Um zu einer Betriebsaufnahme im Jahr 2020 zu kommen, ist es daher erforderlich, bereits während 
des Planungsprozesses die Ausschreibung für die Fahrzeuge und die Software zu veranlassen sowie 
mit der Ausbildung des erforderlichen Fahrpersonals zu beginnen. 
Die Kosten des On-Demand-Angebots werden einschließlich des einzusetzenden Fahrpersonals in

3 
einer Größenordnung von ca. 1 Mio. € pro Jahr liegen. Soweit Teile des Projektes im Rahmen des 
o. g. Förderprogramms oder des seitens KVB gestellten Antrags beim Bund (vgl. Mitteilung Vorlage-
Nr. 3072/2019) gefördert werden, reduziert sich das kalkulierte Defizit um den Förderbetrag. Es ist 
bereits ein Eigenanteil in Höhe von 500.000 € pro Jahr im Wirtschaftsplan der KVB eingeplant. Sollte 
das Projekt wider Erwarten nicht gefördert werden, so wäre dieser Ansatz entsprechend aufzusto-
cken. 
Die Verwaltung wird gemeinsam mit der KVB die Planungen für das Pilotprojekt aufnehmen. Sobald 
Vorschläge für die konkreten Bediengebiete, Betriebszeiten und Fahrtenhäufigkeiten erarbeitet sind, 
wird die Verwaltung eine entsprechende Beschlussvorlage inkl. der Entscheidungen zu den Förderan-
trägen erarbeiten. 
Das On-Demand-Angebot trägt dazu bei, den motorisierten Individualverkehr auf den öffentlichen 
Verkehr zu verlagern und hat daher positive Auswirkungen auf den Klimaschutz. 
 
Dringlichkeitsbegründung: 
Der Betrieb eines On-Demand-Systems soll Ende 2020 aufgenommen werden. Um dies zu erreichen, 
sind im Vorfeld unter anderem noch Ausschreibungs- und Vergabeverfahren durchzuführen. Daher 
muss die politische Beschlussfassung so zügig wie möglich erfolgen. Ein Projektstart noch in 2020 ist 
auch eine wesentliche Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln des Landes, für die sich die 
Verwaltung über den Wettbewerb „Mobil.NRW – Modellvorhaben innovativer ÖPNV im ländlichen 
Raum“ (vgl. Anlage 1) aktuell bewirbt. 
 
Anlage 
Förderaufruf Landeswettbewerb ländliche Mobilität

Anlage Foerderaufruf_Landeswettbewerb_Laendliche_Mobilitaet

7771 Zeichen

Landeswettbewerb  
„Mobil.NRW – Modellvorhaben innovativer ÖPNV im ländlichen Raum“ 
1. Gegenstand einer möglichen Förderung
Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein -Westfalen stellt für innovative 
Modellvorhaben zur Transformation und Stärkung des ÖPNV-Systems  
1) im ländlichen und/ oder
2) im suburbanen Raum
für die Jahre 2020 bis 2023 insgesamt 30 Mio. Euro bereit. 
Die Modellvorhaben sollen Wege aufzeig en, wie in eher ländlich geprägten oder 
suburbanen Räumen ÖPNV-Angebote im Sinne einer Daseins vorsorge neu 
geschaffen oder bestehende ÖPNV-Angebote attraktiver gestaltet werden können. Die 
Modellvorhaben sollen exemplarisch eruieren, wie in diesen Räumen das ÖPNV-
System mit bedarfsgesteuerten Verkehrsmitteln oder anderen Bedienformen  
transformiert und/oder durch Vernetzung mit anderen 
Verkehrsmitteln/Mobilitätsangeboten (bspw. Carsharing, Bikesharing, etc.) ergänzt 
werden kann  – um die Transformation des ÖPNV -Systems und darauf bezogene 
Entscheidungen der verschiedenen Ebenen auf eine verlässliche p raxisbezogene 
Basis zu stellen.  
Erbeten sind Projekte aus 2 Bereichen: 
1) Entwicklung und Umsetzung eines für Kunden attraktiven, leistungsfähigen und
wirtschaftlich zweckmäßigen ÖPNV-Systems im ländlichen Raum
- kreisübergreifendes, mindestens stündliches ÖPNV-Angebot im
Regionalverkehr mit flächendeckender Feinerschließung des Kreises oder
zumindest eines Teilraumes über alternative Bedienformen
- Betriebszeiten mindestens 16 Stunden am Tag, Betrieb auch am Wochenende/
an Feiertagen
- Integration v on bedarfsgesteuerten Angeboten und/oder Car -Sharing-
Angeboten, Bikesharing-Angeboten, etc.
- IT-Anwendungen bei Buchung, Disposition und/oder Anschlusssicherung,
möglichst Integration in bestehende digitale örtliche ÖPNV -Anwendungen
(Apps)
- Barrierefreiheit (auch des Buchungssystems, d.h. ein digitales
Buchungssystem muss selbst barrierefrei sein und zusätzlich  ggf. durch eine
telefonisch erreichbare Dispositionszentrale ergänzt werden)
- Integration des Angebots in bestehende Tarifsystem
Anlage
1

Diese Modellvorhaben müssen im ländlichen Raum liegen (ELER 2014-2020 
NRW Gebietskulisse Ländlicher Raum , Einbezug eines angrenzenden 
Verdichtungsbereichs möglich).  
2) Flächendeckender Einsatz von bedarfsgesteuerten Verkehren in peripheren
Stadtteilen bzw. suburbanen Gebieten
- Linienverkehr-ersetzendes/ergänzendes On-Demand-Angebot
- periphere Stadtteile und/oder städtisches Umland
- Betriebszeiten mindestens 16 Stunden am Tag (oder länger, wenn die ersetzte
Linie längere Betriebszeiten hat), Betrieb auch am Wochenende/ an Feiertagen
- Erreichbarkeit der Dispositionszentrale während der gesamten Betriebszeit
- IT-Anwendungen bei Buchung, Disposition
- Barrierefreiheit (auch des Buchungssystems, d.h. ein digitales
Buchungssystem muss selbst barrierefrei sein und zusä tzlich ggf. durch eine
telefonisch erreichbare Dispositionszentrale ergänzt werden)
- Integration des Angebots in bestehende Tarifsysteme
- Ticketzuschlag im bedarfsgesteuerten Verkehr max. 50% des Preises für einen
Einzelfahrschein
Die Modellvorhaben müssen  in mindestens einem Stadtteil mit einer
Bevölkerungsdichte von weniger als 1500 EW/km2 liegen.
2. Zuwendungszweck
Die Modellvorhaben sollen die folgenden Zielsetzungen verfolgen: 
- Errichtung eines attraktiven ÖPNV-Angebots im ländlichen und/ oder
suburbanen Raum aus Kundensicht
- Hohe Verlässlichkeit des ÖPNV-Angebots (reibungsloser, störungsresistenter
Betrieb)
- Kostenklarheit für die öffentliche Hand
- Möglichkeit der Fortführung des Modellvorhabens über den 
Finanzierungszeitraum hinaus 
- öffentlichkeitswirksame Vermarktung des Vorhabens
- Übertragbarkeit auf andere Regionen in Nordrhein-Westfalen
2

3. Zuwendungsberechtigung
Zuwendungsberechtigt sind Städte, Kreise und Gemeinden sowie kommunale 
Zweckverbände und die im ÖPNVG NRW aufgeführten SPNV-Aufgabenträger. 
4. Zuwendungsvoraussetzungen
 Die geförderten Verkehre sollen den bestehenden Öffentlichen
Personennahverkehr ergänzen oder ersetzen.  Sie sollen auf das bestehende
Angebot des Öffentlichen Personennahverkehr in geeigneter Weise
abgestimmt sein.
 Die räumlich zuständigen Aufgabenträger sind vor Antragsstellung
einzubeziehen („Letter of Support“).
 In den Projektgebieten darf bisher noch kein Ridepooling/Ridesharing -Dienst
vorhanden sein.
 Es sollen insbesondere Projekte im ländlichen /suburbanen Raum gefördert
werden. Bei Projekten in städtischen Gebieten ist darzulegen, warum ein
entsprechendes Angebot nicht am Markt entsteht.
 Neue Ridepooling/Ridesharing -Dienste müssen mit  bestehenden
Mobilitätsangeboten in Form von Rufbussen, Anruf -Sammeltaxis und
Bürgerbussen abgestimmt sein. Die Angebote können jedoch testweise ersetzt
oder integriert werden.
 Das eingesetzte IT-Tool muss bereits erprobt sein.
 Die Projektteilnehmer sind verpflichtet, einen Evaluierungsbericht zu verfassen
und dem Verkehrsministerium zur Verfügung zu stellen. In dem Bericht müssen
Fahrgastzahlen und Kosten/Erlöse erfasst werden.
 Die Projektträger sollen bis zu 24 Monate nach Beenden des Projekts bereit
sein, bei vom Ministerium für Verkehr organisierten Veranstaltunge n als
Referent vorzutragen.
 In der Kommunikation sind das Logo des Verkehrsministeriums und der Marke
„Mobil.NRW“ zu nutzen und die Pressestelle des Verkehrsministeriums ist
einzubeziehen.
5. Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt auf Grundlage des §14 ÖPNVG NRW und des §44 LHO NRW. 
Es handelt sich um eine Projektförderung, die als Anteilsfinanzierung gewährt wird. 
Der Fördersatz beträgt 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die maximale 
Höhe der Zuwendung über die Laufzeit beträgt 5 Millionen Euro für ein Projekt. 
3

Zuwendungsfähig sind: 
- projektbezogene Investitions -, Leasing- und Betriebskosten sowie sonstige 
Sachkosten, 
- Kosten der Evaluation (nur Sachkosten, kein Eigenpersonal). 
 
Die Förderung erstreckt sich über einen Zeitraum von maximal 3 Jahren. Eine 
Anschlussfinanzierung ist ausgeschlossen.  Es ist ein Konzept für eine mögliche  
Folgefinanzierung vorzulegen. 
 
 
6. Zeitlicher Ablauf 
 
Projektskizzen für Modellvorhaben sind bei der zuständigen Bezirksregierung 
einzureichen bis zum 15. Januar 2020. Nach Auswahl der Projekte durch eine Jury im 
Februar 2020 muss ein bewilligungsfähiger Förderantrag spätestens am 1. April 2020 
vorliegen. Die Aufnahme des Betriebs soll spätestens im 4. Quartal 2020 erfolgen. Die 
Projektlaufzeit beträgt mindestens 2 Jahre, höchstens aber 3 Jahre. 
 
 
7. Jury 
 
Die Projektauswahl erfolgt durch ein Beurteilungsgremium (Jury). Der Jury gehören 
mindestens an: 3 Vertreter des Verkehrsministeriums und 1 Vertreter des Zukunftsnetz 
NRW. Das Verkehrsministerium behält sich die Einbeziehung weiterer Jurymitglieder 
vor. 
 
Die Auswahlkriterien: 
- Größe des Planungsraums (Einwohner) 
- Grad der Angebotsverbesserung (Mehrleistung) 
- Grad des Ersatzes des Bestands-ÖPNV (nur bei On-Demand-Verkehren) 
- Kundenorientierung 
- Verbesserung der Erschließung von Siedlungsbereichen 
- Funktionalität der Disposition und Anmeldung 
- Innovationsgrad (bspw. Integration von anderen Mobilitätsmitteln, neue Ideen 
für Leistungserstellung) 
- Wirtschaftlichkeit 
- Möglichkeit der Fortführung des Modellvorhabens 
- Übertragbarkeit auf andere Regionen 
- Marketingkonzept 
- Wirkungskontrolle und Evaluationskonzept 
 
Das Beurteilungsgremium wird aufgrund der aufgeführten Kriterien eine 
Gesamtbewertung vornehmen. 
 
 
4

Anträge sind an die zuständige Bezirksregierung, Dezernat 25 zu richten. 
 
 
Ansprechpartner: 
 
Ministerium für Verkehr des  
Landes Nordrhein-Westfalen 
Stadttor 1 
40219 Düsseldorf 
 
Herr Hannes Wiethölter, hannes.wiethoelter@vm.nrw.de 
Herr Jens Petershöfer, jens.petershoefer@vm.nrw.de 
 
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Beratungsverlauf (2)

21.01.2020 Verkehrsausschuss
TOP 4.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
06.02.2020 Rat
TOP 10.26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3988/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
21.01.2020
Erstellt
14.11.2019 13:27