AN/0712/2020
Situation in den Altenpflegeeinrichtungen in der Stadt Köln
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Linke Anfrage nach § 4
2629 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Ausschussvorsitzenden Herrn Dr. Ralf Unna Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.06.2020 AN/0712/2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Gesundheitsausschuss 09.06.2020 Situation in den Altenpflegeeinrichtungen in der Stadt Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gesundheitsausschusses zu setzen. Seit dem 10. Mai ist es wieder möglich, Bewohnerinnen und Bewohner in Altenpflegeeinrichtungen zu besuchen. Diese sind wie die Beschäftigten dadurch einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Deshalb ist es wichtig, neben der Einhaltung der Hygienerichtlinien und der Versorgung mit ausreichenden Schutzmaterialien auch Tests durchzuführen, um die Gesundheit der Betroffenen zu schützen. Deshalb bittet die Fraktion DIE LINKE um die Beantwortung nachfolgender Fragen. 1. Steht den Beschäftigten wie den Bewohnerinnen und Bewohnern ausreichend Schutzmaterial zur Verfügung? 2. Wie oft und in welcher Weise (regelmäßig oder anlassbezogen) werden Tests bei den oben genannten Personen (Bewohner/innen, pflegende und nicht-pflegende Beschäftigte) durchgeführt? Bitte gehen Sie auch auf die Bedingungen für die Wiederholung der Tests ein. 3. Beschäftigte berichten von einem Fall aus Bonn, nachdem positiv getestete Mitarbeiter in 14-tägiger Quarantäne auf Druck des Arbeitgebers bereits nach sieben Tagen ihren Dienst wieder aufnehmen mussten. Ist der Stadtverwaltung bekannt, inwieweit Quarantänezeiten von in der Pflege Beschäftigten eingehalten werden? 4. Inwieweit kontrolliert das Gesundheitsamt solche Zustände, etwa die Einhaltung der Quarantänezeiten, das Vorhandensein von ausreichend Schutzmaterial, die Häufigkeit der Tests? 5. Eine Möglichkeit, Infektionsketten zu minimieren, ist die sog. Kohortenlösung. Dabei werden im Pflegebereich bestimmte Mitarbeiter bestimmten Bewohner/innen zugeordnet, die sie dann ausschließlich pflegen. Überwacht das Gesundheitsamt im Falle einer positiven Bewertung dieser Kohortenlösung die Einhaltung derselben? Bitte gehen Sie auch kurz auf das Überwachungsverfahren ein. Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0712/2020
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 02.06.2020
- Erstellt
- 29.05.2020 16:35