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AN/0712/2020

Situation in den Altenpflegeeinrichtungen in der Stadt Köln

Die Linke. Anfrage nach § 4 02.06.2020

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 25.08.2020, TOP 3.2

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

2629 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An den Ausschussvorsitzenden 
Herrn Dr. Ralf Unna 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.06.2020 
AN/0712/2020 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Gesundheitsausschuss 09.06.2020 
 
Situation in den Altenpflegeeinrichtungen in der Stadt Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten 
Sitzung des Gesundheitsausschusses zu setzen. 
Seit dem 10. Mai ist es wieder möglich, Bewohnerinnen und Bewohner in 
Altenpflegeeinrichtungen zu besuchen. Diese sind wie die Beschäftigten dadurch einem 
erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Deshalb ist es wichtig, neben der Einhaltung der 
Hygienerichtlinien und der Versorgung mit ausreichenden Schutzmaterialien auch Tests 
durchzuführen, um die Gesundheit der Betroffenen zu schützen. 
Deshalb bittet die Fraktion DIE LINKE um die Beantwortung nachfolgender Fragen. 
1. Steht den Beschäftigten wie den Bewohnerinnen und Bewohnern ausreichend 
Schutzmaterial zur Verfügung? 
2. Wie oft und in welcher Weise (regelmäßig oder anlassbezogen) werden Tests bei 
den oben genannten Personen (Bewohner/innen, pflegende und nicht-pflegende 
Beschäftigte) durchgeführt? Bitte gehen Sie auch auf die Bedingungen für die 
Wiederholung der Tests ein.  
3. Beschäftigte berichten von einem Fall aus Bonn, nachdem positiv getestete 
Mitarbeiter in 14-tägiger Quarantäne auf Druck des Arbeitgebers bereits nach 
sieben Tagen ihren Dienst wieder aufnehmen mussten. Ist der Stadtverwaltung 
bekannt, inwieweit Quarantänezeiten von in der Pflege Beschäftigten eingehalten 
werden?

4. Inwieweit kontrolliert das Gesundheitsamt solche Zustände, etwa die Einhaltung der 
Quarantänezeiten, das Vorhandensein von ausreichend Schutzmaterial, die 
Häufigkeit der Tests? 
5. Eine Möglichkeit, Infektionsketten zu minimieren, ist die sog. Kohortenlösung. Dabei 
werden im Pflegebereich bestimmte Mitarbeiter bestimmten Bewohner/innen 
zugeordnet, die sie dann ausschließlich pflegen. Überwacht das Gesundheitsamt 
im Falle einer positiven Bewertung dieser Kohortenlösung die Einhaltung 
derselben? Bitte gehen Sie auch kurz auf das Überwachungsverfahren ein.  
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

25.08.2020 Gesundheitsausschuss
TOP 3.2 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0712/2020
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
02.06.2020
Erstellt
29.05.2020 16:35